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Herausgelöster Beitrag von murielspapa: Tochter will bei mir bleiben

 
(@murielspapa)
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Bezug: http://www.vatersein.de/modules.php?op=modload&name=eBoard&file=viewthread&tid=6053

Meine Tochter wird nächsten Monat 10. Sie möchte auch auf jeden Fall zu mir, meiner neuen LG und deren Tochter. Der Tochter meiner LG hat sie sich beim Besuch letztes Wochenende anvertraut: nach den Sommerferien bleibe ich einfach hier und geh mit Papa zum Richter.
Ich habe Angst, meine Tochter gar nicht mehr zu sehen, wenn die Sache vor Gericht geht und ich scheitere.
So ein Bsp. läßt mich natürlich hoffen!
Kannst du mir nähere Infos geben, wie der Ablauf war?
was muß ich tun, wenn es soweit ist?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2006 15:20
 Uli
(@Uli)

Hmm, hattest Du jetzt mich mit Deiner Anfrage gemeint?

Bezöge sich in diesem Falle die Frage auf meine eigene Situation oder die meines Bekannten?

LG Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2006 15:28
(@murielspapa)
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Ja ich habe dich gemeint, wegen des gleichen Alters der Kinder im Falle deines Bekannten!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2006 15:33
 Uli
(@Uli)

Hallo Murielspapa,

ich muss das Alter des Jungen nach unten korrigieren. Es muss damals noch keine 7 Jahre alt gewesen sein, denn das Ganze passierte zur Zeit seiner Einschulung.

Vor 9 oder 10 Jahren erschien im SPIEGEL ein Artikel, dass Anwälte im Köln/Bonner Raum scheidungswilligen Frauen rieten, Nägel mit Köpfen zu machen, sprich: Bude leer räumen, Kind unter den Arm klemmen, wegziehen und alles ummelden.
So erging es meinem Bekannten auch. Er kam abend von der Arbeit und fand eine leere Wohnung vor. Madame hatte zusammen mit ihrer Familie alles von langer Hand geplant, Möbelunternehmen bestellt, Kind am neuen Wohnort bereits lange vor der Aktion in der Schule angemeldet, etc.. Das Jugendamt am neuen Wohnort fand das offensichtlich auch alles OK so. Glücklicherweise laufen die Familiensachen aber am ehemaligen Familiensitz. Die Sache war auch noch vor der Reform des Kindschaftsrechtes.

Ausgangslage war so, dass die Mutter zu Ehezeiten halbtags arbeitete und der Vater die Möglichkeit hatte, nachmittags homeoffice zu machen. Der Vater hatte praktisch die überwiegende Erziehungsarbeit geleistet, weshalb die Vater-Kind-Bindung stärker war, als die Mutter-Kind-Bindung. Das Kind hat also bei der richterlichen Anhörung klar gesagt, es wolle beim Vater verbleiben (auch der Freunde wegen). Der Richter war der Auffassung, das beide Elternteile zeitlich und intellektuell gleichermaßen geeignet seien, die Erziehung war zu nehmen, so dass hier der Kindeswille den Ausschlag für die Entscheidung gab.

Bei der Übertragung auf heutige, ähnliche Situationen bleibt zu bedenken, dass

1. die Kassen der Sozialsysteme damals noch nicht so leer waren wie heute
2. das Feminat sich noch nicht so weit etablieren konnte, wie es heute der Fall ist und
3. bei der oben geschilderten Situation niemand bedürftig wurde.

LG Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2006 16:00
(@murielspapa)
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Vielen Dank!... das trifft meine Situation leider eher nicht. Jedenfalls gut zu wissen, dass Kindeswille auch schon früher erheblichen Einfluss auf die Entscheidung haben kann.
Mit 1. und 3. habe ich in meinem Fall nichts zu tun!
Habe ich richtig verstanden: wenn meine Tochter nach den Freien bei mirt bleibt, ist in jedem Fall das AG am Wohort der Ex zuständig?
Kann ich mich dennoch an das JA in meinem Wohnort wenden?
Kann meine Tochter dort eine Aussage machen?
Welchen Wert hat eine Aussage vor meiner Anwältin?
Welchen Wert hat das Gutachten eines Kinderpsychologen?
... und ganz wichtig: kann der Schuß nach hinten losgehen, dass meine Tochter mich eine Zeit lang nicht mehr besuchen darf?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2006 16:13
 Uli
(@Uli)

Habe ich richtig verstanden: wenn meine Tochter nach den Freien bei mirt bleibt, ist in jedem Fall das AG am Wohort der Ex zuständig?

Deine Frage ist lustig, habe ich doch z.Zt genau damit zu tun. Zuständig ist normalerweise das Gericht, in dessen Bezirk das Kind gemeldet ist.

In meinem Fall hat meine Ex jetzt einen Sorgerechtsantrag für meinen Sohn gestellt, der bei mir lebt und um den sie sich die letzten 2 3/4 Jahre nicht gekümmert hat. Ihren Antrag hat sie bei ihrem AG gestellt, Dieses hat sich nach 3 Monaten für nicht zuständig erklärt und den Fall an unser AG verwiesen. Hiergegen hat meine Ex Rechtsmittel eingelegt, so dass nun das OLG über den Gerichtssitz entscheiden muss.

Kann ich mich dennoch an das JA in meinem Wohnort wenden?

Normalerweise sind die Jugendämter am Wohnort von Vater und Mutter beide immer mit involviert. Entscheidend gehört werden dürfte aber immer wohl das Jugendamt, dass sich am intensivsten mit dem Fall beschäftigt hat.

Kann meine Tochter dort eine Aussage machen?

Warum nicht, wenn das Jugendamt zu sowas bereit ist.

Welchen Wert hat eine Aussage vor meiner Anwältin?

Das würde ich sein lassen !!!!!!!!!! Das könnte/ würde Dir später als Indoktrination ausgelegt werden!

Welchen Wert hat das Gutachten eines Kinderpsychologen?

Einen erheblichen, wenn der verhandelnde Richter es in Auftrag gegeben hat. Ein privates Gutachten hat wohl kaum Wert.

... und ganz wichtig: kann der Schuß nach hinten losgehen, dass meine Tochter mich eine Zeit lang nicht mehr besuchen darf?

Vor Gericht und auf offener See sind alle in Gottes Hand, Sprich: jeder Schuss kann bei Gericht nach hinten los gehen! :exclam:

LG Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2006 16:38