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Ich brauche einen Rat

 
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nach langem Hin-und Her hat meine Tochter nun über meine RA einen Brief ihres Vaters übersendet bekommen. Natürlich ohne Bild.

Sie hatte ihm im März geschrieben und ihn gebeten ihr ein Foto zu schicken und ihr zu schreiben.

Am Anfang des Briefes steht, das ich ihn auch lesen soll. Er möchte nun von ihr wissen ,was sie so macht und was sie von ihm wissen will. Soweit ist es ja völlig ok und gut.

Nur, dann kommt eine Passage, die ich dem Kind nicht zumuten möchte. Sie wollte ja eine Erklärung, warum er ihr kein Bild gibt. Das wären Gesetze, die die Erwachsenen gemacht haben. Sie bekomme Geld zum leben, dafür bekomme er Berichte und Fotos von ihr. Sie solle mir nun erlauben wieer ein Foto zu schicken, schliesslich hätte ich das versprochen (nu ja, ob ein Urteil ein Versprechen ist). Sie wolle ja sicher, das ich mein Versprechen halten kann.

Mich bringt dieser Satz auf die Palme. Kein Problem hätte er geschrieben, ich hätte gern wieder ein Bild von dir, bitte schicke mir eins. Nur diese Formulierung lastet ihr eine Verantwortung auf, die sie gar nicht tragen kann. Er macht sie für das Einhalten eines "versprechens" meinerseits verantwortlich. Das kann doch nicht wirklich sein

Desweiteren hätte ich ja alte Fotos von ihm und wüßte wie ich an Fotos von ihm komme (ne weiß ich aber nicht. Im Netz gibt es leider keine).Ausserdem könne ich ihr ja erzählen, was er heute so macht, was er damals gemacht hat...NEIN; sein Beruf interssiert sie nicht. Sie möchte doch nur ein Foto und später vielleicht mal ein wenig wissen was er privat macht.

Das JA meint, wenn sich keiner in der Situation bewegt, dann wird sich nichts bewegen. Ist mir auch klar. Nur soll nun das Kind nochmal schreiben und ein Foto schicken und auf seine Reaktion warten. Menno, muß immer das Kind den Schritt tun, wäre es nicht an derZeit, das er mal einen Schritt auf das Kind zugeht.

Ich weiß nicht, wie ich nun reagieren soll. Das JA meint, ich solle ihr den Brief zum lesen geben (Frage der Dame, sie ist ja 9 jahre alt, könne sie den Brief denn schon alleine lesen :mad2: ), ihr erklären was der Vater meint und sie dann zum schreiben bewegen...

Grundsätzlich wäre ich aber als Erziehungsberechtigte berechtigt ihr den Brief nicht zu geben, wenn ich der Meinung bin, das der Brief für sie schädlich wäre und sie mit dem Inhalt Probleme hätte. Ja super, hilft mir auch nicht wirklich weiter.

Ich habe die Befürchtung, das sie sich von dem Befehl das mir zu erlauben das Foto zu schicken unter Druck gesetzt fühlt, ungerecht behandelt, da sie ja wieder kein Foto bekommen hat und wohl auch, wenn sie eines schcikt keines bekommen wird. Wie bitte soll ich ihr sowas denn noch erklären und schmackhaft machen.

Wie würdet ihr nun reagieren? Habt ihr Ideen, wie ich das irgendwie gut auf die Reihe kriege?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2006 15:30
(@Robsche)

Hallo, midnightwish!

Es gibt da einen Auspruch, der heißt: Quid pro quo!
Soll heißen "das eine für das andere" oder "eine Hand wäscht die andere".
Wenn dein Ex schon ein Bild will, schicke ihm doch mal etwas mit diesem Spruch.
Wenn er nix schickt, wird auch nix geschickt! Würde ich vorher mit Deiner Tochter besprechen.

Gruß, Robsche


AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2006 15:55
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Robsche:

So einfach ist das leider nicht. Ichbin gerichtlich verpflichtet Bericht undBIldzu schicken. Das habe ich die letzten beiden male auf Wunsch der Tochter nicht gemacht, da sie sich seit über einem jahr ein Foto wünscht und er sich weigert eines zu schicken. Jetzt hatte sie selbst geschrieben, die Reaktion, wie oben beschrieben. Dieses quid pro quo ist genau das was meine Tochter möchte, aber bisher eben erfolglos. Ich brauch einfach einen Rat wie ich nun einerseits meinem Kind nicht verschweige das er geschrieben hat, sie aber andereseits nicht unter Druck setzten lasse mit dem, was in dem Brief steht.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2006 16:03
(@Robsche)

Hallo midnightwish,

na ja, diese Konstellation mit der gerichtlichen Auflage ist natürlich Mi..!
Aber, wenn schon der Ärger auf deiner Seite ist... dreh doch den Spieß mal um und schicke ihm ein Bild...
ein schön verwackeltes, bitte etwas unscharf, vielleicht mir leichten Fehlfarben...
Über die Qualität des Bildes wird in dem Gerichtsbeschluß doch wohl nichts ausgesagt sein, oder?
Dann hast Du auch wieder ein "quid pro quo"- ärgerst du mich, oder die Tochter- ärgern wir dich!
Na ja, zumindest mal ein Gedanke wert.

Gruß, Robsche


AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2006 16:19
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

Gibt es denn tatsächlich vom Gericht keine Auflage ihm gegenüber, dass er seiner Pflicht zum Umgang nachkommen muss. Das heißt, dass er ihr auch ein Bild schicken muss?

Hmm, den Brief würde ich ihr schon zeigen, weil er ja auch mit an sie gerichtet ist. Vielleicht kannst Du versuchen "dein Versprechen" zu entkräften. Also versuchen dem ganzen die Verpflichtung für sie zu nehmen.
Ich denke, dass Du ihr da ruhig die Wahrheit sagen darfst.
Warum solltest Du Deine Tochter anschwindeln müssen, nur weil er so feige ist?

Kannst Du nicht so irgendwie an ein Bild von ihm kommen? Weißt Du wo er wohnt oder kennst da wen?

Ich weiß, darum gehts ja eigentlich nicht, weil sie gerne möchte, dass er von sich aus eines schickt.
Mein Gott ist das eine traurige Welt.

Ich wünsch Dir alles Gute und viel Kraft!

Merrow


Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2006 16:25
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Robsche:

Klar können tu ich viel. Nur bringt es ja nichts außer einer Eskalation der Situation, und das wäre ja nun wirklich nicht im Sinne des Kindes. Wir hatten genug Ärger miteinander, warum soll ich den denn fortsetzen? Warum soll ich mich auf sein Niveau herunterbegeben? Das bringt keinen weiter und erfüllt den Wunsch nach einem neuen Foto auch nicht.

@ Merrow:

Nein, es gibt da keine gerichtliche Vereinbarung. Er hat auf sein Umgangsrecht verzichtet, da er die Kinder nicht zwischen sich und meiner neuen Familie hin-und herreissen wollte. Das ist zumindest das offizielle Statement. Den eigentlichen Grund kann man sich sicher denken. Meine RA prüft gerade, ob die Umgangspflicht, die er hat und das Recht des Kindes auf Umgang auch in Form von Briefen oder Bildern eingefordert werden kann

Kannst Du nicht so irgendwie an ein Bild von ihm kommen? Weißt Du wo er wohnt oder kennst da wen?

Leider gibts im Netz keine Bilder, auch seinen Wohnort verschweigt er. Ich weiß zwar wo er arbeitet, aber das hilft auch nicht viel weiter.

Hmm, den Brief würde ich ihr schon zeigen, weil er ja auch mit an sie gerichtet ist. Vielleicht kannst Du versuchen "dein Versprechen" zu entkräften. Also versuchen dem ganzen die Verpflichtung für sie zu nehmen.
Ich denke, dass Du ihr da ruhig die Wahrheit sagen darfst.
Warum solltest Du Deine Tochter anschwindeln müssen, nur weil er so feige ist?/quote]

Hm, nur ich weiß nicht wie ich ihr diese Verpflichtung nehmen soll. Och Mensch, es is nix persönliches an dem Brief. Ich sage ihr da die Wahrheit, soweit sie das auch verstehen kann. Deswegen sitzt ich ja in dem Schlamassel. Hätte ich ihr verschwiegen, das ich 2 mal im Jahr einen Bericht mit Bild schicke, wäre nie die Diskussion aufgekommen, das sie es unfair findet, wenn er was über sie erfährt, sie aber nichts von ihm... und wohl auch kaum der Wunsch nach einem aktuellen Foto. Vorher war sie auch mit den alten zufrieden. Nur ich Schat möchte meinen Kindern nichts verschweigen, bin bereit diese Dinge mit ihnen auszudiskutieren und auch bereit sie in ihren Wünschen nach Kontakt (sein es auch nur durch ein Foto oder einen Brief) zu unterstützen.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2006 16:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Keiner irgend ne Idee, wie ich das Dilemma lösen kann?


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2006 23:59
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo midnightwish,

ich habe jetzt auch nicht Lösung für diese blöde Situation. Man, man der KV ist aber auch ein Sturkopf.

Ich denke mit Briefeschreiben kommt ihr nicht weiter.
Ich befürchte fast, dir bleibt nichts anderes übrig, als deiner Tochter schonend beizubringen und für ihr Alter entsprechend, dass Papa das eben nicht möchte.

Ihr den Brief zu zeigen fand ich auch erst komisch. Ich denke sie kann ihn schon lesen aber in deinem Beisein, damit du
ihr eben erklären kannst und sie auch auffangen kannst.
Ich würde ihr dann den Vorschlag machen, daß du versuchst ein Bild über Freunde/Bekannte zu bekommen, damit sie weiss wie er nun ausieht.

Man möchte es nicht und weiss, die Kinder leiden. Manchmal kann man aber auch keine Ausreden mehr finden und dann denke ich, ist es an der Zeit die Kinder aufzuklären.
Verstehen wird sie es wohl nicht. Sie wird wohl auch kein Bild mehr schicken wollen. In dem Zusammenhang würde ich ihr vorsichtig die Lage hierzu auch erklären.

Wird sicher nicht einfach für dich, zumal ich weiss wie es ist dem Kind etwas Schmerzliches erzählen/erklären zu müssen wenn doch die Lösung soooooo einfach wäre.

Was du zur JA-Dame schreibst lässt mich nur vermuten, daß die Frau dort wohl deplaziert ist, wenn sie fragt ob dein 9-jähriges Kind lesen kann. :knockout:

Ich wünsche dir ein glückliches Händchen denn ärgerlich ist es vertändlicherweise, in Erklärungsnot zu geraten weil die andere Seite so dermaßen stur ist.
Da kann man echt nur mit dem Kopf schütteln.

Ich sehe ebenso wie du dass er dem Kind mit dieser erwähnten Passage in eine Verantwortung presst, die nicht sein sollte. Aber auf den Wunsch nach einem Foto mit einem Satz zu antworten der besagt, sie bekomme ja Geld zum Leben und er im Gegenzug Fotos und Berichte finde ich mehr als unverschämt.

Ich denke früher oder später wird sich eure Tochter ein eigenes Bild machen. Nun ist sie eben noch zu klein, da braucht sie nun deine Hilfe. Kläre sie auf, dann hat sie Antworten nach denen sie sucht.

LG
Tina


Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2006 00:31
(@tranegie)
Schon was gesagt Registriert

hallo midnightwish,

mit der wahrheit kommt man meist am weitesten. auch wenn sie manchmal wehtut. erkläre es deiner tochter so gut du kannst. kinder sind oftmals stärker als wir denken. ich bin auch nicht der meinung, dass man kindern alles zumuten sollte, aber in dem falle hast du doch fast keine andere wahl. außer irgendwelche lügen. und zu lügen, kann ich nun wirklich nicht empfehlen.
aber so nebenbei würde ich dem ex einen brief schreiben und ihm das dilemma schildern. mal ganz offen und hart, mit der frage, wie er sich da gefühlt hätte. vielleicht hilft´s ja.


AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2006 19:45