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Für den Fall der Fälle

 
(@simone)
Rege dabei Registriert

Hallo @all,

ich habe eine Frage bezüglich des Verbleibes meiner Kinder, falls mir etwas passieren sollte.

Meine Tochter ist klar. Ich habe mit dem Vater das GSR.

Bei meinem Sohn mache ich mir da Gedanken....

Der Vater gibt das GSR freiwillig ab. Die Sache läuft gerade. Hintergründe sind in einem anderen Topic von mir teils bereits beschrieben. Fakt ist, er hat bisher und für die Zukunft wohl kein Interesse an seinem Kind. Auch das/die Umgangsrecht/pflicht nimmt er nicht wahr und will es nicht. Fragen diesbezüglich kann ich nicht beantworten... ich begreife es selber nicht.

So, nun frage ich mich, was passiert mit ihm, wenn mir etwas zustoßen sollte. Logisch wäre ja eigentlich, dass dann das Kind zum Vater kommt. Bei ASR für mich sieht das aber ganz anders aus. Befürworten würde ich das auch nicht so ganz ohne Weiteres, da in solch einem Falle die Geschwister auseinander gerissen würden (ca. 700 km Entfernung). Zum anderen.... ein Kind das abgelehnt wird zu der Person geben??? Mmmmhhhh....

Ich habe mir dahingehend Gedanken gemacht (und auch an/abgesprochen), dass im Fall der Fälle der Kleine zu meiner Schwester kommen könnte. Sie wäre damit sofort einverstanden. Auch wäre damit sichergestellt, dass sich die Geschwister ohne große Probleme sehen könnten.

Außerdem wüsste ich beide Kinder in guten und liebevollen Händen.

Meine Mutter würde aufgrund des Alters und wohl auch krankheitsbedingt von vornherein ausscheiden.

Kann man so etwas schriftlich bestimmen?
Wie sieht das dann rechtlich aus?
Müsste sich an so einen Wunsch im Fall der Fälle gehalten werden?
Reicht das einfach so schriftlich oder müsste das z. B. über einen Notar laufen?

Gruß
Simone


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2006 14:15
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Simone,

vielleicht hilft dir >diese< Diskussion schon ein wenig weiter?

DeepThought

*edit Link eingefügt edit*


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 14:28
(@pueppi7376)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Simone,

darüber habe ich mir auch in meinem Fall Gedanken gemacht.
Du hast die Möglichkeit eine Testamentarische Verfügung zu machen.
www.scheidung-aktuell.de

Liebe Grüße

Pueppi7376


Pueppi7376

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 14:37
(@simone)
Rege dabei Registriert

Hallo Jörg,

vielen Dank für den Link...... aber wo führt der denn hin?  😉

Hallo Püppi,
gern, wenn Du dazu weitere Infos hast?

Gruß
Simone


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2006 14:40
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:knockout: Link korrigiert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 14:43
(@bm-rk)
Registriert

Hallo!

Moin Simone,

vielleicht hilft dir >diese< Diskussion schon ein wenig weiter?

DeepThought

Deep meinte bestimmt das hier. Lustig ihr habt fast die gleiche Überschrift genommen *g*.

http://www.vatersein.de/modules.php?name=Forum&topic=6885.msg63049#msg63049

@ deep
meintest du diesen Thread?

Gruß BM RK


The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 14:45
(@bm-rk)
Registriert

Hi deep,

also eins muss man dir lassen. du bist schnell *g*

lg BM RK


The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 14:47
(@simone)
Rege dabei Registriert

Hi,

Dank an alle..... das hilft mir weiter.

Gruß
Simone


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2006 18:14