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EY DU

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin NP,

Genauso meinte ich es auch. Die Ex hat damit nichts mehr zu tun, sondern nur noch die Kids.

eben. Deshalb funktioniert das nicht:

Eine Woche vor dem 18 Geburtstag würde ich über einen Anwalt die Titel fordern, gleichzeitig "höflich" die Einkommensbescheide der Mutter der letzten 12 Monate, sowie den Steuerbescheid des Jahres 2012 und die Steuererklärung 2013 fordern. Frist maximal 2 Wochen.

weil @wedi gar nicht aktivlegitimiert ist; das Recht auf diese Auskünfte haben dann nur die Kinder. Ab dem 18. Geburtstag können sich die Eltern nicht mehr wegen kindesrelevanter Fragen verklagen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2014 02:19
(@schultze)
Rege dabei Registriert

eben. Deshalb funktioniert das nicht:weil @wedi gar nicht aktivlegitimiert ist; das Recht auf diese Auskünfte haben dann nur die Kinder. Ab dem 18. Geburtstag können sich die Eltern nicht mehr wegen kindesrelevanter Fragen verklagen.

Deshalb müsste @wedi dann das Kind zur Herausgabe des Titels auffordern. Ich habe jetzt nicht die ganze Vorgeschichte auf dem Schirm, aber soweit ich mich erinnere, hat sich das Kind bisher auch nicht durch familiäre Solidarität zum Vater ausgezeichnet. Soweit da eine Abänderungsklage notwendig ist, würde ich das deshalb dann auch kurzfristig durchziehen.

und bis dahin würde ich @Beppos Rat befolgen:

2. Du befolgst meinen obigen Rat und hältst sie ein paar Monate auf Trab mit Fristüberschreitungen, Ankündigungen, unvollständigen Angaben etc. in der Annahme, das Ganze über 5 Monate am köcheln zu halten, bis deine Ex und ihre RAttin nicht mehr zuständig sind.

Ist es nicht sogar so, dass die Einleitung eines Verfahrens letztlich sowieso ins Leere läuft, wenn die RAtte der Mutter das Verfahren rechtshängig macht, mit Eintritt der Volljährigkeit während des Verfahrens die Mutter aber die Aktivlegititmation verliert. Ist der ganze Spuk dann nicht ohnehin prozessual überholt. Weiß das jemand hier? In diesem Falle würde ich nämlich gar nichts machen. Soll die KM  klagen, wenn sie möchte. Bis das verhandelt wird ist das Kind sicher volljährig.

Beste Grüße,
schultze, der für zivilen Ungehorsam ist, aber dennoch zu einer Abschätzung der Folgen rät. Wenn ich weiß, wieviel der "Spaß" des Ungehorsams kosten wird, kann ich mich leichter entscheiden wieviel mir das Wert ist.

Edit: Schreibfehler


AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2014 03:13
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Wedi,

ungeachtet dessen, ob Du jetzt antwortest oder auf Zeit spielst ...

Ich würde schreiben:
Sehr geehrte Frau Zahlenverdreherin, [...]

Dass Du für Dich eine Berechnung anstellst, ist sicherlich gut und richtig.

Aber bitte, bitte, mach nicht die Arbeit der Anwältin (die darf selber rechnen - dafür wird sie seitens Deiner Ex schlißlich bezahlt) und erspare Dir den Hinweis auf die anstehende Volljährigkeit.

Eine Maximalantwort könnte die Themen beispielsweise wie folgt abfrühstücken:

Sehr geehrte Zahlenverdreherin,

Belege zur aktuellen Einkommenssituation und den anzuerkennenden Abzugsposten habe ich beigefügt.

Die Existenz eines Sparbuchs ist mir nicht bekannt.

Die Belästigungsversuche Ihres Mandanten zum Thema "Adoption" habe ich zu Ihrer Information beigefügt.

Über die zeitnahe Nachricht, wieviel Unterhalt ich zukünftig weniger entrichten soll, wäre ich dankbar.

Um unnötigen Aufwand auf Ihrer Seite zu vermeiden, sollten Sie sich das Versenden von weiterem Spam zu den anderen Themen ersparen.

In vollster Hochachtung
Wedi

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2014 10:23
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Brille,

sorry, dass ich zuviel voraus gesetzt habe.

Moin NP,
eben. Deshalb funktioniert das nicht:weil @wedi gar nicht aktivlegitimiert ist; das Recht auf diese Auskünfte haben dann nur die Kinder. Ab dem 18. Geburtstag können sich die Eltern nicht mehr wegen kindesrelevanter Fragen verklagen.

Grüssles
Martin

Mir ist schon absolut klar, dass die Eltern mit Vollendung bezüglich Unterhalt direkt nichts mehr miteinander zu tun haben. Also jetzt formvollendet.

Wedi sucht sich einen Anwalt. Dieser schreibt die Kinder (jedes einzeln) 1 Woche oder meinetwegen 3 Tage vorm 18 Geburtstag wie folgt an.

"Sehr geehrte/r Herr/Frau am (Datum) werden Sie volljährig. Ab diesem Zeitpunkt werden beide Elternteile, somit auch Ihre Mutter barunterhaltspflichtig. Damit mein Mandant die Unterhaltsqoute berechnen kann, habe ich Sie aufzufordern meinem Mandanten die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monaten, den Steuerbescheid 2012, sowie die Steuererklärung 2013 Ihrer Mutter bis zum (Frist) zu Verfügung zu stellen. Der bestehende Unterhaltstitel ist mit Vollendung des 18 Lebensjahr auf Sie übergegangen. Ich habe Sie auch in diesem Fall aufzufordern den Titel meinem Mandanten auszuhändigen."

Für den Fall, dass nicht kommen wird, muss Wedi gegen die Kinder eine Auskunftsklage und Unterhaltsabänderungsklage anstrengen. Die Kinder ihrerseits müssten dann die Mutter verklagen.

Das Thema habe ich gerade durch. Nur habe ich der Ex die Unterlagen ohne Klage zukommen lassen.

Ansonsten bleibe ich dabei, ich würde gar nicht mehr auf irgendwelche Schreiben bis zur Volljährigkeit eingehen.

Alternative 2

Wedi strengt schnell eine eigene Unterhaltsabänderungsklage an. Versucht bis zur Volljährigkeit einen Beschluss zu erwirken, der dann natürlich befristet ist. Mit der Volljährigkeit müssten die Kinder dann von sich aus aktiv werden. Hätte auch Charme.

Gruß
Nichtplatt


AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2014 12:49
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich denke erstmal an die Hinhalte/Verzögerungstaktik.

Ich werde nach Fristüberschreitung erstmal schreiben:

Sehr geehrte Frau Zahlenverdreherin,

da Herr ***mich aufgefordert hat eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, welcher ich nachgekommen bin, und eine Adoption der ausdrückliche Wusch der Kinder, und **ist, entfällt eine Auskuftspflicht über mein Einkommen, da meine Unterhaltspflicht bei Wirksamkeit der Verzichtserklärung erlischt.

Chatverlauf und e-mail Verkehr anbei

hochachtungsvoll

Wedi

So ähnlich habe ich mir das gedacht.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2014 16:24
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Wedi,

den Passus ab "entfällt eine [...]" würde ich durch "verwundert mich die jetzige Aufforderung zur Einkommensauskunft und bitte Sie daher um Klärung mit ihren Mandanten." ersetzen.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2014 17:33
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

:thumbup: Danke


AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2014 17:38
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo wedi,

ich würde, da Du auf Verzögerung gehst, den Chat- und emailverlauf nicht hinzufügen, sondern eher etwa so schreiben:

Sofern Sie es als notwendig erachten kann ich Ihnen den Chat- und emailverkehr in der Sache zukommen lassen, der hierüber weitere Informationen enthält.

neuezeit


So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2014 01:34
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Heute kam Post vom Gericht.

Ich habe zwei Wochen Zeit gegen den anliegenden PKH-Antrag schriftlich Stellung zu nehmen.

Anträge
der Kinder ******und *******, gesetzlich vertreten durch Mutti

wegen

Auskunft und Kindesunterhalt

unter Beiordnung der ReA.....bla bla bla

wird Verfahrenskostenhilfe beantragt.
der Antragsgegner wird verurteilt Auskunft zu erteilen über sein monatliches Brutto./Netto Zeitraum August 2013 bis Juli 2014 und diese durch Vorlage durch Gehaltsabrechnung sowie des Eikommenssteuerbescheides zu belegen.

Weitere Einkünfte.........

Die Antragsteller sind die ehelichen Kinder des Antragsgegners. Die Ehe ist rechtsktäftig geschieden, die KM betreut und versorgt die Antragssteller, Diese sind Schüler auch über das 18. Lebensjahr hinaus.

Warum Auskunft von August 2013 bis Juli 2014?
Reicht es nur die Einnahmen bekannt zu geben, die sich seit dem letzten Verfahren ja nicht geändert haben, oder soll ich auch meine Ausgaben, wie z.B. pKV mit angeben?

Die machen mich echt fertig

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2014 18:29
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Wedi,

Die machen mich echt fertig

genau das haben wir Dir aber schon seit Beginn des "Adoptions-Schwachsinns" gesagt. Es bringt nichts, sich darüber aufzuregen. Bzw. auf die Ärgernisse aufzuspringen.

Ich würde die Sachen Deiner Anwältin geben und sie das machen lassen. Wenn es Unstimmigkeiten bzgl. der Zeiten gibt, ist das ja auch ein Einsatzpunkt, das Ganze noch mal rauszuzögern (wenn das gewünscht ist). Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2014 20:58




(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

genau das haben wir Dir aber schon seit Beginn des "Adoptions-Schwachsinns" gesagt. Es bringt nichts, sich darüber aufzuregen. Bzw. auf die Ärgernisse aufzuspringen.

Über den Adoptionsschwachsinn rege ich mich nicht auf, sondern über ALLES, die ganze vorgehensweise, die Erpressung, Nötigungen und auch Bedrohungen.

Im PKh-prüfungs-Verfahren gibt es meinerseits aber keine Unterstützung, auch Anwaltskosten werden nicht erstattet.
Geld, das ich wegen der Auskunft einem Anwalt zu gute kommen lasse.
Ich bin ja bereit Auskunft zu geben, das kann ich auch ohne Anwalt.

Deswegen nochmal die Frage, reicht es, wenn ich meine Einkünfte belege und darlege, oder sollte ich meine Ausgaben auch darlegen?

Es wird übrigens verlangt die Einkünfte nebst Steuererklärung für die Jahre 2006, 2007 und 2008 zu belegen, obwohl im letzem Verfahren diese Jahre ausführlich auseinander genommen wurden.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2014 21:24
(@Inselreif)

Es wird übrigens verlangt die Einkünfte nebst Steuererklärung für die Jahre 2006, 2007 und 2008 zu belegen, obwohl im letzem Verfahren diese Jahre ausführlich auseinander genommen wurden.

Eine Einkommensauskunft muss vollständig und abgeschlossen sein. Es reicht nicht, wenn die Gegenseite sich die Sachen anderweitig zusammensuchen könnte. An der Kopie (wenn die Anforderung der Unterlage per se gerechtfertigt ist) lass es nicht scheitern!

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2014 22:27
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es wird übrigens verlangt die Einkünfte nebst Steuererklärung für die Jahre 2006, 2007 und 2008 zu belegen, obwohl im letzem Verfahren diese Jahre ausführlich auseinander genommen wurden.

offtopic

Ich wäre geneigt, denen eine Bescheinigung Deiner Eltern vorzulegen, dass Du im Jahr 1977 zum Schuleintritt 50 Pfennig Taschengeld pro Woche bekommen hast und sich dieses alle 2 Jahre um 100% gesteigert hat. Mit Erreichen des 12. Geburtstages gab es dann 5 DM die Woche und dann jährlich bis zum Eintritt in die Lehre 1 DM mehr.

:phantom:

Die haben einen Schuss, das wissen wir. Tut mir echt leid.  :exclam:

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2014 22:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wedi,

für Deine Stellungnahme zum VKH-Antrag brauchst Du noch überhaupt keine Einkommensaukunft abzugeben; die soll ja erst verhandelt werden.

Ich persönlich würde angesichts der nahenden Volljährigkeit Deiner Twins jetzt einfach auf Zeit spielen. Aus Gründen der Prozessökonomie möchte man ja auch kein neues Verfahren führen, wenn Muddi demnächst selbst UH-pflichtig ist... 😉

Diese Adoptionskiste wird Dir dabei nichts nützen; die hat es ggf. nie gegeben. Ausser einer Stellungnahme zum VKH-Antrag würde ich an Deiner Stelle mich daher jetzt einfach komplett geschlossen halten.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2014 23:21
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Eine Einkommensauskunft muss vollständig und abgeschlossen sein. Es reicht nicht, wenn die Gegenseite sich die Sachen anderweitig zusammensuchen könnte. An der Kopie (wenn die Anforderung der Unterlage per se gerechtfertigt ist) lass es nicht scheitern!

Aus 2006,2007 und 2008 sind denen alle Unterlagen in dem breitgetretenem Unterhaltsverfahren, das bis zum OLG Hamm ging bekannt, ich bin gewillt auf dieses Verfahren hinzuweisen und auf die Beiziehung der Akte zu bestehen.

Ich wäre geneigt, denen eine Bescheinigung Deiner Eltern vorzulegen, dass Du im Jahr 1977 zum Schuleintritt 50 Pfennig Taschengeld pro Woche bekommen hast und sich dieses alle 2 Jahre um 100% gesteigert hat. Mit Erreichen des 12. Geburtstages gab es dann 5 DM die Woche und dann jährlich bis zum Eintritt in die Lehre 1 DM mehr.

Finde ich gut und werde das in meiner Erklärung mit ein bauen, vieleicht hat dann auch ein Richter mal was zu schmunzeln.

Diese Adoptionskiste wird Dir dabei nichts nützen; die hat es ggf. nie gegeben. Ausser einer Stellungnahme zum VKH-Antrag würde ich an Deiner Stelle mich daher jetzt einfach komplett geschlossen halten.

Ja, um diese Stellungnahme geht es ja. Ich möchte aber, eine wegen Mutwilligkeit und hinreichende Aussicht auf Erfolg diese Verfahrenskostenhilfe mit Hilfe dieser dubiosen Vorgeschichte zerreden um auf Zeit zu spielen.(Die Adoptionskiste ist belegbar)

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2014 23:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wedi,

Ja, um diese Stellungnahme geht es ja. Ich möchte aber, eine wegen Mutwilligkeit und hinreichende Aussicht auf Erfolg diese Verfahrenskostenhilfe mit Hilfe dieser dubiosen Vorgeschichte zerreden um auf Zeit zu spielen.(Die Adoptionskiste ist belegbar)

Es gibt nach meiner Erinnerung nur irgendwelche Whatsapp-messages und den Entwurf eines Schriftstücks. Unterhaltsrechtlich wirkt sich aber nur eine rechtsgültig vollzogene Adoption aus; nicht irgendwelches Geplänkel darüber.

Aus dem aktuellen Verfahren solltest Du die Adoptionsnummer daher komplett rauslassen; Du kannst Dir dafür nix kaufen. Wichtig allein ist, das Verfahren so lange zu ziehen, bis durch die Volljährigkeit der Twins Deine Ex unterhaltstechnisch ins Boot kommt. Denn ihr Ziel scheint ja offenbar zu sein, Dich hier kurz vor knapp noch juristisch festzunageln.

Wenn Du aktuell überhaupt etwas zu diesem VKH-Antrag sagen möchtest: Beschränke Dich sinngemäss auf "es gibt aktuell nichts zu regeln; mein EK hat sich nicht verändert, zum XX.XX.2014 steht aufgrund der Volljährigkeit der UH-Empfänger sowieso eine komplette Neuberechnung an."

Ich erkenne allerdings schon wieder Deine bekannte Bereitschaft, wieder über die Stöckchen von Ex und Next zu springen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2014 02:00
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Beschränke Dich sinngemäss auf "es gibt aktuell nichts zu regeln; mein EK hat sich nicht verändert, zum XX.XX.2014 steht aufgrund der Volljährigkeit der UH-Empfänger sowieso eine komplette Neuberechnung an."

Sehe ich ein wenig anders.

Ich denke, die Gegenseite will gegen das "auf Zeit spielen" angehen und drückt deswegen auf die Tube.

Aus einer Stellungnahme "es gibt nichts zu regeln" könnte man auf eine Auskunftsverweigerung schliessen.

Dem Grunde nach besteht der Anspruch auf Auskunftserteilung und um im Nachgang nicht auch noch die Anwaltsrechnung der Gegenseite begleichen zu müssen, denke ich schon, dass Wedi dem Auskunftswunsch nachkommen sollte.
Zumal im Ergebnis kein höherer Unterhalt herauskommen dürfte.

Ist nur meine Meinung:
- Auskunft erteilen
- Stellungnahme an Gericht, "VKH ist abzulehnen, da mutwillig. Eine außergerichtliche Klärung des Sachverhaltes wäre durch eine einfache Stellungnahme der Antragstellerseite zu erledigen gewesen. Auskunft wird umgehend erteilt"

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2014 09:57
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin und danke
Ich sehe das auch wie United, schreibe ich nichts, wird nach Ablauf der Frist die Pkh bewilligt und ich hab ratz fatz die Klage im Haus.

Ich habe seit dem letzten Urteil nur die Renteneinkünfte, andere Einkünfte gibt es nicht, reicht es diese mit Belegen von August 2013 bis Juli 2014 einzureichen und darauf zu verweisen, das nach es dem Urteil vom 03.08.2009 mit Aktenzeichen*****, keine wesentlichen Veränderungen gibt?

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2014 10:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja das reicht.
Ausgaben nur, wenn du sie geltend machen willst, was aber afair nicht nötig ist.

Da du aber Zeit schinden willst, kann es trotzdem sinnvoll sein, das Ganze mit sinnlosem Füllstoff aufzublähen um den Zeitaufwand zu vergrößern. Also viel unwichtiges rein und wichtigen Kleinkram weg lassen damit sie mit neuer Frist nachfragen müssen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2014 10:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Da du aber Zeit schinden willst, kann es trotzdem sinnvoll sein, das Ganze mit sinnlosem Füllstoff aufzublähen um den Zeitaufwand zu vergrößern. Also viel unwichtiges rein und wichtigen Kleinkram weg lassen damit sie mit neuer Frist nachfragen müssen.

das meine ich doch mit Zeit schinden. Aktuell geht es noch gar nicht um Sachfragen wie Einkommensauskünfte, sondern nur um den VKH-ANtrag der Gegenseite (!). Zum eigenen Einkommen muss @wedi daher im Moment nichts sagen; nur ggf. vortragen, dass der ANtrag und das Verfahren mutwillig sei. Schliesslich hat die Gegenseite nicht einmal einen aussergerichtlichen Versuch der Klärung gestartet. Mit etwas Glück lässt sich das Verfahren damit hinter den 18. Geburtstag der Kids verschleppen - und dann ist Muddis VKH-Antrag eh hinfällig. Dafür dürfen dann beide Kinder beide Eltern auf Auskunft in Anspruch nehmen.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2014 11:13




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