Ich sehe das auch wie United, schreibe ich nichts, wird nach Ablauf der Frist die Pkh bewilligt und ich hab ratz fatz die Klage im Haus.
Genau so ist es. Und nicht nur die Zahlungsklage (da schätze ich, die wird so oder so noch kommen) sondern auch den Auskunftsantrag, was den Gegenstandswert noch mal erhöht. Das ist unnötig.
damit hinter den 18. Geburtstag der Kids verschleppen - und dann ist Muddis VKH-Antrag eh hinfällig.
Nicht ganz. Die volljährige Tochter tritt zunächst einmal in das von der Mutter begonnene VKH-Verfahren ein. Dann wird sie die Anträge umstellen - aber wir glauben doch nicht ernsthaft, dass sie ihre vermeintlichen Ansprüche für die paar Monate vor ihrem Geburtstag fallen lassen wird...
Gruss von der Insel
Aber jetzt garnichts zu liefern würde den Einsatz des RA rechtfertigen und dann müsste wedi den bezahlen.
Deswegen lieber guten Willen zeigen und lückenhaft liefern.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Es ist egal ob gar nichts kommt oder lückenhaft geliefert wird: wenn wedi jetzt nicht kurzfristig eine vollständige und saubere Auskunft abgibt, ist die Auskunftsklage berechtigt und die VKH wird bewilligt.
Dass "guter Wille" vom Gericht mit Gelegenheit zur Nachbesserung honoriert und die Sache dann im VKH-Verfahren ausdiskutiert wird, ist nicht vorgeschrieben und gerade in einer Unterhaltssache würde ich mich darauf nicht verlassen.
Gruss von der Insel
Mein Einkommen ist relativ leicht darzulegen und zu belegen, klein und bescheiden.
Bei der Ausgabenseite wird es komplizierter, da wird die Rechtsanwältin sich das sicher pass rechnen wollen, deswegen verweise ich auf das letzte Verfahren, wo eigentlich alles drinsteht. Es hat sich ja fast nichts geändert, ausser das die Ausgabenseite größer geworden ist.
Ich hoffe, das beim Abgleich der Zahlen mit dem letzen Verfahren alles geklärt ist und da sollte jeder der Beteiligten zum Ergebnis kommen, das eine Klage so keine Aussicht auf Erfolg hat.(hoffe ich)
Als zweites steht noch eine Antwort der Antragsteller aus.
Diesen Punkt werde ich breittreten, denn ich habe auf die Auskunftsbitte geantwortet, das verschweigt die Gegenseite. Hätte sie eine kurze Stellungnahme dazu abgegeben, hätte ich sofort Auskunft gegeben.
Gruss Wedi
Bei der Ausgabenseite
kann Dir niemand einen Strick drehen. Das kannst Du sogar noch im Lauf eines späteren Verfahrens nachliefern.
Gruss von der Insel
Nabend
Wie ich ja schon schrieb, habe ich auch einen Schriftzug der Rechtsanwältin des Next(Mann und Stiefvater der Kinder)bekommen, in dem ich aufgefordert wurde weder Ihn noch die Kinder zu belästigen, ich habe darauf per e-Mail geantwortet.
Heute bekam ich wieder Post, aus diesem Brief möchte ich einige Zeilen der Rechtsanwältin zitieren:
Ihren Kindern können sie per Post sehrwohl gratulieren, sofern sie diesen Wunsch haben. Drohungen hat mein Mandant Ihnen gegenüber nicht ausgesprochen.(belegbar durch Whats App Nachrichten)
Ich stelle Ihnen gegenüber noch mal deutlich klar, Ihre beiden Kinder weder über Whats App, Facebook, E-mail, Fax oder sonstige Möglichkeiten keinerlei Kontaktversuche zu versuchen, maximal mit der klassischen Briefpost.
Nach bisherigen Vorfällen hat sicherlich keiner der Familie meines Mandanten Interesse an einem persönlichem Kontakt mit Ihnen.
Ich habe seit den Whats App Nachrichten, wo es um die Adoption ging, keinerlei Versuche gestartet die Kinder oder den Next zu kontaktieren.
Wie ich finde ein sehr perfides Spiel, oder?
Gruss Wedi
Mülleimer.
Fertig.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ganz ehrlich wedi, langsam wird's langweilig. Was die Trulla schreibt interessiert doch keinen mehr.
Wann werden die Twins denn volljährig?
Liebe Grüße
nichtplatt
Mülleimer.
Fertig.
Ja, ich habe aber schon wieder das X-te schreiben von der Trulla, ich darf meine Twins aber nicht kontaktieren, sollte ich die Rechtsanwältin nicht auch um Unterlassung bitten?, das grenzt ja schon an Stalking.
Ich wünsche keinen Kontakt zur der Trulla. :exclam:
Wann werden die Twins denn volljährig?
In etwas mehr als drei Monaten.
Gruss Wedi
Hi wedi,
jetzt entscheidet schon eine Anwältin ob ein Vater seine Kinder kontaktiert. Ich dachte immer,
dass dürften nur Gerichte und das nur in absolut begründbaren Ausnahmefällen. :phantom:
Die 3 Monate gehen auch noch rum.
Gruß
nichtplatt
Betreff:
./ .
Ihr Zeichen: *****
Die unterschiedlichen Wahrnehmungen liegen im Auge des Betrachters.
Gerne können diese Wahrnehmungen durch neutrale Dritte geprüft und beurteilt werden.
Der Kontakt ist nicht nur von Ihrem Mandanten nicht erwünscht, sondern auch ich wünsche keinen Kontakt zu Ihrem Mandanten, diesbezüglich scheint Einigkeit zu bestehen und bedarf keiner weiteren Schriftwechsel.
Eingehen möchte ich nur auf zwei Sätze(ich hoffe Sie erlauben mir das auch):
1. Ich zitiere aus Ihrem Brief vom 18.09.2014:
''Ich stelle Ihnen gegenüber noch einmal deutlich klar, dass Ihre beiden Kinder weder über Whats App, Facebook, Email, Fax oder sonstige Möglichkeiten keinerlei Kontakt zu Ihnen wünschen, maximal mit der klassischen Briefpost.''
Wie ich Ihnen schon mitteilte wurde mir schon vor zwei Jahren durch Herrn verboten die Kinder telefonisch zu kontaktieren.
Da es Gesprächsbedarf wegen der Namensänderung gab und mir der telefonische Kontakt verweigert wurde, bieb mir nur diese Art der Kontaktaufnahme, einen Brief zu fertigen, zur Post zu bringen, mit einer Briefmarke zu versehen, dann noch mit der einfachen kurzen Aussage:''Ich werde der Namensänderung nicht zustimmen'', erschien mir im Zeitalter des Internets und schnelleren Kommunikationswegen doch sehr umständlich.
Mir als sorgeberechtigten Vater zu verbieten die eigenen Kinder zu kontaktieren -auf welchem Weg auch immer-geht zu weit und dem werde ich nicht nachkommen.
2. Ich wiederhole mich: nicht ich habe Ihren Mandanten belästigt, sondern habe Stellung zur angestrebten Namensänderung genommen, in dessen Verlauf die Volladoption durch Herrn ** unter Drohungen angestrebt wurde(Chatverlauf und e-Mail Verkehr liegen Ihnen vor).
Die von Ihren Mandanten angestrebte Adoption und die weitere Vorgehensweise, zeigt ganz deutlich die wahren Hintergründe Ihres Mandanten.
Mit freundlichem Gruß
wedi
Das würde ich der Trulla gerne zukommen kassen, nicht weil ich muss, sondern will.
Gruss Wedi
Auch ich würde dir zur 3G-Methode raten.
Gelesen
Gelacht
Gelöscht /weggeworfen
Die Anwältin sollte wissen, dass sie da Quatsch schreibt aber es bringt nichts, sie belehren zu wollen, ausser dass du Zeit vergeudest, die du sinnvoller nutzen kannst. Lies ein Buch, geh spazieren aber schreib ihr bitte nicht zurück.
Warum willst du der Trulla noch die Freude machen, ihren Schrieb durch eine Antwort aufzuwerten?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi wedi,
Warum willst du der Trulla noch die Freude machen, ihren Schrieb durch eine Antwort aufzuwerten?
Dem kann ich mich nur anschließen.
Andererseits kann ich dir versichern, dass ich dich absolut verstehen kann. Ich habe in Gedanken (und für meinen eigenen Mülleimer) auch schon diverse Schreiben verfasst, weil man einfach den Wunsch hat, diesen unsäglichen Schwachsinn richtig zu stellen. Allerdings habe ich sie nicht abgeschickt. Aus eigener Erfahrung kann ich dir nur sagen, das lohnt den Aufwand nicht. Die Anwältin ist nur der bezahlte Lakai der Gegenseite, der den Schwachsinn zu Papier bringt, den die Gegenseite geschrieben haben will. Die würde auch schreiben, dass die Erde eine Scheibe ist, wenn ihre Mandantschaft sie dafür bezahlt.
Da irgendeine Überzeugungsarbeit leisten zu wollen ist ungefähr so sinnvoll wie mit einer Wand zu diskutieren. Aber das Gute in diesem Fall ist: du brauchst die Wand gar nicht zu überzeugen. Du kannst die einfach dumm sterben lassen.
Deshalb finde ich diesen Rat vollkommen richtig:
Auch ich würde dir zur 3G-Methode raten.
Gelesen
Gelacht
Gelöscht /weggeworfen
Wenn du noch etwas Sinnvolles mit dem Schreiben machen willst, kannst du prüfen, ob der Brennwert des Papiers lohnt, um dir in deinem Kamin ein bisschen Wärme zu spenden.
Beste Grüße,
schultze
Moin Wedi.
Ich würde auch nicht antworten!
so sehr es manchmal auch hilft, einen Brief für die Tonne zu formulieren, so sehr hätte ich mir für Dich gewünscht, dass Du Dir eben nicht diese Gedanken machst und Dich mit dem Schwachsinn der Gegenseite auseinandersetzt.
nicht weil ich muss, sondern will.
Aber auch nur, weil Du glaubst, etwas gerade rücken zu müssen. Dem ist nicht so!!
Gruss, Toto
Hallo Wedi,
Aus Deinen vorherigen Posts weiss ich, dass es nichts bringt, Dir zu sagen, den Brief nicht zu schreiben. Du machst es ja doch.
Also wenn Du schon was schreibst, würde ich die RAtte reizen um Dir erneut antworten zu müssen. Das treibt wenigstens deren Kosten in die Höhe.
Aber auch ich würde nicht antworten und die Kontaktversuche über Whats Apl email etc intensivieren, einfach weil ich mir nichts gefallen lasse.
Der eine schreibt nette Briefe an eine unbelehrbare RAtte, der andere macht genau das Gegenteil.
Aber muss jeder selber wissen.
Gruß
BP
Hallo wedi,
Das würde ich der Trulla gerne zukommen kassen, nicht weil ich muss, sondern will.
Aber auch nur, weil Du glaubst, etwas gerade rücken zu müssen. Dem ist nicht so!!
Dem kann ich nur voll und ganz zustimmen, gerade weil ich das genau nachempfinden kann.
Versuche daran zu arbeiten eine gesunde Gleichgültigkeit zu entwickeln. Würdest du antworten wollen, wenn du zufällig den Brief einer RA an Herrn Meyer bekommen hättest? Sicher nicht. Der Inhalt dieses Briefes hat bis auf die Anschrift genausowenig mit dir zu tun, wie ein (fiktiver) Brief an Herrn Meyer, weil er nur Hirngespinste der Ex wiedergibt. Tu ihn da hin, wo Werbemüll hinkommt.
Beste Grüße,
schultze
Moin
Nachdem ich von der Rechtstrulla in dem VKH-Prüfunsverfahren wieder als Dummbatz hingestellt wurde und angeblich nie Gespräche zu einer Adoption stattgefunden haben, mir außerdem Schwarzarbeit unterstellt wurde, habe ich dem Gericht sämtlichen e-mail Verkehr zu kommen lassen.
Anbei legte ich auch die Kopie Verzichtserklärung, die mir mit der ausdrücklichen Bitte die unterschrieben zurückztusenden, zugeschickt wurde.
Den Chat Verlauf über Whats App mit Stiefväterchen habe ich erwähnt und aus dem Grund der strafrechtlichen Prüfung zurück gehalten.
Nun kam heute Post vom Gericht:
Sehr geehrter Herr Wedi
in der Familiensache
*****************
wird anliegende Abschrift zur Kenntnisnahme übersandt.
Ihr Zeichen********
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
in der Familiensache
****************
wird anliegende Abschrift zur Kenntnisnahme ünersandt.
Ist die Auskunft erteilt? Was fehlt noch? Wird der Antrag beziffert?
Mit freundlichen Grüßen.
Hört sich für mich so an wie:
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
bitte gehen sie mir nicht auf den Sack.
Was heißt eigentlich, ''wird der Antrag beziffert?''
Gruss Wedi
Was steht denn in der Abschrift?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Eine Abschrift ist nicht beigefügt.
Ich habe keine Ahnung, ich denke das wird mein Schreiben/Stellungnahme zum letzten Schrieb der Rechtstrulla sein.
