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EY DU

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(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Waren die drei Fragen wirklich so ohne irgendwas dazwischen? 
wedi, ich lese das so wie du:"was denn NOCH? Haben Sie nix Besseres zum Tun?"  :3ertralala:


AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2014 19:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich kann mir nicht vorstellen, dass sie dir deinen eigenen Text "zur Kenntnis" schicken.

Die werden das wohl vergessen haben.
Da es aber nicht an dich gerichtet war, müsstest du wohl deine RAin fragen.
Oder hattest du deinen Schrieb auch nur direkt an das Gericht geschickt und nicht an deine RAin?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2014 19:26
(@bester-papa)
Registriert

Moin.
Mit "Antrag beziffern" meinen die wohl, einen konkreten Streitwert anzugeben...

VG
BP


AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2014 19:39
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Waren die drei Fragen wirklich so ohne irgendwas dazwischen? 

Ja, genau so.

Da es aber nicht an dich gerichtet war, müsstest du wohl deine RAin fragen.
Oder hattest du deinen Schrieb auch nur direkt an das Gericht geschickt und nicht an deine RAin?

Da wir im VKH-Prüfungsverfahren sind und meine Rechtsanwaltskosten nicht erstattet werden, habe ich noch keinen Rechtsanwalt beauftragt. Ich schreibe immer selber ans Gericht. Sollte die PKH bewilligt werden und Klage erhoben werden, habe ich einen Rechtsanwalt im Rücken.

Also ich kann mir nicht vorstellen, dass sie dir deinen eigenen Text "zur Kenntnis" schicken.

Die werden das wohl vergessen haben.

Ich denke, das ich durch dieses Schreiben
1. in Kenntnis darüber gesetzt werde, das mein Schreiben der Rechtsanwältin übermittelt wurde und
2. in Kenntnis über das Schreiben(mit den seltsamen Vermerken) des Gerichts an die RAin gesetzt werde.

Warum sollten die eine Abschrift meines Schreibens beifügen?

Ich habs ja geschrieben. 😉

Ich kann mich irren, aber so ein Schreiben mit diesen Vermerken habe ich noch nicht gesehen.


AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2014 19:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann würde ich diese Schlaumeier fragen, warum sie das an deine RAin geschickt und dass sie an diesem Verfahren bisher nicht beteiligt ist und fragen, welche Auskunft sie denn wohl meinen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2014 19:51
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ach so, sorry ist falsch rüber gekommen:

Nun kam heute Post vom Gericht:
1. Anschreiben an mich:

Sehr geehrter Herr Wedi
in der Familiensache
*****************
wird anliegende Abschrift zur Kenntnisnahme übersandt.

2. (angeheftetes)Anschreiben des Gerichts an die Rechtsanwältin der bevollmächtigten Kindesmutter
Ihr Zeichen********

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
in der Familiensache
****************

wird anliegende Abschrift zur Kenntnisnahme übersandt.
Ist die Auskunft erteilt? Was fehlt noch? Wird der Antrag beziffert?

Mit freundlichen Grüßen.

Ich glaube so ist es verständlicher :redhead:


AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2014 20:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, so habe ich es mittlerweile auch verstanden.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2014 20:03
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mit "Antrag beziffern" meinen die wohl, einen konkreten Streitwert anzugeben...

Wie hoch kann denn der sein, bei einem hypothetischem Streitwert von -(minus) 200,- Euro mal 4 Monate (ab Inverzugsetzung bis zum 18 Geb. der Kinder)?

Dann muss die Trulla ja doch noch rechnen, oder ist keine Antwort auch eine?

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2014 21:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

800,- € .

Dann muss sie auch nicht rechnen.

Aber du hast ja an dem Verfahren eh kein Interesse und willst es verzögern.
Du solltest daher nicht das Gewünschte antworten, sondern erstmal ein paar Verständnisfragen stellen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2014 21:08
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi wedi,

meine Interpretation:

das Schreiben hast du nur zur Kenntnisnahme bekommen, weil du eine der Parteien bist.

Da brauchst du gar nichts machen, nur abheften.

Wenn das Gericht dir etwas schickt, dann entweder zur Kenntnisnahme, zur Kenntnisnahme und freigestellten Stellungnahme, oder zur Stellungnahme. Mit eventuellen Nuancen. Und genau das wird dann erwartet.

Hier ist es so, dass dein Schreiben der Gegenseite geschickt wurde, damit diese dazu Stellung nehmen soll, und zwar auf bestimmte Fragen die dem Richter unklar sind, vielleicht weil sie mit den bisherigen Anträgen nicht übereinstimmen. Nicht gerade höflich, sondern eher genervt (ja das können Richter wenn sie etwas sinnlos finden, durchaus), wird die Gegenseite aufgefordert, Butter bei die Fische zu tun.  :phantom:

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2014 18:36




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