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EY DU

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(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

will jetzt nicht nochmal alles lesen, aber wenn ich´s Recht erinnere, hat Wedi nen OLG-Beschluss, der ihn trotz nicht-leistungsfähiger Partnerin und vorhandenen anderen leistungsfähigen Verwandten (KM) mit einer SB-Absenkung für leistungsfähig erklärt hat.

Da sich daran und an Wedi´s Einkommenssituation vermutlich nichts geändert hat, würde ich (auch im Hinblick auf Wedi´s nicht immer über den Dingen stehende Reaktion auf Anwaltsbriefe) in diesem Falle keinen großen Vorteil in einem Zeitspiel sehen.

Ist aber Geschmackssache.

@wedi:
Wird zwar erst in 5 Monaten aktuell, aber dennoch würde mich interessieren, ob der Unterhalt bis zur Volljähigkeit befristet ist.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2014 11:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Da sich daran und an Wedi´s Einkommenssituation vermutlich nichts geändert hat, würde ich (auch im Hinblick auf Wedi´s nicht immer über den Dingen stehende Reaktion auf Anwaltsbriefe) in diesem Falle keinen großen Vorteil in einem Zeitspiel sehen.

es geht ja nicht darum, ob man jetzt 5 Monate lang vielleicht noch drei Euro fuffzig mehr KU holen kann, sondern um die Frage "Springt der Wedi wieder brav über weisse Stöckchen, wenn man ihm welche hinhält?" Und da wäre ich an seiner Stelle jetzt bockig und würde den Herrschaften einfach durch Schweigen den virtuellen Mittelfinger zeigen, bis in wenigen Monaten ganz andere Regularien greifen.

Einstein hat sich vor Jahrzehnten zutreffend dazu geäussert: "Um ein gutes Mitglied einer Schafherde zu sein, muss man vor allem ein Schaf sein". Ich wäre im vorliegenden Fall keines mehr.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2014 12:02
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@wedi:
Wird zwar erst in 5 Monaten aktuell, aber dennoch würde mich interessieren, ob der Unterhalt bis zur Volljähigkeit befristet ist.

Nein, der Unterhalt müsste dann abgeändert werden.

will jetzt nicht nochmal alles lesen, aber wenn ich´s Recht erinnere, hat Wedi nen OLG-Beschluss, der ihn trotz nicht-leistungsfähiger Partnerin und vorhandenen anderen leistungsfähigen Verwandten (KM) mit einer SB-Absenkung für leistungsfähig erklärt hat.

Da sich daran und an Wedi´s Einkommenssituation vermutlich nichts geändert hat, würde ich (auch im Hinblick auf Wedi´s nicht immer über den Dingen stehende Reaktion auf Anwaltsbriefe) in diesem Falle keinen großen Vorteil in einem Zeitspiel sehen.

Das hast du richtig in Erinnerung. Der OLG Beschluss ist durch einen Anwaltsfehler zustande gekommen.

Meine Einkommenssituation hat sich dahingehend geändert, das die Einahmenseite gleich geblieben ist, die Ausgabenseite(z.B.PKV)allerdings größer geworden ist. Auch meine Tochter(bei mir lebend) ist mittlerweile in eine andere Alterstufe der DDT gerutscht.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2014 14:17
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Wedi,

ob Du jetzt antwortest oder auf Zeit spielst, ist - wie gesagt - Geschmackssache.
Aus Deiner Geschichte heraus denke ich aber, dass Du um eine Auskunft nicht herumkommen wirst.

Vor dem finanziellen Hintergrund würde ich vermutlich doch noch nen Zweizeiler beifügen:
"Ich freue mich über eine zeitnahe Mitteilung, um welchen Betrag ich die Unterhaltszahlungen kürzen soll."

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2014 14:52
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

"Ich freue mich über eine zeitnahe Mitteilung, um welchen Betrag ich die Unterhaltszahlungen kürzen soll."

:rofl2: :rofl2: :rofl2:


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2014 14:57
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kann Wedi denn schon jetzt vorbereitend tätig werden, damit bei Eintritt der Volljährigkeit unmittelbar der Titel herausgegeben wird bzw. entsprechende Schritte eingeleitet werden können? Denn freiwillig wird die Gegenseite es nicht tun, sondern sicherlich auf Zeit spielen.... muss Wedi während des Zeitspiels dann den  Titel noch bedienen?

Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2014 15:09
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ich würde schreiben:

Sehr geehrte Frau Zahlenverdreherin

Ihre Nachricht vom******** habe ich erhalten

Wie sie den Auszügen entnehmen können(beigefügt), beträgt mein monatliches Eikommen aus zwei privaten BU-Renten

                                                1784.30 Euro
Die private Krankenversicherung bucht monatlich 281.50,-Euro vom Konto..................ab, Auszug anbei.
Die Versicherung sieht eine Selbsbeteiligung i.H.v. 300,-Euro jährlich, 25,- monatlich vor, die verbraucht wird, Rechnungen anbei.
Macht einen PKV-Beitrag i.H.v. 306.50,-Euro.

Für Ehebedingte Schulden-wie bekannt-ergeben sich monatliche Zahlungen i.H.v. 250,- Euro-Kontoauszug anbei.

Wenn der von Ihnen bezifferte Wohnvorteil i.H.v. 300,-Euro dazu gerechnet wird, ergibt sich ein Unterhaltarelevantes Einkommen von:

1784,30-306.50-25.+300=1527,80,- Euro, wovon der SB 800,-Euro abzuziehen ist und somit eine Verteilermasse i.H.v.

                                              727,80- Euro verbleibt.

Der SB ist nicht gewahrt und es ergibt sich ohne Berücksichtigung weiterer Unterhaltsrelevante Abzüge, wie Altersvorsorge, Krankentagegeld etc. eine überschlägige grobe  Berechnung:

1.Kind  334*727,80/940=258,60
2.Kind  334*727,80/940=258,60
3.Kind  272*727,80/940=210,30

Für Kind 1 und 2 ergibt sich also ein Gesamtbetrag i.H.v. 517,20Euro und somit ca.150,- Euro weniger als die Zahlungen jetzt.

Ich würde es gerne bei den jetzigen Zahlungen bis zum 18. Geburtstag-in 5 Monaten- belassen.
Ab den 18 Geburtstag am ******ist der Unterhalt neu zu berechnen und der bestehende Titel an mich herauszugeben.

Wegen der Adoption frage ich mich, ob Ihr Mandant Herr zufällig vergessen hat auf seine Whats App Nachrichten vom **und ** und seine E-Mail vom ******hinzuweisen.(Nachrichten anbei)

Ich bitte um kurzfristige Nachricht.


AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2014 17:41
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Hallo wedi,

wenn derzeit kein Auskunftsanspruch besteht, würde ich auch keine Auskunft erteilen.
Wenn die RAtte dieselbe ist, wie bei deiner letzten Auskunft würde ich gar nicht reagieren. Sie kann wissen, dass kein Auskunftsanspruch besteht und dies kann man ihr bei einer entsprechenden Klage entgegenhalten.
Sollte es eine neue RAtte sein, würde ich mir höchstens eine Kurzantwort überlegen:

Sehr geehrte Frau Zahlenverdreherin,

die letzte Auskunft datiert vom XXXX. Bitte lassen sie sich die entsprechenden Unterlagen von ihrer Mandantin aushändigen.

MfG

Beste Grüße,
schultze


AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2014 19:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wedi,

Ich würde schreiben:

Sehr geehrte Frau Zahlenverdreherin...

warum würdest Du? Was ist so schwer daran, einfach einmal überhaupt nichts zu tun; vor alle, wenn Du eh nicht vorhast, an den Zahlungen etwas zu ändern?

Sorry, wenn ich das so deutlich sage, aber mit Dir Schlitten fahren macht Deiner Ex und ihrer Familie vermutlich vor allem aus einem Grund Spass: Weil sie sich darauf verlassen kann, dass sie Dich damit vorhersehbar jedes Mal wieder aus dem Häuschen und eine Menge Unruhe in Dein Leben bringt.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2014 22:30
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

wenn derzeit kein Auskunftsanspruch besteht, würde ich auch keine Auskunft erteilen.

Auskunfstpflicht besteht, die letzte Auskunft war vor 5 Jahren in dem Prozess, der sich über 2 Jahre hinzog.

warum würdest Du? Was ist so schwer daran, einfach einmal überhaupt nichts zu tun; vor alle, wenn Du eh nicht vorhast, an den Zahlungen etwas zu ändern?

Weil ich die Rattin kenne und die lässt nicht locker.

Ob ich das jetzt schreibe, oder erst im Januar, die Inverzugsetzung ist gestartet.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2014 22:58




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also in dem Fall hast du aus meiner Sicht 2 Möglichkeiten, deren Auswahl eine Frage des persönlichen Geschmacks ist.

1. Du gibst einfach brav Auskunft.
Ob dann noch was kommt, steht in den Sternen.

oder

2. Du befolgst meinen obigen Rat und hältst sie ein paar Monate auf Trab mit Fristüberschreitungen, Ankündigungen, unvollständigen Angaben etc. in der Annahme, das Ganze über 5 Monate am köcheln zu halten, bis deine Ex und ihre RAttin nicht mehr zuständig sind.

Je nachdem wie groß deine Lust am zivilen Ungehorsam ist.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2014 23:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ob ich das jetzt schreibe, oder erst im Januar, die Inverzugsetzung ist gestartet.

Das kann ja sein - aber warum willst Du auf der Stelle Gewehr bei Fuss stehen und sofort wieder ein braver, gesetzestreuer Bürger sein, der über jedes Stöckchen springt?

Tu doch einfach mal etwas, was niemand von Dir erwartet!


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2014 23:39
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Außerdem: Inverzugsetzung hin oder her... erwartest du NACHZAHLEN zu müssen?


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2014 00:42
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

im Grunde kann ich zwar Martins Meinung nachvollziehen, dass man nicht immer nur Schaf in einer Herde sein soll, und durchaus auch ein wenig ziviler Ungehorsam lohnenswert sein kann.

Für wedi halte ich die Stillhaltetaktik nicht für sinnvoll.

Seine Ex nebst Next haben deutlich einen an der Klatsche, und wollen ihm schaden.

Unabhängig von dem jetzigen Anwaltsbrief: wenn seine Kids 18 werden und er den Titel einfach so nicht mehr bedient, dann wird vor allem eins passieren: es wird von denen eine vollstreckbare Ausfertigung angefordert (und zwar machen das die Kinder höchstselbst) und knallhart eiskalt vollsteckt. Wetten? Und dann passiert nach meinem Verständnis folgendes: der Titel ist Gültig. deshalb DARF vollstreckt werden. Die Kosten dieser Vollstreckung kleben an wedi, auch wenn er im Zuge des dann von ihm möglicherweise eingeleiteten Klageverfahrens eine Abänderung geben wird. Denn wie gesagt, der Tital mag dann inhaltlich fehlerhaft sein, aber er ist gültig, und daher vollstreckbar. (steht ja nix anderes drin)

Also hier verstehe ich nicht, warum er sich tod stellen soll, zumal die Ratte ihm eine nette Steilvorlage gegeben hat, um das Gefecht zu eröffnen.

wedis höchstes Ziel sollte doch sein, möglichst schnell nach dem 18. Geburstags den gültigen Titel mittels Abänderung aus der Welt zu schaffen. Ein neuberechneter Titel für die 18 jährigen Sprösslinge wird wohl nötig sein, aber eben mit neuen Zahlen. Alternativ würde ihn vor der Vollstreckung des jetzigen Titels einzig und allein noch eine schriftliche Verzichtserklärung retten (entweder jetzt durch die Mutter oder dann ab 18 durch die Kids selbst). Meint ihr, dazu sind die einfach so bereit?

Deshalb plädiere ich dafür, der Ratte zu antworten, aber wie Beppo vorschlägt, ein wenig mehr salami-weise. Vielleicht würzt du den Auftakt der "letzten Schlacht" damit, dass du jetzt erst mal eine14 tägige Terminverlängerung erbittest, weil du auf den Malediven im Urlaub weilst. (uups. Ist mir so rausgerutscht.  :rofl2: Nee bitte keine falschen Angaben machen), aber du kannst ja auch ohne Grund um eine Fristverlängerung bitten  😉

Dann erst einmal die Einnahmen belegen, aber vielleicht nicht allzu vollständig. Den Wohnvorteil würde ich vollständig streichen, und keinesfalls erwähnen. Der ist ja zu deinem Nachteil, und den kann sie selbst aus den alten Akten vorkramen.
Die Textpassage dass du trotz allem gern bis 18 weiterzahlst, würde ich auch so lassen.
Die Textpassage zum Thema Adoption könnte ich mir auch nicht verkneifen.

Dann mal abwarten.

Wenn sie Klage einreicht, um so besser. Dann muss zu gegebener Zeit mit einer Widerklage: nämlich Abänderung des Titels ab 18, reagiert werden. Such dir jetzt schon mal einen Anwalt, bei dem du dann vorsprechen wirst. (musst ja noch nicht hin, aber solltest schon mal einen an der Hand haben!!)

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2014 21:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau so ist es.

Ich halte das nicht antworten zwar in diesem Moment für richtig, aber nur als Teil der Strategie, das ganze Verfahren 5 Monate aufzuhalten.

Alles was ab jetzt aus der Ecke kommt, zu ignorieren halte ich auch für riskant, denn ich halte es zwar nicht für wahrscheinlich aber auch nicht für unmöglich, dass diese Aasgeier noch einen Richter finden, der Spaß daran hat, einem Vater kurz vor 12 noch einen beizupulen.

Deswegen dieses Schreiben ignorieren, bis die erste Mahnung kommt. Dann um Geduld bitten. Dann nachfragen, was genau gemeint ist und dann erneut um Geduld bitten und dann Teile liefern.
Dann sollte die Zeit auch bald rum sein.

Oder eben gleich Auskunft geben.
Wenn sich daraus nix ergibt, wird dürfte der Spuk gleich vorbei sein.

Wie gesagt, ist Geschmackssache.
Wobei ich nicht weiß, ob die jetzige Auskunft auch die Kinder mit 18 2 Jahre aufhält.
Wüsste ich aber auch gerne.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2014 22:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ginnie,

ich habe ja nirgends geschrieben, dass wedi am 18. Geburtstag seiner Kinder seine Zahlungen einstellen könne oder solle; nur, dass er nicht sofort wieder angstvoll-bibbernd die Wünsche der Gegenseite erfüllen soll, nur weil die mal wieder einen Anwalt in Marsch setzt.

Der Hase liegt an einer anderen Stelle im Pfeffer; daher mein Rat, jetzt erst einmal auf Zeit zu spielen: Ob die Kinder zwölf oder siebzehndreiviertel Jahre alt sind spielt unterhaltsrechtlich keine Rolle: In beiden Fällen ist der Betreuungselternteil ihr gesetzlicher Vertreter, sitzt auf der einen Seite des Tisches und schiesst von dort - ggf. mit der gesamten juristischen Klaviatur - auf den anderen Elternteil. Das /die betroffenen Kinder müssen davon nicht einmal etwas mitbekommen. Das Ganze ist eine Möglichkeit jetzt noch ein letztes Mal Fakten zu schaffen, ein letztes Mal dem (Nicht-)Umgangselternteil so richtig einen einzuschenken und ihm seine Machtlosigkeit vor Augen zu führen. So scheint wedis Ex ja gestrickt zu sein.

Genau zum 18. Geburtstag ändern sich die Verhältnisse bekanntlich: Der Gesetzgeber setzt den ehemaligen Betreuungselternteil auf die andere Seite des Tisches und verlagert die Pflicht, Einkommensauskünfte zur Unterhaltsberechnung anzufordern und dem jeweils anderen Elternteil zur Verfügung zu stellen, auf das/die jetzt volljährige/n Kind/er. Sofern es unbefristete Unterhaltstitel gibt (was ich nicht weiss), wäre es angebracht, pünktlich zum Geburtstag (nein, nicht irgendwann später, damit man bloss nicht die Geburtstagsfeier stört) mit kurzer Fristsetzung die Herausgabe der Titel zu verlangen und für den Fall der Fristverstreichung gleich eine Abänderungsklage anzukündigen und diese auch durchzuziehen.

Der Unterschied ist: Im ersten Fall führt mich die Gegenseite zum x-ten Mal am Nasenring durch die Manege und lacht sich vielleicht wieder schlapp darüber, was sie alles mit mir bibberndem Häufchen Elend anstellen kann. Im zweiten Fall habe ich (bzw. mein Anwalt) die Regie und sage der Gegenseite, was wann gemacht wird. Ja, möglicherweise muss ich dann eben noch einen oder zwei Monate lang den bisherigen Unterhalt weiterbezahlen, aber ein ruhiger Schlaf und ein gerades Kreuz wären mir diese paar Euros wert.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2014 22:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja aber er muss aber eben auch verhindern, dass der Fall noch vor dem 18. Gerichtshängig wird, denn der Auskunftsanspruch ist ja berechtigt.

Und das kann er auf genau 2 verschiedene Arten tun:

Antworten
oder
Verschleppen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2014 22:31
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Ich würde auf die Schreiben der Rechtsanwältin gar nicht antworten. Soll die machen was Sie wollen. Innerhalb von 5 Monaten bekommen die kein Verfahren hin.
Selbst wenn das Ding noch Gerichtsanhängig wird, was soll da noch passieren.

Eine Woche vor dem 18 Geburtstag würde ich über einen Anwalt die Titel fordern, gleichzeitig "höflich" die Einkommensbescheide der Mutter der letzten 12 Monate, sowie den Steuerbescheid des Jahres 2012 und die Steuererklärung 2013 fordern. Frist maximal 2 Wochen. Nach Ablauf der Frist sofort, ich gehe davon aus dass nichts kommt, Auskunfts- und Unterhaltsabänderungsklage. Gleichzeitig durch dass Gericht Aufhebung des Titels während des Verfahrens.

Diese Bagage hat doch bis jetzt nichts gerissen. Alles nur heiße Luft.

LG
Nichtplatt


AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2014 22:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin NP,

Ich würde auf die Schreiben der Rechtsanwältin gar nicht antworten. Soll die machen was Sie wollen. Innerhalb von 5 Monaten bekommen die kein Verfahren hin.
Selbst wenn das Ding noch Gerichtsanhängig wird, was soll da noch passieren.

soweit d'accord; das empfehle ich ja auch. Aber das hier:

Eine Woche vor dem 18 Geburtstag würde ich über einen Anwalt die Titel fordern, gleichzeitig "höflich" die Einkommensbescheide der Mutter der letzten 12 Monate, sowie den Steuerbescheid des Jahres 2012 und die Steuererklärung 2013 fordern. Frist maximal 2 Wochen.

geht eben nicht: Bei volljährigen Kindern ist die Ex nicht mir gegenüber, sondern den Kindern gegenüber auskunftspflichtig; ich habe da nichts mehr zu fordern. Ein kleiner, aber feiner Unterschied. Nur deswegen funktioniert es doch auch umgekehrt, dass ich der KM gegenüber nicht mehr auskunftspflichtig bin - und deshalb wird hier ja auch gerade empfohlen, das Verfahren noch so lange in die Länge zu ziehen, bis dieser Fall eintritt.

Nach Ablauf der Frist sofort, ich gehe davon aus dass nichts kommt, Auskunfts- und Unterhaltsabänderungsklage. Gleichzeitig durch dass Gericht Aufhebung des Titels während des Verfahrens.

auch diese Abänderungsklage (bzw. Klage auf Herausgabe des alten Titels) muss ich dann nicht gegen die Ex, sondern gegen die Kinder als neue Inhaber des Titels führen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2014 23:15
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Brille,

Moin NP,
soweit d'accord; das empfehle ich ja auch. Aber das hier:geht eben nicht: Bei volljährigen Kindern ist die Ex nicht mir gegenüber, sondern den Kindern gegenüber auskunftspflichtig; ich habe da nichts mehr zu fordern. Ein kleiner, aber feiner Unterschied. Nur deswegen funktioniert es doch auch umgekehrt, dass ich der KM gegenüber nicht mehr auskunftspflichtig bin - und deshalb wird hier ja auch gerade empfohlen, das Verfahren noch so lange in die Länge zu ziehen, bis dieser Fall eintritt.
auch diese Abänderungsklage (bzw. Klage auf Herausgabe des alten Titels) muss ich dann nicht gegen die Ex, sondern gegen die Kinder als neue Inhaber des Titels führen.

Grüssles
Martin

Genauso meinte ich es auch. Die Ex hat damit nichts mehr zu tun, sondern nur noch die Kids.

Gruß

Nichtplatt


AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2014 00:56




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