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Was gilt es jetzt zu tun

 
(@mafia)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
habe mich gestern hier angemeldet, da meine Frau und ich uns am zweiten Weihnachtsfeiertag, nach knapp über zweijähriger Ehe, getrennt haben und sie nun mit unserem knapp zweijährigen Sohn zu ihren Eltern zurück ist. Die Entfernung beträgt ca. 200 km.

Da zwischen den Jahren die Beratungsstellen meist geschlossen sind oder Termine erst Mitte Januar möglich waren, dachte ich mir hier vielleicht einige Tips geben lassen zu können, zumal man von Menschen die das auch schon durchgemacht haben wohl die besten Ratschläge erhalten kann.

Also grundsätzlich würde ich gerne wissen welche Schritte ich jetzt einleiten muss. Bevor die Scheidung eingereicht werden kann, muss man ja ein Jahr getrennt sein. Sollte man den Tag der Trennung schriftlich festhalten?

Wie sieht es bei der Entfernung mit dem Umgangsrecht aus? Auch wenn der Kleine erst knapp zwei ist, möchte ich ihn an meinen freien Tagen ( alle zwei Wochen ) bei mir haben, auch Nachts. Habe ich da ein generelles Recht drauf? Es bringt mir, und ich denke auch dem Kleinen, nichts, wenn ich nur für ein paar Stunden hinfahren würde.

Laut meiner Kindesunterhaltberechnung müsste ich ca. 330 Euro pro Monat zahlen. Bei durchschnittlich 1400 Euro netto im Monat an Einkommen und Abzug von Unterhalt, Miete, Strom, Telefon, Rate für Auto und Möbel, Versicherung wäre mein Einkommen aufgebraucht. Dazu kämen noch die monatlichen Spritkosten ( ca.120 Euro ), die sich dann aber auch durch die Fahrten zu meinem Sohn erheblich steigern würden, Essen, Trinken, Kleidung usw.
Werden beim Unterhalt auch die Ausgaben des Unterhaltszahlenden berücksichtigt oder zählt nur das Einkommen.
Unterhalt für die Frau fällt ja komplett weg.

Desweiteren würde ich gerne wissen ob ich mir jetzt schon einen Anwalt nehmen sollte. Und wie sieht es mit den Möbel aus? Was davon steht meiner Noch Frau zu?

Sicher gibt es noch mehr Fragen, aber das soll erstmal genügen.

Danke schon mal für Antworten.

Lg


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2012 20:39
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Willkommen im Forum!
Hier wirst Du Hilfe für die ersten Schritte bekommen und auch für die, die noch folgen werden.

Was nun zu tun ist und was auf Dich zukommt hängt ganz wesentlich davon ab, wie eure Trenung abläuft. Viele Trennungen und Scheidungen gehen völlig geräuschlos über die Bühne, man einigt sich über das, was es zu einigen gibt.
Andere Ehen gehen streitig über die Bühne, in anderen dauert der Krieg jahrelnag, frist Geld auf, nimmt Zukunftsperspektiven und beraubt die Beteiligten aller Energie und Chance, sich ein neues Leben aufzubauen. Das ist das schlimmste, was passieren kann. Wie sowas aussehen kann, steht hier:
www.trennungsfaq.de. Auch wenn das sicher nur das worst-case Szenario beschreibt, welches bei weitem nicht alle Scheidungen betrifft, lohnt es sich, das zu lesen. Allein schon deshalb, um zu wissen, was auf einen zukommen könnte.

Folgendes gilt es jetzt zu beachten:
Gerade in der frühen Trennungszeit mag es noch möglich sein, vernünftig miteinander zu reden.
Dabei gilt es die Dinge Umgang/Kind und Unterhalt/Geld strikt zu trennen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn man es verquickt, so führt das leicht zu großen Katastrophen.

Als erstes solltest Du nun einen kühlen Kopf bewahren. Die Frage ist: Wer hat die Trennung herbeigefhrt und wer hat welchen Informationsvorteil? Aus der Erfahrung heraus wissen wir, dass in nicht wenigen Fällen die Trennung von der Frau ausgeht und diese schon Wochen- oder Monatelang alles geplant hat und Dich nun vor vollendete Tatsachen stellen kann. Wunde Dich nicht, wenn noch dieses Jahr ein Anwaltsschreiben bei Dir eingeht in dem Du aufgefordert wirst, Unterhalt zu zahlen.

Mein Rat: Sprich so schnell wie möglich mit Deiner Frau und regel das Thema Umgang. So lange die Trennung noch frisch ist, hast Du eher noch Chancen, Dein Ziel "Übernachtung" durchzusetzen und Fakten zu schaffen. Bei mir war es genauso. Mein zwerg war 19 Monate alt, als ich den ersten Umgang hatte, jetz ist er 3, ich hatte immer 14-tägigen Umgang am WE, mit Übernachtung. Wenn es geht, solltest Du hier zunächst mal die Behörden (JA, Anwälte, Gerichte) zumindest beim Umgang aussen vor lassen, sonst ist die Übernachtung schneller weg, als Du schauen kannst. Landläufige Meinung ist: Im Alter unter 3 Jahren, mitunter auch vor der Einschulung ist die Übernachtung beim Vater nicht gut für das Kind. Das ist natürlcih blödsinn, wird aber so in vielen Fällen vom JA und den Gerichten gehandhabt. Versuche, eine Umgangsvereinbarung mit Deiner DEF (Demnächst-Ex-Frau) schriftlich aufzusetzen und lasse DIch nicht von solchen Sachen wie "das Kind brauch Ruhe, Abstand etc..." vom Umgang abhalten zu lassen. Falls der Umgang nicht binnen der nächsten 2-4 Wochen aufgenommen wird, musst Du Dir wahrscheinlich doch den Gang über die Behörden ebnen. Wie gesagt: Versuch es vorher friedlich!.

Das Zweite Thema ist das Geld:
grundsätzlich beginnt die Trennung mit dem Auszug des einen aus der gemeinsamen Wohnung. Schriftlich muss man das nur dann machen, wenn man gentrennt in der gleichen Wohnung wohnt, was bei euch nicht der Fall ist.
Deine Frau hat nun Anspruch auf Trennungsuntehralt, grob gesagt ist das in etwa die Hälfte Deines Einkommens. Wenn Du uns genau sagst, was Du verdienst, können wir Dir ausrechnen, was DU zu zahlen hast.
Von Deinem EK geht zunächst der Kindesunterhalt nach Düsseldorfer tabelle weg. Dann kannst Du von deinem Einkommen noch 5 % pauschale Berufsbedingte Kosten abziehen (das hängt ein wenig vom Wohnort der Ex ab, denn davon hängt ab, welches OLG, also Oberlandesgericht für Dich zuständig ist). zudem kannst Du noch vom Nettogehalt 4,4% des Bruttogehaltes in eine private Altersvorsorge stecken. Im Grunde sind es 24%, aber 19,6% hat Dein AG schon in die Rente eingezahlt.
was dann übrig bleibt, wird geteilt: Jenachdem, welches OLG zustänsig ist, bekommst Du 4/7, Deine Frau 3/7.
TU musst Du zunächst für 1 Jahr zahlen, in dieser Zeit muss Deine Ex auch nicht arbeiten, zum einen, weil sie im Trennungsjahr ohnehin nicht arbeiten muss (es sei denn, sie hat es bereits getan), zum anderen, weil sie erst arbeiten muss, wenn der Zwerg 3 Jahre alt ist. Dann werden die Karten neu gemischt.

Hausrat: Schnell und geräuschlos sollte man sich bezüglich des Hausrates einigen und hier eine halbwegs gerchte Lösung finden. Ohne Dir zu Nahe treten zu wollen dürfte im Haushalt eines 29jährigen wenig zu finden sein, was die Bemühung eines Anwaltes lohnt.

Es lohnt sich durchaus, sich den einen oder anderen Scheidungsratgeber zuzulegen (schau einfach mal bei Amazon) um Dein möglicherweise erhebliches Informationsdefizit gegenüber Deiner Ex abzubauen.

Also, konkret lauten meine Empfehlungen:
1.) Trennungsfaq lesen
2.) Dein Gehalt hier einstellen
3.) Die Ex morgen anrufen und fragen, wann der Umgang stattfinden soll
4.) Dir klar werden, dass sich die Prioritäten ändern werden. Gerade bei so einem kleinen Kind mag es sein, dass man den Beruf dem Umgang unterordnen muss
5.) Auf die Ex zugehen und klar machen, dass Du an einer friedlichen Einigung interssiert bist, am besten per Anruf morgen. Frage sie, wie sie sich das mit Unterhalt und Hausrat und Wohnung vorgestellt hat.
6.) Abieten, gemeinsam zu einer Beratungsstelle zu gehen, um die Folgen zu regeln.
7.) Scheidungsratgeber bestellen
8.) Dafür sorgen, dass Du den Umgang auch hinbekommst, d.h. die Infrastruktur dafür schaffen.

und vieles mehr, was sich hier noch an Antworten finden wird.

Kopf hoch, es ist nicht das Ende der Welt

PaulPeter


AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2012 21:17
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Noch ein Nachtrag, der aber sehr wichtig ist:
Du hast das Pech oder das Glück, dass Du ab dem 01.01.2013 mit Stkl 1 und die Ex mit Stkl 2 veranlagt werden. Entsprechend ändert sich Dein Einkommen und Deine Unterhaltspflichten. Die Änderung der Steuerklasse beginnt in dem Jahr, welches auf den Beginn der dauerhaften Trennung folgt. Hättet ihr also noch 1 Woche mit der Trennung gewartet, könntet ihr noch das ganze Jahr 2013 die Steuerklasse 3/5 fahren, du hättest mehr geld in der tasche, müsstet aber auch mehr UNterhalt zahlen.

Du solltes also dringenst (!) morgen noch einen Brief an das Finanzamt und an Dein Lohnbüro schreiben, dass die Voraussetzungen für Stkl 3/5 nicht mehr vorliegen (ich nehme an, so ward ihr veranlagt) und Du ab 01.01. Stkl 1 für Dich beantragst.
Tust Du das nicht, kann folgendes passieren:
Das Finanzamt bekommt irgendwann raus, dass ihr schon 2012 getrennt gelebt habt, damit fällt die Voraussetzung für Stkl 3 weg. Also wirst Du für 2013 eine Nachzahlung leisten müssen, die Du aber alleine zahlen musst, da Du von Deiner Ex zuviel gezahlten Unterhalt nicht zurückfordern kannst, wenn es streitig läuft. Da Du aber Unterhalt nach Stkl 3 gezahlt hast, können sich dann über NAcht finanzielle Abgründe auftun.


AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2012 21:24
(@mafia)
Schon was gesagt Registriert

Zunächst mal vielen, vielen Dank für die schnellen und sehr ausführlichen Antworten.

Am wichtigsten war und ist mir zunächst der Umgang mit dem Kleinen gewesen und die Angst ihn nur noch sehr selten zu sehen und das es dadurch zur Entfremdung seinerseits kommt.

Habe mit meiner Frau schon gesprochen und ihr klar gemacht, dass ich meinen Sohn an den Tagen auch zu mir nehmen will. Dies fand sie okay. Ob sie ihre Haltung beibehält bleibt abzuwarten.

Mein Lohn ist sehr unterschiedlich, deswegen schrieb ich durchschnittlich 1400 Euro. Dies hängt von der Anzahl der Stunden  ( im Sommer mehr, im Winter weniger ) ab und wie viele Sonn- und Feiertage ich arbeite.  

Ich werde mir nun in Ruhe die Trennungsfaqs durchlesen.

Das mit der Stk hatte ich auch im Kopf, wusste nur nicht ob das schon im Trennungsjahr gemacht werden muss oder erst nach der Scheidung.

So, nochmal vielen Dank und ein schönes WE.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2012 22:11
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Dies würde bedeuten:
Bei Stkl 3 und 1 Kinderfreibetrag bekommst Du ca.1800 € brutto
In Stkl 1 sind das dann 1250 €/Monat
Das heisst, Du musst 225 € an Kindesunterhalt zahlen.
Dann hast Du noch 1025 € übrig. Da Dein Eigenbedarf 1100 € ausmacht, ist kein Geld mehr für Deine Frau übrig, d.h. hier gibt es es Ihr gegenüber zwar grundsätzlich die Pflicht, Unterhalt zu leisten, aber Du bist ihr gegenüber nicht leistungsfähig.

Gruß, PP

P.S: Die Cracks hier im Forum mögen da evtl. nochmal drübersehen.


AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2012 22:26
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi MaiFia,

der sehr guten Zusammenfassung von PaulPeter ist kaum etwas hinzuzufügen.

Wenn es mal wieder etwas ruhiger geworden ist, stell wirklich noch mal die konkreten Zahlen ein. Gerade auch was KU betrifft (hast Du das hälftige Kindergeld bei Dir berücksichtigt?).

Viel wissen wir noch nicht von Deiner Ex. Ausser das- wie bei ca. 80 Prozent der Fälle - sie erstmal das Kommando an sich gerissen hat und Dich vor vollendete Tatsachen gestellt hat. Bitte dabei berücksichtigen, dass solche Schritte eigentlich nie "aus dem Nichts" kommen, sondern zum Großteil sehr solide von den Exen vorbereitet wurden. Du musst - wie von PaulPeter schon geschrieben - jetzt sehr schnell den Schalter finden, der Dich von der Opferrolle weg schaltet.

Denn auf diese Rolle wird natürlich von einer Exe die so vorgeht auch spekuliert. Die verständliche Lähmung und Ohnmacht, die auch bei Dir kommen wird, wird eigentlich immer auch genutzt. Deshalb gleich den Umgang festlegen. Von Anfang an bitte auch nicht auf Sätze wie "Du kannst ihn immer sehen wenn Du willst" und ähnlichen Exen-Quatsch eingehen. Das funktioniert nicht. Klare und verbindliche Regelungen müssen von der ersten Trennungsminute gefahren werden, um Schaden zu vermeiden.

Von der steuerlichen Taktik ist es etwas "blöd" nicht noch bis zum nächsten Jahr zu warten. Denn so hättet ihr noch das volle Jahr 2013 in gemeinsamer Veranlagung mitnehmen können. Auf der anderen Seite gewöhnst Du Dich gleich an das geringere Netto in 2013 (falls ihr 3/5 hattet) und das Thema ist dann durch.

Zum Schluss noch mal sehr wichtig: Die Uhr läuft. Mit jedem Tag, den Deine Exe weg ist, wird sich die Chance, noch eine einvernehmliche Trennung und Scheidung zu realisieren verflüchtigen. Wenn etwas Ruhe bei Euch einkehrt, denkt auch mal darüber nach. Auch hierzu können wir Dir Tipps geben. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2012 22:30
(@mafia)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

bin nach dem gestrigen Abend zwar etwas schlauer, muss das doch aber erst mal sortieren :knockout:

Die Frage bezüglich der Möbel bzw. des Hausrats stellte sich für mich auch deshalb, weil meine Ex zwei Dinge mit in die Beziehung gebracht hat und wir unser Schlafzimmer, welches schon gezahlt ist, gemeinsam gekauft haben. Ebenso die Wasch- und Spülmaschine, sowie den Herd.
Desweiteren läuft eine Ratenzahlung für das neue Wohnzimmer, welches wir erst vor zwei Monaten gekauft hatten.
Der Kühlschrank war übrigens ein Geschenk der Noch-Schwiegereltern und der Fernseher ein Geschenk meiner Mutter.
So, jetzt dürfte ich alles wesentliche aufgezählt haben. Nun meine Frage: Was kann und was muss ich ihr geben?

Werde übernächste Woche mit meinem Chef über flexiblere Arbeitszeiten sprechen ( leider ist er momentan im Urlaub ). Sehe da aber die wenigsten Probleme.

Der Zeitpunkt der Trennung ist auch echt Mist ( gibt es einen guten ???? ), da so viele Feiertage und Brückentage dazwischen sind und ich das Gefühl habe nichts klären zu können, obwohl ja einiges ( auch dank euch ) schon viel klarer ist.

Eine Frage bezüglich des Kinderunterhalt habe ich noch. Soll ich hier warten bis meine Ex auf mich zukommt oder sollte ich ( auch in Hinblick auf mögliche Strafen ) die Initiative ergreifen ?

Nochmal zu meinem Verdienst: Habe mir die Verdienstbescheinigungen von 2010 ( Stkl 1 ) nochmal angesehen. Der höchste Monatslohn betrug aufgrund von Urlaubsgeld 2005 Euro ( Brutto 3002 Euro ), der niedrigste 1064 Euro ( Brutto 1414 Euro ). Zahle außerdem jeden Monat  ca. 53 Euro in die betriebliche Altersvorsorge.
Die Hälfte des Kindergeldes hatte ich mir nicht angerechnet, da ich das eigentlich als " Einnahme" meines Sohnes betrachtet hatte und es sowieso auf das Konto meiner Ex gezahlt wird.

Viele Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2012 19:21
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Der Unterhalt berechnet sich in der Regel nach dem Einkommen der letzten 12 Monate, es sei denn, es gab eine Veränderung im Einkommen, so dass nun deutlich mehr oder weniger verdient wird. Z.b. Wenn Du den AG gewechselt hast. In Deinem Falle wird es so sein, dass man das Einkommen der letzten 12 Monate einfach mittelt und daraus ein mittleres Monatseinkommen macht. Das ist dann die Basis für den Unterhalt.
Das Kindergeld bekommst Du nur indirekt, von den Tabellnbeträgen in der DDT wird das halbe KG abgezogen, das ist dann der Zahlbetrag. Das Kindergeld steht beiden Eltern zur Hälfte zu, Dein Anteil wird aber an die Ex ausgezahlt (sofern man von auszahlen sprechen kann, an sich ist es eine Steuererleichterung), dafür wird Dein Anteil eben beim KG berücksichtigt.

Beim Hausrat muss eben irgendwie eine gerechte Lösung her. Da gilt es zu beachten, dass man viele Dinge auch gebraucht in gutem Zustand erwerben kann. Man muss nicht einen Flachbildschirm-LCD-3D-Schnick-Schnack-Fernseher haben, um zu gucken, ein gebrauchter um 30 € vom Fernsehhändler tuts auch. Je schneller ihr euch hier einigt, desto weniger Streitpunkte gibt es, die später umschifft werden müssen und die für schlechtes Klima sorgen.

Also bekommt der eine den Kühlschrank, der andere die Glotze. Zum Beispiel.
Sie behält ihre Sachen, die sie mitgebracht hat. Wenn Wasch- und Spülmaschine Stand- und keine Einbaugeräte sind bekommt der eine das eine, der andere das andere. Für die Ex ist mit ienem ind die Spülmaschine ähnlich attraktiv wie die Waschmaschine, versuche Du die Waschmaschine zu bekommen, sonst musst Du eine neue kaufen oder im salon waschen. Das kostet. Nun mit dem Wohnzimmer..... Der, der es nimmt wird es auch bezahlen müssen.....
Wichtig schient natürlcih auch zu sein: Kannst Du Dir die Wohnung, in der Du lebst noch leisten? Hier wäre u.U. auch eine rasche verkleinerung angeraten.

Gruß, PP


AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2012 04:49