Ex heute verstorben
 
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Ex heute verstorben

 
(@nurfrust)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!

Als erstes eine Bitte an den Admin; ich weiß nicht ob das Thema hier richtig ist. Bitte ggf. verschieben........

Ja oben steht ja schon das eigentliche Thema. Habe heute morgen meine beiden Kids bei der Ex abgeholt um Weihnachten zu feiern. Am späten Nachmittag stehen plötzlich zwei Polizisten vor meiner Tür und fragen, ob xxx meine Ex-Frau ist. Nachdem ich das bejahte teilten sie mir mit, dass meine Ex am Nachmittag einen Autounfall gehabt hat und dabei verstorben ist. War super, dass meinen Kids beizubringen. Glücklicherweise hat mich meine neue Partnerin dabei super unterstützt.

Meine Frage nun, was muss ich alles unternehmen? Was muss ich für die Kinder unternehmen? Was gibt es ggf. zu beachten?

Jede Hilfe nehme ich gerne an! Danke im voraus...

Gruß
NurFrust


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.12.2012 23:44
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Nurfrust,

erstmal ein paar Fragen:

Hattet ihr das GSR oder hatte die KM das ASR? Wie alt sind die Kinder

Wohnt ihr weit voneinander weg?

Wenn das gemeinsame SR besteht, dann hast du nun als überlebender Elternteil das ASR und mußt alles was die Kinder betrifft in die Wege leiten. Von Ummeldung, über Nachlassregelung u.s.w.

Das hat aber auch alles ein paar Tage Zeit. Wichtig ist erstmal das die Kinder jetzt bei dir sind und du sie in ihrer Trauer auffangen kannst.

Wichtigster Punkt wäre wohl die Beerdigung. Da wäre zu klären wer das organisiert. Gibt es weitere Verwandte?

Erkundige dich möglichst nach einer Trauergruppe für Kinder, die können sie brauchen, um zu lernen mit dem Verlsut und der Trauer umzugehen.

Bei Bedarf kann ich dir ein Telefonat anbieten.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2012 23:57
(@nurfrust)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

danke für die schnelle Antwort! Zu Deinen Fragen:

Wir hatten das gemeinsame Sorgerecht. Gewohnt haben die Kids bei meiner Ex. Die Kids sind 13 und 16. Wohnen tun wir rund 50Km auseinander.

Um die Beerdigung kümmern sich die Eltern meiner Ex.

Was ist denn mit dem Jugendamt? Muss ich da auch hin? Wenn ja wo; Jugendamt welches zuständig war oder das was jetzt zuständig wird. Welche Papiere benötige ich?

Sorry, aber ich habe soviele Fragen und bin noch ein wenig "durcheinander".

NurFrust


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2012 00:12
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Mein Beileid udn viel Kraft  für die kommende Zeit.

Also ich persönlich würde das JA informieren, zuständig ist das am bisherigen Wohnort der Kinder. Ganz wichtig, wenn ihr eh Kontakt hattet. Die können dir eventuell auch Hilfe bieten in dieser Phase.
Garantiert musst du dabei die Sterbeurkunde oder den Todesschein vorlegen. Vielleicht kannst du das ja schon telefonisch klären, was du brauchst, ob du hin musst usw. Schließlich sind da ja noch zwei Kinder aufzufangen.

Vielleicht kannst du ja trotz Ferien Kontakt zu den Lehrern aufnehmen, damit die schon Bescheid wissen. Ansonsten das am ersten Schultag klären.


A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2012 00:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

im Grunde mußt du nicht zum JA. Da du ja nun automatisch das ASR hast. Es kann aber sein, dass das JA auf dich zukommt.

Du mußt die Kinder ummelden. Dazu benötigst du die Ausweise der Kinder, wahrscheinlich die Sterbeurkunde, Die Geburtsurkunden der Kinder und wahrscheinlich ein Schriftstück mit dem du das bisherige GSR nachweisen kannst.

In den nächsten Wochen wäre zuklären:

- Annahme oder Ablehung des Erbes (da kann es sein, das sich das JA bzw. das Familiengericht miteinschaltet)
- evtl. Ummeldung Schule
- Klärung wegen Wohnungskündigung und Räumung (hängt aber auch von der Annahme des Erbes ab). Je nach Verhältnis zu ihren Eltern solltet ihr das gemeinsam mit den Kindern angehen
- Beantragung des Kindergeldes
-Beantragung Halbwaisenrente (dazu wird dann die Sterbeurkunde und der Rentenversicherungsträger und ihre Rentenversicherungsnummer benötigt)

Das waren mal die amtlich wichtigsten Dinge, die mir jetzt spontan einfallen.

Ich gehe ma ldavon aus, das die Kinder bei dir leben werden. Ich würde mich da auch auf keine Diskussion mit den Großeltern einlassen, die vielleicht vor Ort wohnen und den Kindern einen Umzugersparen möchten;-)

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2012 00:30
(@PapaToni)

Hallo,

ich kann Deine Fragen zwar nicht beantworten, möchte aber Dir und Deinen Kindern mein Beileid aussprechen. Wirklich traurige und schlimme Geschichte. Und das an Weihnachten. Tut mir leid. Alles Gute.

LG


AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2012 01:42
(@nurfrust)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Danke erstmal für die Anteilnahme.....

War keine so tolle Nacht! Glücklicherweise sind wenigstens die Kids irgendwann eingeschlafen.

Die ersten Telefonate sind bereits geführt. Das wird noch ne Weile dauern bis alles im Lot ist.

Ich berichte weiter. Wenn jemand noch weitergehende Infos hat, so sind diese natürlich immer noch willkommen.

Gruß
NurFrust


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Themenstarter Geschrieben : 27.12.2012 15:14
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Nur,

auch nochmal von mir mein Beileid.

Wichtig ist sicherlich auch der Kontakt zu den Organisatoren der Trauerfeier. Auch damit der verantwortliche Pfarrer / Pastor auf die Situation der Kinder eingehen kann.

Auch die Frage was für eine Grabstelle gewählt ist nicht ganz unwichtig (gerade wenn die Kinder auch mal die Grabstelle besuchen wollen). Da heute ja auch anonyme Bestattungen theoretisch möglich sind, sollte man da mal nachfragen, was geplant ist.

Ist der KFZ-Unfall durch eigen oder fremdverschulden passiert? Auch hier ist sicherlich sinnvoll mit der KFZ-Versicherung Kontakt aufzunehmen bzw. zu prüfen ob noch Lebensversicherungen zur Deckung der bald auflaufenden Kosten vorliegen. Insbesondere da durch den Autounfall ja auch "Folgekosten" bzg. der Kinderbetreuung aufkommen. Für die Klärung solcher Feinheiten wäre sicherlich auch der Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsrecht nicht ganz verkehrt.  Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2012 19:07
(@Inselreif)

Ist der KFZ-Unfall durch eigen oder fremdverschulden passiert?

es wären bei Fremdverschulden ggf. auch noch Schadensersatzansprüche der Kinder (Schmerzensgeld) anzumelden.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2012 20:01
(@de9809)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
mein Beleid!
Selbst wenn man getrennt ist, man hat sich ja mal geliebt und vielleicht ist so ein Anlass dienlich, an die schönen Zeiten zu denken.
Das erleichtert den Kindern bestimmt auch die Trauer.
Viel Kraft euch!
LG


AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2012 04:05




(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

erst mal auch von mir mein Beileid, ist eine echt schlimme Sache.

Ich möchte noch die Krankenversicherung der Kinder ansprechen, wobei eine eindeutige Aussage davon abhängt, wie sie zur Zeit versichert sind - war die KM gesetzlich versichert und die Kinder bei ihr familienversichert? Wie bist du versichert?

Wenn die Kinder Halbwaisenrente beziehen, bzw. auch schon ab Beantragung der Rente, erhalten sie dadurch normalerweise eine eigene Mitgliedschaft in der gesetzl. Krankenkasse. Bei Beamten oder privat Versicherten gibt es andere Regelungen...

Auf jeden Fall wird es dafür Klärungsbedarf geben.

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2012 20:53
(@nurfrust)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Ja nochmals danke an alle die sich jetzt noch zu Wort gemeldet haben für die Anteilnahme...

Die ersten bürokratischen Hürden sind genommen. Kids sind umgemeldet, die Krankenkasse ist informiert wegen der Familienversicherung und auch die Familienkasse war wirklich toll bemüht mir zu helfen. Trotzdem liegt da noch viel vor mir.

Inzwischen ist auch mehr zum Unfall bekannt. Sie hat keine Schuld gehabt. Der Unfallgegner ist in ner Kurve geradeaus gefahren und hat ihr Auto genau an der Fahrerseite getroffen. Sie war eingeklemmt und ist vor Ort verstorben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch wegen fahrlässiger Tötung. Egal was dabei aber auch immer rauskommen wird; wir können den Kids die Mutter nicht ersetzen.

Mag natürlich sein, dass die Versicherung da dann für gewisse Dinge aufkommen wird. Das kann und wird aber auch nur für materielle Dinge sein. Davor graust es mir auch schon, wenn ich mich dann mit der Versicherung auseinandersetzen darf und muss.

Ich berichte in jedem Fall weiter was sich so ergibt.

NurFrust


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2012 12:53
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Nur,

verständlich, dass Du in dieser Situation keine Lust auf den bürokratischen Aufwand hast. Da aber nach Deiner Aussage 100 Prozent Schuld bei der Gegenseite liegt und der Tod eines Unfallbeteiligten für die Versicherungen eigentlich "besser" ist, als ein Verletzter (so krass sich das anhört) noch mal DRINGEND der Tipp, Dich umgehend an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden, der Dich im für Laien undurchdringlichen Gewirr des Versicherungsrechts richtig berät. Dieser übernimmt dann auch die komplette Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und klärt alle Fragen richtig.

Auf Dich werden durch den Verlust etliche Kosten zukommen (u.U. psycholgische und Betreuungskosten), die abgefedert werden müssen. Damit hier keine Fehler gemacht werden ("wir zahlen Ihnen die Beerdigung, das wars...") hohl Dir bitte professionelle Unterstützung. Da die Schuld ja offensichtlich auch beim Unfallgegner liegt, musst Du dir auch um die Anwaltskosten keine Sorgen machen. Diese trägt die gegnerische Versicherung. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2012 14:12
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich kann mich Ingos Worten nur anschließen. Weiter Vorteil: Du gibst so viel ab an andere wie nur möglich und hast so den Raum, dich um die Kinder zu kümmern.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2012 18:11
(@nurfrust)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!

Hier mal kurz ein "Update", was sich zwischenzeitlich ergeben hat.

Meine Krankenkasse hat die Kinder versichert. Es ist allerdings richtig wie ginnie schreibt, dass sobald die Halbwaisenrente bezogen wird, die Kids eine eigene Mitgliedschaft haben und von der Rente Beiträge zu bezahlen sind! Nunja.....

Auch einen Anwalt habe ich letztes Jahr noch gesucht. Wie Ingo schon geschrieben hat, ist dies unbedingt notwendig. Das war auch klar. Gespräch hat vorgestern stattgefunden. Leider mit vielen ernüchternen Erkenntnissen. Aus Sicht der Versicherung des Unfallverursachers habe ich halt "Pech". Nur die direkt Geschädigten - sprich die Kids - können Ansprüche anmelden.

Auch die Berechnung der Ansprüche wird etwas kompliziert. Hier sind viele "Belege" beizubringen, damit die Forderung auch entsprechend gestellt werden kann. Nach Erfahrungen des Anwaltes gibt es speziell bei diesem Punkt immer wieder hohes Streitpotential.

Was mich ein wenig gewundert hat, ist die Tatsache, dass die Kosten für eine Betreuung der Kids zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Psychologen der mit ihnen eine Trauerbewältigung vornimmt auch nicht zwingend übernommen werden. Hier wird ggf. ein Gutachter eingeschaltet der feststellen muss, ob zwischen der Behandlung und dem Tod der Mutter ein kausaler Zusammenhang besteht! Ja so sind sie unsere Gesetze...

Ich berichte weiter, wie sich die Sache entwickelt und welche Erkenntnisse ich noch haben werde.

NurFrust


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2013 09:30
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo

wenn die Kinder psychologische Betreuung, ambulant oder auch in Form einer Kur brauchen (Bewältigung der posttraumatischen Belastung, oder eben Trauerbewältigung), dann sind das auch Leistungen der Krankenkasse oder auch evtl. (bei einer Kur) des Rentenversicherungsträgers. Dass diese sich unter Umständen das Geld vom Unfallverursacher wiederholen, oder dies zumindest versuchen, soll dir nur als Hintergrundinformation dienen, und dich nicht weiter interessieren 😉 Für dich ist ja erstmal wichtig, dass die medizinisch notwendigen Leistungen bezahlt werden. Also zum Beispiel auch therapeutische Unterstützung.

Mir ist noch Folgendes eingefallen: die Kinder haben nur Anspruch auf Halbwaisenrente aus der gesetzl. Rentenversicherung, wenn bestimmte Wartezeiten erfüllt sind und die Ex auch Rentenpunkte hatte. Da stellt sich die Frage, wart ihr eigentlich schon geschieden? Und hattet einen Versorgungsausgleich durchgeführt? - hier sollte dir ein klärendes Gespräch mit dem Rentenversicherungsträger weiterhelfen, falls du noch nicht alle Infos zusammenhast. Dann kannst du auch ansprechen, unter welchen Bedingungen du die Rentenpunkte aus dem Versorgungsausgleich an dich zurückübertragen lassen kannst - das heißt Härtefallregelung und ist viell. interessant. Aber wenn ich es richtig im Sinn habe, geht das nur wenn keine Rentenleistung bezogen wird (wozu wohl auch Halbwaisenrente zählt, solltest du aber mal genau erfragen).

Zu den zivilrechtl. Ansprüchen an den Unfallverursacher sage ich mal nichts weiter, denn dazu hast du ja den Anwalt. Da er nicht nur euphorisch mit € Zeichen in den Augen und Riesen-Schmerzensgeldsummen aufgetreten ist, um es mal so auszudrücken, zeigt mir dass er realistisch und gut durchdacht rangeht. Es ist eben alles kein Selbstläufer.

ligr und weiterhin viel Kraft, ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2013 16:53
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Mir ist noch Folgendes eingefallen: die Kinder haben nur Anspruch auf Halbwaisenrente aus der gesetzl. Rentenversicherung, wenn bestimmte Wartezeiten erfüllt sind und die Ex auch Rentenpunkte hatte. Da stellt sich die Frage, wart ihr eigentlich schon geschieden? Und hattet einen Versorgungsausgleich durchgeführt? - hier sollte dir ein klärendes Gespräch mit dem Rentenversicherungsträger weiterhelfen, falls du noch nicht alle Infos zusammenhast. Dann kannst du auch ansprechen, unter welchen Bedingungen du die Rentenpunkte aus dem Versorgungsausgleich an dich zurückübertragen lassen kannst - das heißt Härtefallregelung und ist viell. interessant. Aber wenn ich es richtig im Sinn habe, geht das nur wenn keine Rentenleistung bezogen wird (wozu wohl auch Halbwaisenrente zählt, solltest du aber mal genau erfragen).

Die Kinder haben auf jeden Fall Anspruch auf die Halbwaisenrente, ob geschieden oder nicht, ob Versorgungsausgleich ist oder nicht. Der einzige Grund, der gegen diese Rente spricht ist eine Ausbildung der Kinder mit einer für die Rente zu hohen Vergütung. Die Mutter hat die Anwartschaft schafft sicher erfüllt (die sind 5 Jahre arbeiten- für ein Kind erhält man schon 3 Jahr "gutgeschrieben")


A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2013 18:23