Verlassen, 2 Kinder
 
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Verlassen, 2 Kinder

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(@briese)
Zeigt sich öfters Registriert

Eine Meldebehörde dokumentiert einen bereits bestehenden Zustand ("Frau X wohnt mit Kind Y an Adresse Z"); mehr passiert nicht. Das immer wieder erwartete "oh, ohne Einwilligung des Kindesvaters darf ich Sie nicht ummelden; sie dürfen deshalb nicht umziehen" ist nicht mehr als ein feuchter Traum.

Interessant Info, danke. Gibt es dazu eine Quelle?

Kann es sein, dass je nach Kommune unterschiedlich damit umgegangen wird?
Hier in FD brauchte meine Ex (ohne Intervention meinerseits, waren uns einig) meine Unterschrift, um unsere Tochter mit Hauptwohnsitz bei ihr anzumelden. Ebenso brauchte ich die Unterschrift meiner Ex, um sie mit Zweitwohnsitz bei mir anzumelden.

Könnte ich sonst nicht einfach so, ohne die KM zu fragen, den Hauptwohnsitz unseres Kindes zu mir verlagern und auf dieser Basis z. B. die Auszahlung des Kindergeldes auf mein Konto umleiten, oder wasweißich für einen Unsinn anstellen?

Gruß
Briese


AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2012 07:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kann es sein, dass je nach Kommune unterschiedlich damit umgegangen wird?

Ja.
Und natürlich auch nach Geschlecht des Antragstellers.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2012 08:42
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