Unterhalt für Kinde...
 
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Unterhalt für Kinder aus erster Ehe

 
(@zuckerschnute)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Ich bin  das 2. mal verheiratet, habe eine kleine Tochter (5 Monate) und noch 2 Kinder aus erster Ehe (13 und 16 Jahre), die abe nicht bei mir im Haushalt leben.
Bei meiner Scheidung vor 7 Jahren haben meine Ex-Frau und ich uns auf einen bestimmten monatlichen Betrag geeinigt. Jetzt möchte sie auf einmal doch mehr Unterhalt.
Meine Frage hierzu:
Muß ich jetzt genau nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen oder gibt es da eine seperate Rechnung, da ich ja wieder verheiratet bin und ein weiteres Kind habe?
Wer kann mir helfen?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2008 16:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Zuckerschnute,

die DDT geht von 3 Berechtigten aus. Bei dir sind es allerdigns 4, also kann eine Stufe runtergegangen werden.

Allerdings nur dann, wenn du jeweils den Mindestbetrag für jedes Kind zahlen kannst, ansonsten fällt deine Ehefrau aus der Berechnugn heraus, da die Kinder im ersten Rang stehen.

Beim 16-jährigen wäre zudem die Frage, ob noch die Schule besucht wird oder schon eine Ausbildung absolviert wird.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2008 17:29