Hallo @all
Bin 17 Jahre mit meiner noch frau zusammen (ehe 7Jahre) sie möchte sich trennen und auch aus unser gemeinsames Haus ausziehen.
Haus steht auf beider Namen so wie die Kredite auch , eine Tochter 6 Jahre alt .Ich werde das Haus weiter bewohnen und bezahlen .
Habe 1950 € netto kann mir einer sagen was auf mich zu kommt .Wir haben 7 Deutsche Doggen womit wir Züchten wobei aber nur noch eine zur Zucht zugelassen ist und die anderen in Rente sind aber immer noch bei uns und auch fressen 🙂 muss sie auch für die Kosten mitaufkommen oder muss ich das allein tragen ???? Und was ist mit den Schulden die sie auf ihren alleinigen Namen hat (Versandhaus /Tierarzt usw) ach ja sie will alles was sie kriegen kann und war beim Anwalt, ich auch zur beratung.
Bin bisschen hilflos
Gruß
OdinZ
Moin,
erst mal die wichtigste Frage: Was wird aus Deiner Tochter?
Das frage ich nicht nur aus political correctness, sondern auch, weil es für die finanzielle Berechnung wichtig ist.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
die bleibt bei der KM weil ich sie leider nicht nehmen kann weilich ja arbeiten muss
Ui, ich arbeite Vollzeit und habe ein Kind, wie mach ich das bloß? :exclam:
So und nun noch mal von vorne.....
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
wie bekommste das hin würd sie liebend gerne behalten gib mir mal paar Tips bitte
Hallöchen,
naja, Du brauchst natürlich schon ein gutes Betreuungskonzept, sprich eine Vollzeitkita und sicher ist es hilfreich, wenn auch eine Oma sich ein wenig einbringt. Natürlich wird es schwierig das durchzusetzen, wenn Deine Frau jetzt vollzeitig zu Hause war, aber es ist keine Begründung, dass sie per se die Tochter mitnimmt. Deshalb sollte der Auszug erst erfolgen, egal von wem, wenn der Verbleib der Tochter geklärt ist.
Ich zB arbeite i.d.R 40h, momentan nur 37h also ganz "normal" zwischen 7 und 16 Uhr.
Es gibt zB die Möglichkeit, dass Deine Frau sich ganz in der Nähe eine Wohnung nimmt und ihr eure Tochter 50/50 betreut, das nennt sich Wechselmodell. So wie Du Deine Frau beschreibst, ist sie wohl auf "Krawall" aus und wird Dir nicht kooperativ entgegentreten, in allem, was Deine Position stärkt. Trotzdem solltest Du in Bezug auf Deine Tochter eine gleichberechtigte Situation nicht einfach von vornherein aufgeben, in dem Du Frau und Kind ohne Plan und Regelung ziehen läßt. Das ist nämlich der Garant dafür, dass sie Dir zukünftig vorschreiben wird, wann, wie, wie oft Du Deine Tochter sehen wirst.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
ich arbeite von 6 - 14 uhr hätte aber auch noch meine Mutti die vll meine Tochter dann zur KIKA machen könnte auf meine Frau brauch ich nicht rechnen .
Wenn meine Frau ausgezogen ist darf ich dann die Schlösser tauschen /wechseln ?????? oder kann sie im Haus rein und raus wie es ihr passt???
wäre ja echt klasse wenn ich meine Tochter behalten könnte meingott wäre das schön
Naja, das Grundkonzept sollte natürlich so aussehen, dass Du so viel wie möglich Betreuung allein schaffst. Positiv ist, dass Du ja nach 14 Uhr Deiner Tochter zur Verfügung stehst. Fraglich, ob Du vielleicht eine Stunde pro Tag weniger arbeiten könntest (oder die Zeit um eine Stunde nach hinten verschieben), so dass Du Deine Tochter selber zur Kita bringen kannst.
Wie sind denn die Öffnungszeiten der Kita?
Für die Schlüsselfrage bin ich nicht der Experte, aber soweit ich mich erinnere musst Du Deiner Frau keinen Zutritt mehr gewähren, wenn sie ausgezogen ist. Wenn Du jetzt aber Kind- und Hausübernahme planst, was ja auch im Sinne der Kontinuität für das Kind Vorteile hätte, musst Du nun wirklich mit Fingerspitzengefühl vorgehen. Du musst damit rechnen, dass Ex dann genau das gleiche plant wie Du: Dich aus dem Haus raus und sie bleibt mit dem Kind.
Arbeitet Deine Ex? Wenn ja wieviel? Wie lange schon? Was verdient sie?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
arbeitet abends für ein paar std verdienst ca 180 euro den job will sie schmeissen weils sie es dann ja nicht mehr kann weil sie ja das kind hat und es sich eh nicht lohnen würde weil sie ja von mir weniger bekommen würde
könnte noch um 6.45 anfangen bis 14.45 vll 14.30 wenn ich hinbekomme. aber später is nicht drin kika fägt erst um 7.30 oder 7.00 uhr an muss ich nochmal nachfragen nee hab gerade auf der Page von dennen geschauft 7.45 gehts da los
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Na KIGA würd ich vll noch hinbekommen aber sie kommt ja nächstes Jahr zur Schule da siehts schlecht aus mit den zeiten
In Berlin gibt es die verlässliche Halbtagsgrundschule, angeschlossen sind Horte, die die Kinder zwischen 6-18 Uhr betreuen, sofern keine Schule ist. Erkundige Dich doch mal, was euer Schulsystem vorsieht.
Desweiteren glaube ich, dass sie eheprägende Tätigkeiten nicht einfach so hinschmeißen kann. Zumal Du ja selbstverständlich ab nachmittags für die Betreuung zur Verfügung stehst und ihr somit das Arbeiten im gleichen Umfang möglich ist, vielmehr, dass sie ihre Tätigkeit ausweiten kann.
Du siehst, dass Deine Frau voll und ganz darauf aus ist: sie kriegt das Kind, das Kind ist ihre "lebenslange" Vorsorgeversicherung durch Dich. Du bist schneller Zahlepapa, als Du Deinen Namen buchstabieren kannst.
Du solltest Deinem Anwalt konkret sagen, was Du für Vorstellungen hast, bis zur Einigung den Auszug des Kindes verweigern und sollte sie "einfach so" verschwinden, mit einer "einstweiligen Anordnung" sofort die Rückführung des Kindes ins Elternhaus beantragen. Ist das Kind erst mal weg und lässt Du das zu, hast Du schlechte Karten. Bleibt zu klären, wie Du die Betreuung gewähren kannst oder inwieweit Du auch Deine Arbeitszeit reduzieren könntest.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi odinz
LBM sagt es eigentlich, aber darum meine Frage. Inwieweit ist denn Tochter bereits involviert und wenn bereits geschehen, wie sieht ihre Meinung aus? Das Deine NF (noch-Frau) auf bereits genanntes Versorgungsmodell zusteuert ist klar ersichtlich. Bei Deiner Arbeitszeit wäre vielleicht sogar ein Tages- Wechselbetreuung möglich, so dass jeder der ET für sich selber sorgen könnte, zumindest anteilmässig. Zuallererst solltest Du wirklich prüfen, inwieweit in Deinem Umkreis eine Ganztagsbetreuung möglich ist und Du Deine Arbeitszeiten anpassen könntest. Dadurch, dass Du quasie ab 14.00 Uhr Feierabend hast, und das bei einem Vollzeitjob, könnte Dich durchaus als Betreuungs-ET prädestinieren - vorausgesetzt, Tochter spielt mit und der Richter ist ein Realist.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo OdinZ,
ich störe ungern die Party, deshalb eins vorweg: ich würde es toll finden, wenn du deine Tochter zu dir nimmst. Trotzdem, zurück zu deinem Anfang und deiner Frage, was auf dich zukommt. Im Moment sind ja die Weichen eher so gestellt, dass deine Frau auszieht und eure Tochter mitnimmt, und du allein in einem viel zu großen Haus zurückbleibst. Was also kommt in diesem Szenario auf dich zu?
Dass du Unterhalt für Frau und Kind zahlen musst, weißt du natürlich schon. Weißt du auch schon, dass dir bei der Unterhaltsberechnung die Mietersparnis für das eigene Haus wie ein zusätzliches Einkommen angerechnet wird? Das heißt, wenn deine Hütte z.B. eine Miete von 800 Euro wert wäre, dann wird dir der Unterhalt nicht aus deinem tatsächlichen Einkommen von 1950 Euro, sondern aus einem fiktiven Einkommen von 2750 Euro berechnet, zahlen musst du den so errechneten Betrag aber logischerweise aus den 1950 Euro, die du tatsächlich hast (die Mietersparnis ist zwar schön und gut für dich, aber daraus lässt sich keine Überweisung basteln). Zwei Sachen noch dazu: (a) Mit ein bisschen Glück kriegst du wenigstens während des Trennungsjahres nicht die am Markt erzielbare Miete aufs Auge gedrückt, möglicherweise ist vorübergehend ein Abschlag von bis zu 20% drin; weiß aber nicht genau wie das gehandhabt wird, weil deine Tochter ja nicht mit im Haus wohnt; (b) die Zahlungen für die Kredite kannst du abziehen (Stichwort „eheprägende Schulden“, weil's ja euer gemeinsames Haus war), was dir aber auch nur begrenzt hilft, denn Geld, dass du an die Hypothekenbank überwiesen hast, steht dir ja auch nicht mehr für dich selbst zur Verfügung.
Und hier der nächste Tiefschlag: Ich nehme mal an, dass ihr bislang steuerlich zusammen veranlagt wart; wenn ihr jetzt „offiziell“ das Trennungsjahr beginnt, dann ist damit ab Januar Schluss! Das Finanzamt behandelt dich dann wieder so, als wärest du unverheiratet, d.h. Steuerklasse I anstelle von Steuerklasse III. Dein Netto wird also nächstes Jahr geringer sein als die 1950 Euro, die du jetzt hast (nebenbei bemerkt, falls du deiner Frau was unterschreibst wegen Unterhalt, befriste es unbedingt bis Jahresende und stelle sicher, dass ab Januar mit deinem verringerten Netto neu gerechnet wird). Wie viel / wenig du wirklich verdienen würdest mit Steuerklasse I, sagt dir entweder die Lohnbuchhaltung deiner Firma; wenn du dich mit Steuern ein bisschen auskennst, kannst du es unter www.abgabenrechner.de auch selber ausrechnen. Wenn du mit deiner Ex noch reden kannst und es keinem von euch wichtig ist, schnellstmöglich geschieden zu werden, könntet ihr eure offizielle Trennung auf den 2. Januar 2009 verlegen. Das würde euch das Ehegattensplittung für das Jahr 2009 retten, weil ihr dann am 1. Januar 2009 ja noch zusammen wart (zumindest in der offiziellen Sprechweise).
Aber frag dich, wie lange es mit den Finanzen gut gehen wird, wenn du selbst in diesem Haus wohnen bleibst. Im Zweifelsfall bringt ein rechtzeitig geplanter, regulärer Verkauf deutlich mehr Geld in die Kasse als eine Zwangsversteigerung. Alternativ dazu kannst du auch über die umgekehrte Variante nachdenken: Deine Frau bleibt mit Tochter im Haus und du ziehst aus, dann bleibt die Anrechnung des Wohnwertes an ihr hängen. Allerdings gilt für diese Variante: Erst selber rechnen, dann überlegen, ob du für dieses „Entgegenkommen“ deinerseits von deiner Frau irgendetwas heraushandeln kannst – und erst dann mit deiner Frau reden. Ich kenne sie nicht, aber wenn du es dir nachher nochmal anders überlegst und es dumm läuft, dann findet sie den Vorschlag plötzlich sympathischer, als dir lieb sein kann. Wie gesagt: Rechne vorher nach!
Womit wir beim Rechnen wären. Für eine erste Überschlagsrechnung fehlen noch ein paar Zahlen. Ich weiß jetzt zwar, wieviel du netto hast. Aber wie viel würde dein Haus ungefähr an Miete bringen? Wie viel zahlst du für das Haus an Zins und Tilgung? Gibt es weitere gemeinsame Schulden, die während der Ehe entstanden sind? Hast du oder hat sie Aufwendungen für eine zusätzliche Altersvorsorge (Riester-Vertrag o.ä.)?
Wichtig ist außerdem, was deine Demnächst-Ex zum Lebensunterhalt der auseinander gefallenen Familie beizutragen hat. Ihre Meinung zum Thema kennst du: Sie will sich lieber von dir durchfüttern lassen, als sich selbst die Hände schmutzig zu machen. Diesen Zahn sollten wir ihr schnellstmöglich ziehen; bei einem einzigen Kind, das auch schon 6 Jahre alt ist und folglich wohl in die erste Schulklasse geht, dürfte für die Dame eine Erwerbspflicht gelten. Ob man sie kurzfristig dazu zwingen kann, steht noch auf einem anderen Blatt; und Vollzeit wird ihr vermutlich nicht „zuzumuten“ sein (wird wohl eher auf 400-Euro-Job oder bestenfalls Halbtags hinauslaufen), obwohl, in deinem speziellen Fall – Lausebackesmama und Oldie haben dir ja schon ein paar Argumente geliefert. Vielleicht läuft da ja sogar was ...
Wenn sie allerdings den 180-Euro-Job hinschmeißt, dann muss sie dafür schon *sehr* gute Gründe liefern, sonst argumentierst du, sie habe ihre Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt (bzw. um eben diese 180 Euro mutwillig verschlimmert), was u.U. dazu führt, dass deine Unterhaltszahlungen so berechnet werden, als ob sie diese 180 Euro nach wie vor verdienen würde.
Ein Wort noch zu den Deutschen Doggen: Nach allem, was ich weiß und sagen kann, sind diese das Privatvergnügen ihres jeweiligen Eigentümers. Wenn sie dir gehören, darfst du sie füttern, verkaufen, ins Tierheim bringen, oder was auch immer; deine Frau hat nichts damit zu tun. Du hattest aber gesagt, einer dieser Hunde sei noch ein aktiver Zuchthund, und ich vermute, dass er als solcher einen gewissen Geldwert hat. Wenn das ein größerer Betrag sein sollte und der Hund während der Ehe gekauft wurde, dann kann es auch noch sein, dass deine Ex diesen Hund als Vermögensgegenstand betrachtet und im Rahmen des Zugewinnausgleichs die Hälfte des Wertes ausgezahlt bekommen möchte. Das deutsche Recht betrachtet Tiere nämlich genau so wie Kühlschränke und Briefmarkensammlungen – nämlich als Sachen.
Ich hab's am Anfang gesagt, ich sag's am Ende noch mal, auch wenn ich hier nur über die andere Variante geredet habe: Wenn du deine Tochter zu dir holen willst, dann drücke ich dir dafür beide Daumen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin,
zu wem hat das Kind die stärkere Bindung? Ich bitte um eine ehrliche Antwort. Erst dann kann darüber debattiert werden, bei welchem Elternteil das Kind sinnvoller aufgehoben ist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin Deep,
wie will man das einschätzen?
Ich behaupte einmal, das in meinem Fall die Bindung mindestens gleichwertig ist. Leider gibt es aber den Standardgrundsatz, dass die stärkere Bindung in der Betreuung gesucht wird, egal wie diese aussieht. Selbst wenn die Kinder den ganzen Tag im KiGa sind, ist die Betreuung bei der (meistens) Mutter ... Das Papi abends sich ein Bein ausreißt, Morgens sich drum kümmert und auch am Wochenende ... egal.
Wenn Du ein Kind (6) fragst, bekommst Du eine tagesformabhängige Antwort.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
wie will man das einschätzen?
Ich erwarte keine juristische Einschätzung, weil es die schlicht nicht gibt. Auch auf Gerichtsverwertbarkeit lege ich keinen Wert. Ich möchte schlicht und einfach wissen, zu wem das Kind die stärkere Bindung hat.Vorher bin ich nicht bereit laut "Hurra" zu schreien, weil wir einen AE-Vater kreieren.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo
Ich möchte schlicht und einfach wissen, zu wem das Kind die stärkere Bindung hat.
Erwartest du da nicht möglicherweise ein bischen viel? Er könnte sagen: Zu mir! Die Antwort wäre fraglich. Er könnte sagen: Zur KM! Das könnte der Wahrheit entsprechen, könnte aber genau so gut zeigen, das die Bindung zum Kind so stark ist, das er es lieber bei KM sieht, als ein gezerre anzufangen, was aber im Umkehrschluss wieder zeigen würde: Er hat die stärkere Bindung.
Wie willst du das differenzieren? Was ich interessant finde, ist die Tatsache, das Hunde mehr Platz zur Erwähnung bedürfen, als das Kind. Hmm, muss aber auch nicht unbedingt was heissen.
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo Jemmy,
Was ich interessant finde, ist die Tatsache, das Hunde mehr Platz zur Erwähnung bedürfen, als das Kind. Hmm, muss aber auch nicht unbedingt was heissen.
eine Tochter 6 Jahre alt .
Wir haben 7 Deutsche Doggen womit wir Züchten wobei aber nur noch eine zur Zucht zugelassen ist und die anderen in Rente sind aber immer noch bei uns und auch fressen 🙂 muss sie auch für die Kosten mitaufkommen oder muss ich das allein tragen ????
Die Hunde finden zwar textuell (rein von der Anzahl der Worte) mehr Beachtung als die Tochter, jedoch erwähnt odinz die Kosten der Hunde. Bzgl. der Tochter beklagt er sich aber nicht, das die Nahrung der Tochter auch Geld kostet.
Gruß
Martin
Habe 1950 € netto kann mir einer sagen was auf mich zu kommt .Wir haben 7 Deutsche Doggen womit wir Züchten wobei aber nur noch eine zur Zucht zugelassen ist und die anderen in Rente sind aber immer noch bei uns und auch fressen 🙂
Hallo,
ich lese wohl nicht richtig? Die sechs Rentnerhunde könnt ihr euch schlichtweg nicht leisten, also zieht gefälligst die Konsequenzen. Sofort.
/elwu,
Leute gibts....
