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Umgangsrecht fürs aussereheliche kind

 
(@nicki1282)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Ich suche einen Rat. Mein Mann hat vor etwas über 1.5 Jahren ein onenightstand. Letztes Jahr kam Post vom Jugendamt er sei Vater geworden.  Nach vielen pi pa po und vaterschaftstest, dadurch bedingte Krise und Depressionen haben wir wieder zu uns gefunden und arbeiten stetig mit Hilfe von aussen an unserer ehe.

Die km wünschte sich das ihr Kind seinen Vater kennen lernen darf und seit das Kind drei Monate alt ist war es jedes zweite Wochenende bei uns. Wir haben es lieb gewonnen und uns damit arrangiert.  Bisher lief alles prima.  Sie hat das alleinige sorgerecht und bisher ging alles außergerichtlich gut. Bis heute....

In drei Tagen hat das Kind seinen ersten Geburtstag.  Er darf es plötzlich nicht mehr abholen und wird beschimpft er würde sich nicht kümmern und wäre nur der "Erzeuger "

Ich verstehe das nicht!  Was können wir jetzt tun? Er hat doch rechte auch wenn das Kind aus einem Seitensprung entstanden ist oder nicht?

Könnt ihr mir da weiter helfen?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2016 01:04
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Nicki1282 und willkommen im Forum, hier wirst Du geholfen!

Was können wir jetzt tun? Er hat doch rechte auch wenn das Kind aus einem Seitensprung entstanden ist oder nicht?

Nicht nur Dein Mann sondern vor allem das Kind hat Recht auf regelmäßigen Umgang nach § 1684 BGB.
Könnt Ihr Euch vorstellen, was den Sinneswandel der KM bewirkt haben könnte?

Unabhängig davon, hier im Forum empfehlen wir den Umgangsdreisprung:
1. Ausarbeiten eines schriftlichen und praktikablen Vorschlages zur Umgangsregelung und diesen KM zur Bestätigung/Korrektur innerhalb einer angemessenen Frist vorlegen. Funzt das nicht, dann
2. Das für das Kind zuständige Jugendamt (JA) um Hilfe zur Wahrung und Wahrnehmung Umgangsrecht Kind bitten. Führt das auch nicht um Erfolg, dann
3. Antrag beim zuständigen Familiengericht auf Beschluss für verbindliche Umgangsregelung.

Die Reihenfolge sollte eingehalten werden, so dass spätestens beim gerichtlichen Antrag erkennbar ist, dass alle Möglichkeiten der einvernehmlichen Lösung ausgeschöpft wurden.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2016 09:57
(@nicki1282)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die antwort.  Nein leider verstehen wir den Sinneswandel nicht.  Wir wissen nur das sie einen neuen Lebensgefährten hat, aber ob das der Grund ist wissen wir nicht.  Sie meinte nur er kümmert sich nicht,  dabei war er alle 2 Wochen bei uns und er hat ja auch Geschwister bei uns. Wir werden uns nächste Woche beim Jugendamt beraten lassen. 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2016 10:32
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nicki,

Er darf es plötzlich nicht mehr abholen und wird beschimpft er würde sich nicht kümmern und wäre nur der "**tsts - ID 28**

"

aus der Forenbeobachtung ist das Verhalten recht einfach zu erklären. Bis dato war Dein Partner / ihr natürlich praktisch für die KM. Ihr habt ihr die Wochenenden frei gehalten, so dass sie auf Partnersuche gehen konnte. Nun ist der Traumann gefunden und es beginnt der Prozess, wo ihr als störender Ballast empfunden werdet. Denn nun soll wieder die "heile Familie" herrschen, ohne nervige Übergaben an Euch.

Eine weitere These: Wieviel verdient Dein Mann und zahlt er regelmäßig KU und BU an die KM? "Nicht kümmern" ist bei manchen KMs auch eine Umschreibung für "er zahlt nicht" - und deshalb soll er das Kind auch nicht bekommen. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2016 14:42
(@nicki1282)
Schon was gesagt Registriert

Er zahlt regelmäßig kindesunterhalt. Ja so könnte es vielleicht sein. Aber er hat doch trotzdem ein recht ihn abzuholen oder nicht?  Wir würden ungern vor Gericht gehen und bemühen uns um eine friedliche lösung. Denke da sie nicht mit sich reden lässt ist der nächste versuch das Jugendamt.  Hoffe die können vielleicht vermitteln.  Aber danke für die antwort


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Themenstarter Geschrieben : 25.06.2016 14:55
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nicki,

wir empfehlen ansonsten den Umgangsdreispung:

1. Brief an die KM mit der Aufforderung den abgemachten Umgang zu gewähren.
2. Klappt dies nicht, Termin beim Jugendamt zum Vermittlungsgespräch.
3. Klappt auch dies nicht geht es weiter zum FamGericht. Nur dieses kann verbindlich über den Umgang entscheiden.

Eine Garantie auf Durchführung es Umgangs habt ihr jedoch bei keiner der Maßnahmen, da eine richtige Kindsbesitzerin die zahlreichen Lücken und Schwachstellen des Systems ausnutzen würde. Dein Partner kann natürlich bei der KM klingeln und versuchen das Kind abzuholen. Wenn die KM ihm allerdings ein Hausverbot erteilt, darf er das Grundstück z.B. nicht mehr betreten. Rüttelt er an der Tür kommt die Polizei und er bekommt ein Annäherungsverbot. Er sollte daher sehr zurückhaltend agieren und im Zweifelsfall auch Zeugen mitnehmen, wenn es zu Schwierigkeiten bei der Übergabe kommt.

Zum Thema JA: Auch hier gibt es große Unterschiede. Es gibt z.T. noch sehr "mütterfreundliche" JAs. Je nachdem was für eine Geschichte die KM auftischt kann es heißen, dass das Kind "erstmal zur Ruhe kommen muss und der Umgang auszusetzen ist". Denkt daran, dass das JA auch gegenüber Euch keine Weisungsbefugnis in diesen Fällen hat. Also genau hinschauen und auch dort immer freundlich und am Wohl des Kindes orientiert auftreten. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2016 20:10
(@nicki1282)
Schon was gesagt Registriert

Alles klar.  Danke. Wir werden unser Glück versuchen und ja wir selbst sind ja an einer friedlichen Lösung interessiert


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Themenstarter Geschrieben : 25.06.2016 20:24
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Nicki,

Er (...) wird beschimpft er würde sich nicht kümmern (...)

Sofern ihr euch auch ein völlig anderes Modell als "jedes zweite Wochenende" vorstellen könnt, dann war das eine Steilvorlage für das Angebot "Kind ist abwechselnd eine Woche bei Mama und eine Woche bei Papa" - und dass das dann auch gewisse, äh, Auswirkungen auf den zu zahlenden Unterhalt hätte, braucht er seinem ehemaligen Kurzzeitflirt ja nicht gleich im ersten Moment auf die Nase zu binden: Auf diesen Gedanken wird sie dann vermutlich ziemlich schnell von ganz alleine kommen.

Versteh' mich nicht falsch: Erwarte nicht unbedingt, dass sie auf den Vorschlag eines Wechselmodells mit Begeisterung reagiert (die exakt entgegengesetzte Reaktion dürfte sogar deutlich wahrscheinlicher sein) - aber sofern ihr euch so etwas wie ein Wechselmodell ernsthaft vorstellen könnt, dann würde ich an seiner Stelle diesen Vorwurf des "sich nicht kümmerns" doch mal schleunigst und gründlichst aus der Welt schaffen.

Und falls ihr ein Wechselmodell wollt und könnt, dann solltet ihr genau dies bei einem Jugendamtsgespräch auch durchaus anklingen lassen - allein schon deshalb, weil euch gerade bei diesem Thema ziemlich schnell klar werden wird, ob bzw. wie mütterlastig die betreffende Jugendamts-Sachbearbeiterin so tickt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. ich werd' nicht weiter darauf herumreiten (entsprechende Grundsatzdiskussionen hatten wir hier im Forum bereits mehr als genug), aber ich halte es für besser, wenn dein Mann sich selbst hier anmeldet. Du bist, als seine Frau, selbstverständlich ebenfalls unmittelbar betroffen, aber letzten Endes geht es um sein Kind.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 26.06.2016 01:07
(@nicki1282)
Schon was gesagt Registriert

Danke für deine Antwort.  Wechselmodell Ist mir durchaus ein Begriff allerdings keine Option da wir beide vollzeit arbeiten. Ich gebe dir recht, besser wäre natürlich er meldet sich selbst an allerdings wusste er bis gerade eben noch nicht das es solche Foren gibt und ich habe mich selbst aus Interesse halber hier angemeldet.  Trotz allem bin ich halt emotional sehr involviert.  Ich bedanke mich trotzdem für all die tollen ratschläge. Mein Mann möchte kurz abwarten bis die erste wut verraucht ist und wird dann zunächst noch einmal wie hier vorgeschlagen ein Gespräch mit einigungsversuch führen.  Wenn dies nicht klappt wird Hilfe beim JA gesucht.  Danke nochmal.  Werde ihm vorschlagen sich hier selbst anzumelden. 


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Themenstarter Geschrieben : 26.06.2016 01:17
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Das dem Kind und dem KV ein Umgangsrecht zusteht ist unbestritten. Und dies kann auch nicht durch subjektive Wahrnehmungen der KM gekürzt werden.  Und Du hast hier ja auch schon die Ratschläge gelesen, die der formelle Weg sind, wenn KM meint, einseitig dieses Umgangsrecht zu beschneiden.

Eines fällt mir aber noch auf:

da wir beide vollzeit arbeiten.

Das darf keine Ausrede für den KV sein, da KM dies für sich natürlich auch einfordern könnte. und dann?? oder andersherum: wenn ihr so argumentiert, dann dürft ihr euch nicht wundern, wenn KM mit der max. Forderung nach KU, BU und was ihr sonst noch so einfällt um die Ecke kommt. Mir ist klar, das ein WM nicht immer passt, aber die Entscheidung wer wie viel arbeitet und deshalb vielleicht weniger betreuen kann, sollte gemeinsam zwischen KM und KV (und letztlich auch den beteiligten Neupartnern) getroffen werden. Das gilt für beide Seiten!!

es kommt sicherlich häufig vor, dass ein Muttertier versucht Umgang zu beschneiden und Unterhalt zu maximieren (das macht ihr das dt FamR ja auch denkbar einfach genug), aber mit genauso so einer Begründung wie ihr sie hier anführt, gebt ihr der KM auch noch die Rechtfertigung dafür.

Gruß, Toto


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Geschrieben : 26.06.2016 11:31




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Situation ist doch eindeutig. Ein KV hat immer ein Recht auf Umgang und einen Standardumgang bzw. erweiterten Standardumgang einzuklagen ist zwar stressig, aber heutzutage eigentlich immer von Erfolg gekrönt.

Der Sinneswandel der KM kommt mit Sicherheit durch den neuen LG. Die Vorwürfe das "nicht kümmerns" kommen auch daher, dass der neue Partner nun regelmäßig da ist und sich auch regelmäßig mit dem Kind beschäftigt und das vermutlich öfter als der KV. Auf der einen Seite ist nun die "heile Welt" der Familie und auf der anderen Seite der KV.
Geld sieht man gern (KU+ BU), Umgang eher weniger, dann jetzt ist er eine Bedrohung für das Famiilenidyll.

Auch wenn sich neue Partner aus dem Elternkonflikt weitgehend heraushalten sollten, so denke ich doch, dass alle ein Interesse an einer vernünftigen Lösung haben sollten.
Wie wäre es denn wenn ihr 4 euch mal gemeinsam kennelernt und trefft um die Situation zu entspannen?
Mit Sicherheit will das junge Paar auch mal Zeit für sich haben und da seid ich doch gerne bereit das Kind zu nehmen, ggf. auch mal an einem Wochenende außer der Reihe. Außerdem sollte man ein Vertrauensverhältnis zwischen allen Beteiligten aufbauen.

Ein Baby/Kleinkind im Wechselmodell zu betreuen kann eine sehr schöne Erfahrung sein, allerdings geht es in Vollzeit nicht. Wenn das Kind in den Kiga geht kann man eine Umgangserweiterung versuchen, also Freitag ab Kiga und Montag in den Kiga bringen (aller 14 Tage) und ggf. einen Nachmittag unter der Woche. Wie weit wohnt denn aus einander? Wohnt der LG der KM auch am Ort?

VG Susi


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Geschrieben : 26.06.2016 12:30
(@nicki1282)
Schon was gesagt Registriert

So langsam denke ich auch das es vielleicht an dem neuen liegt. Allerdings hat sie dann erst ein paar Wochen.  Sollte man vielleicht abwarten ob sich daraus was festes entwickelt.  Sonst haben mein Mann und sie die letzten Monate immer alles wunderbar geklärt und sie hat ihn auch immer informiert wenn was war....Erster zahn, erste Schritte wenn er nicht da war..  Und mein Mann hat sie unterstützt wenn Geld knapp war....pampers gekauft,  Lebensmittel. ..ihn abgeholt wenn sie Termine hatte außerhalb der Wochenenden wenn es zeitlich machbar war. Schade wg diesem abrupten wandel.  Ich persönlich fand diese Lösung immer wunderbar....Sie haben einfach als Eltern agiert.  Und ich denke das ist in jedem Fall im Sinne des Kindes.  Wie gesagt er wird zunächst noch einmal das Gespräch mit ihr suchen, ich muss ihm allerdings recht geben das es keinen Sinn macht solange er oder sie sauer sind. Dann kann das ganze sofort nach hinten los gehen.  Wenn das nicht funktioniert dann Rat holen beim JA und vielleicht auch die Möglichkeit des 8 Augen Prinzips vorschlagen.  Sie hätte ja auch mit meinem mann reden Können wie sie sich das wünscht, aber doch nicht so. nochmal an alle danke für die antworten


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Themenstarter Geschrieben : 26.06.2016 12:47
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nicki,

nicht alles was Du schön findest, muss auch gut und richtig im Umgang mit getrennten Elternteilen sein.

Und mein Mann hat sie unterstützt wenn Geld knapp war....pampers gekauft,  Lebensmittel. ..ihn abgeholt wenn sie Termine hatte außerhalb der Wochenenden wenn es zeitlich machbar war

Daher auch meine Eingangsfrage nach den Zahlungen. Den mein Eindruck bestätigt sich, dass hier etwas falsch gemacht wurde. Für solche Ausgaben ist der Kindesunterhalt zu verwenden. Zusatzzahlungen bedeuten, dass die KM den Unterhalt ggf. zweckentfremdet bzw. nicht wirtschaften kann oder will. Auch der "Fullservice" mit dem Kauf von Lebensmittel (am besten noch mit Anlieferung zur Haustür) führt nicht zur Selbständigkeit der KM bzw. einer Elternbeziehung auf Augenhöhe. Es geht hier primär um indirekte Vermögensverteilung an die KM. Kann aus meiner Sicht nicht sein.

Auch Zusatztermine sehe ich in einer solchen Konstellation kritisch. Das Vorschieben von "Terminen" ist aus der Forenbeoachtung sehr gut bekannt. Zum Großteil handelt es sich dabei um Einladungen zu Geburtstagen oder Grillfeiern, für die man mal schnell einen billigen Babysitter braucht - in Eurem Fall halt Dein Partner / ihr. Auch das hat aus meiner Sicht nichts mit einem geplanten Umgang zu tun, der die KM zur Lösung ihrer "Probleme" selbst veranlasst.

Wenn nu diese "Extras" wegfallen ist es recht klar, dass sie nun "rumzickt". Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2016 14:48
(@nicki1282)
Schon was gesagt Registriert

Ihre geld Knappheit hatte wohl mit Schwierigkeiten mit dem Amt zu tun und ist freiwillig von meinem Mann angeboten worden zu überbrücken.  Er hat auch ausschließlich für das Kind Dinge gekauft und ihr kein Geld in die Hand gegeben.  Wenn er außerhalb der vereinbarten zeit keine zeit hatte ihn zu nehmen war dies bisher kein Problem.  Ich denke mittlerweile ist es wirklich besser wenn die KM nicht zu einer Einigung bereit ist das Jugendamt hinzu zuholen. Vielleicht können die neutral vermitteln.  Warten wir erstmal das Gespräch ab  vielleicht einigen die beiden sich noch....Ich hoffe es zumindest auch für den kleinen damit er die Chance bekommt seinen Vater kennen zu lernen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2016 14:59