Umgangsrecht
 
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Umgangsrecht

 
(@ronaldoraul)
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Hallo zusammen,

ich habe ein Problem.

Es geht darum meine Ex-Verlobte und ich haben uns nach 7 Jahren getrennt. Wir haben zwei wunderbare gemeinsame Kinder(3 und 1 Jahr)alt.Bis zur Trennung habe ich quasi jeden Tag und Nacht bei Ihr und den Kindern verbracht(abgesehen von der Arbeitszeit natürlich).Es lief mal mehr mal weniger harmonisch ab.Weil auch die Einmischung Ihrer Familie und die Nichtakzeptanz meiner Person von Seiten meiner Ex-Schwiegereltern nicht zu einer harmonischen Beziehung beigetragen haben.

Im März diesen Jahres kam es dann zum unweigerlichen großen Knall. Da sie mich vorher schon wegen Kleinigkeiten immer wieder kritisiert hatte.Die Situation war wie folgt, ich habe grade meinen Sohn,der große von den beiden Kindern,gewickelt und habe nach Ansicht meiner EX-nicht genug Creme verwendet für seinen Po. Aufgrund dieser wieder mal ungerechtfertigten Kritik habe ich dann die Cremetube genommen und habe sie durchs Wohnzimmer geschmissen und dabei meinen Sohn unabsichtlich am Bein getroffen. Darauf hin schmiss mich meine Ex raus.

Wir hatten in der Folgezeit nur sporadischen Kontakt. Bis Mitte April, dann war ein Treffen mit den Kindern und mir und meinen Eltern angesetzt. allerdings schliefen die beiden als wir ankamen(Treffen war um 15:00 Uhr) was mich schon sehr ärgerte, dann begann auch eine Diskussion mit Ihr das ich die Kinder und auch meine Eltern gerne auch mal allein hätten, da mein Neffe eine Woche später Geburtstag hatte und wir die Kinder gern bei gehabt hätten. Meine Ex war selbstverständlich nicht eingeladen. Das eskalierte so krass, weil auch ihre Oma mit bei saß(wie eigentlich immer), das meine Eltern und ich wutentbrannt die Wohnung verließen.

Zwei Wochen später sah ich die Kinder dann erst wieder, allerdings war sie dabei und Ihre Schwester und Schwager. Das lief auch ganz gut ab. Bei den nächsten Treffen war dann ihre Oma immer mit bei.

Im Juli bekam ich dann vom Jugendamt einen Brief zwecks begleitedem Umgang. Dieses "Verfahren" dauerte dann bis September.In der Zeit von Juli bis September durfte ich die Kinder mal alle 2 Wochen dann erst nach 5 Wochen wiedersehen. Ich habe mich immer hervorragend gekümmert.

Meine Eltern haben die Kinder seit März bzw. April schlafend nur einmal gesehen.  Dieser Umgang lief nach Einschätzung meiner Eltern auch richtig gut, was meiner Ex nicht unbedingt zu Pass kam.

Im September begann auch dann der begleitete Umgang für eine Stunde in so einem Raum in der Elternberatung, das erste mal lief es noch nicht rund, wurde aber beim zweiten Mal schon besser. Wir trafen uns auch außerhalb der Zeiten bei ihr und ich konnte mit den Kindern spielen und sie war in der Küche etc.

Nach dem zweiten begleiteten Umgang gabs das Elterngespräch und wir sind beide zu der Meinung gekommen das es nicht viel Sinn macht, da wir beide unsere Ziele nicht erreichen werden auf dem Weg.

Es lief im September und auch im Oktober ganz gut zwischen uns, ich durfte die Kinder regelmäßig sehe. Und wir sind uns wieder näher gekommen, an einem Abend auch leider zu nahe.

Gestern eskalierte es nun erneut, da ich meine Kinder nächsten Samstag gerne bei mir gehabt hätte ohne sie, da ich meinen Geburtstag nachfeiere und ich sie nicht dabei haben wollte.

Da kamen wieder die ganzen Vorwürfe ich würde alles falsch machen und die Kinder seien nicht sicher bei mir.Weil der große hat sich in meinem Beisein am Herd verbrannt, weil ich mich nur eine Sekunde umgedreht habe. Oder er hat sich in der Fahrstuhltür geklemmt wo ich eine Sekunde wo anders hingeschaut habe. Ein weiterer Vorwurf war ich hätte absichtlich die Milch der kleinen gestreckt um Milchpulver zu sparen. Weiterhin wirft sie mir vor das ich am Wochenende nach einer langen Arbeitswoche lieber ausschlafen wollte als mich um die Kinder zu kümmern. Das ich sie Nachts als sie wach wurden versucht habe sie noch ein bissl zu ziehen mit der Flasche. Und das ich im Flaps gesagt habe der große braucht ja nur noch eine Windel am Tag als er 2 oder 2 1/2 war.

Aufgrund dieser Vorwürfe will sie mir und meinen Eltern die Kinder nicht allein überlassen. Meine Ex-Schwiegereltern und selbst auch ihr Schwager dürfen allein auf die Kinder aufpassen.

Ich bekomme das Recht erst wenn die beiden ihr berichten können was sie mit mir und ihren Großeltern gemacht haben.

Und das obwohl meine Eltern und auch ich wesentlich besser mit den Kindern umgehen als ihre Familie das je könnte. Denn a) die glucken jedes Wochenende zusammen, und schreiben auch jeden Tag mit einander, meine Ex-Schwägerin und meine Ex-Schwiegermutter arbeiten sogar noch zusammen. b) als meine Ex mit unseren Kindern in eine größere Wohnung gezogen ist, haben meine Ex-Schwiegereltern auf den großen aufgepasst und nach dem WE wollte er sich auf einmal nicht mehr den Kopf waschen lassen mit der Brause. Er wurde als es meinen Ex-Schwiegereltern gereicht hat vor den Computer gesetzt und es wurde ständig nachgefragt wann meine Ex ihn endlich abholt.

Was bei meinen Eltern nie passiert wäre, denn die spielen schön mit den Kindern, und versorgen die beiden auch sonst richtig gut.

Nun meine Frage gibt es für mich nach dem gescheiterten begleiteten Umgang (meine Ex wollte den Raum nie verlassen) eine Möglichkeit außergerichtlich mein Recht durchzusetzen? Ich habe aus Liebe zu dem auf das Sorgerecht verzichtet. Kann ich das auch gegen den Willen der Kindesmutter außergerichtlich erstreiten.

Sicherlich hab ich auch nicht immer alles richtig gemacht, aber man ist ja auch nicht sofort perfekt als Vater und ich würde heute einiges anders machen als damals.

Ich würde mich freuen wenn der ein oder andere einen guten Tip parat hätte. Weil meine Anwältin kann anscheinend auch nichts machen.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.11.2016 21:26
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

eigentlich fehlt Dir nur eine gewisse Ordnung im Leben. Offensichtlich gibt es keine weiteren "Versöhnungsversuche" und das sollte auch so bleiben.

Ich gehe mal davon aus, dass Du die Vaterschaft anerkannt hast und Unterhalt zahlst. Dein Problem im Moment ist nicht das Sorgerecht sondern der Umgang. Aus der Tatsache, dass Du die Vaterschaft anerkannt hast erwächst Dir das Umgangsrecht gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1684.html>§" 1684 BGB</a>. Außerdem hat die KM den Umgang zu fördern.

Auch wenn es eine Dummheit (und keine Liebe) auf das Sorgerecht zu verzichten, wobei ich davon ausgehe, dass Du das Sorgerecht nicht beantragt hast und nicht darauf verzichtet. Jetzt das gemeinsame Sorgerecht anzugehen wird nicht viel bringen, da Du egal wie es ausgeht Deine Kinder dadurch auch nicht häufiger siehst. Dein erstes Ziel muss ein geregelter Umgang sein.
Der allererste Schritt dazu ist einen ausgearbeiteten Umgangsvorschlag an die KM zu schicken, also z.B. jedes 2. Wochenende und einen Tag unter der Woche und im Sommer 2 Wochen Ferien, hohe Feiertage sind auch zu regeln.
Geht die KM darauf nicht ein bzw. könnt ihr euch nicht einigen, dann ist das JA eurer Ansprechpartner. Hier verstehe ich nicht wieso Du einem begleiteten Umgang überhaupt zugestimmt hast. Das JA kann das zwar empfehlen, aber nicht anordnen. Ich sehe zumindest bisher auch nichts, was begleiteten Umgang rechtfertigt.

Sollte auch mit Hilfe des JA keine sinnvolle Umgangsregelung zustande kommen, dann bleibt Dir nur der Gang zum Gericht.

Alles andere ist Gezänk und Deine Eltern, ihre Eltern, dass solltet ihr beide erst einmal komplett raushalten. Setze Deine Prioritäten und das ist Dein Umgang mit Deinen Kindern und nichts anderes.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2016 23:29
(@ronaldoraul)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi,

Ja ich habe die Vaterschaft annerkannt, und zahle für beide Unterhalt. Ich hab mir für das Sorgerecht beim Jugendamt schon die Urkunde besorgt, allerdings stimmt sie halt nicht zu.

Das werd ich nochmal probieren, ihr nochmal ein Angebot zu unterbreiten es friedlich zu versuchen, auch wenn das vielleicht nichts bringt.Weil sie auf ihrer Meinung behart.

Ich hab erstmal zähneknirschend mich einverstanden erklärt, damit sich ihre Meinung vielleicht ändert.Aber hat sich auch nicht. Ich werd nochmal mit dem Jugendamt vor dem Abschlussgespräch sprechen. Was ich jetzt noch für außergerichtliche Möglichkeiten habe.

VG

Felix


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2016 01:20
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Felix,

egal wie die Sorgerechtsfrage ausgeht, Dein Problem ist der Umgang und den musst Du auf die Reihe bekommen, da hilft Dir auch kein Sorgerecht.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2016 01:29
(@ronaldoraul)
Schon was gesagt Registriert

Ja das stimmt.Ich hoffe das ich das endlich geklärt bekomme.

VG

Felix


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2016 01:45
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Hallo ronaldoraul,

nun, was waren denn die Ziele für den betreuten Umgang, von denen Ihr schon nach dem zweiten Mal wusstet, dass sie nicht erreicht werden würden?

Wenn Du einen festen Umgang außergewöhnlich erreichen möchtest, dann geht der Weg nur darüber, dass Deine Ex Vertrauen in Deine Zuverlässigkeit bei der Betreuung der Kinder erlangt.

Hast Du es schon einmal mit einem Antiaggressionstraining versucht? Es ist vollkommen nachzuvollziehen, dass sie Dir die Kinder nicht allein überlassen will, wenn Du so wenig Selbstbeherrschung hast, dass Du bei Ärger mit Gegenständen um Dich wirfst, unabhängig davon, dass andere Personen im Raum sind.

Auch der Besuch eines Säuglingspflegekurses kann zeigen, dass Du ernsthaft bemüht bist, Deine Defizite, die sich in der Vergangenheit mehrmals zeigten, zu beseitigen.

Ich wünsche Dir, dass Du Dich zum Positiven entwickeln kannst.

Im Übrigen: Was bedeutet es, ein Kind "mit der Flasche ein bissl zu ziehen" ?


AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2016 13:52
(@ronaldoraul)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

mein Ziel war es die Kinder auch alleine zu bekommen.Ihr Ziel warscheinlich zu beweisen das ich es nicht drauf habe.
Ich versuch ja das Vertrauen zu gewinnen, aber sie lässt es mich ja nicht mal versuchen das ich es beweisen kann das ich die Kinder auch ohne ihr Beisein vernünftig betreuen kann.

Ich würde sowas niemals wieder machen, weil ich so erschrocken war das die Unzufriedenheit mit der Gesamtsituation so eskaliert ist.Außerdem hat sich die Situation auch geändert. So dass ich heute auch viel ausgeglichener wieder bin.

Mit der Flasche ziehen heißt das ich es versucht habe, die Kinder noch bissl länger zum schlafen zu bringen, sodass sie schneller lernen durchzuschlafen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2016 14:34
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Mit der Flasche ziehen heißt das ich es versucht habe, die Kinder noch bissl länger zum schlafen zu bringen, sodass sie schneller lernen durchzuschlafen.

Und auf welche Weise?

Unabhängig davon, ich würde an Deiner Stelle versuchen, die Ex auch zu verstehen. Euer Großer hat in der Vergangenheit mehrmals Blessuren davongetragen durch Unachtsamkeit oder Jähzorn Seinerseits.

Klar, dass Deine Ex es jetzt als Risiko ansieht, Dir die Kinder einfach so mitzugeben.

Auch wenn Du das Gefühl hast, Dich geändert zu haben, würde ich Dir zumindest den Kinderpflegekurs empfehlen. Du hast mit diesem Nachweis eine viel bessere Argumentationsgrundlage sowohl gegenüber Deiner Ex als auch gegenüber dem Jugendamt.


AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2016 15:35
(@ronaldoraul)
Schon was gesagt Registriert

Nochmal Nuckel rein, was meistens auch klappte. Wenns dann der Hunger zu groß wurde, bin ich dann auch aufgestanden, und hab die Kinder gefüttert.

Ja vielleicht suche ich mir wirklich so einen Kurs.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2016 16:08