Hallo Forum
Mir werden ständig Gesetzte und Paragrafen vorgelegt ,was ein Sorgeberechtigter für Rechte hat
Entweder sind es Schein Paragrafen und Gesetze die ein Bundesverfassungsgericht gemacht hat,oder greifen diese bei Schwerbehinderten nicht
Da ich Herzkrank bin und Sorgerecht habe, aber keinerlei Kontakt zu meine Kindern haben darf ,weil es meine Ex nicht möchte und ich auch nicht über wichtige Entscheidungen Informiert werde,kommen mir da langsam Zweifel.
Selbst die Rechtsanwältin meiner Ex schrieb dem Gericht man müsse erst einmal prüfen ,in wie weit der Vater mit seiner Herzkrankheit das Kindes wohl bei Umgängen gefährden könnte.
Darum dürfen die Kinder zeit drei Jahren nicht zum Vater.
Obwohl sich meine Kinder gegenüber einem Rechtsbeistand und Richter geäußert haben,sie wollen zum Vater aber die Mutter verbietet es Ihnen. Auch übers Telefon kann ich anscheinend meine Kinder mit meiner Krankheit gefährden.
Der Richter gab den Kindern Recht und regelte die Umgänge in einem Beschluss.Mit Androhung von Zwangsgeld und Zwangshaft.
Dieses ist mittlerweile wieder 3 Monate her und meine Ex verweigert immer noch den Umgang
Es wurde drei mal Antrag auf Zwangsgeld gestellt .Nichts passiert
Da meine Ex Widerspruch gegen den Beschluss beim OLG eingelegt hat.
Der Kindesmissbrauch geht weiter
Meine Frage : kann mir da Jemand weiterhelfen?
Mfg Steff
Rechtsanwälte behaupten viel, wenn der Tag lang und das Budget reichlich ist.
Ein Forenuser hat hier mal einen Auszug aus seinem Umgangsbeschluß eingestellt. Da hieß es so in etwa sinngemäß, das die Kinder kein
"Grundrecht" auf kerngesunde Elternteile hätten. Ich meine, das war Marko99.
Ggf. kann das mal jemand heraussuchen, ich finde es nicht so ohne Weiteres.
Da die Sache bei dir aktuell bei dem OLG liegt, wüsste ich konkret nicht, wie ein Forum da weiter helfen sollte...
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Hallo,
in einem Schreiben (Ablehnung der Beschwerde zum Ordnungsgeld) vom Richter heißt es bei mir:
"Die Kinder haben kein Anrecht auf einen Idealvater. Die Krankheit des Vaters gehört zum Lebensschicksal der Kinder. Daher ist das Verhalten der Mutter zu sanktionieren, weil sie den Kindern und des Kindsvater erhebliches Leib zugeführt hat."
Es ist schwachsinnig, dem KV die Kinder vorzuenthalten, weil dieser eine Behinderung hat. Ich bin auch mittlerweile Schwerbehindert (GdB 50). Deshalb bin ich noch lange kein schlechter Vater.
Ich kann das Schreiben vom Amtsgericht gerne zur Verfügung stellen. Als Formulierungshilfe.
Gruß
Marko
Danke für eure Antworten
So wie ich das sehe,greift nur das Gesetzt bei der Unterhaltszahlung.
Aber leider muss ich mich da auch an Gesetze halten.Da der Richter zu mir sagte,ein Vater müsse sich an der Nase durch die Arena ziehen lassen,dies aber mein Arbeitgeber nicht mit sich machen lässt,weil ich ständig Urlaub brauchte.
Da mir Jugendamt und Beratungsstellen keine andere Termine anbieten konnten und ich mich auch noch nach meiner Ex richten musste, habe ich in 2 Jahren über 30 Tage Urlaub gebraucht .Bin über 200 Stunden in diesen Einrichtungen gesessen.Nur meine Ex ist nie gekommen.Folge die Kündigung
Dies kann man aber so und so sehen .Spruch dieses Richters.
Mfg Steff
´
Hi,
tut mir leid, das ich da nachfasse, aber das scheint mir nur die halbe Wahrheit zu sein. Du bist gekündigt worden, weil du deinen dir vertraglich zugesicherten
Urlaub genommen hast? Selbst das gesetzliche Minimum an Urlaubstagen ergibt mehr als 30 Tage in 24 Monaten. Zugegeben, nicht jeder Arbeitgeber ermöglicht seinen Beschäftigten die größtmögliche Flexibilität, aber Urlaubsanträge als Kündigungsgrund herzunehmen, halte ich doch für ungewöhnlich und eigentlich auch nicht für erfolgversprechend. Wenn der AG berechtigte Gründe (z. B. Personalengpaß, Hochbeschäftigungsphase) hat, kann er den Urlaub verweigern, aber das auch nicht ewig.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Hi
Ich war Abteilungsleiter und mir wurde mehrere male, von meinem Chef schriftlich mitgeteilt, meine privaten Angelegenheit zu regeln. Dies teilte ich auch mehrere male jugendberatungstelle sowie Jugendamt mit. Nach drei Abmahnungen ist gesetzlich Schluß
Nach drei Abmahnungen ist gesetzlich Schluß
Naja ... Aber Abmahnungen müssen auch Abmahnungen sein ...
und
...von meinem Chef schriftlich mitgeteilt, meine privaten Angelegenheit zu regeln.
ist kein Abmahnungsgrund...
Und wenn Du aufgrund Deiner Krankheit auch noch schwerbehindert bist, dann ist es noch schwerer Dich zu kündigen.
Irgendwas passt da nicht ...
Ich habe auch einigemale bei Beratungsstellen gesessen, weil die KM nicht gekommen ist und ich da nur stumpf saß ... aber das habe ich mir 3-4 mal mit angesehen und dann habe ich Einzelgespräche mit denen geführt ... ab da war es deren Problem, ob die KM pünktlich kam, oder nicht.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Danke für eure Antworten
So wie ich das sehe,greift nur das Gesetzt bei der Unterhaltszahlung.
Aber leider muss ich mich da auch an Gesetze halten.Da der Richter zu mir sagte,ein Vater müsse sich an der Nase durch die Arena ziehen lassen,dies aber mein Arbeitgeber nicht mit sich machen lässt,weil ich ständig Urlaub brauchte.
Da mir Jugendamt und Beratungsstellen keine andere Termine anbieten konnten und ich mich auch noch nach meiner Ex richten musste, habe ich in 2 Jahren über 30 Tage Urlaub gebraucht .Bin über 200 Stunden in diesen Einrichtungen gesessen.Nur meine Ex ist nie gekommen.Folge die Kündigung
Dies kann man aber so und so sehen .Spruch dieses Richters.
Moin.
Ich verstehe Deinen ganzen Fall nicht - weder die obigen Ausführungen noch Deine anderen Threads und die Posts dort.
Auf jeden Fall schmeisst Du einiges durcheinander (zB Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht). Da solltest Du für Dich einmal etwas mehr Klarheit schaffen, sonst wirst Du immer verzweifeln an dem was Du erreichen kannst, was Dein Recht ist (und zwar offensichtlich nicht nur im FamR, sondern auch im ArbeitsR), was das Recht des Kindes ist usw., aber auch was Du dafür tun musst. Wir sind uns alle hier bewusst, dass das dt. FamR einige Schwachstellen gerade für Väter aufweist. Aber in ganz unterschiedlicher Auswirkung im Sorge-, Unterhalts- und Umgangsrecht. und ja, in einigen Fällen scheint es so, dass man als Umgangs- und Zahlvater sich am "Nasenring durch die Arena ziehen lassen muss". Aber das kann man nicht pauschalisieren noch wird das ein Richter so sagen... (und wenn, dann gäbe es doch schöne Gründe, das Thema aufzumachen).
Fangen wir ganz vorne an, damit Du siehst, wo Du anfangen solltest, das deutsche Rechtssystem zu verstehen:
Entweder sind es Schein Paragrafen und Gesetze die ein Bundesverfassungsgericht gemacht hat,oder greifen diese bei Schwerbehinderten nicht
Gesetze werden nicht vom BVerfGericht gemacht. Und nach meiner Wahrnehmung genießen Schwerbehinderte eher einen besonderen Schutz als das sie diskrimiert werden - denn das wäre dann tatsächlich ein Fall für BVerfGericht.
Nichts für ungut, toto
Hi
Ich erzähle meine Erlebnisse mal ganz von vorne ,damit jeder den Zusammenhang im Forum versteht.
Meine Exfrau hat es schon länger geplant,mich mit den Kindern zu verlassen.Was ich im nachhinein herausgefunden habe. 2012 verließ sie mit den Kindern das Haus und zog für kurze zeit zu ihrer Mutter.
Grund ,sie wollte nicht mit einem Schwerbehinderten zusammenleben wo die Gefahr bestand,das dieser nicht mehr arbeiten könnte und sie ihn pflegen müsste .
Da er keine Schichten mehr arbeiten durfte ,fehlte ihr auch der gewisse Lebensstandard
Dies kann ich meinen Kindern später einmal zeigen und anhören lassen da ich sie abgehört habe.
Meine Ex zog dann in eine andere Stadt ,wo ich sie dann nach drei Monaten ,aufgrund eines Schreibens ihrer Rechtsanwältin ausfindig machen konnte.
Es ging um Unterhalt und eine Unterschrift das mein Sohn in den Kindergarten darf.Wo er bereits schon über einen Monat war.
Mein Rechtsanwalt stellte dann einen Antrag wegen Umgang.
November 2012 Gerichtsverhandlung da ich mittlerweile wusste ,wo meine Kinder zur Schule und Kindergarten gingen besuchte ich sie ,einmal in der Woche ,mit Absprache von Kindergärtnerin und Schullehrer nach dem Unterricht .Für 5 Minuten
Bei der Verhandlung wurde eine Vereinbahrung geschlossen,das der Vater seine Kinder in Zukunft nicht mehr in der Schule und Kindergarten besuchen wird.
Im Gegenzug bekommt er einen geregelten Umgang.
Dies ging auch 4 mal gut,bis an dem Tag als mein Sohn seinen 4 Geburtstag hatte.
Meine Ex holte den kleinen bei mir ab.Sie hielt mit dem Auto auf dem Gehweg vor dem Haus .Ich beugte mich noch zu meinem kleinen ins Auto um ihn einen Abschiedskuss zu geben,da meinte meine Ex ,ich solle die Türe jetzt schließen und gehen.Leider bin ich soweit nicht gekommen,da sie schon losfuhr.Mir über den Fuß.
Sie fuhr einfach mit offener Türe weiter,ich hechtete hinterher und konnte sie noch schließen.
Danach wurde mir schwarz vor Augen und wachte erst wieder im Krankenhaus auf.
Mein Nachbar hatte alles beobachtet und verständigte Notarzt und Polizei.
Ihre Strafe damals,500 Euro an eine Aids Stiftung.Lachhaft
Ich hatte mehrer Herzstillstände und einen großen Schlaganfall.
Mitte 2013 war ich gesundheitlich wieder auf der höhe ,und stellte erneut Antrag auf Umgang Da ich meine Kinder bis dahin nicht mehr gesehen habe, schickte mich der Richter zur Beratungsstelle,um einen ersten Kontakt mit den Kindern anzubahnen dieser erfolgte sehr herzlich seitens meiner Kinder ,da ihnen erzählt worden ist, ich wäre nicht mehr am leben.
Es gab dann wieder 4 Umgänge,bis ich erneut in eine Reha musste.
Nach der Reha verweigerte mir meine Exfrau wieder den Umgang ,mit der Begründung, sie wolle ein Attest von mir das ich gesundheitlich in der Lage wäre nach meiner 10 jährigen Tochter und mittlerweile 5 jährigem Sohn schauen könnte.
Ich ließ ein Attest von meinem Kardiologen und Hausärztin erstellen ,das drei Tage dauerte.
2 Tage vor dem nächsten Umgang übergab ich dies meiner Exfrau und deren Rechtsanwältin.Es kam zurück es wäre ein Gefälligkeit sattest und es würde keine Umgänge geben
Wieder vor Gericht wo der Richter uns wiederum zur Jugendb.schickte(dies werde in dem Landkreis so gehandhabt Cochemer Modell)
In der Zwischenzeit, habe ich eine Umschulung begonnen . Da mein Arbeitgeber mich in diesem Bereich nicht mehr einsetzen konnte und förderte zusammen mit der Rentenkasse diese.
Die Jugendberatungsst.vergab Termine,die immer genau in meine Arbeitszeit bzw.Schulzeit vielen.Da auch das JA mit von der Partie war teilte ich es auch ihnen immer wieder schriftlich mit ,das es bei mir erst mittags ab 15.00 Uhr gehen könnte und nicht morgens um 8.30Uhr.Dies zog sich über ein halbes Jahr.
Es gab dazwischen immer wieder einmal Umgänge wo ich immer wie verlangt jemanden dabei hatte.(Zeugen)
2015 ging es dann wieder vor Gericht, Scheidung
Da ich bis dahin wieder keinen Umgang hatte ,gab es eine Beschluss und Verfügung umgehend ,wieder zur Jugendb.zu gehen und ich stellte ein Antrag für ein Hauptsacheverfahren.
Die Jugendb.teilte mir wieder ihre Termine mit wo ich alle schriftlich meine Anwesenheit bestätigen lies.Meine Exfrau ist nie gekommen .Wieder 3 Monate vorüber.
Es wurde der Richter kontaktier der meinte man solle noch einen Versuch starten.Die Beratungsst.teitle mir wieder einen Termin mit ,der genau auf eine Herzoperation Termin viel.Ich teilte dieses der Jugendb. 4 Wochen vor ihrem Termin mit da dieser schon zeit längerem geplant ist .Antwort der Beratungsst.Wenn ich den Termin nicht Wahrnehme würde nie Umgänge wie es das Gericht verlangt hat ,zustande kommen.
Ich sagte mit Unterschrift beim Kardiologen die Operation ab.
Meine Exfrau ist zu diesem Termin ,nicht gekommen.
Es wurde ein Rechtsbeistand bestellt ,der die Kinder befragte,ob sie Umgang mit dem Vater wollten .Ja aber die Mutter verbietet es ihnen.
Sie drohte meiner Ex wenn sie sich nicht an die Termine halten würde ,die sie jetzt für begleitete Umgänge bei der Beratungsst. ansetzt wären die Kinder weg.
Das ganze wurde auf ein halbes Jahr angesetzt.
Meine Exfrau musste immer wieder aufgefordert werden,die Termine wahrzunehmen
Es wurden dann 8 begleitete Umgänge durchgeführt mit dem Zeil danach in unbegleitete Überzugehen.
Die 8 Umgänge wurden in einem 20qm großen Raum mit immer den gleichen Spielen durchgeführt .Bei Nachfrage ob man den Umgang nicht anders gestalten könnte ,kam die Antwort ,dies wird immer so gemacht.
Als es Anfang 2016 zu unbegleiteten Umgängen gehen sollte ,teilte meine Tochter mir mit,sie wolle keinen Umgang mehr.Mein Sohn wollte nur Umgänge wenn seine Schwester sie wolle .
Ich sprach mit der Jugendb.ob man nicht noch einen Umgang machen könnte,da ich in nächster zeit am Herzen operiert werde ,damit ich meine Kinder noch einmal vor der OP sehen könnte.Die Kinder hätten sich eindeutig geäußert und ist es nicht ein bisschen unverantwortlich,mit dieser Krankheit Kinder in die Welt zu setzten?
Ich habe es auf meinem Handy aufgenommen,alle Umgänge und bei einem Notar hinterlegt.
Es kam wieder der Rechtsbeistand ins Spiel,der die Mutter beauftragte die Kinder zu befragen, ob sie noch Umgang mit dem Vater wollen.
Meine Ex teilte die dementsprechende Antwort dem Rechtsb.mit Dieser Akzeptierte dies und gab es weiter ans Gericht.
Ich rief das Gericht an ,wenn den nun endlich das Hauptsacheverfahren wäre.Die Akte sei abgelegt,da der Richter so viel Erfahrung hätte ,die Umgänge auf unbestimmte Zeit ruhen zu lassen.
Mein Rechtsanwalt machte dann Druck.
Es war dann die Verhandlung im August,wo meine Kinder vom Richter befragt wurden
Meine Tochter 12 möchte zur zeit keine Umgänge.
Mein Sohn möchte zum Vater aber die Mutter verbietet es ihm auch telefonieren darf er nicht mit seinem Vater.
Es gab dann einen Beschluss,der Vater holt seinen Sohn ,alle 3 Wochen Samstags zu sich.
Es wurde bei nicht Einhaltung mit Zwangsgeld gedroht..
Meine Ex hat sich bis jetzt noch kein einziges mal daran gehalten und alle Umgänge verweigert
Gründe,der Richter habe ihren Sohn falsch verstanden und ihn zum Umgang gezwungen
Schon 4 Anträge auf Zwangsgeld gestellt. nichts
Meine Ex hat gegen den Beschluss Einspruch beim OLG eingelegt.
Deren Entscheidung steht noch aus
Leider kann ich nicht in einzelne Details eingehen was Arbeitsplatz JA JB sowie Rechtsb .betrifft
Mfg Steff
Anm. Mod.
Leerzeilen eingefügt.
