Sind Gerichte unfäh...
 
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Sind Gerichte unfähig Entscheidungen zum wohle von Kindern zu treffen?

 
(@steff072)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forum.
Ein Gericht, hat nun schon 2 mal in einem Beschluss und Verfügungen, Dinge behauptet, die absolut unzutreffend sind.Schriflich sowie auch von Zeugen, gegenteiliges bewiesen werden kann. Selbst eine Staatsanwaltschaft macht einen Stiefvater, der weder Sorgerecht noch irgend welche andere Rechte gegenüber diesem Kind hat, zum gesetzlichen Vertreter. Bei einem Ermittlungensverahren.
Mfg Steff


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2016 12:55
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Selbst eine Staatsanwaltschaft macht einen Stiefvater, der weder Sorgerecht noch irgend welche andere Rechte gegenüber diesem Kind hat, zum gesetzlichen Vertreter. Bei einem Ermittlungensverahren.

Das ist schlichtweg eine falsche Aussage.

Gesetzlicher Vertreter eines Kindes sind entweder Elternteile mit Sorgerecht oder ein gerichtlich besteter Vormund.

Tertium non datur.


AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2016 13:33
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich weiß gerade nicht was Du uns mitteilen willst?
Du schreibst recht allgemein, ohne konkretes Beispiel. Das könnte man als Behauptung werten, die so nicht stehen gelassen werden kann/darf.

Ich pflichte Dir bei, dass es Entscheidungen gibt, die - für mich - schlichtweg nicht nachvollziehbar sind.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2016 13:41
(@steff072)
Schon was gesagt Registriert

Hi
Es ist keine Behauptung sondern schwarz auf weiß zu belegen. Gegen meine  Stieftochter ist ermittelt worden,wegen Fundunterschlagung und Vortäuschens einer Straftat. Ich werde dort schriftlich als gesetzlicher Vertreter angegeben.
In Beschlüssen und Verfügungen wird behauptet ich hätte mindestens 2 mal gegenüber meinen Kindern gesagt, das ich auf Umgänge mit ihnen verzichten würde. Darum gehe ich zeit drei Jahren vors Gericht, um überhaupt einen zu bekommen. Geschweige einmal die Kinder zu sehen. Es wurde in einem Beschluss behauptet der Vater wäre nicht bereit für Gespräche. Habe über 200 Stunden bei Jugendamt und Jugendberatungstelle sowie Rechtsbeistand gesessen. Was alles schriftlich festgehalten wurde. Meine Ex nicht eine Stunde.
Mfg Steff


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2016 15:00
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Es ist keine Behauptung sondern schwarz auf weiß zu belegen. Gegen meine  Stieftochter ist ermittelt worden,wegen Fundunterschlagung und Vortäuschens einer Straftat. Ich werde dort schriftlich als gesetzlicher Vertreter angegeben.

Damit hat Dich die Staatsanwaltschaft aber nicht zum gesetzlichen Vertreter "gemacht", sondern sie hat einfach eine falsche Zuordnung getroffen. Unschön, aber in den Behörden arbeiten auch nur Menschen. So ein Versehen lässt sich dann ohne weiteres richtig stellen.

In Beschlüssen und Verfügungen wird behauptet ich hätte mindestens 2 mal gegenüber meinen Kindern gesagt, das ich auf Umgänge mit ihnen verzichten würde. Darum gehe ich zeit drei Jahren vors Gericht, um überhaupt einen zu bekommen. Geschweige einmal die Kinder zu sehen. Es wurde in einem Beschluss behauptet der Vater wäre nicht bereit für Gespräche. Habe über 200 Stunden bei Jugendamt und Jugendberatungstelle sowie Rechtsbeistand gesessen. Was alles schriftlich festgehalten wurde. Meine Ex nicht eine Stunde.

Nur mal als Denkanstoß: Könnte das nicht auch an einem Kommunikationsdefizit Deinerseits gelegen haben?

Wie oben beschrieben, hast Du im Beispiel "Staatsanwaltschaft" etwas völlig Anderes geschrieben als gemeint.
______________
Edit Zitat korrigiert


AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2016 15:44
(@steff072)
Schon was gesagt Registriert

Hi
Bei der Staatsanwaltschaft habe ich es versucht richtig zu stellen. Leider ohne Erfolg (Zeugen) Beamte sind zwar Menschen aber sehr von ihrem tun überzeugt. Es gab auch kein Kommunikations Problem da alles von meinem Rechtsanwalt schriftlich vorgelegt wurde, Aber leider arbeiten Gerichte in manchen Landkreisen nach der Stillenpost. Und dieses zählt dort mehr.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2016 16:34
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nur mal als Denkanstoß: Könnte das nicht auch an einem Kommunikationsdefizit Deinerseits gelegen haben?

Ich halte diesen Automatismus für fehl am Platz ...

Habe über 200 Stunden bei Jugendamt und Jugendberatungstelle sowie Rechtsbeistand gesessen. Was alles schriftlich festgehalten wurde. Meine Ex nicht eine Stunde.

Da ich eine ähnliche Erfahrung gemacht habe, kann ich mir dies durchaus vorstellen und tu dies nicht als Allmachtsphantasie ab...

Leider ohne Erfolg (Zeugen) Beamte sind zwar Menschen aber sehr von ihrem tun überzeugt. Es gab auch kein Kommunikations Problem da alles von meinem Rechtsanwalt schriftlich vorgelegt wurde, Aber leider arbeiten Gerichte in manchen Landkreisen nach der Stillenpost.

Auch dies eine durchaus realistische Vorstellung. Da in diesen Bereichen die Möglichkeiten des "zur Verantwortung ziehen" deutlich begrenzt sind, neigen diese zu Ansichten, die sich dann bei den verbeamteten Politikern wiederfinden ...

Wäre es frech, wenn einem der Gedanke von einer Beamtendiktatur kommt  :wink:?

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2016 16:42
(@steff072)
Schon was gesagt Registriert

Hi
Kinder haben in manchen Landkreisen keine Rechte.
Schreiben in einem Beschluss Das Gericht beabsichtigt nicht ,den Umgang gerichtlich zu regeln
Kinder äußern sich gegenüber einer Rechtsbeistand,sie wollen zum Vater.
Rechtsbeistand hat so viel Erfahrung,die Umgänge auf unbestimmte Zeit auszusetzen wo es vorher keinen Umgang gegeben hat.
Kinder werden vom Richter bei einer Verhandlung selbst befragt.
Kinder äußern sich wieder, sie wollen zum Vater,aber die Mutter verbietet es ihnen.
Gericht nicht fähig zu handeln.
Dies alles in einem Zeitraum von 2.5 Jahren.
§ 1684 Schein Paragraph ?
3 Monate vor Verhandlung,bei zufälligem treffen beim einkaufen ,vielen Kinder dem Vater noch um den Hals
1 Monat nach Verhandlung hatten die Kinder Angst vor Vater .
Verdacht (PAS)

Steff

Bitte nicht mit irgendwelchen Gesetzten oder Paragraphen antworten.
Diese Zählen in diesem Landkreis in keinem Bereich.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2016 07:23
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Was erwartest du als Antwort auf diese Aufzählungen????

Nehmen wir mal an, dass es sich wirklich alles so zugetragen hat, dann kann man dem KV nur empfehlen die Kinder der KM zu überlassen, da es ansonsten wenn überHaupt nur nach weiteren jahrelangen Rechtsstreitigkeiten  eventuell andere Entscheidungen geben würe, welche dann aber auch nicht so weiteres zu Gunsten des KV umgesetzt werden würen, da die Entfremdung viel zu gross und die Kinder dann vielleicht ein Alter haben in dem sie selbst entscheiden. Und wenn sie jetzt bereits innerhalb 4 Monaten so umgedreht worden sind seitens der KM....warum sollten sie sich dann noch für den KV entscheiden

Mach den Kindern keinen Vorwurf, aber lass sie frei, man(n) hat auch Verantwortung zu erkennen, wann ein Kampf im Sinnes des Kindeswohl aufzugeben ist. Es geht um das Kindswohl  nicht um das des Vaters


Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2016 21:49
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Es geht um das Kindswohl  nicht um das des Vaters

Das finde ich ein bisschen zu kurz getreten. Wenn alle so argumentieren würden, dann können wir den Umgang auch gleich ganz abschaffen, sobald dem Umgangselternteil Knüppel zwischen die Beine geworfen werden. Ein Kontaktabbruch kann nicht nur Kinder traumatisieren.

Entscheidungen wie die in dem Fall von Moog gegen Deutschand wären so nie möglich gewesen.

Ich denke, der User hier möchte einfach nur etwas Zuspruch bei seiner gegenwärtigen Lage.


Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2016 23:21




(@steff072)
Schon was gesagt Registriert

Hi
Meine Ex hat das ganze schon einmal gemacht.Das Kinder ist jetzt 17 und welche Auswirkungen es hat, kann man sich nicht vorstellen. Dafür gibt es normalerweise Gesetze, da man, von Geburt an eine gewisse Verantwortung für ein Kind übernimmt. Man versucht leistungsstarke, sowie physisch starke Menschen zu erziehen. Dies ist aber leider so nicht der Fall.
Mfg Steff


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2016 23:28
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Anm. Mod.
Themen zusammengeführt.

Steff072

Was soll es bringen, unter der Rubrik "Deine Geschichte" zwei Sachthemen aufzumachen, wenn Du dann Dein Herz in der Rubrik "Umgangsrecht/-pflicht" ausschüttest?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2016 00:14