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Trennung von den Kids mangels Knete???

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(@wammerl)
Zeigt sich öfters Registriert

hallo wolf..

mal eine frage: ratenzahlungsfreie PKH... was genau versteht man darunter? hab mich damit noch nicht wirklich befasst. mein partner hat einen bescheid bekommen, dass er von seinem selbstbehalt noch 115.-- monatlich - gesamt 4 x - pkh-rate zahlen soll... es wurden keine schulden, keine erhöhten kosten für fahrten zur arbeit u auch keine kinder berücksichtigt vom angenommenen einkommen i.h.v. 1200,-- netto (saisonbedingt! winter weniger..)

das kann doch nicht richtig sein, oder?

seine ex hat übrigens abgelehnt, ihm auch nur vorrübergehend, bis er weiß ob er zuschüsse bekommen kann, auch nur wenigstens 1 x im monat von unterhalt u. kindergeld 80 eu sprit beizusteuern, damit er seine kids sehen kann. sie meint die das geld ist für die "bedürfnisse" der kinder da - und dazu gehören besuche des vaters eben nicht.. sein problem.
ihr knappes budget von fast 4000  (netto!) zzgl. kigeld u unterhalt v. 650 eu reichten nicht aus.

kein zynismus - o-ton  :puzz:    mein partner ist wütend wie auch verzweifelt und steht somit vor der insolvenz, die auch seinen vater als bürgen eines darlehens reinreissen würde.

jemand einen tipp?

lg


Alles hat ZWEI Seiten... mindestens...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2006 17:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wammerl,

ihr knappes budget von fast 4000  (netto!) zzgl. kigeld u unterhalt v. 650 eu reichten nicht aus.

wie Dir schon gestern gesagt wurde: Pures Klagen bringt niemanden weiter. Und persönliches Gerechtigkeitsempfinden spielt im Familienrecht auch keine Rolle. Klingt komisch, ist aber so.

Die Frage ist: Ist das Netto der Ex gerichtsfest (!) beweisbar? Also nicht nur vom Hörensagen bekannt und/oder grosszügig aufgerundet, sondern als regelmässiges monatliches Einkommen? Dann gäbe es ggf. die Möglichkeit einer Abänderungsklage, weil sie der wirtschaftlich deutlich stärkere Partner ist. Aber dafür bräuchte es Beweise, keine Vermutungen.

Die Gesetzeslage ist allerdings, dass einem Berufstätigen ein Selbstbehalt von 890 EUR verbleiben muss, der noch verringert werden kann, wenn er in häuslicher Gemeinschaft mit jemand anderem - in diesem Fall Dir - lebt. Von diesem Selbstbehalt müssen auch die Umgänge mit den Kindern finanziert werden. Erleichterungen gibt es manchmal, wenn der betreuende Elternteil die Entfernung geschaffen hat; in Eurem Fall seid aber Ihr weggezogen (und nein, die Gründe für den Wegzug interessieren juristisch niemanden).

Für ein von Euch angerufenes Familiengericht würde sich der Fall schlicht so darstellen: Zwei erwachsene Menschen (Du und Dein LG), die keine minderjährigen Kinder betreuen, haben ein Haushaltseinkommen von monatlich ca. 2.000 EUR - was wollen die hier? Und Ihr würdet vermutlich sinngemäss hören: 80 EUR Kindesunterhalt machen den einen nicht reich und den anderen nicht arm, zumal Kinder erheblich mehr kosten als 80 EUR im Monat.

Man kann auch mal provokant dagegenfragen: Warum heiratet Ihr nicht? Das gibt eine bessere Steuerklasse und damit auch mehr Netto...

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2006 18:03
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo wammerl,

den begriff "ratenzahlungsfreie PKH" hab ich mir auch erst mal erklären lassen,
war auch mir nicht sofort nachvollziehbar 😉

im gegensatz zu der PKH, die man deinem LG bewilligte, bedeutet es:
die prozesskosten der staat (oder besser gesagt der steuerzahler)

kann es sein, dass dein LG das formular nicht vollständig oder richtig ausgefüllt hat
mein antrag war ein wahres tageswerk mit kopien von ca. 30 belegen  :knockout:

genauso kann es sein, dass sich das gericht bei der prüfung einfach auch "nur" verrechnet hat,
war bei mir der fall, man hatte meine jungs (für die ich, wie die EX deines LGs subsidiär aufkomme) schlichtweg vergessen, mein RA legte einspruch ein und ergebnis war die ratenzahlungsfreie PKH

oder hat dein LG gar keinen antrag gestellt und du schreibst von PKs der ex,
an denen er sich beteiligen soll?

lg

wolf


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2006 18:17
(@wammerl)
Zeigt sich öfters Registriert

danke! .. da blicken wir auch noch nicht durch.. der antrag auf pkh über den anwalt war auch so ein mammutwerk - nach den gängigen PKH-rechnern im internet müsste er gar nichts zahlen, selbst wenn man nicht alles anerkennen würde.....
das AG schreibtnun, ihm wird PKH bewilligt - und er hätte ab 1.11. mtl. eine rate von 115,-- "auf die prozesskosten an die landeskasse" zu zahlen (schreiben aber nicht, WIE HÄUFIG!). streitwert haben sie - wie auch immer - auf 7.000 eu festgelegt. (?)

bei dem berechnungsformular wurde nur 380,-- grundfreibetrag u 173,-- für erwerbstätige abgezogen. dann 300 miete und sonst NIX! keine belastungen, kein darlehen (was jugendamt anerkannt hat), als "einzusetzendes einkommen wurden 347,-- ausgerechnet, entspräche einer rate von 115,--.. HÄ??

Anwaltskosten 1110,-- gesamt, voraussichtl. Gesamtverfahrenskosten 1412,--, 4 Monatsraten 460,--, "PKH ist zu bewilligen"...

so steht es aufgelistet - keine erklärung, nix.  - nickesse mehr blicke durch..   :kapiernicht:

mein LG hat nun dem anwalt ein fax geschickt und angefragt was das soll.. so kommt er nun an den punkt, wo er noch geld mitbringen muß, wenn er morgens den laden aufschließt in dem er arbeitet..

@martin:  JA, das ist gehalt eindeutig aus gehaltszettel.. ich neige immer dazu alles sehr konkret vorliegen zu haben, bevor ich was behaupte.

danke für dein posting - es ist endlich mal eines in richtung des hauptproblems!

der SB kann z.b. um 25% verringert werden wenn der LG voll berufstätig ist.. derzeit erhalte ich krankengeld - das ist nicht antastbar meines wissens und danach erfolgt zu einem hohen prozentsatz arbeitslosigkeit 🙁  - da würde ich ca. 700 eu kriegen (gemessen an meinem mietanteil knapp 50.-- über hartz), denn als aussendienstlerin hatte ich eben - nun leider - geldwerte vorteile in sachen auto, telefon, handy, sprit, spesen etc... die beim alg nicht zählen.

da wir erst seit jahresanfang "richtig" zusammen in einer wohnung wohnen, kann von einer "eheähnlichen gemeinschaft" keine rede seit.. das bestätigte mir auch ein freund, der in der chefetage des Finanzgerichtes sitzt.. denn das problem stellte sich in meiner vorherigen beziehung ja immer wieder, wenn ich meine damals noch im haushalt lebende tochter auf die steuerkarte eintragen lassen wollte.

der freund vom FG sagte, dass man erst nach gut 2 jahren von einer wirklichen lebensgemeinschaft, die auf dauer ausgerichtet ist, ausgehen kann. das steht allerdings nirgendwo wirklich. und NOCH schaut man nicht in die betten des bürgers...

bisher bin ich immer allen behörden gegenüber damit durchgekommen, dass wir noch nicht mal eine haushaltsgemeinschaft haben, sondern jeder streng für sich selbst wirtschaftet. und dies ist auch so - bin ja selbst auch "gebranntes kind"... und dass ich gar nicht daran denke, für seine dinge aufzukommen - ich hab meine eigenen an der backe.. das hat bisher jeder akzeptiert.
und ins bett lasse ich mir sicherlich nicht schauen.. sollte das mal angezweifelt werden, wird mein LG sich auf eine andere wohnung anmelden.. sonst bleibt einem ja gar nichts mehr!

und heiraten? ja.. im prinzip haben wir das vielleicht mal vor... irgendwann... jedoch ist er ja noch nicht mal geschieden und "gut ding will weile haben" oder?  😉

im übrigen lebt bei seiner ex im hause auch ein "neuer" - sie behauptet immer, er wohne nicht dort, jedoch die kinder haben das bestätigt und er ist als freiberufler auch die meiste zeit daheim... dann müsste DA wohl die gleiche berechnung angestellt werden und dann bleibt eine menge schotter mehr!

fakt ist: anscheinend gibt es tatsächlich wenig bis gar keine möglichkeiten für väter, denen vom selbstbehalt einfach nichts mehr bleibt, irgendwo unterstützung zu erfahren... damit sie ihre kinder sehen.. und wie du schreibst interessiert auch niemand, aus welchen gründen die entfernung entstanden ist.. so wäre es vielleicht besser gewesen sich ein "ferienzimmer" zu mieten und arbeitslos zu bleiben? denn für eine eigene existenz hätte es nie gereicht.

dennoch hab ich die hoffnung dass alle bemühungen irgendeine seite in bewegung bringt!
mann, war ich damals bei meiner scheidung "doof".. kann ich nur sagen.. und hab nach dem prinzip "leben u. leben lassen" gehandelt.. und mich von gaaaaanz unten.. wo man nur sein kann mit 2 kindern und erstmal ohne job durchgehangelt... nur, dass ER mich nicht leben lässt.  😡 immer noch nicht.

dennoch: ich bin dankbar für jeden tipp, hinweis, denkanstoss wie mein LG die sache doch noch in den griff kriegen kann..

💡  wenn man nichts bewegt, dann bewegt sich nichts.....

LG - auch aus dem wilden süden... martin..


Alles hat ZWEI Seiten... mindestens...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2006 22:15
(@Platt)

Hi,

denke ist ein ganz gutes Tool um mal genau zu rechnen.

www.pkh-fix.de/

platt


AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2006 22:43
(@wammerl)
Zeigt sich öfters Registriert

hi, platt.. da bin ich platt  😉  - auf den bin ich just auch gestossen.. und danach wär NIX zu zahlen...
mal sehen, ob der anwalt das nun auch so sieht. weiss auchnicht was da passiert ist, nachdem der wust an formularen so akribisch ausgefüllt wurde!

thnx! 


Alles hat ZWEI Seiten... mindestens...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2006 22:52
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

streitwert haben sie - wie auch immer - auf 7.000 eu festgelegt. (?)

also irgendetwas ist hier sehr, sehr mehrwürdig ...

wenn ich´s richtig verfolgt habe, wird bislang (noch) um nichts gestritten,
es geht "lediglich" um die scheidung

und dabei bemisst sich der gegenstandswert (nicht streitwert)
auf das 3-fache monatsnetto beider eheleute zuzügl. 1.000,- für den versorgungsausgleich

nach den hier genannten zahlen und adam riese kämen dabei

(3 * 1.200,-) + (3 * 4.000,-) + 1.000,- = 16.600,- heraus  :question: :question: :question:


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2006 10:57
(@wammerl)
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hm... da kenn ich mich leider nicht wirklich aus.. und ja: es geht "nur" um die scheidung.. haus gehört ja ihr.. gütertrennung, ehevertrag, versorgung ist auch geregelt..

man hätte sich auch mit 1 anwalt gütlich begnügen können, aber da ist "sie" wieder vorgeschossen..

das ag hat geschrieben "der streitwert wird vorläufig auf 7.000,-- festgelegt".

in der anlage zur pkh-berechnung meines LG:

voraussichtl. verfahrenskosten:

streitwerte:
scheidung          6.000
versorg.ausg.    1.000

gesamtstreitw.  7.000

gerichtskosten 2 gebühren nach ziff. 1310                302,--

anwaltskosten:
1,3 fache verfahr.geb. u. 1,2 fache terminsgebühr    937,50
unkostenpauschale                                                            20,--
16% MwSt.                                                                          153,20

Anwaltskosten gesamt                                                  1110.70

voraussichtl. Gesamtverfahrenskosten                    1412,70

4 Monatsraten                                                                    460,--

----------------------

es sieht so als als wenn irgendwer hier mist baut! denn bei meinem lg wurden ja wichtige dinge nicht berücksichtigt und er soll raten i.h.v. 115,-- zahlen... wobei nirgendwo steht, wieviele!
und in der berechnung heisst es dann: 1412 gesamtkosten und 4 monatsraten a 460,--. wird hier der anteil ehegatte mitgerechnet? das ginge daraus nicht hervor.

die spinnen, die römer...  :puzz:

aber: das wird jetzt durch den einspruch und anwalt hoffentlich bald geklärt. ist ja ein unding dass man das als laie alles hinterfragen muss..

:bahnhof:


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Themenstarter Geschrieben : 13.09.2006 13:01
(@lonesomewolf)
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und er soll raten i.h.v. 115,-- zahlen... wobei nirgendwo steht, wieviele!
und in der berechnung heisst es dann: 1412 gesamtkosten und 4 monatsraten a 460,--.

unterstellt, du hast die berechnung richtig abgeschrieben 😉

steht da

1.) er solle 4 monatsraten zahlen
2.) kein a

und nach meinem lieben freund adam ergeben 4 * 115,- 460,-  🙂


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2006 14:28
(@wammerl)
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ui! so ein spitzfindiges wölfchen  😉

tatsächlich: kein a

und meine eva zwerg hatte das auch schon so ausgerechnet.. war aber ob der komischen gesamtaufstellung etwas irritiert...  :crash:

seis drum: heute brief anwaltsbüro: der gute ist bis 20.9. berufsbedingt im ausland... also: warten.

danke u grüsse aus dem heute heissen süden.. ICH FAHR JETZT MOPPED!!  :biker:


Alles hat ZWEI Seiten... mindestens...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2006 15:47




(@wammerl)
Zeigt sich öfters Registriert

😡  heute kommt der "tilgungsplan" der landesoberkasse für meinen lg... er soll ab 1.11. auf die vollen 1412,70 verfahrenskosten JEDEN MONAT 115,-- abzahlen!!  :puzz:

:question:  weiss jemand: muß man selbst hier widerspruch einlegen oder reicht es zu warten bis der RA am 20.9. wieder in der kanzlei ist und dort reklamieren und der RA macht alles weitere?
zeit drängt ein wenig, denn am 28.9. ist scheidungstermin..
ich verstehs nicht, denn der RA hatte die kompletten unterlagen.. pkh-antrag, schulden, belastungen etc und die landesoberkasse hat in die berechnung nichts von alledem einbezogen...

LG und danke!


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Themenstarter Geschrieben : 15.09.2006 15:42
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