Hallo an alle,
anscheinend gehrt es mittlerweile zum "guten Ton", den Ex eines sexuellen Mißbrauches zu verdächtigen. Hier ein kleines Beispiel:
Trennung 2001
Scheidung 2003
Besuchskontakte bis Feruar 2005
Im März 2005 wurden die Kontakte verweigert.
Es wurde der sexuelle Mißbrauch vorgeworfen.
Dieser hätte bis Oktober 2003 stattgefunden.
Ohne mein Wissen wurde meine Tochter seit Oktober 2003 von einem Psychologen "behandelt".
Der Vorwurf wurde erst geäußert, als ich mittels Anwalt/Familiengericht das Besuchsrecht durchsetzen wollte.
Eine Anzeige erfolgte erst auf mein nachfragen.
Dann folgten folgende Maßenahmen:
Der Umgang mit meiner Tochter wird mir bis heute verweigert, auch der schriftliche bzw. telefonische Kontakt.
Ich erhielt eine Einladung zur Polizei.
Der Psychologe verweigert bis heute die Akteneinsicht.
Ein Gutachter wurde vom Familiengericht bestellt.
Es gab ein Gespräch mit mir und dem Gutachter.
Es gab drei Besuche des Gutachters bei KM und meiner Tochter.
Der Gutachter bestätigte die Vorwürfe, sprach sich jedoch für Kontakte aus.
Es gab ein Gespräch mit der KM bei JA. Kontakte wurden seitens KM verweigert.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte.
Meine Tochter wurde von der Kriminalpolizei befragt.
Die Staatanwaltschaft beauftragte einen Gerichtspsychologen: Die Zeugin (meine Tochter) ist aussagetüchtig. Die Aussage der Zeugin kann aus aussagepsychologischer Sicht nicht als glaubhaft befunden werden.
Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.
Wie bereits im März 2005 möchte ich regelmäßigen Kontakt zu meiner Tochter.
KM hat das alleinige Sorgerecht für den Bereich der Gesundheitsvorsorge beantragt.
Meine Fragen hierzu:
1. Wie lange kann der Kontakt zwischen meiner Tochter und mir noch verhindert werden?
2. Wie kann das gemeinsame Sorgerecht beibehalten werden?
3. Wer hilft beim Wiederaufbau der Tochter-Vater-Beziehung?
4. Bin ich nach dieser Geschichte immer noch verpflichtet, EU zu zahlen?
;(
* Bitte nicht den Tread anderer mit eigenen Geschichten zerflededern .... daher dieser neu!*
1. Wie lange kann der Kontakt zwischen meiner Tochter und mir noch verhindert werden?
2. Wie kann das gemeinsame Sorgerecht beibehalten werden?
3. Wer hilft beim Wiederaufbau der Tochter-Vater-Beziehung?
4. Bin ich nach dieser Geschichte immer noch verpflichtet, EU zu zahlen?
Moin Landcruiser, willkommen im Club der des sexuellen Mißbrauchs verdächtigten Väter....
Ich kann nur aus eigener Erfahrung posten, daher nur knapp auf deine Fragen antworten.
1. Wenn Du einen schlechten Richter hast und das JA sich auf die Seite der KM stellt, kann die Umgangsaussetzung praktisch für immer andauern.
Wie stellt sich das JA zu der Frage? In meinem Fall konnte erst eine Umgangspflegschaft (ABR ging für die Dauer der Umgänge auf das JA über) den gordischen Knoten durchbrechen. Was sagt Dein Anwalt?
2. Ist dir denn das GSR aberkannt worden? Nun, hier sind einige Väter mit GSR, kaufen können sie sich aber nicht viel dafür...von daher ist es bei den meisten Fällen auch ein Papiertiger.
3. Ich persönlich habe gute Erfahrungen mit der Kinder- und Jugendberatungsstelle der Stadt FL hier gemacht. Es wurden mit mir Rollenspiele ausprobiert und Verhaltensweisen nachgespielt. Vielleicht gibt es in deiner Stadt auch so eine Stelle. Einfach mal nachfragen beim JA, Diako oder Kinderschutzbund oder was sich da sonst noch anbietet. Auch nicht scheuen, selbst mal beim Psychotherapeuten aufzulaufen....
4. Ja. Der Unterhalt ist ja nicht für die Kindsmutter , sondern für deine Tochter. Besteht der Vorwurf zu Unrecht, ist sie von der KM durch und durch manipuliert worden. Ich selbst habe die KM wegen Verleumdung in diesen Dingen angezeigt. Ist ebenso eingestellt worden wie Dein Verfahren. Zurück bleibt natürlich ein tiefer Riss.... und der besteht nicht nur zwischen den Erwachsenen. Du kannst das Kind - wie alt ist denn deine Tochter überhaupt? - ganz sicher nicht dafür verantwortlich machen....
Ok, hab nach bestem Wissen und Gewissen geantwortet, hoffe der Thread füllt sich hier noch ein bißchen mehr....Eine letzte Frage: Wie sieht der bestehende Beschluß aus????
Alles Gute und Kopf hoch
Kuwe
Ich ergänze mal zu kuwe.
Der Eu ist für die Ex, nicht für das Kind, das wäre ja KU.
Also, wenn du absolut sicher nachweisen kannst, das ihre Anschuldigungen falsch sind und das so auch vom Gericht gesehen wird, dann kann sie den Anspruch auf EU verwirkt haben.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin zusammen!
Moment mal eben - wenn die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellt, dann wurde doch kein Tatbestand ermittelt. Ergo gibt´s keine Verurteilung. Ergo ist Landcruiser nicht der Tat überführt und gilt somit vor dem Recht als unschuldig. Im Zweifel für den Angeklagten.
Oder????????????
Demnach müsste doch über eine "ganz normale" Umgangsklage eine Chance bestehen den Umgang wieder zu beginnen.
Hier in D-dorf bedient man sich des Betreuten Umgangs um Eltern und Kinder langsam wieder zusammen zu führen, die sich Ewigkeiten nicht gesehen haben. Das sind erstmal 5 Termine alle 14 Tage für 55 Minuten im Beisein eines Betreuers. Dann gibts ein Elterngespräch. Danach weitere 5 Termine und dann ist Ende. Danach sollte der Umgang dann frei gestaltet werden.
Grüße,
Milan
Moin Milan,
das ist der Unterschied zwischen Theorie und Wirklichkeit.
Theoretisch bist Du unschuldig, in Wirklichkeit tuschelt man hinter Deinem Rücken, ob nicht vielleicht wirklich was an den Vorwürfen dran sein könnte ....
Solche Verdächtigungen haben schon ganze Karrieren runiniert, ohne das derjenige wirklich Schuldig war, noch das im was nachgewiesen wurde.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
@ Kasper:
Aber das kann doch wohl nicht dies hier zur Folge haben, oder???
kann die Umgangsaussetzung praktisch für immer andauern.
Gruß,
Milan
Naja Milan,
das ist ja das problem.
Theoretisch nicht, aber praktisch greift irgendwann das Kontinuitätsprinzip.
Ok, ich stelle es etwas überspitz da, aber es wurden aus weitaus harmloseren Vorwürfen ganz andere Begründungen kreiert, die dann für Unterhalt/Umgangsverweigerungen herhalten mussten, sowie die gerichtliche Feststellung: "da kann man halt nichts machen!"
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Kaschperl,
ich habe das Gefühl, dass du die Sache zu negativ siehst. So denke ich z.B., dass Umgang nicht dauerhaft ausgesetzt werden kann.
Klar ist zwar, dass derartige Anschuldigungen im nicht zutreffenden Fall unterste Schublade sind, aber auch nicht an Effekt mangeln lassen.
Trotzdem sollten wir Leidensgenossen nicht entmutigen, sondern motivieren.
Denn: natürlich sollte der Angeschuldigte nicht ins Schneckenhaus. Umgang muss trotzdem weitergehen, trotz widrigster Umstände. Und mit etwas langen Atem übersteht man die Sache.
Klar bleibt etwas kleben, aber auf beiden Seiten. Auf der anderen nur 'ungesagt'. Mit ein Wenig Gottvertrauen kann Mann dann aber auch darauf vertrauen, dass der Schubladenöffner auch sein Fett wegkriegt.
Gerade in solchen Lagen ist positives Denken überwichtig.
Gruss,
Michael
News:
Der Antrag auf alleiniges Sorgerecht wurde vom Familiengericht abgelehnt.
Es sei nicht auszuschließen, dass die Aussagen des Kindes durch die Mutter suggeriert wurden. Im Sinne des Kindeswohls soll das GM beibehalten werden. Dennoch wird mir jegliche Information bezüglich meiner Tochter verweigert (seitens KM). Die entsprechende Fristsetzung zur Bestätigung des Abbruchs einer Behandlung durch einen Psychologen wurde bereits überschritten. Mal sehen, ob doch noch Bewegung in die Sache kommt.
Fakt ist: Mit der anschuldigung wurde der Kontakt nunmehr für 18 Monate unterbrochen.
Moin landcruiser,
zum Thema "Missbrauch mit dem Missbrauch" ist ja schon einiges gesagt worden. Du bist ein klassischer Fall dafür, wie man auf diese Weise ein "Kontinuitätsprinzip" zementieren kann. Etwa nach dem Motto "Och, jetzt lasst dem Bankräuber seine Beute doch; er hat sie jetzt 6 Monate und sich so schön daran gewöhnt..."
Ich an Deiner Stelle hätte unter diesen Voraussetzungen die EU-Zahlungen längst eingestellt - nicht einfach so, sondern durch den RA unter Verweis auf § 1579 BGB angekündigt. Nachzulesen beispielsweise hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1579.html
Interessant sind hier vor allem die Absätze 2 und 6. Wichtig dabei: Es ist nicht Voraussetzung, dass eine Strafanzeige gegen die Kindesmutter erfolgreich war; wichtig ist, dass die Strafanzeige überhaupt erfolgt ist, auch wenn diese wegen "nicht vorhandenem öffentlichem Interesse" meist eingestellt werden: Eine Mutter, die den Vater ihrer Kinder des Missbrauchs bezichtigt, handelt auch heute noch nach Ansicht vieler Familienrichter nicht aus niedrigen Beweggründen, sondern aus mütterlicher Sorge. Klingt pervers, ist aber so.
Dann muss sie Dich auf EU verklagen; zumindest, wenn hierüber kein Titel oder Gerichtsurteil besteht; ansonsten kann sie Dich auch gleich pfänden lassen. In diesem Fall geht das Ganze nur über eine Abänderungsklage Deinerseits. Das "Schöne" für Dich: Ein Gericht muss sich dann zwangsweise mit dem Missbrauchsvorwurf beschäftigen - also genau das tun, was Dir durch die Einstellung des Ermittlungsverfahrens bislang verwehrt war. "Eingestellt" heisst nämlich noch lange nicht "unschuldig", sondern lediglich "nicht hinreichender Tatverdacht". Mir an Deiner Stelle wäre deshalb auch ein Urteil sehr wichtig, in dem genau das drinsteht; ein Quasi-Freispruch ist moralisch erheblich mehr wert als ein eingestelltes Strafverfahren.
Ein guter (!) Anwalt verhackstückt im gleichen Aufwasch auch die Kontaktverhinderung, indem er die Systematik und den Zusammenhang zwischen diesen Sachverhalten aufzeigt. Dann sollte auch eine vernünftige Umgangs- oder gar Sorgerechtslösung ausgeurteilt werden. Aber all das funktioniert natürlich nur unter der Voraussetzung, dass Du in allen Missbrauchsfragen die blütenweisseste Weste der Welt hast; ansonsten würdest Du vor Gericht - zu Recht - Dein persönliches Waterloo erleben und Deine Tochter möglicherweise überhaupt nie mehr sehen.
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
