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Trennung von den Kids mangels Knete???

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(@wammerl)
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ich hoffe, es ist nicht zu lang... aber das bild soll so korrekt wie möglich sein...  danke fürs lesen schonmal!!  😉

hallo gemeinde  😉

ich bin eine sog. „zweitfrau“ und möchte aus dieser sicht einmal unsere situation beschreiben.

mein partner und ich sind seit etwas über 1 jahr zusammen. ich habe 2 große kids (18,22), die beide schon einen eigenen haushalt haben.. er hat 2 kleine kids (7, 10), die bei der mutter leben. die ehe der beiden wird demnächst geschieden.
mein partner hat vor 1 jahr gleich „reinen tisch“ daheim gemacht.. seine ehe lief schon ziemlich lange nicht mehr. seine exfrau ist eine ziemliche „karrierefrau“ - hat die kids so „im vorbeigehen“ bekommen - für den täglichen ablauf wurde von anfang an immer ein aupair mädchen angestellt.. die ja auch jedes jahr wechseln.

mein partner war anfangs auch beruflich viel unterwegs… hat aber irgendwann im interesse der kids zurückgesteckt - auch weil seine frau sehr dominant ihre rechte vertreten hat und eigentlich nicht wirklich ein „händchen“ für kinder. („alles hört auf mein kommando“!)
na ja… egal.. fazit: mein partner wechselte den beruf und war überwiegend daheim bei den kids anwesend, nachdem sie mehr und mehr aus dem ruder liefen, nachdem sie ja auch immer nur eine junge, unerfahrene ausländische bezugsperson hatten.

als wir uns kennen und lieben lernten, hat er die kids gleich mit ins boot geholt und es war auch zwischen ihnen und mir „liebe auf den ersten blick“… sie fühlen sich total wohl bei uns/mir und kommen gerne. die älteste ist ein wenig auf mama-nachahm-trip und dominiert die kurze.. die eher auf ihren papa kommt und eine völlig andere, sensiblere hand benötigen würde.. sie hängt sehr an ihrem pa und auch an mir (sagt immer wieder „mama“ zu mir).
wir sind sehr glücklich, dass es bis hierher geklappt hat und haben auch versucht, einen mindestens 14-tägigen wochenendaufenthalt bei uns zu ermöglichen.
einige „defizite“ im verhalten der kids waren inzwischen aufzufangen und auch liebevoll zu „begradigen“. die kinder waren eigentlich sehr lieb und dankbar für die aufmerksamkeit, die ihnen bei uns zuteil wird.

nachdem mein partner im januar seinen freiberufler-job verlor (vertrag beendet), suchte er erst in der nähe der kids fuss zu fassen.. aber weder wohnung noch arbeitsplatz waren aussichtsreich! so zog er zu mir - das ist jedoch 175 km von seinen kids entfernt.
2 monate arbeitslosigkeit aufgefangen… und dann hatte er glück!
er hat einen job hier in der nähe.. allerdings jeden tag 70 km hin und her.. 6 tage-woche (im fachverkauf) - 12 stunden-tag und nur läppische 1.200,-- BRUTTO. hinzu kommen noch mal zw. 800 u. 1200 an provision - in guten monaten.. .macht netto um die 1.250 euro.

alles lief „einvernehmlich“ ab.. „frau“ hatte ja auch schon einen neuen lover in petto…
dann aber meinte sie, dass sie wirtschaftlich ja so schwer gebeutelt ist, weil sie ihre steuerkl. 3 nicht mehr behalten könne.. er nicht in der lage war unterhalt für die kids zu zahlen und rollte den gang zum jugendamt auf..
die „arme“ (mit fast 4.000,-- NETTO und einem eigenen haus u. vermögen…) ließ sich für die kinder eine unterhaltsvorschuß auszahlen.
(mein partner hat das haus gebaut - sieht aber keinen cent davon)

SIE bestimmte auch, an welchen wochenenden - je nach IHREM freizeitbedürfnis - die kids geholt werden sollten. wir arbeiteten in weiser voraussicht einen jahresplan aus.. der aber immer wieder monatlich umgeschmissen wurde.
irgendwann platzte mir der kragen - denn ICH habe - freiwillig u. gern - die kids freitags abend und Samstag an der backe.. mein schatz muss arbeiten.
ohne diese freiwilligkeit von meiner seite wäre lediglich ein Sonntag-nachmittag-besuch möglich und sie hätte kein freies wochenende für ihre reichlichen aktivitäten.
aber warum sollte ICH mein leben nach ihrem zeitplan ausrichten? und was bedeutete eigentlich „umgangrecht“? ich befasste mich intensiv mit dem thema und meinem partner wurde auch klar, dass er hier mal eine andere gangart einlegen musste.. es gab immer wieder dispute, weil sie alle termine umschmiss und ihm auch in der zeit der arbeitslosigkeit mit den fahrten und benzinkosten nicht entgegenkam, ausser, es lag mal zufällig auf ihrem weg...

inzwischen ist heutiger stand: er hat mehrfach eine regelmässigkeit schriftlich angemahnt… und die langen pausen im sommer durch ihre aktivitäten und ihre eigenmächtigkeiten kritisiert. SIE meinte daraufhin er müsste zu einer mediation ins jugendamt antanzen.. ER machte ihr (und jugendamt) daraufhin klar, dass er ja alles dazu tat, um den kindern die sache zu erleichtern - jedoch das umgangsrecht NICHT dazu da ist, als babysitter für die bedürfnisse ihrer übersteigerten freizeitinteressen zu fungieren.

nach einigem hin und her funktionierte die regelmässigkeit wieder besser.. das jugendamt schickt jetzt eine berechnung des unterhaltes und geht von einem regelmässigen netto von 1280,-- aus. nachdem soll er noch 80 euro für beide kids zahlen.. schulden i.h.v. 250 euro wurden anerkannt, ansonsten die üblichen sätze..
der erhöhte bedarf an benzin, um zur arbeit zu kommen wurde nicht anerkannt - er könne das ja von der steuer absetzen. die kosten für den pkw (noch raten…) wurden nicht berücksichtigt - ohne pkw kann er aber nicht zur arbeit…

inzwischen hat er mehrfach seine situation dargelegt - auch seiner ex gegenüber, dass ihm unter diesen umständen schon rein rechnerisch kein müder euro verbleibt, um seine kinder zu sehen! ein wochenende bedeutet mit holen und bringen gut 700 km, 2x im monat… dafür ist leider kein geld da. die wochenenden hier kosten ja schließlich auch.
bisher habe ich das irgendwie immer mit aufgefangen.. bin jedoch seit 2 monaten im krankenstand und muß mit 900 euro krankengeld hinkommen.. und meine mädelz unterstützen. ausserdem bin ich für mich zu der meinung gelangt, dass es einfach NICHT MEIN PART ist, und er hier für sich selbst klare verhältnisse schaffen muss.

bis heute hüllte sich das jugendamt in schweigen auf seine anfrage, wie sich der umgang mit den kindern weiter gestalten soll und ob es finanzielle hilfen gibt… seine ex ignorierte das schreiben ebenfalls und fragt eiskalt per email wann er die kids gedenkt zu holen.. sie hat nächstes WE schon was vor…

WEISS JEMAND HIER RAT? ich hab schon alles an infos durchgekämmt, was ich finden konnte.. über „mangelfälle“… über ortswechsel bei trennung… urteile über umgangskosten etc etc..

hier ist ein wirklich liebevoller vater, der seine kinder sehen WILL… dem das sehr weh tut.. der aber einfach rein rechnerisch und nach den tatsachen die möglichkeiten nicht hat.
ein zusatzverdienst ist nicht drin bei den wochenstunden.. die forderungen vom jugendamt auf rückzahlung der bisherigen leistungen und noch alte forderungen vom finanzamt würden ihn in die insolvenz oder pfändung treiben… dann würde er den job verlieren.

heute hat er „ihr“ geschrieben, dass wir sehr gern die kids nehmen.. jedoch wie er schon in seinem brief erwähnt hat, keine mittel für die benzinkosten vorhanden sind.. wir erwarten gespannt die antwort….. wahrscheinlich gift und galle und "interessiert mich nicht"...

aaaber: ich selbst habe den anderen fall erlebt.. ein ex, der sich nicht wirklich gekümmert hat um seine kinder.. mit allen schmerzhaften konsequenzen auch bei den kids.. ich hätte mir immer einen expartner gewünscht, der so liebevoll um das wohl und den kontakt bemüht ist wie mein schatz es ist!

kann hier die mutter als wirtschaftlich stärkerer teil nicht zur "mitwirkung" bewogen werden?
ein teil des unterhalts für die fahrten zum vater verwenden? im interesse der KINDER und nicht den wochenendreisen ihrer mutter?
hat sie hier nicht auch eine verpflichtung, zurückzustecken? wir haben ihr auch schon gesagt, wir würden die kids auch nehmen - das lässt ihr ego aber nicht zu. ausserdem müßte sie satt unterhalt zahlen und das problem wäre auf ihrer seite.
andererseits wäre ein babysitter oder die zahlung des kindermädchens über ein wochenende teurer als spritgeld für den vater und die kids!

umgekehrt: würde mein partner so viel verdienen wie sie, hätte sie ihm schon längst eiskalt das fell über die ohren gezogen!

ich sehe einfach, wie die situation meinem schatz sehr weh tut und er einfach momentan nichts ändern kann. konto überziehen monatlich um gut 200 euro wegen sprit und umgangskosten? das ist auch nicht drin..

was tun?

liebe grüße und lieben dank!!


Alles hat ZWEI Seiten... mindestens...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2006 19:47
(@monjawi)
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Also , wieso ist das eigentlich nicht so , das SIE IHM Trennungsunterhalt zahlen muss? Sie ist doch der wirtschaftlich stärkere Teil??
Dann solltest Du zwei Dinge nicht verwechseln:
A) den Umgang
B) die Kosten dafür

Ich kann verstehen , das es Dir auf den Kneisel geht , nach den Freizeitvergnügungen der KM zu tanzen. Aber , je mehr Umgang , desto besser. Vielleicht hilft ja eine beim Jugendamt getroffene schriftliche VEreinbarung. Und wenn die Gründe für den Umgang eine Mondfahrt der KM wäre: wie vile Väter würden sich freuen, endlich ihre Kids zu sehen.
Was Deinen Betreuungspart dabei angeht:
Wenn Du sie gerne magst , dann freu Dich doch , wenn sie gern bei Euch sind. Zum Zugewinn dieser Beziehung gehören diese jungen Kinder. Bitte versuche , den Groll auf die Ex von Deinen Gefühlen von den Kindern zu trennen ( ich weiß , das kann schwer sein). Sicherlich wäre es "sein" Problem, wie er den Umgang gestaltet und lebt. Aber was sagt er denn zu Deinen Betreuungsleistungen?

B) Das mit den Kosten ist hart. Vielleicht kann Dir hier jemand raten.
Ob die KM viel oder wenig Geld hat , spielt beim Antrag auf Unterhaltsvorschuß keine Rolle. Das ist nicht ihr Geld , das ist das Geld der Kinder und sie hätte kein Recht , es abzulehnen.
Anders verhält es sich mit dem Anspruch auf Ehegattenunterhalt.
Vielleicht hat Dir das geholfen.
Monja


AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2006 20:05
(@wammerl)
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tja.... trennungsunterhalt hat er eben aus DEM grunde nicht versucht, weil er noch an eine gütliche lösung glaubte.. und das verhältnis zu den kindern dadurch nicht beeinträchtigen wollte.. sie hätte mit repressalien gedroht, wenn er sich an ihren geldbeutel gewandt hätte.. umgekehrt hätte sie ihn ausgesaugt..

natürlich sind wir froh, wenn die kinder öfter hier sind - aber wir haben auch ein eigenes leben und auch das recht darauf.
die KM schmeisst oft kurzfristig alles um, so dass es eher zu weniger umgang kommt. im sommer waren es bis jetzt schon NEUN wochen, wo mein partner sie nicht gesehen hat.. der geburtstag seiner ältesten - den sie eigentlich hier verbringen sollte und cauch wollte - wurde auch gecancelt, weil madame kurzfristig etwas ganz tolles geplant hatte - was das kind natürlich beeindruckte, weil ihr papa nicht die möglichkeiten hat.. so sind kinder eben auch..

ich versuche sehr genau, den "groll" gegen die ex von allem zu trennen.. deshalb bin ich auch zu dem entschluß gekommen, dass er - unbeeinflusst von meiner haltung - zu seiner eigenen lösung mit ihr und den kindern kommen muß.

meine betreuungsleistungen schätzt er sehr sehr hoch, ist sehr dankbar und auch total glücklich, dass es zwischen den kids und mir so gut funktioniert.. (der spruch: warum kannst DU nicht die mutter meiner kinder sein... sagt auch wohl einiges...)

natürlich gehören diese kinder auch zu unserem "zugewinn". meine sind schon aus dem haus, aber haben zu meinem partner (der auch 10 jahre jünger ist als ich) ein super verhältnis.
sicher habe ich die verpflichtung übernommen, mein leben auch nach seinen "altlasten" (soll liebevoll sein.. ) auszurichten.. wenns die kinder betrifft. ich habe aber nicht die pflicht, mein leben nach dem lebenswandel seiner ex auszurichten!

wir haben immer eine rgelmässigkeit angestrebt, weil die kinder durch die häuslichen verhältnisse schon oft genug ein wenig "orientierungslos" sind und diese regelmässigkeit hilfreich ist.. z.b. macht die kleine seitdem nicht mehr ins Bett!
zumindest nicht bei uns!!! - kleines beispiel...

die sachen mit unterhalt, umgangskosten, umgang etc. sind mir klar... die gesetzestexte kann ich "singen"..
umgangskosten sind grundsätzlich vom besuchenden elternteil zu tragen...

JO.. ABER WIE??? vom selbstbehalt abzüglich miete, nebenkosten, spritkosten zum arbeitsplatz für monatl. gut 200,--, essensgeld etc. bleibt eben nichts mehr übrig..  rein gar nichts.

aber es gibt wenig fundus für so eine situation, in der ein vater aus finanziellen gründen seine kinder nicht mehr sehen kann!!
aber es muss doch viele väter geben, denen das ebenso geht..

???


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2006 20:23
(@monjawi)
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Gütliche Einigung? Trennungsunterhalt IST eine gütliche Einigung. Beantragt den! Rechtsanwalt.
Was bringt Dir der Freiden beim Verhungern , wenn man auf Rechte verzichtet?( Und ich weiß , wovon ich rede , ich hab vorehelich drauf verzichtet und klage mir nun die Finger wund)
Er ( der TU) steht ihm zu. Verzichtet sie auf etwas ,das ihr zusteht? Wohl eher nicht.
Wenn das Thema Unterhalt geregelt ist , ist auch die Kostenfrage geklärt. Und  Umgang steht ihm auch zu.
Also :ran ans Werk, oder was spricht dagegen?
Lieber Gruß
Monja


AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2006 20:30
(@wammerl)
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du machst dir ja echt viele gedanken.. lieb!

also: trennungsunterhalt wollte er nicht - auch in der not nicht - weil sie es an den kids ausgelassen hätte, dass man ihr ans geld will. so isses nunmal.. alles andere ist fein geregelt durch notar.. kein versorgungsausgleich, kein ehegattenunterhalt, nix.. hat man vor der ehe so gemacht, weil es für beide die 2. ehe war.

im übrigen ist sie oft sehr unbeherrscht und sagt den kids sachen wie "die wollen euch nicht haben"... was die kleine sofort an uns weitergibt, weil sie es nicht glauben kann.. schlimm.. aber andere baustelle.

tja, also als mensch mit einigermassen geraden vorstellungen wäre ich der ansicht, dass in so einem fall der einzelfall genauer betrachtet werden muß.. nur wie und von wem?
kindesunterhalt - das ist richtig - steht den kindern zu.. diese leiden nun weiß gott keine not!
es müßte möglich sein, dass man anheim stellt, dass ein teil des unterhalts eben nicht für markenschuhe und gameboy verwendet wird, sondern dam t die kids den papa sehen! das gehört auch zum "unterhalt". meine sicht.

leider ist ihre betrachtungsweise eine andere. umgang und umgangsrecht ist für sie eine notwendige "entlastung" für ihre "3-fachbelastung" imit kids, haus und job.. babysitting also. doch: welche mutter hat 400 netto, ein haus, vermögen und kindermädchen?
hier wird auf gehobenem niveau "gejammert".. wäre es umgekehrt: so ein mann würde GESCHLACHTET!

ach, könnten kids bestimmen über die verwendung ihres unterhaltes, sicher würde manches lieber mal den papa sehen!!

gruss!


Alles hat ZWEI Seiten... mindestens...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2006 21:01
(@monjawi)
Nicht wegzudenken Registriert

Also, nach Bundesgerichtsurteil aus April 03 sind solche Eheverträge sittenwidrig ( und seit dem Urteil somit Gesetzwidrig).
er wird doch wohl nich gegens Gesetz handeln wollen. Übrigens : dann blieb ihm auch das Minus bei der Vorschusskasse erspart. Wollt Ihr wirklich wegen der Befindlichkeiten der Kindesmutter für Jahre ins Soll?????
Haben die Kids nicht mehr von einem gehobenen Lebensstandard statt Centzählerei? Nuuur mal so
Lieber Gruß
Monja


AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2006 22:17
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

herzlich willkommen bei Vatersein.

Nehmt doch einmal alle Zahlen und stellt doch mal alle Unterhaltsansprüche gegenüber und schaut was unter dem Strich stehen bleibt?
Auch kann man ja bei einer entsprechenden Bindung bzw. geeignerten Erziehungsmöglichkeiten darüber nachdenken, das die Kinder bei Euch leben (wer sagt das sie bei der Mutter geblieben sind?). Bei Deinem LG würden sie von einem Elternteil erzogen werden und nicht von einem Kindermädchen.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2006 00:44
(@wammerl)
Zeigt sich öfters Registriert

ja, liebe monja.. da war mein schatz zu gutmütig.... aber grundsätzlich sind eheverträge, die unterhalt ausschliessen - auch in dern not - nicht sittenwidrig.. es geht da im besonderen um NACHeheliche ansprüche.
damals haben die beiden das gemacht, weil er schulden hatte und man evtl. gemeinsam eine selbstständigkeit ins auge gefasst hat.

zuerst wusste mein partner auch nicht, dass diese regelung nicht für die zeit der trennung gilt.. dann hat er bewußt für die paar monate keinen "stress" machen wollen - wegen der kinder und weil er - naiv - dachte: wenn ich ihr nicht auf die füsse trete, dann lässt sie mich auch am leben.. und kommt ihm mit den kosten für die kinder und den umgang entgegen.. anfangs schien das auch so.
im übrigen hat sie das haus und auch die belastungen damit und hätte diese auch geltend gemacht, so dass sicher nicht allzu viel dabei heraus gekommen wäre...

da die ehe am 28.9. geschieden wird, ist das thema durch..

allerdings: Kaspar: guter tipp: für die vergangenheit könnte man sicherlich mal eine aufrechnung machen, was sie hätte zahlen MÜSSEN. aber ich denke, dann ist das reine "verhandlungssache".
auch den vorschlag, die kinder oder eines der kinder zu uns zu nehmen, haben wir gemacht.. aber da beisst mein partner auf granit und müßte schon schwere geschütze auffahren.

zum "gehobenen lebensstandard": ich denke, dieser ist weniger wichtig, als liebe, geborgenheit und auch die nötige aufmerksamkeit und FEINGEFÜHL in der erziehung.. und das ist leider etwas, was der mutter ein wenig abgeht.. die kinder werden mit dem eilzug durch die kinderstube geschickt und viel zu schnell erwachsen..

die "centzählerei" bei uns kennen sie.. wir reden mit ihnen offen darüber und sie sind total süss und verständnisvoll. da ich viel spass u. fantasie in unsere gemeinsame zeit einbringe, haben wir auch so schöne erlebnisse.. ihre mutter kann ihnen zwar reisen, bergfreizeiten, sonstige hobbies ermöglichen (natürlich nur das, was auch IHR gefällt...) - aber mal auf einem flohmarkt mit je 3 euro taschengeld einkaufen gehen oder nur einen bahnhof in der großstadt besichtigen... ein besuch im zoo!!  das waren die wirklichen wünsche..

bei der ältesten ist es so, dass sie mit 10 schon viel zu viel "durchblick" hat und beteiligt wird in der erwachsenenwelt.. sie ist mega-schlau aber wenig kind.. und die jüngste ist ein völlig anderer mensch.. eine kleine kreative und verträumte maus, die von mutter und großer schwester eigentlich wenig für voll genommen und deren andere bedürfnisse wenig berücksichtigt werden.
auch die ständige "zwangsaufsicht" durch die große schwester ist ungut.. die kleine ist oft froh wenn sie mal alleine zu uns kann, weil sie einerseits an der großen hängt.. aber andererseits permanent gegängelt wird, verbessert, bevormundet..

ich hab selbst schon 2 mädelz "durch" - auch nicht immer völlig problemlos.. aber hier hinter die kulissen schauen und sehen, was eigentlich nötig wäre tut manchmal weh.. auch meinem partner.
obwohl ich selbst mutter bin - manchmal denke ich, den vätern wird zu wenig zugetraut und viele mütter üben zuviel MACHT aus.
ich sehe in meinem partner einen sehr liebevollen und verantwortungsbewußten vater, der seine kinder nie so überfordern würde.

aber diese betrachtungen nur nebenbei... wie löst man die finanzielle seite? gibt es fälle, in denen die umgangskosten des vaters bezuschusst wurden? gibt es eine "moralische" oder gesetzliche verpflichtung für den besservierdienenden teil, den umgang mit den kindern des anderen teils zu unterstützen?

ich bin mal gespannt, was die KM heute antwortet wegen des kommenden wochenendes.. wo ihr mitgeteilt wurde, dass die kinder gern genommen werden - aber keine 80 euro für sprit da sind...

liebe grüsse!


Alles hat ZWEI Seiten... mindestens...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2006 10:26
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

da die ehe am 28.9. geschieden wird, ist das thema durch..

hallo wammerl,

meines wissens nach wird eine ehe erst geschieden, wenn die unterhaltsfrage(n) geklärt sind,
demnach kann dein LG noch im termin EU einfordern
(um damit den zukünftigen umgang finanzieren zu können :wink:)

für die vergangenheit könnte man sicherlich mal eine aufrechnung machen, was sie hätte zahlen MÜSSEN.

wenn er -aus welcher motivation auch immer- seine ex bisher noch nicht zur zahlung aufgefordert hat,
könnt ihr euch solche rechnungen schenken,
sie wären müßig, da nicht durchsetzbar ...

besser ihr/er richtet seine aufmerksamkeit auf das zukünftige

und dabei ist abzuwägen, worunter die kids mehr leiden werden,

unter dem fehlenden umgang mit papa, der sich diesen nicht (mehr) leisten kann
oder
unter dem psychoterror den ex (möglicherweise) veranstaltet, wenn sie zu EU verurteilt werden sollte

lg

wolf


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2006 11:59
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

solch festhalten an Verträgen wünscht sich auch so mancher Vater .... Nicht alles was vereinbart wurde, ist wirklich zu halten und ich möchte gar nicht wissen, wieviele Eheverträge ungültig sind.
Mein Anwalt sagte mir mal, heute ist es unmöglich einen haltbaren Ehevertrag zu vereinbaren, da man nicht weiss wie die Richter in einigen Jahren argumentieren. Und schuat man sich die Urteile an, wewegen Verträge aufgehoben werden, dann steht Dein LG eigentlich auf der richtigen Seite. Er muss nur den Mut haben, sich damit auseinander zusetzten.

Es kann nicht angehen, dass der einen Seite die Kohle aus den Ohren wieder rauskommt und der andere nicht weiss ob er wegen desselbigen, aber mangels, überhaupt noch sehen kann.

Unter bestimmten Bedingungen, allerdings weiss ich nicht die genauen Bedingungen, kann Dein LG auch nicht KU-Pflichtig sein, wenn die KM sehr viel mehr Mittel zur Verfügung hat, wie der KV. Auch würde ich unter diesen Umständen tatsächlich über einen EU nachdenken ... und wenn es gerade soviel ist, um die Kinder regelmäßig sehen zu können.

Frauen, so habe ich den Eindruck, sind da skupelloser .....

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2006 13:12




(@wammerl)
Zeigt sich öfters Registriert

hallo wolf!  ja.. ich weiß auch nicht ganz exakt wie es sich da verhält.. hab schon ne menge literatur dazu durchforstet... trennungsunterhalt - heisst es, hätte ihm zugestanden... aber nach der scheidung gilt der unterhaltsverzicht im ehevertrag... nur das passus "auch in der not" ist meines wissens so nicht mehr zulässig, wenn der andere z.b. auf öffentliche mittel wie sozialhilfe angewiesen ist. denn das die allgemeinheit hier zur kasse gebeten wird, wenn auf der anderen seite geld da ist, ist wohl ganz klar blödsinnig.
eine anfrage an den anwalt hierzu läuft gerade.. nur war der jetzt ewig in urlaub.

diese "aufrechnung" ist auch mehr ein "moralisches" mittel.. aber bei der grundhaltung der ex verpufft das sicherlich.. hier die antwort auf das kommende WE:

An deiner Situation kann ich nichts ändern.  Es besteht für dich die Möglichkeit, die Fahrtkosten (gem. bestätigter Preisauskunft der
Bahn) vom Sozialamt zu erhalten. Ich habe am Wochenende schon was geplant, das Auto ist voll und ich kann die Kinder weder holen noch bringen. Die Kinder  waren jetzt einige Wochen nicht bei dir und es sollte dir in der Zwischenzeit möglich gewesen sein, Rücklagen für die Fahrt beiseite zu legen bzw. vom Sozialamt die Zuschüsse, die dir zustehen, zu beantragen.

Nett, gell? Fakt: Sozialamt nur, wenn du nicht mit Brot und Arbeit mehr als den Regelsatz verdienst... so lautete die Auskunft hier.. und dannkannst du täglich pro kind die 7 euro "futtergeld" beantragen, die ein kind hier rein rechnerisch im regelsatz am tag bekäme. von fahrtkosten keine rede...  und "Rücklagen" bilden... wovon? Vom dem Hunderter, der nach Abzug aller Kosten für Miete, Strom, Fahrten zur Arbeit, Schulden und Essen übrigbleibt? ein wochenende mit über 700 km hin und her und versorgung kostet gut 120 - 150 euro!

Aber du hast recht: er sollte den Weg mit Unterhalt sicher vorrangig durchklären... auf eine freiwilligkeit von anderer seite ist wohl kaum zu hoffen.    :knockout:

@ kaspar: habs eben gelesen, danke! ja.. auch du hast wohl recht! ich hoffe doch sehr, sein anwalt wird sich bald damit befassen und die möglichkeiten anhand der jetzigen umstände nochmal checken. und ich hoffe, mein schatz kann sich da durchringen.. allerdings ist diese entscheidung allein seine baustelle und als zweitfrau muß man immer recht aufpassen, dass man keinen "kampf in 2. linie" mit der ex führt.. auch wenns mich tierisch annervt...

frauen sind da anscheinend wirklich skrupelloser... ich war da mit meiner eigenen geschichte auch zu "doof".. hab meinem ex alles ersparen wollen - ausser dem mindestunterhalt für die kinder.. weil ich auch wusste, dass er mit seiner selbstständigkeit immer am rande existierte... und als dank hat er mich nun 5 jahre nach der scheidung vor gericht gezerrt wegen alter schulden aus dem geschäft.. recht bekommen, weil ich gar keine möglichkeiten und unterlagen mehr für gegendarstellung habe.. berufung wurde abgeschmettert.. meine PKH auch - wegen mangelder aussicht auf erfolg nach all den jahren.. und ich hab jetzt - von meinen 900 eu. krankengeld auch noch 1000 eu gerichtskosten abzuzahlen - keine gnade und schonfrist egal mit welchem argument von der landesjustizkasse wegen krankheit. ich MUSS, ansonsten habe ich zwangsbeitreibung zu "dulden".. mann, war ich dooooof...    :puzz:

lg!


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2006 13:21
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wammerl,

aber diese betrachtungen nur nebenbei... wie löst man die finanzielle seite? gibt es fälle, in denen die umgangskosten des vaters bezuschusst wurden? gibt es eine "moralische" oder gesetzliche verpflichtung für den besservierdienenden teil, den umgang mit den kindern des anderen teils zu unterstützen?

schau mal hier: http://www.ra-kotz.de/umgangskosten.htm

Leitsatz:

Die angemessenen Kosten des Umgangs eines barunterhaltspflichtigen Elternteils mit seinem Kind können dann zu einer maßvollen Erhöhung des Selbstbehalts oder einer entsprechenden Minderung des unterhaltsrelevanten Einkommens führen, wenn dem Unterhaltspflichtigen das anteilige Kindergeld gem. § 1612 b Abs. 5 BGB ganz oder teilweise nicht zugute kommt und er die Kosten nicht aus den Mitteln bestreiten kann, die ihm über den notwendigen Selbstbehalt hinaus verbleiben (im Anschluß an Senatsurteil vom 29. Januar 2003 - XII ZR 289/01 - FamRZ 2003, 445 ff.).

Gruß

eskima

PS: sorry, hab das Urteil in der hiesigen Datenbank nicht so schnell gefunden, aber ich gehe davon aus, dass es auch hier zu finden ist  😉


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
21dbc1b8a029e54556e0e8e32d0b6d64

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2006 13:24
(@wammerl)
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danke, eskima! darüber bin ich auch schon gestolpert.. jedoch: die sache mit dem "hälftigen" kindergeld bei der berechnung des bereinigten nettos.. das wird i.d.r. doch nur angerechnet, wenn der u-pflichtige überhaupt leistungsfähig ist.. ansonsten würde ja komplett schon bei der berechnung ein mangel entstehen.. kompliziert..

und: wegen der erhöhung des selbstbehaltes aus diesen gründen streiten wir gerade mit dem jugendamt... es wären zwar "nur" 80 euro unterhalt zu verteilen und zahlen...  jedoch: ÜBER dem selbstbehalt gibt es keinen cent, der die fahrtkosten auffangen würde.. that's the problem.. vom selbstbehalt ist alles andere zu finanzieren - auch fast 200 euro um zur arbeit zu kommen.. den erhöhten bedarf hat der JA leider bisher nicht anerkannt. er solls von der steuer absetzen.. *kreisch* - aber erstmal muß mans ja wohl haben, oder?

ich sehe hier wirklich einen "mangelfall" der nicht unterhaltspflichtig sein kann und zusätzlich aber unterstützung benötigt, um seine kinder sehen zu können. hier klafft eine lücke für geringverdiener, die eben nicht leistungsberechtigt nach dem neuen sgb sind..

ich sehe: es wird ziemlich heftig und umfangreich und interessant.. und kann als frau auch noch ne menge lernen an verständnis für die "andere" seite. je mehr man in das thema reinschaut umso mehr sieht man, wie die verfahrensweisen an den willigen und bemühten vätern vorbeilaufen.. dabei hätt ich mir so nen papa gewünscht.. für meine 2.

siehe auch http://www.pappa.com/recht/urt/umgangskosten-nach-hartzIV.htm

diese urteile beziehen sich allesamt auf empfänger von hartz oder alg II - sprich früher sozialhilfe. was ist mit den anderen?
die eben an der grenze des selbstbehaltes mit ein paar euro knapp über dem sozialhilfesatz "gehalten werden"?
natürlich kann nicht immer die "gesellschaft" für alles aufkommen - aber in diesem fall trifft es ja keine verarmte und bedürftige gegenpartei.

hier irrt heute auch seine exfrau mit ihrer behauptung, er könne einfach zum sozialamt spazieren und fahrgeld bekommen.. wie sie sich mit ihren behauptungen schon oft geirrt hat - auch wegen lohnsteuerklassen etc.. weil sie sich nicht wirklich damit befasst.

hat jemand der finanziell ähnlich gelagert ist erfahrungen mit dem sozialamt hierzu?

lg


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2006 13:38
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

rehi Wammerl,

ich kann ja nur sagen, wie es bei uns war.

Mein Mann zahlt für vier Kinder KU, absoluter Mangelfall. Bei der Berechnung wurden die km für den Fahrtweg zur Arbeit berücksichtigt und der Anteil für Umgangskosten abgezogen, danach wurde erst geguckt, wieviel Verteilungsmasse noch zur Verfügung stand.

Umgangskosten haben wir aufgrund der Sozialhilfesätze selbst ausgerechnet, also pro Umgangstag pro Kind 5 Euro (um mal eine Zahl zu sagen, hab sie nicht im Kopf) plus Fahrtkosten fürs Holen und Bringen, insgesamt waren es gut 70 Euro. Der Richter schlug einen Vergleich vor, bei dem die Umgangskosten mit 30 Euro berücksichtigt werden sollen, Ex wollte nicht, im Urteil hat der Richter dann die vollen 70 Euro anerkannt und der KU ist dementsprechend gesunken.

Ohne Kampf hat sich auch bei uns nichts getan  😉 In eurem Fall würde ich die Argumentation auf die weite Entfernung legen, bei uns war es eher die Anzahl der Kinder  🙂

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
21dbc1b8a029e54556e0e8e32d0b6d64

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2006 13:57
(@wammerl)
Zeigt sich öfters Registriert

hm.. interessant! danke eskima!

wie gesagt: zuerst schickte das jugendamt keinen detaillierten bescheid, sondern nur lapidar, dass unter berücksichtigung aller fakten je kind 40 eu zu zahlen sind.. dagegen legten wir widerspruch ein und baten um detaillierte aufstellung WAS alles berücksichtigt oder nicht wurde. demnach auch nur ein darlehen und der übl. freibetrag für erwerbstätige.. hinweis: mehrkosten für arbeitsfahrten bei steuerausgleich geltend machen.. lach.
mein partner muß jedoch auch noch einen kleine betrag für ein auto zahlen, ohne dass er nicht zur arbeit fahren kann - wurde auch nicht berücksichtigt..

das ganze läuft jetzt noch als widerspruch. bei euch wars wohl so, dass erst bei einem prozess das ganze aufgerollt wurde??

fahrtkosten für holen u bringen sind umgangskosten und prinzipiell vom unterhaltspflichtigen zu tragen.. egal, ob und wie der es kann. hier klafft für viele ja eben eine lücke! ebenso sind diese kosten im prinzip auch nicht vom unterhalt abzugsfähig.. die väter bekommen hier also zumeist einfach ein problem an die backe genäht - und keiner will es lösen helfen.

mit der entfernung ist es eben auch so eine sache - es gibt verschiedene urteile hierüber und immer noch ist zumeist massgeblich, WER die entfernung zu den kids verursacht hat.
in diesem falle ist ER weggezogen - aber aus der not heraus, weil es in der nähe weder wohnung noch arbeit in absehbarer zeit gab. wir hätten problemlos auch beide den wohnsitz in der nähe der kinder nehmen können, denn ich arbeitete bisher im "homeoffice" für einen konzern, der bundesweit tätig ist - kein problem wo ich wohne.
aber: mangels arbeit und auch mangels wohnung, geld für umzug, einrichtung... etc mussten wir auf bestehende strukturen zurückgreifen. das hiess also: meine kleine wohnung und die stell hier in der nähe annehmen.

ich denke schon, im streitfalle würde dieser umstand berücksichtigung finden MÜSSEN - zumal bei den heutigen wirtschaftl. verhältnissen, oder? traurig: der job macht meinem partner nebenbei auch viel freude.. es ist "seins" - auch wenn im verkauf viele stunden und wenig knete.. aber wenn einem nix mehr übrig bleibt?

die haltung der KM ist einfach: nicht mein problem... kannst dir ja was besser bezahltes suchen.. sie ignoriert völlig, dass sie bisher von trennungsunterhalt etc. verschont blieb... hat sogar für die scheidung PKH beantragt, weil sie wirtschaftlich "nicht in der lage" ist, die kosten zu tragen.. tja.. mancher mensch leidet noch nicht mal unter solcher "hutzpe"

siehe oben heutige antwort zum WE... - ich sehe auch dass sich ohne kampf nix bewegt.. meinem partner tut das schon echt weh, weil natürlich die kids da hinten anstehen..

aber was soll er nun machen? seine ex am WE "hängen"lassen, damit sie die konsequenz mal spürt? (die kids würden das natürlich auch diesmal spüren..) denn bisher har er immer alles zusammengekratzt und sich verschuldet, um die wochenenden zu ermöglichen.
damit ist aber schluss..
oder soll er sich wieder wo geld leihen und ihr das wochenende ermöglichen? was würdet ihr vorschlagen?

meine reaktion wäre, zu antworten, dass sie mit der annahme falsch liegt, er könne sich beim sozialamt die kosten einfach holen und er bereits seit wochen alles erdenkliche in bewegung gesetzt hat - noch nicht mal antwort vom jugendamt bekommen hat. und: definitiv dabei bleiben, dass er am wochenende mangels geld nicht fahren kann.

sicher weiß ich: den kids würde sie eine hahnebüchende story erzählen - aber sie würden ihr das nicht so einfach abnehmen. im übrigen möchte mein partner im zuge dieser auseinandersetzungen sich auch offiziell über das jugendamt diese negativen beeinflussungen verbitten lassen. und: sicher wären die kinder einen moment lang traurig - aber in ihrem herzen wissen sie genau, wie sehr ihr pa sie liebt und zu kämpfen hat - so jung wie sie noch sind...

nur: kein kampf eben ohne konsequenzen.. ich hielte es nun nicht für richtig im interesse des scheins gegnüber den kindern "klein" bei zu geben und zu schauen, wo wir wieder mal 100 euro herbekommen.. das sind immerhin 200 alte deutsche mark und kein pappenstil!

von meinen kindern weiß ich, dass sie mit den realen situationen - auch wenn sie mal schlecht ausfallen, besser umgehen können, als man denkt. also: wie würden hier "erfahrene" elternteile reagieren???


Alles hat ZWEI Seiten... mindestens...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2006 15:05
(@Platt)

Hi,

vielleicht steh ich heute auf`n Schlauch. Weil ich diese Geschichte auch nicht verstehe.

Wie bekommt jemand bei 4.000€ Netto PKH? Die Voraussetzungen sind doch völlig klar.

Platt


AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2006 15:30
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Platt,

PHK wurde beantragt, von Bewilligung stand da nichts ..... ich habe auch erst gestutzt  :puzz:.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2006 15:33
(@wammerl)
Zeigt sich öfters Registriert

schetimmt... ihr lieben!

von bewilligung steht noch nix da.. aaaaber: PHK heisst ja nicht für "ummesonst"..... sondern kann auch - bei nachweis der monatlichen belastungen - einen teilerlass oder eine angemessene tilgung durch ratenzahlung bedeuten...
und IHRE wahrheit ist ja, dass sie so "darbt" - verstehst?   :knockout:

2 hungrige kinder, haus abzuzahlen, aupairmädchen, versicherungen, rentenvorsorge, die vielen reisen.. tz tz tz... ein neuer lebensgefährte, der natürlich offiziell NICHT dort wohnt und beitrag leistet.. und als zukunftsaussicht nur nach ableben ihres kranken vaters ne viertel mio mindestens erbe. das sind halt ganz ganz traurige lebensumstände (man verzeihe mir den zynismus.. musste jahrelang mit 980,-- netto und 2 mädelz u. nur 1 KU sehen wie ich klar kam...)

bei meinem partner stimmt bei der berechnung der pkh auch was nicht.. die belastungen wurden nicht berücksichtigt und nu soll er ab 1.11. dann 4 raten a 115 eu zahlen... lachnummer! da hängt man sich dann auch wieder rein und rechnet, hinterfragt, recherchiert, widerspricht, rückt gerade, reklamiert, schreibt.. es ist zum k............ und hängt bei mir, da ich mom. daheim bin und zeit habe..

so, nu klingelt immer wieder das tel. hier - es ist die "kurze" - die sicher mit mir ratschen will und wissen will (vorgeschickt???) - was wir am WE so miteinander machen. bin bisher nicht ans tel. gegangen, weil ich heut nicht mal weiß was ich ihr sagen soll.. kenne ja die entscheidung meines partners nicht.. ach - wie nervt das alles...
statt diese frau froh ist, dass sie einen ex hat, der seine kinder haben WILL...

entnervte grüsse...

sorry,muß berichtigen: erbe wahrscheinlich geschätzte dreiviertel-mio u 2 häuser... ähem...  😉


Alles hat ZWEI Seiten... mindestens...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2006 15:55
(@Platt)

Hi,

PKH wird doch in der Regel über den Anwalt beantragt. Da sollte doch zumindest annähernd eine Bedürftigkeit vorliegen.

Dieses ist für mich so eine Geschichte bei der ich doch ganz gerne beide Seiten hören würde. Das ist mir doch wirklich alles zu sehr schwarz/weiß.

Meine nicht maßgebliche Meinung dazu.

Das kam dazu als ich den letzten Beitrag gelesen habe.

2 hungrige kinder, haus abzuzahlen, aupairmädchen, versicherungen, rentenvorsorge, die vielen reisen.. tz tz tz... ein neuer lebensgefährte, der natürlich offiziell NICHT dort wohnt und beitrag leistet.. ganz traurige lebensumstände (man verzeihe mir den zynismus....)

Hier ist es dann mal umgekehrt. Die darf jetzt die Hypotheken alleine bezahlen, soll dann ihre Altersversorgung einstellen, soll dann die Betreuung der Kinder jetzt bei Vollzeit alleine übernehmen.

und als zukunftsaussicht nur nach ableben ihres kranken vaters ne viertel mio mindestens erbe. das sind halt ganz  ganz traurige lebensumstände

Ich dachte mich würde nichts mehr umhauen. Aber auch ich lerne dazu. So eine Aussage ist in meinen Augen krank. Da wartet man als Kind darauf, dass der Vater den Löffel abgibt, damit ich schön erben kann. Das ist doch wohl schon....
Das hörte auch alles ganz anders an. Hat schon geerbt.

musste jahrelang mit 980,-- netto und 2 mädelz u. nur 1 KU sehen wie ich klar kam.

Ja :note: Das ist doch Dein Problem. Was kann dann die Ex dazu.

Und das alles, weil ich eine ganz lapidare Frage gestellt habe.

Platt


AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2006 16:12
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

rehi,

ich weiß ja nicht, wie es beim GSR ist, aber mein Mann wurde immer von seinen Kindern verklagt. Die Kinder hatten dann nur Kindergeld und Unterhalt als Einkommen und bekamen PKH.

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2006 16:15




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