Hallo,
bin neu in diesem Forum und benötige dringend Eure Hilfe.
lebe seit 10 Jahren mit meiner Freundin zusammen und wir haben eine 2jährige Tochter.
Unser Zusammenleben wurde zwar durch die psychischen Probleme meiner Freundin erschwert (Klinikaufenthalte, Therapien) aber ich habe versucht ihr ein harmonisches Familienleben zu ermöglichen so wie ich es immer erleben durfte und mich fast ausschließlich um die Kleine, den Haushalt, das Essen gekümmert und sie unterstützt.
Nun ist sie vor einigen Monaten mit der Kleinen nicht mehr nach Hause gekommen und ich bekam von ihr die Mitteilung, dass sie denkt ich würde die Kleine vielleicht sexuell Missbrauchen.
Einen Umgang mit meiner Tochter verweigert sie mir.
Die Anzeige wegen sexuellem Missbrauch von Kinder von ihr wurde ohne Anhörung meinerseits direkt von der Staatsanwaltschaft mit Bezug auf den § 170 eingestellt.
Nun habe ich demnächst eine Anhörung für das Sorgerecht und Umgangsrecht und hätte gern gewusst was mich dort erwartet.
Moin!
Sorgerechtsverhandlung bedeutet, dass DU den Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht gestellt hast? Ich denke wenn Du Deine Tochter zur Zeit nicht siehst, wird das schwierig mit dem Sorgerecht. Da solltest Du Dich erst mal auf einen funktionierenden Umgang konzentrieren. und über das Sorgrecht zu einem späteren Zeitpunkt nachdenken.
So eine Anzeige kann vom Gericht auch so interpreitert werden, dass z.Z. kein Vertrauen zwischen euch beiden besteht und das Gericht den Sorgrechtsantrag zurückweist, obwohl das Verfahren eingfestellt wurde.
Umgang mit Deiner Tochter ist jetzt erst mal wichtiger.
Gruss
BP
Das gemeinsame Sorgerecht haben wir seit der Geburt.
Ich habe nun das alleinige Sorgerecht beantragt.
Moin,
familienrechtlich hat sich in Eurem Fall ein unverheiratetes Paar mit Kind getrennt; nicht mehr. Die psychischen Probleme Deiner Ex-Partnerin stehen dabei nicht zur Debatte: Zum einen ist es nicht verboten, solche Probleme zu haben; zum anderen ist Dein "Insiderwissen" darüber juristisch nichts wert, denn Du kannst es gar nicht gegen sie verwenden. "Die hat einen an der Waffel und war deswegen in Therapie" ist jedenfalls kein Argument, mit dem Du Deine Position verbessern kannst. Ein Grund, Dir das ASR zuzusprechen, ergibt sich daraus nicht.
Der >>>§ 170 StGB<<< befasst sich im übrigen mit der Verletzung der Unterhaltspflicht (die derzeit für Kind UND Mutter besteht) und nicht mit sexuellem Missbrauch. Kann es sein, dass Du da ein paar Sachen durcheinanderbringst?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
also es wurde Nach 170 abs.2 eingestellt..
Die Argumente: Die Kleine hat bei mir ihre gewohnte Umgebung, saubere Wohnung, Kinderzimmer, Kinder im Haus die öfters bei uns unten waren, Ihren Kindergarten zu dem sie zur Zeit nicht geht, dort ist sie immer gerne hingegangen. Mindestens einmal pro Woche war sie bei der Oma, Urgrosseltern mit Garten haben wir Zeit am Wochenende verbracht. Natürlich mich als Papa zu dem die kleine eine sehr feste Bindung hat, sie wollte sich auch nur noch von mir anziehen lassen, ins Bett bringen usw..meine Freundin war darauf auch eiversüchtig.
Hm, ob die Gründe ausreichen weiss ich nicht. Dass sie bei Dir in den gewohnten Kiga geht ist aber sicher schon mal ein gutes Argument. Du solltest bei Gericht vor allem ein gutes Betreungskonzept vorlegen.
@Martin: Die Einstellung erfolgte nach § 170 (2) StPO und nicht StGB.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin causality.
Bist Du fachanwaltlich beraten und vertreten?
Ein Antrag auf alleinige ES könnte zum Rohrkrepierer werden. Du dokumentierst Streit auch Deinerseits, was - nach Auffassung der Justiz - der gemeinsamen ES grundsätzlich entgegen steht.
Wenn nun nach Auffassung des Gerichtes nichts schwerwiegendes gegen die Mutter spricht und Vorwürfe gegen Dich nicht entkräftet werden können, dann wird der Mutter höchstwahrscheinlich die alleinige ES zugesprochen werden und wird wegen der Zweifel sogar Dein Umgangsrecht infrage stehen können.
Besser wäre es mE gewesen, Dich als stabilen Vater darzustellen, der mit den Auslenkungen der Mutter souverän umzugehen versteht.
W.
@Bester Papa...Betreuungskonzept bedeutet den Tagesablauf genau zu schildern und wie ich es mir in Zukunft vorstelle? Also die Tagesplanung und Wochenenden/Urlaube habe ich sowieso immer verwaltet.
@Wildlachs: Ja ich habe einen Anwalt.
Die Anschuldigungen gegen die Mutter habe ich euch jetzt etwas geschildert.
Bei der Anhörung möchte ich mich darauf beschrenken auf die Fragen zu Antworten die mir gestellt werden zwecks:Das ich mich dem Kind in irgendeiner weise sexuell genähert haben soll.
Möchte dann vorbringen warum ich der Meinung bin das unsere Tochter bei mir das stabilere Umfeld hat und das ich auch mœchte das der Kontakt zu ihrer Mutter weiterhin besteht und die Kleine sie sieht.
Auf private streitigkeiten würde ich gerne verzichten weil ich auch der Meinung bin das sowas vor Gericht nichts verlohren hat.
zum Thema psyche meiner Exfreundin.Ich habe ihr immer geholfen un Rücksicht genommen, aber das die Kleine nun darunter leiden muss Weil meine Exfreundin nicht mehr weis was wirklichkeit oder ihre Angst ist kann ich nicht akzeptieren.
zumal Vorwürfe ihrerseits gegen mich lauten: Er hat sich zuviel und intensiv um sein Kind gekümmert...Da musste selbst die Dame vom Jugendamt drüber schmunzeln
Ja genau. Tagesablauf und wie Du die Kleine betreust wenn Du arbeiten gehst etc. (wo Du sie dann hoffentlich nicht zur Oma abschiebst). Vor allem würde ich noch mal auf den Kiga eingehen, dass die Kleine aus ihrem bestehenden Umfeld (Freunde, Familie etc) rausgerissen wurde, dass sie eine engere Beziehung zu Dir hat und Du sie auch besser fördern kannst. Vor allem förderst Du auch den Kontakt zu wichtigen Bezugspersonen wie Mutter, Oma Opa etc.. deutlich besser als die Mutter dies umgekehrt tut. Ob das aber alles ausreicht, kann ich nicht beurteilen. Da gibt es hier im Forum sicher User mit Erfahrung.
Wenn die KM ebenfalls das ASR beantragt hat, dann wird es halt ein Ritt auf der Rasierklinge. Dann muss sich der Richter wirklich für eine Seite entscheiden mit der Folge dass Du das GSR verlierst. Aber so wie die KM drauf ist, wird Dir auch das GSR nicht wirklich helfen.
Auf die Vorwürfe bzgl. sex. Missbrauch würde ich nur eingehen, wenn Du danach gefragt wirst. Und dann würde ich auch nur darauf hinweisen, dass das Verfahren eingestellt wurde, weil an den Vorwürfen nichts dran ist.
Aber bleibe bei allem ruhig und sachlich.
Vielleicht gibt das Gericht auch ein Gutachten in Auftrag. Gibts nen Verfahrensbeistand? Was sagt das JA?
Ja ich habe einen Rechtsanwalt..
Das JA schüttelt über die Vorwürfe den Kopf..sagt aber Sie müssen beide Seiten befragen und sind auch zu Gericht geladen.
Jegliche Versuche übers Jugendamt Umgang mit meiner Tochter zu haben auch in Begleitung und ein dreiergesrpäch zu führen hat meine Exfreundin abgelent mit der Begründung sie habe angst vor mir.
Das gemeinsame Sorgerecht haben wir seit der Geburt.
Ich habe nun das alleinige Sorgerecht beantragt.
Leider wirst du damit auf die Nase fallen. ASR keine Chance. Alleine schon das die KM mit Kind vor
Monaten ausgezogen ist, warum hast du nicht sofort reagiert ??
Besser du investierst deine Kraft in den Umgang,sodass der wieder regelmäßig stattfinden kann.
Auch finde ich wichtig das du weiterhin mit dem JA arbeiten tust, aber nciht um der KM das
Kind wegzunehmen sondern wegen UG.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Moin causality,
wenn ein Elternteil einen ASR-Antrag stellt, wird in der Regel auch über das ASR entschieden - aber nicht unbedingt im Sinne des Antragstellers. Heisst: Am Ende des Verfahrens stehst Du möglicherweise ohne Sorgerecht da; Deine Ex kann Euer Kind dann einpacken und hinziehen, wo sie will.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, anzunehmen, der Elternteil, der möglichst viel Dreck nach dem anderen schmeisst, würde sein eigenes Standing vor Gericht verbessern. Das ist ausdrücklich NICHT so. Entscheidend ist das so genannte "Kindeswohl" - und in diesem Kontext vor allem die Betreuungs-Kontinuität. Die liegt seit Monaten allein bei Deiner Ex, und das wiegt schwer. Wenn dann noch "Bedrohungs-Szenarien" dazukommen (die nicht stimmen müssen; das Gericht muss sie nur glauben), wird es praktisch unmöglich, eine Sorgerechtsübertragung durchzubekommen. Zumal für das Gericht ja durch nichts belegt ist, dass Du irgendetwas besser kannst als Deine Ex; das sieht nur ein total zerstrittenes und kommunikationsunfähiges Elternpaar.
Insofern kann ich den Vorschreibern nur beipflichten: Du wärst gut beraten, den Umgang sauber regeln zu lassen und diese Regelung dann auch zu leben. Aber von Sorgerechtsfragen solltest Du - zumindest zu diesem Zeitpunkt - absolut die Finger lassen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
