Moin,
wenn du "§1579 (2) BGB" googlest findest du mehr darüber.
das ist blanke Theorie, die in der Praxis de facto nicht zur Anwendung kommt. Deshalb schrieb ich ja bereits:
das Fremdgehen wird nicht verhandelt; der Unterhaltsanspruch richtet sich nach der Differenz Eurer Einkommen. Der "Ausbruch aus intakter Ehe" (§ 1579 BGB) ist kaum gerichtsfest zu beweisen und kommt praktisch nie zur Anwendung.
Es wird auf der Basis dieses Paragraphen tatsächlich gelegentlich versucht, das Schuldprinzip durch die Hintertür wieder ins Verfahren einzubringen. Das scheitert aber regelmässig daran, dass es kaum möglich ist, nachträglich die "Intaktheit" der Ehe zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beweisen; ebensowenig den "Ausbruch" eines Ehepartners: Wer fremdgeht, führt darüber in der Regel nicht Buch, und Dritte, die man als Zeugen benennen könnte, haben nicht auf der Bettkante gesessen. Weitere Fragestellungen könnten sein, ob eine Ehe überhaupt noch "intakt" sein kann, wenn einer der Beteiligten sich anderswo umschaut. Oder ob es im 21. Jahrhundert noch ein exclusives "Recht" auf den Körper des anderen geben kann (was umgekehrt ja auch eine "Pflicht" des einen darstellen würde, diesen Körper zur Verfügung zu stellen).
Insofern ist es keine gute Idee, hier vor Gericht dreckige Wäsche waschen zu wollen; diese Büchse der Pandora lässt man besser zu. Und auch der Absatz 2 dieses Paragraphen ("verfestigte Lebensgemeinschaft") hilft nicht wirklich beim Sparen von Unterhalt, denn diese Verfestigung wird üblicherweise frühestens nach zwei Jahren angenommen. Mit jemand hinter einer gemeinsamen Wohnungstür zu leben löst nicht automatisch gleich Unterhaltspflichten aus, die den Noch- oder Ex-Ehepartner sofort von seinen diesbezüglichen Pflichten befreien.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo dad3000
lass dich hier nicht von der EX verschaukeln. Ich würde nichts unterschreiben und auch nichts zustimmen,
schon garnicht dem Auszug der KIds. Lass es drauf ankommen, aber ich vermute deine KM versucht dich hier nur aus der Reserve zu locken.
so einfach erhält sie nicht das ABR auch nicht mit den von dir genannten Gründen. Was das finanzielle angeht, mach dir ein neues Konto auf und lass deine Gelder dort drauf gehen,Ende.
wie breits geschrieben,ich würde es drauf ankommen lassen und mir jetzt schon einen RA suchen.
Sollte die KM keine Scheidung einreichen,nach ihrem Auszug,würde ich dies tun. Aber erst nach ihren
Auszug. Sollte sie die Kinder mitnehmen,sofort eilantrag bei Gericht fertig.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
@brille007
ich kann dir gar nicht genug danken für deine deutlichen ausführungen!!
das ist ein super-einblick, den ich jetzt gut gebrauchen kann.
@jenpa
okydoky, werd ich machen!
und auch wie du sagst, gewisse konsequenzen in kauf nehmen.
das "fiese" ist nur,daß meine frau in 2 MINUTEN WEG IST, wenn ich ihr auch nur ein bissl ans bein pinkel und die kids ruckzuck 350km entfernt wohnen.
dazu ist sie im stande und ist schneller weg, als ich gucken kann ;-(
ich WILL deinen weg gehen, und dafür sollte ich bereit sein, zu kämpfen.
es wird aber ....schwierig 🙂
"RA stehe mir bei" (zwinker)
ps: "auszug der kids kann ich reell nicht mehr verhindern, weil der in 2 wochen stattfinden wird.
da geht maximal noch ein einspruch (wo auch immer)
aber mit super-mega-vollzeitjob kann ich den kids nicht die betreuung bieten, wie meine frau.
da habe ich laut der vorherigen aussagen im thread KEINE CHANCE die kids "zu bekommen"
aber mit super-mega-vollzeitjob kann ich den kids nicht die betreuung bieten, wie meine frau.
da habe ich laut der vorherigen aussagen im thread KEINE CHANCE die kids "zu bekommen"
klar kannst du den Auszug der Kinder verhindert, selbst wenn sie Ruckzuck verschwinden sollte.
Du weißt vom Auszug definitiv,mein Weg wäre zum RA und sofort was schreiben lassen,das du dem
Umzug der Kids nicht zustimmen tust. Wohlgemerkt der KIDS.
Dann heisst es abwarten und sollte KM doch eiere Kids mitnehmen dann sofort EA beantragen.
jenpa
_______________________________________________________________________________________________________________________
*edit: Vollquoting gekürzt.
@jenpa: bitte die Zitate aufs Wesentliche reduzieren.
..dem Kind beide Eltern
madame macht es ja ganz geschickt.
sie will für dezember nur 400€ (oder eine waschmaschine) und ab januar lediglich die 750€ für die kinder
über die kredite will sie gar nicht sprechen.
auf mich macht es den eindruck, daß sie erst in ruhe ausziehen will und dann erst ihren unterhalt einfordern wird.
daß wir die scheidung einreichen, oder daß sie ihren erstwohnsitz um-meldet hat sie erst mal nicht vor.
mal sehen, was mein RA dazu sagt.
gibt es sowas wie eine "flatrate" für die jeweiligen bestandtteile der scheidung?
zB: 5800€ für den hauskredit, 1800€ für den zugewinnauseich, etc...?
sprich: daß die rechnung nicht höher wird und er die einigung über haus und kredit dann KOMPLETT für (zB) 5800€ macht? (also abhängig vom streitwert)
ich frage deshalb weil ich befürchte, daß es ab januar in punkto "kohle", kredit, haus, abfindung, dann richtig eskalieren wird.
die paar punkte, die zZ gut laufen wären somit auch hinfällig.
ich denke, eine heftiger/teurer rechtstreit wird sich dann nicht mehr vermeiden lassen.
also teuer deshalb, weil es beim kredit z. keinen spielraum geben wird.
sie schuldet mir ca 17000€ und ich zahle das haus weiter, sie will aber 30000€ abfindung und haus. und keinen cent weniger
(ich werde dazu einen thread starten im richtigen unterforum)
dad3000
also teuer deshalb, weil es beim kredit z. keinen spielraum geben wird.
sie schuldet mir ca 17000€ und ich zahle das haus weiter, sie will aber 30000€ abfindung und haus. und keinen cent weniger(ich werde dazu einen thread starten im richtigen unterforum)
dad3000
Wieso schuldet KM dir Geld ?? Ihr seid verheirastet, das kannst du knicken,das hier mit Unterhalt verechnen zu wollen. Sind zwei Paar verschiedene Stiefel.
Lass dich in dieser Sache lieber von einem RA beraten.
Und ich würde mir erstmal keine Sorgen machen, lebe so weiter wie bisher
und lass dich überraschen was die KM macht. Warum willst du ihr eine
Waschmaschine kaufen ??? Wenn ihr eine habt, dann wird die genutzt,fertig.
Solange ihr beide unter einem Dach wohnt, kann jeder von euch alles nutzen.
Ich weiß es entsteht viel Druck,aber stark bleiben und vor allem ruhig bleiben und
nicht austicken.
jenpa
____________________
Edit: Leerzeilen gelöscht
..dem Kind beide Eltern
wenn bei einer trennung hauswert und schulden verrechnet werden, ginge meine ex mit xx.000 euro schulden aus der sache. nicht zuletzt, da mir meine eltern mit 100.000€ erbe beim kredit ausgeholfen haben
das geld weckt natürlich begehrlichkeiten bei der ex (noch-ehefrau)
1: "das waren niemals100k"
2: "das war alles geschenkt und wird deshalb geteilt"
3: "ich kriege mindestens 30k"
4: "die schulden auf girokonto1, und2, + ikea (13k€ total) gehören zum haus" (also mir, wenn ich den hauskredit alleine übernehme
waschmaschine:
ab auszug leben wir offiziell getrennt und ab da bin ich unterhaltspflichtig.
750 für die kinder, ca 800 für die frau.
auf DAS will sie im dezember verzichten und nur 400€ oder eine WaMa von mir. (ich zahle ja weiter die gemeinsamen kredite und schulden)
ab januar will sie NUR den kindesunterhalt.
vorerst...
dad3000
Hallo dad
nochmal meine Frage,wie kann deine Nochfrau bei dir Schulden haben ?
Wer steht denn im Grundbuch ?? Steht ihr alle beide drin gehört der EX die Hälfte vom Haus.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Moin dad,
das klingt alles noch sehr verwirrend und unausgegoren.
Kannst du das vielleicht noch etwas sortieren?
Wer hat wann was von wem geliehen und wer hat was nachweislich gekauft.
Dabei kommt es vor Alllem darauf an, was die Eheleute zum Zeitpunkt der Heirat (Anfangsvermögen=AV) besessen haben und was zum Zeitpunkt der Trennung bzw. des Scheidungsantrags (Endvermögen=EV).
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
wir haben gemeinsam das haus gekauft, stehen beide im grundbuch, monatliche rate geht vom gemeinsamen konto
201.000€ schulden für hauskredit bei der bank (beide sind schuldner)
hauswert: 250.000€
mein erbe 100.000€ (von meinen eltern,steckt im kredit)
ihre eltern: ca 15.000€ zum hauskauf beigesteuert.
meine rechnung:
201k€ bankkredit + 100k€ meine eltern + 15k€ ihre eltern = 316k€ "gesamtbelastung" (denn ohne die zuschüsse der eltern wäre der kredit ja höher)
316k€ gesamtschulden - 250k€ hauswert zZ = 66k€ restschulden.
für jeden 33.000€ restschulden
da aus ihrer familie 15.000€ stammen gingen die zurück an ihre eltern/sie.
33.000-15.000= 18.000 schulden für meine frau.
von meiner seite kommen 100k€ , abzüglich der 33k€ wäre ich mit 67.000€ im plus.
will meine frau aus dem gemeinsamen kredit aussteigen, müsste sie die 18.000€ begleichen.
oder sehe ich das falsch?
dann noch die "bargeld-schulden"
7000€ dispo auf girokonto
5000€ kleinkredit
1500€ ikeakarte (nur auf sie ausgestellt)
=12.500€ total
hier sagt madame, diese gehören zum haus, und ich solle einen höheren kredit aufnehmen um diese schulden zu tilgen.
also den kredit von 201.000€ auf 215.000€ aufstocken und die 12500€ zurückzahlen.
im anschluss würde ich das haus alleine weiter finanzieren, auf meinen namen.
sogesehen schuldet sie mir 18.000€ + 6500€
= 24.500€
sie WILL aber 30.000 haben und mir bliebe das haus.
dad3000
oder anders gerechnet:
von den 250.000 wert des hauses fordern meine eltern 100.000€ zurück, ihre eltern 15.000€
übrig blieben 135.000€, für jeden 67.500€ plus
zieht man ihre schulden davon ab: 100.500€
hätte sie 33.000€ schulden
mit den 15.000 ihrer eltern nur noch 18.000€
(schulden)
dad3000
oder anders gerechnet:
von den 250.000 wert des hauses fordern meine eltern 100.000€ zurück, ihre eltern 15.000€
übrig blieben 135.000€, für jeden 67.500€ plus
zieht man ihre schulden davon ab: 100.500€
hätte sie 33.000€ schulden
mit den 15.000 ihrer eltern nur noch 18.000€
(schulden)dad3000
Aber du hast immer noch nicht die Frage beantwortet, steht denn deine Nochfrau/EX mit
im Grundbuch ??
Wenn ja ist sie Miteigentümer des Hauses.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Moinsen DAD!
Ich hoffe, du hast ihr mittlerweile den Zugriff auf dein Giro genommen.
Du kannst ihr ja die "Schuldhaftentlassung" schmackhaft machen. Wenn ihr, wovon ich ausgehe, beide zu 50% im Grundbuch steht und beide bei den Banken als Schuldner drin seit.
Dann muß dich die Bank aber auch noch als Gesamtschuldner akzeptieren.
Die IKEA-Karte geht auf ihre Kappe, die anderen Schulden aus den "Kleinkrediten" sind Verhandlungssache.
Laß dich nicht mit der WaMa übers Ohr hauen. Deklariere, wenn du das wirklich willst, als "Unerhalt X.2012" und sie soll sich die selber kaufen. Sonst hast du die ihr nachher geschenkt und den Unterhalt darft du auch noch nachzahlen.
Habe damals mit meiner Exe eine notarielle Vereinbarung getroffen und die Banken haben mich als Gesamtschuldner akzeptiert. Habe damals schön meinen Sohn und das Haus behalten. Habe meine Exe damals mit dem Auto und massig Hausrat "abgefunden". War zwar am Anfang bischen wenig da aber das läßt sich ja nach und nach ersetzen.
Wünsch dir was!
Gruß, Robbie
@ jenpa
"...beide im grundbuch" letzter post seite2
da stehts etwas ausführlicher
@ Robbie
"schuldhaftentlassung" ist das magische wort 😉
jedoch versteht sie das noch nicht, sie will 30k
der hauskredit läuft im januar 2013 aus (!)
eigentlich gut für mich, denn ich könnte ohne aufhebens bei einer anderen bank den kredit alleine festmachen
noch bin ich ja nicht geschieden, (zwinker)
neue belastung: 700€ !!!
so viel kostet in München eine 1zimmerwohnung.
also brauche ich schnell eine einigung mit madame, damit ich diesen kredit bekomme, und sie aus dem grundbuch gestrichen
wie kann ich sie dazu bewegen?
RA?
und: sind die 18.000€ richtig gerechnet?
(post#49 seite2)
dad3000
Moin,
also brauche ich schnell eine einigung mit madame, damit ich diesen kredit bekomme, und sie aus dem grundbuch gestrichen
wie kann ich sie dazu bewegen?
RA?
da beisst sich die Katze in den Schwanz; die Antwort heisst üblicherweise "mit Geld". Das Eigentum an einer Immobilie bemisst sich nach den Einträgen im Grundbuch; nicht danach, wer wann wieviel eingezahlt bzw. zur Schuldentilgung beigetragen hat. Der Anwalt Deiner DEF wird seiner Mandantin gerne den Eindruck vermitteln, dass ihr ein halbes Haus gehört und dass sie ihre Haut so teuer wie möglich verkaufen soll, denn der Streit über Immobilien ist honorartechnisch recht lukrativ. Wenn Du Dich nicht bewegst, wird sie sich also vermutlich auch nicht bewegen (und schon gar nicht "schnell") - warum auch?
Eine mögliche Lösung in solchen Fällen ist üblicherweise eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung, die Antworten auf alle (!) anstehenden Fragen enthält. Das wird voraussichtlich nicht ohne ein gewisses (finanzielles) Entgegenkommen Deinerseits gehen, denn "müssen" muss Deine DEF nichts, und zu etwas zwingen kannst Du sie auch nicht: Sie kann sich noch sehr lange einfach zurücklehnen und sagen "nö, will ich nicht". Jedenfalls deutlich länger als der aktuelle Kredit läuft.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Tach Dad!
Um die 15k für ihre Eltern wirste meiner Meinung nach nich umhin kommen. Jetzt bist du auf dem orientalischen Basar gelandet und mußt handeln. Scheidungsfolgevereinbarung vor dem Notar machen (kann man selber aufsetzen und "absegnen" lassen) Ihren Verzicht auf Grundbucheintrag und Schuldhaftentlassung mit rein.
Zur Zeit sind die Hypo-Zinsen ja extrem niedrig, könnte für dich gut ausgehen. Verhandlungsgeschick ist jetzt gefragt.
Mal ihr doch mal eine schöne rosa Zukunft ohne die "Belastung" mit Haus und so aus.....
Wünsche dir viel Geschick dabei!
Gruß, Robbie
ok, verstehe. die risiken sind heftig. ich bin mir bewusst, daß man mit geschick vorgehen muss.
welches druckmittel hätte ich, sie ein bisschen in meine richtung zu bewegen?
sie haftet schliesslich mit für den kredit und muss für die hälfte gerade stehen.
wenn ich das komplett selber zahle wird das mit ihrem unterhalt verrechnet. oder hat sie da auch schonfrist?
mein entgegenkommen wären die 18.000€ und die 6500€ von ihr zu übernehmen.
bloß nützt mir das nicht viel, wenn sie von einen halben haus ausgeht.
db ich müsste ihr zusätzlich 20000 + ein jahr unterhalt zahlen
und dann wären wir bei den von ihr geforderten 30.000€
für mich: 54500€, daß sie freiwillig aus dem grundbuch geht
soweit die zahlen
in der realität wären schon die 6500€ kleinkredit für sie nicht zu stemmen
hinzu kämen RA-kosten auf sie zu in ähnlicher höhe. (streitwert 300.000)
noch was, ganz wichtig: ihr RA sagt, ICH müsse ihn bezahlen.
stimmt das?
dad3000
Mahlzeit Dad!
Ganz wichtig: Laß die Immobilie aus dem Streitwert raus, das wird sonst teuer!
Wie ich schon schrieb, sei kreativ, mal ihr gute und schlechte Möglichkeiten aus ( bischen Fundament sollte schon dran sein), damit sie der Meinung ist, alles richtig gemacht und bekommen zu haben, was ihr zusteht und du auch mit dem Ergebnis leben kannst.
Nicht den rechtlichen Aspekt mit Scheidungsfolgevereinbarung vergessen!
Viel Verhandlungsgeschick wünscht
Robbie
Moin Dad,
welches druckmittel hätte ich, sie ein bisschen in meine richtung zu bewegen?
keines. Nur Zuckerbrot.
sie haftet schliesslich mit für den kredit und muss für die hälfte gerade stehen.
wenn ich das komplett selber zahle wird das mit ihrem unterhalt verrechnet. oder hat sie da auch schonfrist?
das kommt auf Eure Einkommenssituation an. Wenn sie schon zur Zeit, als der Kreditvertrag abgeschlossen wurde, kein nennenswertes eigenes Einkommen hatte, könnte das ziemlich eng werden. Im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung hält sich die Bank dann weiterhin ausschliesslich an Dich. Verrechnungsmöglichkeiten mit Unterhalt sind nicht vorgesehen; der dient ja zur Lebenshaltung und nicht zur Finanzierung von Altschulden.
Vielleicht stellst Du mal ein paar Einkommenszahlen hier ein; dann sehen wir klarer.
db ich müsste ihr zusätzlich 20000 + ein jahr unterhalt zahlen
wie kommst Du auf ein Jahr?
Grüssles
Martin
(der bei dieser Konstellation auch nicht den Streit, sondern die Einigung suchen würde)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Dad,
von den 250.000 wert des hauses fordern meine eltern 100.000€ zurück, ihre eltern 15.000€
übrig blieben 135.000€, für jeden 67.500€ plus
zieht man ihre schulden davon ab: 100.500€
hätte sie 33.000€ schulden
mit den 15.000 ihrer eltern nur noch 18.000€
(schulden)
mein entgegenkommen wären die 18.000€ und die 6500€ von ihr zu übernehmen.
bloß nützt mir das nicht viel, wenn sie von einen halben haus ausgeht.
db ich müsste ihr zusätzlich 20000 + ein jahr unterhalt zahlen
und dann wären wir bei den von ihr geforderten 30.000€
für mich: 54500€, daß sie freiwillig aus dem grundbuch geht
Wie du auf all diese Zahlen kommst, erschließt sich mir nicht. Schenkungen und Erbschaften werden dem Anfangsvermögen zugerechnet.
Wenn man mal die vorher erwähnten Privatkredite an dieser Stelle aus der Rechnung raus lässt, würde sich für den Vermögensausgleich folgende Rechnung ergeben:
Dad:
100.000 Anfangsvermögen
125.000 Endvermögen (250.000 / 2)
->Zugewinn = 25.000 €
DEF von Dad:
15.000 Anfangsvermögen
125.000 Endvermögen
->Zugewinn = 110.000 €
Saldo: 110.000 - 25.000 = 85.000
Davon hat deine DEF dir die Hälfte auszugleichen = 42.500
Gruß
Brainstormer
