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Sie plant auszug und wurde handgreiflich

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(@dad3000)
Schon was gesagt Registriert

vielen dank für den regen zuspruch
(ich hoffe ich kriege das mit den zitaten hin)

ich muss gestehen, ich habe es mir einfacher vorgestellt. ich dachte immer, es geht um fakten und da ließe sich nicht viel dran rütteln....

ich dachte daß "die strafen" etwas schwerer wiegen. das war wohl eine fehl-annahme.
auch klar, daß man auf der "ehe-uni" nicht unbedingt das "verhindern des auszugs der kinder" lernt, auch nicht im 24ten semester.
instinktiv kann man es ja nur falsch machen.

was mich jetzt verunsichert ist, daß einige sagen "schau zu daß KM ohne die Kinder auszieht, andere wiederum sagen: " mit vollzeitjob- keine chance"

Moin dad,

Familienrecht behandelt und "bestraft" nicht Fehlverhalten der Beteiligten aus der Vergangenheit, sondern trifft Regelungen für die Zukunft.

jetzt wo du es sagst wird mir das auch klar.

das ist schon der erste Irrtum: Was Du in dieser Frage WILLST, ist ohne Belang; niemand wird Deiner Frau einen bestimmten Wohnort vors.hreiben. Von Bedeutung ist vielmehr die so genannte "Betreuungskontinuität". Und wenn Deine Frau sich in der Vergangenheit schwerpunktmässig um Eure Kinder gekümmert hat, wiegt das sehr schwer.

dann habe ich gar keine chance etwas im meine richtung zu bewegen?

Das "Fremdgehen" wird dabei keine Rolle spielen; es sagt über elterliche Qualitäten nicht das Geringste aus. Und es ist nicht verboten.

bei ihr ging es gerade um elternqualitäten, deshalb sollte man
das fremdgehen vllt etwas präzisieren:
ich war eine woche im ausland(geschäftlich)  KM fährt zu ihren Eltern nach Stuttgart, mit den Kindern, da diese Ferien hatten.
KM trifft einen ex, landet mit ihm in der kiste und beschließt im vollsuff, bei ihm zu bleiben.
die Kinder werden bei KMs Eltern gelassen und KM für 2 wochen untergetaucht, plant zu ihm zu ziehen. (!)
ich bin in ausland und weiss von nichts.
von ihr keine spur, oder wussten die eltern bescheid??  diese unternehmen nichts, daß die enkel zurück nach München kommen, wo sie wieder in den Kindergarten müssen.
KMs schwester aus Zürich (!) ruft Sonntag abend meine eltern an, sie sollen die kids abholen weil Mo der kindergarten beginnt. und am gleichen abend noch nach München fahren.
un -f*ckin-fassbar!!

meine eltern packen in 10 min ihre taschen, holen die kids bei KMs eltern und fahren 300km nach München.

ich komme am flughafen an und nicht KM steht da sondern der Nachbar, den KM angerufen hatte.

Das war die geschichte vor 5 jahren. natürlich wurde von allen seiten dementiert und ich wusste eine woche nicht wo meine frau ist. weder ihre eltern noch ihre schwester sagt was und ich werde mit halbherzigen floskeln abgespeist. es hiess KM hätte sich mit ihrer mom gestritten...??? bla bla keiner weiss wo sie sei. sie brauchte ne auszeit.

klar, hätte ich damals gewusst...

wie es sich herausgestellt hatte war sie wohl über die jahre mit all ihren Exen in der kiste, sogar mit bekannten aus dem nahen umfeld (beweisbar)
da kam der knackpunkt und ich hab einige monate gebraucht um einzuordnen, ob ich die kinder verliere, sich noch was retten lässt, ich sie zum teufel jage etc. (frau tut auf engel und sagt. "wir müssen zu paartherapie")
eine frau macht sowas geschickt und wenn sie nicht will daß es jemand mitbekommt, dann merkt man das nicht so einfach.

ok KM ist schon ein anderes kaliber und da kannn ich mir nicht vorstellen, daß ich ihr unterhalt zahlen muss

Der "Ausbruch aus intakter Ehe" (§ 1579 BGB) ist kaum gerichtsfest zu beweisen und kommt praktisch nie zur Anwendung.

bist du da sicher? bei so einem verhalten?

zu den finanzen:

...wessen Geld zu Ehezeiten in das Haus investiert wurde, ist ebenfalls ohne Bedeutung. Die Eigentumsverhältnisse sind im Grundbuch dokumentiert. Wenn dort "50:50" steht, gehört Euch das Haus zu gleichen Teilen. Wenn Ihr beide die Kreditverträge unterschrieben habt, auch die Schulden. Hier hält sich die Bank im Zweifelsfall aber an den, bei dem etwas zu holen ist....

das geld ist nicht meins, sondern stammt von meinen eltern und wurde mir zur verfügung gestellt um teile des Kredites zu zahlen.
das kann mittlerweile zurückgefordert werden. außerdem ist es MEIN erbe und wird folglich "in meiner familiebleiben". auch bei zugewinngemeinschaft.

dH. 100.000€  gehören mir/meinen eltern und nach schätzung des hauses und verrechnung der schulden bei der bank bleiben 50.000€ schulden (für beide)
25.00 ich, 25.000 sie.
das ist auch eindeutig und ich glaube nicht, daß sie das groß ändern kann.
schließlich wurde das in meiner familie festgehalten, da meine schwester noch nichts "vom Erbe" bekommen hat.
an mein erbe kann KM nicht ran, der  rest ist 50:50.

Du könntest z. B. morgen beim Familiengericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung zwecks Zuweisung der Ehewohnung stellen.

Vielleicht wäre das etwas, was Deine Frau dazu bringen könnte, dich ernst zu nehmen. Dann gibt es vielleicht auch die Möglichkeit, dass ihr ein wirtschaftlich vernünftiges Auseinandergehen hinkriegt.

Wenn Du Deine Frau mit den Kindern ausziehen läß.....

ist DAS die lösung? dann mache ich es so. ich kenne die gesetze nicht und bin auf das forum angewiesen

dad3000


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2012 04:22
(@dad3000)
Schon was gesagt Registriert

und auf rechtlichen beistand natürlich

KM hat gerade angerufen und braucht meine zustimmung zum auszug
sie wäre auf dem weg zum anwalt. "mit einem schreiben, daß ihr erlaubt, die kinder mitzunehmen"

so also? nett tun à la: mach keinen stress, dann passiert auch nichts
sag nein und die hölle bricht los.

ihr vorschlag: sie zieht aus, Kinder sind 3tage bei mir 4 tage bei ihr
im dezember soll ich ihr 400€ zahlen "und ab januar sehen wir weiter"

auf mein erwidern, daß sie sich damit in eine finanzielle notsituation begibt und kurzschlusshandlungen ihrerseits vorprogrammiert sind ging sie nicht ein
daß ich da die katze im sack kaufe ist mir schon klar.
wie es ausschaut ist es 5 nach 12

ich werde mich an die trennungs FAQs halten
und einen anwalt einschalten

der, bei dem ich schon war...da ging es eher um kosten und nicht zu viel verraten als um die kinder und mich
weiss jmd in München einen guten anwalt?

bin froh über jede hilfe

dad3000


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2012 12:08
(@wackelpudding)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich lese das jetzt ´mal so, dass Du nach dem Vorfall von vor 5 Jahren nichts getan hast. Genauso, wie Du nach der Handgreiflichkeit aktuell nichts getan hast. Kann wohl alles nicht so schlimm gewesen sein, könnte man schlußfolgern... Da macht ein Antrag auf eA wohl nicht so richtig Sinn.

Deine Frau scheint aber zu wissen, dass es keine gute Idee wäre, wenn sie einfach so mit den Kindern auszieht... M. E. wäre vorrangig zu klären, ob Du die Kinder bei Dir behalten willst... und wie Du das dann ggf. organisiert kriegst.

Die Kinder 4 Tage bei ihr und 3 Tage bei Dir scheint darauf hinaus zu laufen, dass sie Kindesunterhalt, ggf. Betreuungsunterhalt realisieren will... und sieht -in Verbindung mit dem von Dir gewünschten Schreiben-  nach einem anwaltlichen Plan aus.

Insofern ist richtig, dass du Dich auch sofort um einen Anwalt bemühst - vielleicht wendest Du Dich ´mal an den örtlichen vafk?   


AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2012 14:03
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie sieht das aus wenn du das unterschreiben würdest, dass sie mit den Kindern ausziehen darf, wenn es eine notarielle Vereinbarung gibt über die Umgangszeiten? Wäre das ein gangbarer Weg? Hat sie denn eine Wohnung?

Bzw. die Aussage von dir, dass sie gerne ausziehen kann, aber solange es keine Vereinbarung (notariell) gibt über Umgang oder Wechselmodell die Kinder dort gemeldet bleiben wo sie sind.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2012 14:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin dad,

es sieht so aus, als würde Deine DEF sehr stringent vorgehen, während Du noch überlegst, wie sich ihre "eheliche Untreue" auf Deine nachehelichen Unterhaltspflichten auswirken könnte.

Grundsätzlich kann kein Anwalt ihr erlauben, die Kinder mitzunehmen. Sie kann es aber trotzdem ziemlich ungestraft tun - es sei denn, Du erwirkst sehr umgehend eine Einstweilige Anordnung dagegen. Dann musst Du aber auch gleichzeitig für die Kinderbetreuung sorgen können. Die Kombination "Du darfst nicht umziehen, aber musst Dich hier weiter um die Kids kümmern" wird nicht funktionieren.

Ich kann weiterhin nur dringend davon abraten, das Fremdgeh-Thema hoch aufzuhängen. Zum einen ist "fremdgehen" nicht verboten; Ehepartner haben schon lange keinen Exklusiv-Anspruch mehr auf den Körper des anderen. Zum anderen ist die gerichtsfeste "Beweisbarkeit" deutlich komplizierter als der juristische Laie glaubt: In aller Regel waren nur zwei Leute daran beteiligt, und die müssen sich nicht dazu äussern. Niemand sonst hat dabei auf der Bettkante gesessen. Nicht zuletzt gehen Gerichte heute durchaus davon aus, dass eine Ehe schon lange nicht mehr "intakt" war, wenn einer der Partner sein Glück bereits in fremden Betten gesucht hat. Es gibt kein öffentliches Interesse, das im Nachhinein zu klären; für den Unterhalt entscheidend ist allein die (nach-)eheliche Rollen- und Einkommensverteilung.

Es gibt in München einen auch hier im Forum sehr bekannten Anwalt für Familienrecht. Allerdings arbeitet der auf Stundenhonorar und nicht nach Gebührenordnung oder gar auf VKH.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2012 14:42
(@wackelpudding)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

wie sieht das aus wenn du das unterschreiben würdest, dass sie mit den Kindern ausziehen darf, wenn es eine notarielle Vereinbarung gibt über die Umgangszeiten?

Was, ausser zusätzlichen Kosten, soll das denn bringen? http://www.frag-einen-anwalt.de/notariell-beglaubigtes-Umgangsrecht-__f191703.html

...die Kinder dort gemeldet bleiben wo sie sind.

Dann konsequent! Die Kinder bleiben (nicht nur gemeldet) da, wo sie sind: http://www.fr-blog.com/2011/05/25/olg-saarbrucken-sorgerechtliches-eilverfahren-bei-kindesmitnahme/#more-2107


AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2012 15:10
(@dad3000)
Schon was gesagt Registriert

vielen dank für die antworten und schnelle hilfe.

vllt hatte ich mich falsch ausgedrückt in meinem post, was "das schreiben" betrifft aber eure antworten waren genau das was ich eigentlich gefragt hatte.

KM möchte eine mündliche zusage von mir,daß ich sie ausziehen lasse.
(in die 2zimmer einer Wg, gleiche stadt) mit den kindern.
sonst würde sie zu ihrem anwalt gehen mit einem schreiben, daß mich zwingen würde, bessergesagt es ihr ermöglichen würde, über den aufenthalt der kinder zu bestimmen. sprich: ihr anwalt würde das schreiben losschicken. es wäre schon aufgesetzt.
sie wollte nicht sagen was drinsteht, nur soviel, daß wenn ich mich beim auszug querstellen würde, sie etwas in der hand hätte....(jugendamt, gewalt, ? ? ? )
sie wollte nicht sagen, was es ist.

letztendlich habe ich aus euren antworten doch einiges herauslesen können
danke dafür, denn es zeigt sowohl die möhlichkeiten (wackelpudding, Annasophie) als auch die aussichten auf erfolg (brille)

und das war mir letztendlich wichtig, nämlich eine differenzierte meinung zu meiner situation zu bekommen

daß es nicht immer das ist, was man hören will, gehört zum lernprozess in diesem komplexen thema.

dann konkret: bringt es was eine eA zu veranlassen, auch wenn sie am auszug nichts ändert?
sprich: wenn ich jetzt nicht reagiere stehen ihr tür und tor offen noch weiter wegzuziehen?

was ich begriffen habe, ist daß sie es sowieso tun kann, genauso, wie sie jetzt von meiner zustimmung profitiern würde, und mich trotzdem nacher finanziell aushehmen könnte.

eA oder nicht?

@ wackelpudding
der typ in deinem 2. link scheint ja ein wahrer kinderfreund zu sei
lol
aber ich weiss, es ging um was anderes


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2012 22:34
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Dad,

das Wichtigste ist erstmal, dass Du ruhig bleibst. Deine Exe ist - wie viele Exen in dieser Situation - in ihrer Exen-Allmachtsphase. Da Frauen solche Schritte fast immer geplant tun, ist sie Dir auch sicherlich ein paar Schritte voraus (wie Martin es Dir auch schon erläutert hat). Während Du noch lamentierst, zieht sie ihren Plan durch - wie wir es hier halt sehr oft sehen.

Lass sie doch ausziehen. Verhindern kannst Du es eh nicht. Wichtig ist, dass der Umgang geklärt ist und sofort ab dem Auszug beginnt. Und dafür hat Deine Exe einzustehen. Frag doch mal nett zurück, ob sie da auch zu ihrem Wort steht - ansonsten hättest Du da auch einen Anwalt mit einem Schriftstück in der Hinterhand wenn das nicht klappt...

ihr vorschlag: sie zieht aus, Kinder sind 3tage bei mir 4 tage bei ihr
im dezember soll ich ihr 400€ zahlen "und ab januar sehen wir weiter"

Nee, nee.. da sehen wir "mal nicht weiter". Sondern rechnen einen verbindlichen Unterhaltssatz aus, der dann so auch gezahlt wird. Im Zweifelsfall lässt die schlaue Exe sofort einen Titel beim Jugendamt erstellen und Eure "Vereinbarungen" sind sofort makulatur. Es wird auch nichts "verrechnet" oder sonstwas gemacht.

Wenn Deine Exe auf Augenhöhe mit Dir verhandeln will, kann man mit einer notariellen Vereinbarung vielen im Guten klären. Das geht aber nur ohne Druck und mit juristischer Vorarbeit. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2012 23:28
(@wackelpudding)
Zeigt sich öfters Registriert

Gut, ich denke, die Frage nach einer eA hat jetzt einen etwas anderen Charakter. Ich würde wahrscheinlich eine eA zur vorläufigen Übertragung des  Aufenthalsbestimmungsrechtes beantragen, wenn ich wollte, dass meine Kinder bei mir bleiben.


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2012 00:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde wahrscheinlich eine eA zur vorläufigen Übertragung des  Aufenthalsbestimmungsrechtes beantragen, wenn ich wollte, dass meine Kinder bei mir bleiben.

Ja aber nur, wenn er die Kinder auch wirklich betreuen kann und will.
Auch mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht kann nur bestimmen, wo die Kinder sind und nicht wo die Mutter ist.
Und an dem von ihm bestimmten Ort muss er die Betreuung sicherstellen.

Und das Gericht wird diesen Willen und die Möglichkeit des TO sehr penibel prüfen, bevor es sich auf dieses Experiment einlässt.

Solange die Betreuungsmöglichkeit nicht existiert, halte ich die Variante einer definierten Umzugsgenehmigung mit gleichzeitiger Umgangsregelung noch für die am wenigsten schlechte Möglichkeit.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2012 00:42




(@wackelpudding)
Zeigt sich öfters Registriert

Und das Gericht wird diesen Willen und die Möglichkeit des TO sehr penibel prüfen, bevor es sich auf dieses Experiment einlässt.

Wie schätzt Du die Wirkung eidesstattlicher Versicherungen der Eltern des TO ein, dass sie in das Haus einziehen werden und solange die Betreuung der Kinder sicherstellen, bis der TO ein geschlossenes Betreuungskonzept vorlegen kann?


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2012 01:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deutlich geringer als die Versicherung einer treusorgenden Mutter, sich stets persönlich um die Kinder zu kümmern.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2012 01:11
(@wackelpudding)
Zeigt sich öfters Registriert

treusorgenden Mutter

Na, daran müßte ein guter RA  doch nach dem hier Geposteten arbeiten können...


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2012 01:21
(@dad3000)
Schon was gesagt Registriert

gegen "Betreuungskontinuität" kommt man wohl so schnell nicht an.

Ihr plan ist es, sich "offiziell" nicht zu trennen, so bliebe mir/uns steuerklasse3 und sie würde mir damit entgegenkommen.
das kann nicht NUR gut sein. (?)
außer zig € mehr unterhalt schätze ich, kann sie einiges anrichten. hat da jemand erfahrung?

wir werden nächste Woche zum Mediator gehen, da will ich unterhalt und finanzen klären. ob sie sich darauf einlässt? den wird sie hoffentlich nicht auch noch anschreien  🙂
diese themen wurden bis jetzt immer schön ausgeklammert, aber daß sie mit denen kommt ist sicher. die sind wohl später ddran werden saber sicher nicht vergessen.
erst mal umziehen, dann kann man noch mit unterhalt nachlegen, danach das häuschen.

ach ja und das mit dem titel beim jugendami ist ihr auch rausgerutscht. jetzt weiss ich woher der wind weht.

dad3000


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2012 04:13
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

hast du schon mal berechnet was du überhaupt an Kindesunterhalt zahlen müsstest; mit Steuerklasse III und mit I?

Wenn du keine Möglichkeit hast die Kinder zu betreuen, dann könntest du doch aufschreiben, dass du zustimmst, dass sie mit den Kindern in die Wohnung, Straße, Ort zieht. Die Kinder dort mit 1. Wohnsitz gemeldet sind und bei dir mit zweiten.

Auch würde ich versuchen, die Umgangsvereinbarung 3/4 Tage (welche Tage wer, genau festlegen) schriftlich zu fixieren und von ihr unterzeichnen zu lassen. Ebenso eine Ferienregelung und die Regelung der Feiertage. Ich weiss, das hat keine wirkliche Rechtskraft. Aber ich würde dieses Schreiben in Kopie dem Jugendamt zukommen lassen. Denn dann müsste sie bei Umgangseinschränkungen vor dem Jugendamt erklären, warum sie dieses Modell, was ihr gemeinsam erarbeitet habt, gekippt hat. Wichtig ist hier ja auch, dass eine solche Kontinuität aufgebaut wird. Allerdings ist hier der Nachteil, dass der volle KU trotzdem fällig wird.

Ich würde ihr erklären, dass ab Januar 2013 dein Netto nach Steuerklasse I/1 Kinderfreibetrag berechnet wird und entsprechend weniger Netto zu Verfügung steht. Ein nur inoffizielles Trennen wäre Steuerbetrug.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2012 11:32
(@dad3000)
Schon was gesagt Registriert

das mit dem steuebetrug hatte ich ihr auch gesagt, sie sieht es immer noch als "entgegenkommen"
und richtig, bevor sie beim jugendamt die zügel in der hand hält, habe ich lieber eine einigung mit ihr über wohnsitz und kinderbetreuung.

den kindesunterhalt werde ich noch mal mit LS1 berechnen, mit LS3 sind es ca 750€

welchen sinn hat es die kinder beim neuen wohnsitz anzumelden, bzw den erstwohnitz dort zu haben?

dieses WG-ding macht mich stutzig: nachher ist es der Next, den sie vllt schon 1jahr kennt?
ich lasse mir von ihr den "mietvertrag" zeigen.

und überhaupt: kann ich sie dazu bewegen, sich dort mit erstwohnsitz anzumelden?
bzw den wohnsitz in "unserem" haus zu beenden?

an alle: ich lese all eire beiträge genau durch, kann aber nicht jeden zitieren
(ich tippe auf3x4cm handy-tastatur und sorry für die tippfehler)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2012 13:09
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich klinke mich mal ein, nachdem der Polizei-Quatsch vorbei ist und auch das Auseinanderdividieren der Vermögenswerte und Schulden nicht mehr Schwerpunkt ist - dazu ggf weiteren Thread aufmachen.

Zur Betreuung der Kids : 3 von 7 Tagen klingt zunächst recht gut. Habt ihr Euch einen Plan überlegt? Kriegst Du das hin? Hast Du auch mal ein WE "frei"?  Dann würde ich das schriftlich festhalten und möglichst lange leben. Keine Garantie, dass KM es sich nicht irgendwann  anders überlegt, aber je später das passiert, desto mehr wiegt bei einer Auseinandersetzung die "Kontinuität". Auch würde ich Eure Vereinbarung zunächst nicht ans JA schicken. Hol die dort raus, wenn es nötig erscheint. Aber das eine Ziel, nämlich die gemeinsame Erziehung, könnte so erreicht werden!

Zur Nebenbedingung Geld: Sei Dir bewusst, dass der KM bei einer solchen Aufeilung Anspruch auf 100% KU hat, obwohl Du ja mehr an Betreuungsleistung erbringst. Unfair, ist aber so. Dh entweder Du einigst Dich mit KM, dass sie weniger KU verlangt, oder aber mindestens die "Investitionen" wie Klamotten vom KU vollständig zahlt (Achtung: Streit über Qualität und Anzahl der Klamotten, die bei Dir sind, ist vorprogrammiert) oder Du kannst es Dir leisten und nimmst es einfach so hin, um Dein Ziel, möglichst viel Zeit mit den Kids zu verbringen, zu erreichen! Jedwede Diskussion wird darin enden, dass der Umgang weniger wird!

dieses WG-ding macht mich stutzig: nachher ist es der Next, den sie vllt schon 1jahr kennt?
ich lasse mir von ihr den "mietvertrag" zeigen.

Ja und? Was soll das bringen? Sie kann hinziehen wo sie will. Sei froh, wenn es in der Nähe ist, und ihr den 3/4-Tage-Wechsel realisieren könnt. Mit dem Mietvertrag machst Du Dich lächerlich!

Gruss, Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2012 15:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dad,

dieses WG-ding macht mich stutzig: nachher ist es der Next, den sie vllt schon 1jahr kennt?
ich lasse mir von ihr den "mietvertrag" zeigen.

Du musst lernen, zwischen Dingen zu unterscheiden, die Dich tatsächlich etwas angehen (das sind vor allem Fragen, die Eure Kinder betreffen) und solchen, die Dich nichts (mehr) angehen. Ob Deine DEF bereits einen Next hat, wie lange sie diesen bereits kennt und ob sie in der geplanten WG mit diesem zusammenzieht, gehört eindeutig zur zweiten Kategorie; Du hast hier nichts zu erlauben oder zu verbieten. Auch nicht mit Verweis auf Eure Kinder; da solltest Du Dich ggf. einfach freuen, wenn der Next ein netter Kerl ist, denn Eure Kinder werden eine ganze Menge Zeit mit ihm verbringen.

Nicht zuletzt: Irgendwann hast auch Du wieder eine Partnerin und wirst froh darüber sein, wenn Deine DEF Dir keine Vorschriften darüber zu machen versucht, in welcher Form diese mit Euren Kindern in Kontakt kommt. Also: Lass den Stuss mit dem Mietvertrag.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2012 16:54
(@dad3000)
Schon was gesagt Registriert

das ist richtig. und dank des forums sehe ich es auch mittlerweile so und kann differenzieren.
ich werde sicher auch jmd kennen lernen.
aber SO war das ja gar nicht gemeint.  (ich werde es auch nicht mehr erwähnen )-;  ich schwöre )

mir ging es lediglich darum, daß (egal ob mann oder frau) EINER die beziehung bewusst zerstört, den anderenauf die harte tour versucht abzuzocken, beim next einzieht und dann unterhalt will.
das hat jetzt weniger mit theorie oder praxis zu tun, oder mit gesetzten, beweisbarkeit etc, sonder mit stil.

wenn man von s t i l  überhaupt sprechen kann.

und jetzt werde ich über dieses thema keine gedanken mehr verlieren und mich aufs wesentliche konzentrieren
bussi  😉


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2012 01:16
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

...beim next einzieht und dann unterhalt will.
das hat jetzt weniger mit theorie oder praxis zu tun, oder mit gesetzten, beweisbarkeit etc, sonder mit stil.

hi dad3000,

nicht nur mit stil auch mit gesetzen. gidf :google:
wenn du "§1579 (2) BGB" googlest findest du mehr darüber.

gruss horst


AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2012 12:48




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