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Schreiben an die deutsche Familienministerin

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(@aucass)
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Hallo Väter,

ich möchte euch gerne hier kurz das Schreiben an die deutsche Familienministerin präsentieren. Vielleicht habt ihr Tipps, Vorschläge etc. für mich.
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Sehr geehrte Frau Schröder,

ich wende mich in einer sehr verzweifelten Lage an Sie. Ich bin 22 Jahre alt, Auszubildender in Wiesbaden und komme aus Taunusstein/Hessen. Ich habe einen kleinen Sohn im Alter von 7 Monaten. (Geb. 01.11.12) Mein Sohn ist nichtehelich geboren, wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Die Kindesmutter ist vor ca. 5 Monaten aus dem gemeinsamen Haushalt mit unserem Sohn ausgezogen, während ich nichtsahnend auf der Arbeit war. Seit dem versuche ich verzweifelt, durch Hilfe über Jugendämter und das Familiengericht, meinen Sohn wieder zurückzuholen. In den letzten fünf Monaten bin ich nur auf Ausgrenzung, Diskriminierung und Spott gestoßen, obwohl es mir einzig und alleine um das Wohl meines Sohnes geht. Mein Sohn lebt zurzeit mit seiner Mutter in einem Notwohngebiet für ca. 300 Obdachlose der Caritas in Heidelberg (Notwohngebiet Mörgelgewann).
Ihr wurde vor ca. 4 Wochen zu Unrecht das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen. Ich möchte es kurzfassen: Sie rauchte mit dem Kleinen auf dem Arm, hat das Stillen aufgegeben um Alkohol zu konsumieren, verschob ständig Vorsorgeuntersuchungen, ging mit dem Kleinen nicht zum Arzt obwohl er schwer erkältet war.(mit 3 Mon.), verhinderte des Öfteren den Umgang und verbot Übernachtungen. Verhinderte ebenfalls, dass ich mit dem kranken Kind zum Arzt gehe. Als ich, an einem Umgangswochenende, mit meinem kranken Sohn in ein Krankenhaus nach Wiesbaden fuhr, weil ich mir um seine Gesundheit Sorgen machte, kam sie, entriss mir den Sohn und sagte, sie ginge morgen selbst zum Kinderarzt. Das tat sie aber dennoch nicht.  Sie wendete Gewalt an um mich von unserem Sohn zu entfernen. Ich wurde des Öfteren Beleidigt und Erpresst. Wenn ich nicht das machte was sie wollte, wurde mir mein Sohn vorenthalten.
All diese Sachen wurden dem Jugendamt Bad Schwalbach gemeldet, ebenso inzwischen dem Jugendamt Heidelberg, dennoch trat ich nur auf taube Ohren. Man sagte mir immer nur, dass man nichts machen könne. Das ist der einzige Satz, den ich nun seit Monaten höre – Man könne da leider nichts machen!

Mir wurde bei dem Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht aberkannt, mit der Begründung ich sei durch meinen Beruf zu unflexibel. Was sicherlich nicht der Fall ist, da ich meinen Beruf als Fachinformatiker auch teilweise von zu Hause erledigen kann.
Zudem wurde als Begründung genannt, dass die Kindesmutter die bessere Person sei, um unseren Sohn aufzuziehen, zudem sei sie derzeit seine Bezugsperson. Kunststück, wenn sie mit meinem Kind 150km weit verschwindet. Wie soll ich da noch Bezugsperson sein können?  Im Verfahren wurden die Punkte nicht angesprochen, dass die Mutter ohne meine Erlaubnis unseren gemeinsamen Sohn mitgenommen hat. Ebenso wurde nie angesprochen, warum die Mutter ohne Begründung weggezogen ist?  Ich muss dazu sagen, dass die Familie dort wohnt. Ihre Mutter die treibende Kraft ist und diese auch gegen den Umzug zu mir war, da sie ihre Tochter wohl nicht loslassen kann. Meine Ex-Partnerin jedoch in Heidelberg keinen festen Wohnsitz hat und ebenso keine Arbeitsstelle. Sie zog mit der Begründung um, näher bei ihrer Familie zu sein. Die Familie kann sie jedoch wegen Platzmangel nicht aufnehmen und nun sitzt sie in dem oben genanntem Notwohngebiet. Dies habe ich mir bereits persönlich angeschaut und bin der Meinung, dass ein Ort an dem mittags um 15 Uhr, an einem öffentlich zugänglichem Platz, Alkohol von älteren Menschen konsumiert wird, nichts für ein kleines Kind ist. Ebenso machte dieses Notwohngebiet einen stark von der Stadt Heidelberg vernachlässigten Eindruck.
Die Kindesmutter versucht so stark wie nur möglich den Umgang mit meinem Sohn zu behindern. Sie sieht es nicht ein, den Kleinen zu mir zubringen obwohl sie die Distanz zwischen uns gebracht hat. Auch bekommt sie die finanzielle Unterstützung die ich durch mein kleines Gehalt leider nicht bekomme. Zudem muss ich unsere gemeinsame Wohnung allein bezahlen. Zudem werden alle Umgangstage so kurz wie möglich gehalten. Sie lässt zwar den Umgang zu, versucht ihn aber so stark wie möglich zu behindern. (Verlangt z.B. von mir, meinen Sohn Freitagmittag um 12 Uhr bei ihr zu holen, wohlwissend, dass ich von der Arbeit nicht einfach jedes Mal frei nehmen kann)

All diese Sachen muss ich mir seit Monaten gefallen lassen und kann nichts dagegen tun. Ich denke es ist verständlich, wenn man dies ohne ärztliche Hilfe nicht so einfach „wegstecken“ kann. Ich habe extreme Angst um meinen Sohn.
Für mich wäre der Optimalfall, dass die Kindesmutter wieder an den gemeinsamen Wohnort in Taunusstein zurückzieht , bis meine Ausbildung beendet ist (Nach Beendigung meiner Ausbildung bin ich, unter Umständen, bereit den Wohnort zu wechseln). Jedoch kommt dies leider nicht in Frage für die Kindesmutter, da sie lieber bei ihrer eigenen Familie ist, anstatt ihr Sohn den Umgang mit seinem Vater öfter als 14 Tage möglich zu machen. Ihr wäre noch lieber, ich hätte gar keinen Kontakt zu ihm, sie könnte ihn für sich behalten.

Mir fiel deshalb das Wechselmodell bzw. das Co-Residenzmodell ein. Natürlich gibt es auch hier Vor- und Nachteile. Ein Nachteil ist allerdings auch, mit 21 Jahren Alleinerziehend zu sein.  Anfangs war die Kindesmutter mit meinem Vorschlag einverstanden, allerdings erst wenn sie wieder einen festen Arbeitsplatz hat und frühestens ab Nov. 2013.  Das Jugendamt Heidelberg hat das Wechselmodell, bei einem gemeinsamen Termin diese Woche (03.06.13), jedoch so schlecht geredet, dass nun auch die Kindesmutter kein Interesse mehr daran hat. Es war die einzige Möglichkeit, meinen Sohn mehr als nur 4 Tage im Monat bei mir zu haben. Diese Möglichkeit will das Jugendamt Heidelberg aber nicht unterstützen. „Ich solle doch froh sein, dass die Mutter überhaupt zulässt, dass ich meinen Sohn sehen dürfe“, hieß es nur!
Die Sachbearbeiterin, Frau Steinhoff, stand meiner Meinung nach, von Anfang an auf Seiten der Mutter. Als wir dann zum Punkt Umgangsregelung während meiner Urlaubszeit  kamen, sagte die Mutter, dass mein Sohn in meinem Urlaub höchstens 2-3 Nächte bei mir sein darf. Dies wollte Frau Steinhoff direkt so aufschreiben und festhalten, jedoch habe ich das Gespräch unterbrochen, da das Jugendamt wieder einzig und allein auf der Seiten der Mutter stand. Ich durfte mir dann anhören, dass ich ja zu Recht seit mehreren Monaten auf taube Ohren stoße. Kann Ihnen jedoch versichern, dass ich mich zivilisiert Verhalten habe und einfach nur für die Rechte meines Sohnes gekämpft habe. Ich möchte meiner ehemaligen Lebensgefährtin wirklich nichts Böses, kann aber nicht hinnehmen, dass ich seit Monaten als nichtehelicher Vater so extrem ausgeschlossen werde. Ich werde als Vater überhaupt nicht wahrgenommen, was nützt mir das gemeinsame Sorgerecht, wenn ich keinerlei „Rechte“ an meinem Sohn habe, wenn die Mutter tun und lassen kann, was sie will und dafür auch noch von allen Seiten (Jugendamt und Familiengericht) Beifall bekommt?

Wenn ich meinem Sohn schon keine vollwertige Familie bieten kann, möchte ich zumindest ein gerechtes und annehmbares Leben für meinen Sohn umsetzen. Natürlich weiß ich, dass dies nicht innerhalb von wenigen Monaten passiert, wenn sich ein Elternteil dagegen stellt.

Jedoch merkte ich seit langer Zeit, dass ein Vater in einem Land wie der Bundesrepublik Deutschland immer noch keine Chancen hat, sein Sohn aufwachsen zu sehen, wenn die Mutter dagegen ist. Da nützt auch das neue Gesetz nichts, das Vätern zum gemeinsamen Sorgerecht verhilft, wenn sie dennoch weiterhin von allen Seiten ausgegrenzt und behindert werden, im Umgang mit ihrem Kind.

Alles was ich möchte, ist meinen Sohn aufwachsen zu sehen. Ich möchte nicht von seiner Mutter das erste Wort erfahren, sondern ich möchte Anteil daran haben. Warum werde ich seit Monaten mit dem Entzug von meinem Sohn bestraft, obwohl die Kindesmutter ohne triftigen Grund den Wohnort wechselte? Sie sagte damals, sie sei nur für 2 Wochen bei Ihrem Onkel in Urlaub! (mitgeteilt über SMS)

Ich fieberte dem Tag entgegen, an dem Sie eigentlich wiederkommen wollten. Ich freute mich, meinen Sohn endlich, nach 2 1/2 Wochen, wieder in die Arme schließen zu können. Stattdessen bekam ich einen SMS, während ich noch auf der Arbeit war, in der sie mir mitteilte, dass sie gerade in der Wohnung war und alle Sachen vom Kleinen und von sich mitgenommen hätte und NICHT wieder kommen werde. Wie es mir in dem Moment ging, muss ich Ihnen sicherlich nicht erklären? Danach habe ich meinen Sohn weitere 4 Wochen nicht gesehen, da die Mutter den Kontakt verhinderte.

Ich möchte kein Wochenendvater sein. Ich möchte meinen Sohn mehr als nur 4 Tage pro Monat, in die Arme schließen können. Habe ich als Vater kein Recht in diesem Land auf meinen eigenen Sohn? Hat mein Sohn kein Recht auf beide Elternteile? Hat mein Sohn kein Recht auf ein stabiles Leben? Ich kann meine Ex-Partnerin sicherlich nicht zwingen, wieder mit mir in eine Wohnung zu ziehen, es wäre mir schon recht, wenn sie an den gemeinsamen Wohnort zurückkehren müsste, damit ich fast täglich die Möglichkeit habe, mein Kind zu sehen und an seinem Leben teilzuhaben. Das kann ich über eine Distanz von fast 150km nicht. Ich würde mich auch auf einem Umzug nach Wiesbaden einlassen, wenn die Kindesmutter dorthin ziehen würde – dies tut sie aber nicht freiwillig.

Ich bitte Sie um Ihre Hilfe, ich weiß einfach nicht mehr weiter und bin verzweifelt.
Ich hoffe auf Ihre Unterstützung.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2013 10:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Aucass,

was erhoffst Du Dir denn von einem solchen Schreiben an die Ministerin? Dass sie die GSG9 schickt und die Deiner Freundin mal richtig Bescheid sagen?

Offenbar habt Ihr Nachwuchs auf Kiel gelegt, bevor Ihr wusstet, ob Ihr es länger miteinander aushaltet. Und immer hin bist Du - keine Selbstverständlichkeit für nichteheliche Väter - Mitinhaber der elterlichen Sorge. Jetzt müsst Ihr beide (auch Du!) eben aus den bestehenden Verhältnissen das Beste machen.

Andere Erwartungen mögen Deinem jugendlichen Alter geschuldet sein - aber Leben ist JETZT und für die zu lösenden Probleme kommt nicht ständig eine Mutti, Lehrerin, Gouvernante oder Familienministerin aus dem Off; die müsst Ihr schon selbst gebacken kriegen.

Ein sinnvoller Ansatz wäre beispielsweise der Aufbau einer Vertrauensbasis, in der Du Deine Ex fragst "wie kann ich Dir helfen / wie können wir gemeinsam das Beste für unser Kind erreichen?" anstatt nur mit dem Finger auf sie zu zeigen und zu sagen "der muss man das Kind wegnehmen, die macht alles falsch!" Zumal die Behauptung, dass Du selbst hier irgendetwas besser könntest als die Mutter, vollkommen unbewiesen ist.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2013 12:26
(@aucass)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

ich erhoffe mir einfach ein "Recht" auf Mitsprache über die Zukunft meines Sohnes. Die gemeinsame elterliche Sorge bringt mir nichts, wenn ich komplett rausgehalten werde.

Zudem ist es vielleicht für manche Väter okay, wenn das Kind mit einer Distanz  von ca. 150 KM aufwächst und man sein eigenen Sohn nur 4 Tage im Monat sieht, aber mit so einer "Lösung" gebe ich mich definitv nicht zufrieden.
Es geht mir nicht darum, meine Ex eins auszuwischen o.ä., sondern darum, dass mein Sohn ein Leben bekommt, wie es jedes Kind auf dieser Welt verdient hat. Ein Leben, indem Mama und Papa sich _gemeinsam_ um ihn kümmern.

Kann man denn nach z.b 10 Jahren Beziehung sagen ob es noch länger hält? Nein, eben nicht! Denn selbst in einer langjährigen Beziehung, kann es in der nächsten Woche schon zu Ende sein. Unser Sohn war nicht geplant, trotzdem hat jeder Elternteil diese Verantwortung zutragen, seinem Kind das Leben so stabil, gerecht und annehmbar wie möglich zu machen. Ich kann nicht zu meinem Partner ziehen, weil ich Schwanger bin und nachdem es nicht mehr gehalten hat, haue ich mit dem gemeinsamen Kind einfach ab ohne seine Erlaubnis - Stichwort: Gemeinsames Sorgerecht!

Sag mir doch bitte, wie ich aus der Situation, dass mein Sohn in einem Notwohngebiet für Obdachlose lebt das beste Verhältnis machen soll?

Andere Erwartungen mögen Deinem jugendlichen Alter geschuldet sein - aber Leben ist JETZT und für die zu lösenden Probleme kommt nicht ständig eine Mutti, Lehrerin, Gouvernante oder Familienministerin aus dem Off; die müsst Ihr schon selbst gebacken kriegen.

Entschuldigung, aber ich bin 22 bzw. in ein paar Tagen 23 und das jugendliche Alter kann man auf Personen beziehen, die vielleicht 16-17 Jahre alt sind! Muss ich mich etwa damit zufrieden geben, dass mein Sohn halt ca. 150 KM weit weg wohnt in einem Notwohngebiet weil die Mutter abgehauen ist ohne überhaupt nur einen einzigen Gedanken zu machen, wie es weiter gehen soll? Würde es mich dann Erwachsen machen? Jeder hat andere Ansichten, aber _ICH_ stelle mich alleine vor das Gericht, ich kontaktiere und setze mich für die Rechte meine Sohnes bei Jugendämtern und anderen Behörden ein und nicht Mutti oder sonst wer.

Das Schreiben an die Familienministerin ist ein weiterer Schritt, meinem Sohn das Recht einzugestehen, welches er auch hat!
Es geht mit auch nicht darum, meiner EX den Sohn zu entwenden sondern es geht mir darum, meinem Sohn ein Leben zu ermöglichen, in dem er seine Mutter und seinen Vater bei sich hat bzw. in seiner Nähe.

Genauso wenig wie ich das möchte, soll auch meine EX unseren Sohn nicht so selten sehen!

Ein Kind in die Welt setzen bringt Verantwortung. Es bringt die Verantwortung, für Nahrung zu sorgen, für finanzielle Sicherheit zu sorgen,  ein Dach über dem Kopf zu sorgen etc. und genauso bringt es die Verantwortung sich darum zu  kümmern, seinem Kind ein stabiles Leben zu geben und dazu gehört der ständige Umgang mit beiden Elternteilen.

Trotzdem danke ich Dir sehr für deine Meinung.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2013 13:25
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Entschuldigung, aber ich bin 22 bzw. in ein paar Tagen 23 und das jugendliche Alter kann man auf Personen beziehen, die vielleicht 16-17 Jahre alt sind! Muss ich mich etwa damit zufrieden geben, dass mein Sohn halt ca. 150 KM weit weg wohnt in einem Notwohngebiet weil die Mutter abgehauen ist ohne überhaupt nur einen einzigen Gedanken zu machen, wie es weiter gehen soll? Würde es mich dann Erwachsen machen? Jeder hat andere Ansichten, aber _ICH_ stelle mich alleine vor das Gericht, ich kontaktiere und setze mich für die Rechte meine Sohnes bei Jugendämtern und anderen Behörden ein und nicht Mutti oder sonst wer.

Wenn du meinst, dass du mit deinem Alter eine Phase des "Erwachsen-Seins" erreicht hast ist das dein gutes Recht. Dein Glaube mit diesem Brief irgendetwas zu erreichen muss auch nicht altersbedingt sein sondern schliesst auf das "Nicht-Wissen" deiner Person auf Situationen und Schicksale die in Deutschland leider Gang und Gebe sind!

Wenn ein Brief an die Familienministerin (der übrigens in deinem Fall auch an die Justizministerin geschrieben werden müsste) reicht, und sich danach alles zum guten wendet, dann könnten wir alle einen Brief schreiben und das Forum hier zu machen. Schlecht wäre das nicht aber leider nur Phantasie.

Lies dir doch mal die Foren hier unter Umgangsrecht, Sorgercht und Väterrechte etc. usw usw mal in Ruhe durch. Nach 2 Stunden dämmert es dir vielleicht, dass du das Schicksal mit zig Tausend Vätern teilst und das weiß auch die Familienministerin.
Du hast Mittel und Wege Zugang zu deinem Sohn und Zugang zu der Mutter zu erreichen. Diese Mittel und Wege sind nicht leicht und man braucht dazu einen langen Atem aber du wirst in einem Antwortschreiben aus dem Ministeramt in 3 Monaten auf deine Rechte hingewiesen die du hast, es wird auf das BGB sowie SGB hingewiesen. Dir wird nochmal nahe gelegt mit Ämtern und Gerichten eine einvernehmliche Lösung für Kind und Eltern zu finden.

Das war es.

Ich rate dir andere Wege auzuschöpfen. Die sind langfristig unter Umständen vielversprechender.  Durch unseren Kampf heute und jetzt sind Briefe in 10 oder 15 Jahren hoffentlich nicht mehr notwendig. Unsere Kinder werden es uns danken weil sie dann vielleicht bis dahin selber Väter sind und es leichter haben.


AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2013 13:45
(@widder27)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Aucass,

meine ehrliche Meinung: die Familienministerin wird dieses Schreiben nie zu Gesicht bekommen. Falls es jemand liest, ist das eine Sekretärin oder ähnliches. Falls es nach dem Lesen nicht in den Abfall wandert, kommt es in eine Ablage, evt. zu ähnlich gearteten Fällen.

So hart das klingt: Dein Fall ist einer von tausenden, die hier in Deutschland passieren. Es gibt tausende von verzweifelten Vätern, deren Kinder mit den Müttern mehr oder weniger weit entfernt wohnen. Man kann niemanden zwingen, in einem bestimmten Ort zu wohnen. Wenn die Mutter Deines Kindes morgen noch weiter weg ziehen möchte, dann kannst Du daran gar nichts ändern.

Das Recht auf Mitsprache über die Zukunft Deines Sohnes hast Du ja. Die Frage ist, ob Du gehört wirst. Denn das gemeinsame Sorgerecht funktioniert nur so weit, wie die Mütter das zulassen oder man es gerichtlich erstreitet.

Ich kann mich Martin nur anschließen: versuch das Beste draus zu machen! Komm Deiner Ex entgegen, ob räumlich (sobald Deine Ausbildung abgeschlossen ist) oder sonstwie. Anschuldigungen ihr gegenüber helfen Dir gar nichts, werfen eher ein schlechtes Licht auf Dich als auf sie. Vielleicht kannst Du wirklich in ihre Nähe ziehen, vielleicht mehr als den Standardumgang mit ihr vereinbaren.

Dir muss nur klar sein, dass Du an der momentanen Lage und an der Entscheidung Deiner Ex aller Wahrscheinlichkeit nach nichts ändern kannst. Egal, wen Du Dir versuchst als Helfer ins Boot zu holen.

Alles Gute wünsche ich Dir,
Widder27


AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2013 13:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Aucass,

das klingt alles ziemlich lehrbuchmässig - Du wirst feststellen, dass Lehrbücher mit dem richtigen Leben wenig bis nichts zu tun haben. Allein die Annahme, die deutsche Bundesfamilienministerin würde in Deinem Fall persönlich intervenieren, damit Deine Ansichten über die Betreuung eines bestimmten Kleinkindes in die Tat umgesetzt werden, zeugt nicht von besonderer Lebensnähe. Wenn Du Glück hast, bekommst Du auf ein solches Schreiben ein paar Textbausteine als Antwort, die von irgendeinem Referenten unterschrieben wurden; schliesslich ist Wahljahr. Mehr wird nicht passieren.

Ein Kind in die Welt setzen bringt Verantwortung. Es bringt die Verantwortung, für Nahrung zu sorgen, für finanzielle Sicherheit zu sorgen,  ein Dach über dem Kopf zu sorgen etc.

genau so ist es - und wenn man jetzt provokant gegenfragen wollte, könnte eine Frage lauten "und was davon leistet der Vater?" Du magst derzeit wegen Deiner Ausbildung nicht leistungsfähig sein, aber üblicherweise wärest Du für Mutter und Kind unterhaltspflichtig; beide müssten nicht auf Steuerzahlerkosten in einer Notunterkunft wohnen, wenn Du Unterhalt bezahlen würdest. Insofern bist durchaus auch Du selbst erheblich für die von Dir beklagte aktuelle Situation verantwortlich. Niemand hat Dich gezwungen, vor Abschluss Deiner Ausbildung und vor dem Erwirtschaften eigener Einkünfte Nachwuchs auf Kiel zu legen.

und genauso bringt es die Verantwortung sich darum zu  kümmern, seinem Kind ein stabiles Leben zu geben und dazu gehört der ständige Umgang mit beiden Elternteilen.

nein, der ständige Umgang gehört bei getrennten Eltern nicht dazu (wie auch?), nur der regelmässige. Und der ist offenbar gewährleistet. Irgendwo muss das Kind ja seinen Lebensmittelpunkt haben. "Gemeinsames Sorgerecht" bedeutet jedenfalls nicht, das Dir Dein Kind in einer goldenen Kutsche hinterhergefahren wird, die auch noch von anderen bezahlt wird.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2013 13:54
(@bester-papa)
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Hallo Aucass!

Mal ne praktische Frage: Ist die Beschwerdefrist bzgl ABR bereits abgelaufen? Was heisst "ungefähr vor 4 Wochen"?
Eine Beschwerde beim OLG kostet aber bei geringen Erfolgsaussichten.

Darüber hinaus denke ich auch, dass Dein Brief eher zur Justizministerin gehört.
Aber auch die würde Dich bestenfalls an die Gerichte verweisen.

Nach dem verlorenen ABR Verfahren gilt es nun, einen anständigen Umgang hinzubekommen.

Heidelberg ist auch nicht völlig aus der Welt...

Gruss
BP


AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2013 14:12
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Eine Beschwerde beim OLG kostet aber bei geringen Erfolgsaussichten.

1. Beschwerde müßte fristgerecht eingelegt werden
2. Familienpsychologische(s) Gutachten müßte(n) beantragt werden
3. Das/die Gutachten müßten vom Gericht in Auftrag gegeben werden
4. Das/die Gutachten müßten deutlich zu Gunsten des Beschwerdeführers ausfallen
5. Jugendamt und Verfahrensbeistand müßten sich ebenfalls deutlich zugunsten des Beschwerdeführers beim OLG äussern
6. Der Richter muss sich dem ebenfalls anschließen und keinen Vergleich vorschlagen bei dem das ABR trotzdem bei der KM verbleibt

Eine Beschwerde (so denn überhaupt noch möglich) verschlingt nur Energien, die anderweitig weit besser einzusetzen sind - von den Kosten ganz zu schweigen.

Gruß,
gardo


AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2013 14:27
(@aucass)
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Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten.

Ich habe mit solchen Antworten gerechnet, denn in den letzten Monaten habe ich mich mehrfach mir anderen Vätern unterhalten. Und natürlich weiß ich auch, dass ich nur einer von tausenden Vätern bin, die in einer solchen "ausweglosen" Situation stecken. Auch weiß ich, dass das Schreiben an die Familienministerin nicht viel bringen wird, aber ich kann mich nicht mit dem Gedanken zufrieden geben einfach daheim zu sitzen und das alles sein Lauf gehen zu lassen.

Genauso ist mir bewusst, dass es warschienlich ein langer Weg wird, bis ich das umsetzen kann, wie ich es für meinen Sohn wünsche. Jetzt geht es zumindest erstmal vor das Oberlandesgericht.

Natürlich ist jeder Mensch da anders, aber das "gut stellen" mit der Mutter funktioniert einfach nicht! Wie soll das bitte funktionieren, wenn die Mutter sich quer stellt? Ich kann sie schlecht dazu zwingen, mit mir zu komunizieren.

@ BP: Die Frist läuft genau morgen ab und ich warte seit heute Morgen auf die Email von meinem Anwalt, dass das Schreiben an das OLG raus ist.
Und ja, Heidelberg ist nicht aus der Welt, aber wenn beide Elternteile keinen Führerschein haben, macht es das ganze seeehr problematisch.

Noch zu sagen: Der Umgang ist wie folgt geregelt:

Alle 14 Tage ist er von Freitag bis Sonntag bei mir
Das Wochenende dazwischen treffe ich mich mit der Mutter und meinem Sohn auf halber Strecke und wir unternehmen was.

Klar, hab ich im Gegensatz zu anderen den Vorteil, dass ich meinen Sohn sehen kann und dass er auch alle 14 Tage bei mir ist.

Aber das möchte ich nicht!

Für mich ist es eine zu große Belastung, mich damit abzufinden. Ich denke, dass hat auch viel mit meiner eigenen Vergangenheit zutun. Ich habe zu meinem Vater seit 13 Jahren so gut wie gar keinen Kontakt, weil er es nicht für nötig hält.
Und genau das, will ich meinem Sohn nicht antun!

Zu der Unterhaltsfrage: Wenn ein Mann von seiner Freundin etc. erfährt, dass er Vater wird, macht sich warscheinlich keiner die Gedanken um den Unterhalt. Und ja, ich bin noch in der Ausbildung und kann es finanziell nicht tragen, Unterhalt zu zahlen! Wenn ich es könnte, würde ich es tun!! Ich versuche meine EX zu unterstützen wo ich nur kann, aber wenn mir von ihr selbst nur Steine in den Weg gelegt werden, was soll ich dann tun?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2013 14:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Aucass,

was soll denn das OLG da jetzt entscheiden? Wurden in der ersten Instanz nachweislich Rechtsfehler begangen?

Das OLG ist kein zweiter Level wie bei einem Videospiel, den man anwählen kann, wenn einem das Ergebnis des ersten nicht gefallen hat. Für das Abstrafen Deiner Ex-Freundin ist es auch nicht zuständig, nur weil Du dort zum zweiten Mal vorträgst, sie sei eine schlechte Mutter. Und selbst wenn das dort eine Rolle spielen würde, käme Euer Kind eher in ein Heim oder eine Pflegefamilie; Du hast bislang ja gar nicht unter Beweis gestellt, dass Du irgendetwas besser könntest als Deine Ex-Freundin. Das Killerargument schlechthin ist dabei noch gar nicht berücksichtigt; allein der Satz "Kind wird noch gestillt" würde verhindern, dass am Lebensmittelpunkt des Kindes irgendwas geändert wird.

Du wirst Dir beim OLG nur eine Ohrfeige abholen; Deine Ex-Freundin und das Jugendamt werden dadurch die Bestätigung bekommen, dass sie alles richtig machen - fertig. Und nein - Dein Anwalt muss Dir das nicht sagen; der kriegt für ein verlorenes Verfahren genauso viel Kohle wie für ein gewonnenes.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2013 14:45




(@aucass)
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Hallo Martin,

soll ich mir also weiterhin gefallen lassen, dass ich mein Sohn nur dann sehen kann wenn es meiner EX passt? Denn wenn meine Ex mal wieder irgendein Problem hat, streicht sie einfach die Umgangswochenenden.

Wie ich in meinem erstem Post schon geschrieben habe, wurde mir das ABR aberkannt, weil ich zu unflexibel wegen meinem Beruf wäre. Sooo, meine Ex möchte jetzt am Wochenende mit mir eine Tagesmutter bzw. Kita aussuchen, in die mein Sohn ab dem 01.11.2013 gehen soll, da sie wieder arbeiten möchte! Das bedeutet, sie hat das ABR bekommen und geht jetzt wieder arbeiten -  Der Grund, warum mir das Recht abgenommen wurde.

Ich weiß, dass das OLG kein zweites Level in einem Videospiel ist und ich nehme diese Sache ernster, als hier warscheinlich manche denken!

Das Kind wird nicht gestillt! Meine EX hat damals die Stillzeit abgebrochen um wieder Alkohol trinken zu können!
Sie ist keine schlechte Mutter und sie liebt unseren Sohn genauso wie ich! Aber das Verhalten mir und auch meinem Sohn gegenüber ist unterste Schublade, sonst würde sie nicht ständig den Umgang verhindern. Und selbst wenn Sie den Umgang jetzt verhindert, kann ich mal wieder nichts dagegen tun!

Mein Ziel ist es einfach, dass ABR zu bekommen. Ich habe wirklich Interesse daran, dass mein Sohn mit beiden Elternteilen einen gerechten Umgang haben kann.

Klar, konnte ich das nicht unter beweiß stellen. Mein Sohn ist 7 Monate alt und seit 5 Monaten ist er nun weg! Wann soll ich das gemacht haben?

Es geht mir auch einfach darum, dass ich für meinen Sohn keine berauschende Zukunft sehe, wenn er weiter dort lebt! Es sind viele Punkte, z.b auch Ihre Familie: Großer Bruder sitzt im Knast, Onkel ist drogenabhängig, kleiner Bruder ist ein extremer Aussenseiter und hatte mit 11 Jahren seinen ersten Suicidversuch hinter sich, ihr Zwillingsbruder wurde von der Familie genommen, da er vom Vater zu einem Pflegefall geschüttelt wurde (Vater wohnt nicht mehr dort).

Auch wenn es jetzt heißt "In diese Frau hast du dich aber verliebt" - Stören mich viele Dinge an Ihr. Z.b der respektlose Umgang mit anderen Menschen. Sie hat anderen Menschen überhaupt gar keinen Repsekt. Wenn Sie was von einer Person nicht bekommt, wird dieser "dumm" angemacht. Jeder hat seine Stärken und Schwächen, aber ich musste ihr im Dezember 2012 erklären, wer Osama bin Laden ist. Ich möchte sich hier jetzt nicht irgendwie runter machen, aber was soll sie meinem Sohn beibringen... Vorallem guckt er sich sowas ab! Vllt ist es kindisch wie ich denke, aber ich bin dieser Meinung...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2013 15:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Aucass,

wie ich schon schrieb: Es wird Dich niemand daran hindern können, Dir beim OLG eine schallende Ohrfeige abzuholen. KEIN EINZIGES der von Dir genannten Argumente bietet auch nur einen kleinen Ansatz für eine ABR-Übertragung auf Dich. Die Installation einer Elternbeziehung auf Augenhöhe und einer vernünftigen Umgangsregelung wird allerdings schwieriger, wenn die Gegenseite dann von zwei Instanzen bestätigt bekommen hat, im Prinzip alles richtig zu machen. Du stehst dann eher als rechthaberischer Querulant da, der nicht damit umgehen kann, dass es nicht nach seiner Nase läuft.

Glaub es oder lass es.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2013 15:23
(@aucass)
Schon was gesagt Registriert

Schon traurig, dass hier sowenig daran glauben, etwas erreichen zu können! Ich könnte dir jetzt gerne aufzählen, was sie sich alles schon geleistet hat, das würde aber dauern.

Naja, ich gehe vor das OLG! Und selbst wenn ich mir eine Ohrfeige abhole, habe ich wenigstens um meinen Sohn gekämpft!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2013 15:26
(@aucass)
Schon was gesagt Registriert

Trotzdem Danke für eure Meinungen!

--Geschlossen--


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2013 15:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eshat hier niemand gesagt, daqss du nichts für dich und deinen Sohn erreichen kannst.

Deine Eingangsfrage war aber eben nur zu dem Brief und da ist es eben so, dass dieser Brief rein gar nichts bewirken wird. Eine Verbesserung deiner Situation wirst du nur über den gerichtlichen Weg erreichen

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2013 15:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Aucass,

Ich könnte dir jetzt gerne aufzählen, was sie sich alles schon geleistet hat, das würde aber dauern.

liest Du eigentlich auch, was man Dir schreibt? Hast Du Dich überhaupt schon wirklich einmal - also oberhalb Deiner persönlichen Befindlichkeiten - mit dem Thema befasst? Offensichtlich sieht nicht einmal das lokale Jugendamt Handlungsbedarf - und nur das kann die individuellen Verhältnisse beurteilen und hat das offensichtlich auch getan mit dem Ergebnis, dass kein Handlungsbedarf besteht.

Familienrecht ist NICHT das, was bei Barbara Salesch im Trash-Fernsehen kommt. Und weder das örtliche Familiengericht noch das OLG hat die Aufgabe, die von Dir vorgetragenen "Fehler" Deiner Ex zu be- oder verurteilen; die stehen dort gar nicht zur Debatte. Es gibt nun einmal keinen Wettbewerb von der Sorte "Wer ist der bessere Elternteil?" - und schon gar nicht mit einer "Preisverleihung", bei der am Ende der das Kind kriegt, der am meisten Dreck auf den anderen schmeissen konnte.

Naja, ich gehe vor das OLG! Und selbst wenn ich mir eine Ohrfeige abhole, habe ich wenigstens um meinen Sohn gekämpft!

nein, das hast Du nicht, denn das ist nicht sinnvoller als mit einem Messer zu einer Schiesserei zu gehen. Wenn Du unter den gegebenen Voraussetzungen etwas für Deinen Sohn tun möchtest, suchst Du die Kooperation mit seiner Mutter und nicht die dauernde Konfrontation. Die hört sich nämlich - nicht zuletzt im Kontext zu den abfälligen Kommentaren über die Familie Deiner Ex - eher nach einem verwöhnten Jüngelchen aus (vermeintlich) besserem Hause an, das es nicht aushält, wenn es mal nicht nach seiner Nase läuft.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2013 15:43
(@aucass)
Schon was gesagt Registriert

Wenn du es genau wissen möchtest:

Meine Eltern haben sich mit Scheiden lassen, als ich 10 war.
1 Jahr bei meinem Vater gewohnt - 1 Jahr bei meiner Mutter
Keiner wollte mich wirklich bei sich haben.
Mit 14 bin ich ins Heim gesteckt worden.
Dort habe ich bis ich 17 bin gelebt.
Seit ich 17 bin, wohne ich alleine und bestreite mein Leben komplett selbst!

Also nichts mit verwöhntem Jüngelchen.

Das soll jetzt irgendwie keine Anfeindung sein oder anderes. Ich bin euch auch dankbar über eure Meinungen, vertrette diese nur nicht!
Aber ich habe hier ja auch geschrieben um andere Meinungen kennenzulernen.

Ich denke wir können das Thema jetzt schliessen!!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2013 15:54
(@gonzo1900)
Schon was gesagt Registriert

@Martin:
Seit längerer Zeit habe ich das Gefühl, dass Du das Bild welches jeweils am Ende Deiner Beiträge steht verinnerlicht hast. Sei es aufgrund der aktuellen (Un)Rechtslage in unserem Land oder warum auch immer.
Du räts den Leuten hier immer zur Kommunikation mit der Ex und seine eigenen Bedürfnisse hinten anzustellen etc. Oft wird aber berichtet das die Ex nicht kommuniziert oder Katz und Maus mit dem KV spielt.
Auf mich wirken Deinen Beiträge manchmal auch so, als ob Du die aktuelle Gesetzeslage als gerecht empfindest. Oder hast Du Dich nur mit ihr arrangiert und damit resigniert?

Wenn ich solche Beiträge wie der hier an #1 lese, macht es mich nur traurig wie in unserem angeblichen Rechtsstaat mit mündigen Vätern umgegangen wird.
In diesem Land gehört mal gehörig aufgeräumt was dieses Thema betrifft!
Unsere Gesetzgebung verarscht das Volk und besonders getrennt lebende Väter schon seit Ewigkeiten.

Edit: Der letzte Beitrag vom TE zeigt wohl deutlich, dass er aufgrund der schlechten Erfahrungen in seiner Kindheit es besser machen möchte. Allein die ausübenden Organe unseres Landes hindern ihn daran.


AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2013 16:00
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Der letzte Beitrag vom TE zeigt wohl deutlich, dass er aufgrund der schlechten Erfahrungen in seiner Kindheit es besser machen möchte. Allein die ausübenden Organe unseres Landes hindern ihn daran.

Ich habe vollstes Verständnis für die Motivation des TE, was nichts daran ändert, dass er mit dem Gang vor das OLG nicht zuletzt sich selbst viel Stress aufbürdet ohne ein greifbares Ergebnis in Form von Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung ernten zu können.

Gruss,
gardo (ABR in beiden Instanzen zugesprochen bekommen)


AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2013 16:09
(@aucass)
Schon was gesagt Registriert

Aber lieber tuhe ich mir den Stress die nächste Zeit an, als zu wissen, dass ich einfach aufgegeben habe um für meinen Sohn zu kämpfen..


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2013 16:13




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