(Noch) Eine endlose...
 
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(Noch) Eine endlose Geschichte...

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(@hamburger jung)

Update:

Vorhin habe ich Exchen folgenden Brief in den Kasten geworfen:

Hallo Exchen,

Bei der Umgangsplanung für Januar bitte ich Dich zu berücksichtigen, dass ich vom 10.01. – 15.01. im Krankenhaus sein werde und in dieser Zeit die Kinder nicht zu mir nehmen kann.

Desweiteren habe ich für den 03.01. an dem die Kinder laut Deinem Plan bei mir sind um 08.30Uhr einen Termin bei der Erziehungsberatungsstelle in XXX in der XXX Strasse, den ich gemeinsam mit den Kindern wahrnehmen werde.
Auch Dich möchte ich noch einmal dazu einladen, an diesem Gespräch teilzunehmen, da mir sehr an einer vernünftigen Gesprächsbasis bezüglich des Umgangs mit XXX und XXX gelegen ist.
Davon abgesehen bietet sich dort auch eine Möglichkeit, XXXs Verhalten mithilfe einer Spieltherapie einmal eingehender beleuchten zu lassen. Wir waren uns ja bereits einig, dass er Hilfe braucht und dort wäre meiner Meinung nach ein Anfang gemacht.
Ich denke, wir sollten als Erwachsene und Eltern der Kinder in der Lage sein, die verschiedenen Bereiche unserer Trennung wie Umgang und Unterhalt zu trennen und gemeinsam Eltern bleiben.

Ich habe jüngst auch Gespräche mit Frau Lehrerin geführt, auch sie ist der Meinung, ein gemeinsamer Termin bei der Erziehungsberatung sei sehr förderlich für XXXs Wohlergehen.

Prompt bekam ich eben einen Anruf, am Mittwoch könne sie nicht, weil se arbeiten muss. Aber sie schlage mir den 08.01. vor, da habe sie nämlich einen Termin bei der EZB- Stelle (Exchen, das is mir ja ganz neu  :rofl2:)

Allerdings wolle ich den Termin am 03. trotzdem mit Kindern wahrnehmen, alleine wegen der Situation hier.
Antwort: "  AHAAAA!?!"    :rofl2:

Naja, sie fände es nicht gut, wenn ich mit den Beiden vorher schon hinginge, auf meine Frage, warum sagte sie "Nur so, weiß nich...". Ich sagte, die seien da ja ganz unparteiisch, sie brauche sich keine Sorgen zu machen, dass ihr dadurch irgendwelche Nachteile entstünden.  Also erklärte sie sich einverstanden.

Ob ich die Kinder dann wie besprochn am 03. morgens abholen kann, bleibt abzuwarten....


AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2007 20:38
(@hamburger jung)

Update:

Sooooooooooo, nach dem ganzen Stress in den letzten Tagen will ich Euch mal updaten.

Die Termine bei der EZB habe/n Ich/wir wahrgenommen, der erste mit meinem Kleinen (achnee, is ja jetzt auch mein Großer  :wink:) und mir alleine verlief recht unspektakulär, der zweite mit Exchen, mir und den Kindern war dafür interessanter....

Ich war eine Viertelstunde zu früh dran und auf dem Flur wurde ich von einer Mitarbeiterin der EZB angesprochen, zu wem ich wolle. Ich sagte, ich habe einen Termin mit Exchen und den Kindern, worauf sie mir erwiderte, dies sei ein Irrtum, sie habe gleich einen Termin mit Exchen alleine ohne Kinder und mich.  Naja, sie wolle mal eben warten, bis die Anderen da seien und dann kläre sich das....

Dann rief sie uns alle zusammen in ihr Büro und hat kurz mit den Kindern gesprochen, die sie dann in das Wartezimmer zurückschickte, weil sie erst mit uns alleine reden wolle.

Den darauffolgenden viertelstündigen Monolog in Exchens Richtung bezgl. Terminabsprachen und deren Einhaltung erspar ich Euch an dieser Stelle    :rofl2:

Dann fragte sie, weshalb wir Hilfe wollten. Exchen gab an, nur wegen der Auffälligkeiten des Kleinen Hilfe zu wollen, ich hingegen habe dem noch die Umgangsproblematik sowie die fehlende Kommunikationsbereitschaft von Exchen bezgl. der Kinder angeführt.

Nachdem Exchen ein paar schnippische Bemerkungen in meine Richtung ala "der schreibt mir immer irgendwelche Briefchen" loswar, habe ich die Situation seit unserer Trennung geschildert und meine Wünsche diesbezüglich (wieder mehr Umgang) geäußert. Ich schreib jetzt mal nicht jedes Detail, aber soviel, dass am Ende meiner Ausführungen die Beraterin zu Exchen meinte, das seien ja gerade paradiesische Zustände, dass sie an so einen KV geraten sei und wo denn das Problem liege. Keine Antwort..... Wie sie sich denn die Kommunikation in Zukunft vorstelle? "Ich will gar nicht mehr mit ihm kommunizieren"  :rofl2:

Naja, sie sagte dann, die Vergangenheit interessiere sie nicht sonderlich, sie sei daran interessiert für die Zukunft konstruktive Lösungen zu finden und uns dabei unterstützen würde.

Allerdings wolle sie sich erst nochmal mit Exchen alleine unterhalten. Mit mir allerdings nicht. :question:

Alles in allem fand ich den Termin ganz positiv, obwohl ich schon den Eindruck hatte, dass die Beraterin eine "Frauen- Beraterin" ist, die erst noch vom Gegenteil ihrer festgefahrenen Meinung und Einstellungen überzeugt werden muss. Seis drum, ich habs erstmal versucht, vielleicht klappts ja...

Das Verfahren wegen der Unterschriftenfälschungen hat die Staatsanwaltschaft nicht ans Gericht weitergeleitet, der Schaden sei zu gering und es bestehe kein öffentliches Interesse. Von Einstellung stand da allerdings nichts, sondern dass die Akte bei der Staatsanwaltschaft bleibt für evtl. spätere Taten.  :question:

Heute dann- und das war schon wieder ein Hammer- bekam ich eine Vorladung der Polizei für eine Anhörung als Beschuldigter in einer Leistungsbetrugssache (den ich, wie der geneigte Leser ja weiß, nicht begangen habe).

Da hat sichs Exchen ja wieder für ganz schlau befunden. :rofl2: :rofl2: :rofl2:

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber ist sowas nicht der nächste (inzwischen dritte) Verwirkungsgrund für EU???


AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2007 23:13
(@hamburger jung)

Update:

Heute dann ein Schreiben von Exchens Rain an meine "Zweitanwältin" in puncto Schadensfreiheitsrabatt:

Sehr geehrte Frau Kollegin,

in oben bezeichneter Sache......

Die Behauptungen Ihres Herrn Mandanten sind frei erfunden.

Ihr Herr Mandant hat meiner Frau Mandantin den SFR aus der Kfz- Vers. übertragen.

Sollten Sie es für richtig halten, Klage zu erheben, wollen Sie mich bitte als Prozessbevollmächtigte in der Klageschrift aufführen. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Die sind so auf ihrem Ego- Trip und in ihrer Scheinwelt festgefahren, die haben noch gar nicht gemerkt, dass der SFR längst zurückübertragen wurde.  :rofl2:

Das hat meine Rain dann auch kurz und knapp geantwortet.....

Mann Mann Mann, bei den ganzen Baustellen muss ich wohl bald Teil- Threads aufmachen.


AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2007 16:26
(@hamburger jung)

Endlich:

Seit einer halben Stunde gehöre ich zum Kreis der rechtskräftig Geschiedenen!

Die Verhandlung war relativ unspektakulär, bis auf den VA.

Ich habe vor meiner Zeit als Beamter in der freien Wirtschaft gearbeitet und konnte mir die dort erworbenen Rentenansprüche auszahlen lassen, ergo sind auf meinem Rentenkonto bei der LVA noch genau 0,54€  :rofl2:

Nun hat die Richterin vorgeschlagen, einen Verzicht oder so ähnlich (keine Ahnung vom Juristendeutsch) zu machen, da der VA ja nur zu Lasten meiner Ex!!!!- Frau gehen könne. Ich habe mich insgeheim gewundert, weshalb sie meine beamtenrechtlichen Anwartschaften außer Acht ließ, aber nix gesagt, ich bin ja nich bescheuert...

Beide Seiten erklärten sich einverstanden, also wollte sie das nach der Scheidung gleich mit regeln. Nur leider ist ihr bei der Scheidungsverhandlung aufgefallen, dass die Schlafnase in ihrem Vorzimmer vergessen hatte, über diese Ansprüche Auskunft einzuholen.... Schade, hätte fast geklappt und Exe hätt drauf verzichtet, jetzt natürlich nicht mehr.

Egal, Rain meinte, da käme eh nich viel bei rum.

Mann Leute, ich freu mich so, dass ich eine Etappe (die gefühlsmäßig wichtigste) hinter mir habe!


AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2007 12:57
(@babbedeckel)
Registriert

Hi hhj,

🙂 🙂 🙂
...schade das es nicht geklappt hat  :rofl2:
Aber die 0,54 € langen doch dem EXchen...oder ?

Ich wäre froh, ich wäre schon soweit ...  :knockout:
Wenn du einen drauf machst, denke an mich ...  😉

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2007 13:08
(@hamburger jung)

Aber die 0,54 € langen doch dem EXchen...oder ?

Naja in Anbetracht ihrer offensichtlich angespannten Finanzlage sind 0,54€ eine Menge Holz    :rofl2:

Aber dazu später mehr...

(Ich habs noch in den Ohren: "Wenn ich mit Dir fertig bin, kriegst Du kein Bein mehr auf den Boden!")      :rofl2:


AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2007 13:50
(@hamburger jung)

Soooo,

das Thema Unterschriftenfälschung ist soweit geklärt, SFR wurde ja zurückübertragen, Schufa Eintrag bzgl. des "gefälschten" Kredits wird wohl gelöscht und aus dem von mir unterschriebenen Vertrag lässt mich die >B>ank nicht raus- egal, sollte sie da irgendwas nicht zahlen, werd ichs mir zivilrechtlich wieder holen. Und wenns nur ein Titel ist.. Jedenfalls hab ich die dafür notwendigen Taler mal beiseite gelegt....

Das mit der Anzeige gegen mich ist wohl folgendermaßen gelaufen:

Exe hat diesen Brief

"An
-Dienstherr-

:: Erschleichung von Leistungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass Herr HHJung , geb. am xxx, wohnhaft in xxx seit August 2005 unrechtmäßig die monatliche Kindergeldzulage für meine beiden Kinder xxx und xxx bezieht.
Da wir getrennt lebend sind, gab Herr HHJung an, dass es einen Zweitwohnsitz der Kinder in seinem Hause gäbe, was jedoch nicht der Wahrheit entspricht. Beide Kinder sind ausschließlich bei mir gemeldet und leben dauerhaft nur bei mir.

Nachdem mir dieses bekannt geworden ist, sehe ich es als meine Pflicht an, Ihnen darüber Auskunft zu erteilen.

Bei evebtuellen Rückfragen stehe ich Ihnen gern unter: Tel.- Nr. zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Exchen"

wohl an die Behörde für Inneres, die mein oberster Dienstherr ist, geschickt. Nun muss man wissen, dass dort die Landespolizeiverwaltung für mich zuständig ist und die sind gar nicht auf die Idee gekommen, dass ich Beamter der BfI bin, sondern haben gedacht, Exe (ich nenn sie ab jetzt so, immerhin sind wir geschieden...) wollte mich da nur anzeigen und haben das an die zuständige Polizeidienststelle hier im Ort geschickt.

Jetzt warte ich nur noch auf die Akte der Staatsanwaltschaft und dann habe ich ganz hochoffiziell und schriftlich, dass Exe mich beim Arbeitgeber angeschwärzt hat.. :rofl2: :rofl2: :rofl2:

Meine FamR- Rain hat nur gelacht, als ich ihr dies erzählte, sie sagte, sie habe zwar noch nie erlebt, dass ein Antrag auf Verwirkung durchgegangen sei, aber für einen Vergleich hätten wir eine ganz gute Argumentationsgrundlage...  Ich sagte, mman könne es ja trotzdem mal versuchen. :rofl2:

Kaum war die Scheidung vom Tisch hat Exe dann die nächste Baustelle aufgemacht:

Mein Großer erzählte mir (aus freien Stücken und natürlich nur unter der Hand, weil er "eigentlich nix sagen darf"), dass Exe vorhat, am 01.04. mit den Kindern in die 5km entfernte Stadt zu ziehen. Nun kann Exe meinetwegen auf eine 5000km entfernte Südseeinsel ziehen ist mir egal, nur will sie die Kinder dann wohl auch schulmäßig ummelden, womit ich durchaus nicht einverstanden bin, denn der Große ist mit seinen Leistungen massiv abgesackt und es wäre sein zweiter Schulwechsel in 3 Jahren, und der Kleine kommt zwar (noch- bei Exe sind andere Dinge wichtig als Lernen) mit (1. Klasse) aber er ist in seinem Verhalten auffällig, ich hatte das hier ja schon angerissen.  Er büxt da wohl öfter mal aus, näßt ein, ist launisch,.....  Ich hielte einen Schulwechsel bei Beiden wie gesagt für unangebracht, beim Großen habe ich aufgrund von ASR bei Exe ( er ist ja nicht "von mir") keine Chance, aber für den Kleinen habe ich GSR und ABR ist noch bei uns Beiden.

:protestier: :sonicht: :vergisses:

Insofern wird Exe da bei mir auf Widerstand stoßen, was sie wohl auch weiß, denn die Kinder dürfens wirklich noch niemandem sagen, worunter sie nebenbei bemerkt schon wieder wahnsinnig leiden, denn einen solchen Einschnitt will man als Kind ja allen Freunden mitteilen.

Ich weiß nur noch nicht, wie ichs Exe mitteilen lasse, denn der Große hat mir natürlich wieder ein Verschwiegenheitsversprechen abgerungen.

Ich bin stinksauer, dass das immer von hinten durch die Brust ins Auge gehen muss, ich habe diese Lügereien und unterderhand- Informationen so satt.

Leider denken die Kinder inzwischen, dass solch ein Verhalten normal ist, da sie es tagtäglich vorgelebt kriegen und das geht mir mächtig gegen den Strich. 😡

HHJung, *derzwischenzweibabyfütterungennichtschlafenkann*


AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2007 04:39
(@hamburger jung)

Und heute dann habe ich die zu erwartende Forderung bzgl. nachehelichem Unterhalt bekommen.

Exe will 768 € von mir haben.  EU! mindestens schreibt ihre Anwältin! 😡 😡 😡    Zzgl. 514€ KU

Die hat wohl nicht alle Pfannen auf dem Dach. Ich verdiene im Moment so zwischen 1800 und 2000€, habe jetzt drei Kinder und berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von mind. 250€. Exe verdient so bei 500€

Naja, ich hab vor einiger Zeit beschlossen, mich nicht mehr aufzuregen, eigentlich war damit ja auch zu rechnen, weil wir gerade geschieden wurden, mich regt nur diese Dreistigkeit auf.


AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2007 14:19
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

war doch klar HHJung, oder ?
Rechne mal durch:
2000 - 514 = 1500
dann abzgl. berufsbedingte Aufwendungen etc....
Riesterrente (4% vom Brutto ... weiß jetzt gerade das BGH Urteil nicht)
Pi mal Daumen max. 400, wenn überhaupt.
Habt ihr gemeinsame Schulden, die du bedienst ?
Dreistigkeit ist das nicht, daß steht ihr doch zu  :amen:
Die Schwarzkittel schreiben halt immer so shice Briefe  :knockout:
Mach RA-Briefe am WE nicht mehr auf  😉

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2007 14:33
(@hamburger jung)

Ich werd heute abend mal ne detaillierte Unterhaltsberechnung und die der Gegenseite einstellen, hab gerade Vaterpflichten....


AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2007 14:48




(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

Pi mal Daumen max. 400, wenn überhaupt.

ich geh´noch einen schritt weiter, pi mal daumen: nadda, nothing, niente

ohne die unterhaltsrechtlichen leitlinien HH´s zu kennen,
wenn ich die unseren zugrunde legt: der klassische mangelfall

1.900,- (als mittel aus 2.000,- und 1.800,-) abzügl.
  250,- berufsbedingte aufwendungen macht
1.650,- differenz zu exens 500,- macht  1.150,-

davon 3/7 als theoretischen EU: knapp 500,-

wobei nur theoretisch, denn da sind ja noch drei kids:
514,- (so´´s denn korrekt) für die "großen" plus 233,- für die kurze macht zusammen ca. 750,-

und sollte die unterhaltsreform, was zu erwarten steht, den KU vor den EU stellen,
bleibt für´s exchen nüscht

anderenfalls würde wundersam gequotelt und
ganz grob überschlagen kämen für´s exchen irgendwas um die 250,- bei rum

(bei allem sind ehebedingte schulden u.a. noch nicht berücksichtigt)

aber 768 € is ja ma nen schöner streitwert  :knockout:

mahlzeit


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2007 15:06
(@hamburger jung)

So hab Zeit gefunden, Mama is´ja auch noch da und darf jetzt mal mit Töchterchen (Mann ich bin so stolz) schmusen... :rofl2:

durchschnittliches Nettoeinkommen HHJung 2006 :    2141€
abzgl. berufsbedingte Aufwendungen :                              250€
abzgl. ehebedingter Schulden:                                            400€
abzgl. privater RV HHJung und die Jungs:                        100€
abzgl. privater Zusatz- KV:                                                        50€
bleibt                                                                                        1341€

abzgl. KU für die Jungs:                                                        514€

bleibt:                                                                                        877€

Die ehebedingten Schulden sind ein Privatdarlehen über 30000€, dessen Verwendung im einzelnen wohl nicht mehr nachzuvollziehen ist, dass Exe und ich zusammen aufnahmen, welches meine Mutter abgelöst und mir die Summe als zinsloses Darlehen zur Verfügung gestellt hat. Dieses trage ich nun seit Januar 2007 mit mtl. 400 Ücken ab.

Hier die Darstellung der Gegenseite-da sie sehr konfus ist (Fachanwälte für Mietrecht halt, Schuster bleib bei Deinen Leisten  :rofl2:) stell ich sie mal im Original ein:

"Beweis:

Aus der Ehe ist der gemeinsame Sohn der Parteien xxx hervorgegangen.
Der Sohn lebt bei seiner Mutter der Klägerin.

Der Beklagte hat einen weiteren Sohn xxx aus einer vorehelichen Beziehung, für den er einen mtl. Unterhalt i.H.v. 257€ zahlt.

Die Parteien einigten sich - für die Zeit ab 01.06.2006- auf einen TU  415€, KU 192€  , ergibt 607€

Der Beklagte hat gemäß Jahresverdienstbescheinigung 2005 (Anm.: da hatte ich noch Lst.- Kl. III) ein Nettoeinkommen von mtl. 29.245, 21€, also durchschnittlich mtl. 2437,10€.

Der Beklagte bewohnt ein in seinem alleinigen Eigentum stehendes Eigenheim, zusammen mit nseiner LGin, einer Polizeibeamtin bzw. Polizeiangestellten (Anm. ja was denn nun, habt ihr schlecht recherchiert?? :rofl2:). Die Lgin ist vollschichtig tätig.

Der Wohnvorteil ist zu bewerten mit mindestens 400€

Der Ersparnis wegen gemeinsamer Haushaltsführung ist zu bewerten mit mind. 200€

(Nach std. Rechtsprechung bis zu 25% der LHK; vgl. Gerhard, Handbuch des Fachanwalts, Kapitel 6, Rn.54:

z.B. für das Einfamilienhaus Grundsteuer, Sach- und Haftpflichtversicherung, Reparaturkosten, Heizkosten, Grundkosten für Müllentsorgung und Energiekosten: 50% der anfallenden Kosten.)

(Anm. Prost Herr Gerhard :rofl2:)

Beweis: Sachverständigengutachten  (Anm.:  :question:)

Abzusetzen sind:

Fahrtkosten  470€  (Anm. aus 2005, seit 2006 sind die niedriger, wie hohl kann man sein, denn das habe ich angegeben...)

Unterhalt für den nichtehelichen Sohn  257€

Private RV  32€

private KV  47€

Der Beklagte zahlt für sein Eigenheim Abtrag

Nach ständiger Rechtsprechung ist der Zinsanteil, nicht aber der Abtrag abzugsfähig. Der Zinsanteil wird- vorläufig, von dem Beklagten noch nachzuweisen- geschätzt auf monatlich 400€ (anm.: der Zinsanteil liegt bei 522€)

1206€
1831,11€

Einkommen der Klägerin:

Die Klägerin ist Azubi zur Arzthelferin.....Seit dem 01.08.2006 beträgt die mtl. Vergütung 408€ (Anm:zzgl. 408€ Wehnachtsgeld)

Beweis: Abrechnungen

Mit der Ausbildung hatte die Klägerin erst nach der Trennung begonnen, um im Berufsleben wieder Fuß zu fassen. Es handelt sich also- wegen der Versorgung der Söhne xxx(6Jahre) und den- vorehelichen- Sohn xxx (9Jahre)um überobligatorische Tätigkeit. Hierauf kommt es jedoch nicht an.

Die Klägerin hat folgende mtl. Belastungen:

Fahrtkosten zum Arbeitsplatz
24km x 21 Tage x 0,30€ = 151,20€

Vergütung für die Tagesmutter:
Die beiden Kinder xxx und xxx werden von der TM während der ausbildungsbedingten Abwesenheit der Klägerin betreut für mtl. 467€ (Anm.: davon zahlt Exe 50 und den Rest das JA...)

Für die Unterhaltsberechnung ist also allein das unterhaltsrelevante Einkommen des Beklagten zu berücksichtigen mit  1831,11€

Kindesunterhalt:

Wie oben ausgeführt, hatten sich die Parteien für die Zeit ab 01.06.2006 geeinigt auf mtl.  192€

Wegen Erreichens der Altersstufe2 zahlt der Beklagte seit 11.08.2006  mtl. 247€

Beweis: Schreiben der Prozeßbevollmächtigten des Beklagten vom 31.08.2006

Da der Beklagte nur für 2 Personen unterhaltspflichtig ist, findet Gruppe 7 der DT Anwendung, so dass zu zahlen sind:  351€ abzgl. 77€  =    274€

Unter dem 13.10.2006 ist der Beklagte zur entsprechenden Erhöhung des KU aufgefordert worden. Da der Beklagte seine Leistungsfähigkeit bzgl. angemessenen TU bestreitet, ist davon auszugehen, das auch die Erhöhung des KU nicht gezahlt wird, so dass die Klage insoweit zu erweitern sein wird.

Bei der Berechnung des TU wird deshlab der erhöhte KU von 274€ ab 01.10.2006 eingestellt.

TU:Entsprechend der oben ausgeführten Einigung schuldet der Beklagte für die Zeit vom 01.06.2006 - 30.09.2006 mtl. 415€ Trennungsunterhalt.

also 4 x 415€ = 1660€

Der Beklagte zahlte:
6/06  415€                     
7/06    365€
8/06  365€
09/06  331,67€    =  1476,67€

so dass noch offen sind    183,33€

Von dem unterhaltsrelevanten Einkommen des Beklagten i.H.v.  1831,33€

ist abzusetzen KU                                                                                        247€

                                                                                                                      1584,11€

Hiervon stehen der Klägerin 3/7 zu, also                                                  678€

Ich hoffe, Ihr steigt da noch durch, das fiel mir selbst beim Original schon schwer. Dieses Schreiben ist übrigens dem Antrag auf PKH für das Verfahren wegen TU beigefügt, über den noch nicht entschieden wurde, in dem Schreiben bzgl. EU wird darauf Bezug genommen,d.h. sie nehmen die gleichen Begründungen.

Freu mich über Eure Meinung


AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2007 18:24
(@hamburger jung)

Achso:

da war ja noch die gemeinsame Steuernachzahlung für 2002 i.H.v. 1056€, die ich alleine gezahlt habe. Dafür habe ich mtl. 100€ vom Zahlbetrag EU ab Oktober bis einschl. Dezember abgezogen.

Im Januar konnt ich nix mehr abziehen, weil ich die Zahlung aufgrund wiederholter Frechheiten der Gegenseite gänzlich eingestellt habe.    :rofl2:


AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2007 18:43
(@hamburger jung)

Wozu vs so gut ist, jetzt hab ich die wirre Schreibe der Gegen- Rain verstanden:

Einkommen: 2437,10€

zzgl.

Wohnvorteil    400€
Haushaltsersparnis  200€

ergibt        3037,10€  Einkommen HHjung    :rofl2:  Ich wußte gar nicht, dass ich so schweinereich bin    :rofl2:

abzgl.

berufsbed. Aufw.  470€
KU nichtehelicher Sohn 257€
private RV    32€
private KV    47€
Zinsanteil  400€

ergibt 1831,11

abzgl. KU ehelicher Sohn  247€

ergibt  1584,11€

davon 3/7 ergibt EU i.H.v. 678€

Was haltet Ihr von diesem Scheiß?  Der Wortfilter läßt bestimmt gleich grüßen!


AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2007 21:20
(@hamburger jung)

Interessant wäre vielleicht auch noch, dass ich ab 12. März für ein Jahr in Elternzeit gehe und dann natürlich nur noch 67% des Nettos aus 2006 zur Verfügung habe.

Den KU werde ich natürlich weiterzahlen, aber meines Wissens darf Elterngeld ja auch sonst auf nix angerechnet werden, ich glaub, das wird noch interessant, zu welch fadenscheinigen Argumenten Exe´s Rain noch so in der Lage sein wird....


AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2007 20:06
(@sonnenschein72)
Schon was gesagt Registriert

Hi HH,

darfst du als "Zahler" so einfach in Elternzeit gehen?

LG, Sonnenschein


AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2007 20:20
(@hamburger jung)

darfst du als "Zahler" so einfach in Elternzeit gehen?

Ich glaub nicht, dass man das so pauschal beantworten kann...

Ich bin mir sicher, dass die guten Vorsätze unserer Familien- und unserer Justizministerin nur solange halten, wie kein neuer Hartz 4- Fall dabei herauskommt, ansonsten wird es bestimmt als sittenwidrig abgestempelt, dass ich das wichtige erste Jahr voll und ganz meinem Kind widmen möchte....

Wie gesagt, ich bin gespannt, zu was für Schachzügen und Auslegungen Anwältin und Richterin in diesem Fall fähig sin werden...

Um den KU werde ich natürlich auch mit Elternzeit nicht herumkommen, das war auch nie meine Absicht und selbst wenn ichs nicht müßte- was definitiv nicht so ist- hätte ich ihn trotzdem gezahlt!


AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2007 20:43
(@hamburger jung)

Update:

Heute bekam ich folgendes Schreiben der Gegenseite:

" In Sachen xxx behauptet der Beklagte, dass die Klägerin von einer "völlig falschen Einkommenssituation" des Beklagten ausgehe.

Demgemäß wird beantragt, dem Antragsgegner die Vorlage der Jahresverdienstbescheinigung 2006 aufzugeben.

Es ist richtig, dass der Beklagte unterhaltspflichtig ist gegenüber 3 Personon:

1) gegenüber der Klägerin:

Seit Januar 2007 zahlt der Beklagte für die Klägerin überhaupt nichts mehr

2)gegenüber dem gemeinsamen Sohn xxx ,geb. am xxx

Für den Sohn D... zahlt der Beklagte nach wie vor lediglich 247e (Anm.: ich zahle 257€)

3) gegenüber seinem nichtehelichen Sohn des Beklagten (Anm.: kauf Dich ma´ne Tüte Deutsch...), xxx, geb. am xxx

Es wird mit Nichtwissen bestritten, dass der Beklagte dieser Unterhaltspflicht nachkommt  (Anm.: bzgl. dieser hat Gegen- Rain letzten Sommer Nachweise gefordert und erhalten)

Zu ergänzen ist, dass die Klägerin neben dem gemeinsamen Sohn xxx noch einen vorehelichen Sohn zu versorgen hat, nämlich xxx, geb. am xxx

Insoweit wird um Berichtigung des PKH- Antrags gebeten:

Wie bereits in der Antragsschrift vom 13.10.2006  Bl.4 Mitte vorgetragen, hat die Klägerin einen vorehelichen Sohn xxx.

Der Vater des Sohnes , Herr yyy zahlt für xxx einen mtl. Unterhalt i.H.v. 249€

Demgemäß bezieht die Klägerin KiGe für beide Söhne, insgesamt also 308€.

Wie bereits in der Antragsschrift ausgeführt, ist die Lgin des Beklagten - zumindest seit Dezember 2006- nicht mehr erwerbstätig: Sie hat Mitte Januar ein Kind geboren, dessen Vater der Beklagte ist. Die KM bezieht Elterngeld, so dass KM entsprechend zur Haushaltsführung und den übrigen allgemeinen Lebenshaltungskosten beiträgt. Entsprechend verringert sich der Selbstbehalt des Beklagten.

gez. ..."

Antwort meiner Rain:

"In Sachen xxx beantragen wir zunächst, das Passivrubum zu berichtigen. Der Beklagte trägt nach rechtskräftiger Ehescheidung nunmehr wieder seinen Geburtsnamen xxx.

Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass die Parteien seit dem 24,01.2007 rechtskräftig geschieden sind, das vorliegende Verfahren betrifft daher nur diesen Zeitraum.

Am 12.01.2007 ist ein weiteres Kind des Beklagten geboren worden, nämlich seine Tochter xxx.

Ab diesem Zeitpunkt ist eine neue Unterhaltsberechnung vorzunehmen unter Berücksichtigung von 4 unterhaltsberechtigten Personen.

gez. ... "

Ich bin ja mal gespannt....


Anm. Admin: Einen Realname entfernt. Bitte Forenregeln beachten (Nr. 2).


AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2007 19:44
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

Ab diesem Zeitpunkt ist eine neue Unterhaltsberechnung vorzunehmen unter Berücksichtigung von 4 unterhaltsberechtigten Personen.

frage an die unterhaltsspezialisten:

ist HHjung nicht 5 personen gegenüber unterhaltspflichtig?

3 x KU

1x TU/EU

1x BU,  :winkewinke: HHdeern

lg

wolf,

der erst jetzt begriffen hat, dass du, HHjung demnach 3 leibliche kiddies hast ...


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2007 21:00
(@hamburger jung)

Hi Wolf,

1x BU,  winkewinke HHdeern

theoretisch bestimmt, nur bleibe ich ja ab März zuhause, insofern müßte sie mir gegenüber ja "verpflichtet" sein, nur weiß das die Gegenseite ja offensichtlich nicht, weil sie in ihrer ignoranten Art und Weise ganz "üblich" davon ausgeht, dass HHDeern zuhause bleibt, wie überall  :knockout: :knockout: :knockout:

der erst jetzt begriffen hat, dass du, HHjung demnach 3 leibliche kiddies hast ...

Geeenau, und einen (den "Großen") "Stiefsohn".
Und hier is Schluß, Töchterchen ist ein schöner Abschluß!!!!


AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2007 21:06




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