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(Noch) Eine endlose Geschichte...

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(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Mahlzeit,

habe ich das falsch verstanden: ?

Der Kreditvertrag wurde nicht von -nehmer und Bürgen in der Bank unterschrieben, sondern
unterschrieben der Bank vorgelegt ?

LG Jochen


Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2006 14:37
(@hamburger jung)

Hi Hajoco,

ja genau so ist es gelaufen, macht das einen Unterschied?

P.S: Ich habe eben den Antrag auf Übertragung des SFR von der Versicherung erhalten. Ratet mal was....
Nicht meine Unterschrift....


AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2006 14:43
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Jung,

wenn ich es nicht besser wüsste, würde ich sagen - das geht überhaupt nicht !

Habe für eine Kontoeröffnung meiner damals 78-jährigen Mutter einen unterschriebenen Antrag in die Bank gebracht.
"Herr Hajoco - eigentlich dürfen wir das so nicht machen - aber Sie sind schon lange Kunde hier...."

Habe dann später die Bürgschaft eines Freundes über einen hohen Geldbetrag gebraucht - da waren die Unterschriften aller Beteiligten in der Bank zu leisten.

Würde `mal mit der Bank klären, wann und wo Deine Unterschrift geleistet wurde.

LG Jochen


Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2006 15:23
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

[...] Ratet mal was....
Nicht meine Unterschrift....

spontane assoziation:

"nagel die frau an die wand"

ein ratschlag, den mir ein guter freund während meiner trennung gab
(er hatte schon zwei trennungen hinter sich und
betreut seit 12 jahren seine schwerstbehinderte tochter, die frau ihm "liess" ...)

dass ich ihm ´nen vogel zeigte,
glaubte alles friedlich regeln zu können,
dass ich mehr als 1 jahr rumeierte, beseelt von dem irrglauben,
mein exchen verfolge keine unlauteren absichten und
würde verständnis für meine bitten um finanzielle unterstützung der jungs entwickeln ...

... das nur am rande

lg

wolf,

der heute seine ansprüche (besser gesagt: die seiner jungs) gerichtlich durchsetzen läßt


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2006 11:54
(@hamburger jung)

"nagel die frau an die wand"

Ich werde morgen die zweite Anzeige machen und für beide Strafantrag stellen (hatte ich mir bei der ersten vorbehalten).
Mittwoch habe ich einen Termin bei einer Rechtsanwältin, die ich noch aus Schulzeiten kenne und da werden wir uns die weitere Taktik überlegen.
Vielleicht findet sich ja ein Weg, die Versicherung und die Bank soweit zu bringen, Exchen ans "arbeiten" zu kriegen...

Meiner FamR Anwältin habe ich mitgeteilt, dass ich einen Antrag auf Verwirkung des Unterhaltsanspruchs stellen möchte.

Mir stellt sich jetzt eine Frage:

Soll ich den EU jetzt schon einstellen oder erst wenn dem Antrag stattgegeben wurde (heißt das so?)?


AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2006 18:45
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Soll ich den EU jetzt schon einstellen oder erst wenn dem Antrag stattgegeben wurde (heißt das so?)?

Tja...

So ein Titel besteht kannst du mit dem Antrag auf Abänderung des EU wegen Verwirkung gleichzeitig Vollstreckungsschutz beantragen. Stimmt das Gericht diesem Antrag zu, kann die Zahlung unterbleiben.

Besteht kein Titel, kannst du die Zahlung umgehend einstellen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2006 19:48
(@hamburger jung)

Update:

Heute flatterte mir ein Brief von Exchen ins Haus:

"Hallo HHJung,

mit dem Schreiben, welches ich als Kopie beigefügt habe, möchte ich Dir nur mitteilen, dass Du es Dir vielleicht nocheinmal durch den Kopf gehen lassen solltest, ob Du bei den beiden Anzeigen bleibst, oder diese doch noch rechtzeitig zurückziehen möchtest.
Ich werde Dir bis kommenden Montag (11.Dezember 2006) die Möglichkeit dazu einräumen, ansonsten wird das Original des beigelegten Schreibens am Mittwoch bei der -Dienstherr- eintreffen.
Ich weiß nicht, was Du mit den Anzeigen bezwecken möchtest, jedoch hätte ich Dich ein wenig intelligenter eingeschätzt, denn "wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen".
Desweiteren werde ich wohl aus gegebenen Umständen, in Zukunft nicht mehr in der Lage sein, aufgrund Deiner nicht  rechtmäßigen Unterhaltskürzungen die Kreditraten meines Autos zu tilgen. Die Offenlegung meiner wirtschaftlichen Verhältnisse stellt für mich kein Problem dar, so dass Du wohl in absehbarer Zeit das Amt des Bürgen antreten solltest.

Ich hoffe, dass ich Dir mit diesem Brief mein Entgegenkommen signalisiere und Du dementsprechende Maßnahmen einleitest, da ich natürlich zu einer friedlichen Einigung im Sinne der Kinder stets bereit bin bzw. in der Vergangenheit auch war."

Anlage:

"An
-Dienstherr-

:: Erschleichung von Leistungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass Herr HHJung , geb. am xxx, wohnhaft in xxx seit August 2005 unrechtmäßig die monatliche Kindergeldzulage für meine beiden Kinder xxx und xxx bezieht.
Da wir getrennt lebend sind, gab Herr HHJung an, dass es einen Zweitwohnsitz der Kinder in seinem Hause gäbe, was jedoch nicht der Wahrheit entspricht. Beide Kinder sind ausschließlich bei mir gemeldet und leben dauerhaft nur bei mir.

Nachdem mir dieses bekannt geworden ist, sehe ich es als meine Pflicht an, Ihnen darüber Auskunft zu erteilen.

Bei evebtuellen Rückfragen stehe ich Ihnen gern unter: Tel.- Nr. zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Exchen"

:rofl2: :rofl2: :rofl2:

Leute das ist die Steilvorlage schlechthin!

Wenn sie die Raten nicht bezahlt, reichts für nen Betrug.
Mit diesen Briefen gibt sie m.M. nach die angezeigten Straftatbestände schon indirekt zu.
Das ist Nötigung
Anschwärzen beim Arbeitgeber ist ein weiter Grund für den Verlust des Unterhaltsanspruchs.

Ich bekomme Kinderzulagen von meinem Dienstherrn, das ist richtig. Ich bekomme allerdings keine für den Großen, sondern eine für den Kleinen und eine für meinen unehelichen Sohn von vor der Ehe. Und ich bekomme sie nicht aufgrund eines Zweitwohnsitzes bei mir, sondern aufgrund der Tatsache, dass ich KU zahle.
Ich habe die Kinder damals mit einem von Exchen unterschriebenen Schriftstück mit Zweitwohnsitz bei mir angemeldet,
allerdings nicht wegen der Zulagen, sondern einfach nur so. :rofl2:

so dass Du wohl in absehbarer Zeit das Amt des Bürgen antreten solltest.

Ist das dann nicht Ämterhäufung? Eines bekleide ich schon beim Dienstherrn. :rofl2:

Im Großen und Ganzen fällt mir dazu nur noch dies ein: :knockout: :knockout: :knockout:

:sicher:      :schilddanke:


AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2006 18:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Ex ist ja völlig gehirnalbern...  :rofl2:

Der Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) ist erfüllt. Ich würde allerdings abwarten, ob sie's denn nun wikrlich macht. Die Unterhaltsverwirkung wäre mir persönlich mehr wert als ein Strafantrag, der dann doch eingestellt wird.

...und alles unter dem Deckmäntelchem "...im Sinne der Kinder." Peinlich irgendwie.

DeepThought


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AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2006 19:40
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi HHJung,

ich verweise an dieser Stelle höflich auf meine Signatur...

Für mich ist es im Augenblick nur wichtig was die Bank gesagt hat. Denn nach Deinen Schilderungen wären die am Zug hinsichtlich einer Strafanzeige wegen Urkundenfälschung. Die wollen ihr Geld zurück - egal von wem !

Das Schreiben Deiner EX-Frau signalisiert aber doch m. E. erhebliche Kompromissbereitschaft.
Ob Du aus der "Kindergeldzulage herauskommst", vermag ich nicht so zu beurteilen, aber offensichtlich ist sich Deine EX-Frau der Brisanz der Angelegenheit durchaus bewusst, denn wer den Unterhaltszahler wissentlich "betrügt" verwirkt seinen Anspruch.

LG Jochen


Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2006 20:03
(@hamburger jung)

@ Hajoco:

Für mich ist es im Augenblick nur wichtig was die Bank gesagt hat. Denn nach Deinen Schilderungen wären die am Zug hinsichtlich einer Strafanzeige wegen Urkundenfälschung. Die wollen ihr Geld zurück - egal von wem !

Eine zweite Anwältin ist gerade dabei, die Bank und die Versicherung diesbezüglich anzuspitzen...

Das Schreiben Deiner EX-Frau signalisiert aber doch m. E. erhebliche Kompromissbereitschaft.

:question:  Hattest Du hier den Ironie- Schalter an?

Ob Du aus der "Kindergeldzulage herauskommst", vermag ich nicht so zu beurteilen,

Da brauche und will ich gar nicht raus! Die Zulagen beziehe ich rechtmäßig und keinesfalls erschlichenerweise. Selbst wenn sie den Brief abschickt, macht sie sich nur selbst zum Obst...

Übrigens hat die Polizei eine Anzeige wegen Betrugs aufgenommen bezgl. der Versicherung. Damit ist es jetzt eine wegen Urkundenfälschung und eine wegen Betrugs. So Gott will kommt noch eine wegen Versicherungs- und eine wegen Kreditbetrugs dazu. Mit einer Anzeige wegen Nötigung warte ich natürlich, bis sie sich bei meinem Dienstherrn vollends lächerlich gemacht hat. :rofl2:

@ Deep: "gehirnamputiert" find ich triffts noch besser... :rofl2:


AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2006 23:07




(@hamburger jung)

Update:

Letzten Fr auf Sa wären die Kinder bei mir gewesen. Fr mittag rief Exchen an um mir mitzuteilen, die Kinder wollten mit ihren Freunden ins Kino gehen und insofern lohne sich der Besuch nicht mehr. Ich habe mit ihr vereinbart, mir einen Ersatztermin zu überlegen und ihn ihr dann mitzuteilen.

Diese Woche dann habe ich meinem Großen eine SMS geschrieben, wie es den Beiden ginge und bekam keine Antwort- Nachtigall ick hör Dir trapsen...

Heute sollten sie dann laut Exchens Plan wieder bei mir sein, der Kleine hat jetzt Weihnachtsfeier in der Schule, zu der wir zusammen hingehen wollten. Um 5 min vor Abholzeit riefs Exchen an: " Der Kleine möchte lieber mit mir zur Weihnachtsfeier."

Ich erbat mir dann Junior ans Telefon, der (nach 3 sek.- Gespräch mit Mama und zugehaltenem Telefonhörer    :gunman:  ) sichtlich überrascht war, dass ich mit ihm dahingehen wollte...  Das ginge auch gar nicht, er ginge ja schon mit Mama und ihrem Freund und dem Großen.

Um ihn nicht in Schwulitäten zu bringen habe ich ihm dann viel Spass gewünscht und gefragt, ob ich den Großen nochmal sprechen könne.  "Nee, der is bei xxx (ein Kumpel).

Also habe ich den Großen beim Kumpel angerufen.  Auf meine SMS von letzter Woche durfte er nicht antworten, weil sie da gerade "zu einer Weihnachtsfeier wollten". Zur Feier vom Kleinen ginge er nicht mit, er sei mit xxx verabredet. Eigentlich seien sie ja heute bei mir, aber Mama habe gesagt, wegen der Feier ginge das nicht. (Sie hatte mir explizit auf den Zettel mit Besuchsterminen geschrieben, dass diese heute ist...). Auch ihm habe ich viel Spass gewünscht und mich verabschiedet.

Das dies kommen musste war mir aufgrund reichhaltiger Erfahrungen mit Exchens Ameisengehirn schon länger klar.

Meine Frage: Wie werden die Kosten eines Umgangsprozesses verteilt, wenn beiden (eigentlich) PKH zustehen müsste?

Traurige Grüsse  ;(

HHJung


AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2006 18:33
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo, lieber HHjung,

deine frage können dir hoffentlich andere beantworten

mir ist es ein anliegen, dir spontan zu sagen,
dass du dich deinen kids gegenüber echt klasse verhalten hast  :thumbup:

lg

wolf,

der sich seinen nachsatz zu exens verhalten im öffentlichen part lieber verkneift


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2006 20:16
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo HHJung,

Meine Frage: Wie werden die Kosten eines Umgangsprozesses verteilt, wenn beiden (eigentlich) PKH zustehen müsste?

ich hab grad mal ins letzte Umgangsurteil reingeschaut. Da steht die Ex drin, nicht die Kinder wie beim KU, in unserem Fall steht da: KV gegen KM. Zum Ende steht dann, dass der Streitwert 3000 Euro beträgt, aber keinerlei Aufteilung der Kosten.

Beiden Parteien wurde hier PKH bewilligt.

LG

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
21dbc1b8a029e54556e0e8e32d0b6d64

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2006 20:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Meine Frage: Wie werden die Kosten eines Umgangsprozesses verteilt, wenn beiden (eigentlich) PKH zustehen müsste?

Wenn beiden Parteien PKH gewährt wird, zahlt keiner was. Gerichte sind immer geneigt, in Umgangssachen einen Vergleich zu schließen. Macht weniger Arbeit und soll die Kompromiss- und Kooperationsbereitschaft der Eltern unterstreichen. Solltest du selbst zahlen müssen: Bei Vergleichen zum Umgangsrecht bekommt der RA keine Vergleichsgebühr.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2006 21:07
(@hamburger jung)

Update:

Hier die Beiden Briefe meiner zweiten Rain an Exchen und Versicherung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

...

Mein Mandant legt mir ihr Schreiben vor, in dem sie meinem Mandanten mitteilen, das Ihnen ein Vertrag zur Übertragung des SFR von der Versicherung meines Mandanten vorliegt.

Mein Mandant hat einen solchen Antrag jedoch zu keinem Zeitpunkt unterschrieben, bzw. zugestimmt. Aufgrund dessen hat mein Mandant den Verdacht, dass Ihre Versicherungsnehmerin, die die getrennt lebende Ehefrau meines Mandanten ist, seine Unterschrift auf diesem Antrag gefälscht hat, um den Rabatt auf sich zu übertragen und bei Ihnen einen günstigeren Tarif erhält.

Diesbezüglich hat mein Mandant auch bereits Strafanzeige gegen Ihre Versicherungsnehmerin erstattet wegen des Verdachts der Urkundenfälschung. Es wird Ihnen ausdrücklich anheim gestellt, die Angelegenheit auch selbst strafrechtlich zu verfolgen.

Die Übertragung des SFR erfolgte daher ohne Rechtsgrund, da der Vertrag nicht von meinem Mandanten unterzeichnet ist.

Ich habe Sie daher aufzufordern, den SFR unter einer Fristsetzung bis zum 10.01.2007 wieder vzurück an meinen Mandanten zu übertragen.

In Erwartung Ihrer Rückäußerung verbleibe ich

...

Sehr geehrte Frau Exchen,

....

Mein Mandant legt mir die Korrespondenz Ihrer Kfz- Versicherung vor, wonach er Ihnen mit Antrag vom 30.09.2005 seinen SFR aus obiger Kfz- Versicherung übertragen haben soll.

Mein Mandant hat einen solchen Antrag zu keinem Zeitpunkt unterschrieben, weshalb er den Verdacht hat, dass Sie diesen Antrag in seinem Namen unterschrieben haben. Aufgrund ndieses Verdachtes hat er auch bereits eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung erstattet.

Die Übertragung des SFR erfolgte ohne Zustimmung meines Mandanten, so dass die Übertragung ohne Rechtsgrund vorgenommen wurde.

Ich habe Sie daher aufzufordern, diesen SFR unverzüglich, spätestens jedoch unter einer Fristsetzung bis zum 10.01.2007 auf meinen mandanten zurück zu übertragen.

Sollten Sie diese Frist fruchtlos verstreichen lassen,werde ich meinem Mandanten raten, den Anspruch gerichtlich durchzusetzen.

Mit freundlichen grüßen,

...

🙂  Jetzt kommts Exchen mal ins Arbeiten- hoffentlich...


AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2006 21:23
(@hamburger jung)

Update:    😡

Heute nachmittag rief mein Kleiner an und war völlig aufgelöst.

Mama habe ihm sein Rechenheft weggenommen, ihn 3mal ganz doll auf den Po gehauen und ins Zimmer gesperrt. Sie und ihr Freund ließen ihn nicht mehr aus dem Zimmer er habe sich aber rausschleichen können um das Telefon zu holen und mich anzurufen.

Er hat gefragt, wann er endlich wieder bei mir sei. ;(

Er bat mich, vorbeizukommen und ihm zu helfen. Ich bin dann sofort los (1km) und sah ihn in seinem Zimmer weinend am Fenster stehen. Habe geklopft, daraufhin hat er sich zur Tür geschlichen, gaaaaanz leise Licht angemacht und ist mir weinend um den Hals gefallen. Mußte mich sehr zurückhalten, nicht gleich mitzuheulen...

Dann hat er mir alles nochmal erzählt (Mama saß mit Freund vorm Fernseher und hat NIX mitgekriegt.

Wir haben besprochen, dass er Mama sagt, was ihn stört, während ich dabei bin, also habe ich geklopft und sie gerufen, 6mal- keine Reaktion... Also sind wir ums Haus und haben an die Wohnzimmerscheibe geklopft. Dann kams Exchen endlich an die Tür.

Ich habe sie gefragt, ob sie mir mal erklären könne, was los sei.  Ja, könne sie, der Kleine sei total ausgerastet und da habe sie halt Maßnahmen ergriffen... Ich habe ihr dann deutlich gemacht, dass dieserlei Maßnahmen von mir in keinster Weise akzeptiert würden, ich ihr aber anböte, die Sache mit dem Kleinen und mir zu klären- vernünftig, was mir ehrlich gesagt nach der ganzen Vorgeschichte in den letzten Wochen nicht leicht gefallen ist...

Der Kleine hat ihr dann gesagt, sie solle ihm seine Sachen nicht wegnehmen, ihn nicht hauen und einsperren.

Antwort: "Und wer hat meine Lampe und meinen Spiegel kaputtgemacht?" 

Ich habe gedacht, ich redete da mit zwei Kindern und nicht mit Kind und Exchen- die Frau ist 30!
Es ging dann noch etwas hin und her, ich habe ihr gesagt, ich erwartete dass sie das mit dem Kleinen adäquat klärt und ihr angeboten, ihn bis morgen zu mir zu nehmen um die Situation zu entschärfen.  Wollte sie natürlich nicht.

Also habe ich ihn mit seinem Einverständnis dagelassen (obwohl er nicht glücklich aussah  ;() und ihn eben nochmal angerufen. Offensichtlich ist erstmal Ruhe eingekehrt.

Davon abgesehen, dass ich noch überlege, wie ich derlei Fehlverhalten von Exchen in Zukunft unterbinden werde hat es mir (und hoffentlich auch ihr) eines bewiesen:

Egal, wie sehr Exchen versucht, den Umgang zu verhindern oder das Verhältnis zwischen mir und den Kindern zu beeinflussen, sie wird das Band zwischen uns niemals zerstören können, dnn meine Kinder wissen, wo sie hingehören, und auf wen sie sich verlassen können.


AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2006 20:27
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin HH-Jung,

da kannst du aber mächtig stolz sein auf deinen Kleinen  :thumbup:

Ich wünsche dir von Herzen, dass er so bleibt und sich nicht von seiner Mutter einschüchtern lässt.

LG

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
21dbc1b8a029e54556e0e8e32d0b6d64

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2006 20:55
(@hamburger jung)

sooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooo stolz bin ich!  🙂


AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2006 21:25
(@sonnenschein72)
Schon was gesagt Registriert

Hey HH,

ich bin auch stolz auf dich!!!  😉

Toller Papa!

LG!


AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2006 16:33
(@babbedeckel)
Registriert

Hi hhjung,

der hat aber ein Selbsbewußtsein ... und das nur weil DU es bist, der ihm den Rücken stärkt  :thumbup:

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2006 17:51




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