Hallöchen, hallöchen,
sorry, hab mich jetzt eine Zeitlang nicht melden können, da ich keinen PC hatte. Also:
wir hatten Ende Mrz. einen Termin beim FamGe. Dabei kam dann u.a. das Theater während der "Vater-WE" zur Sprache & daß ich wg. der erwähnten Problemen (Streß bei der Rückführung, große Tochter näßt in den Tagen danach wieder ein, etc.) nur zu einem 14tg. Umgangsrecht von Samstag 15 Uhr bis Sonntag 16 Uhr bereit wäre. Na ja. Die Familienrichterin meinte nur, das sei Quatsch und folgte der Argumentation meines Ex, er "wolle auch mal einen 'ganzen Tag' " mit den beiden verbringen und auch mal 'mit ihnen Frühstücken und bei ihrem Aufwachen dabeisein' ". Jedenfalls habe ich in der Verhandlung einem Vergleich zugestimmt, daß er sie Freitags nachmittags bis Sonntags nachmittags haben darf.
Anfang letzter Woche kam dann das Urteil zu den Unterhaltszahlungen. Danach muß er für beide Kinder zahlen und für mich einen Trennungsunterhalt, bei dem mein eigenes Einkommen zu 50% berücksichtigt wird, da meine Erwerbstätigkeit zwar "überobligatorisch" sei (die Kids sind 3 1/2 und 18 Monate), aber trotzdem... ist ja eigentlich auch ok so. Und er muß für die Zeit bis April 04 insgesamt 850 EUS nachzahlen (da hatte er ja einfach mal den Unterhalt um 200 EUS/monat gekürzt). Tja, bis heute habe ich den Mai-Unterhalt nicht auf meinem Kto. von den 850 mal ganz zu schweigen; meine Mietlastschrift wird die Bank wohl kaputtgehenlassen (habe keinen Dispo bekommen, weil "getrenntlebend") und was jetzt? Reden kann ich mit meinem Ex nicht, er blockt jeden Kontakt ab, auch die "Übergabe der Kinder" erfolgt durch schlichtes "in die Hand drücken". Beim letzten Vater-WE hab ich 2 Std. hinter ihm hertelefoniert, um rauszubekommen, was für eine Wunde die Große am Finger hatte... (Frettchenbiß im Zoo)... und was mach ich jetzt?
Ratloser Gruß
Eure
Holy
Nichts erwarten; dennoch gespannt sein. Humanitäres Motto, um zwischenmenschlich existieren zu können (Wolfdietrich Schnurre)
Hai
meines Wissens muss der Unterahlt bis zum 3. Werktag auf dem Konto sein. Das wäre im Mai durch den Feiertag der 5.5. oder? Sollte es bis dahin nicht auf deinem Konto sein, gehe zu deinem RA. Durch das Urteil kann er sicherlich was in die Wege leiten. Ggf. sogar pfänden lassen.
Bei meinem Freund hatte die Bank mal einen Dauerauftrag/Unterhalt nicht erledigt. Da rief seine Frau bei ihm an und fragte was los sei. So konnten wir das Geld noch nachträglich überweisen. (Sie hätte auch pfänden können) Wir haben uns von der Bank aber schriftlich bestätigen lassen das es ein Fehler der Bank war - für alle Fälle.
Hallo Unbekannt,
und danke für Deine schnelle Antwort.
Ich hab heute eine email geschickt u. ihn gefragt, wann er den Unterhalt überwiesen hat. Leider hat er noch nicht geantwortet. Zu der Nachzahlung hat er sich überhaupt noch nicht geäußert, ist schon alles Mist...
CU, Holy
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Hallo HolyGrail,
das mit dem Unterhalt ist schon übel, aber bevor man zum Rechtsanwalt geht solltest es noch versuchen alles außergerichtlich zu regeln.
Als die Kinder noch bei Frau gelebt haben, konnt ich den Unterhalt auch erst am 10 überweisen. Habe mein Gehalt selber so spät bekommen. Und wenn noch Feiertage dazwischen liegen manchmal noch später. Vielleicht ist es bei deinem Ex so ähnlich.
Gruß Georg
Weißt Du, Ducati, dann könnte er mich wenigstens einer Antwort würdigen, nur damit ich weiß, was los ist. 🙁 Bis zum letzten Monat hat er übrigens immer pünklich zum Monatsanfang gezahlt. Er weiß, daß es für mich wichtig ist, das Geld möglichst pünklich zu erhalten (u.a. muß ich die Tagesmutter für die Kinder bezahlen), da hätte es doch wenigstens eine email à la "Geld kommt diesen Monat x Tage später" geben können. Fürchte jetzt nur, daß er zusieht, daß er sein Geld möglichst schnell unter die Leute bekommt, damit er mir außer dem Unterhalt für die Kids ja nichts geben muß.
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