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nach 5 Jahren erlöst (lang)

 
(@vatervonsohn)
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Hallo zusammen,

diese, unsere, Geschichte soll Hoffnung machen.

Die Kindesmutter zog im Dezember 2009 mit dem gemeinsamen Sohn (damals 4 Jahre) aus dem ehelichen Haus über Nacht und ohne Ankündigung aus.
In der Folge gab es insgesamt 8 Verfahren zum Thema Umgang. Zuerst, weil die Kindesmutter jeden Umgang verwehrte, dann weil Umgang während der Ferien versagt wurde ( erster Beschluss regelte die Ferienumgänge nur bis Ende 2010), letztendlich weil jede Möglichkeit genutzt wurde, den Umgang abzusagen ("Kind krank", "Kind Tennisturnier", Kind "Konfirmationsunterricht" an jedem Samstag).

Sorgerechtliche Entscheidungen traf die Kindesmutter allein, wenn ich davon erfuhr und leise Zweifel oder Kritik äusserte, wurde anheim gestellt meine Erziehungsfähigkeit prüfen zu lassen.
Ab März 2010 gab es ein Verfahren zum Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das erste Gutachten stellte fest, dass die Kindesmutter das Kind instrumentalisiere, keine Bindungstolernanz besitze und keine eigenen Anteile an der Trennung und des Elternkonfliktes sehe. Allerdings wurde auch erklärt, dass ich mich wahrscheinlich nicht anders verhalten würde, wenn das Kind zu mir wechseln würde. Das Gutachten wurde mit Hilfe eines Professors der Psychologie angegriffen. Es folgte ein zweites Gutachten. Diesmal war ich laut Gutachten paranoid (für Kenner: MMPI-2). Das war ganz praktisch, da ein Paranoider natürlich auch "qualifizierte Gutachten angreift" und man das nicht ernst nehmen muss.

Das Kind ging langsam vor die Hunde, es legte zuviel Gewicht zu, hatte Probleme bei der Bewegung (für Spielplätze hatte die Mutter keine Zeit), war teilweise den halben Tag alleine zu Hause (Mutter ist superwichtig, da Schulleiterin (an einer Grundschule)), wurde zum Psychotherapeuten geschickt weil er, nach einem Klassenübersprung auf Wunsch der Mutter, Leistungsprobleme hatte, u.v.m.

2013 stellte das Jugendamt klar, dass, wenn sich nichts ändern würde, unser Sohn in eine Pflegestelle käme, da die Mutter keine Bindungstoleranz habe und das Kind vernachlässige, der Vater andererseits aber ja 1. psyschisch krank sei (s. 2. Gutachten) und sich der Lebensmittelpunkt des Kindes ändern würde (Vater wohnt 300 km weit weg). Es folgten Mediation und die Einschaltung des sozialen Dienstes. Mediation platze nach 2 Terminen, weil dort getroffene Vereinbarungen von der Kindesmutter nicht eingehalten wurden. Der soziale Dienst (gGmbH) schlug sich auf die Seite der Mutter, der Vater ginge es nur um sich selbst, die Vergangenheit interessiere nicht.
Seit September 2014 äussert der Sohn konstant den Wunsch zum Vater zu ziehen.

Mithilfe des sozialen Dienstes kündigte die Kindesmutter dem Vater im Dezember 2014 mit, dass der Umgang nur noch alle 3 Wochen stattfände und er das Kind nicht vom 1. Weihnachtstag bis zum 02.01. habe, sondern es erst am 2. Weihanchtstag bekäme und am 30.12. zurückbringen müsse.

Daraufhin beginnt das Kind den Vater anzuflehen, endlich mit dem Jugendamt zu reden (das Kind ist zu diesem Zeitpunkt 9 Jahre alt!!!).
Vater kontaktiert im Februar das Jugendamt, Jugendamt redet Ende Feburar unter Umgehung des sozialen Dienstes und der Kindesmutter (sie weiß vom Gespräch, nichts vom Anlass) mit dem Kind. Hilfreich dabei war, dass der Vater 1. jeden Termin wahrgenommen hat (trotz 300 km Entfernung und Job) und immer wieder Kooperationsbereitschaft zeigte.

Daraufhin wird der Kindesmutter deutlich zu verstehen gegeben, sie solle das Kind zum Vater ziehen lassen da das Kind den unwiderruflichen Wunsch habe, zum Vater zu ziehen und wenn es zu einem Verfahren käme, der Vater gewinnen würde.
Die Kindesmutter stimmt dem Wechsel zum Vater Ostern 2015 zu. Sie möchte den Wechsel aber erst zu den Sommerferien, da das Kind noch Tennispunktspiele habe.
Vater stellt Antrag auf Entscheidung für einen früheren Wechsel, da das Kind nicht weiter in dieser Situation belassen werden soll (Schulsituation u.a.).

Verfahrenbeiständin und Jugendamt stützen den Antrag des Vaters, weil die Schule dessen Angaben zur Stresssituation des Kindes bestätigen und einen sofortigen Wechsel anmahnen (Gespräche Anfang Juni), am 16.06. wäre Gerichtstermin gewesen, am 11.06. teilt die Kindesmutter dem Vater per SMS mit, dass das Kind ab dem 12.06. dauerhaft zum Vater wechselt.
Seit dem 12.06. wohnt das Kind beim Vater.

Der erste Satz des Kindes, als es im Auto des Vaters sitzt und vom mütterlichen Hof fährt: "Jetzt bin ich froh!"

Gruß
VatermitSohn


Leerzeilen eingefügt


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2015 10:52
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin VatervonSohn,

es ist durchaus schön mal etwas Positives zu lesen ... danke dafür.

Dennoch eine Nachfrage hinsichtlich Deines April-Threads:

Im Zuge dieses Verfahrens bin ich als Vater vernichtet worden und der Mutter wurde, auch dank zweier Gutachten, das ABR zugesprochen.

Wie ist die aktuelle Situation hinsichtlich des ABR ?

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2015 11:31
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin VvS.

Auch von mir mein Glückwunsch, dass der Wechsel jetzt geklappt hat. Man stellt sich schon die Frage, warum es offensichtlich eine mehrjährige Vernichtungsschlacht brauchte, um jetzt einem Wechsel durch die KM als bisherigem BET zuzustimmen?! Es mag stochern im Nebel sein und (wahrscheinlich) nicht mehr relevant für die Zukunft, aber wer oder was hat die KM bewogen, nun einfach so aufzugeben?

Ich wünsche Euch, dass es Dir gelingt, da jetzt Ruhe für das Kind reinzubringen. Dass es gut ankommt und sich einfach einfindet in der neuen Umgebung/ Schule. Dass es ohne Druck die verbleibende Kindheit und die Jugend erleben kann. Dass Du dem Kind ausreichend Umgang mit seiner Mutter ermöglichst ohne selbst Angst haben zu müssen, dass KM das Kind wieder versucht umzudrehen - denn das wäre das Gegenteil zu Ruhe reinbringen...

Alles Gute, Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2015 13:56
(@vatervonsohn)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

Wie ist die aktuelle Situation hinsichtlich des ABR ?

Das ABR liegt nach wie vor allein bei der Kindesmutter.
Allerdings würde es schwierig, den Sohn wieder zurückzuholen (zumindest laut Jugendamt und Familienrechtsanwältin).

Im bisherigen Bundesland würde das Kind im kommenden Schuljahr die zweite Fremdsprache bekommen, im aktuellen Bundesland kommt diese erst ab der 7.Klasse.
Bisheriges Jugendamt und Verfahrensbeiständin haben deutliche Stellungnahmen pro Wechsel zu mir abgegeben.

Ich scheue mich, das gemeinsame ABR wieder gerichtlich einzufordern.

Grüße
VatervonSohn


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2015 13:57
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich scheue mich, das gemeinsame ABR wieder gerichtlich einzufordern.

Mit der gemeinsamen Entscheidung, dass das Kind zu Dir gezogen ist, ist die ABR Entscheidung als ungültig anzusehen. Sollte die KM irgendwann in der Zukunft der Meinung sein, dass dieses neu Verhandelt werden soll, dann muss sie ein neues Verfahren anstrengen.

Aktuell ist der Status, dass beide Elternteile das ABR haben.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2015 14:08
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Hallo VvS,

erstmal Glückwunsch!
Mich würde mal folgendes interessieren, könntest du das etwas mehr beschreiben:

... es legte zuviel Gewicht zu, hatte Probleme bei der Bewegung (für Spielplätze hatte die Mutter keine Zeit)

In welchem Zeitraum zugenommen?
Wie äusserten sich die Probleme?

Genau das Thema ist in meinem Fall auch.
Nix Spielplatz. Schwimmbad gehen, Fahrrad fahren lernen interessiert KM nicht, dass mache ich alles.
Kind hat im letzten Jahr ordentlich zugenommen und nun auch noch mit 5 Jahren einen eigenen Fernseher ins Zimmer bekommen.


AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2015 14:23
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

@Kasper:

Aktuell ist der Status, dass beide Elternteile das ABR haben.

Wie kommst Du darauf ?

Wenn Einigkeit über den gewöhnlichen Aufenthalt besteht, hat das m.E. keine automatische Wiedererlangung des zuvor gerichtlich entzogenen Teilsorgerechts zur Folge.

Jedenfalls würde mich das schwer irritieren.

Allerdings würde es schwierig, den Sohn wieder zurückzuholen (zumindest laut Jugendamt und Familienrechtsanwältin).

Das sehe ich allerdings genauso.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2015 10:00
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn Einigkeit über den gewöhnlichen Aufenthalt besteht, hat das m.E. keine automatische Wiedererlangung des zuvor gerichtlich entzogenen Teilsorgerechts zur Folge.

Dioch, gerade.
Es gibt eine Einigung, das ABR haben wieder beide ... irgendwo habe ich auch ein Urteil zu genau so einer Konstellation, ich muss mal suchen gehen.

Alles andere würde auch keinen Sinn machen. Ansonsten müsste der KV ja permanent nach der KM's Pfeife tanzen, könnte nichts entscheiden und müsste immerzu damit rechnen, dass irgendwas passiert ... Kein Zustand.

Ein Urteil stellt immer nur eine Momentaufnahme dar, zemtiert niemals einen Zustand über Jahre.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2015 10:21
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Moin,

Es gibt eine Einigung, das ABR haben wieder beide ... irgendwo habe ich auch ein Urteil zu genau so einer Konstellation, ich muss mal suchen gehen.

Ich denke du verwechselst hier das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit der Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens.

Alles andere würde auch keinen Sinn machen. Ansonsten müsste der KV ja permanent nach der KM's Pfeife tanzen, könnte nichts entscheiden und müsste immerzu damit rechnen, dass irgendwas passiert ... Kein Zustand.

Der Vater des ersten Kindes meiner Ex, bei dem dieses mittlerweile lebt, hat bis heute noch nicht einmal das Sorgerecht.
Größere Probleme scheint er dadurch nicht zu haben. Und nach KM's Pfeife tanzen muss er deswegen auch nicht.

--
Storm


When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2015 18:53
(@pristine)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo VatervonSohn,

ich gratuliere - das nenn ich mal ein Happy End.

Wie sieht es mit dem Umgang des Sohnes mit der Mutter aus?

Ist das geregelt?

Liebe Grüße von
Pristine


AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2015 22:48




(@vatervonsohn)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

Wie sieht es mit dem Umgang des Sohnes mit der Mutter aus?

Die Mutter hatte dem Kind, als es ihr seinen Wunsch zu mir zu ziehen offenbarte, erklärt, dass sie den Umgang nicht so wahrnehmen könne, wie es der Vater (ich) getan habe.
Aktuell sieht es so aus:
Bis zu den Sommerferien (Ende Juli) kein Umgang, da das Kind vom 03.08. bis 06.08. auf einer Ferientour ist, möchte die Kindesmutter das Kind erst danach abholen. So entgehen dem Sohn 11 Tag mit seiner Mutter....

Eine allgemeine Umgangsregelung möchte Sie erst nach den Sommerferien besprechen. Ich vermute, sie hoffe das sich unser Sohn doch zu einem Wechsel zurück zu ihr entscheidet.

@kaspar

Seit der Trennung nimmt das Kind kontinuierlich zu. Natürlich fand, laut Aussage der Kindesmutter, die Gewichtszunahme ausschließlich an den Umganswochenenden statt....
Das Kind daß den ganzen Tag allein zu Hause und hat Wii oder andere Konsolen gespielt. Nebenbei hat es gegessen.
Auch das hat beim Jugendamt zum Umdenken geführt.

Gruß
VatermitSohn


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2015 14:22
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

Herzlichen Glückwunsch!!

bemerkenswerter Nebenkriegsschauplatz:
Wenn ich lese, dass Menschen wie die hiesige KM Leiter(innen) einer Grundschule sind, krieg ich das Kotzen!
Zumal, wenn offizielle Stellen (so wie hier das JA) darüber im Bilde sind, dass offenkundige menschliche Defizite sie für eine solche Position disqualifizieren.
Ein Armutszeugnis für unser System!

Aber das soll Deine Freude in eigener Sache nicht trüben! 🙂

servus
PdG


AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2015 03:40