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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ diskurso,

Deine zuweilen oberlehrerhafte Selbstgefälligkeit ist mir einfach zu dumm.

die >>>Forenregeln<<< 1, 5 und 10 hast Du gelesen und verstanden? Zumindest hast Du sie bei Deiner Anmeldung hier als für Dich verbindlich anerkannt; also halte Dich auch daran.


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2012 22:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wedi,

Kennst du das, wenn man in etwas hineinwächst? und die Augen erst dann auf gehen, wenn sie geöffnet werden?
Der Zustand zwar als falsch erkannt, der Weg daraus aber nicht gesehen wird?
Erst erkannt wird, wenn es schon zu spät ist?
Der Zustand hingenommen wurde mit Aussicht auf Bessserung, die aber dann nicht Eintritt?
Hoffen und dann keine Hoffnung mehr zu haben, das sich die Dinge bessern?

natürlich kenne ich das; es ist menschlich und verständlich. Aber gilt es dann nicht in genau gleicher Weise für die betroffene Mutter? Und ist es nicht weiterhin Anlass, zu versuchen, eine anständige Trennung hinzukriegen und dem Kind beide Eltern zu erhalten? Die Einstellung "ich habe nichts falsch gemacht, weil ich nichts gemacht habe" ist kein Grund, den anderen Elternteil per ASR-Antrag oder Kindesentzug aus dem Leben des oder der betroffenen Kinder zu kicken. Zumal der Beweis, dass man es besser könnte, damit sicher nicht erbracht ist.

Wenn wir alle so unfehlbar wären, würde sich ein Forum wie dieses erübrigen.

der Grund, warum es dieses Forum gibt, ist nicht die fehlende Unfehlbarkeit von Eltern. Sondern deren Absicht, im Fall einer Trennung nicht miteinander nach Lösungen zu suchen, sondern für sich selbst und ohne Rücksicht auf Verluste das Maximum herauszuholen.

Die 90 oder 95 Prozent der Eltern, die sich halbwegs anständig voneinander trennen und dabei das Wohl ihrer Kinder im Auge haben, brauchen dieses Forum nicht.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2012 22:22
(@papavonkai)
Schon was gesagt Registriert

Ok, da muß ich wohl Einiges näher erklären. Ich habe in meinem Beitrag viele Informationen zusammengebracht, wobei vielleicht ein falsches Gesamtbild entstanden ist.

Die Situation, die Du beschreibst, würde sich aus der Perspektive Deiner Frau wahrscheinlich ganz anders darstellen. Und Vieles, was
Du beschreibst, hat nun wenig bis gar nichts mit dem Kindeswohl oder einer Eignung als Mutter zu tun (Meine Freundin wäscht auch gern nachts,
was mir auch rätselhaft ist!).

Ich denke, da brauchen wir nicht drüber zu reden. Natürlich hat meine Frau eine andere Sicht auf die Dinge. Und Vieles, was ich hier über meine Frau geschrieben habe, hat tatsächlich nichts mit dem Kindeswohl oder der Eignung als Mutter zu tun. Ich wollte ein einigermaßen Verständliches Bild der Eigenarten meiner Frau darstellen, was mir wohl nicht so gut gelungen ist.(In unserer Mietwohnung ist es per Mietvertrag verboten, nachts die Waschmaschine laufen zu lassen. Dies zu wissen und es trotzdem zu tun, halte ich für grob fahrlässig.)

Ich habe den Eindruck, als wäre es für Dich schon ausgemacht, dass Du das ASR bzw. das ABR zugesprochen bekommst.
Und hier irrst Du, es ist mitnichten schon ausgemacht.

Der Eindruck mag entstanden sein, aber dem ist nicht so. Ich bin mir bewusst, daß in der Regel angestrebt wird, die gemeinsame elterliche Sorge beizubehalten. Und wäre meine Frau nicht so, wie sie ist, läge mir Dies auch am Herzen.

Im Gegenteil kann das eher zum Bummerang werden, so es
nicht gerichtsfest belegbar ist, in Form eines Gutachtens z.B.; desweiteren befindest Du Dich zur Zeit selbst in psychologischer
Behandlung.

Das sehe ich etwas anders, denn einige "Verfehlungen" meiner Frau sind dokumentiert oder können bezeugt werden. Ein Gutachten im Bezug auf die Erziehungsfähigkeit meiner Frau würde mich persönlich sehr interessieren.
Ich selbst bin wegen Depressionen und Überlastung in psychologischer Behandlung, was hauptsächlich mit meiner Arbeit zu tun hat. Dieses Problem besteht also nicht mehr lange.

Du selbst hast die Entscheidung getroffen, eine kindlich naive Frau zu heiraten, die nicht arbeitet, und mit ihr ein Kind in die Welt zu setzen. Das ist etwas ganz anderes als ein Garantiefall bei einem Fernseher, den man zurückgeben kann, wenn er nicht funktioniert.

Insofern bist Du gut beraten, gemeinsam (!) und auf Augenhöhe mit Deiner Frau nach Lösungen zu suchen, wie Ihr die Dinge regeln könnt, die jetzt zu regeln sind. Ansonsten werden das andere tun - und man kann Dir versprechen: Dabei ziehst Du den Kürzeren.

Auch Dessen bin ich mir sehr wohl bewusst und ich kann garnicht aufzählen, wieviele Versuche ich unternommen habe, mit meiner Frau auf Augenhöhe nach Lösungen zu suchen und eine gütliche Einigung zu finden. Nicht ich bin es, der den Streitweg sucht. Aber meine Frau begreift die Dinge einfach nicht. Sie ist z.B. immernoch der Meinung, daß es keine Scheidung gibt, solange sie nicht zustimmt.

Das klingt so, als ob Du sie irgendwie als "minderbemittelt" bzw. "eher wenig intelligent" ansiehst.
Das mag zwar sein, aber nach all den haarsträubenden Verhaltensweisen, die Du geschildert hast, ist wohl eine psychische Störung sehr wahrscheinlich.

Ja. Ich wollte das nicht so direkt sagen, aber ich halte meine Frau für geistig zurückgeblieben.Und das ist nicht nur mein Eindruck, sondern der Eindruck vieler Freunde und Verwandten. In wieweit Dies mit einer psychischen Störung zu tun hat, kann ich nicht beurteilen.
Den Gang zum Jugendamt habe ich bisher gescheut, weil ich durch lesen zahlreicher Artikel das Gefühl bekommen habe, daß das JA sich eher auf die Seite der Mütter stellt.

@PapavonKai: Den Besuch beim Psychologen, hattest Du den angeleiert oder Deine Frau?

Den Besuch beim Psychologen hatte ich angeleiert und wir waren zusammen dort. Im Nachhinein wäre ich wohl besser zuerst alleine dort hin gegangen, um mit dem Psychologen über meine Frau zu sprechen, und hätte sie danach zu ihm geschickt. Vielleicht wäre so ein anderes Ergebnis dabei heraus gekommen.
Wie gesagt, ich hatte das Gefühl, der Mann hat die Problematik verstanden, wollte sich aber nicht damit auseinandersetzen.

Vom Wickeltisch gefallen ist sie nie, aber ich kenne diverse Kinder, die ihren Eltern vom Bett oder der Wickelkommode gefallen sind, und denen ich niemals Absicht unterstellen würde - so wie das der TO der KM hier tut.

Ich möchte ihr da keine Absicht unterstellen, aber ich kann beim besten Willen nicht verstehen, daß sowas zweimal passieren kann.

Ich unterstelle ihr keine Absicht, aber es ist dennoch unverständlich für mich. Wenn mir sowas passiert, stelle ich sicher, daß es kein zweites mal passieren kann.

eine Kindeswohlgefährdung ist es auch, wenn man solche Zustände als sorgeberechtiger (bzw. -verpflichteter) Vater jahrelang tatenlos toleriert: Dann waren sie entweder doch nicht so schlimm wie geschildert - oder man hat sich mindestens ebenso verantwortungslos verhalten wie die Mutter.

Kennst du das, wenn man in etwas hineinwächst? und die Augen erst dann auf gehen, wenn sie geöffnet werden?
Der Zustand zwar als falsch erkannt, der Weg daraus aber nicht gesehen wird?
Erst erkannt wird, wenn es schon zu spät ist?
Der Zustand hingenommen wurde mit Aussicht auf Bessserung, die aber dann nicht Eintritt?
Hoffen und dann keine Hoffnung mehr zu haben, das sich die Dinge bessern?

Danke!
Ich habe hunderte Gespräche mit meiner Frau geführt, immer wieder. Ich habe immer wieder gedacht, meine Frau hat verstanden, daß ihr Verhalten unsere Familie zerstört, und immer wieder hat sie mir das Gefühl gegeben, wir könnten diese Probleme in den Griff bekommen. Leider hat sich Dies nicht erfüllt.

Ich bin ganz sicher nicht der "Übervater", der nie Fehler macht. Ich bin kein Heiliger. Meine Geduld wurde mir von vielen Seiten vorgeworfen, ich sei zu weich und zu harmoniesüchtig. Ich müsse strenger zu Frau und Kind sein. Aber so bin ich halt nicht.
Ich trage Mitschuld an dem, was ich hier beschrieben habe. Ich hätte natürlich viel früher handeln müssen. Für mich war dieser Punkt aber leider erst erreicht, als ich den hasserfüllten Blick meiner Frau sah, als sie unserem Sohn sagte, daß sie ihn hasst. Ich kann nunmal nicht aus meiner Haut und ich kann das Rad der Zeit nicht zurück drehen. Ich kann nur versuchen, die jetzt vorliegende Situation so gut es geht zu beenden. Wenn es nach mir geht, absolut friedlich. Leider wird es nicht so sein. Und ich habe Angst vor dem, was vor uns liegt.
Ich würde Alles dafür gegeben, unserem Sohn eine Trennung von Vater und Mutter zu ersparen. Aber ich sehe leider keinen anderen Weg. Für ihn nicht und für mich nicht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2012 15:36
(@diskurso)
Registriert

Den Gang zum Jugendamt habe ich bisher gescheut, weil ich durch lesen zahlreicher Artikel das Gefühl bekommen habe, daß das JA sich eher auf die Seite der Mütter stellt.

Das trifft tatsächlich oft zu, muss jedoch in Deinem Fall nicht zwangsläufig auch so sein.
Am JA kommst Du früher oder später nicht vorbei, spätestens im familienrechtlichem Verfahren wird das Gericht vom JA eine Stellungnahme verlangen.
Wenn Du also als Erster vorausschauend dort vorsprichst, kann es nur gut sein, da Du damit signalisierst, dass Dir am Wohle des Kindes sehr gelegen ist.
Du wirst dann schon sehen, ob und wie sehr mutterorientiert das zuständige JA agiert.
Zuvor solltest Du Dir ausführliche Gedanken über die zukünftige Betreuungssituation des Kindes machen, wie stellst Du Dir das vor,; kannst Du vorwiegend allein die Betreuung gewährleisten etc.
Ich nehme an, dass Du das alleinige Sorgerecht beantragen willst, das muss schon auf Grund der geringen Erfolgsaussichten gründlichst durchdacht sein.


AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2012 17:18
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich nehme an, dass Du das alleinige Sorgerecht beantragen willst, das muss schon auf Grund der geringen Erfolgsaussichten gründlichst durchdacht sein.

Das ASR würde ich nicht beantragen, wenn schon was beantragt werden soll, dann das ABR.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2012 17:48
(@papavonkai)
Schon was gesagt Registriert

Hi
Das ASR würde ich nicht beantragen, wenn schon was beantragt werden soll, dann das ABR.

Gruss Wedi

Joa, ich denke, darauf wird es hinauslaufen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2012 10:45
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

M.E. kommt es darauf an, mit welcher Begründung das ABR beantragt werden soll. Geht es allein nur um das allg. Kindeswohl, dann ist ABR richtig. Wird aber eine (mögliche) Kindeswohlgefährdung als Begründung angeführt, dann sollte das ABR, ersatzweise das ASR, beantragt werden. Ansonsten würde es m.E.n. nur ein halbherziger Antrag sein, der den Umstand gar nicht ausreichend würdigt. Besprich das in allen Einzelheiten mit Deinem RA.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2012 13:45
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