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Meine Geschichte-meine Zukunft

 
(@ralfk)
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Hallo ihr lieben zusammen 🙂 :),

ich bin etwa 45 jetzt,habe nach vielen Jahren Ehe (17J.) mich im letzten Herbst anders orientiert. heiss,das ich nicht gleich fremdgegangen bin,sondern zunächst einmal durch das Internet eine neue Frau kennengelernt hatte. Die Probleme in der Familie lagen schwer. Mein Sohn ist 20 und ein wenig verhaltensauffällig,er wohnt zusammen mit mir im ehelichen Haus.I selber habe seit ich 16 bin mit Angststörungen zu tun,meine Tochter ist 12 und gesund. Im nachhinein habe ich dann aufgrund der mittlerweile emotionslosen Ehe und sexuellem Nullpunkt mich zu dem Schritt der Neuorientierung entschlossen. Meine neue Frau hat auch ein paar Probleme,so wissen wir halt alles übereinander,aber es harmoniert sehr gut mit uns. Sie hat 2 Töchter, 13 und 16.

Meine frau ist seit januar etwa aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen,die schulden sind gering.Meine Tochter kommt alle 2 Wochen zu mir. Nun hat mir meine EX ankündigt,mich langzumachen und alles zu nehmen,was ihr zusteht,wobei wir überwiegend die Sparkonten schon aufgeteilt haben. Sie will alles,das Haus soll auch weg usw. wobei sie momentan von mir 1000Euro jeden Monat bekommt und mit Kindergeld und ihrem eigenen geringfügigem Gehalt auf ca.1500 Euro im Monat kommt.Aber die Forderung seitens ihrer Anwältin liegt bei astronomischen 1600 Euro etwa pro Monat. Ich habe ihr gesagt,das ich mich dagegen wehren werde 😡 obwohl es mir schon ziemliche Angst macht..........wie auch immer das ausgehen wird.

Lieben Gruß...Ralf


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2008 15:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ralf,

1.600 EUR können astronomisch sein - oder ein Taschengeld, je nachdem, was der Unterhaltszahler selbst verdient. Stell doch einfach mal ein paar Zahlen und Infos ein; allen voran Dein und ihr Netto, Wert des Hauses, wer steht im Grundbuch, aktuelle Restschulden aus der Ehezeit, Vermögenswerte wie Lebensversicherungen, wie war die Berufstätigkeit Deiner Ex während der Ehe etc.

Das "Langmachen" und "Zustehen" wird den Damen von bestimmten Anwälten und frustrierten Beraterzirkeln gerne als "gutes Recht" suggeriert; wenn man einmal ein bisschen genauer draufschaut, sieht vieles schnell ganz anders aus. Darüber hinaus ist Töchterlein 12 und kein Baby mehr; Madame kann also durchaus mehr arbeiten als nur "geringfügig". Wichtig wäre im Moment, nicht einfach jeden Monat 1.000 EUR über den Tisch zu schieben, sondern die Zahlung nach Kindes- und Trennungsunterhalt zu unterteilen und exakt zu deklarieren, am besten in 2 Einzelüberweisungen.

Provokante Frage: Würde Deine Demnächst-Ex-Frau (DEF) denn auch Unterhalt für Dich bezahlen, wenn Du aufgrund Deiner Erkrankung plötzlich nicht mehr arbeiten könntest? Gegenanwälte lieben solche Fragen... 😉

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2008 15:29
(@ralfk)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo brille :),

schönen Dank für die Antwort erstmal.Also meine neue Freundin hat so ungefähr selber 800Euro im Monat Verdienst. Wobei sie nur Unterhalt für ihre beiden Kinder bekommt vom EX. Das sind etwa 400Euro. Der Rest ist dann Kindergeld. Davon leben die drei dann. Da sie gegangen ist,hat sie ihrem Mann das Haus gelassen ohne was davon herauszubekommen.Gut ist ihre Sache und da halt ich mich auch raus. Sie selber würde,falls wir mal uns ehelichen sollten keine Ansprüche an mich stellen,falls es denn schief ginge sagt sie.Sie hat auch schon eine gute Rente erwirtschaftet wie ich gesehen habe auf ihrem LVA-Auszug.

Also ich selber liege so in etwa bei 40000 Euro bereinigt,wobei das die Aussage der Anwältin meiner Frau ist. Mein Weg zur Arbeit sind täglich 80km. Ich trage zur zeit den Hausabtrag alleine,das sind etwa 400 Euro/Monat. Versicherungen zusammen etwa 1300 Euro mit Auto. Meine psychosomatischen Belastungen und die Angststörung sind durch Therapeuten festgestellt und ich bin schon lange deswegen in Behandlung und habe schon eine Kur gemacht. Mein Sohn ist ohne Beschäftigung und gerade haben wir zusammen einen Antrag für die ARGE ausfüllen müssen,denn er muss ja auch leben. Dort gelten wir nun als "Bedarfsgemeinschaft". Was mir ganz gewaltig stinkt an der Unterhaltssache ist auch,das das bereinigte netto anscheinend sofort durch 12 geteilt wird und damit dann in die Tabellen gegangen wird und das Jugendamt sagt,wenn ich Unterhaltsplfichtig bin,dann werde ich so veranlagt als wenn ich generell 2 Unterhaltspflichtige Kids hätte. Heisst:eine Gruppe noch weiter nach oben. Und die Teilung des bereigten Nettos durch 12 sagt ja aus,das man im Prinzip der Ex--die ja auch noch nen Batzen haben will-- das anteilige Weihnachtsgeld undsoweiter in Vorraus zahlt. In meinen Augen vorsätzlicher Betrug.

Da ich meine Tochter alle 2 Wochen sehen möchte,will ich versuchen das Haus zu halten. Wert,naja ich sage mal etwa 110000 Euro. Sie will das es verkauft wird,aber meine kinder sind sehr wichtig für mich. den Unterhalt für meine Tochter könnte ich auch fest eintragen lassen,sagt das Jugendamt und mein Anwalt. das hiesse dann,das die EX darauf nicht mehr klagen kann meint er.Für sie sind die Kinder wohl eher ein Anhängsel denn nach eigenen Worten will sie sich jetzt ihr eigenes leben aufbauen udn ist froh "so einen wie mich" loszusein.

Nochmals vielen dank für den Tipp mit der Überweisung,brille.......ich denke mal so mache ich es auch.

Lieben Gruß....Ralf 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2008 17:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ralf,

ich weiss nicht, was Dein Sohn derzeit genau macht - ist er noch in Schule oder Ausbildung bzw. eine solche geplant? Falls ja, hat er nämlich auch einen Unterhaltsanspruch gegen seine Mutter. Den kann man - theoretisch - gegen den Unterhalt aufrechnen, den Du für Eure Tochter bezahlst; praktisch darf man es nicht. Aber entsprechende Hinweise an Madame könnten deren Streitlust mildern.

By the way: Interessant ist hier nicht das Einkommen Deiner Freundin, sondern das Deiner Ex. Die hat nämlich ebenfalls zwei Händchen, mit denen man auch mehr als nur "geringfügig" arbeiten kann.

Und was Dein eigenes Netto-Einkommen angeht: Das berechnet nicht die Gegenanwältin, sondern Du selbst. Bzw. der Anwalt, den Du möglichst bald beauftragen solltest.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2008 17:29