Hallo zusammen,
Ja natürlich zahlt sie davon einen Teil der Miete. Nimm mal an, dass deine Tochter ein 12qm Zimmer hat mit 9 Euro warm pro qm. Das sind schon mal 108 Euro. Zzgl. Strom. Zzgl. anteilig Nutzung der restlichen Wohnung.
Ja natürlich - und kaum zu glauben, aber ungefähr dieselbe Rechnung gilt auch für jeden Umgangsvater, der seine Kinder am Wochenende nicht gerade auf dem Balkon oder in einem Wandschrank unter der Treppe parken möchte. Mit dem kleinen aber feinen Unterschied, dass Mann diese Kosten nicht nur von niemandem erstattet bekommt, sondern sie nicht einmal bei der Bereinigung seines Einkommens berücksichtigen darf. Im Klartext: Man zahlt Unterhalt auf Basis eines Einkommens, das man in dieser Höhe effektiv gar nicht zur Verfügung hat.
Löst euch doch mal von dem Gedanken, dass sich der Betreuungselternteil eines normal versorgten Kindes mit dem Unterhalt ein schönes Leben macht.
Die übliche rhetorische Frage: Wenn das alles so schrecklich ist - warum wehren sich dann immer noch so viele Mütter mit Händen und Füßen dagegen, wenn der Zahldepp ihnen ein Wechselmodell vorschlägt? Damit wäre Frau die angeblich ungeliebte Aufgabe "Betreuungselternteil" schließlich schon mal zur Hälfte los!
Oder, noch deutlicher: Warum kommt kaum mal eine Frau auf die eigentlich naheliegende Idee, ihrem Ex einen von ihr unterschriebenen Unterhaltstitel in die Hand zu drücken und ihm dazu das Kind vor die Tür zu stellen?
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
:heu: ich wusste, die Platte kommt wieder. Wo steht was von schrecklich? Nirgends. Wo hat sich jemand beschwert? Auch nirgends. Ich habe an dieser Stelle echt keine Lust auf diese Dauerdiskussion des ungerechten Unterhaltsrechts. (Dem ich ja nicht mal widerspreche!)
Fakt ist: JA, Unterhalt ist tatsächlich auch dazu gedacht Miete zu bezahlen. Und Strom und Wasser und Heizung, Essen, Hygieneartikel, und Fahrkarten für den Bus zur Schule, Schulbücher und Materialien und Ausflüge und Sportvereine, Klassenfahrten bzw. Rücklagen dafür, Friseur und Kleidung, Geschenke für Kindergeburtstage. Schuhe. Alle Jubeljahre ein Fahrrad. Essen in der Schule. Das Schließfach in der Schule. Eine Prepaidkarte pro Monat.
Da kommt man sicher locker im Monat mit 150 Euro hin *Ironie*
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
ich wusste das die Platte kommt..aber wo steht was von 150 Euro .:wink: 😉 😉
Sollte der Unterhalt fürs Kind und deine besagten Dinge drauf gehen,so stimme ich dem überein..
Allerdings muss ich in meinem Fall für mehr aufkommen. Da kannst nochmal 1,5 Kinder dran hängen.. Klar ist es schön Sozial u.s.w .toll und trallala..
Ich habe dabei nen Faden beigeschmackt .
Kenne noch einen weiteren Daddy der mit der KM ein Kind hat..der schiebt ne ruhige Kugel.. noch nie gezahlt.
Ersten Jahre gab es Vorschuss ,danach hat es das Jobcenter bezahlt.. Der kurze ist nun 17 Jahre alt ,macht ne Lehre zum Koch und wohnt nicht mehr bei der KM.
Der Daddy geht bald in die Privatinsolvenz..,also der hat ja alles richtig gemacht^^
aber du hast ja selbst geschrieben.Unterhaltsrecht ist Ungerecht..und das stimmt..gibt solche und solche Fälle. Auf beiden Seiten..
aber ich will den Schräd auch nicht zumüllen,der TE ist hier der Hauptschreiber.., wollte ja nur sagen,wie es sich bei mir verhällt.
Moin,
ohne das unterhaltsmaximierende Grundprinzip (Barunterhalt=Betreuungsunterhalt) verteidigen zu wollen...
Ersten Jahre gab es Vorschuss ,danach hat es das Jobcenter bezahlt..
Nicht das JA oder Jobcenter hat hier irgendwas bezahlt, sondern der Steuerzahler.
Der Daddy geht bald in die Privatinsolvenz..,also der hat ja alles richtig gemacht^^
Ob es bei (nur) einem unterhaltsberechtigten Kind besonders schlau ist, freiwillig an der Armutsgrenze zu leben oder ob man lieber die Unterhaltskröte schluckt und versucht, sein eigenes Einkommen in einen akzeptablen Bereich zu bewegen, muss jeder für sich selbst entscheiden.
--
Storm
When nothing goes right - go left!
Dann leider der Steuerzahler. Wiegesagt ,ich rede nur von meinem Fall und da komme ich sozusagen noch für ein anderes Kind auf.. Da ist die Steuerliche belastung der Bevölkerung nicht ganz so hoch :exclam:
Wiegesagt, Unterhalt zahle ich gerne.. Man musste bei mir nix Einklagen.Treffe mich einmal im Jahr mit der Dame vom JA und gebe da meine Unterlagen ab und lasse sie rechnen.
Die Kids gehen zum Sport,was ich auch übernehme,allerdings ist das bei JA nicht gemeldet.
Es geht mir nur um die allgemeine Lage und dass ist nun mal Ungerecht verteilt.. grins kann jetzt gerne ausholen..Problem liegt in der Umverteilung überhaupt in Deutschland..aber da müsste ich nen extra Schräd eröffnen.
Hallo LBM,
Da kommt man sicher locker im Monat mit 150 Euro hin *Ironie*
Du kannst dir deine Ironie gerne sonstwohin stecken. Wir reden nicht über 150 Euro oder irgendwas in dieser Größenordnung, sondern über den drei- oder vierfachen Betrag, den die Mutter zur Verfügung hat - und ja, ich weiß, von interessierter Seite wird natürlich gerne "vergessen", dass zusätzlich zum Unterhalts-Zahlbetrag auch das Kindergeld von der Mutter vereinnahmt wird. Wir haben somit zum Beispiel:
- 430 Euro bei einem Kind unter sechs Jahren und "Mindestunterhalt" (240 Euro Unterhalt, 190 Euro Kindergeld), oder
- 590 Euro bei einem Kind zwischen zwölf und siebzehn Jahren in Zeile 3 der Düsseldorfer Tabelle (400 Euro Unterhalt, 190 Euro Kindergeld).
In der Haushaltskasse des Vaters haben wir hingegen ein Minus in Höhe des jeweiligen Unterhalts-Zahlbetrags. Im erstgenannten Fall hat also die Betreuungsmutti für dieses eine Kind schlappe 670 Euro mehr in der Haushaltskasse als der Umgangspapa; im zweiten Fall ist es sogar ein Unterschied von sage und schreibe 990 Euro - und diese Zahlen gelten, wohlgemerkt, wenn es sich nur um ein einziges Kind handelt, nicht um mehrere!
Der springende Punkt dabei ist nur dieser: Wie bereits in meinem vorigen Beitrag geschrieben (und von dir natürlich geflissentlich ignoriert), hat ein Umgangspapa ebenfalls gewisse Kosten, die zwar nicht so hoch sind wie die Kosten, die bei der Betreuungsmutti anfallen - nur werden diese Kosten grundsätzlich nirgendwo berücksichtigt, bzw. sind "Privatvergnügen" des Vaters. Nach Meinung der Justizlümmel sind diese Kosten zwar mit dem halben Kindergeld abgegolten, aber das Kindergeld habe ich in obiger Berechnung wie von den gleichen Justizlümmeln vorgesehen bereits mit dem Unterhalts-Geldfluss verrechnet; diese 95 Euro sind also bereits futsch und können somit kein zweites Mal ausgegeben werden.
Zu diesem Thema kann ich aus eigener Erfahrung noch das Folgende sagen: Für mein jüngstes Kind (12 Jahre) war ich vorher Umgangspapa, seit ca. einem Jahr haben wir das Wechselmodell. Zusätzlichen Wohnraum habe ich dafür nicht anmieten müssen, er teilt sich hier nach wie vor ein Zimmer mit seinem großen Bruder, der inzwischen seine eigenen Wege geht und nur noch sporadisch hier aufkreuzt. Somit sind die Mehrkosten, die ich durch das Wechselmodell gegenüber dem Spaßpapamodell habe, tatsächlich sehr überschaubar; der Mehraufwand dürfte noch unterhalb von hundert Euro im Monat liegen. Bitte diesen Betrag mal in Relation setzen zu den vorgenannten Zahlen ...
Wirklich blöd ist in meinem Fall halt nur, dass dieses Wechselmodell mutmaßlich nur genau solange funktionieren wird, wie ich nach wie vor ca. drei Viertel des "normalen" Unterhaltszahlbetrags bei meiner Ex abliefere. Alternativ dazu könnte ich natürlich jederzeit den Krieg ums Kind vom Zaun brechen (und die Frage, ob sich Junior mit seinen zwölf Jahren wenn's hart auf hart geht für Mama oder für Papa entscheidet, dürfte momentan auf eine 50:50 Chance hinauslaufen); nur möchte ich an so einen Blödsinn nicht einmal im Entferntesten denken.
:heu: ich wusste, die Platte kommt wieder.
Wenn du glaubst, ich falle auf solche miesen shit tests herein: vergiss es. Dafür habe ich die Fakten zu gut im Kopf ... kannst ja gerne versuchen, obige Argumente zu widerlegen.
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Sooo da bin ich mal wieder musste die Tage nachdenken über eine Antowort meiner zukünftigen ex. Ich habe es angesprochen das ich ausziehen werde uns so nicht mehr weiter leben kann, denn das tut mir nicht gut und unserer Tochter auch nicht. Die Antwort darauf und das ist wirklich Wahr... :
Sie: Wenn du ausziehst dann muss du aber Unterhalt zahlen dann kannst du dir nichts mehr leisten.
Ich: stille ...
Sie: Das sind um die 400€ für unsere Tochter.
Fühle mich ein wenig erpresst, entweder will Sie mich dazu zwingen zuhause zu bleiben oder Sie wartet nur darauf bis ich ausziehe ...
Ich habe mir auch das erste Wohnangebot angeschaut. Ca. 7km von meiner Tochter. Warmmiete 520€ für für ca 50m²
Ich bekomme keine günstigere Wohnung hier in der gegend :/
Ich kann mich garnicht auf die Arbeit konzentrieren.
Ich zahle auch den Kindergarten und Sport für die kleine.
Das gute daran mit weniger Geld kann man weniger einkaufen vlt nehme ich endlich die 8 kg ab 🙂
Danke Malachit.. Super Erklärt..
Wiegesagt, ich behaupte mal ,die meisten hier die bereit Unterhalt zu zahlen und zahlen ihn auch..Aber es ist halt doof verteilt.. naja machen wir da nen Punkt.
Zu dir Papsibaer87 :
Mir geht es in etwa wie dir , Bei mir ist die Panik,das meine EX irgendwio hinzieht.. Manchmal spinnt sie rum und macht die Kids verrückt.. " Ziehen auf nen Bauernhof ins Grüne , ins Ausland , oder sonst was. Die Probleme sind Endlos,an vielen bin ich ich selber schuld..habe es ja so einreissen lassen
Warmmiete 520 Euro für 50 qm ist wirklich nicht gerade günstig..naja je nach Gegend, vieleicht wohnst du ja im schönen München 🙂
Das du dich auf die Arbeit nicht konzentrieren kannst,das glaube ich dir.. So war es bei mir auch , hatte sogar Tage ,da war ich mit den Nerven so am Ende,da bin ich kein Auto gefahren. Arbeit habe ich nieder gelegt, b.z.w Kunden vergrault. Ach hab mir so einiges erlaubt..
Beruflich gesehen habe ich einen gewaltigen Schritt nach hinten gemacht, b.z.w ich hatte weniger Antrieb und verfiel in eine Depression.
Mein Tagesablauf konzentrierte sich halt auf die Arbeit ,mit Gedanken war ich ständig beim Kind , Freizeit konnte man gar nicht geniessen. Auf Dauer ist sowas nicht gut für den Kopf. Ich habe mich dann ganz klar abgelenkt, da die Probleme mit der KM fortlaufend bleiben ,habe ich es ein wenig akzeptiert..die Situation angenommen..Frei von kummer und sorgen,bin ich aber trotzdem nicht :puzz: Aber versuch neben deiner Arbeit und in der Zeit wo du dein Kind nicht siehst,ein Hobby zu suchen, Leute mit dennen du dich Unterhalten kannst, Sport u.s.w Ist zwar kein Allheilmittel..aber vieleicht hilft es ja.
Moin,
Treffe mich einmal im Jahr mit der Dame vom JA und gebe da meine Unterlagen ab und lasse sie rechnen.
Diese Rechnung solltest du hier gegenrechnen lassen. Das JA rechnet gerne mal zu Ungunsten des Zahlungspflichtigen.
Sie: Das sind um die 400€ für unsere Tochter.
Auch hier sollte man mal genau rechnen, wie hoch der Unterhalt tatsächlich ausfallen wird.
Das gibt dir mehr Sicherheit in der (Finanz)Planung und auch gegenüber Einschüchterungsversuchen der KM.
--
Storm
When nothing goes right - go left!
Moin,
Diese Rechnung solltest du hier gegenrechnen lassen. Das JA rechnet gerne mal zu Ungunsten des Zahlungspflichtigen.Storm
Ohje..soweit habe ich durch meine Blauäugigkeit gar nicht gedacht.. Habe mit der Dame vom JC (Jobcenter) ,immer recht gute Gespräche gehabt.Aber du könntest Recht haben.
Denke werde es mal von einer andere Stelle, eventuell Anwalt durch rechnen lassen. Sollte ich Zahlungen zurück bekommen,gibt es ne Kiste (egal ob Saft oder Bier,für dich :wink:)
Zum Jugendamt zwecks Unterhalt brauchte ich noch nicht,da ist aber die Unterhaltsvorschusskasse.
Denke werde es mal von einer andere Stelle, eventuell Anwalt durch rechnen lassen.
Hier im Forum gibt es aber auch Cracks, die Du mit Zahlen füttern kannst.
Gruss,
gardo
Hallo Papsibaer87,
Sie: Das sind um die 400€ für unsere Tochter.
Die Tochter ist fünf Jahre alt, nicht wahr?
Dann lautet die nächste Frage: Verdienst du netto mehr als viertausend Euro im Monat? Wenn ja, dann könnte es nämlich tatsächlich auf ca. vierhundert Euro Unterhalt für ein Kind in der Altersgruppe "unter sechs Jahre" hinauslaufen.
Aber vielleicht denkt deine Demnächst-Ex auch schon ein paar Monate weiter und schätzt hier den Unterhalt, den du ab dem 6. Geburtstag des Kindes zahlen sollst? Da reicht es dann schon, wenn du "nur" ca. dreitausend Euro netto hast, um auf einen Unterhaltsbetrag von ca. vierhundert Euro zu kommen.
Kann aber auch durchaus sein, dass deine Demnächst-Ex die Düsseldorfer Tabelle zwar gelesen, aber nicht verstanden hat, und z.B. den Tabellenbetrag (Seite 1 der Düsseldorfer Tabelle) mit dem Zahlbetrag (Seite 6 der Düsseldorfer Tabelle) verwechselt.
Wie auch immer: Da sich das Thema "friedliche Einigung auf Augenhöhe" dank deiner Ex offenbar bereits wieder in Schall und Rauch aufgelöst hat, können wir hier gerne mal versuchen abzuschätzen, was da tatsächlich an Unterhaltsforderungen auf dich zurollt. Wenn du magst, dann gibt uns mal deine Daten (insbesondere dein durchschnittliches Nettoeinkommen einschließlich eventueller Sonderzahlungen, soweit relevant auch mögliche Abzugskosten wie insbesondere die Fahrtkosten zur Arbeit sowie eine eventuell vorhandene zusätzliche Altervorsorge, d.h. Riester-Vertrag o.ä.; und bitte möglichst auch das zuständige Oberlandesgericht am Wohnort des Kindes, denn ein paar Feinheiten des Unterhaltsrechts unterscheiden sich je nach zuständigem OLG). Mach' dafür dann aber bitte ein neues Thema im Forum "Unterhaltsrecht" auf.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Also so viel Verdiene ich ja nicht, sondern nur 1650€ dazu haben wir vor 2 Jahren ein Autokredit aufgenommen der noch 2 Jahre laufen wird. Rate 250,-. Aber wenn es so weit ist werde ich ein neues Thema aufmachen. Erstmal muss ich noch eine Wohnung finden. Es ist aber echt unmöglich für 380€ warm hier was zu finden :/
Edit: Ja meine Tochter ist 5
Hallo Papsibaer87,
Also so viel Verdiene ich ja nicht, sondern nur 1650€
Diese Zahl reicht bereits für eine grobe Prognose, nämlich: Das wird Zeile 1, 2 oder 3 der Düsseldorfer Tabelle werden. Solange deine Tochter noch 5 Jahre alt ist, sind das 240 Euro, 257 Euro bzw. 274 Euro; ab dem 6. Geburtstag sind es 289 Euro, 309 Euro bzw. 328 Euro. Auf alle Fälle ein gutes Stück weniger als die vierhundert Euro, die deine Ex herbeifantasiert hat. Tatsächlich für das Kind zur Verfügung hat sie, nämlich wenn man auch das Kindergeld berücksichtigt, dann allerdings durchaus vier- bis fünfhundert Euro.
Eine detailliertere Berechnung können wir machen, wenn du soweit bist. Ob der Autokredit angerechnet wird bezweifle ich (man kann's aber durchaus probieren). Wenn du das Auto für Fahrten zur Arbeitsstelle nutzt, schon mal der Hinweis: Die unterhaltsrechtliche Kilometerpauschale ist deutlich freundlicher als das, was das Finanzamt dir bei der Steuererklärung gönnen würde, mit dieser Pauschale wäre dann allerdings insbesondere auch der Autokredit abgegolten.
Erstmal muss ich noch eine Wohnung finden. Es ist aber echt unmöglich für 380€ warm hier was zu finden :/
Zwei Dinge dazu. Erstens, ja natürlich, es gibt Regionen in Deutschland, da gibt es für 380 Euro, wenn überhaupt, dann gerade mal ein Wohnklo.
Zweitens, diese 380 Euro sind als Pauschale in deinen unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt eingerechnet, es kommt also für eine Unterhaltsberechnung in den meisten Fällen eben nicht darauf an, wie viel die Wohnung des Unterhaltspflichtigen konkret kostet. Erst wenn du nahe am Selbstbehalt dran bist (d.h. wenn dir nach der Berücksichtigung abzugsfähiger Posten sowie des Kindesunterhalts nur unwesentlich mehr als 1.080 Euro bleiben), dann greift u.U. Anmerkung Nr. 5 der Düsseldorfer Tabelle: "Der Selbstbehalt soll erhöht werden, wenn die Wohnkosten (Warmmiete) den ausgewiesenen Betrag überschreiten und nicht unangemessen sind." Ich sehe im Moment noch nicht, dass wir bei deinem Fall in dieses Sonderregelwerk hineinlaufen, und sogar wenn, dann könnte der zuständige Familienrichter immer noch entscheiden, genau diesen Passus der Düsseldorfer Tabelle freudig zu ignorieren (da steht nämlich "soll erhöht werden", und nicht "muss erhöht werden"); aber wir können dann bei einer konkreten Berechnung gerne prüfen, ob es sich überhaupt lohnt, in diese Kerbe zu hauen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke Malachit das hilft mir schon weiter. Wenn es so weit ist werde ich die genauen Zahlen durchgeben und wir können mal rechnen.
Bis zum Auszug wird es wohl noch ein wenig dauern, da ich noch keine normale Wohnung gefunden habe.
Bis dahin genieße ich jeden Tag mit meiner Tochter.
Danke für die tolle Hilfe 🙂
Noch ein kleiner Hinweis abseits des Threads bzw. eigentlichen Themas von @Papsibaer87
Hallo @Limits84,
Treffe mich einmal im Jahr mit der Dame vom JA und gebe da meine Unterlagen ab und lasse sie rechnen.
Moin,
Diese Rechnung solltest du hier gegenrechnen lassen. Das JA rechnet gerne mal zu Ungunsten des Zahlungspflichtigen.
Auch hier sollte man mal genau rechnen, wie hoch der Unterhalt tatsächlich ausfallen wird.
Das gibt dir mehr Sicherheit in der (Finanz)Planung und auch gegenüber Einschüchterungsversuchen der KM.
--
Storm
unabhängig vom (richtigen) Tip von @Storm die Frage:
Wieso einmal im/ pro Jahr :question:
Die Überprüfung des Unterhaltes ( bzw. die Überprüfung Deines Einkommens zur Neuberechnung des Barunterhaltes) findet in aller Regel alle 2 Jahre statt. Falls Du innerhalb der 2 Jahre deutlich mehr verdienen soltest (+10%), dann kann sich die 2-Jahresregel auch verkürzen. Der (Dein) Mehrverdienst wäre dann aber -zunächst von der KM oder in Deinem Fall dem JA- nachzuweisen
Siehe hierzu auch DDT.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Nach Meinung der Justizlümmel sind diese Kosten zwar mit dem halben Kindergeld abgegolten, aber das Kindergeld habe ich in obiger Berechnung wie von den gleichen Justizlümmeln vorgesehen bereits mit dem Unterhalts-Geldfluss verrechnet; diese 95 Euro sind also bereits futsch und können somit kein zweites Mal ausgegeben werden.
Moin Moin,
es ist sogar noch krasser, schaut mal auf Euren Einkommensteuerbescheid. Denn zusätzlich wird sogar noch das halbe Kindergeld als fiktives Einkommen draufgerechnet, so daß ein entsorgter Vater Steuern für das sagenumwobene halbe Kindergeld zahlen soll, das er nie sieht und angeblich doppelt ausgegeben wird. Das macht bei einem mittleren Einkommen nochmal ca. 400-500 Euro Kosten im Jahr.
Die Argumentation ist dann: "Ja, aber Sie bekommen ja durch den Kinderfreibetrag schon eine Steuerermäßigung" (die dann durch die Besteuerung des nicht erhaltenen halben Kindergeldes wieder weggefressen wird). Lustig ist, daß aber das BFM sagt: "Sie erhalten den Kinderfreibetrag, um Ihre Kosten durch das Kind abzumildern". Schon wieder so eine doppelte Nummer, natürlich wieder zum Nachteil des Exmannes...
Zum Topic: Ich würde mir das mit der Trennung gut überlegen, wird mit Kind(ern) teuer. Deshalb trennt sich im Regelfall auch die Frau und nicht der Mann 😉
Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird geprüft, ob es für dich günstiger ist, das Kindergeld zu belassen oder den Kinderfreibetrag zu gewähren. Das was für dich besser ist, wird dir gewährt. Aber nicht beides gleichzeitig.
Das Kindergeld erhältst du dadurch, dass du im Monat 97 Euro weniger Unterhalt zahlst, als du nach der Düsseldorfer Tabelle müsstest. In der Zahlbetragstabelle ist bereits berücksichtigt, dass du das halbe Kindergeld nicht in bar erhältst und daher mindert sich der Unterhalt darum.
Gruß LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Moin,
also in meiner Steuererklärung wird das hälftige Kindergeld als fiktives Einkommen draufgeschlagen, und somit muß ich es versteuern. Ist mir schon klar, daß ich das Kindergeld durch die "geringere" Unterhaltszahlung "erhalte". Ist mir aber im Prinzip egal, wie man sich das alles schönreden kann. Fakt ist, daß Exfrau mit ihrem neuen Partner seit der Trennung in Saus und Braus leben kann, bei jedem Abholen der Kinder wieder irgendwas Neues angeschafft wurde und ich manchmal keine Ahnung habe, wo ich das ganze Geld dauernd her bekommen sollte bei zwei Dritteln Abzügen. Und bei mir sind es nur zwei Kinder - wie jemand das mit drei oder noch mehr Kindern stemmen soll, ist mir völlig schleierhaft...
Viele Grüße aus dem hohen Norden!
Zum Topic: Ich würde mir das mit der Trennung gut überlegen, wird mit Kind(ern) teuer. Deshalb trennt sich im Regelfall auch die Frau und nicht der Mann 😉
Moin Moin,
also für mich ist das Thema mit der Trennung durch. Ich denke es ist ach nicht gut für die kleine wenn Sie es das alles mitbekommt. Dann bin ich lieber arm und glücklich. Ich werde auf vieles verzichten müssen aber ich denke auch ein armer Vater kann auch glücklich sein 🙂
Grüße
