Hallo,
Meine geschichte hat vor 5 Jahren angefangen als meine Tochter die Welt erblickte. Damals war ich überglücklich. Das glück hat sich gewendet. Vor einem Jahr hat mich meine freundin betrogen mit der Ausrede sie wollte sich beweisen das Sie noch attraktiv sei und Alkohol war auch schuld. Lange rede kurzer sinn ich habe gesagt ich verzeihe ihr um sich bloß nicht zu trennen damit ich die kleine täglich sehen kann. Aber ich habe mir selbst was vorgemacht. Ich bin unglücklich, ich habe kein vertrauen mehr, nach der Arbeit habe ich keine lust nach haise zu kommen um die KM zu sehen. Ich habe mir vorgenommen auszuziehen. Und hier fangen schon die finanzielle probleme an. Und die angst alles zu verlieren. Ich hoffe ich bin hier richtig und kann auf eure hilfe hoffen. Ich weiss garnet wie ich jetzt weiter machen soll.
Grüße Jakob
Hallo Jakob,
Ich weiss garnet wie ich jetzt weiter machen soll.
Ich nehme an, du hast schon ein bisschen hier im Forum gestöbert. Einen umfassenden Überblick über die Katastrophen, die einem Mann bei der Trennung zwar nicht passieren müssen, aber durchaus passieren können, findest du z.B. auch bei unseren Nachbarn: http://trennungsfaq.com/
Mache dich also zunächst einmal mit dem Schlimmsten vertraut, und ergreife ggf. entsprechende Sicherheitsvorkehrungen; siehe insbesondere http://trennungsfaq.com/trennung.html#wichtig unter dem Punkt "Einige konkrete Hinweise für den Beginn der Trennungsphase".
Wenn du dich auf diese Weise auf einen möglichen Trennungskrieg vorbereitet hast, dann kannst du dich anschließend um den Frieden bemühen.
Da geht es dann zuallererst um die Frage, ob du die Beziehung nicht doch noch retten willst. Eventuell kommt hier so etwas wie eine Paarberatung oder sogar eine Paartherapie in Frage. Wichtig ist dann allerdings, dass ihr alle beide das wollt bzw. die Notwendigkeit dafür einseht; und genau so wichtig ist, dass ihr alle beide dem "neutralen Vermittler" vertraut. Soweit es deine Seite betrifft, mach' dich bitte vorher gründlich schlau, welcher Verein oder welche Organisation da aus deiner Sicht in eurer Region in Frage kommt: Manche dieser angeblich neutralen Berater sind durch und durch männerfeindlich. Frag' im Zweifelsfall hier im Forum nach, ob jemand den Laden kennt, den du in die engere Wahl nimmst.
Wenn du es hingegen sowieso für sinnlos hältst, die Beziehung zu retten, dann geht es darum, die unvermeidliche Trennung mit möglichst wenig gegenseitigen Verletzungen über die Bühne zu bringen. Das heißt insbesondere, keine Vorwürfe wegen dem, was auch immer in der Vergangenheit gewesen ist. Stattdessen den Blick darauf richten, wie es in der Zukunft weitergehen soll, denn ihr müsst alle beide zurechtkommen mit völlig anderen Randbedingungen als bisher: Job? Finanzen? Wohnung? Hausrat? Und natürlich, als der wichtigsten Frage von allen: euer gemeinsames Kind?
Ihr seid als Paar gescheitert, aber Eltern für eure Tochter bleibt ihr alle beide, und zwar für immer - wenn ihr zwei euch auf diesen Standpunkt einigen könntet, dann wäre das Gröbste bereits überstanden.
Mehr als diese eher allgemeinen Ratschläge kann ich aufgrund deiner bisherigen Aussagen nicht geben. Wenn du konkrete Fragen hast, dann frag' einfach.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. eine organisatorische Bitte: Falls du nicht gerade Marc Chagall bist, dann bring' doch bitte die Daten in deinem Benutzerprofil in Ordnung - das Geburtsjahr 1887 mag ich dir nämlich irgendwie nicht so recht glauben ...
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin Papsi,
willkommen hier. Erstmal Kopf hoch - es geht immer weiter. Man sieht das in dieser dunklen Phase meist nicht.
Bei Trennungen geht es leider sehr oft um das liebe Thema Geld. Wie bist Du denn hier aufgestellt? Die Zahlung von KU ist für Dich Pflicht, die Werte kannst Du aus der Düsseldorfer Tabelle ablesen. Ansonsten helfen Dir unsere Unterhaltsexperten weiter.
Ihr seid nicht verheiratet? Das ist schon mal gut, da es doch einiges an Kosten spart.
Noch etwas wichtigeres aus meiner Forenbeobachtung: Männer die sich trennen wollen, werden mit einer Extra-Portion Bosheit behandelt. Denn zu 80 Prozent machen die Frauen diesen Schritt - und wenn dann sehr geplant. Also hier solltest Du dich schon mal auf das "volle Programm" gefasst machen. Wir können Dir aber helfen, möglichst friedlich die Weichen zu stellen - was für alle Beteiligten wichtig wäre. Gruß Ingo
Moin Moin,
ich habe mich jetzt ein paar Tage durch die Foren durchgelesen und werde nicht ganz schlau. Muss eine Trennung immer bei JA und vorm Gericht enden ? Oder kann man sich auch mit der Mutter über das Besuchsrecht einigen ?
Ich würde Ihr gerne ein Wechselmodel vorschlagen um meine kleine Perle nicht zu verlieren, d.h. die kleine sollte 1 Woche bei mir Wohnen und 1 Woche bei der KM. Hat jemand Erfahrungen mit dem Wechselmodel ?
Ich werde aus der Wohnung nichts mit nehmen, nur meine Klamotten. Ich muss mir alles neu Kaufen und wohl ein paar Schulden machen 🙁
In dem Selbstbehalt wird eine Miete in Höhe von 380 € eingerechnet. Ich bekomme hier aber keine Wohnung unter 500€ warm. Kann sich der Selbstbehalt somit erhöhen ?
Meine grösste sorge ist aber das meine Tochter mich nicht besuchen wollen wird. Das die KM ihr irgend ein Krams einredet oder sonstiges. Ich will die kleine nicht verlieren, Sie ist mein ein und alles 🙁
Bin echt für jeden Tipp dankbar.
Grüße
Hallo,
wenn ich es richtig sehe, seid ihr nicht verheiratet.
Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht beurkundet und bist du als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen?
Wer hat die Wohnung gemietet/gekauft?
Wenn ihr nicht verheiratet wart musst du nur für euer Kind Unterhalt zahlen.
Warum willst du nichts aus der Wohnung mitnehmen? Habt ihr das alles während der Beziehung angeschafft?
Was macht die KM beruflich?
Sophie
Hallo Anna,
ja wir haben das gemeinsame Sorgerecht und ich bin auch als Vater in der Geburtsurkunde. Wir waren nicht verheiratet.
Aus der Wohnung will ich nichts mitnehmen um Streit zu vermeiden und ja wir haben alles während der Beziehung angeschafft.
Die KM arbeitet Mo. - FR. von 08.00 - 15.00
Hallo Papsibaer87,
Muss eine Trennung immer bei JA und vorm Gericht enden ? Oder kann man sich auch mit der Mutter über das Besuchsrecht einigen ?
Ihr seid ja offenbar nicht verheiratet, und eine Ehescheidung wäre das einzige, was ausschließlich vor Gericht geht. Daher könnt ihr euch natürlich gerne wie zwei erwachsene Menschen einigen und zwar ohne dass das Jugendamt oder das Familiengericht daran auch nur im geringsten beteiligt sind.
Nur ist es so:
- Das geht nur gut, wenn und solange ihr beide auf die freundliche Mitwirkung offizieller Stellen verzichtet. Sobald deiner Ex ein Furz quersitzt und sie z.B. glaubt, sie könne aus dir mehr Unterhalt herauspressen als du freiwillig zu zahlen bereit bist, wirst du es nicht verhindern können, wenn sie dafür Jugendamt, Anwalt und Gericht in Marsch setzt.
- Gleiches gilt, wenn einer von euch beiden in öffentliche Töpfe reingreifen möchte (also Hartz IV, Unterhaltsvorschuss u.ä.), denn in diesem Moment wollen die beteiligten Behörden natürlich wissen, ob da nicht unterhaltsrechtlich was zu holen ist, bevor die Behörde selber zahlt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Dann versuche ich es erstmal so mit Ihr zu klären. :thumbdown: Danke
Sollte ich es mit Ihr schriftlich machen ?
Hallo,
im Prinzip müsst ihr es nicht schriftlich machen, trotzdem würde ich eine schriftliche Vereinbarung aufsetzen. Der Rechtswert geht zwar gegen Null, aber jeder kann nachweisen worauf man sich geeinigt hat und man zeigt damit auch seinen guten Willen.
Zwar geht es bei euch nicht um eine Scheidungsfolgenvereinbarung (da keine Scheidung ansteht), die Themen einer solchen sind aber auch bei euch relevant und sie helfen zumindest dabei, dass wesentliche Punkte nicht vergessen werden.
Hier eine <a href="http://www.famerb.de/formulare/Scheidungsfolgenvereinbarungen.pdf>Mustervorlage</a>," die entsprechend angepasst werden muss.
VG Susi
Vielen Dank, ich hoffe Sie lässt mit sich reden und dass wir ohne JA auskommen :/
Wie Ingo schon schrieb... werden die Männer nach der Trennung mit einer extra Portion Bosheit behandelt.
Ich will nur nicht das meine Tochter von Ihr manipuliert wird. Ich finde es jetzt schon schwer wenn ich dran denke... dass ich die kleine nicht mehr jeden Tag ins Bett bringen kann.
Aj Aj Aj Aj. Irgend jemand ein Tipp wie mann es am besten verkraftet ?
Aj Aj Aj Aj. Irgend jemand ein Tipp wie mann es am besten verkraftet ?
Moin,
da kann man keinen wirklichen Tipp geben, dass funktioniert bei jedem anders.
Mir, und einigen anderen, haben aber Sport und Ablenkung durch diverse Unternehmungen gut geholfen. Nur nicht in das "Grübel-Loch" fallen, da kommt man nämlich nur ganz schwer wieder raus. Den Rest erledigt die Zeit von ganz alleine, denn, auch wenn Du Dir das heute noch nicht vorstellen kannst, gewöhnst Du Dich irgendwann an die anderen Lebensumstände. Die gemeinsame Zeit mit Deiner Tochter wird dann umso wertvoller werden.
LG,
LD
Hallo,
als erstes ist Deine Angst vor dem JA nur bedingt begründet.
Das JA kann auf Antrag der KM eine Bestandschaft einreichten und sich dann um den Unterhalt kümmern. D.h. eine Einkommensauskunft anfordern und den Unterhalt berechnen und Dich zur Erstellung eines Titels auffordern.
Wir im Forum können gerne für Dich den Unterhalt ausrechnen und die Rechnung begründen. Beim Titel gibt es nur eine Sache auf die achten solltest, es muss eine Befristung auf den 18. Geburtstag des Kindes zusätzlich eingetragen werden. Du kannst aber auch gegen Schreibgebühr beim Notar einen Titel erstellen lassen.
Sollte die Höhe des Unterhalts strittig sein, dann kann ihn nur ein Gericht verbindlich festlegen, nicht das JA.
Das JA kann in allen anderen Fragen beratend tätig sein, aber mehr auch nicht, letzlich musst Du nicht einmal hingehen. Es wäre im Fall der Fälle aber zu empfehlen, da Du Dich dadurch als freundlichen und kooperativen Vater zeigen kannst und auch prüfen kannst wie das JA tickt.
Was die KM will und tun wird kannst Du beeinflussen indem Du Dich z.B. kundig machst wie hoch denn der Unterhaltsanspruch gemäß DDT wäre, wie hoch er rechtlich gesehen bei einem echten Wechselmodell ist. Das sind nachprüfbare Dinge und wenn Du da mit zu mickrigen Zahlen aufwartest oder falsche Vorstellungen hast wie es geht, dann wird sie zu Dir kein Vertrauen haben.
Auch aus der Mustervorlage kannst Du ersehen worüber ihr euch Gedanken machen müsst und Du kannst einen Vorschlag unterbreiten.
VG Susi
Moin Susi,
mit dem Titel blicke ich noch nicht so durch. Ist es empfehlenswert den zu unterschreiben ? Wie bereits geschrieben werde ich ein Wechselmodel anstreben um die Kleine so oft wie möglich bei mir zu haben. Wird dabei auch der Unterhalt verringert ?
Denn meine Kosten steigen dann ja auch wenn ich Sie öfter bei mir ist.
€ Lucas an Sport habe ich auch gedacht, ja das "Grübel-Loch", davor habe ich jetzt schon Angst so viele Fragen, so viel Angst, ich will nicht das mich meine Tochter in paar Jahren nicht mehr als Vater akzeptiert oder mir Vorwürfe machen wird. Ich Liebe Sie so sehr 🙁
mit dem Titel blicke ich noch nicht so durch. Ist es empfehlenswert den zu unterschreiben ?
Auf einen Titel hat der BET einen Anspruch. D.h., wenn Du verpflichtet bist KU zu zahlen, dann kommst Du auch im einen Titel nicht drum herum, wenn er gefordert wird. Solange keine staatlichen Unterstützungsleistungen im Spiel sind, kann die KM aber auch im Vertrauen darauf, dass Du immer pünktlich und ausreichend zahlst von einem Titel absehen. Insofern: Besser ist ohne. Schlimm ist er aber auch nicht. Wichtig zu wissen: von einem titulierten KU-Betrag sind Anpassungen nach unten schwierig bis unmöglich (wenn sich das Einkommen ändert oder die Anzahl der Unterhaltsberechtigten). Titel immer zeitlich begrenzen (18. Geburtstag), das vergessen die Formulare bei JA meist. Bevor Du einen unterschreibst (was auch beim Notar gg einen geringe Gebühr geht), am Besten den Wortlaut und die Berechung zur Unterhaltshöhe hier gegenlesen/ -rechnen lassen 😉
WM geht nur in Abstimmung mit KM. Dabei heben sich die Unterhaltsansprüche gegeneinander auf (weswegen KMs häufig das WM scheuen), wenn die Betreuung exkat 50:50 ist. Schon bei 51%:49% der Zeit fällt 100% an. (wie gesagt, mit der KM auf was anderes einigen geht immer, wenn keine staatlichen Unterstützungsleistungen im Spiel sind). Auch bei exakt hälftiger Aufteilung kann KU anfallen, wenn die Einkommenshöhen deutlich unterschiedlich sind.
Denn meine Kosten steigen dann ja auch wenn ich Sie öfter bei mir ist.
diesen Gedankengang kennt das Unterhaltsrecht nicht wirklich. Also auch als BET ist die Unterhaltshöhe unveränderlich egal ob Du das Kind nur an einem, jedes zweite WE, auch unter der Woche oder in einem WM mit 49% siehst...
ich will nicht das mich meine Tochter in paar Jahren nicht mehr als Vater akzeptiert oder mir Vorwürfe machen wird.
Zur Beruhigung: Auch wenn Du "nur " 2-WE-Umgangs-Dad bist wird das idR nicht passieren, solange die KM hier nicht manipuliert.
Gruß, toto, Vater im WM!
Hallo,
bei einem echten Wechselmodell 50:50 haben sich die Kosten nicht auf!
"Liegt ein echtes Wechselmodell vor, so führt dies nicht etwa dazu, dass keiner der beiden Elternteile mehr Kindesunterhalt an den anderen Eltenteil zahlen müsste. Vielmehr ist beim Wechselmodell jeder der beiden Elternteile barunterhaltspflichtig (BGH NZFam 2015,166). Es bestehen sozusagen zwei Unterhaltspflichten "über Kreuz".
(<a href="http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/wechselmodell-einzelheiten/index.php>Infos</a>)"
Es wird das Einkommen beider Eltern addiert, daraus ergibt sich der Unterhalt gemäß DDT und darauf werden noch die Kosten für das Wechselmodell aufgeschlagen (erhöhte Wohnkosten wegen des Kindes).
Wenn ich es einfacher wollt, dann reicht die DDT. Danach wird der Unterhalt gequotelt, d.h. Dein eine Einkommen und das der KM werden bereinigt und der Selbstbehalt 1080 Euro jeweils abgezogen, anschliessend wird daraus der Quotient für den Unterhalt ermittelt:
DDT = Z, Dein bereinigtes Einkommen - 1080 Euro = Y, bereinigtes Einkommen KM - 1080 Euro = X,
Summe für Dich Y*Z/(X+Y), Summe KM X*Z/(X+Y), die Differenz ist an denjenigen mit dem geringeren Einkommen zu zahlen.
Wenn die Einkommen nicht zu sehr differieren kommt dabei keine große Zahl raus.
Aber wie Toto schon sagte, bei 51:49 (normalerweise eher 60: 40) sieht es ganz anders aus. Dann wärst Du unterhaltspflichtig, der erhöhte Betreuungsanteil kann etwas mindernd (1 Stufe DDT) berücksichtigt werden.
Es muss kein Titel erstellt werden, aber das Kind vertretn durch die KM hat einen Anspruch auf einen dynamischen Titel. Wo aber keiner gefordert wird muss auch keiner erstellt werden. Besser ohne.
VG Susi
VG Susi
Guten Morgen,
vielen Dank für die Antworten. Da wird wohl eine miese Zeit auf mich zu kommen. Sollte ich dann meine Tochter bei mir Anmelden ? Als zweit Wohnsitz ?
Naja muss ja erstmal eine bezahlbare Wohnung finden. Um was sollte ich mich noch alles kümmern ? Was soll ich noch beachten ?
Also einen Lichtblick habe ich für dich.. Du hast hast GSR soviel wie ich mitbekommen habe..
Meine kurze wird in 3 Wochen 7 Jahre alt.. Und Ende 2009 war es noch nicht so,das es Automatisch aufgeteilt wird. Von daher hast du dir einiges an Arbeit erspart.
Versuch es positiv zu sehen.. ich habe auch oft einen hänger..da sich mein Fall wie Kaugummi zieht und kein Ende in Sicht ist.
Einen Titel muss nicht unbedingt erhoben werden... Das geschieht ,solltest du nicht zahlen und deine Ex würde es Einklagen..dann könntest du einen Titel bekommen.
Bei mir läuft es Jahrelang so ab, meine Ex bekommt Geld vom Jobcenter. Das Jobcenter ist bedacht,das ich Unterhalt zahle.. Die melden sich schon und wollen Einkommensnachweise zum Berechnen sehen.. Das ist das Glück meiner Ex..,,das Jobcenter kümmert sich drum.. Sollte sie vom JC kein Geld bekommen,so müsste sie den Unterhalt über einen Anwalt einklagen oder sonst was..was auch mit kosten verbunden ist,die auf einem zukommen.
Was mich an der ganze Geschichte stört ist.. Meine Kurze bekommt ca 160 Euro KG (Kenne genauen Satz nicht) , dazu meinen Unterhalt.
Jetzt ist meine kurze mit dem Geld bei weiten über den Satz.. Das JA sagt. 270 Euro für ein Kind 🙁 Also fast mein gesammter Unterhalt geht für andere Sachen drauf..einen Teil der Miete oder sonst was..Ich würde am liebsten 200 zahlen und den Rest so geben..so haben die Kids mehr.
Ja natürlich zahlt sie davon einen Teil der Miete. Nimm mal an, dass deine Tochter ein 12qm Zimmer hat mit 9 Euro warm pro qm. Das sind schon mal 108 Euro. Zzgl. Strom. Zzgl. anteilig Nutzung der restlichen Wohnung.
Löst euch doch mal von dem Gedanken, dass sich der Betreuungselternteil eines normal versorgten Kindes mit dem Unterhalt ein schönes Leben macht.
Gruß LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
@limits Kindergeld wird nicht zusätzlich zu H4 gezahlt. Die KM bekommt die Regelsätze plus Miete, wie alle anderen H4-Empfänder auch.
Dein Unterhalt wird mit den Zahlungen des JC verrechnet.
Es ist falsch, dass die KM auf Titel oder Unterhalt klagen muss. Das Kind hat Anspruch auf einen Titel ohne, dass der Unterhaltsschuldner (KV) jemals auch nur einen Tag im Rückstand war. Außerdem muss sie nicht sofort klagen, als erstes kann sie eine Beistandschaft beim JA einrichten lassen und die kümmern sich dann wie das JC darum.
VG Susi
Aber mehr hat sie nicht..
Ich könnte auch meine Arbeit sein lassen , Frührente kassieren und meine Geschäfte bei Seite legen.. Da ich Freiberuflich schaffe, habe ich nicht wirklich für meine Rente vorgesorgt.
Am Geld wird sich bei der KM überhaupt nichs ändern. ob ich den Mindestsatz zahle , mehr zahle wie muss, oder ich gar nicht zahle ,da ich Hartz4 oder gar Frührente bekomme.. und das Fuchst mich halt. Ob das Geld jetzt für Miete drauf geht,oder andere Dinge ,es kommt ja in einen Topf.
Die anderen Daddys zahlen nicht einen Cent Unterhalt , dafür darf ich das 3 fache. Wiegesagt ,ich zahle gerne für meine Kurze ,aber wer schön wenn sie einen Mehrwert dadurch hat. Aber so muss ich sie bis 17 Uhr in der OGS lassen,das ich am Schaffen bin und Unterhalt zahle..könnte mich,wiegesagt auch ausruhen
Einen Vorteil hat meine Tochter ,die KM und Geschwister nicht..
Habe doch nicht geschrieben das es zusätzlich berechnet wird.. es wird aber zusaätzlich gezahlt,das von einer andere Kasse kommt..so war es auch gemeint.. Klar ist,das sie vom JC das Geld angerechnet wird
