Hallo,
mit Einverständnis des Vaters veröffentliche ich hier seinen Brief an eine OLG-Richterin.
Sein letzter Antrag auf Umgangsausweitung und VKH wurde wegen mangelnder Erfolgsaussicht vom AG abgelehnt, vom OLG bestätigt und nun folgt ein Antrag auf rechtliches Gehör, Voraussetzung für eine Verfassungsbeschwerde.
Zur Verdeutlichung der Fakten hat der Vater nun noch diesen persönlichen Brief an die OLG-Richterin versandt.
https://drive.google.com/file/d/0B-XoGb-c5nHqY3NNb1l1UWtMZlk/view?usp=sharing
Hallo,
danke diskurso und auch danke, dass der Vater den Brief hier veröffentlicht hat lassen.
Aus meiner Sicht wird sich aber rechtlich nichts tun. Warum? Die Richterin kann freihändig entscheiden, die Grundlage dafür sind ihre Notizen. Deshalb war die Protokollberichtigung wichtig. Diese ist nie erfolgt, also steht das Protokoll. Aus dem Protokoll ergibt sich alles anderes.
Die Richterin hat sich nie über das Gesetz gestellt, sie hat es benutzt um ihre Auffassung durchzusetzen. Es liegt damit keinerlei Fehler im Gesetz und auch Rechtsfehler vor.
Auf der Grundlage der Gewaltanwendung (siehe Protokoll) und der Gutachten kann eine Erweiterung des Umgangs nicht erfolgen. Deshalb ist VKH abzulehnen.
Ich denke auch nicht, dass eine Verfassungsbeschwerde erfolgreich sein könnte.
Der Skandal ist, dass der Bürger kein Recht hat, dass ein Protokoll richtig ist. Der Skandal ist, dass Gegengutachten in die Tonne getreten werden.
Hier liegt meiner Meinung nach der Ansatzpunkt. Die Richterin hat alle Gutachten zu werten und nicht nur das, welches ihrer Rechtsauffassung entspricht. Wie dies juristusch durchzusetzen ist entzieht sich meiner Kenntnis.
Leider trifft die obige Rechtspraxis nicht nur bei Familiengerichten auf, sie ist ein Übel jeglicher Gerichtsbarkeit in Deutschland.
Das ist ein rechtspolitischer Skandal, der aber den Bürger in Deutschland kaum bewegt.
Hier ist der Fehler schon sehr früh beim FamG gemacht worden und aus meiner Sicht fehlender Einsatz der Anwältin....Was das OLG hier nun machen soll erschließt sich mir nicht ....warum wurde denn bis 2016 gewartet?
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
Dieser Brief war ursprünglich nicht zur Veröffentlichung vorgesehen, ich habe den Vater erst danach gefragt.
Mit der Veröffentlichung möchte ich nur eine kleine Zusammenfassung des möglichen alltäglichen Unrechts an Familiengerichten verdeutlichen.
Juristisch wird er wohl kaum noch etwas erreichen, auch die Entfremdung der Kinder wird durch die Pseudo-Umgänge weiterhin stabilisiert.
Allein für die Gutachten sind - selbstverständlich beim Vater - inzwischen über 15.000 Euro aufgelaufen.
Infolge gesundheitlicher Probleme ist der Vater mittlerweile frühpensioniert und mittellos.
Ich kenne den Vater sehr gut, da wir leider seit Jahren immer wieder an der selben RichterIn scheitern.
Sie ist hier auch vielen FamRechtsanwälten bestens bekannt, selbst vor ein paar Jahren geschieden und Mutter.
Wie viel Leid und Schaden sie in ihrer Amtszeit bei Kindern und Vätern verursacht hat, will ich gar nicht wissen.
Diesen Link kann ich leider nicht einsehen. Jedoch geistert dieser Brief auch schon bei trennungsfaq rum.
Warum wurde der Name der Richterin geschwärzt? Darum geht es doch. Öffentlich machen, an den Pranger stellen, Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude. Vorher wachen diese Kindeswohlverletzter nicht auf.
Auch wird hier wieder der Fehler gemacht und alles mühsam auseinander dividiert. Nach Fehlern im System gesucht. Der Fehler ist, dass die Rechtsprechung diskriminierend und kindeswohlgefährdend ist.
Das Kind hat ein Recht auf Umgang und dieser ist durchzusetzen. Ob Mutti ein Furz quer sitzt. Interessiert dies wirklich jemanden?
Die Würde des Menschen ist unantastbar. In Schland wird diese permanent durch Richter verletzt, die diese schützen sollten!
Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)
Der Skandal ist, dass der Bürger kein Recht hat, dass ein Protokoll richtig ist.
Das ist kein"Skandal", sondern ganz einfach nicht wahr.
Ein Verfahrensprotokoll ist eine Urkunde und wenn der Beschluss auf einer solchen basiert, kann das Verfahren durch eine Restitutionsklage neu aufgerollt werden.
Dass der Briefschreiber keine eingereicht hat, ist weder die Schuld der OLG-Richterin noch ist es einer bösen, väterbenachteiligenden Justitz geschuldet.
Skandal ist, dass Gegengutachten in die Tonne getreten werden.
Ein Parteigutachten ist im Gegensatz zum gerichtlich beauftragten Gutachten kein Beweismittel. Von daher wird es auch anders behandelt. Wenn es allerdings auf Fehler des gerichtlichen Gutachtens hinweist, muss den Hinweisen nachgegangen werden. Wenn dies nicht erfolgt ist, hätte das in der nächsten Instanz gerügt werden müssen.
Wie bezüglich der Gutachten argumentiert wurde, geht aus diesem wirren und vor Fehlern strotzenden Brief nicht wirklich hervor. Man erfährt ja noch nicht einmal, welche Gutachten Privatgutachten und welche gerichtliche Gutachten waren.
Hallo,
es ist sehr wohl in diesen beiden Punkten ein Skandal, der strafrechtlich auch immer wieder beklagt wird, dass Zeugen meinen ihre Aussage wäre im Urteil entstellt wiedergegeben worden und es wurden in der lokalen Tageszeitung auch schon Zeugen gesucht, die im Gerichtssaal anwesend waren um bestimmte Aussagen belegen zu können, da es ja kein Prorokoll in Form von Tonband geben muss.
Es gibt Urteile, die vom BGH aufgehoben wurden, wo im Verfahren 3 Gegengutachten eingebracht wurden, die vom Gericht aber nicht gewürdigt wurden, da man sich einzig und allein auf das Gutachten der Staatsanwaltschaft berief. Der BGH hat dies gerügt. Allgemein geändert hat sich nichts.
VG Susi
Es bringt doch nichts auf die Punkte dieser Frau einzugehen Susi. Es ist doch genau das was sie erreichen möchte.
Deses ganze Familienrecht ist ein menschenunwürdiges und -verachtendes System. Erwachsene Menschen, wie Tina die die Klaviatur dieses Systems zur Perfektion spielen und sich dabei hinter dem kleinen Rücken Schutzbefohlener verstecken.
Geht es noch ekelhafter? Und vor allem um was zu erreichen? Um das maximale aus diesem System zu pressen, für sich persönlich :note:, nicht für das Gemeinwohl und das Kindeswohl, und um den Vater zu entsorgen. Und warum? Weil sie es können
Mag es diesem Vater ein Trost sein, dass er sich in bester Gesellschaft befindet.
So weit wie ich es gehört habe, musste er gesundheitlich stark bluten, so dass er nun Frühpensionär geworden ist. Gut gemacht Schland!
Weiter kräftig an dem Ast sägen, auf dem ich sitze.
Tina, ich sagte dir es schon einmal. Deine Kinder und dein Ex tun mir außerordentlich leid. So wie ich deine Beiträge hier lese, wird dies dich leider nicht erreichen.
@ Mods
Sorry für meine deutlichen Worte. Jedoch bin ich ein Mann der kein Blatt vor dem Mund nimmt und das Übel beim Namen nennt.
Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)
Die Richterin kann freihändig entscheiden, die Grundlage dafür sind ihre Notizen. Deshalb war die Protokollberichtigung wichtig. Diese ist nie erfolgt, also steht das Protokoll.
Genau so.
Seit Jahren wird auch im Famrecht erfolglos ein verpflichtendes Mitschnitt-Protokoll gefordert, wie z.B. im Strafrecht.
Die Realität sieht nämlich so aus:
http://de.wikimannia.org/Verhandlungsprotokoll
Diesen Link kann ich leider nicht einsehen.
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Warum wurde der Name der Richterin geschwärzt? Öffentlich machen, an den Pranger stellen, Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude.
Die Schwärzung wollte der Vater so.
Auf Nachfrage nenne ich gerne den Namen, aber so viele Richter mit Dr. Titel gibts da am AG Dresden nicht.
Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude ? Zeitverschwendung und zusätzliche psychische Belastung.
Hallo,
es gibt immer wieder Berichte Einzelner dazu. Eine breite Öffentlichkeit versteht das Problem nicht bzw. bestreitet, dass dem so ist, oder geht vom bedauerlichen Einzelfall aus.
Letzlich haben entsorgte Eltern oder zu unrecht verurteilte Menschen eben keine Lobby. Irgend etwas bleibt immer hängen und irgendwie sind sie doch selber Schuld. Ansonsten müsste man ja davon ausgehen, dass das einem selbst auch passieren kann, dann denken wir lieber nicht darüber nach.
VG Susi
Einseitige Darstellungen können der Wirklichkeit entsprechen. Wer kann das überprüfen?
Das OLG hätte über einen Befangenheitsantrag entscheiden müssen...
