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Meine Geschicht ... ungerecht ? gerecht ?

 
(@ulli2000)
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Es war einmal.......
wahrscheinlich schon seit sehr langer Zeit betrogener Ehemann. Dieser bekam von seiner ihm angetrauten einen Brief. In diesem Brief stand, dass er doch sofort aus seinem Haus ausziehen solle und ab dato ihr doch Unterhalt zu zahlen habe, so daß sie fein leben könne.
Ok, der Anwalt hatte es etwas schöner und viel juristischer formuliert doch ändert das nichts an den Umständen.
So, der Mann doch etwas sturr, dachte garnicht daran aus dem Haus auszuziehen, es war ja schließlich auch seins, so dachte er. Doch seit diesem Tage passierten seltsame Dinge. Sachen verschwanden aus dem Haus. Die Frau bekam hysterische Schreianfälle und rief die Polizei, dass sie bedroht werde. Fremde Männer saßen auf seiner Terasse und noch viele kleine andere Niedlichkeiten. Wobei das geplünderte Gemeinschaftskonto schon garnicht mehr ins Gewicht viel. Doch der Mann blieb besonnen und ließ sich nicht aus der Ruhe bringen. Natürlich holte er sich anwaltlichen Rat und der war, genau wie das Sprichwort es sagt, sehr teuer.
Gut ein halbes Jahr zog ins Land, da plötzlich geschah etwas. Als der Mann von der täglichen Arbeit nach Hause kam .... anscheinend wie durch Geisterhand, war sein trautes Heim leergeräumt. Kein Fernseher, kein Kühlschrank und upps Licht gab es auch nicht mehr, da die Deckenlampen fehlten. Noch nicht einmal Vorhänge waren vor den Fenstern und im trauten Ehebett lag nur noch eine abgezogene Matratze. Keine Bilder an der Wand und ach ja eine Waschmaschine konnte er ja eh nicht bedienen, also was soll's. In der Aufregung vergaß er fast, dass er ja auch noch zwei Kinder hatte, die auch nicht mehr zu sehen waren.
Nun bekam endlich der Anwalt des Mannes eine Chance, fluchs wurde eine Anzeige geschrieben und noch eine Androhung wegen Kindesentzug. Jetzt begann ein langer, sehr langer Rechtsstreit. Trennungsgeld, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Strafanzeige, Scheidungsantrag und und und.
Na Gottt sei dank, wir leben ja in einem Rechtsstaat dachte sich der Mann. Da wird so eine Missetat ja,  nach seiner Rechtsvorstellung jedenfalls, wohl deutlich getadelt. Doch falsch gedacht! Nein, dass was die Frau getan hat das ist rechtens wurde ihm vom Richter (Richterin) gesagt. Doch das er sich verweigere und garnicht zahlen wolle, dass ist unrecht. Schwups, da gab es gleich die erste Einstweilige Anordung von Gericht. Naja, so dachte er, in einer ordentlichen Verhandlung wirds sich klären. Doch auch hier, weit gefehlt, schwups die Richterin findet die Frau muß ja noch viel mehr bekommen und diese lächerlichen Behauptungen von Straftat gegen den Ehemann, Ehebruch und flucht aus ehelicher Gemeinschaft wären ja garnicht so schlimm. Verknackt zu saftigen Geldzahlungen ging der Mann, in seinem Glauben an den Rechtsstaat, in die Berufung.  Zwischenzeitlich gestärkt durch die im öffentlichen Strafprozess gesprochene Verurteilung der Ehefrau, war er guter Dinge.
Doch nein, oh Schreck zwei großmütterlich wirkende Richterinen am OLG waren da so ganz anderer Meinung als er. Sie befanden, wie schon im ersten Verfahren, das alles ja garnicht als schlimm. Eine Straftat gegen den Ehemann, Diebstahl, 60zig Tagessätze Strafe, das kann man ja nicht als schweres Vergehen sehen sagten Sie. Auch fremde Männer im eigenen Haus, selbst wenn es hier Fotobeweise gibt, das beweise ja garnichts meinten sie. Oh Oh der arme Mann wurd immer wütender. Doch letztendlich Sprachen die weisen Richterinen am OLG Braunschweig ihn für schuldig, schuldig im Sinne von zahlungsfähig. Das volle Maß solle ihn treffen, so dass es seiner noch Ehefrau doch gut gehen möge, auf jedenfall ersteinmal bis zur Scheidung. Die, wie sollte es anders sein, schon sehr lange verschleppt wurde von der Frau. Mit sehr schlechtem Ahnungen gehts nun in die nächste Runde, da natürlich das OLG hier nichts wirklich verwertbares festhält wird vor dem Amtsgericht der nacheheliche Unterhalt nochmals verhandelt .... dies ist der Stand und weiteres wird folgen.
Übrigens sind in der Zwischenzeit fast 3, in Worten "drei", Jahre vergangen.
Ach ja, die arme Frau wurde von rechtswegen als "bedürftig" erklärt, schließlich bekommt sie nur 1.200€ Unterhalt (einschl. Kinder) und 300€ Kindergeld und verdient sich nur lächerliche 500€ dazu, abgesehen davon, dass sie ja auch mietfrei wohne. Mit diesen 2000€ Netto und freiem wohnen könne man ja unmöglich alles bezahlen !! Also bekommt sie Rechtsbeistand und Gerichtskostenhilfe in vollem Umfang.

Anscheinend habe ich eine völlig falsche rechtsauffassung oder ? Was sagt ihr dazu ? Ich bin ratlos!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2011 23:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin und herzlich Willkommen im Alptraum deutsches Familienunrecht.

Anscheinend habe ich eine völlig falsche rechtsauffassung oder ? Was sagt ihr dazu ? Ich bin ratlos!

Ja, diese,offenkundig falsche Meinung über unser Rechtssytem hatte ich auch mal und war, wie du, der irrigen Annahme, in einem Rechtsstaat zu leben.

Ich wurde auch eines Schlechteren belehrt.
So wie die meisten hier.

Völlig normal, was du erlebst.
Nicht nur in Braunschweig.

Zunächst mal solltest du darauf achten, nicht mehr CDSUSPDFDPGRÜNELINKE zu wählen, denn die finden das, was dir passiert ist total gerecht, bzw. finden, dass du noch viel zu gut weg gekommen bist.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2011 23:24
(@ulli2000)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Deine Worte Beppo
aber ich kann das einfach nicht glauben! Soviele Paragraphen gibts im BGB ja garnicht für den Ehevertrag. Wenn man(n) als normal sterblicher sich die durchliest, denkt man eigentlich nichts schlimmes. Da steht:"Jeder soll für sich selber sorgen", da steht:"Erst wenn Dein Unterhalt gesichert ist zahlst du an den Anderen", und weiterhin kann man da lesen:"Sollte der Partner dem anderen Schaden zufügen verwirkt er seine Ansprüche ganz oder teilweise".
Wieso wird dieses alles nicht umgesetzt, warum haben unsere Gerichte aus diesen vernünftigen Ansätzen so einen Unfug gemacht ?

Übrigens ist mein Großer (12 Jahre) auf seinen Wunsch hin zu mir gezogen. Mein Kleiner (10 Jahre) besucht mich regelmäßig und wir haben alle 14Tage ein gemeinsames Wochenende, also die Beiden und ich. Ohne die Beiden hätte ich wahrscheinlich schon lange aufgegeben. Glücklicherweise habe ich am Anfang genau das Richtige gemacht und mir sofort Hilfe bei einem Fachmann (Psychologen) geholt. Nach attestierter "Schwere Depression" und "Burnout" stehe ich jetzt wieder relativ fest auf den Beinen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2011 01:27
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Soviele Paragraphen gibts im BGB ja garnicht für den Ehevertrag. Wenn man(n) als normal sterblicher sich die durchliest, denkt man eigentlich nichts schlimmes. Da steht:"Jeder soll für sich selber sorgen", da steht:"Erst wenn Dein Unterhalt gesichert ist zahlst du an den Anderen",

Da hast Du recht.
so schlimm liest sich das alles gar nicht.

Aber mit den aberwitzigsten Begründungen wird Dir dann vor Gericht erklärt, dass Du für Deinen Unterhalt ja selber sorgen kannst, weil Du 2 Arme und Beine zum Arbeiten hast und der Unterhalt der Ex ist ja ebenfalls gesichert, weil es einen ExMann dazu gibt.

Hauptsache die Staatskasse bleibt geschont...

Wenn Du mal eine Mülltonne findest, die groß genug für die deutsche Familiengerichtsbarkeit ist, dann mach sie auf!

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2011 10:17