Meine Frau ist psyc...
 
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Meine Frau ist psychisch krank, ich habe Angst um meine Tochter, brauche Tipps

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(@chris34)
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Hallo Bart,

wie siehst Du denn die Erfolgswahrscheinlichkeit? Über den Wegzug weis ich noch nichts, er ist aber wahrscheinlich. Was für Argumente wären denn entscheidend? Was kann ich eigentlich machen, wenn Sie weit verzieht und mir dadurch der Umgang erschwert wird?

@Beppo:

Na ja, wenn sich ein Anwalt mit der Richterin anlegt und versucht die Verhandlung zu führen und die Gegenanwältin permanent persönlich beleidigt finde ich das nicht gerade professionell oder könnte das eine Taktik gewesen sein, die nicht aufging.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.12.2008 20:35
 Bart
(@bart)
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Hallo Chriss,
du hast in dem Thread schon sehr viele Hinweise und Meinungen zum ABR bekommen.

Mit einer Einschätzung tue ich mich schwer. Ob es klappt oder nicht ist von vielen Faktoren abhängig.

Ein großes Argument in Sachen ABR ist das Kindeswohl. Kannst du belegen das das Kindeswohl bei der Mutter gefährdet ist?

Umzug ist in deinem Fall kein Argument. Wenn ich es richtig gelesen habe wohnt sie bereits jetzt 80 Km weit entfernt.

Ich schreib mal auf was aus meiner Sicht für und was gegen dich spricht

für Dich:
>Mutter ist psychisch krank (nachweisbar? Kindeswohl dadurch gefährdet?)
>du kooperierst mit dem JA, KM nicht
>KM hat scheinbar eine geringe Bindungstoleranz, du hoffentlich nicht
>Du bist nicht auf staatliche Mittel angewiesen und hast einen kindgerechten Wohnraum
>Du kannst das Kind im Schulalter fördern, KM vermutlich nicht.
>Du hast ein soziales Netzwerk (Familie) die dich unterstützt
>du hast einen guten RA

gegen Dich
> dein Betreuungskonzept ist nicht ideal. Sehr viel Fremdbetreuung
>Kontinuität, du akzeptierst den jetzigen Zustand schon zu lange
>Alter des Kindes. Es kann sich noch nicht selbst äußern.
>du bist ein Mann  :rofl2:

Wenn du das Thema angehen willst solltest du nicht zu lange damit warten. Die Zeit läuft momentan gegen dich.

Gruß Bart


AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2008 15:27
(@chris34)
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Hallo Bart,

ich danke Dir für Deine Antworten. Die psychische Krankheit ist nachweisbar. Es exisiert ein Gutachten einer Psychologin von Beginn diesen Jahres. Dieses liegt dem JA auch vor. Das JA wollte während der Gerichtsverhandlung auch immer darauf eingehen, jedoch fehlte die Zeit, da meine Frau zu spät zur Anhörung erschien. Ferner existiert eine Bestätigung der Krankenkasse über die genehmigung von 25 Therapiesitzungen. Diese trat meine Frau auch an, beendete sie jedoch nach gut 3 Sitzungen. Hier existiert noch ein bedauerndes Schreiben der Psychologin.
Meinst Du wirklich ich habe zu lange gewartet? Das wäre schrecklich. Dann habe ich mich zu lange damit aufgehalten mein Umgangsrecht erst einmal durchzubekommen?
Meinst Du mit Bindungstoleranz den häufigen Orts- und Partnerwechsel meiner Ex?
Ich kann meinen Job leider wirklich nicht auf Teilzeit umstellen. Das würde mein Arbeitgeber nicht mitmachen. Die Betreuung würde tagsüber durch meine Eltern (beide 54, noch tierisch fit und im Vorruhestand) erfolgen. Ich selbst habe auch ein bis zwei Tage in der Woche, an welchen ich meine Tochter ab Mittag wieder betreuen könnte.
Also Du meinst ich soll es angehen? Dann mache ich es auch. Meine Anwältin hat bis zum 05.01. Urlaub, aber dann geht´s an...
Ich werde jetzt auch ersteinmal eine Mail an das JA schreiben.
Ist es eigentlich normal, dass Väter von den Müttern nichts über die Entwicklung und Aktivitäten ihrer Tochter in der Woche erfahren und auch auf Fragen bezüglich des Wohlergehens der Tochter nicht eingegangen wird?
Mal eine ganz blöde Frage: Meine Ex wird auch wieder arbeiten gehen müssen. Da ist die Kleine dann auch den ganzen Tag Fremdbetreut, und zwar richtig fremd. Wo bleibt denn da der Gleichbehandlungsgrundsatz?


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Themenstarter Geschrieben : 24.12.2008 15:40
 Bart
(@bart)
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Hallo Chris,
ich kann und will dir nicht die Frage beantworten ob du es machst oder nicht. Die Entscheidung liegt bei Dir.

Was willst du denn dem JA schreiben? Macht aus meiner Sicht keinen Sinn.

Deine Anwätin wird einen Antrag einreichen in dem sie begründen muss warum das ABR dir übertragen werden sollte. Mach dir Gedanken wie du deine
Anwältin dabei unterstützen kannst. Ihre Zeit ist knapp. Schreib ihr Stichworte und Fakten auf die sie dann ggf ausformulieren kann.

zu deiner Frage nach der Bindungstoleranz schau mal in das Lexikon bei vatersein

Bindungstoleranz

Parameter, nach dem erkannt werden kann, welchem Elternteil die elterliche Sorge eher zugesprochen werden soll. Die Bindungstoleranz bestimmt, wie der einzelne Elternteil die Bindungen des Kindes vornehmlich an den anderen Eltern und nachrangig an weitere Angehörige toleriert oder gar unterstützt.

So wie du das schilderst ist deine Ex nicht bereit dir Kontakte zu deiner Tochter zuzugestehen. Das ist nicht gut, aber leider weit verbreitet. Du solltest dir überlegen wie du im Fall des Falles den Kontakt zwischen KM und Kind förderst. Wenn du bereit bist den Kontakt zu fördern spricht das für dich.

Google im Web nach allem was du zum Thema ABR findest. Du solltest gut vorbereitet auf das was du da vorhast.

Gruß
Bart


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Geschrieben : 24.12.2008 18:30
(@chris34)
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Hallo Bart,

Du hast gefragt, was ich dem JA schreiben will. Ich wollte eigentlich mitteilen, wie die Kommunikation über unsere Tochter läuft (nämlich garnicht, da meine Ex blockt) und welche Auffälligkeiten ich bei meiner Tochter beobachte. Ferner wollte ich das JA bitten, nachdem meine Frau dort ja auch nicht zur Ladung vor der letzten gerichtlichen Anhörung erschienen ist, einmal nach dem Rechten zu sehen oder meine Frau erneut zu laden und ihr zu erklären, dass zum Wohl des Kindes eine gewisse Kommunikation schon von Nöten ist.
Ich habe eigentlich einen sehr guten Draht zu der JA-Mitarbeiterin.
Sollte ich das lassen? Ist doch eigentlich positiv, wenn man das JA vor der ABR-Klage mit einbezieht? Schliesslich sitzen die ja dann auch wieder mit im Gerichtssaal.

Gruß,

Chris


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.12.2008 21:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo chris,

du hast absolut recht, dass es sinnvoll, ist das JA mit einzubinden, du solltest aber auch damit rechnen, dass sie sehr wahrscheinlich auf Seiten deiner Ex sind.

In deren Augen bist du ein Kater, der sie davon zu überzeugen versucht, dass die Mäusekinder bei dir viel besser aufgehoben sind, als bei der Mäusemama.

Zeige ihnen also dein Gesicht und führe vor, was für ein vernünftiger, vegetarischer Kater bist.
Aber gebe nicht zu viel von deiner Taktik preis, wenn du nicht 1000% sicher bist, dass sie dich nicht hintergehen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2008 23:39
 Bart
(@bart)
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Hallo Chris,
das JA kommt ins Spiel wenn sie vom Gericht gefordert werden eine Stellungnahme abzugeben.

Das Du `einen guten Draht` zum JA hast ist gut. Strapaziere ihn nicht nicht über Gebühr indem du ständig auf der Matte stehst nach dem Motto: Herr Lehrer ich weiß was´.

Gruß
Bart


AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2008 22:23
(@chris34)
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Hi Bart,

seit dem Gespräch zur Gerichtsverhandlung bezüglich des Umgangsrechtes hatte ich keinen Kontakt mehr zum JA. Klar saßen die auch in dieser Verhandlung, da haben wir aber nicht miteinander Gesprochen. Das Ganze ist nun ja auch schon lange Zeit her. Da macht es doch bestimmt nichts, wenn ich jetzt mit ein paar Fragen komme?
Auch im Gespräch damals bin ich nur auf das Wohl meiner Tochter eingegangen. Es kommt ja immer darauf an wie man etwas sagt. Angeklagt habe ich meine Frau auch damals nicht direkt. Doch ich denke, nun muss ich mal ein wenig auf den Tisch legen? Aber wie gesagt, nur ganz sachte.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2008 00:06
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