Meine Frau ist psyc...
 
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Meine Frau ist psychisch krank, ich habe Angst um meine Tochter, brauche Tipps

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(@chris34)
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Im Mai 2006 lernte ich meine jetzige Ehefrau J. in einem Internetchat kennen. Ich selbst war 32, meine Frau 28. Wir chatteten sehr lange und es folgten ausdauernde Telefonate und wir verstanden uns sehr gut (ich vertelefonierte in diesem Monat gut EUR 500,-- über das Handy). J. wohnte in B., ca. 120 km entfernt. Wir planten, uns in bald zu treffen. In der Folgewoche fand ein Betriebsausflug meiner Firma über das Wochenende nach F. statt. Hierzu mussten wir mit einem Bus Kollegen aus B. abholen. Während eines kurzen Aufenthaltes in B. wollte ich mich kurz mit J. treffen. Es stellte sich bei der Abfahrt heraus, dass der Kollege, mit welchem ich ein Hotelzimmer teilen sollte krank war, daher scherzte meine Chefin, ich könne doch meine Bekanntschaft mit nach F. nehmen. Doch sie meinte dieses auch ernst. Ich telefonierte während der Fahrt mit J. und bot ihr ein All-Inclusive-Wochenende an. Sie wusste noch nicht, ob sie das wollte. In B. trafen wir uns dann und sie kam mit (nur mit einer Handtasche bewaffnet).
Wir verbrachten ein schönes Wochenende in F. und das Glück war perfekt.
J. war zu diesem Zeitpunkt Auszubildende einer Anwaltskanzlei in B.. An den Wochenende besuchte Sie mich immer und wir unternahmen viel miteinander und hatten viel Spaß. Einige Monate später teilte Sie mir mit sie sei Schwanger (J. vertrug keine Pille, eigentlich wurde aber durch mich verhütet). Da wir uns hervorragend verstanden und überglücklich waren war ein Kind auch kein Problem. Ich machte ihr einen Heiratsantrag. Im Dezember heirateten wir.
Die Schwangerschaft verlief nicht gerade unproblematisch und es wurde ein Arbeitsverbot asugestellt, welches der Arbeitgeber jedoch nicht akzeptierte. Meine Frau zog ab Mai 2007 zu mir und setzte ihre eh nicht mehr lange bertriebliche Ausbildungszeit nicht fort. Im Juni absolvierte sie jedoch die Prüfung, fiel jedoch durch (auch eine zuvor begonnene Ausbildung wurde nicht erfolgreich abgeschlossen), Am 02.07. wurde unsere Tochter M. geboren. Die Entbindung war kurz und unproblematisch. Ich wusste, dass meine Frau als 19-jährige bereits auf "Druck" einen Sohn zur Adoption freigab. Mittlerweile kenne ich auch die näheren Gründe.
Seit der Geburt unserer Tochter veränderte sich meine Frau im Wesen sehr stark. Ich dachte an hormonelle Schwankungen und glaubte, dass dieses vorbeiginge.
Schon im Krankenhaus war Besuch (wobei dieses stark eingegrenzt wurde) lästig. Nach Rückkehr aus dem Krankenhaus wollten natürlich mehrere Personen gratulieren. Dieses wollte J. jedoch nicht, so dass auch diese Besuche stark eingeschränkt wurde. Unterstützt wurden wir von meinen Eltern, welche im gleichen Ort wohnen (z.B. durch Essen kochen o.Ä.). Doch auch diese wurden nicht offen durch meine Frau empfangen (zuvor herrschte ein überaus freundschaftliches Verhältnis). Aus unbekanntem Grund wurden meine Eltern als Feindbild abgestempelt und durften sich Ihrem Enkelkind nicht nähern. Auch andere Bekannte durften unserer Tochter in der Folgezeit nicht zu Nahe kommen. Das Verhältnis zwischen mir und J. verschlechterte sich zunehmen. J. baute auch keine freundschaftlichen Beziehungen zu anderen Personen auf, die ihr dieses anboten. J. fuhr nicht mehr Auto und wollte auch kaum in freien spazieren gehen. Unsere Tochter entwickelte sich sehr schnell und war ein glückliches aufgewecktes Kind. Nur mit dem Schlafen gab es Probleme. Dieses war vor 11 Uhr meistens nicht möglich. Seit der Geburt (und auch heute noch) schlief meine Frau eng bei unserer Tochter im Kinderzimmer und nicht mehr im ehelichen Schlafzimmer.
Im Januar lies sich meine Frau von mir zu einer Teilnahme an einer psychosomatischen Kur überreden. Eine Psychologin diagnostizierte Panikattacken, agoraphobisches Vermeidungsverhalten und Angstzustände. Meine Frau wollte oder konnte mir nicht erzählen, wodurch dieses vorgerufen wurde. Der Hausarzt beantragte eine Kur über den Rentenversicherungsträger. Dieses war natürlich falsch. Nach über 8 Wochen erhielten wir eine Ablehnung und beantragten selbst über die Krankenkasse. Wir nahmen an einer Eheberatung teil. Nach der 2. Sitzung brach meine Frau diese jedoch ab. Zwischenzeitlich spitzte sich die Lage auch so sehr zu (Agressionen (nicht körperlich) gegen mich, ich durfte mich kaum um meine Tochter kümmern, da ich nach Meinung meiner Frau alles falsch machen würde etc.), dass ich meine Frau mit Kind zu einem Auszug aus der Wohnung bewegte. Sie zog zu Ihrem Vater und lebte dort in einem Wohnwagen. Einige Zeit darauf wurde die Kur durch die Kasse genehmigt. Während des Kuraufenthaltes kamen wir uns wieder näher. Die Kur tat ihr gut. Nach der Kur ging sie noch kurz wieder zu ihrem Vater, zog dann aber wieder zu mir. Sie fing nun eine Therapie bei einer Psychologin an. Diese Therapie bewirkte, dass unser Verhältnis und auch das Verhältnis zu anderen Menschen sich wieder stark besserten und diese Verhätnisse sogar sehr gut wurden. Meine Eltern konnten nach 1 Jahr zum ersten Mal ihr Enkelkind richtig erleben.
Nach 5 Sitzungen (ich weis nicht was hier behandelt wurde) brach meine Frau die Therapie wieder ab. Das zwischenmenschliche Verhätnis untereinander verschlechterte sich wieder zunehmends. Ich bekam heraus, dass meine Frau auch bulemisch ist (seit Geburt ihres 1. Kindes). Der Zustand wurde wieder so schlimm, dass ich es nicht mehr aushielt und sie erneut zum Auszug bewegte.
Sie zog am 06.09. zu Ihrer Mutter nach M. (ca 80 km entfernt). Die Mutter lebt dort bei Ihrem Lebensgefährten. *satz auf userwunsch hin gelöscht* . Auch spricht die Mutter bei Ihrer Tochter keine Probleme an. Seitdem nehme ich mein Besuchsrecht wahr. Dieses wird mir aber meist nur über 2 bis 3 Stunden gewährt. Ich hänge sehr an meiner kleinen Maus, aber ich hing auch noch an meiner Frau (oder an dem Bild einer normalen Ehe). Ich holte weitere Informationen dazu ein, wie Ihr geholfen werden kann (über den sozialpsychatrischen Dienst des Landkreises, von dem ich erst jetzt erfuhr). Meiner Frau unterbreitete ich diese Hilfevorschläge, auch eine erneute Eheberatung um das Wohl unserer Tochter zu beahren und auch Ihr Leben wieder in gerade Bahnen zu bekommen. Sie lehnte jedoch ohne jeglichen Kommentar ab.
Ich zahle und zahlte auch in der ersten Trennungsphase einen Gesamtunterhalt von EUR 860,-- mtl. Da ich selbst nicht mehr bei diesem Unterhalt über die Runden komme lies ich mich rechtlich beraten. Heraus kam, dass der Unterhalt EUR 300,-- zu hoch ist. Dieses teilte ich meiner Frau mit und bat auch darum, dass sie es sich doch noch einmal überlege fremde Hilfe anzunehmen. Fener teilte ich ihr mit, dass ich immer ein guter Vater sein will, mehr als sie zugelassen hat (oder aufgrund ihres Zustandes zulassen konnte). Ich bat sie zum Wohle unserer Tochter zu unterscheiden was zwischen usn passiert und das unser Tochter auch einen Vater braucht um glücklich und sorgendfrei aufzuwachsen. Ferner teilte ich ihr mit, dass ich mit der geltenden Besuchsregelung nicht einverstanden bin. Ich möchte unsere Tochter am Wochenende zu mir holen. Hierzu bot ich ihr an, dass dieses, damit sich meine Frau daran gewöhnen kann, immer 14-tägig, in den ersten Wochen nur Samstags oder Sonntags von morgens bis zum Abendessen, später dann aber am Wochenende über eine Nacht geschieht. Auch bat ich sie ihre verbliebenen persönlichen Gegenstände abzuholen, da ich keine Hoffnung mehr auf eine gemeinsame Zukunft habe. Auch den neuen Unterhalt teilte ich ihr mit. Zuletzt bat ich Sie, das wir mit Blick auf M´s Zukunft trotz allem ein gutes Verhältnis als Eltern waren können.
Ihre Antwort lautete lediglich: Mach nur weiter so, wenn Du uns unter die Brücke wirtschaften willst. Ab jetzt erbitte ich keine Anrufe (ich versuche so oft wie möglich meiner Tochter am Telefon etwas zu erzählen) mehr und lasse alles über einen Anwalt laufen.
Kein Wort von unserer Tochter und wie wir wenigstens ihr ein weiteres sorgenfreies und vernünftiges Leben mit Vater und Mutter bieten können.
Ich weis nicht mehr, was ich machen soll. Meine Anwältin rät mir, ein Besuchsrechtsverfahren anzustrengen und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine Tochter zu beantragen. Ich habe Angst, dass die psychische Lage meiner Frau sich negativ auf meine Tochter auswirken kann. Das Besuchsrechtsverfahren werde ich nun eingehen, aber habe ich Chancen auf ein Aufenthaltsbestimmungsrecht. Hierzu muss ich sagen, dass ich beruflich gut situiert bin, über Wohneigentum verfüge und ein Großteil der Familie im gleichen Ort wohnt. Meine Eltern sind Frührentner und lieben Ihr Enkelkind und würden mich in allen Bereichen unterstützen.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2008 20:52
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Chris34,

willkommen bei VS.

Die Geschichte hat es ja ganz schön in sich. Deine Anwältin hat mit ihrem Vorschlag nicht unrecht.

Eine Frage vorab. Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht?

Du solltest dich erst einmal an das zuständige Jugendamt wenden und denen die Problematik schildern. Hier wirst du als erstes hören, dass die nur als "Vermittler" zwischen Deiner Frau und dir tätig werden können.

Sie werden versuchen euch beide zu einem Gespräch einzuladen. Wenn das bei Deiner Frau nicht funktioniert, musst du wahrscheinlich eine Umgangsklage bei Gericht einreichen.

Das kann jedoch einige Zeit dauern.....

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2008 21:35
(@chris34)
Zeigt sich öfters Registriert

Ja, wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Meine Frau und meine Tochter sind auch noch bei mir wohnhaft gemeldet. Ich denke, dass meine Frau nicht groß an Gesprächen mit irgendjemandem interessiert ist. Das zeigt ja auch der Abbruch der Therapie bzw. der Eheberatung. Aber auch mit mir wollte sie eigentlich nie (also seit ihrem Zustand) über Lösungen von Problemen sprechen. Sie nannte das dann immer: "Ich habe keine Lust das auszudiskutieren".


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2008 21:47
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Chris34,

das kann ich gut nachvollziehen. Trotzdem. Wichtig ist, dass Du dem JA zeigst, dass Du Dein Kind sehen möchtest und denen den Fall schilderst.

So kannst du später einmal nachweisen und sagen, dass Du alles versucht hast.

Noch ein Tipp. Falls Du etwas schriftliches hast von Deiner Ex (SMS Nachrichten, E-Mails usw. ) heb Dir auf jeden Fall alles auf. Du wirst es evtl. noch brauchen.

Und schreib Dir immer alles genau auf (Telefonate, Datum u. Uhrzeit usw.)

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2008 21:54
(@chris34)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke, ich scheue mich ja noch davor zum JA zu gehen. Hier habe ich die Sache ja schon einmal mit dem JA besprochen, aber nun müsste ich nach M.
Ich hab die Hilfeablehnungen schriftlich und bewahre sie gut auf. Danke aber für die Tipps. Hast Du eine Meinung zur Chance auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2008 22:35
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Chris,

das ABR hast Du in dem Moment vergeigt, als Du eine psychisch angeschlagene Mutter mit einem Kleinstkind hast gehen lassen. Damit hast Du ihr Erziehungsfähigkeit attestiert und die Chance das Kind zu Dir zu bekommen ist damit in meinen Augen gleich NULL, zumal es ja der Mama psychisch noch schlechter geht, wenn man ihr das Kind weg nimmt, und das wird keiner von den öffentlichen Stellen wollen.

Außerdem brauchen Mama und Kind einen Zahlesel. Und wenn Du die Kleine hast, beantragst Du wohlmöglich noch UHV und die Mutter Sozialhilfe, weil sie ja keinen Unterhalt mehr von Dir bekommt.

Merkst Du was?

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2008 22:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Chris,

deine Geschichte ist tatsächlich abenteuerlich, allerdings, leider, nicht ganz ungewöhnlich.

Gut ist, dass du sie relativ sachlich und scheinbar unbelastet vorbringen kannst. Das kann noch wichtig werden.

Klar ist, dass du regelmäßigen Umgang einfordern und ggf. einklagen musst.

Die Frage des ABR ist schon etwas schwieriger zu beantworten. Es hängt einfach von zuviel Faktoren ab, die du nur schwer oder garnicht beeinflussen kannst.
An anderer Stelle wurde das schon mal als "Up hill battle" bezeichnet. Das trifft es ziemlich gut.

Es gibt hier relativ viele Väter, die diesen Weg erfolgreich gegangen sind, (ich gehöre leider nicht dazu, habe aber auch nicht diese Probleme) aber ich glaube keiner sagt, dass das leicht war.

Für dich spricht, dass du klar denken kannst und dass sie offensichtlich krank ist.

Gegen dich spricht, dass du ein Mann bist und dass sie offensichtlich krank ist.
(Edit: und das Argument von LBM)

Klingt blöd aber es ist so.
Eigentlich sollte man meinen, dass dem Kindeswohl am besten gedient ist, wenn der betreuende Elternteil keinen an der Waffel hat.
Leider gibt es in der Familienmafia genügend Leute, die keine Bedenken haben, Kinder als Therapeutikum für eine kranke Mutter zu missbrauchen. Immer der Maxime folgend, "Nur wenn es der Mutter gut geht, kann es auch dem Kind gut gehen."

Du wirst bei diesem Weg eine Menge Trümpfe brauchen, wie z.B. einen guten und engagierten RA (egal ob Mann oder Frau)
Einen guten Draht zum JA.
Gute Betreuungsmöglichkeiten für euer Kind, ohne deine Erwerbstätigkeit zu vernachlässigen, zumal es noch so klein ist.
Einen guten Richter.
Sehr gute Argumente.
Glück.
Und manches mehr.

Soweit erstmal bis hier.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2008 22:59
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Ohjeee.... wie ich das Thema kenn...

Die "Freude" an einer psychisch kranken nicht therapierwilligen Frau u Ex hatte ich auch ...

Schauen wir doch mal alle, wir wir dir mit Rat helfen können.

Einiges wurde ja schon gesagt...und leider muß ich mich dem anschliessen was gesagt wurde...

Denke gar der größte Fehler war, das du um ihre Probleme und Erkrankungen wußtest u sie hast mehrfach der ehelichen Wohnung verwiesen hast u sie mit kind hast ziehen lassen...

Das kann noch zum riesigen Problem werden, weil du hast ansich gute Gründe gehabt, das Kind besser bei dir zu behalten und notfalls einen Antrag auf Übertragung des ABR zu stellen, und das mit den Problemen der KM als Grund .. so hast du ihr eher atestiert, das sie das schaffen kann u erziehungsfähig ist u keine Gefahr fürs Kind darstellt u du damit ansich einverstanden warst das das Kind bei ihr ist...
Jetzt aber siehst du das, so würde man argumentieren, mitmal anders, u das kann dir schon sehr das Genick brechen...

Erstmal brauchst du einen super Anwalt, eine gutes Betreuungskonzept, gute Gründe, warum das Kind jetzt zu dir wechseln sollte, obwohl du ansich erstmal eigentlich einverstanden warst, das es bei der KM lebt..und dann mußt du erklären können, wie du das finanziell wuppen kannst, ohne das euer Kind überweigend fremdbetreut wird ,, u noch einiges mehr, aber das wären erstmal die wichtigsten Punkte..

Kannst du nicht versuchen vorab doch evtl. die KM dazu bewegen, das sie euer Kind zu dir wechseln läßt?

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2008 00:14
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

auch ich schliesse mich der Meinung an. Ich hatte vergangene Woche erst einen 4-stündigen Termin beim Jugendamt.

Es ging um den Gerichtstermin Mitte  November (Scheidung und Folgesachen, Umgangsrecht usw.)

Meine Noch-Frau ist psychisch auch nicht..... sagen wir von ihrer fundamentalistisch orientierten "Glaubensgemeinschaft"....

Bisher kannte das JA jedoch nur ihre Seite. Die sind aus allen Wolken gefallen, als sie die Wahrheit gehört haben.

Auch für mich wird es ein harter Kampf, da für einen Übertrag des ABR driftige Gründe vorliegen müssen.

Gruss
Agent


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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2008 15:43
(@chris34)
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Sehe ich es richtig, dass der Staat meine Tochter instrumentalisieren würde. Sie quasi als "Heilmittel" für meine Frau misbrauchen würde und dieses ohne RÜcksicht auf die Verfassung, in welche dieses meine Tochter bringen könnte?

Und nur weil ich abgewartet habe, ob meine Frau doch wieder zur Besinnung kommt und vielleicht wieder eine Therapie beginnt bin ich der gelackmeierte? Ich hätte also sofort eine harte Tour (Anwalt) fahren müssen?

Es sollten ja eigentlich genug Gründe für ein ABR vorliegen (Angststörungen, Vermeidungsvehalten (beides Diagnostiziert), Aggresionen, jahrelange Bulemie, Abbruch von Eheberatung und Psychotherapie, keine Berufsausbildung, kein geregelter Wohnsitz). Den Job müsste ich allerdings vollzeit weitermachen, aber es gäbe ein Betreuungskonzept über die Großeltern (beide Anfang 50 und Frührentner).

Habe ich da wirklich keine Chancen mehr?

Sollte ich gleich persönlich beim JA in M. auftauchen oder reicht vorab ein Telefonat? Nachweise, die den Zusatnd meiner Frau belegen dort mitbringen? Oder wird das dann eher als "schlechtmachen" ausgelegt?

@Beppo: Kannst Du mir vielleicht sagen, wer den Weg erfolgreich gegangen ist? Vielleicht kann ich mir dort Tipps holen?

@Jens: Du hattest ja gleiches Problem. Wie ging es bei Dir aus? Mit meiner Frau ist darüber nicht zu reden.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2008 19:37




(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Chris,

den Fall hatte ich beim JA erst. Es ging auch um die Frage des ABR.

Bevor das Kind bei den "Großeltern" aufwächst (betreuender Teil) müssen schon sehr schwerwiegende Gründe vorliegen. Du wirst in diesem Fall nicht um eine Begutachtung beider Elternteile herumkommen.

Ich denke, wie Jens schon schreibt, da du gegangen bist ohne Kind wird es schwierig werden, trotz Deiner Argumente.

Und wenn die Mutter Kind Beziehung gut ist, wird es sehr sehr schwer. Das haben die mir nämlich auch gesagt.

Das Betreuungskonzept ist zwar interessant, jedoch bist du ja derjenige der Sorgeberechtigt ist, nicht Deine Eltern. Da wird auch von  JA Seite kritisch nachgeprüft werden.

Du brauchst, wie gesagt, sehr schwerwiegende Gründe.

Gruss
Agent


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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2008 20:16
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

als wir beim OLG standen, die Störung der Ex thematisiert wurde, fragte der Richter sie: "Haben Sie eine Störung?" Sie" NEin, das ist nur Hetze von dem da!"
Daraufhin fragtem ich der Richter, ob ich die von mir thematisierte Störung denn beweisen könne!!!!
Mir fehlte die schriftliche Diagnose. . .und somit hat Madame für das OLG auch keine Störung.
Ein Psychologisches Gutahcten wurde abgelehnt, da das Gericht ja von ihr gehört hatte, das sie keien Störung habe. . .

Heute bin ich schlauer, aber nicht weiter. . .

Mein Tip:  Besorg Dir (falls Du es noch nicht hast) alle Diagnosen schirftlich! und vermeide jede Anfeindung, wegen eines Verhaltens, das nur Du nicht magst.
Das Verhalten MUSS von dritter Stelle deklassiert werden, nicht Du!

Gutes Gelingen

E.


Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2008 20:56
(@chris34)
Zeigt sich öfters Registriert

* Vollquoting gelöscht. Bitte Forenregeln beachten (Nr. 15!) *


Chris, was soll uns dieser Beitrag sagen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2008 21:34
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Sehe ich es richtig, dass der Staat meine Tochter instrumentalisieren würde.

Der Staat kann dein kind nicht instrumentalisieren, wird er auch ncih tun, es wird nur notfalls bei strittige ABR ein Urteil darüber gesprochen wo das Kind zu leben hat, u da werde viele Dinge berücksichtigt, u.a Kontinuität..da das Kind nun derzeit schon eine Weile bei der Km lebt, ist die Kontinuität bei ihr, gar sofern, sie noch wirklich psychische Probleme hat, wird man eher sagen, "ok, Kind bleibt bei der KM, sofern nicht eine schwere gravierende Gefahr von der KM ausgeht, ansonsten könnte bei der KM  noch zusätzlich eine Verschlechterung der psychischen Situation eintreten.."
Die Km kann hier dann noch zusätzlich unterstüzt werden, z.B. durch SPFH...

Und dann,wer kommt für beide auf? Na der KV, wie bisher..würde das Kind zum KV wechseln, dann wäre die KM evtl. ein Fall für die Staatskasse..und der KV mit Kind evtl. auch noch...

Das dazu..

Und nur weil ich abgewartet habe, ob meine Frau doch wieder zur Besinnung kommt und vielleicht wieder eine Therapie beginnt bin ich der gelackmeierte?

Naja, so könnte man es sagen...
Du wußtest schon bei der Trennung von ihren Problemen u es war für dich ok, das das Kind bei ihr lebt..u nu sieht der KV das alles anders mit mal? Warum jetzt mitmal?..so wird man es sehen..

 Ich hätte also sofort eine harte Tour (Anwalt) fahren müssen?

Ganz ehrlich?
Ja.....
Es wäre deutlich besser gewesen...besser gewesen du hättest von vornherein gehandelt..

Es sollten ja eigentlich genug Gründe für ein ABR vorliegen (Angststörungen, Vermeidungsvehalten (beides Diagnostiziert),  

Solten vorhanden sein, also Gründe..
Nur, kannst du das nachweisen .. hat eine ofizielle Stelle Kenntnis davon?
Das du Berichte, Ateste? ..woher, darfst du diese eigentlich besitzen?

Aggresionen, jahrelange Bulemie,

Nachweisbar..?
Weiß davon wer offizielles...
Hast du Berichte? ..woher, darfst du diese haben?
Und "jahrelang" ? ! ..u das war vorher ok für dich, u das sie da überwiegend die Betreuung übernommen hat? ..und jetzt ist das nicht mehr ok?

Abbruch von Eheberatung und Psychotherapie, keine Berufsausbildung, kein geregelter Wohnsitz

Und? Abbruch der Eheberatung, stellt das eine Gefahr fürs Kind da??
Psychotherapie abgebrochen?!..warum, wieso, woher weißt du?
Keine Berufsausbldung..und?? Geht deshalb da eine Gefahr fürs Kind aus...? ..und das wußtest du doch u das war doch vorher auch ok!

Wohnsitz? ..wie lange schon?..
Und, was denkst wie schnell sie den hat?

Den Job müsste ich allerdings vollzeit weitermachen, aber es gäbe ein Betreuungskonzept über die Großeltern (beide Anfang 50 und Frührentner).

Vollzeit..u das mit einem so kleinen Kind?
Also 100% Fremdbetreuung?!..das ist das Betreuungskonzept? ..und wann kümmert sich der KV ums Kind? ..die KM hat aber 100% Zeit fürs Kind, u würde so vom Elterteil betreut und nicht fremdbetreut...

@Chris34 .... Merkst du was ????????  

Habe ich da wirklich keine Chancen mehr?

Doch schon, aber geringe..
Nur mit den Begründungen und so wie sie "dar" stehen die Begründungen wird das nichts.....

Sollte ich gleich persönlich beim JA in M. auftauchen oder reicht vorab ein Telefonat?  

Telefonisch Termin machen..und dann natürlich persönlich ..das ja nun ein wichtiges Thema, das muß man persönlich machen...aber wenn nur gut vorbereitet...!!!

 Nachweise, die den Zusatnd meiner Frau belegen dort mitbringen?

Vorsicht mit Nachweisen!!
Die gehören da erstmal nicht hin...
Die drücke deinem RA in die Hand..aber sicher nicht dem JA..

@Jens: Du hattest ja gleiches Problem. Wie ging es bei Dir aus? Mit meiner Frau ist darüber nicht zu reden.

Reden brauchte ich mit ihr darüber auch nicht, das machte keinen Sinn, auch nicht über ihre Probleme..da kam nicht an, wurd nicht verstanden u außerdem lag alles nicht an ihr, sie machte nichts falsch, sonder alle um sie herum...was soll man da irgendwann noch reden...

Wie es ausgegangen ist?
Die Kids leben seit dem Tag der Trennung weiterhin bei mir (und das seit nunmehr über 10 Jahre)..irgendwann hatte ich das ABR ... und nach vielen Jahren auch das ASR...sie hat sich bisher nie um die Kids gekümmert oder sonstiges...
Sie ist inzwischen überall unten durch.

Sie spinnt noch heute noch rum u kommt mit ihrem Leben nicht klar....
Ist zwar wieder verheiratet und hat sogar zwei neue Kinder, aber da läuft das gleiche..stand schon mal kurz vor der Herausnahme der Kinder aus der Familie...
Auffällig sind die Kids und regelmäßig ist die Polizei dort vor Ort, aber der neue Ehemann, traut sich nicht richtig was zu machen, aus schiss u weils einfacher ist..u die Kids laufen da vor die Wand..Ja steht auf de rMatte dort....usw. .. also das selbe nochmal, nur das hier der KV nichts eben macht u es sicher irgendwann völlig eskaliert, oder evtl. schon ist, ich weiß es nicht...

Ach u KU oder überhaupt einen Cent hat es natürlich nie geben für die Kids...
Aber ansonsten gehts meinen beiden gut...und das ist das wichtigste...

Bei interesse kannst du natürlich gern "meine Geschichte" hier im Forum durchstöbern..

So und nun, mach dir Gedanken u handel konkret und such dir einen guten RA!!! ..einen sehr guten!

Gruß
Jens

*edit

öhm...warum zitierst du jetzt nochmal deine kompletten Eingangspost??
Was soll uns das sagen??


AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2008 21:44
(@rick67)
Rege dabei Registriert

Hallo Chris,

meine story kannst du auchnachlesen, klick meinen nick im forum alleinerziehend  🙂

alle hier haben recht, komm in die hufe, schnell und sofort! Lass niemals zu, das ein kleinkind zum wohl der mutter bei ihr verbleiben soll, da krieg ich echt die krätze! 

auch wenn kind bei deiner ex ist, es kann nicht im sinnne des kindeswohls sein, mit einem guten jugendamt und anwalt, aber zum größtenteil selbst, musst du im sinne des kindeswohls argumentieren. achja, bevor ichs vergess, euer kind und du seid nicht die therapeuten. sie muss allein zusehen, wie sie aus der nummer rauskommt. nimmst du weiter rücksicht auf sie, schadest du eurem kind - so einfach und brutal ist es!

stell eine gute betreuung sicher - vollzeit-job kann dir nicht vorgeworfen werden, sofern adäquate versorgung sichergestellt.

Es liegt nun an dir, viel erfolg

Rick


Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2008 22:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

um das Ganze mal wieder ein wenig zu sortieren und das Besteigen falscher Pferde zu verhindern:

Es ist in Deutschland nicht verboten, einen an der Waffel zu haben. Ein psychisches Problem ist per se auch noch kein Hindernis zur Betreuung oder Erziehung von Kindern; so wenig wie eine Querschnittlähmung. Obwohl da sicher auch irgendwer behaupten könne "Die Mutter/der Vater kann vom Rollstuhl aus nicht kindgerecht agieren; also darf sie/er kein Sorgerecht haben".

Es bringt also nichts, irgendwelche Erkrankungen oder gewesene Therapien beweisen zu wollen; es geht um das Kindeswohl in der Zukunft, dessen Gefährdung belegt werden muss. Und das ist ungleich schwieriger; vor allem, wenn einem das erst Monate nach der Trennung einfällt.

Irgendwelche Dokumente der Ex wie Arztbriefe oder Therapieberichte, die man "clevererweise" in seinen Besitz gebracht hat, nützen dabei wenig bis nichts; der Datenschutz gilt auch innerhalb der Ehe; man kann solche "Beweise" so wenig verwenden wie heimlich mitgeschnittene Telefonate.

Aber wie gesagt: Es wird sowieso nur die Zukunft beurteilt und nicht die Vergangenheit; die hätte bestenfalls Indizwirkung. Eine Analogie wie "einmal psychisches Problem = immer psychisches Problem = Kindeswohlgefährdung" entlarvt sich schnell als Stimmungsmache und/oder Hobby-Psychologie.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2008 23:04
(@chris34)
Zeigt sich öfters Registriert

So, ich denke es wird einmal Zeit, das Ganze zu updaten, da ein wichtiger Schritt mittlerweile gemeistert wurde.

Ich habe, wie bereits angekündigt das Umgangsrechtsverfahren durchgezogen. Es war schon so, dass ich ein wenig Angst vor dem Ablauf hatte, jedoch kann ich eins sagen: Die Zeiten, dass Jugendämter nur hinter der Mutter standen sind anscheinend endgültig vorbei.
Ich beantragte, dass ich meine Tochter entweder an jedem Samstag von morgens bis Abends oder alle 2 Wochen von Samstagmorgen bis Sonntagabend bei mir zu Hause haben darf. Diesem wurde stattgegeben. Letzendlich erfolgt die Regelung so, dass ich im Dezember die Samstage habe und ab Januar die zweiwöchentliche Regelung greift.
Und auch hier geschah vor Gericht etwas, womit ich nicht gerechnet hätte. Es wurden mir durch die Richterin weitere Rechte eingeräumt, die ich nichteinmal beantragt habe. Soweit es beruflich für mich möglich ist, darf ich alle 2 Wochen auch Mittwochnachmittags mit meiner Tochter zum "Babysport" gehen, da es für meine Tochter wichtig ist, ihren Vater möglichst oft zu sehen... Da war ich schon sehr überrascht, dass die Gerichte mittlerweile auch sehr pro Vater eingestellt sind.
Ich muss aber auch sagen, dass mich eine sehr gute Familienrechtlerin vertreten hat (kommt aus Hildesheim, wer Infos über sie benötigt sollte mir einfach bescheid sagen). Der Anwalt meiner Frau war einfach nur dilletantisch.
Auch erschien meine Frau erst nicht zur Verhandlung. Ihr Anwalt musste sie erst anrufen, bevor sie dann 20 Minuten später erschien. Die Richterin wollte daraufhin die Verhandlung vertagen, wogegen meine Anwältin jedoch vehement vorging. So wurde die Zeit bis zum Erscheinen meiner Frau zu einem Vortrag des Jugendamtes genutzt. Ich selbst führte eine Woche zuvor ein sehr angenehmes Gespräch mit den zwei Damen des Amtes. Das Jugendamt erklärte, dass meine Frau nicht zur Ladung erschienen war und keine Einwände gegen meinen Antrag bestünden. Leider kam das Jugendamt nicht zu mehr, da meine Frau dann erschien. Das Jugendamt wollte gerade weiter auf das psychologische Gutachten zu meiner Frau eingehen. Hierzu kam es dann aber auch im Verlauf der Vehandlung nicht, da die Zeit fehlte.
Der neueste Prozess welcher in Kürze ansteht ist der Unterhaltsprozeß. Ich zahle EU und KU, welcher mir durch 2 unabhängig agierende Familienrechtler fast auf den Cent gleich berechnet wurde. Der Anwalt meiner Frau fordert nun einfach 3/7 des Nettoeinkommens (dilletantisch, von Abzugsposten hat er noch nie etwas gehört). Das ganze wurde als Frechheit, nachdem wir ihm Daten zu Einkommen und Ausgaben zur Verfügung stellten sogar durch einstweilige Anordnung beantragt. Die Sache scheint nach Antwort durch meine Anwältin jedoch vom Tisch, jedenfalls fehlt seit 2 Wochen eine weitere Antwort des Gerichts. Wahrscheinlich feilt der Anwalt meiner Frau gerade an einer Unterhaltsklage, nachdem er sich jetzt einmal angesehen hat, wie Unterhalt überhaupt berechnet wird. Vielleicht lässt er es dann ja auch gleich...
Als riesige Frechheit wurde sogar ein Prozeßkostenvorschuß durch mich für meine Frau beantragt, da ich im Geld schwimmen würde und der Steuerzahler hierfür nicht in die Bresche springen dürfe. Keine Ahnung wie der Anwalt meiner Frau darauf kommt. Jedenfalls habe ich jetzt für diesen Fall erstmal Prozesskostenhilfe beantragt...
EInige Fragen liegen mir aber noch auf dem Herzen:
Sollte ich das Jugendamt noch einmal ansprechen (z.B. wegen Erziehungsfähigkeit meiner Frau)? ich erfahre von meiner Frau nichts über meine Tochter, weder zu Ihrer Entwicklung noch zu anderen Dingen. Ich stelle nur selbst fest, dass sich meine Tochter seit der trennung fast überhaupt nicht weiter entwickelt hat. Mich beängstigt, dass meine Tochter, sobald sie in einem Buch eine geschlossene Tür sieht, die ganze Zeit "auf" ruft und dieses auch bei meiner Haustür der Fall ist.
Ferner zeigt sich meine Frau auch nicht kooperativ. Ich habe die Kleine jetzt Weihnachten zum ersten Mal über Nacht. Wollte von ihr wissen, welche Zahncreme (mit oder ohne Fluor), weil ich nicht weis, ob die kleine Fluoretten bekommt. Ich erhielt keine Antwort. Auch sagte mir meine Frau nicht, bei welchem Kinderarzt die kleine ist. Durch viel herumtelefonieren fand´ ich es heraus. Hierdurch auch, dass meine Maus z.B. keine Vigantoletten mehr bekommt.
Da meine Frau "auf Teufel komm raus" auf der Suche nach einem neuen Typen im Internet ist, besteht bei mir die Angst, dass sie dann demnächst (sollte sich jemand finden) irgenwohin in der Republik verzieht.
Was soll ich machen? Nochmal mit dem JA sprechen? Es vielleicht doch mal mit dem ABR versuchen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.12.2008 16:53
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Der Anwalt meiner Frau war einfach nur dilletantisch.

🙂


Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2008 17:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Chris, bei aller Freude über deinen Teilerfolg halte halte ich diese Aussage:

Die Zeiten, dass Jugendämter nur hinter der Mutter standen sind anscheinend endgültig vorbei.

dennoch für sehr eine sehr gewagte Behauptung.
Wie groß ist denn die statistische Basis für diese empirische Erkenntnis?

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2008 17:55
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Chris,
zu deiner Frage

Was soll ich machen? Nochmal mit dem JA sprechen? Es vielleicht doch mal mit dem ABR versuchen?

die Frage ob du es mit dem ABR versuchst kannst du dir nur selbst beantworten. Hier im Forum kannst du Antworten zu dem wie und der Erfolgswahrscheinlichkeit finden.

Der geplante Wegzug der KM mit Kind ist ein Argument vor Gericht, allerdings kein sehr großes.

Gruß
Bart


AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2008 20:25




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