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Leuchtturms Geschichte

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(@leuchtturm)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr Lieben,

habe schon einige Beiträge hier gelesen und möchte mir jetzt auch meine Geschichte von der Seele schreiben...

Meine Noch-Ehefrau hat mir vor rund 2 Wochen eröffnet das sie für unsere Ehe keine Zukunft mehr sieht und keine Gefühle mehr für mich hat.  Wir sind seit über 8 Jahren zusammen, und seit 4 Jahren verheiratet. Dazu kamen dann 2 tolle Jungs, 4 und 1 Jahr alt. Wir haben in den Jahren Höhen und Tiefen erlebt, und ich war der festen Überzeugung das wir in diesem Jahr auch finanziell in bessere Fahrwässer kommen würden, da die Kinder betreut sind und meine Frau sich in Ruhe einen besseren Job suchen kann.

Ich weiss, das die letzte Zeit - und besonders seit sie wieder auf TZ von Fr-So Nachtschicht arbeitet - nicht leicht waren. Wir haben kaum Zeit füreinander gehabt und uns auch sehr viel gestritten. Ich habe das aber mehr auf die Arbeit geschoben und sie versucht zu bestärken das bald bessere Zeiten/Arbeit kommen. Wir/Ich haben im Laufe unserer Beziehungen auch Entscheidungen getroffen die nicht immer richtig waren, bzw. sie verletzt haben.

Aber jetzt hat sie den Schlusstrich gezogen, und mir gesagt das es definitv keine Zukunft für uns geben wird.  Ich war/bin total fertig und habe totale Schwierigeiten einen klaren Gedanken zu fassen.

Momentan tut es mir einfach nur weh, die Jungs demnächst nicht mehr jeden Tag sehen zu können... Sie hat mir auch an den Kopf geworfen das es IHRE Kinder sind, nicht unsere. Und natürlich auch das schmerzhafte Gefühl so etwas von der Frau zu hören, die ich immer noch liebe 🙁

Sie hatte auch schon einen Termin beim Anwalt, mit der Info für mich das ich wohl Unterhaltsmäßig bis auf den Selbstbehalt von 1000€ zahlen muss. Und das ich auf für sie Unterhalt zahlen muss, selbst wenn der Kleine älter als 3 ist. Ausserdem stellt sie sich vor, das wir das gemeinsame Sorgerecht behalten, ich die Kinder alle 2 Wochenenden oder nach Absprache sehen darf und sie in der aktuelle Gemeinde wohnen bleiben möchte. Die aktuelle Wohnung haben wir schon (blauäugig?) in Betracht auf die Kosten gekündigt.

Aber in meinem Kopf geistern so viele Fragen Ängste rum, die ich jetzt einfach mal stellen möchte - schon mal vielen Dank für Eure antworten.

- Ist der Gang zum Anwalt für mich sinnvoll? Habe momentan leider keinerlei finanziellen Spielraum

- wie wird es mit den Finanzen geregelt? Haben keine gemeinsamen Werte, nur Schulden...

- gibt es für mich trotz Einkommen die Möglichkeit der Prozesskostenbeihilfe?

- Ich bin momentan ratlos was demnächst meine Wohnsituation angehen wird. Ich überlege zwischen dem Leben in einer (kinderfreundlichen) WG in der nahen Großstadt um die finanzielle Situation zu entlasten oder eine kleine Wohnung in der Gemeinde um in der Nähe der Kinder und Arbeit zu sein. Hat einer von euch Erfahrungen als "Wochenendvater" in einer WG?

- Ich habe auch überlegt ob es sinnvoll wäre falls es möglich ist meine Stunden zu reduzieren, so das die Jungs (erstmal) bei mir sind, bis sie einen anderen Job hat. Ich weiss allerdings nicht wie sie darauf reagieren wird (vgl. IHRE Kinder)...

- Wie ist es mit dem Auto was auf mich läuft? Ich hatte jetzt das Problem das ich mit den Jungs am Wochenende wegfahren wollte, sie aber mit dem Wagen zur Arbeit und dann auswärts schlafen gefahren ist. Hat sich nur kurz per SMS gemeldet, das sie nicht nahc Hause kommt wie besprochen. Kann/darf sie das, oder kann ich über das Auto in der Situation verfügen? Die Verbindung zu Ihrer Arbeit ist sehr schlecht am Wochenende.

Wie gesagt, vielen Dank schon mal für Eure Antworten!

Gruß Leuchtturm


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2013 16:31
(@Inselreif)

Hi,

zuallererst verabschiedest Du Dich bitte mal von dem Gedanken, dass das die Frau ist, die Du immer noch liebst. Die ist zum Monster mutiert. Deine DEF hat Dir also eine Menge "Informationen" um die Ohren gehauen und Du hast sie so hingenommen. Der Anwalt hat sie ja schon mit genug überzogenen Kampfansagen gefüttert.

Wieviel Du an wen zahlen musst, können wir Dir ausrechnen, wenn Du Deine Einkommensverhältnisse einstellst. Gleiches gilt für die VKH, bei der es nicht nur auf das Einkommen sondern auch die Höhe der Kosten ankommt.

Ausserdem stellt sie sich vor, das wir das gemeinsame Sorgerecht behalten, ich die Kinder alle 2 Wochenenden oder nach Absprache sehen darf und sie in der aktuelle Gemeinde wohnen bleiben möchte.

Das sind ihre Vorstellungen. Das gemeinsame Sorgerecht zu behalten ist der Standard und nichts besonderes. Jedes zweite Wochenende ist bei einem Einjährigen ein viel zu grosser Abstand und umziehen darf sie (mit den Kindern) auch nicht mal so eben. Solche Aussagen lassen nichts gutes ahnen!

- wie wird es mit den Finanzen geregelt? Haben keine gemeinsamen Werte, nur Schulden...

Indem jetzt als allererstes Du zusiehst, alles so schnell wie möglich aufzuteilen. Eigenes Konto eröffnen (sofern nicht schon da) und Deinem Arbeitgeber mitteilen, Dispolimit auf gemeinsamen Konto kündigen.

- Ich habe auch überlegt ob es sinnvoll wäre falls es möglich ist meine Stunden zu reduzieren, so das die Jungs (erstmal) bei mir sind, bis sie einen anderen Job hat. Ich weiss allerdings nicht wie sie darauf reagieren wird (vgl. IHRE Kinder)...

Dann überleg nicht lange - handele. Stell ein belastbares Konzept auf, wie Du die Kinder betreuen möchtest und das bitte innerhalb weniger Tage! Ansonsten kannst Du davon träumen.

- Wie ist es mit dem Auto was auf mich läuft? Ich hatte jetzt das Problem das ich mit den Jungs am Wochenende wegfahren wollte, sie aber mit dem Wagen zur Arbeit und dann auswärts schlafen gefahren ist.

Dein Auto - Dein Schlüssel. Das war das letzte Mal, dass sie so eine Aktion ohne Absprache gefahren hat. Sichere alles im Haus, was Dir gehört, alle Unterlagen, den KFZ-Brief und bring alles irgendwo hin, wo es sicher ist.

Andere werden Dir sicherlich noch ausführlicher schreiben aber eines ist ganz wichtig: Deine DEF ist Dir mehr als zwei Wochen voraus - die musst Du jetzt aufholen!!

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2013 16:51
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Sie hatte auch schon einen Termin beim Anwalt, mit der Info für mich das ich wohl Unterhaltsmäßig bis auf den Selbstbehalt von 1000€ zahlen muss. Und das ich auf für sie Unterhalt zahlen muss, selbst wenn der Kleine älter als 3 ist.

...

Ich überlege zwischen dem Leben in einer (kinderfreundlichen) WG in der nahen Großstadt um die finanzielle Situation zu entlasten oder eine kleine Wohnung in der Gemeinde um in der Nähe der Kinder und Arbeit zu sein.

Hallo Leuchtturm,

Hört sich an, als hätte deine DEF nicht wirklich Interesse, sich selber unterhalten zu können. Sie weiß wohin sie will... auf die von dir finanzierte Couch.

Und da sie jetzt schon von IHREN Kindern spricht, ist eine WG ehr sub-optimal. Schnell wird behauptet, du wohnst mit Assis zusammen, WGs sind imemr laut und niemals Kindgerecht, etc...
Ich musste aus finanziellen Gründen mit der Trennung aus meiner 160m2 Hütte in ein 16m2 WG Loch. KEIN SPASS sage ich dir. Die eigenen 4 Wände sind Gold wert.

Rechne auch aus, ob dir überhaupt genügend Geld bleibt, um Umgang wahrnehmen zu können, wenn du weiter weg lebst. Die Kosten hoierfür sind nämlich dein Privatvergnügen. Ich bin froh, dass ich es nur 1 km zum Büro und einen weiteren km zu meiner Tochter habe. Ich muss finanziell seit fast 7 Jahren Fahrrad fahren trotz 4,5K Brutto. Auto ist nicht drin.


AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2013 17:22
(@Brainstormer)

Moin Leuchtturm,

Deine DEF ist Dir mehr als zwei Wochen voraus - die musst Du jetzt aufholen!!

So sehe ich das auch. Deine Ex hat sich das alles sehr schön durchdacht und geplant. Jetzt überfährt sie dich mit einer Überrumpelungstaktik.
Ihre Vorstellungen hat sie dir ja bereits mitgeteilt: Die Kinder zu ihr und du zahlst maximalen Unterhalt und "darfst" die Kinder sehen.

Es gibt in Deutschland kein Gesetz (jedenfalls kein geschriebenes), wonach bei Trennungen die Mutter automatisch zum Betreuungselternteil wird und der Vater zum Umgangselternteil. Wenn du mit dieser Konstellation zufrieden bist, brauchst du nicht weiter darüber nachzudenken - wenn nicht, dann hast du, solange die Kinder noch in der gemeinsamen Wohnung leben, die Möglichkeit ein schlüssiges Betreuungskonzept vorzulegen. Obwohl selbst an dieser Stelle hat deine Ex offenbar schon weitergedacht, denn die Kündigung der Wohnung, spielt ihr dabei schön in die Hand.

- Ist der Gang zum Anwalt für mich sinnvoll? Habe momentan leider keinerlei finanziellen Spielraum

Ich bin der Meinung, dass eine Erstberatung jetzt auf jeden Fall schonmal sinnvoll ist. Hier zu sparen, wird sich vermutlich später doppelt rächen.

Auch möchte ich dir empfehlen, einen Blick in die TrennungsFAQ zu werfen.

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2013 17:27
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Leuchturm,

hier noch ein paar ergänzende Statements von mir:

Wir/Ich haben im Laufe unserer Beziehungen auch Entscheidungen getroffen die nicht immer richtig waren, bzw. sie verletzt haben.

So gehen nunmal Beziehungen kaputt. Das mit der Liebe solltest du möglichst schnell an den Nagel hängen. Damit dass deine Frau allein und vorsorglich zum RA gerannt ist, ist in meinen Augen eine Kriegserklärung. Sie hätte dir auch einen gemeinsamen Beratungstermin vorschlagen können. So hat sie die Unterhaltsschlacht begonnen und ist dir schon einen Schritt voraus.

Ich war/bin total fertig und habe totale Schwierigeiten einen klaren Gedanken zu fassen.

Solltest du aber. Es geht sich nun um die nächsten Jahre und der Kampf um das Existenzminimum und vor allem um deine Kinder. Das ist das wichtigste.

Sie hatte auch schon einen Termin beim Anwalt, mit der Info für mich das ich wohl Unterhaltsmäßig bis auf den Selbstbehalt von 1000€ zahlen muss.

Ja, gegenüber den Kindern. Hier die Düsseldorfer Tabelle, da kannst du dir anhand deines Einkommens schon die Unterhaltsanforderungen ausrechnen. Das hälftige Kindergeld muss aber vom jeweiligen Betrag abgezogen werden.

http://www.lto.de/juristen/muster-dokumente/familienrecht/duesseldorfer-tabelle/

Und das ich auf für sie Unterhalt zahlen muss, selbst wenn der Kleine älter als 3 ist.

Das entscheidet weder deine Frau noch der Anwalt....... So einfach ist das heutzutage nicht mehr. Übrigens hast du einen Selbstbehalt gegenüber deiner Frau von 1100€. Bleibt nach deinem bereinigten Netto und Abzug des Kindunterhalts mehr als 1100€ über ja, ist es weniger oder auf Messers schneide kriegt sie keinen Pfennig und darf sich schon mal nach einem Vollzeitjob umschauen oder einfach den Antrag beim JC ausfüllen!!!

Ausserdem stellt sie sich vor, das wir das gemeinsame Sorgerecht behalten,

Stellt sie sich vor? Das ist Gesetz und steht dir und deinen Kindern zu. So einfach und mal eben kann dir keiner das Sorgrecht entziehen!

ich die Kinder alle 2 Wochenenden oder nach Absprache sehen darf und sie in der aktuelle Gemeinde wohnen bleiben möchte. Die aktuelle Wohnung haben wir schon (blauäugig?) in Betracht auf die Kosten gekündigt.

Dieser Vorschlag ist der blanke Hohn. Wenn ihr nahe beieinander wohnen bleibt spricht nichts gegen häufigeren Umgang. Frag sie direkt ob sie bei dem Angebot auch auf die Gefühle der Kinder Rücksicht genommen hat.

- Ist der Gang zum Anwalt für mich sinnvoll? Habe momentan leider keinerlei finanziellen Spielraum

Sinnvoll? Dir bleibt nichts anderes übrig. Da die holde Dame ja schon eine RAtte beauftragt hat bleibt dir nur der Gang zum Anwalt. Ein Tip: Fachanwalt für Familienrecht! Nichts anderes.
Bespreche mit im VKH Antrag, auch wenn du berufstätig bust steht dieser dir noch zu......

- wie wird es mit den Finanzen geregelt? Haben keine gemeinsamen Werte, nur Schulden...

Allein schon deswegen der Gang zum Anwalt. Nicht nur Werte, auch Schulden werden geteilt!

- gibt es für mich trotz Einkommen die Möglichkeit der Prozesskostenbeihilfe?

Ja! VKH-Rechner findest du im www.

- Ich bin momentan ratlos was demnächst meine Wohnsituation angehen wird. Ich überlege zwischen dem Leben in einer (kinderfreundlichen) WG in der nahen Großstadt um die finanzielle Situation zu entlasten oder eine kleine Wohnung in der Gemeinde um in der Nähe der Kinder und Arbeit zu sein. Hat einer von euch Erfahrungen als "Wochenendvater" in einer WG?

Wenn es sich einrichten lässt: Schlag dir das WG-Thema aus dem Kopf! Nachher heißt es schnell: Die Kinder können nicht bei dir übernachten weil man in der WG nicht kinderfreundlich genug ist, der Rückzugsraum für die Kinder fehlt etc. Und das JA bläst dann ins gleiche Horn. Lieber eine schmale Wohnung in der du ein zusätzliches Zimmer hast, wo du deine Racker bei Umgang übernachten lassen kannst. So etwas sieht das JA gerne.

- Ich habe auch überlegt ob es sinnvoll wäre falls es möglich ist meine Stunden zu reduzieren, so das die Jungs (erstmal) bei mir sind, bis sie einen anderen Job hat. Ich weiss allerdings nicht wie sie darauf reagieren wird (vgl. IHRE Kinder)...

Deine Frau hat schon verdeutlicht auch bereit zu sein den Streit auf den Rücken eurer Kinder auszutragen. Sie spricht von IHREN Kindern was absolut krank ist. Sie schlägt dir unverschämte Umgangsvereinbarungen vor. Ich rate dir dringendst den Gang zum JA anzustreben bevor sie es tut.....

- Wie ist es mit dem Auto was auf mich läuft? Ich hatte jetzt das Problem das ich mit den Jungs am Wochenende wegfahren wollte, sie aber mit dem Wagen zur Arbeit und dann auswärts schlafen gefahren ist. Hat sich nur kurz per SMS gemeldet, das sie nicht nahc Hause kommt wie besprochen. Kann/darf sie das, oder kann ich über das Auto in der Situation verfügen? Die Verbindung zu Ihrer Arbeit ist sehr schlecht am Wochenende.

Hat Inselreif dir schon ganz klar erklärt und das will ich unterstreichen. Zeig ihr, dass auch du weißt was du willst. Das schlimmste ist es nun ewig Schwächen zu zeigen und ihr damit zu signalisieren, dass sie mit dir den Molly machen kann. Klingt hart aber ist auch eine klare Tatsache!


AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2013 17:44
(@fruchteis)
Registriert

Moin Leuchtturm.

Ich kann gut nachvollziehen, wie beschi... Du Dich derzeit fühlen mußt.

Meine Kinder waren in ähnlichem Alter, als die Mutter meinte, mit ihnen unser gemeinsames Haus zu verlassen, um ans andere Ende der Republik zum neuen LG zu ziehen. Alles perfekt und generalstabsmäßig vorbereitet und beinhart - mit Unterstützung der Justiz - umgesetzt.

Wenn Deine Kinder in der Nähe bleiben und Du das Sorgerecht behältst, die Mutter den Umgang nicht boykottiert, dann sehe ich Dich in einer vergleichsweise günstigen Situation. Richtig begreifen wirst Du das vermutlich erst viel später.

Bezüglich Deiner finnaziellen Sorgen möchte Dich zur existenziellen Sicherung auf die Möglichkeiten des Sozialrechts, des SGB II hinweisen.
Dieses sieht eine Unterstüzung vor, wenn Dein anrechenenbares Einkommen nicht zur sozialrechtlich angemessenen Versorgung für Dich und Deine Familie (in spezieller Organisation, Du und Deine Kids zeitweilig bei Dir) reicht.

Meine ersten Fragen an Dich:
Wie groß ist die bisherige Wohnung und wie hoch ist die Warmmiete ohne Strom?
In welcher Region bewegt sich Dein Brottoeinkommen/Monat? 

UU ist es/ wäre es möglich, diese Dir und den Kids auch mit schmalem Budget zu erhalten.

VG W.


AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2013 18:53
(@steve611618)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Leuchtturm,

du wirst erfahren das du nicht der Einzige der so eine Situation erlebt hat.
Aber hier im Forum gibt es viele gute Ratschläge, die Mut machen.

meine Empfehlung:
Lass dich nicht nicht unterkriegen, lass dich nicht durch Drohungen den Umgang reduzieren.
Du hast Rechte, genauso wie sie.

Thema Auto: Es gehört dir, du brauchst den KFZ um zum Arbeit zu fahren. Sie muss sich selbst was kaufen, suchen, oder leihen bei m Next..

Ich bin nicht ausgezogen, die 3 Kinder sind bei mir geblieben, mit erweiterte Umgang für die Mutter.
Aber sie zahlt Kindesunterhalt...

Alles ist möglich!

Schreib oft, lass dich unterstützen!

Nur Mut, Männer!

Steve


AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2013 19:18
(@leuchtturm)
Schon was gesagt Registriert

Hallo mal wieder,

die letzten Wochen waren turbulent, hatte keine Muße etwas zu schreiben, auch wenn ich weiß das es wohl der falsche Weg ist...
Ersteinmal noch vielen Dank für Eure "Erste Hilfe".

Also, um die Frage nach dem Einkommen zu beantworten, ich habe ca. 31000€ brutto mit diversen variablen Sonderzahlungen. Also im regulär ca. 1780 netto, im Jahresschnitt ca. 1920€. Meine Frau liegt bei ca. 600€ netto durch Ihre TZ Stelle Nachts am Wochenende.

Zur Wohnsituation, meine NEF will jetzt die Wohnung alleine halten und hatte auch Kontakt zum Vermieter - ich habe noch kein feedback dazu bekommen. Sie ist auch der Meinung das sie die 4 Zi-Wohnung (830€ warm, 95m²) alleine und Wohngeld halten kann.  Ich bin auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung im aktuellen Ort, aber alle bisherigen Wohnungen liegen preislich über 450€ warm. Hätte auch den Vorteil das ich weiterhin mit dem Rad zur Arbeit komme...

Die Anwältin meint im Prinzip das gleiche wie hier im Forum, Selbstbehalt von 1.000€ und am einfachsten ist es wenn wir uns so einigen können...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2013 16:41
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Also, um die Frage nach dem Einkommen zu beantworten, ich habe ca. 31000€ brutto mit diversen variablen Sonderzahlungen. Also im regulär ca. 1780 netto, im Jahresschnitt ca. 1920€. Meine Frau liegt bei ca. 600€ netto durch Ihre TZ Stelle Nachts am Wochenende.

Hallo Leuchturm,

hab das mal ganz schnell durch gerechnet.... Ich glaube du hast da etwas noch nicht so ganz begriffen. Du hast dmnächst mit dem Jahreseinkommen keine 1920,-€ mehr sondern darfst dich fleissig auf Steuerklasse 1 einstellen. Macht ca nur noch netto 1677,-€ im Monat.

2 Kinder unter 6, Gehaltsstufe 2, macht 2x 241,- € KU sprich 482,-€
Irgendeine Bereinigung hab ich jetzt mal nicht berücksichtigt.

Würde heißen, dass dir noch 1195 Euro bleibt. Die 95 Euro würde ich noch bis zu den 1100 runter bereinigen, was eigentlich in jedem Fall funktionieren soll und dann kann deine Bald-Ex-Frau die Hand aufhalten so lange sie will. Und natürlich auch die Wohnung festhalten.......
Lass dich nicht übern Tisch ziehen. Konzentrier dich auf die Kinder und schau, dass du dir eine vernünftige Wohnung besorgst, in der du auch die Kinder am Wochenende gut betreuen kannst. Wenn die Wohnungen mehr als 450€ warm kosten, ist es nun die Frage wie groß die ist. Die andere Frage wäre doch folgende: Warum gründest du keine WG mit deiner Ex? Du wärst immer bei den Kindern, könntest Miete mit zahlen denn Unterhalt kriegt die eh nicht und dir wäre auch geholfen. Ich weiß, das hört sich erstmal absurd an aber wäre vielleicht eine Übergangslösung bis du eine moderate Wohnung findest und die Unterhaltsthemen geklärt sind.......


AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2013 17:01
(@leuchtturm)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sputnik,

Im Prinzip machen wir es momentan so... Ich schlafe im Schlafzimmer, sie im Wohnzimmer. Ein normales Zusammenleben ist momentan nur schwierig möglich, da sie mich nur anzickt und Vorhaltungen macht. Sie rastet schon wegen dem kleinsten irgendwas aus, hat mir auch schon gesagt das ich so schnell wie möglich ausziehen soll. Daraufhin habe ihr aber auch gesagt das ich nicht in die erstbeste Wohnung ziehen möchte, da ein Folgeumzug auch nur unnötiges Geld kostet. 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2013 17:30




(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Sie rastet schon wegen dem kleinsten irgendwas aus, hat mir auch schon gesagt das ich so schnell wie möglich ausziehen soll.

Dann hätte ich ihr den Wink zur Tür gegeben, und gesagt, dass ich ihr gerne den Vortritt lasse aber klar ist dann auch, dass die Kinder da bleiben.

Nirgendwo steht geschrieben, dass der Vater bei einer Trennung ausziehen muss. Nirgendwo steht geschrieben, dass die Mutter automatisch der betreuende Elternteil wird.


AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2013 17:41
(@Brainstormer)

Moin Leuchtturm,

Nirgendwo steht geschrieben, dass der Vater bei einer Trennung ausziehen muss. Nirgendwo steht geschrieben, dass die Mutter automatisch der betreuende Elternteil wird.

Genau so ist es! Und diesen Trumpf gibst du auch nicht aus der Hand, bevor zumindest eine schriftliche Regelung zum Thema Umgang formuliert und unterschrieben wurde. Noch besser wäre es natürlich, wenn ihr gleich alle Themen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln könntet.

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2013 18:49
(@dremml)
Schon was gesagt Registriert

Was vielleicht noch wichtig wäre zu wissen, vielleicht hab ichs auch überlesen:
Wer steht im Mietvertrag drin?
Du oder ihr beide?


AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2013 19:50
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Leuchtturm,

Aber jetzt hat sie den Schlusstrich gezogen, und mir gesagt das es definitv keine Zukunft für uns geben wird.

hat mir auch schon gesagt das ich so schnell wie möglich ausziehen soll

Ahh, da läuft ja wieder beliebte Exen-Klassiker nach dem Motto "ich will keine Beziehung mehr, aber gerne die Wohnung, die Kinder und Du kannst gehen".

Du merkst hoffentlich selber, dass Du in dieser Situation NICHT ausziehst. Wer in einer Beziehung gehen will, der soll das auch tun. Also darf Deine DEF sich mal schön selber auf Suche begegeben, sich einen Next anlachen der ihr die Waschmaschine runterträgt etc.

Mit ca. 1000 Euro netto kann sie auch keine Wohnung für 800 Euro halten. Dazu ist diese viel zu groß. Also auch wenns hart ist, nicht ausziehen.

Wie schauts mit dem obligatorischen Next aus? Steht der schon bereit um Deiner DEF ein kuscheliges Heim zu bieten? Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2013 20:55
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Glaube, ihr habt alle überlesen, dass die Ehewohnung schon gekündigt ist!

Wegen der Kosten...Wenn das so ist, dann hast du es hier mit einer sehr gezielt vorgehenden Exe zu Tun, die dir damit den Trumpf, da wohnen zu bleiben aus der hand genommen hat. Kannst du das rückgängig machen??


AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2013 21:26
(@dremml)
Schon was gesagt Registriert

Glaube, ihr habt alle überlesen, dass die Ehewohnung schon gekündigt ist!

Wegen der Kosten...Wenn das so ist, dann hast du es hier mit einer sehr gezielt vorgehenden Exe zu Tun, die dir damit den Trumpf, da wohnen zu bleiben aus der hand genommen hat. Kannst du das rückgängig machen??

Wahrscheinlich war sie längst beim Vermieter um nen neuen Mietvetrag zu machen...


AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2013 22:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wahrscheinlich war sie längst beim Vermieter um nen neuen Mietvetrag zu machen...

kein Vermieter, der alle Latten am Zaun hat, vermietet eine 800-EUR-Wohnung an jemanden, der in der Mieter-Selbstauskunft bei "Einkünfte" nur "600 Einkommen, 500 Unterhalt plus Kindergeld" angeben kann.


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2013 22:29
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Und wenn im Hintergrund jemand Nettes bürgt 🙂 oder gleich mit den Mietvertrag unterschreibt....

Letztlich alles Spekulatius.
Fakt ist aber, eigentlich müssten in der Situation BEIDE ne neue Bude suchen und nicht drum streiten, wer auszieht...


AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2013 22:36
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

kein Vermieter, der alle Latten am Zaun hat, vermietet eine 800-EUR-Wohnung an jemanden, der in der Mieter-Selbstauskunft bei "Einkünfte" nur "600 Einkommen, 500 Unterhalt plus Kindergeld" angeben kann.

Warum, der Bald-Ex wurde doch von ihrer Anwältin schon das große Unterhaltsparadies vorgeschwärmt. Die denkt , die hält demnächst die Hand auf und Ex-Männlein zahlt bis es kein Morgen mehr gibt. Viele Frauen rennen ganz naiv in solche Situationen hinein und wundern sich nachher warum die Briefkästen immer voller und das Konto immer leerer wird. Oft konnte ich schon beobachten, wie in den ersten Monaten der aktuelle Lebensstandard von frisch getrennten Frauen aufrecht erhalten wurde und dann plötzlich Stufe für Stufe abgesenkt wurde...... Das schimpfen auf den Ex wurde parallel oder wie man so schön sagt äquivalent dazu immer größer, da man erkennen musste, dass dieser ja doch kein Goldesel ist und das ach so bequeme Lotterleben nur für eine einige Partnerschaft gilt aber nach der Trennung die Welt anders aussieht. Auch für die heilige Mutterkuh  ;(


AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2013 13:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Warum, der Bald-Ex wurde doch von ihrer Anwältin schon das große Unterhaltsparadies vorgeschwärmt. Die denkt , die hält demnächst die Hand auf und Ex-Männlein zahlt bis es kein Morgen mehr gibt.

Theoretische "Unterhaltsparadiese" würden mich als Vermieter nicht die Bohne interessieren. Vermutlich nicht mal ein Scheidungsurteil mit einem Unterhaltsbetrag. Einer solchen Mietinteressentin würde ich höchstens nahelegen, dass ihre Anwältin gerne eine Bürgschaft unterschreiben kann, bevor ich überhaupt weiterrede.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2013 13:46




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