Hallo Leute
Es geht weiter...
Ein Brief an das Inso.gericht und Inso.verwalter von meiner Ex und den Kindern.
Sehr geehrter S.u.s. und Gericht
Hiermit beantrage ich das mein Ex-mann nicht von der Restschuld befreit wird.
Bei uns stehen Unterhaltsschulden und der zugewinnausgleich aus, die isich insgesamt auf ca.80.000 Euro summieren (siehe Anlage).
Bereits gegenüber der Awo Schuldenberatung haben wir einen Schuldenerlass abgelehnt, da dies für uns eine erhebliche Härte bedeuten würde. Um Lu. und Rebe. einen Schulbesuch bis zum Abitur 2012 zu ermöglichen musste ich, Ul. mehrfach zur Entlastung des überzogenen Kontos Kredite aufnehmen. Von meinen Gehalt als Sozialpädagogin war es mir nicht möglich den Kindesunterhalt allein zu Bestreiten.
Entgegen der Vereinbarung im Trennungsvertrag war ich zwar aus dem Grundbucheintrag für das damals eheliche Haus gestrichen worden, aber nicht vom dem ehemals gemeinsamen Hauskredit entlassen worden. Nach der Zwangsversteigerung des Hauses im Juni2009 waren auch noch Schulden für mich verblieben. Auch Müllgebühren etc. wurden versucht bei mir einzufordern, da der Schuldner das Land fluchtartig- ohne jede Abmeldung oder Pflicherledigung verlies.
Ich musste mit Hilfe meines Anwaltes beweisen dass ich nicht dafür aufkommen musste.
Diese Haus hat der Schuldner nicht verkauft-obwohl er im November 2007 einen Käufer hatte; er wollte aber die inzwischen von mir eingetragen Sicherungshypothek aufgrung des Zugewinnausgleichs, ausstehend ca.26000 Euro nicht akzeptieren- und auch nicht vermietet, so dass er Einkünfte gehabt hätte.
Er hat gesetzeswidrig- obwohl unterhaltpflichtig- selbst seine feste Anstellung bei VW Salzgitter gekündigt in Sommer/ca Juni 2007 und ist sodannmit über 100 000Euro Abpfindungins Ausland geflüchtet. Angegeben hat er im Einwohnermeldeamt Peine , er würde nach Tehran/ Iran ziehen, in Wirklichkeit war es in Peterhead/ Schottland, wie wir über Bekannte erfahren haben.Auch diese Unterhaltsflucht, unter neuen Ehenamen Bergmann, war gesetzeswidrig.
Bei seiner Rückkehr im Sommer 2011 entging er der Strafverfolgung, weil er über seinen Anwalt versicherte, er würde"selbstverständlich Unterhalt zahlen wollen" Es erfolgten Zahlungen von 30 oder auch 50 Euro direkt auf die Konten der Kinder (siehe Anlagen Forderungsaufstellung).
Er hat also seine finanzielle Lage selbst verschuldet.
Er hatte feste, beträchliche Einkünfte, die dem gerichtlichen Kindesunterhalt zu Grunde lagen, er hatte ein Haus, das er hätte verkaufen oder vermieten können, um so den Hauskredit sowie den Zugewinnausgleich zahlen zu können.
Außerdem hat der Schuldner Anfang 2011 bereits in Schottland ein Verfahren zur Verbraucherinsolvenz/ Restschuldbefreiung gehabt.Davon hat er uns verspätet und informell(also ohne gerichtliches Anschreiben) informiert und so Kontakt aufgenommen, warscheinlich um seine Rückkehr nach Deutschland vorzubereiten, da seine Frau inzwischen ein Haus geerbt hatte in Dungelbeck(wo er sicher kostenfrei lebt). Darmals hat unser Anwalt Herr sowieso Peine, unsere Intressen vertrenten und gegen diese Vorgehensweise Protest eingelegt.
Demzufolge beantragt der Schuldner also zum zweiten mal-innerhalb der 10jahres frist- eine Verbraucherinsolvenz mit Restschuldbefreiung, der demnach nicht zu entsprechen ist.
Durch die Schuldnerberatung der Awo Peine wurde uns letzts Jahr ein Zahlungplan vorgelegt mit angesrebter Restschuldbefreiung. Die vorausberechneten Zahlungen decken nicht einmal den der Schuldner von den Sparbüchern der Kinder gestohlen hat(2006 zu beweisen mittels Kontobelegen) oder die Kosten von 700Euro, die die Kinder zahlen mussten im letzten Jahr für Rechtsbeistand, als der Schuldner ein Verfahren 2011 begann, um die Unterhaltshöhe anzufechten. Sie hätten Prozesskostenhilfe wie beantragt bekommen, da der Schuldner das Verfahren aber zurückzog, mussten sie ohne erfolgten Prozess selbst zahlen.
Auch unsere Versuche über Zwangsvollstreckung Zeile des Unterhaltes einzufordern haben bereits Kosten verursacht.
So ich habe gestern bei der Polizei eine Strafanzeige gestellt weg Verleunung und Falschaussage gegen allen drei die unterschrieben haben.
Don
Moin Don,
So ich habe gestern bei der Polizei eine Strafanzeige gestellt weg Verleunung und Falschaussage gegen allen drei die unterschrieben haben.
ohne objektive Kenntnis der Tatsachen kann man wenig bis nichts dazu sagen; das müssen dann wohl die Gerichte klären. Und die werden das wohl verneinen; Deine Ex und Deine Kinder haben ihre Sicht der Dinge lediglich dem Insolvenzverwalter mitgeteilt.
Ob eine solche Strafanzeige angesichts Deiner eigenen, öffentlich einsehbaren >>>Generalabrechnung<<< mit Deiner Ex eine gute Idee ist, wage ich daher zu bezweifeln...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin
Es ist so das sämtliche anschuldigungen und auch daten Falsch sind die da auf führt.
Ich bin es leid immer der böse zusein.
Ich gestern nochmal alle Scheidungssachen und auch beschlüsse gelesen ich weiß auch nicht mehr wie ich es noch geschafft habe zu überleben ich sage nur ich hatte auch einen Schlechten Anwalt.
In der Zeit als in schottland war habe ich versucht alles auf die reihe zukriegen und habe das E-book geschrieben.
Ich habe nartürlich meine Stellungsnahme ans Inso.Gericht u. Inso.verwalter geschickt.
Ich will keine Schlammschlacht mehr haben.
Ich habe genug verloren.
Die Insovenz ist das einzige was ich als zukunft Chance für mich sehe.
Moin Don,
Es ist so das sämtliche anschuldigungen und auch daten Falsch sind die da auf führt.
dafür bist Du beweispflichtig; nicht sie.
Ich bin es leid immer der böse zusein.
das steht weder bei Deiner Strafanzeige noch beim Insolvenzverfahren zur Debatte.
ich weiß auch nicht mehr wie ich es noch geschafft habe zu überleben ich sage nur ich hatte auch einen Schlechten Anwalt.
das auch nicht.
Ich will keine Schlammschlacht mehr haben.
Ich habe genug verloren.
Die Insovenz ist das einzige was ich als zukunft Chance für mich sehe.
wenn das, was Deine Ex dem Insolvenzverwalter mitgeteilt hat, zumindest teilweise den Tatsachen entspricht, wird das schwierig. Deine Strafanzeige macht es nicht einfacher - auch wenn solche Anzeigen im Rahmen familienrechtlicher Streitigkeiten wegen fehlenden öffentlichen Interesses meistens eingestellt und die Anzeigeerstatter auf den Weg der Privatklage verwiesen werden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
hi
Wenn 2005 ich dieses Forum gehabt hätte ja dann..!
Ich kann alles wieder legen was sie geschrieben hat!
Es nurso das wieder mit dem jammern anfängt was für eine Arme Frau sie ist Hat sich 2008 ein Kind machen lassen von dem Bruder mit dem sie mich betrogen hatte.
Seit der zeit wohnt sie mit in dem Haus was ihr Mann von den Eltern geschenkt gekriegt hat, hat sich dann mit den schwiegereltern verkracht. die Dürfen seit dem das Enkelkind sehen!!
Sie hat auch nicht gelernt mit Geld um zugehen wie man liest.
Ihr Mann Arbeitet hat einen Guten Job und sie ist Sozpäd. im Öffenlichendienst!
Meine Tochter Studiert und mein Sohn macht eine Lehre zum Industriekaufmann.
Er hat ein Auto sie,hat eins und auch der Ehemann.
Es geht ihnen allen gut.
Gruß Don
So ich habe gestern bei der Polizei eine Strafanzeige gestellt weg Verleunung und Falschaussage gegen allen drei die unterschrieben haben.
Mindestens wird die "Falschaussage" nach § 170 II StPO eingestellt, weil die drei Schreiberlinge weder Zeugen noch Sachverständige sind.
Auch die Verleumdung sehe ich nicht. Welche der einschlägigen Tatfolgen sollte denn durch das Schreiben eintreten können? Davon abgesehen, dass nicht nur bewiesen werden müsste, dass das Gegenteil der Behauptungen der Fall ist sondern die drei die Wahrheit auch kannten.
Solche Schüsse gehen meist nach hinten los und beim nächsten Mal wird Dich niemand mehr Ernst nehmen.
Gruss von der Insel
Moin Don,
Hat sich 2008 ein Kind machen lassen von dem Bruder mit dem sie mich betrogen hatte.
Seit der zeit wohnt sie mit in dem Haus was ihr Mann von den Eltern geschenkt gekriegt hat, hat sich dann mit den schwiegereltern verkracht. die Dürfen seit dem das Enkelkind sehen!!
Sie hat auch nicht gelernt mit Geld um zugehen wie man liest.
Ihr Mann Arbeitet hat einen Guten Job und sie ist Sozpäd. im Öffenlichendienst!Meine Tochter Studiert und mein Sohn macht eine Lehre zum Industriekaufmann.
Er hat ein Auto sie,hat eins und auch der Ehemann.
das kann ja alles sein; es hat aber nichts mit offenen Forderungen aus Zugewinnausgleich und Unterhaltsschulden zu tun. Das zu vermischen kann ein gefährlicher Irrtum sein: Deine Ex kann sich soviele "Kinder machen lassen" und soviele Häuser und Autos besitzen wie sie möchte, ohne dass das bestehende Forderungen aushebelt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ok Leute
Das nähste mal frage ich euch bevor ich mich bewege.
Danke für euer Aussagen ich werde euch schreiben was dabei heraus gekommen ist!!
Don
