Verfassungsbeschwer...
 
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Verfassungsbeschwerde

 
(@dochollywood70)
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Guten Abend zusammen,

bräuchte bitte mal Erfahrungswerte:

Habe im Juli vergangenen Jahres über Anwalt Verfassungsbeschwerde eingelgt, parallel dazu Anhörungsrüge, verbunden mit der Zurückstelung der Bearbeitung bis die Entscheidung
über die Anhörungsrüge vorliegt.

Zunächst bekam ich die Eingangsbestätigung mit einem AZ aus dem allgemeinen Register.

Das OLG hat sich dann wiederum bis zum November Zeit gelassen, die Anhörungsrüge zurückzuweisen (welche Überraschung...). Auf diie ebenfalls nach Karlsruhe weitergereichte Abweisung der Anhörungsrüge und Bitte der Forsetzung des Verfahrens und gleichzeitiger Bitte um vorrangige Bearbeitung kam, im November dann die Mtteilung, dass die Verfasungsbecshwerde nun in das Verfahrensregister eingetragen worden ist - verbunden mit einem neuen AZ  1 BVR....,  und der zuständigen Richterkammer zur Entscheidung über die Annahme vorgelegt worden ist.

Seitdem nichts mehr gehört. 

Ist es so, dass eiine "Nicht-Annahme" in de Regel relativ zügig wieder da ist - also im Vergleich zur "Annahme"?
Und wie lange darf/kann/ muss man in etwa rechnen?

Besten Dank schon mal im Voraus!!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2013 23:43
(@Inselreif)

Hi doc,

also ich bitte Dich. Zwei Monate sind bei einer Verfassungsbeschwerde doch gar kein Zeitraum  🙂
Kommt unter drei Monaten Post würde ich tippen, dass die Verfassungsbeschwerde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen wurde.
Bei längerer Bearbeitungszeit kannst Du wenigstens auf ein paar Zeilen Text hoffen. Jede andere Prognose wäre Kaffeesatzleserei.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2013 00:02
(@dochollywood70)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Inselreif,

das es lange dauert ist mir natürlich bewusst. Mein Anwalt ( absolut erfahren in dieser Thematik) meinte allerdings auch, dass "je länger es dauert - desto besser...."

Dank Dir für Deiine Antwort! 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2013 00:11