Hallo Zusammen,
aktuelles Ergebnis im Eilantrag vom Richter:
Kind bleibt bei der Mutter. Sachverständige ist bestellt und wird jetzt über den Verbleib des Kleinen für die Zukunft im ABR Verfahren
dem Richter beratend zur Seite stehen.
Ich gehe davon aus, dass nach dieser Entscheidung auch das ABR Verfahren entsprechend ausfallen wird. Die KM wird jetzt schön großzügig den Umgang gewähren und Ihre Referndariatszeit entsprechend verharmlost darstellen (hat Sie vor Gericht ja auch schon gemacht) und anschließend wird der Kleine nach Meinung der Sachverständigen ohne große Probleme bei der Mutter bleiben dürfen.
Habe mich anscheinend zu sehr auf die Aussage des JA verlassen.
Bis dann
David
Moin David,
ich bin frei von jeder besserwisserischen Häme - aber ist dieses Ergebnis nicht genau das, was ich Dir vor vier Wochen prognostiziert habe? Nicht, weil ich ein Pessimist oder Schwarzmaler wäre, sondern einfach, weil ich die deutsche Familiengerichtsbarkeit realistisch einschätze - und da war nach Lage der von Dir beschriebenen Fakten nichts anderes zu erwarten. Wunschdenken und die Eröffnung von Nebenkriegsschauplätzen helfen niemand weiter; ebensowenig die subjektive Einschätzung, wer wohl der "bessere" Elternteil sei.
Habe mich anscheinend zu sehr auf die Aussage des JA verlassen.
Jugendämter geben Empfehlungen ab; nicht mehr. Sie treffen vor allem keine Entscheidungen. Aber auch ich gebe Dir jetzt eine Empfehlung: Zieh Deinen sowieso zum Scheitern verurteilten ABR-Antrag zurück und schlage stattdessen eine Sorgerechts-Mediation vor, in der Du gemeinsam (!) mit Deiner Ex eigenverantwortlich Modelle für den Umgang entwickelst. Die Antragsrücknahme wäre - möglicherweise - das richtige und nötige Signal, um allen Beteiligten zu zeigen, dass Du vorrangig an einer friedlichen und kindgerechten Lösung interessiert bist. Ein verlorenes ABR-Verfahren suggeriert Deiner Ex dagegen nur, dass sie im Recht und Du im Unrecht bist - und dass sie auch weiterhin tun und lassen kann, was sie für richtig hält.
Aber es ist - wie gesagt - nur eine Empfehlung. Es ist Deine eigene Entscheidung, ob Du ihr folgen magst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Brille,
das habe ich mir auch gedacht: "Na toll, hat Brille ja wohl Recht behalten".
; )
Habe wenigstens noch etwas Humor bewahren können.
Das mit der Sorgerechts-Mediation könnte ich nochmal versuchen, denn ich kann mir nach diesem
Ergebnis im Moment auch nicht vorstellen, dass das ABR Verfahren noch von Erfolg gekrönt sein wird.
Allerdings war schon das Gespräch beim JA und der Kompromiss-Vorschlag ein Schritt meinerseits in diese
Richtung, ob sich mehr als: alle 14 Tage rausholen lässt, weiß ich nicht.
Wie sieht es eingentlich mit den Fahrten aus? Hannover ist 180km entfernt. Muss ich immer selbst fahren, um den Kleinen zu
sehen oder zu holen, oder ist sogar die KM dazu verpflichtet, sich daran zu beteiligen, also Ihn mal zu bringen etc.?
MFG
David
Hi,
Wie sieht es eingentlich mit den Fahrten aus? Hannover ist 180km entfernt. Muss ich immer selbst fahren, um den Kleinen zu
sehen oder zu holen, oder ist sogar die KM dazu verpflichtet, sich daran zu beteiligen, also Ihn mal zu bringen etc.?
In der Regel ist es so, daß der UmgangsET die Hol- und Bringpflicht hat.
Es gibt aber Urteile, daß der betreuende ET sich beteiligen muß, sofern dieser die
Entfernung geschaffen hat.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo DavidOL77,
Wie sieht es eingentlich mit den Fahrten aus? Hannover ist 180km entfernt. Muss ich immer selbst fahren, um den Kleinen zu
sehen oder zu holen, oder ist sogar die KM dazu verpflichtet, sich daran zu beteiligen, also Ihn mal zu bringen etc.?
Nein, ist sie nicht! Holen und Bringen ist allein die Sache des Umgangsberechtigten. Zumutbarer Zeitaufwand wird bei 4 h gesehen (OLG Nürnberg, FamRZ 1999, Seite 1008). Es gibt nur wenig Ausnahmefälle, in denen den betreuenden Elternteil die Verpflichtung zum Bringen und Zurückholen trifft.
LG,
Mux
Die Gerichte entscheiden sehr individuell in dieser Frage. Ein einzelnes Urteil hat hierbei nichts zu sagen.
Tut mir leid, dass es so gelaufen ist. Leider war nicht wirklich etwas anderes zu erwarten. Brilles
Einschätzungen wirken manchmal sehr pessimistisch, doch sind sie leider an den Realitäten der
deutschen Gerichtsbarkeit angelehnt. Er wäre wohl der Erste, der sich freuen würde über einen Irrtum
seinerseits in solch einem Fall. Überleg dir, ob sein Vorschlag nicht ein möglicher Weg für dich wäre
um ersteinmal ein bischen Ruhe in die Angelegenheit zu bringen.
LG Thomas
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Leider ein Urteil zu Gunsten der KM.
Ein Blick in die Zukunft könnte wie folgt aussehen:
- die KM wird ihre Position von Monat zu Monat stärken
- Deine Interessen und Vorschläge sind ihr vollkommen egal - Du bist ein KV und somit für das Geld da.
- 180 km Distanz kommen ihr zu Gute
Sofern Du in diesem Fall keine harten Fakten wie Kindesmisshandlung oder Drogen o.ä. zu bieten hast, solltest Du unbedingt alles tun, um Frieden zu signalisieren.
Ansonsten stärkst Du die KM nur vollkommen unnötig.
Im Zweifelsfall - siehe Besuchsrecht - ist die KM absolut stärker als du.
imho sind alle anderen Überlegungen hinfällig.
Schade.
Nachtrag: Was erwartest Du vom Gutachter ?? Das wird nix. Egal ob berechtigt oder unberechtigt - der wird sich für die KM entscheiden. Das ist DEIN Feind. Alles was Du ihm sagst oder schreibst kann absolut gegen dich verwandt werden.
Ich ziehe nicht aus.
Moin,
was bedeutet "Sachverständiger"? Ist ein Verfahrenspfleger bestellt oder ein gerichtspsychologische sGutachten beauftragt worden?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep,
das weiss ich gar nicht so genau, werde ich erst morgen in Erfahrung bringen.
Bis dann
David
Also es handelt sich um ein gerichtspsychologisches Gutachten.
Sachverständige kommt aus Bremen.
Zum Inhalt des richterlichen Urteils kann ich später was schreiben. Habe ich noch nicht vorliegen.
Bis dann
David
Hallo zusammen,
anbei nochmal eine kurze Zusammenfassung der richterlichen Stellungnahme:
der Beschluss lautet wie folgt:
betr. der Sorge des Kindes... soll ein schriftliches Gutachten darüber eingeholt werden, bei welchem Elternteil das gemeinsame Kind ... geb. am 10.03.2006 zukünftig leben soll.
Das ABR geht an die Mutter, Antrag des Vaters im Eilantrag abgelehnt,
Begründung:
Das Gericht ist der Überzeugung, dass es bei der jetzigen Situation bis zur Entscheidung in der Hauptsache bleiben soll, natürlich unter der Voraussetzung, dass die KM vorbehaltlos und frei von Komplikationen den Umgang mindestens in dem Umfang wie beschrieben (alle 14 Tage) gewährt.
Entscheidendes Kriterium für das Gericht war, dass sich nach Überzeugung des Gerichts die KM bislang doch wesentlich mehr um den Kleinen kümmern konnte und dies auch zumindest bis Mai 2008 können wird.....
Danach ist Kind über 2 JAhre (alt genug) und kann von Vater wie Mutter nur teilweise betreut werden....
die KM scheint die bestimmende Person zu sein...
Egoistische Züge wurden dem Gericht jedoch auch in beiden mündl. Verhandlungen deutlich.
Vater eher pflegmatisch...kompromissbereit...
Wichtiges Kriterium: die Umgangsgewährung,
Trotz erheblicher Bedenken, ob die KM auch zukünftig den Umgang komplikationslos gewähren wird, hat das Gericht noch einmal Vertrauen in die KM gesetzt.
Das Vertrauen in die KM war allerdings schon in der letzten mündl. Verhdl. schwer erschüttert.
...Mutter nur auf Anraten ihrer Anwältin mehr Umgang gewährt...
Dennoch hat das Gericht der KM noch einmal eine -letzte- Chance gegeben, um ihren wortreichen Ausführungen auch Taten folgen zu lassen.
Daher: sobald Mutter sich quer stellt (Störung des Umgangsrechts), wird das ABR sofort auf den Vater übertragen und zwar nicht nur in der Hauptsache, sondern bereits vorher.
Bis dann
David
Daher: sobald Mutter sich quer stellt (Störung des Umgangsrechts), wird das ABR sofort auf den Vater übertragen und zwar nicht nur in der Hauptsache, sondern bereits vorher.
Naja, das klingt zumindest in meinen Ohren nicht schlecht für einen sonst üblicherweise aussichtslosen Weg...
Bleibt dir zumindest die Hoffnung, daß sich KM zu irgendwas hinreißen läßt. Und das ist mehr, als andere haben...
*Verhaltener Glückwunsch*
Vati_73
Man steckt immer in der Sch...e, nur die Tiefe ändert sich!
Das Vertrauen in die KM war allerdings schon in der letzten mündl. Verhdl. schwer erschüttert.
...Mutter nur auf Anraten ihrer Anwältin mehr Umgang gewährt...
Dennoch hat das Gericht der KM noch einmal eine -letzte- Chance gegeben, um ihren wortreichen Ausführungen auch Taten folgen zu lassen.
Daher: sobald Mutter sich quer stellt (Störung des Umgangsrechts), wird das ABR sofort auf den Vater übertragen und zwar nicht nur in der Hauptsache, sondern bereits vorher.
Liest sich ja gut, aber ist es die Formulierung die auch im Protokoll der Verhandlung steht?
Schon die Forumulierung "sich querstellt" liest sich für mich sehr gerichtsunüblich. Da würde ich eher eine Formulierung "sollte die Mutter weiterhin den Umgang erschweren oderverhinder..."
Auch die Formulierung:
Das ABR geht an die Mutter
müßte eigentlich: "Das ABR wird bis zurentgültigen Enscheidung der KM übertragen" oder so ähnloch formuliert sein.
David, vielleicht kannst du nochmal drüberlesen und kennzeichnen was wie drinsteht und was du evtl. aus einer noch nicht schriftlich vorliegenden Verhandlung interpreationsmäßig für uns formuliert hast.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
zur genauen Formulierung:
...hat das Amtsgericht ... im Wege der einstweiligen Anordnung auf die mündliche Verhandlung vom 31. Juli 2007 durch den Richter...
beschlossen:
Das ABR für das gemeinsame Kind ... wird der KM übertragen.
Der Antrag des KV auf Übertragung des ABR wird zurückgewiesen.
Dann folgt Text zur Umgangsregelung: alle 14 Tage, bis zu 2 Wochen am Stück bei Urlaub (gilt dies 1x im Jahr?)
Dann die Begründung:
Vieles schon zuvor genannt. Zum "querstellen" folgendes aus dem Originaltext:
...Dennoch hat das Gericht der KM noch einmal eine -letzte- Chance gegeben, um ihren wortreichen Ausführungen auch Taten folgen zu lassen.
Deshalb hat das Gericht auch bereits in der letzten mündlichen Verhandlung eindringlich darauf hingewiesen, dass eine solche Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren auch unverzüglich umgeändert werden kann, falls Bedingungen, die das Gericht falsch prognostiziert hatte, nicht eintreten. D.H. bei weiteren Störungen des Umgangsrechts durch die KM würde das ABR auf den KV übertragen werden, und zwar nicht nur in der Hauptsache, sondern bereits vorher durch einstweilige Anordnung.
Zum jetzigen Zeitpunkt aber will das Gericht dieses Risiko eingehen und lässt die überwiegende Betreuung durch die KM als entscheidendes Kriterium sich im Ergebnis durchzusetzen.
Bis dann
David
Danke David,
beruhigend zu lesen das es auch so im Beschluß steht und nicht Interpretation ist. Dann kann man nur darauf bauen das die Mutter das nicht ernst nimmt und Fehler macht.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo zusammen,
ich habe mich im vergangenen Jahr schon zu Wort gemeldet unter der Rubrik, Deine Geschichte - Kurz vorm Besuch beim Jugendamt.
Es war zu der Zeit so, dass meine Ex mit unserem gemeinsamen Sohn (15. Monate) aus der gemeinsamen Wohnung in Oldenburg ausgezogen ist, um mit Ihm ohne mein Einverständnis nach Hannover zu ziehen und Ihre Ausbildung zu beenden.
Nachdem ich den Kleinen wiilkürlich nur für wenige Stunden am Wochenende unter Aufsicht besuchen durfte, habe ich das ABR beantragt, da sich bei einem gemeinsamen Gespräch beim JA keine Einigung über Verbleib und Umgang des Kleinen erzielen ließ.
Es kam zur Gerichtsverhandlung. Ich habe hier viele wertvolle Tips erhalten wofür noch sehr dankbar bin.
Der Richter gab uns eine 2. Chance um eine Lösung zu finden, was leider nicht gelang.
Das JA gab die schriftliche Empfehlung, dass das Kind besser zum Vater könne, da mit einer umfangreicheren
Umgangsgewährung zu rechnen ist, als bei der Mutter.
Der Richter fällte das Urteil, dass der Kleine zunächst bei der Mutter bleibt und nannte dies konkret eine Chance für die KM,
zu beweisen, dass Sie sich (ich sage mal) "benehmen" kann. Es sollte eine Gutachterin bestellt werden um letztendlich Hilfestellung
in der Urteilsfindung zu leisten. Brille riet damals zu einer Umgangsmediation, die ich aufgrund der niedrigen Chancen,
als Vater das ABR zu erhalten auch für sinnvoll hielt.
Es ging alles seinen Weg. Der Kleine kam alle 14 Tage zu mir, mehr saß von Seiten der KM nicht drin.
Die Übergaben sahen immer gleich aus. Wenn der Kleine Husten hatte, dann vom letzten Besuch bei mir. Ich sollte mit Ihm MAMA sagen üben, Ich sollte Ihn gefälligst im Auto anschnallen, Ich soll seine Ruhezeiten einhalten, dann hatte ich Ihn zu warm angezogen, dann zu kalt...., Sie sprach abschätzig über mich vor dem Kleinen etc., kurz: Sie belehrte und provozierte mich, diktiert, setzt den Kleinen als Waffe ein um Ihre Macht auszuspielen und lässt mich regelmäßig vor die Wand laufen. (Ich könnte hier ´ne Liste aufzählen, die hätte einen Klopfer nach dem nächsten).
Es gab jeweils getrennte Gespräche mit der Gutachterin und ein gemeinsames. Die GA fragte mich bereits im 1. Gespräch, ob ich an einer außergerichtlchen Lösung interessiert wäre. Ich bejahte. Die KM wäre es auch.
Somit kam es zu einem gemeinsamen Gespräch zu dritt, in dem ich mich vor allem für mehr Umgang einsetzen wollte. So weit kam es gar nicht. Die Zeit verflog und am Schluss hatten wir überwiegend über die Übergaben gesprochen und wie wichtig es doch der KM wäre, Ihre Lebensqualität durch feste Zeiten gesichert zu wissen, damit sie besser planen kann.
Ich brachte das Gespräch auf eine Umgangsmediation. Es wurde abgemacht eine durchzuführen, allerdings in Hannover bei der KM.
Die KM wollte sich um alles kümmern. Die GA riet, eine psychologisch basierte Mediation zu wählen, um Streitpunkte der Vergangenheit aus der Welt zu schaffen. Gleichzeitig wurde ausgemacht, sich bei der Übergabe doch mal gemeinsam ins Cafe zu setzen um dem Kleinen zu zeigen das Mama und Papa auch gemeinsam miteinander können.
Dieses erste Treffen ging natürlich in die Hose. Unter anderem teilte Sie mir mit, dass Sie zwar an einer Mediation interessiert ist, allerdings ohne sich finanziell daran zu beteiligen, ohne dass über die Vergangenheit gesprochen wird, nur bei einem Mediator Ihrer Wahl und nur in Hannover.
Fazit: Die KM hat sofort die GA angerufen und um die Erstellung des Gutachtens gebeten, mit der Begründung, dass es für alle Beteiligten sicher am besten wäre, wenn jeder weiss woran er ist und somit "Ruhe ins Boot" kommt.
Die GA rief mich an und äußerte Ihr Bedauern, und dass eindeutig eine Dominanz der KM zu erkennen wäre. Ich machte ab, nochmals mit der KM darüber zu reden, allerdings mit keinem Ergebnis.
Das Gutachten soll nun im Januar erstellt werden. Ich habe mein Möglichstes versucht, um einen Kompromiss zu finden, leider vergeblich.
Der GA habe ich einen Brief geschrieben, um ihr nochmal meine Sicht der Dinge zu vermitteln, mit dem Ziel, Sie noch etwas in die richtige Richtung zu lenken.
Die GA hat wie folgt schriftlich darauf geantwortet: Sie hat sich bedankt für meinen Brief. Da die KM ein Gutachten wünscht und somit keine Basis für das Gutachten ersetzende Gespräche vorhanden ist, wird Sie das Gutachtenerstellen. Meine Sicht der Ereignisse, die ich nochmals in meinem Schreiben anschaulich zusammen gefasst habe, wird dabei sicherlich berücksichtigt. Mit den besten Wünschen...
Diese Antwort hat mich sehr positiv gestimmt, da mein Brief schon die Mißstände der KM aufzeigt, allerdings auch objektiv bleibt und an einer langfristigen Lösungsfindung zum Wohle des Kleinen ausgerichtet ist.
Wenn ich nun allerfings im Forum unter den Gutachten-Erfahrungen lese, dann wird mir ganz anders.
Vielleicht hat bereits jemand Erfahrungen der Gutachterin? (Soviel: Sie kommt aus Bremen und hat ca. 25 Jahre Berufserfahrung)
David
Moin,
*zusammengeführt*
Vielleicht hat bereits jemand Erfahrungen der Gutachterin? (Soviel: Sie kommt aus Bremen und hat ca. 25 Jahre Berufserfahrung)
Hattest du igrendwo den Namen benannt? Ist auch egal, weil's für eine evtl. notwendige Ablehnung zu spät ist.
Wenn das Gutachten bei dir auf dem Tisch liegt, schick mir 'ne PN.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin
Hoffe das du mit deiner Gutachterin genau so viel Glück hast, wie ich mit meinem hatte. Nichtsdestotrotz hätte ich mir den Abschlußbrief verkniffen.
Gutachter wollen nicht gelenkt werden. Hoffe nicht das es dir negativ ausgelegt wird, ala: Auch beim KV sind starke tendenzen zum Konflicktverhalten zu erkennen.
Gruß
Martin
Moin,
ich habe mich mal nach der Gutachterin "Antje Warhonowicz" umgesehen und festgestellt, dass sie von relevanten Personen als "nicht zu empfehlen" eingestuft wird. Sie war u.a. im Fall Hickman involviert (welcher norddeutsche GA war das nicht?) und wurde bzgl. ihrer Testverfahren in einem anderen Fall gerügt.
Es wäre gut gewesen, wenn du VORHER dich schlau gemacht hättest. Nunja, ein brennendes Haus kann man nicht mehr versichern und nun warten wir auf das Gutachten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
