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Kurz vor Gutachtenergebnis...

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(@davidol77)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

das Gutachten ist endlich da und spricht sich für den Vater aus!!!!
:luxhello: :luxhello: :luxhello:

Ich werde später noch über den genauen Inhalt berichten,

bis später

David


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2008 18:17
(@PhoeniX)

Moin

Das ist klasse.  :thumbup:

Jetzt muß es nur noch das AG bestehen und evtl. eine Anfechtung und ein Rechtsmittel und dann hast das Thema durch.

Aber die halbe Miete ist im Sack.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2008 03:30
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

mir liegt das Gutachten vor. Ich bin gedämpft optimistisch. David, du wirst 'ne Mail nächste Woche bekommen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2008 00:10
(@davidol77)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen, anbei jetzt eine kleine Inhaltsangabe des Gutachtens.

Sicher ist das Gutachten nur eine Empfehlung der Sachverständigen, und sicher enthält es noch einige Punkte,
die einen vielleicht noch in straucheln bringen könnten, aber ich denke, meine Chancen haben sich auf ca. 75% erhöht,
das ABR zu erhalten.

Vorweg:
Nach dem ABR Antrag durch mich für meinen Sohn (2 Jahre) wurde durch das AG ein Gutachten bestellt, welches nun fertig gestellt wurde.
Bereits das JA hatte nach einem gemeinsamen Elterngespräch die Empfehlung gegeben, das ABR auf den Vater zu übertragen,
mit der Begründung, dass der Vater der Mutter mehr Umgang mit dem gemeinsamen Kind gewährt, als umgekehrt.
Gemeinsames Sorgerecht lag vor.
Nach der Verhandlung übertrug das Gericht das ABR zunächst der KM, mit der Auflage, zu beweisen,
dass sie sich „benehmen kann“ und den Umgang gewährt.

Weitere Infos:
Die KM ist mit unserem Sohn von Oldenburg nach Hannover gezogen, ohne meine Zustimmung.
Sie will dort Ihr Referendariat (Dauer 2 Jahre) absolvieren.
Der Kleine soll durch eine Tagesmutter und dort lebende Freunde mit betreut werden.
Es gibt keinen familären Beziehungen in Hannover.
Ich lebe in Oldenburg, in der ursprünglichen Wohnung, bin berufstätig, möchte den Kleinen durch meine Mutter betreuen lassen,
kann meine berufliche Zeit gut frei einteilen (kleiner Familienbetrieb) und habe einen großen familären Hintergrund.

Zum Inhalt des Gutachtens:
Beiden Eltern wird eine gute Erziehungskompetenz zugesprochen.
Zur Kontinuität ist zu sagen, dass im Haushalt der KM eher mit zukünftigen Veränderungen zu rechnen sei.
Die Situation bei der KM wird jedoch als „arbeitsbedingte“ Stressatmosphäre beschrieben, durch ihr Referendariat.
Die KM gilt als überbehütend und perfektionistisch. Ihre Wohnung wird als penibel sauber beschrieben,
mit klarer Trennung von Mutter- und Kindbereich.
Der Kleine hat eine sichere Bindung zu beiden Eltern.
Er soll auch in Zukunft einen intensiven Kontakt zu beiden Eltern beibehalten, was jedoch durch die Eltern in Eigenregie
schlecht aufrecht zu halten bleibt. Mütterliche Dominanz, Kontrollbedürfnis und fehlendes Vertrauen in eine ausreichende
väterliche Kompetenz wirken sich – neben einer eingeschränkten Bereitschaft, auf eine einvernehmliche Lösung
hinzuarbeiten- hauptsächlich als Problemfaktor aus.
Es muss sich zudem erst erweisen, wie tragfähig das Tagesmuttermodell der KM ist, denn die KM wird in der Zeit
ihres Referendariats über das von ihr kalkulierte Maß hinaus auf Unterstützung bei der Betreuung des Kleinen angewiesen sein.
Es ist wahrscheinlich, dass der Kleine in der Obhut seiner Mutter in naher Zukunft keinen vorrangig auf kindliche Bedürfnisse ausgerichteten Alltag erleben wird.
Der KV lebt in einem vertrauten familären Umfeld mit gewachsenen Strukturen.
Hier wird der Kleine deutlich weniger Belastet durch Umbrüche in seiner Betreuungssituation.
Aus familienpsychologischer Sicht wird eine Übergangslösung für die Zeit des mütterlichen Referendariats favorisiert,
in der insbesondere die derzeit aus entwicklungspsychologischer Sicht relevanten Bedürfnisse des Kleinkindes
nach Gleichförmigkeit der alltäglichen Rituale, nach Ruhe, Konstanz und Gleichmaß in der Gestaltung des Kinderalltags
Berücksichtigung finden sollen. Diese Bedingungen sind nach gegenwärtigem Erkenntnisstand eher im väterlichen
Umfeld unter Einbeziehung der großmütterlichen Betreuung gewährleistet.
Von daher wird eine Regelung vorgeschlagen, welche zunächst- bis Ende des Referendariats
– den Lebensmittelpunkt im väterlichen Haushalt festlegt.
Gleichzeitig aber intensive Kontakte zur KM in den Ferien und mind. Alle 14 Tage.
Die Eltern sollten sich fachliche Hilfe holen, die Belastung der Fahrten sollte von beiden Eltern getragen werden.

Wenn nach Abschluss des Referendariats der zukünftige Lebensmittelpunkt beider Eltern
sowie ihre Alltagbelastung besser erkennbar sind, sollte der Lebensmittelpunkt des Kleinen dauerhaft festgelegt werden,
wobei dann allerdings auch die Aspekte seiner beginnenden außerfamilären sozialen Beziehungen zu berücksichtigen sind.

Bis dann

David


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2008 15:46
(@davidol77)
Rege dabei Registriert

Übrigens,

dieses WE habe ich den Kleinen bei mir und als ich ihn am Freitag geholt habe, war die KM so nett wie noch nie zu mir.
Das macht mich ja sehr stutzig, denn Sie müßte eigentlich das GA schon lange vorliegen haben und meine persönliche
Reaktion an Ihrer Stelle wäre eher Angst, dass man mir mein Kind weg nimmt.

Gruß

David


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2008 15:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin David,

das Gutachten klingt gut - und Du kennst meine Skepsis.

Ich bringe jetzt mal ein anderes Szenario ins Spiel, das die Freundlichkeit der Mutter Eures Kindes erklären könnte: Die junge Dame ist nach Deiner Schilderung ja nicht auf den Kopf gefallen. Sie hat versucht, sich durch einen Umzug nach Hannover in den "Besitz" Eures Sohnes zu bringen; vorgeblich wegen ihres Referendariats. Die damit bewusst hergestellte räumliche Entfernung zwischen Euch, die nicht "mal eben so" zu überbrücken ist, ist wesentlicher Bestandteil des Gutachtens.

Kann es sein, dass ihr inzwischen eingefallen ist, dass sie ihr Referendariat nun kurzfristig doch in Oldenburg und Umgebung absolvieren (oder sogar noch ein wenig verschieben) und ihre Bindungstoleranz damit schlagartig erhöhen kann? Mit einer solchen Planänderung mischt eine Mutter nämlich mal eben die Karten neu und entkräftet den Inhalt eines solchen Gutachtens in wesentlichen Punkten. Richter sind durch solche "Einsichten" durchaus zu beeindrucken.

Ich will um Himmels willen nicht "recht gehabt" haben, aber bei plötzlich freundlichen Kinderbesitzerinnen gehen bei mir alle Alarmglocken an...

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2008 16:30
(@davidol77)
Rege dabei Registriert

Hi Brille,

bei mir gehen auch alle Alarmglocken an, aber sie kann das Gutachten erst seit max. 3 Tagen kennen, in dieser Zeit entwickelt man glaub´ich keine solche Strategie, dass klingt ja nach gerissenen Beratern an ihrer Seite, die hatte sie bis jetzt auch nicht, sonst wäre sie nicht in diese Situation gekommen. An ihrer Stelle würde ich schon fast vermuten, dass Gutachten ist gekauft und würde richtig Angst bekommen, dass man mir das Kind weg nimmt.
Die Möglichkeit, das Referendariat zu verschieben müsste auch erst der Hartz IV Kasse erklärt weden, da sie zur Zeit welches bezieht.
Wahrscheinlich wiegt ihre Anwältin sie nach wie vor in Sicherheit.

Gruß

David


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2008 23:41
(@PhoeniX)

Moin

Jetzt kann ich Deep's gedämpften Optimismuß verstehen....

Das Gutachten hat eindeutig eine mütterorientierte Note.

Erklärung an die Arge: Abbruch des Referendariat wegen Sicherstellung der Kindesbetreuung.

Vor Gericht: Könnte die KM eine überarbetete Version über die Kindesbetreuung vorlegen....

Unter diesen Vorraussetzungen könnte ein positives Urteil vom AG beim OLG wieder kassiert werden.....

Brille's Alamglocken klingeln bis hierher...

Versuche bis zur Anhörung dein Erziehungskonzept weiter auf dich zu konzentrieren und die Betreuung durch deine Mutter weiter herunterzufahren. (Absichtserklärung)

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2008 13:19
(@davidol77)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

Phoenix, weißt du zufällig, wie schnell es zu einer Fortsetzung beim OLG kommen kann, wenn das AG das ABR auf mich übertragen würde?
Würde ich überhaupt in den Genuss kommen, den Kleinen zu mir zu holen, oder könnte es so lange durch die KM herausgezögert werden?
Würde das OLG ein weiteres Gutachten erstellen lassen, oder arbeiten die anders?

Zur KM: Ich kann mir kaum vorstellen, dass man innerhalb von 3 Tagen den Entschluss fasst, seinen beruflichen Abschluss zu kippen. Viele Jahre wären umsonst gewesen und es wäre mit einem großen Aufwand verbunden, mit vielen offenen Fragen über Abwicklung, weitere Möglichkeiten, finanzielle Dinge, die Wohnung etc..
Außerdem ist doch der Richter (nicht unbedingt ein Befürworter der KM) auch nicht blöd. Da wird ein teures Gutachten erstellt und die KM glaubt plötzlich, jetzt mache ich es halt anders und alles wird gut (zu ihren Gunsten).
Da würde ich als Richter sagen: "Das hätten sie sich vorher überlegen sollen...."

Gruß

David


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2008 15:37
(@davidol77)
Rege dabei Registriert

Außerdem:

Es kam bisher noch nicht zur Sprache, dass die KM vor ca. 2-3 Jahren eine Therapie bezgl. ihrer generalisierten Angststörung gemacht hat. Hierbei geht es um Ängste, die alle Bereiche des Lebens betreffen können, z.B. 3x nachsehen, ob der Herd aus ist, bevor man geht.
Damals wurde die Ursache durch den Therapeuten u.a. in ihrer Beziehung zu ihren Eltern vermutet, bei denen er zu Abstand riet.
Diese Angststörungen haben also in großem Maße etwas mit der Angst vor Kontrollverlust zu tun, was der KM durch die Gutachterin bestätigt wird. Es existiert kein Vertrauen in den Kindesvater etc. KM kann nicht loslassen etc.
Wenn man diesen Sachverhalt jetzt vor Gericht anbringt, würde es genau in die richtige Kerbe schlagen.
Dieser Umstand ist überwiegend die Ursache für die niedrige Bindungstoleranz der KM. Es würde somit auch bei Übertragung des ABR auf die KM so bleiben, da sie aufgrund ihrer Störung gar nicht anders kann.

Sollte man diesen Aspekt so vor Gericht bringen, oder klänge es eher nach Aufhetzung gegen die KM?

Des Weiteren habe ich mittlerweile eine sehr liebe Partnerin, die schon eine gute Bindung zu meinem Sohnemann aufgebaut hat.
Sollte man vielleicht auch diesen Punkt vor Gericht erwähnen und es vielleicht ausbauen, dass man das Ziel hat zusammen zu ziehen um sich zusätzlich gemeinsam um den Kleinen kümmern zu können. Von Beruf ist sie Grundschullehrerin, hat also Erfahrung im Umgang mit den Jüngsten, hat wesentlich mehr Freizeit (Ferien) als ich (im Normalfall) etc. Auf mich als Richter  würde ihr Beruf  Vertrauen in die Qualität der Bertreuung und vielleicht auch die der Bindung erwecken.  Sollten man das evtl. auch erwähnen und ausbauen, oder geht das eher in die Richtung: Das gibt´s ja nicht, kaum ist die Eine weg, hat er gleich ´ne Neue?

Gruß

David


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2008 15:54




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin David,

dieser Bär ist noch nicht erlegt - man muss sich hüten, den eigenen Hausverstand auf die Jurisprudenz hochzuinterpolieren. Was Du (oder sonstwer hier aus dem Forum) sagen würde, wenn er oder sie Richter wäre, ist faktisch bedeutungslos. Urteile werden in Gerichtssälen gefällt und nicht an Küchentischen oder in Internet-Foren.

Ein Gutachten ist ein Gutachten, mehr nicht. Es präjudiziert eine richterliche Entscheidung nicht, denn Richter sind per definitione unabhängig und nur ihrem Gewissen verpflichtet. Also können sie auch das Gegenteil dessen entscheiden, was in einem Gutachten steht; selbst wenn sie es eigenhändig in Auftrag gegeben haben: Ein Gutachten dient nur der richterlichen Meinungsbildung; es ersetzt diese aber nicht.

Man muss sich mit "worst case"-Szenarien befassen und vertraut machen; über alles, was besser ist, kann man sich später freuen. "Kindeswohl" ist in Deutschland nun einmal ein vielstrapazierter und dehnbarer Begriff; vor allem, weil er nicht messbar ist. Sollte der zuständige Richter der Ansicht sein, dass (Klein-)Kinder (zu) ihren Müttern gehören, kann er leicht gegenargumentieren, dass auch Du keine umfängliche Betreuung sicherstellen kannst, sondern Deine Mutter dafür brauchst und/oder Deine Berufstätigkeit einschränken müsstest, was wiederum unterhaltsrelevante Folgen hätte. Deine Ex könnte ihm - wie ich Dir gestern schrieb - diesen Gedankengang mit neu- oder wiederentdeckter Bindungstoleranz versüssen und überdies mit einem Rück-Umzug in Deine Gegend winken. Nicht zuletzt hat sie auch noch das Kontinuitätsprinzip auf ihrer Seite.

Vor einer Erwähnung einer Angststörung rate ich ab. Das kann Deine Ex einfach rundweg bestreiten und Dir als Stimmungsmache auslegen; Deine "Deutungen" ebenso. Und die Idee, die potenziell neue Familie mit neuer Partnerin ins Spiel zu bringen, halte ich ebenfalls für ziemlich daneben: Wir haben hier eine Art "Forumsmeinung", nach der Väter niemals durch die neuen Partner der Mütter ersetzt werden können und dürfen. Das gilt selbstverständlich auch mit umgekehrten Vorzeichen. Die von Dir behaupteten Betreuungsmöglichkeiten musst Du vor allem persönlich erbringen können und nicht nur mit Hilfe von Mama oder neuer Partnerin! Alles andere wäre wenig überzeugend.

Komm davon weg, einen Kampf gegen Deine Ex zu führen, in dem es vor allem darum geht, ihr maximal zu schaden. Ihr werdet Euch - wie auch immer die Verhandlung ausgehen mag - noch mindestens 16 Jahre lang darüber austauschen müssen, was für Sohnemann am besten ist. Dafür braucht es eine Kommunikationsbasis. Wenn der Richter klug ist, zwingt er Euch, eine solche zu finden...

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2008 16:12
(@PhoeniX)

Moin David

Deine Fragen sind nicht leicht zu beantworten, da es imer darauf ankommt, wie schnell die Richter verhandeln können und auch wollen. Hier kann ich nur von meiner Situation ausgehen.

Gutachtenerstellung ende Februar. Zustellung über den Umweg des Gerichts ende März. Verhandlung Anfang August. Gutachten war Vernichtend für die KM (Akute Kindeswohlgefährdung mit Teilweiser Tendenz zur Lebensgefahr 4 von 5 Prüfpunkten bei der KM nicht gegeben) Mitte bis Ende August PKH-Ablehnung durch das OLG. Anfang September Antragsrücknahme durch die KM, weil zu teuer ohne PKH. Eine Woche Später Kindesübergabe in meinen Haushalt.
Kosten 42 Mal 15€ und 400 Euro für meinen RA (welche ich zurückbekomme wenn meine Ex in den nächsten 30 Jahren mal zahlt).

Das Kind zu dir holen kannst du erst, sobald ein Urteil rechtskräftig ist, oder eine einstweilige Anordnung dir dieses erlaubt. Das OLG kann ein neues Gutachten erstellen lassen (wenn das jemand beantragt), muß es aber nicht.

Wie brille schon schrieb: Das entscheiden die Richter und kann auf keinen Fall verpauschalisiert werden. Auch einschätzungen sind sehr schwer zu treffen und sind immer nur zu 50% genau, da man nicht einschätzen kann, wie dem Richter am Tage der Verhandlung der Kaffee geschmeckt hat oder wie sein Wohlbefinden ist. Daher bring es nichts.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2008 16:34
(@davidol77)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

nochmal zu Brille: also es wäre ja schön, wenn der Richter uns zwingen würde, denn ich war bis zum Schluss für eine Mediation, die die KM zunächst auch befürwortet hatte, aber dann doch abgelehnt hat. Sie hätte nur daran teil genommen, wenn ich sie bezahlt hätte, wenn sie in Hannover statt gefunden hätte, wenn sie den Mediator hätte aussuchen dürfen, wenn nicht über die Vergangenheit gespochen wird.
Meine Info ist jetzt, dass der Richter ein Urteil sprechen muss, auch wenn er nicht will. Was hätte er denn da noch für Möglichkeiten, uns zu zwingen? Er kann lediglich davon ausgehen, dass wenn das ABR an mich geht, ich mich eher für eine Lösungsfindung zum Wohle des Kleinen einsetze, als umgekehrt.
Wegen der Erwähnung der generalisierten Ängste der KM: Mir ist ja selbst erst nach Vorlage des Gutachtens klar geworden, das hier ein Zusammenhang besteht. Kann man sowas denn dann nicht auch erwähnen? Es ist ja schließlich so und sollte deshalb nicht verschwiegen werden.
Des Weiteren habe ich jetzt nochmal über die Möglichkeiten der KM nachgedacht. Sie wird Ihr Ref. nicht kippen, aber Sie hätte die Möglichkeit, nach Osnabrück zu gehen. Dort leben ihre Eltern in der Nähe und auch wenn Sie gerade wegen dieser Eltern zuvor nicht nach Osna wollte, könnte sie jetzt damit kommen, dass diese sie auf jeden Fall unterstützen.
Sollte dies so sein, was könnte ich dann tun?  Nur der Nachweis, dass ich überwiegend für den Kleinen da sein werde? Evtl. Nachweis des Arbeitgebers (mein Vater) und vielleicht schon ein Platz in der KITA?

Gruß

David


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2008 23:46
(@davidol77)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen!

Ich möchte mich mal wieder melden, denn in der kommenden Woche ist der Termin beim Amtsgericht, bezüglich des ABR für unseren Sohn, mitlerweile 2 Jahre alt.

Mir wird ganz anders, wenn ich daran denke!

Die KM steht kurz vor ihrem Referendariat, der Kleine ist bereits ohne meine Zustimmung und mein Wissen bei einer Tagesmutter untergebracht. Über genaue Zeiten erhalte ich keine Informationen von Seiten der KM.

Zusammenfassend kann man sagen, dass sich das JA, sowie die Gutachterin für mich ausgesprochen haben.
Das ABR wurde vorläufig nach der ersten Verhandlung im vergangenen Sommer auf die KM übertragen.
Seit dem wurden von ihr alle Kontakte gewährt, ansonsten hat Sie mich schikaniert, wo sie konnte. Eine Mediation hat sie ausgeschlagen und nach Erstellung des Gutachtens verlangt. Ihr großes Kontrollbedürfnis, ihre Ausschlagung der Mediation, sowie ihre etwas ungewisse Zukunft bzgl. ihrer beruflichen Belastung während ihres Ref. haben die Gutachterin dazu veranlasst, sich für den KV auszusprechen.
Die KM hat mittlerweile schriftlich angedroht, ihrer Ref. zu beenden und weiterhin Hartz IV Empfängerin zu bleiben.
Ich dagegen würde auf Teilzeit gehen.
Sie hat sogar die Stellungnahme eines ehem. Prof. eingereicht, der -wie bei einer schriftlichen Bewerbung- eine Empfehlung für sie ausspricht, wie toll, bemerkenswert und überdurchschnittlich ihre Leistungen waren und wie sie trotz Schwangerschaft das Studium beendet hat und dass er jederzeit der KM das Kind anvertrauen würde, sogar seine eigenen.
Auch ich vertraue ihr das Kind an- darum geht es überhaupt nicht.
Alle ihre Schriftsätze beziehen sich auf sie. Sie scheint sich gerade durch das Gutachten sehr angegriffen zu fühlen und versucht ständig, sich in einem positiven Licht darzustellen- allerdings sehr verbissen und übertrieben. Es geht in keiner Weise in ihren Schriftsätzen um den Kleinen. Es wirkt alles wie eine reine Rechtfertigung ihres Handelns.

Jetzt hängt vieles davon ab, wie ich mich vor Gericht schlage und in solchen Situationen bin ich nicht gerade gut!
Ich habe eine riesige Liste mit Situationen die ich alle schildern könnte, aber ich glaube nicht, dass ich diese Dinge alle anbringen kann.

Mir fehlt etwas die Strategie, jedoch weiss ich was ich will und was ich für den Kleinen am besten erachte.

Ich gehe auch davon aus, dass alles vor dem OLG weiter verhandelt wird. Wie auch immer das Urteil lautet, werden sicher beide Parteien weiter gehen. Genau das ist meine größte Sorge, denn vor dem OLG befassen sich völlig neue Menschen mit anderen Ansichten mit der Angelegenheit. Bis jetzt lief es für mich sehr gut, doch das OLG ist ein völlig fremder Faktor.

Ich habe sicher verstanden, dass nichts sicher ist, aber gibt es Erfahrungen oder Statistiken bzgl. familiengerichtlicher Angelegenheiten, z.B. 80% aller Amtsgericht- Entscheidungen werden auch vom OLG bestätigt, oder umgekehrt?

Grüße

David


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2008 00:01
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi.

ich denke sie wird ganz klar damit argumentieren, dass das Kind bereits seit Monaten bestens bei ihr aufgehoben ist. Die notwendige Infrastruktur bei ihr hat sich nach ihren Worten somit bestens bewährt.

Die Sticheleien von ihr in deine Richtung halte ich für absolut bedeutungslos.

Sie kann und wird sogar argumentieren, dass sie aus dem für sie negativen Guitachten gerne gelernt und entsprechend im Sinne des Kindes dazu gelernt hat.

Ich habe den Eindruck dass die KM ihre Hausaufgaben gemacht hat. Für dich unsichtbar hat die KM im Hintergrund einen - möglicherweise erfahrenen - Berater....

Wie alt sind die Gutachten ?


Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2008 11:14
(@jemmy)
Registriert

Hallo David

Ich habe sicher verstanden, dass nichts sicher ist, aber gibt es Erfahrungen oder Statistiken bzgl. familiengerichtlicher Angelegenheiten, z.B. 80% aller Amtsgericht- Entscheidungen werden auch vom OLG bestätigt, oder umgekehrt?

Ich kann verstehen, dass du versuchst dich zu beruhigen, indem du versuchst, dir selbst eine gute Prognose für die Zukunft
aufzuzeigen.
Du solltest dich aber auf das hier und jetzt konzentrieren. Es kostet dich unnötige Kraft über den zweiten Schritt zu grübeln,
bevor du den ersten gemacht hast. Deine Ausgangsposition ist gut. Jetzt liegt vieles daran, wie du dich vor Gericht verhälst
und was für einen Richter ihr habt.
Ich möchte dir noch einen Tip mit auf den Weg geben für die Verhandlung:
Rede nur wenn du von dem Richter dazu aufgefordert wirst. Zu den Punkten, welche der Richter für relevant hält, wird er dir
Gelegenheit geben etwas zu sagen. Ansonsten: Lass deine EX quasseln. Jeder unnötige Satz nervt den Richter, also
lass sie reden.
Du wirst ein nahezu unbändiges Bedürfnis haben, ihre Lügen richtig zu stellen, aber das mußt du nicht.
Es gibt vor Gericht nichts besseres, als eine EX, die den Richter volllabert, mit Dreck wirft und den Richter unterbricht. Ein
solches Verhalten ist dein bester "Anwalt".

LG Thomas

*edit
@hamburg2000
Dieses Argument wird nicht ziehen, denn solch ein Gutachten enthält auch eine Prognose für die Zukunft. Mal davon
abgesehen, müsste sie dazu Fehler zugeben und das scheint nicht gerade ihre starke Seite zu sein.


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2008 11:17
(@davidol77)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

am Donnerstag war die Gerichtsverhandlung, es sieht nicht schlecht aus  🙂

Der Richter befragte mich zunächst, was bis jetzt so vorgefallen wäre und ich berichtete kurz.
Anschließend mußte ich erklären, wie ich mir die Zukunft vorstelle.
Ich sagte, dass ich das ABR haben möchte, da zum einen bei mir der konstantere Ablauf herrscht (Kontinuitätsprinzip), ich das Ganze bereits auch schon getestet habe (im März für eine Woche), und dass ich der Meinung bin, dass es für uns drei als Eltern und Kind am besten wäre, da ich mich intensiv für einen ausgeglichenen Umgang inkl, damit verbundener Kosten etc. einsetzen werde im Gegensatz zur KM.

Anschließend ging der Richter auf das Gutachten ein.  Er sagte, es wäre sehr ausführlich, entspräche genau seinem eigenen Eindruck und beinhalte zwei Kernaussagen: Erstens: Beim Vater das konstantere Umfeld, zweitens: Beim Vater  eher die Aussicht auf einen konfliktfreien Umgang. Er schätzt den KV als den kompromissbereiteren ein und die KM eher egoisttisch.

Das die KM bisher die Hauptbezugsperson war, hat er zwar honoriert, sieht es aber für die Zukunft nicht als ausschlaggebend, da laut Gutachten auch zum KV eine intensive Beziehung besteht.

Er begann, auf die KM einzuwirken, dass er ihre Ängste gut verstehen könne, Sie aber keine zu haben bräuchte. (Verlust des Kindes)
Sie solle doch die Situation nutzen und ihre Ausbildung zum Ende führen. Den Vorschlag der KM, ihr Ref. zu schmeißen, oder aufzuschieben, beantwortete er damit, dass er glaube, sie werde eine gute Lehrerin und sie wolle doch auch Ihren Traumjob ausführen und nicht wieder als Krankenschwester im alten Beruf arbeiten.
Ein Aufschub des Ref. würde doch nur alles zeitlich verschieben. Auch beim KV sind ja noch keine endgültigen Strukturen geschaffen und in zwei Jahren kann alles schon wieder ganz anders aussehen. D.h., spätestens zur Einschulung müssen wir uns darüber im klaren sein, wo der Kleine leben soll. Dann kann er evtl. auch schon selber sagen, was er möchte.

Als die KM ausführte, dass sie nicht glaube, dass der KV wirklich Zeit hätte, um sich um den Kleinen hauptsächlich zu kümmern, führte der Richter aus, dass es sein Job wäre, Leute einzuschätzen und herauszufinden, ob sie z.B. die Wahrheit  sagen. Beim KV hätte er den Eindruck, dass das was er sagt auch stimmen würde.

Zum Schluss sagte er, er habe sich noch nicht 100%ig entschieden, aber er habe seine Tendenz mitgeteilt.

Er hat jetzt zwei Möglichkeiten:

Erstens: Das ABR bleibt bei der KM, somit wäre der Umgang bereits im ersten EA Verfahren festgelegt worden: alle 14 Tage und während des Urlaubs. Ergebnis: KV ruft beim OLG an und dort geht es weiter.

Zweitens: ABR zum Vater, EA, dass der Kleine sofort zum Vater wechselt und ein großzügigerer Umgang, denn wenn die KM zum OLG geht gibt es eine Entscheidung dann in ca. einem Jahr, solange herrsche ein Schwebezustand- daher die EA.

Am 6. Mai wird das Urteil verkündet - ich bin gespannt.

Gruß

David


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2008 00:22
(@jemmy)
Registriert

Hallo David

Das hört sich doch ganz gut an. Ich drücke dir die Daumen  :thumbup: .

LG Thomas


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2008 11:08
(@sehrtraurig)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin David!

Schön, dass Du nicht aufgegeben hast!!!!!!!!

Ich wünsche Euch alles Gute und bin gespannt auf die Entscheidung des Richters.

LG, Lutz


Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2008 14:12
(@davidol77)
Rege dabei Registriert

Es ist soweit:

heute gab es die Urteilsverkündung bzgl. des ABR´s:

ABR an den Vater im Hauptverfahren sowie im EA Verfahren, was bedeutet: der Kleine kann sofort zu mir.
Die KM Umgang alle 14 Tage sowie die kompletten Ferien, bis auf die letzte Woche.

Eine lange, nervenaufreibende und anstrengende Zeit geht zu Ende.

Ich bin am Ziel und kann es noch gar nicht so ganz realisieren. Viele Dinge und Veränderungen liegen jetzt erstmal vor mir.

Ich möchte mich noch einmal für die tolle Unterstützung hier bedanken!!!

Ich denke, wir sind jetzt auf dem richtigen Weg.

Als nächstes werde ich erstmal die Urteilsbegründung abwarten. 

Grüße

David


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2008 00:24




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