Kindesmutter verweh...
 
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Kindesmutter verwehrt mir den Umgang von vornherein.

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(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Ich,

ohne Witz, dann mach bitte einen Termin für eine Erstberatung bei ihm.  Das dient dazu, dass ihr Euch kennenlernt, er Deinen Fall schon mal grundsätzlich kennenlernt und Du dann lageabhängig reagieren kannst. Und aus hiesiger Erfahrung wirst Du den Anwalt brauchen, wenn nicht ein tiefgreifender Sinneswandel bei der KM eintritt.

Das wäre der beste Weg denn ich bin nicht unbedingt von Haus aus auf Krawall gebürstetet

Damit machst Du dich allerdings für eine Kindsbesitzerin zum Opfer. Gibst Du ihr den kleinen Finger, nimmt sie die ganze Hand. Jede Form der "Nettigkeit"
wird von diesen nicht als Entgegenkommen, sondern als Schwäche gewertet.

Ich hoffe ja trotz allem noch das sich diese momentan festgefahrene Situation mal wieder löst

Frag Dich noch mal selbstkritisch, warum und was sich jetzt an der Situation ändern sollte. Du hast dem JA gerade den Freibrief gegeben, bei Dir den notwendigen Unterhalt für das Kind (mind. 225 Euro) im Notfall zu pfänden. Ein Familiengericht kann Dich, sollte bei Dir nur ein geringes Einkommen vorliegen (z.B. durch Jobwechsel, Wunsch nach Teilzeit etc.) auch noch unter die Selbstbehaltsgrenze von 1080 Euro drücken (sprich es wird Dir bis zu diesem Betrag alles weg genommen, damit die Kosten für das Kind bezahlt werden). Der KM hast Du mind. für die ersten drei Jahre Betreuungsunterhalt zu bezahlen. Dieser bemisst sich z.T. danach, in dem geschaut wird, was die KM in dieser Zeit beruflich hätte erreichen können. Diese Differenz wirst Du ihr ersetzen. Sollte die KM nach den 3 Jahren ein besonders betreuungsbedürftiges Kind haben, wird sich diese Zahlungsphase ggf. noch verlängern.

Die KM bekommt somit Titel, Beratung und die Beitreibung der Unterhaltsforderungen durch das JA als kostenlose Leistung. Ein "Ersatzvater" zur psychologischen Rückendeckung ist schon installiert. Die heile Familie kann somit gelebt werden. Warum soll sich daran etwas ändern?

Von selber wird sich da nichts lösen. Nur dann, wenn Du Einfluss nimmst durch Kommunikation und ggf. dosiertem, rechtlichen Druck. Gruß Ingo 


AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2015 02:45
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich entsprach nicht dem Bild eines Vaters wie Sie es aus ihrer Famielie kennt. Sie ist ein absolutes Vatikind und versuchte mich zu so zu drehen und zu ändern das ich diesem Vaterbild ähnlich komme. Daran scheiterte die Beziehung.

Wie darf man das denn verstehen? Eine Frau, die ein Vaterkind ist und damit wohl auch hohe Erwartungen an einen Vater hat, klingt nicht per se nach eine Mutter, die ihrem Kind den Vater enthalten will.

Natürlich entscheidest Du selbst, wie Du Vater sein willst. Mich interessiert dennoch, welches Vaterbild sie hat und wo Dein Problem liegt "so ein Vater" zu sein.

Ich würde mich freuen, wenn Du das ein wenig erörtern würdest.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2015 15:34
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Wie darf man das denn verstehen? Eine Frau, die ein Vaterkind ist und damit wohl auch hohe Erwartungen an einen Vater hat, klingt nicht per se nach eine Mutter, die ihrem Kind den Vater enthalten will.

Doch, doch. Ich kenne auch so einen Fall. Mutter angeblich Vaterkind trotzdem wird dem Vater des gemeinsamen Kindes von Anfang an eine gemeinsame Elternebene verweigert. Das ist entweder weibliche Logik oder dem "Neuen" geschuldet, der doch als "Vater" bestimmt eine gute Figur macht.

Natürlich entscheidest Du selbst, wie Du Vater sein willst.

Das sehe ich anders. Der TS kann nur ein Angebot machen. Wenn die KM durch Verweigerung nicht darauf eingeht, wird er bestenfalls die Rolle eines kostenlosen Wochenende Babysitters erreichen können. Das hat mit Vatersein nicht viel gemeinsam. Kinderbetreuung alleine macht einen noch nicht zum Vater.

Beste Grüße,
schultze, der nach eigener Einschätzung skeptisch ist. Meiner Einschätzung nach führt die Trennung von nicht verheirateten Eltern in der Schwangerschaft nur in seltenen Fällen zu einer dauerhaft funktionierenden Elternbeziehung und in der Konsequenz letztlich sehr oft zu vollkommen fehlendem Kontakt zwischen Vater und Kind. Aber das ist vom Gesetzgeber offenbar auch so gewollt, wie man an der bestehenden Sorgerechtsregelung erkennen kann.


AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2015 23:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,Doch, doch. Ich kenne auch so einen Fall. Mutter angeblich Vaterkind trotzdem wird dem Vater des gemeinsamen Kindes von Anfang an eine gemeinsame Elternebene verweigert. Das ist entweder weibliche Logik oder dem "Neuen" geschuldet, der doch als "Vater" bestimmt eine gute Figur macht.

Naja, wenn das weibliche Logik sein soll, kenne ich mich damit wohl nicht aus  😉
Der TO schrieb, dass er ihre Erwartungen nicht erfüllt habe. Das steht für mich im Widerspruch zu "einen Vater von Anfang an entsorgen".

Das sehe ich anders. Der TS kann nur ein Angebot machen. Wenn die KM durch Verweigerung nicht darauf eingeht, wird er bestenfalls die Rolle eines kostenlosen Wochenende Babysitters erreichen können. Das hat mit Vatersein nicht viel gemeinsam. Kinderbetreuung alleine macht einen noch nicht zum Vater.

Da hast Du mich missverstanden. Ich meine damit nicht, was sich umsetzen lässt, sondern das, was er von sich aus bereit ist zu geben (unabhängig davon, zu welchem Erfolg das führt).

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2015 00:15
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Der TO schrieb, dass er ihre Erwartungen nicht erfüllt habe. Das steht für mich im Widerspruch zu "einen Vater von Anfang an entsorgen".

Da hast du mich jetzt missverstanden.
"Von Anfang an" bezieht sich auf den Zeitpunkt ab Geburt. Vorher kann man als Vater für das Kind ja nichts machen.
Und das ist dann eben der Zeitpunkt wo der "bessere" Next als Ersatzpapa schon am Start ist. Da brauchts den KV nur noch als willkommene zusätzliche Einkommensquelle für die schöne "neue" Familie. Oder vielleicht noch als kostenlosen Babysitter, aber nicht als Vater mit Verantwortung und vor allem Mitspracherecht.
Und der Gesetzgeber unterstützt das, in dem er Väter für grundsätzlich sorgeungeeignet erklärt und es in die Willkür der Mutter stellt, wer bei dem Kind Papa spielen darf. Nur wenn es um die Rechnung für den "Spass" geht. Da ist der KV natürlich unersetzlich.

Beste Grüße,
schultze, der der Meinung ist in einer Demokratie bekommt jede Gesellschaft die Familienpolitik, die sie verdient. Wenn man es an der Zahl der Geburten / Einwohner misst, ist Deutschland da ja seit Jahrzehnten besonders erfolgreich.  😉 Aber das ist auch kein Problem: der Letzte macht halt einfach das Licht aus oder übergibt den Schlüssel an Mitglieder einer intelligenteren Gesellschaft.


AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2015 07:20
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo @Ich80,

bitte der guten Ordnung halber mal in aller Ruhe dieses hier durchackern: http://trennungsfaq.com/

Viel Spaß dabei ;-(

Nix für ungut,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2015 23:39
(@greggbarow)
Schon was gesagt Registriert

Danke euch für die vielen Tipps. War heut die Vaterschaftsanerkennung machen

Sorry für meine Direktheit, aber ich kann so viel DUMMHEIT trotz der vielen guten Tips hier einfach nicht fassen.
Wie kann man nur etwas anerkennen, über das man überhaupt keine Kenntnis haben kann? Das ist Willensmangel!

Betrachte ich die Aussagen des TE komme ich zu der Schlussfolgerung, dass hier eine Falschberatung durch das Jugendamt vorliegt und die Anerkennung möglicherweise wegen Willensmangel noch wirksam anzufechten ist.

Weder ist die Anerkennung ein Garant dafür, das Kind überhaupt jemals zu Gesicht zu bekommen. Und wenn könnte das auch ein sehr kurzes Vergnügen sein, bis das Kind auf Vater kenn ich will ich nicht programmiert ist.

Noch bedeutet die Anfechtung, das Kind nicht sehen zu wollen. Im Gegenteil ist es der erste Schritt in die richtige Richtung die Abstammung wirklich frühzeitig zu klären und hiermit für alle Beteiligten Rechtssicherheit.


AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2015 03:42
(@ophsei)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich weiß gar nicht was ihr dem Mann die Vaterschaftsanerkennung ausreden wollt?
Die Anfechtung kann er sofort machen.
Ein Vaterschaftstest und Abstammungsgutachten ist heute auch gegen den Willen der Mutter durchsetzbar.
Unterhalt müsste er zwar zahlen, aber bis es soweit ist und er eine Unterhaltsklage verloren hätte ist die Vaterschaftsanfechtung längst durch.

Habt ihr euch das Urteil überhaupt durchgelesen?
Wenn ein leiblicher Vater die Vaterschaft nicht rechtzeitig anerkennt bevor ein fremder Mann dies tut, dann verliert er das Kind zu 100 Prozent samt Umgangsrecht und der Möglichkeit auf Feststellung der Abstammung zu klagen.
Die Mutter muss nun zwar der Vaterschaft noch zustimmen, aber die Situation ist jetzt besser da eine Vaterschaftsanerkennung.

Was hat der mutmaßliche Vater zu verlieren?
300.-  Euro für einen Gentest um zu erfahren das er nicht der Vater ist und etwa 500.- für die Vaterschaftsanfechtung.
Welche Mutter verklagt den falschen Mann auf Unterhalt wenn sie über diesen Sachverhalt bereits informiert ist?
Das Kind zu verlieren ist da weitaus "kostspieliger" .


AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2015 05:45
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

War heut die Vaterschaftsanerkennung machen und hab mich beim JA mal beraten lassen. Die Frau meinte Sie könne mir den Umgang nicht einfach verweigern. Ich habe ein Recht auf Umgang.

Ich kann Dir nur dringend empfehlen, Dich mal wirklich mit der Materie auseinanderzusetzen. Die ist in ihrer Gesamtheit (Sorge, Umgang, Unterhalt ... Unterschied zwischen juristischer Theorie und (gerichtlicher) Praxis ... Helferindustrie, etc.) nämlich äußerst komplex.
Es geht schon damit los, dass die Abteilung beim Jugendamt, bei der Du Dein modernes Lohnsklaventum unterschrieben hast, absolut NICHTS mit dem Thema Umgang zu tun hat. Beistandschaft, Beurkundungen, Sozialpädagogischer Dienst, Familienberatung - alles getrennte Baustellen. Die Sachbearbeiterin, die Dir Deine Unterschrift unter die Vaterschaftsanerkennung abgenommen hat, hat vom Thema Umgang NULL Ahnung, ist dafür nicht zuständig und interessiert sich auch einen Dreck dafür.

Wenn ich noch Tipps brauche werde ich mich natürlich auch hier melden.

Das nutzt herzlich wenig, wenn Du den wohlgemeinten Rat erfahrener User einfach ignorierst.

Es ist schön, dass Du zu Deinem Vatersein stehst - auch und gerade, wenn es nicht geplant war.
Aber Du gehst wirklich unglaublich naiv an die Sache heran.
Damit will ich nicht etwa sagen, dass Du keine Chance hast. Die hast Du natürlich schon - aber sie ist bedeutend geringer, als Du momentan offenbar ahnst. Deine Ausgangslage in der geschilderten Konstellation könnte beschissener nicht sein. Und Du wirst neben Deinem guten Willen Vater zu sein, jede Menge Zeit, Geld und Energie aufwenden müssen, bis Du irgendwann nach Jahren Deine Vorstellungen von Vaterschaft auch verwirklicht sehen wirst (wenn überhaupt).
Und ohne eine durchdachte Herangehensweise hast Du definitiv NULL Chancen. Also nimm das, was Dir hier geraten wird, ernst - sonst legst Du ne sehr schmerzhafte Bruchlandung hin. Einen ganz entscheidenden Joker hast Du jetzt schon völlig sinnlos aus der Hand gegeben. Diesen Fehler wirst Du noch früh genug verfluchen. Sieh zu, dass Du keine weiteren mehr machst.

Viel Erfolg!
PdG


AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2015 03:26
(@ich80)
Schon was gesagt Registriert

Hallo...  ich hatte nun mal wieder ein Gespräch/Streit was auch immer mit meiner Ex-Freundin.  So wirklich klar kommen wir nicht mit eineander und das wird sich in diesem Leben glaubeauch nicht mehr ändern.  Nach langem herum diskutieren und reden und gegenseitigem drohen und weiß der Geier sind wir auf eine Einigung gekommen. Also Sie will ja diesen ganzen Stress mit Gericht und Jugendamt genauso wenig wie ich. Obwohl sie sagt und betont das sie mit mir nix mehr zu tun haben will...  Ihr Angebot ist dass ich mein Kind am Anfang evtl 1 Stunde in der Woche nur in ihrem Beisein sehen kann.  Ich bin schon froh dass es so ist und hab erstmal eingewilligt.  Nun wollte ich einfach nur mal wissen ob das so Umgangsrechtlich akzeptabel ist. Aber ich glaube ich kann schon froh sein das ich mich mit diesem Sturkopf so geeinigt hab.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2015 22:47




(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ich,

was erwartest Du nun von uns? Unsere bisherigen Tipps hast Du ja nun auch ziemlich ignoriert. Diese Entwicklung war übrigens vorauszusehen.

Ihr Angebot ist dass ich mein Kind am Anfang evtl 1 Stunde in der Woche nur in ihrem Beisein sehen kann

Wo ist denn nun die nette Frau vom Jugendamt, die Dir doch im Juni erklärt hat:

Die Frau meinte Sie könne mir den Umgang nicht einfach verweigern. Ich habe ein Recht auf Umgang. Es gehöre auch zu ihren Aufgaben als Mutter das Kind mit dem leiblichen Vater vertraut zu machen.

??

Nun wollte ich einfach nur mal wissen ob das so Umgangsrechtlich akzeptabel ist

Einfache Ansage: Nö.
Also evt. 1. Stunde in der Woche ist für ein Kleinkind def. nicht ausreichend, um eine Vertrauensbasis mit Dir als KV herzustellen. Wir reden hier von mehren Besuchen a 1-2 Stunden in der Woche.

Ich bin schon froh dass es so ist und hab erstmal eingewilligt.  Nun wollte ich einfach nur mal wissen ob das so Umgangsrechtlich akzeptabel ist. Aber ich glaube ich kann schon froh sein das ich mich mit diesem Sturkopf so geeinigt hab.

Sorry für die harten Worte: Aber Du hast nichts verstanden bisher. Durch Dein Nachgeben wirst du in ein paar Wochen höchstwahrscheinlich ganz ohne Umgang darstehen, da die KM genau gelernt hat, wie sie Dich erpressen kann.
Mach bitte einen erneuten Termin beim JA und lasst Euch einen Umgangsplan für ein Kleinkind erstellen. Auch wenn dieser nicht verbindlich ist, hast Du dann mal eine amtliche Empfehlung, was für Euer Kind gut ist. Dem glaubst Du vielleicht auch mehr als den Tipps hier aus dem Forum Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2015 01:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich sehe es ein klein wenig anders.

Ich würde den kleinen Finger nehmen, der dir gereicht wurde.

Vielleicht lässt sich das ja ausbauen.

Zum JA kannst du immer noch, wenn es nicht klappt.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2015 01:05
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

selbst unsere freundlichen JAs sprechen als Empfehlung bei Kleinkindern von mehreren Besuchen pro Woche. Wo soll da die "evtl." eine Stunde ein akzeptables Angebot sein?

Insbesondere da seitens der KM schon das Spiel "ich schmeiss Dir einen Knochen hin, Hauptsache Du lässt das JA draussen" läuft? Aus meiner Sicht sollte Ich80 nun die Ansprüche, die ihm im Juni auf dem JA so vollmundig versprochen wurden, auch einfordern. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2015 01:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, aber sie setzen es nicht durch.

Ich habe im Urin, dass es da noch was zu retten gibt im direkten Kontakt

Aber wissen zu ich es natürlich auch nicht.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2015 01:13
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Hallo...  ich hatte nun mal wieder ein Gespräch/Streit was auch immer mit meiner Ex-Freundin.  So wirklich klar kommen wir nicht mit eineander und das wird sich in diesem Leben glaubeauch nicht mehr ändern.  Nach langem herum diskutieren und reden und gegenseitigem drohen und weiß der Geier sind wir auf eine Einigung gekommen.

Ja nun? Um was geht es denn überhaupt? Seit Ihr Euch zu fein, Klartext zu sprechen? Macht ein wenig diesen Eindruck auf mich. Als ob Ihr Kindergartenstreitigkeiten austauscht. Keiner von beiden mag zurück stecken, und jeder weiß alles. Zum Heulen.;(

Also Sie will ja diesen ganzen Stress mit Gericht und Jugendamt genauso wenig wie ich. Obwohl sie sagt und betont das sie mit mir nix mehr zu tun haben will...

Ich erkenne hier keinen Widerspruch - ganz im Gegenteil. Sie fühlt sich Mann's genug (Du auch?), diese Angelegenheit mit Dir zu klären. Wo stehst Du? Willst Du kneifen?

Ihr Angebot ist dass ich mein Kind am Anfang evtl 1 Stunde in der Woche nur in ihrem Beisein sehen kann.  Ich bin schon froh dass es so ist und hab erstmal eingewilligt.

Du bist ein inkonsequentes Weichei. Dabei stellt sich mir die Frage, was Du überhaupt willst? Hast Du dabei auch mal ausgelotet, was machbar wäre, oder hast Du gleich "Ja. Machen wir so" gebrüllt?

Nun wollte ich einfach nur mal wissen ob das so Umgangsrechtlich akzeptabel ist.

Nach meinem Dafürhalten? Nein. Das ist völlig inakzeptabel. Nur weiß ich nicht, wo das Problem an sich besteht. Bist Du derjenige, welcher sich nur allzugerne unterwirft, oder hat sie tatsächlich diese Fähigkeiten, für so ein dominantes Auftreten auch die Möglichkeiten zu haben.

Bei Deiner Wortwahl habe ich eine Vorentscheidung getroffen. Sorry für die harten Worte. Aber ich bin der Auffassung, so wird das jedenfalls nichts, was Dir genügt. Ich bin lernfähig, gib Dir aber ein wenig Mühe.

Gruss oldie

PS: Im Vorfeld finde ich dieses Rumgeeiere als Luxusproblem. Man mag es sich zumuten - oder doch angenehmeren Dingen nachgehen. Im Moment gibt es einfach keine substantive Klärungsmöglichkeit. Das sollte akzeptiert werden.Was in 14-18 Wo los ist, weiss niemand. Und selbst das ist keinesfalls das Enddatum. Von daher wäre nach meinem Geschmack ein wenig weniger Aufgeregtheit von Vorteil.

Edit: ein Wort im PS eingefügt


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2015 01:29
(@ich80)
Schon was gesagt Registriert

Das wird hier sowas von verdreht alles. Oldi du hast keine ahnung wie sie ist. Wenn du dieses Gemüt kennen würdest wäre das was anderes. Den Kindergarten macht sie und nicht ich. ich hab das nur unter Vorbehalt eingewilligt...  Ich weiß was ich will und eine Stunde pro woche ist mir natürlich nicht genug. Ich will mein Kind natürlich sehen so oft es eben möglich ist.  Wirklich hilfreich ist das hier überhaupt nicht. Wollte nur ne einfache Auskunft und mich nicht beleidigen lassen ich wäre ein weichei.  Ich glaub das bringt mir hier wenig weil sowie so jeder was anderes schreibt.  Tschüss


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2015 03:53
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wie sehen uns morgen, oder? Ich will Dich weder fertigmachen noch sonstwas. Nur bringt es auch nichts, Deinen Kopf zu streicheln. Das ist nun mal meine Meinung. So wie Du die Deine hast, habe ich die meine. Ich nenne es Waffengleichheit. 🙂

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2015 04:27
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Du.

So ist es in einem Internetforum: es gibt sehr unterschiedliche Antworten, manchmal auch direkt im Ton. Das musst Du aushalten können und für Dich, anhand der Argumente, bewerten können. Eingeschnappt zu sein wird Dich nicht weiter bringen.

Zur Sache: Du hast es hier mit einer Schwangeren zu tun. Die vielleicht selbst vor einem Berg steht, den sie alleine bewältigen muss. Von Hormonen oÄ gar nicht zu sprechen. Du bist mit der Vaterschaftsanerkennung und der daraus folgenden Unterhaltspflicht schon einen sehr (zu?) großen Schritt gegangen. Jetzt habt ihr eine Regelung besprochen , dass Du das Neugeborene wirst sehen können, wahrscheinlich ja sogar sehr schnell nach der Geburt. Jetzt lass das Kind doch erstmal auf die Welt kommen, lerne Du es und Dich als Vater kennen und dann geht es weiter. Das es dabei nicht bleiben darf ist klar! Nur wirst Du jetzt nicht festlegen können - weder faktisch noch emotional - eine Stufenregelung, wie in welchem Lebensmonat der Umgang gesteigert werden wird und wann die erste Übernachtung ansteht und wann der erste gemeinsame Sommerurlaub mit Kind!

Gruß. Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2015 08:47
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ich oder Du,

heißt die Einigung "eventuell eine Stunde pro Woche" oder ist es "eine Stunde die Woche".

Ihr habt Euch geeinigt, auch wenn es Dir wie eine eklige Kröte vorkommt, solltest Du das erstmal positiv sehen.
Sie hat die Kröte geschluckt, Dich dabei sehen zu müssen.

Jetzt mit weiterer Eskalation zu drohen bringt gar nichts. Erst einmal Vater werden und gucken, ob sie zu Eurer Einigung steht.

... und nein, keiner aus dem Forum kennt Deine Ex.
Ich kann Dir aber versichern, daß der Großteil der Nutzer ebenfalls eine (oder einen) Ex hat, die Du nicht kennst.
Die sind aus Erzählungen teilweise einfacher zu handhaben, teilweise aber auch deutlich schwieriger ...

Aktuell sehe ich jedenfalls keine kindesbesitzende Umgangsboykotteuse.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2015 10:20
(@greggbarow)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

also ich habe ja Anfangs auch nicht gerade zimperlich reagiert, doch bei Oldies Weichei hatte ich mich im ersten Moment auch ein bisschen erschrocken, ob das beim TE richtig ankommt. Das war natürlich nicht böse gemeint von Oldie. Ich verstehe das als eine etwas umgangssprachlich Reaktion von Oldie, dass der TE sich noch etwas auf dem Holzweg befindet, was sich künftig entwickeln wird. Im Gegensatz zu United sehe ich hier sehr wohl schon eine überaus deutlich heranwachsende Umgangsboykotteuse.

Obwohl sie sagt und betont das sie mit mir nix mehr zu tun haben will...  Ihr Angebot ist dass ich mein Kind am Anfang evtl 1 Stunde in der Woche nur in ihrem Beisein sehen kann.

Da liegt es doch sowas auf der Hand, dass und warum sie das Jugendamt und Gericht raushalten will. Hier würde ich gleich mal mit der Haustür ins Haus fallen und eine schriftliche Einigung über das gemeinsame Sorgerecht und eine konkrete Umgangsregelung einfordern. Was sind denn das für komische "Verhandlungen", in denen der eine Elternteil ein "Angebot" macht, wie oft der TE sein Kind sehen darf. Sind wir hier auf dem Basar? Hier wäre eine umgehende Hinzuziehung des Jugendamtes sicher nicht verkehrt, um der Mutter die Rechte des Kindes und des Vaters einmal ausführlich klar zu machen. Die Verabredung 1 mal die Woche im Beisein ist doch völlig unakzeptabel und dient von Anfang an nur der Fernhaltung bzw. Entfremdung. Davon mal ganz abgesehen, dass das bislang nur ein reines Lippenbekenntnis ist. Das kann morgen schon ganz anders aussehen. Dann heißt es später - ich könnte wie viele andere hier auch einen ganzen Plattenschrank davon vor singen - das man die Mutter in der Schwangerschaft vernachlässigt und sich nicht für das Kind interessiert habe und es ginge einem nur um die formale Durchsetzung irgendwelcher Rechte. Und bis das Gericht sich damit überhaupt entscheidend befasst, sind wieder Monate und Jahre ins Land gegangen. Oder einem wird irgendwelcher Stress beim Umgang angelastet. Ich verstehe schon, dass und warum Oldie die Geduld verloren hat und ebenso, dass der TE sich getroffen fühlt. Aber der Stoß ins kalte Wasser soll doch genau das bewirken, dass dem TE die Augen geöffnet werden, was ihn erwartet, wenn er weiter so herum eiert.  Er muss sich bewusst machen, dass er sich mit der Frau eindeutig vergriffen hat und jetzt das beste für sein ungeborenes Kind und sich daraus zu machen.  Und je früher er die Kindesmutter in die Schranken weist, umso besser lernt er damit umzugehen.

LG


AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2015 18:13




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