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Hilfe ! Kind muss permanent bei den Großeltern nächtigen !

 
(@eventdaddy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ihr lieben
So langsam bin ich echt am verzweifeln ....
Ich bin Vater eines 3 Jährigen Jungen der bei der Mutter lebt .
Das ganze Drama mit der Übergangsreglung habe ich Gottseidank schon durch aber nun besteht seit einer weile ein viel größeres Problem als der Umgang .
Die Km hat seit einer weile einen neuen Lebenspartner , das leider zur Folge hat das mein Sohn bei jeder Gelegenheit bei den Eltern der KM abgeladen wird.
Dies sind keine relevanten gründe aber es wird immer schlimmer .
Ich beobachte jedes mal mehr das sich mein Kind verändert ... und das nicht gerade zum Positiven .
Wenn ich das Kind zum Wochenend Umgang abhole ist alles IO. Hole ich ihn allerdings bei den Großeltern ab ist er nicht wieder zuerkennen .
Er bockt und hört nicht mehr auf mich .
Erst gestern haben die Großeltern zu mir gesagt das er meistens durchdreht wenn Ich oder die KM zu ihnen kommt .
Das Gespräch habe ich bereits gesucht ob mit der Km oder dem Sozialen Dienst doch leider völlig nutzlos .
Wie kann es bitte angehen das Mütter ihre Kinder regelrecht abschieben dürfen ? Und warum tun die Behörden da nichts gegen .
Ich scheue mich davor das Sorgerecht sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht einzuklagen . Aber warum soll das Kind bei ihr bleiben wenn sie doch lieber die Zeit mit ihrem Lebensgefährten verbringt .
Hat wer ähnliche Erfahrungen und kann evtl Hilfestellung geben ?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2015 13:50
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

moin und willkommen hier.

Zwei Anmerkungen vorweg:
- natürlich darf ein BET - ebenso wie der UET - in "seiner" Zeit auch Dritte (Kita, Freunde, Aupair, Next) mit der Aufsicht beauftragen. Und bei Großeltern von "Abschieben" zu sprechen finde ich sehr merkwürdig. Da werden Behörden nichts gegen unternehmen.
- Das Verhalten Deines Sohnes klingt in der Kürze wie Du es beschreibst nicht wirklich Besorgnis erregend. In erster Linie sollte es an Dir (und wenn Kooperation möglich ist zusammen mit KM) liegen, hier erzieherisch einzugreifen und versuchen heraus zu finden, ob und was bei den Großeltern schief läuft. SD/ Jugendamt finde ich schon harte geschütze...

Aber unabhängig davon, kannst Du natürlich zusammen mit KM vereinbaren, dass Du mehr Umgang wahrnimmst, sodass sie mehr Zeit mit dem Next verbringen kann. Und wenn es Dir dabei nicht in erster Linie um Geld geht, könnte das doch vielleicht auf offene Ohren stoßen....

Gruß, Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2015 14:44
(@eventdaddy)
Schon was gesagt Registriert

Ja leider Gottes ist es schon abschieben ! Das ist nicht nur so daher gesagt ... leider
Es ist mir auch klar das die KM andere mit der Aufsicht beauftragen darf .
Aber das der kleine bei jeder Gelegenheit dort bleiben muss ist schon ein starkes Stück .
Natürlich habe ich bereits das Gespräch gesucht doch leider komplett erfolglos .
Keine Einsicht seitens der KM.
Ich kann sie da absolut nicht verstehen , sie wollte das daß gemeinsame Kind bei ihr lebt und aufwächst doch im umkerschluß ist das Kind dermaßen oft bei den Großeltern das ich schon daran zweifeln muss ob das Kind überhaupt noch bei der Mutter lebt .
In meinen Augen würde demnach keine Notwendigkeit bestehen das mein Sohn noch bei der Mutter lebt wenn es überwiegend bei den Großeltern ist .
Das Gespäch mit der zuständigen behörde ist ebenso im Sande verlaufen da die Sachbearbeiterrin komplett auf der Seite der KM steht.
Ich mußte mir schon so viele Sachen vorwerfen lassen seitens der KM im beisein der Zuständigen Sachbearbeiterin das ich genug Stoff habe um beide wegen übler Nachrede, Verleumdung ,Rufmord dran zukriegen .
Es ist als würden die zwei aus Prinzip zusammenhalten ganz egal was Fakt ist oder einer gewissen Logik einhergeht .
Warum sollen Kinder bei den Müttern aufwachsen wenn die KM ihr Hauptaugenmerk eher auf ihre Beziehung legt als auf das Kind ist sowas etwa Kindeswohl ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2015 15:33
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

vielleicht solltest Du aufhören, Vorwürfe zu machen und stattdessen sagen, wenn Du Ruhe willst, gib das Kind zu mir, dann hast Du später keine Probleme, dass das Kind bockig ist. Nutze hier die Chance, Fakten zu schaffen, anstatt ständig Vorwürfe zu machen. Ansonsten ist doch nichts dagegen zu sagen, wenn das Kind mal bei den Großeltern ist. Und nebenbei ist es doch super, wenn die Ex bald ein Neuer am Hals hat, kümmer Du Dich um Dein Leben und Deinen Beziehungsstatus ;-).
Kurz gesagt, sieh es positiv, nutze die Chancen, schaffe Fakten und lass das Jugendamt raus.

lg


AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2015 16:26
(@eventdaddy)
Schon was gesagt Registriert

Ok jetzt muss ich mich am Riemen reißen !
Das sind keine Vorwürfe sonder leider bitterer Ernst !
Ich habe wirklich besseres zu tun als mir irgendwelche Vorwürfe auszudenken soviel erstmal dazu .
Mein Leben und mein Beziehungsstatus sind vollkommen I.O
Bedeutet diese Aussage nun ich soll das Kind das bei der Mutter sein sollte eben bei den Großeltern verrotten lassen ?
Sind Sie eventuell eines dieser Eltern die froh sind wenn das Kind endlich aus den Haus ist ?
Ich würde Sie doch nochmal bitte meinen Beitrag nochmal sorgfältig zu lesen und sich dann zu der Problematik zu äußern 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2015 16:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Sache ist ganz einfach.

Während sich das Kind bei der KM aufhält, kann sie bestimmen wer und in welchem Umfang dieser Personenkreis das Kind betreut. Solange dadurch das Wohl des Kindes nicht massiv gefährdet ist wird sich weder das JA, noch eine andere Stelle darum kümmern.

Behörden mischen sich zum Glück nicht in jede Lebensentscheidung ein und gehen erstmal auch gundsätzlich davon aus, dass 2 erwachsene Menschen in der Lage sind eine einvernehmliche Lösung für das gemeinsame Kind zu finden.

Wenn die KM das Kind weiterhin gerne und oft von den Großeltern betreuen lässt bleiben eben nur 3 Wege:

1. Man akzeptiert es
2. man redet mit der KM und versucht eine einvernehmliche Lösung für das Kind zu finden. Das kann von einem paritätischen Wechselmodell bis zu einem kompletten Umzug zum vater mit gorßzügigem Umgangsrecht für die Mutter reichen.
3. Wenn das scheitert eine Klage einreichen, um Punkt 2 zu errreichen.

Und ja, aus der Forenerfahrung bringt es oft mehr, wenn man Vorschläge macht, als wenn man Vorwürfe macht.

die Aussage: "Du schiebst unser Kind ständig ab" wird vorhersehbar in einer Gegenreaktion und Ablehnung aller weiteren Vorschläge enden, Die Aussage "Ich habe das Gefühl, das unser Sohn darunter leidet, wenn er so oft bei den Großeltern ist. Lass uns eine gemeinsam eine Lösung suchen. Um dich zu entlasten und dir mehr Freuraum zu verschaffen bete ich dir an unseren Sohn abwechseln mit dir je eine Woche komplett zu betreuen" könnte zu einem Nachdenken und zu einer guten Lösung für alle führen.

Und solange du dich vor diesen schritten scheust, ist es (vorsichtig ausgedrückt) unglücklich die Schul auf irgendwelche Behörden zu schieben. Das JA hat zwar ein Wächteramt, aber so lange das Kind nicht auf der Straße schläft, offensichtlich verwahrlost und permanent Hunger leidet, wird sie dieses Amt hüten in das Betreuungskonzeot der KM reinzureden

Tina

Nachtrag:

Ich scheue mich davor das Sorgerecht sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht einzuklagen

Bedeutet das, das die KM derzeit das ASR hat? Dann wäre der erste Schritt das GSR einzuklagen. Aber zusammen mit einer ABR-Klage dürfte das vorhersehbar scheitern. Für die ABR- Klage müsste ein Betreuungskonzept da sein und eine Begründung warum ein Umzug zum Vater besser ist als die derzeitige Lage


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2015 17:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie ist denn dein Verhältnis zu den Großeltern?

Und was machen sie deiner Meinung nach falsch, dass euer Sohn sich plötzlich so verhält?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2015 19:00
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie Du bereits festgestellt hat, wird keiner das Verhalten der KM bzw. der Großeltern als kindswohlgefährdend einstufen. Das wäre aber der einzige Grund offiziell einzuschreiten.

Ansonsten kannst Du nichts anderes tun als der KM Angebote zu machen, dass Du Dein Kind mehr betreuen willst. Wenn Sie darauf nicht eingeht, kannst Du versuchen über der JA und wenn auch das nichts bringt, durch eine Umgangsklage mehr Umgang zu erhalten.

Alternativ kannst Du im sogenannten "Dreisprung": Gespräch mit KM, JA, letzlich Gericht, das erreichen, dass Dein Kind bei Dir lebt.
Das Gericht wird prüfen wer besser geeignet ist, dazu wird in der Regel das JA gehört und Gutachten erstellt. Dabei wird  Dir die sogenannte Kontinuität im Wege stehen, das Kind lebt bei der KM seit Geburt und die KM agiert eben nicht kindwohlgefährdend. Außerdem ist es fraglich wie gut die Bindung des Kindes zu Dir ist. Es ist ja nicht Deine Schuld, dass Du Dein Kind nicht oft siehst, aber letzlich stellt auch das ein Problem dar. Deshalb halte ich eine ABR Klage für wenig sinnvoll. Erfolg könnte höchstens eine Ausweitung des Umgangs bringen.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2015 22:42
(@eventdaddy)
Schon was gesagt Registriert

Sorry wenn ich das so anmerken muss aber manche dinge kann man einfach nicht in Worte fassen !
Ich sehe es bereits zum zweiten mal das sowas meist ins Auge geht ist leider schon das zweite Kind das den Folgen solcher Handlungen erliegt .
Alles was ich hier gelesen habe ist eher Theoretisch als reale Praxis.
Trotzdem danke für eure Bemühungen 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2015 03:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was lastest du den Großeltern denn an?!

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2015 10:07




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Eventdaddy,

du bist hier am meckern. Auf Fragen gehst du absolut nicht ein. So kann dir niemand hier etwas raten oder helfen. Vielleicht beantwortest du doch noch die an dich gestellten Fragen. Wenn nicht, dann kennst du ja die dir offen stehenden Möglichkeiten: Akzeptieren oder vor Gericht ziehen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2015 10:25
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Eventdaddy.

Natürl ist das hier alles Theorie- und zwar bezogen auf Euren konkreten Fall. Und da Du Dich beharrlich weigerst, ein wenig mehr Butter bei die Fische zu geben, warum es bei den Großeltern so schlimm für das Kind ist, können wir nicht konkreter werden. Pauschal wirst Du niemanden finden, der eine Einbindung der Großeltern in die Betreuung schlecht findet. Dass bei getrennt lebenden Eltern eigentl zuerst der UET Ansprechpartner bei Betreuungsengpässen sein sollte, ist sicherlich auch nicht zu bestreiten. Aber wenn der BET das nicht will und nicht mit  kommunikativen Argumenten zu überzeugen ist, dann wirst Du das leider auch nicht ändern. Es gibt eben keine gesetzliche Regelung, die solche Rechte festschreibt. Deshalb wirst Du auch mit Ämtern uÄ nicht weiter kommen, was Deinen Fall betrifft.

Hat die KM denn Dir Gründe genannt, warum sie es so und nicht anders will? Was sind ihre Befürchtungen/ Argumente gegen eine Ausweitung der Betreuung durch Dich?

Ich sehe es bereits zum zweiten mal das sowas meist ins Auge geht ist leider schon das zweite Kind das den Folgen solcher Handlungen erliegt .

was meinst Du damit?

Bitte beantworte die Fragen, wenn Du Dir hier Hilfe versprichst!

Wenn Du Dir hier nur die Sachen von der Seele schreiben  willst, dann kannst Du das natürlich tun. Aber Du wirst hier (anders als bei vielen AE-Foren!) eben keine willenlosen Claqueure finden, die alles von KM schlecht finden! Hier wird versucht Dir echt zu helfen, dir und dem Kind Lösungen aufzuzeigen , wenn Du bereit  sie anzunehmen, mindestens aber anzuhören.

Gruß. Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2015 11:45
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich denke, dass Eventdaddy verletzt darüber ist wie die KM mit dem Kind umgeht. Es geht nicht darum, dass die Großeltern sich nicht kümmern, sie tun es auch nicht schlecht. Es geht darum, dass er meint, dass es die Aufgabe der Mutter ist sich um das Kind persönlich zu kümmern und eben nicht mit Next die Nächte durchzumachen. Vielleicht schwingt da auch Trauer mit, dass man keine schöne Familie mehr ist.

Nur ist das mit Erwachsenen nicht so einfach. Gerichte entscheiden über Extremfälle und darunter fällt es eben nicht.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2015 15:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Er klingt aber nicht so.

Er klingt so, als wenn bei den Großeltern was ganz schlimmes passiert.
Aber da er sich dazu nicht äussern will, ist das ganze Rätselraten hier ziemlich sinnlos.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2015 15:28
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Ich verstehe den TO auch eher wie Susi, wobei ich nicht denke, dass es was mit Trauer oder verletzter Eitelkeit bzgl. des nicht mehr vorhandenen Familienlebens zu tun hat.

ich beschreibe es mal wie folgt:
Nach einer Trennung bleibt das Kind ja normalerweise bei dem Elternteil, der bisher die Hauptbetreuung übernommen hat. D.h. derjenige hat sich (hoffentlich) bewusst dafür entschieden die Hauptverantwortung für die Erziehung zu übernehmen. Zusätzlich dazu bekommt der BET auch den Kindesunterhalt zur Unterstützung des Kindes.

Gibt der BET das Kind nun permanent an die Großeltern ab, um mehr Zeit mit dem Next zu verbringen, kann man sich schon die Frage stellen, ob derjenige tatsächlich Interesse an der Kindeserziehung hat oder ob es richtig ist, dass dieser BET die Hauptverantwortung hat. Scheinbar sind ja andere Dinge wichtiger im Leben, als das eigene Kind.
Was den Unterhalt angeht, müsste dieser in der Situation eigentlich an die Großeltern gezahlt werden, da sie ja die Verantwortung deligiert bekommen haben. Es kann natürlich sein, dass es eine interne Verrechnung an die Großeltern gibt, aber irgendwie kann man auch denken, dass das Kind vom BET eher als Statussymbol gesehen wird, über das der BET an Geld kommt.

Aber es gibt keine Instanz, die in so einer Angelegenheit den Finger heben wird und dem BET sagt "Du, Du, Du...kümmere dich gefälligst um den Kind!"
Ich finde es auch schade, denn in meinem Fall gibt es gewisse Parallelen und gerade aktuell würde ich es mir auch wünschen.


AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2015 13:52
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Es ist schon formal richtig, dass die KM entscheidet, wie der Sohn in "ihrer" Zeit betreut wird.Bei mir gab es anfangs eine ähnliche Situation, ein Next war da und Oma (die bei mir um die Ecke wohnt) sollte diverse Wochenenden oder auch mal in der Woche die Kinder nehmen. Das war natürlich Unsinn und beruhte zum Teil auch auf einem Mißverständnis. Ich konnte klar machen, dass, wenn Ex etwas vor hat, doch ich bitte der erste Ansprechpartner bin. Das funktioniert aber wahrscheinlich nur, wenn man als Eltern noch halbswegs normal miteinander umgehen kann.

Mich würde allerdings auch interessieren, was im konkreten Fall von Eventdaddy bei den Großeltern so schrecklich ist...


AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2015 14:05
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Naja, Toto ließ ja schon zu Beginn anklingen, ob der TE sich einen erweiterten Umgang (und somit Entlastung des Kindes, der KM und Großeltern  :wink:) vorstellen könnte - ich las dazu allerdings keine wirklich zustimmende Antwort.
Und das wär doch das Entscheidende, finde ich. Kann und vor allem will der TE diese Zeiten auffangen?


AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2015 15:33