Hallo zusammen,
mein Name ist.....nennt mich Heimdal, da ich nicht garantieren kann das gewisse Personen mitlesen. Ich bin Vater eines 7jährigen Sohnes der bei mir lebt.
Nun zu meiner geschichte:Sollten Namen und Orte im Text vorkommen sind diese frei erpfunden!
Ich lebte mit meiner Freundin knapp 10 Jahre zusammen. Im Jahr 2007 kam unser gemeinsamer Sohn zur Welt. Bis dahin war alles in Ordnung.
Im April 2012 kam für mich die überraschende Trennung von meiner Freundin.
Von April bis Juli 2012 lebte unser Sohn im Haushalt der Mutter wobei ich durch ihre arbeit bedingt täglich unseren Sohn in der ehemals gemeinsamen Wohnung betreute. 14:00-21:30Uhr).Im Juli 2012 kam es das erstemal zu übergriffen seitens der Mutter gegenüber unseres Sohnes. Mehrere Hämathome am Rücken und Bisswunde am Po (Beweisfotos vorhanden, liegen auch beim Ju-amt)
Im Februar 2013 einigten wir uns gerichtlich auf ein hälftiges Betreuungskonzept (Wechselmodell).
Das Wechselmodell lebten wir bis zum April 2014. Im April 2014 kam es zu schweren Übergriffen seitens der Kindesmutter gegenüber unseres Sohnes.
Der lütte wurde mehrfach mit der Flachen Hand auf den Kopf geschlagen sodas sich dort fünf Hämathome bildeten sowie er noch zwei tage danach bei der Kindesmutter über Kopfschmerzen klagte. Ich übernahm den lütten drei tage nachdem die Verletzungen zugefügt wurden, stellte Anzeige bei der Polizei, und Ju-amt. (leider war ich nicht beim Kinderarzt da der lütte unter tränen sagte er will Mama nicht weh tun)
Beim gespräch unter vier augen mit der Mutter ende April 2014 übergab Sie mir einen Unterschriebenen Zettel mit dem Wortlaut ..."der...geboren am....ist mit sofortiger Wirkung 14tägig beim Vater und nur alle zwei Wochen am Wochenende bei der Mutter, diese Regelung bleibt bestehen bios ... etwas anderes wünscht" Daraufhin wurde die Anzeige bei der Polizei zurück gezogen und das Ju-amt Informiert das der lütte jetzt bei mir lebt. Worauf das Ju-amt meinte,...das dann alles gut sei und Sie keine weiteren Schritte einleiten müssten...!
Seit April 2014 kam es zu keinen weiteren übergriffen seitens der Mutter.
Zum August 2015 muss ich mich beruflich im Ausland neu Orientieren was zur folge hat das "wir2 (mein Sohn und ich mit neuer Lebensgefährtin) 1800km vom bisherigen Wohnort wegziehen.
Meine Bemühungen durch gespräche mit der Mutter den lütten mitzunehmen wurden von der Mutter abgelehnt.
Ein Gespräch beim Ju-amt lief wenig erfolgreich da der Ju-amt Mitarbeiter von mir verlangt meine Umzugspläne um 5Jahre zurück zu stellen oder erstmal für ein Jahr allein hochzu gehen um in einem Jahr neu vor dem Ju-amt zu verhandeln. (Die anzeigen aus 2012 und 2014 zur Kindeswohlgefährdung liegen dem Ju-amt Mitarbeiter nicht mehr vor, Akte kann er nicht finden)
Letzte Woche bekam ich dann Post vom Gericht "Antrag auf Regelung des ABR"
"...Im vorgenannten Verfahren haben die Beteiligten den Aufenthalt ihres gemeinsamen Sohnes nach der Trennung bestimmt.
Seitdem wurde auch Wechselmodell praktiziert. Vor wenigen monaten regte der Antragsgegner aber nachdrücklich an, er wolle das...bei ihm überwiegend wohne würde, der Antragsgegnerin wurde ein Umfangreiches Umgangsrecht eingeräumt, was wiederum nahezu an ein Wechselmodell erinnert. Gleichwohl aber flexibler gehandhabt wurde. Die Antragsstellerin hat eingelenkt, um weitere Auseinandersetzungen insbesondere auch gerichtliche Verfahren zu vermeiden, die von Ihr nicht gewünscht sind.
Nunmer ist aber-leider-ein gerichtliches Verfahren erforderlich. Der Antragsteller beabsichtigt am 1.8.2015 nach.... Auszuwandern und das Kind mitzunehmen.
Hiermit ist weder die Antragsstellerin ,noch ..., der natürlich an seinen beiden Eltern aber auchg an sein gewohntes Umfeld hängt, einverstanden. Schon jetzt leidet.... sehr erheblich unter den Plänen seines Vaters, die ihn stark verunsichern.
Unter Kindeswohlgesichtspunkten kann und darf... seinen Vater zumindest jetzt noch nicht begleiten.
Beweis: Einzuholendes Sachverständigengutachten
Ein Vermittlungsversuch beim Ju-amt scheiterte. Der Antragsgegner ist nicht bereit zurückzustecken und möchte seinen traum leben.... "
Kann mir jemand der einen ähnlichen Fall hatte oder kennt schreiben wie meine chancen vor gericht aussehen das ich das ABR bekomme? Oder wie sehen im allgemeinen die chancen aus das ABR zu bekommen oder zu Verlieren beim Hintergrund das der lütte bei mir lebt und die Kindesmutter zu gewalt gegenüber dem Kind neigt.
Sollten mehr Hintergrundinformationen gebraucht werden schreib ich Sie gerne...
Dank und Gruß
Heimdal
Zum August 2015 muss ich mich beruflich im Ausland neu Orientieren was..
Hi,
was mir sofort auffällt:
warum MUSST Du Dich beruflich ins Ausland orientieren?
Warum gibt es keinen Job in Deutschland oder gar in Deiner jetzigen Region/Stadt für Dich?
Bitte gib hierzu ein paar weitere Informationen.
Das Forum plädiert hier immer für einen möglichst gleichberechtigten Erhalt von beiden Elternteilen.
Nach einem von Dir initiierten Wegzug von 1.800 km wäre das gar nicht oder kaum noch zu bewerkstelligen...
Gruss
WNV
Hallo WNV,
das "Musst" ist von mir falsch angebracht. Sorry
-Ich werde mich ins Ausland Umorientieren...
-Es gibt hier in der gegend nichts freies vergleichbares in meinem Berufsfeld. Des weiteren war es mal der gemeinsame Traum meiner Ex-Freundin und mir mit Kind.
-Dazu kommt was ich noch vergessen habe zu erwähnen, ich bin Unterhaltszahlender Vater für Zwillinge (15Jahre alt) die ich nicht sehe (wurde von der Kindesmutter in mehreren Verfahren erstritten). Ich wurde 2004 vom OLG Brandenburg per Gerichtbeschluß dazu verdonnert mir Europaweit besser bezahlte Arbeit zu suchen um Unterhalt im höhe von 105% der Düsseldorfer Tabelle für die Zwillinge zu zahlen. Die 105% zahle ich seit 2004 jedoch lebe ich immer am Existenzminimum und teilweise drunter.
Nun bietet sich im Ausland dieser besser bezahlte Job an damit ich den Vorderungen des OLG nachkommen kann und etwas mehr Geld über bleibt.
-Es gibt hier in der gegend nichts freies vergleichbares in meinem Berufsfeld
Zum besseren Verständnis:
Darf man fragen. was Du für einen Beruf ausübt, der so speziell zu sein scheint, dass Du im Ausland ein besseres Gehalt als in D dafür erhältst?
Ansonsten lese ich in Deinen Beiträgen etliche Ungereimtheiten, auf die Dich andere User sicherlich noch ansprechen werden...
Danke
WNV
WNV klar darf man Fragen...
-ich bin als Logistikleiter angestellt.
Könntest du mich bitte über Ungereimtheiten meinerseits bitte aufklären? Vieleicht habe ich in der eile etwas verwirrend eingestellt/geschrieben.
Danke im voraus
Heimdal
Eine Frage, die dir auch das Gericht stellen wird.
Wie stellst du dir den weiteren Umgang eures Kindes mit seiner Mutter vor? Wie wirst du diesen fördern und kannst du die Kosten dafür übernehmen. Bei so einem weiten Wegzug ist es wahrscheinlich, wenn du das Kind überhaupt mitnehmen darfst, dass dir auferlegt wird die erhöhten Umgangskosten zu tragen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
mein Vorschlag zwecks Umgangsrecht gegenüber der Mutter lautete bisher:
-die kompletten Schulferien des Kindes
-sowie die geburtstage der Kindesmutter
-Weihnachten, Ostern
die Reisezeit wäre 2,5h mit dem Flugzeug, umsteigen in Amsterdam inbegriffen das bringen würde ich finanzieren
abholen würde ich auf halber Strecke (Amsterdam)
Amsterdam ist von Wohnung der Mutter in 3h mit dem Auto zu erreichen (Auto bei der Kindesmutter vorhanden)
Moin,
was ich nicht verstehe: die Mutter schlägt massiv deinen Sohn und du willst ihn wochenlang (Ferien) bei ihr lassen? Es liest sich, als ob du das Wechselmodell gegen das Fallenlassen der Anzeige erkauft hast, richtig? Die Misshandlungen durch die Mutter sind mMn eine Baustelle, an der nicht konsequent gearbeitet wurde!
Und zu deinen beruflichen Plänen: Die Logistikbranche ist, insbesondere in Norddeutschland, sehr gut positioniert, da dürfte auch für dich etwas dabei sein. Mag sein, dass du im Ausland mehr verdienen kannst, aber von einem Muss kann nicht die Rede sein. Und jetzt noch bis zum August irgendetwas hinsichtlich ASR oder ABR zu regeln erscheint mir aussichtslos. Abgesehen davon, dass dein Sohn anscheinend lieber hier bleiben will...
Hallo MontyPython,
-seit der lütte überwiegend bei mir lebt, ist es zu keinen weiteren übergriffen seitens der Kindesmutter gegenüber dem lütten gekommen. Das Wechselmodell wurde nicht erkauft, sondern die Richterin sah dieses als ausreichend an. Ich wollte damals das Sorgerecht der Kindesmutter entziehen lassen, jedoch war das Gericht der Auffassung das es mit dem Wechselmodell getan ist.
-Zu meinem Job: Ich wurde durch Umstrukturierungsmaßnahmen in der jetzigen Firma gekündigt, und muss bedingt durch Unterhaltszahlungen nahtlos einen neuen Job haben. Hier in Norddeutschland habe ich zum angestrebten Termin kein neuen Job gefunden.
Und ja ich würde den lütten die Ferien bei der Kindesmutter lassen. Jedoch sollten jemals wieder übergriffe geenüber dem lütten geschehen, würde ich das alleinige Sorgerecht anstreben.
-Das Verfahren zum ABR wurde von der Kindesmutter angestrebt!!!! Und der Gerichtstermin wurde für Juni anberaumt.Die alleinige Befragung des lütten durch das Gericht ist zwei tage vor der Hauptverhandlung. Der lütte möchte bei mir bleiben, ABER er will auch seine Mama sehen (aussage vom lütten gegenüber der Kindesmutter und mir).
MFG
Heimdal
Kann mir jemand beim passus "Beweis:Einzuholendes Sachverstänigengutachten" weiterhelfen? Von was für einem Gutachten ist hier die rede und wer erstellt oder hat dieses erstellt? Bin mir nicht bewußt das irgendwo ein Gutachten erstellt wurde.
Kann mir jemand beim passus "Beweis:Einzuholendes Sachverstänigengutachten" weiterhelfen? Von was für einem Gutachten ist hier die rede und wer erstellt oder hat dieses erstellt? Bin mir nicht bewußt das irgendwo ein Gutachten erstellt wurde.
Das Gutachten wurde ja auch noch nicht erstellt, es ist erst noch einzuholen. Die Beauftragung eines Sachverständigen steht also noch aus.
Gruss,
gardo
Servus Heimdal
Kann mir jemand beim passus "Beweis:Einzuholendes Sachverstänigengutachten" weiterhelfen? Von was für einem Gutachten ist hier die rede und wer erstellt oder hat dieses erstellt? Bin mir nicht bewußt das irgendwo ein Gutachten erstellt wurde.
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Ich vermute, es soll herausgefunden werden, wo das Kind tatsächlich in der Zukunft leben will ... mit Fokus ausschließlich auf Euer Kind. Dies wird von einem vom Gericht bestellten Gutachter/in untersucht und anschliessend ein Bericht (Gutachten) erstellt.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Danke, gardo und 82Marco
Hi,
ich schreibe/frage einfach mal, was mir auffällt oder was ich nicht verstehe...
Von April bis Juli 2012 lebte unser Sohn im Haushalt der Mutter wobei ich durch ihre arbeit bedingt täglich unseren Sohn in der ehemals gemeinsamen Wohnung betreute. 14:00-21:30Uhr).
Wie konntest Du diese 3-monatige tägliche Betreuung mit Deinem (sicher zeitintensiven) Job als Logistikleiter vereinbaren?
Im Juli 2012 kam es das erstemal zu übergriffen seitens der Mutter gegenüber unseres Sohnes. Mehrere Hämathome am Rücken und Bisswunde am Po (Beweisfotos vorhanden, liegen auch beim Ju-amt)
Warum hast Du nicht hier bereits polizeiliche Anzeige erstattet?
Was hat das Jugendamt unternommen, nachdem Du dort die Fotos vorgelegt hast?
Über welchen Zeitraum erstreckten sich die Übergriffe ab Juli 2012?
Im Februar 2013 einigten wir uns gerichtlich auf ein hälftiges Betreuungskonzept (Wechselmodell).
Waren die Übergriffe Bestandteile des Verfahrens?
Was hat das Gericht, das Jugendamt und Gutachter etc. diesbezüglich geschrieben/gesagt/getan?
Warum wurde das Kind hälftig gerichtlich bestätigt in der Obhut der Mutter belassen, wenn derartig gravierende Übergriffe vorlagen?
Was wurde der KM auferlegt oder an Unterstützung angeboten , um eine Wiederholung zu vermeiden? (Therapie, SPFH,...)?
Das Wechselmodell lebten wir bis zum April 2014.
Gab es in der Zeit von Februar 2013 bis April 2014 weitere Übergriffe?
Im April 2014 kam es zu schweren Übergriffen seitens der Kindesmutter gegenüber unseres Sohnes.
Der lütte wurde mehrfach mit der Flachen Hand auf den Kopf geschlagen sodas sich dort fünf Hämathome bildeten sowie er noch zwei tage danach bei der Kindesmutter über Kopfschmerzen klagte. Ich übernahm den lütten drei tage nachdem die Verletzungen zugefügt wurden, stellte Anzeige bei der Polizei, und Ju-amt.
Wann und wie hast Du von den erneuten Übergriffen erfahren?
(Anmerkung: Wenn Deine Beschreibungen zutreffend sind, reden wir nicht von "Übergriffen", sondern von Kindesmisshandlungen!!)
Was hast Du unternommen, um Dein Kind dauerhaft von diesen Misshandlungen zu schützen?
Was hat das Jugendamt unternommen?
(leider war ich nicht beim Kinderarzt da der lütte unter tränen sagte er will Mama nicht weh tun)
DAS war ein großer Fehler!
Du hättest hier - auch entgegen des Kinderwillens - Deine Verantwortung als Vater wahrnehmen müssen!
Warst Du bei den ersten "Übergriffen" auch nicht beim Arzt?
Beim gespräch unter vier augen mit der Mutter ende April 2014 übergab Sie mir einen Unterschriebenen Zettel mit dem Wortlaut ..."der...geboren am....ist mit sofortiger Wirkung 14tägig beim Vater und nur alle zwei Wochen am Wochenende bei der Mutter, diese Regelung bleibt bestehen bios ... etwas anderes wünscht"
Ist dieser Zettel notariell beglaubigt?
Falls nein: dann entfaltet dieser Zettel NULL Rechtswirkung! Das hättest Du wissen können...
Daraufhin wurde die Anzeige bei der Polizei zurück gezogen und das Ju-amt Informiert das der lütte jetzt bei mir lebt. Worauf das Ju-amt meinte,...das dann alles gut sei und Sie keine weiteren Schritte einleiten müssten...!
Und was war mit den Zeiten, in denen das Kind bei seiner Mutter war?
Wie bist Du und das Jugendamt mit dem Risiko umgegangen, dass es in den Umgangszeiten zu weiteren Misshandlungen kommen könnte?
Meines Erachtens hast Du und das JA sich hier grob fahrlässig verhalten...bei DER Vorgeschichte
Zum August 2015 muss ich mich beruflich im Ausland neu Orientieren was zur folge hat das "wir2 (mein Sohn und ich mit neuer Lebensgefährtin) 1800km vom bisherigen Wohnort wegziehen.
Halte ich für Quatsch! Die Logistikbranche läuft gut....es gibt dort sehr viele Jobs über alle Facetten hinweg!
Und selbst wenn Du im Ausland 10 oder 15 % mehr verdienen solltest...der Nettomehrverdienst würde durch Deine Übernahme der Fahrt-/Flugkosten für die Umgänge der Mutter wahrscheinlich überkompensiert werden...das muss Dir doch klar sein.
Gerne würde ich auch den (anonymisierten") Beschluss eines OLG sehen, dass Dich europaweit zur Verbesserung Deines Einkommens verpflichtet. Das darf ein deutsches Gericht m.E. gar nicht anordnen.
Weitere Verständnisfrage: Was verdienst Du als Logistikleiter?
Irgendwie passt das nicht zur Information, dass Du durch die Zahlung von 2x 105% DD für Deine Zwillinge schon auf das Existenzminimum zurückfällst..
Gruß
WNV
Moin. Ich lege auch ein paar Briketts nach.
Dein neuer Job muss schon mindestens den Inhalt eines halben Duck'schen Geldspeichers abwerfen, um auch nur die finanziellen Folgen des Umzugs auszugleichen.
Dein Sohn wird aus seiner Heimat und von seiner Mutter weggerissen. Ein Umgang wenige Male im Jahr ist dafür absolut kein Ersatz.
Und auch wenn die Justiz das absurderweise oft anders sieht, sehe ich die Verantwortung für den Mehraufwand beim Umgang alleine bei dir.
Verdienst du soviel mehr, dass das auch mit abgedeckt ist?
Und wenn das OLG-Urteil von 2004 ist, hattest du damals ja noch kein weiteres Kind.
Hast du den Unterhaltstitel schon an das neue Kind angepasst?
Damit solltest du sonst erstmal anfangen, das senkt deine Kosten ein wenig.
Zahlt die Mutter dir Unterhalt? Auch da wäre vielleicht noch was drin.
Ansonsten vielleicht Unterhaltsvorschuss!?
Ausserdem erscheint es mir sehr ungewöhlich, dass dir fiktives Einkommen aus einer Tätigkeit in ganz Europa auferlegt wurde, um mehr als den Regelsatz zu bezahlen.
Womit wurde das begründet?
Und wenn der Vorfall von damals nirgendwo aktenkundig ist, kann es auch passieren, dass das Gericht es doch besser finden würde, wenn euher Kind bei der Mutter bleiben würde. Dass es es beim Vater lebt gilt vielen Richtern immer noch als widernatürlich und nur als Notlösung.
Die Tatsache, dass es jetzt jahrelang gut gegangen ist und du selbst ihr euren Sohn ja auch langfristig anvertrauen willst, zeigt, dass da wohl auch aus deiner Sicht kein Problem mehr zu sein scheint.
Ich halte das Verhältnis von Aufwand vs. Gewinn, Vorteil vs. Nachteil, Chance vs. Risiko für extrem ungünstig.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
