Hallo Ihr Lieben,
Ich muss mir kurz mal den Frust von der Seele schreiben, da ich sonst wahrscheinlich nicht schlafen kann.
Wir leben in einer zynischen Welt. Mein Rechtsverständnis bricht sich an dieser abgewichsten Realität.
Nur mal so:
Ohne nachvollziehbaren und belastbaren Grund, wie das Familiengerecht des Amtsgerichts später feststellen wird, bricht die Kindesmutter den Umgang von heute auf morgen ab.
Laut Gesetz hat SIE(also meine Tochter) aber ein Recht auf UMGANG mit beiden Eltern. An der Ausübung dieses Rechtes wird sie aber grundlos gehindert. Die Kindesmutter begeht, meiner Ansicht nach, damit einen ersten, schweren Eingriff in die Rechte von Kind und Umgangsberechtigten Elternteil.
Da unsere Tochter natürlich noch nicht in der Lage ist, dieses/ihr Recht durchzusetzen, muss nun jemand anderes einen Antrag auf Regelung des Umgangs stellen. Ich setze hier mal voraus, dass der Umgangsdreisprung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Da die KM wohl kaum gegen ihre eigenen Interessen vor Gericht die Interessen unserer Tochter „einklagen“ wird, kann das nur ich als Vater tun.
Und jetzt beginnt es bizarr zu werden.
Ich stelle also einen Antrag auf Regelung des Umgangs. Inzwischen wird fast jeder Richter/-in auf eine Beratung/Mediation hinwirken. So auch bei uns. Des Weiteren wird in den meisten Fällen ein sogenannter „Vergleich“ aufgezwungen. Auch wenn der Vergleich 100% dem Antrag entspricht. Für keinen der Parteien ist es in einem solchen Streit ratsam gegen einen solchen Vergleich zu sein. Schon gar nicht aber für den Vater ohne gemeinsames Sorgerecht. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben und so kommt es, dass ein Vater der das Recht des Kindes auf altersgerechten Umgang gerichtlich durchsetzen muss, schon mal 1000 Euro oder mehr dafür bezahlt.
Ich finde das ist ein unhaltbarer Zustand. Was habe ich denn getan? Wieso darf man mir das aufzwingen? Die Mutter bekommt Hartz IV und PKH. Ich muss das selber bezahlen. Ich muss bezahlen, dass ich das Recht meiner Tochter auf Umgang mit mir gegen den Willen der Mutter durchsetzen musste. Es wurde eindeutig festgestellt, dass keine den rechtfertigenden Umstände für eine Einschränkung des Umgangs bestehen.
Das ist absurd. Die Mutter wird für nichts sanktioniert. Sie kann behaupten der Vater sei Säufer, Hurenbock und wie in meinem Fall, ein Peiniger. Es ist hierbei völlig egal was sie sagt und ob daran auch nur das kleinste bisschen Wahrheit ist. Da wird dann gesagt "Naja und so so und du du..." Das wars.
Ich habe die ersten Verhandlungen noch ohne Anwalt versucht, da ich an das Rechtssystem glaubte. Heute weiß ich, dass das alles ein albernes Possenspiel von überarbeiteten, selbstgerechten Fachsimplern ist, die sich mit Textbausteinen bewerfen und denen einer abgeht, wenn sie Kindeswohl sagen.
Moin
Deine Intention ist für mich in ihrer Bedeutung schwer nachzuvollziehen. Ich höre tatsächlich - siehe Thread-Überschrift - Frust. Und davon jede Menge.
Deine Eingangs-Schilderung - Kind hat ein einklagbares Recht auf Umgang und kann/darf es nicht nutzen - ist nur die halbe Wahrheit. Du hast es auch, das ist die andere Hälfte. Und vom Status "Kind" her würde ich da 98% Initiative bei Dir sehen, der Rest ist als Bonus zu betrachten. Für korrekte Zahlen fehlt mir eine Altersangabe des Kindes. Das erst einmal grundsätzlich, um Dich (eventuell) zu erden.
Ich stelle also einen Antrag auf Regelung des Umgangs. Inzwischen wird fast jeder Richter/-in auf eine Beratung/Mediation hinwirken. So auch bei uns. Des Weiteren wird in den meisten Fällen ein sogenannter „Vergleich“ aufgezwungen.
Du wechselst gerade von der persönlichen Form zur allgemeinen, ohne erneut konkret zu werden, und vergleichst beide miteinander, ohne auch nur einen Ansatz von Gemeinsamkeit darzustellen. Das ist weder seriös noch zulässig, das wirkt auf mich hilflos und in der Aussage beliebig.
Ich verschiebe das jetzt mal nach "Meine Geschichte". , da mir unklar ist, was bei Deiner persönlichen Schilderung ein Politikum ist. Ebenso ist mir schwer erkennbar, worauf es hinaus läuft. (Sorry, Redaktionsfehler wegen Überschneidung.)
Da Deine persönliche Betroffenheit die der allg. Gültigkeit übertrifft, halte ich es hier für besser aufgehoben, eben eine zutiefst persönliche Betrachtung.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Huhu,
na dann nochmal:
Umgang funktioniert und wird wie vereinbart gelebt. Mutter will keinen Umgang mehr. Papa schreibt einen Brief an Mama mit Vorschlag zur Regelung. Mama schreibt brief zurück und bietet als "Kompromiss" eine Stunde im Monat an.
An dieser Stelle hat Papa eine Reihe von Optionen:
A: Papa beläßt es nun dabei
B: Papa kann um ein Vermittlungsgespräch beim JA bitten
C: Papa kann weiter versuchen Briefe/SMS/EMail an KM schicken
Option B wird gewählt. Wie hier im Forum empfohlen.
Resultat des Gespräches: Tja, die Mutter ist nicht kompromissbereit. Ich rate Ihnen einen Antrag beim Familiengericht zu stellen.
Papa macht das!
Das JA rät Papa besser einen Anwalt zu nehmen, da die Mutter scheinbar eine "Agenda" hat.
So oldie klar liegt die Initiative bei mir, aber wieso kann es rechtens sein das ich für ein Fehlverhalten bezahlen muss?
Ich habe nichts falsch gemacht. Ich habe nicht einmal die Stimme erhoben. Ich habe meinen Job aufgegeben, bin in eine andere Stadt gezogen, zahle regelmäßig und pünktlich alles was berechnet worden ist. Ich habe niemandem etwas getan. Ich bekam nie eine Antwort auf die Frage nach dem Warum.
Ich weiss nur, dass ohne meine Initiative unsere Tochter keinen Umgang mit mir hätte. Die Richterin hat mehrfach gesagt, dass es keine umgangsbeschränkenden Faktoren gibt oder gab. Das Jugendamt und die Verfahrensbeiständin waren auf meiner Seite was den Umgang angeht.
Wie kann das Recht sein? Entschuldigung oldie, ich verstehe nicht was daran so schwer zu verstehen ist. Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen, unsere Tochter hat sich nichts zu schulden kommen lassen. Die Mutter hat sich an jeder stelle des Verfahrens quer gestellt, bis die Richterin meinte: "Wenn sie sich nicht einigen können, dann muss ich jetzt was entscheiden, und das wird ihnen nicht gefallen." OK dann stimmte sie dem Stufen Plan der von mir beantragt wurde (nach Abstimmung mit geschultem Personal aus der Kinder- und Jugendfürsorge) zu. Es wird eine Vereinbarung erzielt. Ich bin ca 1000 Euro, ich glaub sogar ein bisschen mehr ärmer. Die Neue Vereinbarung wird gelebt und funktioniert super und wurde bereits zwei mal stufenweise ausgebaut, das nächste mal in der KW 42 dieses Jahr. Dem Kind geht es super und auch die KM und ich stimmen uns vernünftig ab.
Sorry aber ich verstehe nicht, wie man nicht nachvollziehen kann, das ich mich vergewaltigt fühle?
Einziger Weg Kosten zu vermeiden ist Umgang nicht zu beantragen oder so wenig Geld zu haben, dass der Staat das Umgangsrecht für einen kauft.
Warum das Familien Gericht Vergleiche vorzieht ist prozessökonomisch für mich nachvollziehbar.
Ganz einfache Erklärung.
Weil du als Vater nur Unterhaltsknecht bist und mit deinem mühsam erarbeiteten Geld die Helferindustrie finanzierst.
Kommt Mama in einem Jahr auf die Idee, wieder weiter ziehen zu müssen oder hat irgendwelche anderen Gründen vorgeschoben, fängst du wieder von vorne an.
Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)
Huhu @ll,
Vielen Dank für Deinen Beitrag. Und genau da liegt für mich der Hase im Pfeffer.
Nochmal zum Verschieben des Threads in „Meine Geschichte“:
Ich selbst habe in den Thread im Themenbereich „Allgemein“ gepostet, da ich ursprünglich keine Relevanz in anderen Threads gesehen hatte. Von dort wurde der Thread in „Politik, Gesellschaft, Soziales“ verschoben, da scheinbar ein Admin fand, dass er da besser aufgehoben war. Von dort wurde er nun in „Deine Geschichte“ verschoben, weil ihm offenbar die Relevanz fehlt.
Nachdem ich jetzt noch einmal darüber nachgedacht habe, bin ich sehr wohl der Meinung, dass die von mir angesprochene Situation einen eklatanten Missstand darstellt und sehr wohl Allgemeingültigkeit besitzt. Vor allem im Rahmen dieses Forums, wo ja viele Mitglieder mit der Situation konfrontiert sein dürften, kann man das diskutieren.
Zu meiner Begründung für meinen Post:
Grundlegend berufe ich mich hier auf Art. 6 GG (2) und (5).
Art. 6 GG
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Des Weiteren berufe ich mich vollumfänglich auf § 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Wenn es dort nämlich heißt:
„Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“
Und:
„Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.“
Dann greift, meiner Ansicht nach, der Elternteil, bei dem das Kind dauerhaft lebt, dann erheblich in die Rechte, sowohl des Kindes, als auch des umgangsberechtigten Elternteils ein, wenn er grundlos und/oder zur Verfolgung eigener, niederer Beweggründe den Umgang verweigert oder erschwert.
Der Elternteil, der sein Recht und das Recht des Kindes nun auf derartige Weise beschnitten sieht, hat laut Gesetz nun nicht nur das Recht, sondern vor allem aber auch die Pflicht, Abhilfe zu schaffen.
Nach Ausschöpfung aller außergerichtlichen Möglichkeiten und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Umgangsverweigernden/-erschwerenden Elternteil bleibt nur der Antrag auf Regelung des Umgangs durch das Familiengericht. Mit der ihm durch den Gesetzgeber auferlegten Pflicht, ist der Antrag auf Regelung nun nicht mutwillig und dient lediglich der Rechtsdurchsetzung. Er damit sogar im Besonderen der Wahrung und der Einhaltung der klar durch den Gesetzgeber definierten elterlichen Pflicht.
Reagiert ein Elternteil nämlich auf die Aussetzung des Umgangs nicht, verletzt es ebenso das Recht des Kindes.
Deshalb können dem Elternteil, welches im Sinne des Kindes ultima ratio den Rechtsweg wählen muss, keine Kosten für ein Verfahren auferlegt werden.
Hier setzt allerdings das Hauptproblem an.
Während die Rechtssache des Umgangs vielleicht als erstreitbares Recht des umgangsberechtigten Elternteils gesehen wird, ist die Entscheidungsgrundlage dennoch und zu Recht das Kindeswohl. Die Wahrnehmung nun was dem Kindeswohl regelmmäßig dient oder eben nicht, oder es gar gefährdet, ist subjektiv und führt regelmäßig zu Auseinandersetzungen. Hierfür gibt es, auch für Richter, keine definierten Richtlinien.
Das Familiengericht besitzt, vor allem dem Amtsermittlungsprinzip geschuldet, keine Kapazitäten oder Möglichkeiten einer Beweiserhebung im klassischen Sinne, sodass jedweder, noch so falsche, Vorwurf unsanktioniert in das Verfahren eingebracht werden kann. Frei nach dem Motto: "Irgendwas wird schon hängenbleiben." Damit kann es in Familiensachen des Umgangs techninsch keine wirklich „unterlegene Partei“ geben und die Kosten werden regelmäßig gegeneinander aufgehoben.
Damit bleibt der Elternteil, der seiner Pflicht auf Wahrung des Umgangs für das Kind nachkommt, regelmäßig auf den Kosten sitzen.
Das ist Unrecht!
Leider hast du folgenden Absatz überlesen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
Und dies ist das Problem. Hat mir mal mein Anwalt im Vertrauen gesteckt.
Du willst Mutti etwas böses und daher muss sie beschützt werden.
Diesen Art.6 um die Kinder und den Vater erweitert und alles wäre gut.
Die Diskriminierung unser Kinder und der Väter ist sogar durch das GG zementiert.
Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)
Hallo Mateusz,
auch wenn Du es nicht hören willst, dieser Satz geht schlicht und ergreifend darauf ein, dass eine Frau in Schwangerschaft und als junge Mutter das Recht auf Schutz durch die Gesellschaft hat. Wie das die Gesellschaft tut ist eine andere Frage und durchaus auch nicht im gründen Bereich, wenn mehr oder weniger junge Mütter aus dem Beruf gedrängt werden.
VG Susi
Moin,
Damit bleibt der Elternteil, der seiner Pflicht auf Wahrung des Umgangs für das Kind nachkommt, regelmäßig auf den Kosten sitzen.
Dein Frust ist berechtigt und nachvollziehbar.
Die Möglichkeiten sich dagegen zu wehren nicht ohne Risiko:
[...] bis die Richterin meinte: "Wenn sie sich nicht einigen können, dann muss ich jetzt was entscheiden, und das wird ihnen nicht gefallen."
Genau das ist der Punkt, an dem Du die Möglichkeit hast zu sagen:
"Liebe Richterin, Ihr Vergleich ist deckungsgleich mit meinem Antrag. Insofern können wir uns gerne darauf vergleichen.
Folgerichtig nehmen sie hierbei in den Vergleich auf: Die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten der Antragsgegnerin."
Alternativ kannst Du den Vergleich ablehnen.
Das ist Unrecht!
Aber nicht im juristischen Sinne.
De facto wirst Du zu einem Vergleich genötigt. Das ist so.
Das deckt sich nicht mit Deinem Rechtsempfinden und auch nicht mit meinem.
Ändern kannst Du es aber nicht.
Eine mögliche Lösung wäre, daß das JA auch in puncto Umgang die gesetzliche Aufgabe und Rechte erhält, die über eine Beratung und Vermittlung hinausgeht (analog Unterhalt) ...
Da es aber nicht um Geld geht (und das ist in der öffentlichen Wahrnehmung nun mal das wichtigste für das Kindeswohl) und für die Staatskasse Kosten verursachen würde, ist es volkswirtschaftlich (kurzfristig) sinnvoller, diese Kosten einem Dritten aufzuerlegen.
Im Grunde folgt das Familienrecht einer recht simplen Definition der verursachergerechten Kostendeckung ...
... wer das Geld in den Automaten steckt, muß sich schon selbst darum kümmern, auch aus der Cola trinken zu dürfen.
Gruß
United
Hallo @all
Moin
Deine Intention ist für mich in ihrer Bedeutung schwer nachzuvollziehen. Ich höre tatsächlich - siehe Thread-Überschrift - Frust. Und davon jede Menge.
Deine Eingangs-Schilderung - Kind hat ein einklagbares Recht auf Umgang und kann/darf es nicht nutzen - ist nur die halbe Wahrheit. Du hast es auch, das ist die andere Hälfte. Und vom Status "Kind" her würde ich da 98% Initiative bei Dir sehen, der Rest ist als Bonus zu betrachten. Für korrekte Zahlen fehlt mir eine Altersangabe des Kindes. Das erst einmal grundsätzlich, um Dich (eventuell) zu erden.
[...]
Da Deine persönliche Betroffenheit die der allg. Gültigkeit übertrifft, halte ich es hier für besser aufgehoben, eben eine zutiefst persönliche Betrachtung.
Gruss oldie
Ich kann den Ausführungen von @KvD nur zustimmen - sowohl in seinem Eingangsbeitrag als auch fortfahrend in #2.
Nicht verstehen kann ich den (rotmarkierten) Satz von @oldie...
Der Satz von @KvD in #2 bringt es doch weitgehend auf den Punkt:
„Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“
Nimmt man einen anderen Standpunkt der Betrachtung ein, also aus Sicht der KM, die den Umgang des Kindes mit dem KV (@KvD) ver-/behindert, einschränkt, wird aus der "halben" (50%) Wahrheit ein doppeltes (200%) Fehlverhalten seitens der KM.
Sie (die KM) verletzt zu je 100 % sowohl die (Umgangs-) Rechte des KV als auch des Kindes.
Und der Grundtenor von KvD ist doch, das er diese Rechte (des Kindes) versucht geltend zu machen. Und dies müßte -zumindest für den KV kostenfrei sein(so mein pers. Empfinden)
Geht man z.B. von der Beistandschaft beim JA aus, wird ja die Forderung der KM nach (mehr) Unterhalt durch die KM auch nicht (alle 2 Jahre) zur Kostenfalle für Diese (KM)...
Edith: an diesem Punkt war @United schneller ...-und :thumbup:
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo Mateusz,
auch wenn Du es nicht hören willst, dieser Satz geht schlicht und ergreifend darauf ein, dass eine Frau in Schwangerschaft und als junge Mutter das Recht auf Schutz durch die Gesellschaft hat. Wie das die Gesellschaft tut ist eine andere Frage und durchaus auch nicht im gründen Bereich, wenn mehr oder weniger junge Mütter aus dem Beruf gedrängt werden.
VG Susi
Mag sein, dass es so gemeint ist, jedoch erlebst du die Auslegung tagtäglich hier im Forum.
Und sorry, dass ich dir widerspreche, jedoch hat mein Anwalt dies sicherlich nicht aus einer Laune heraus kommentiert.
Und ich es am eigenen Leibe erlebt habe, wie ich als Vater aus dem Leben meiner Tochter gedrängt wurde, weil eben es die Mutter so wollte.
Das junge Mütter permanent diskriminiert und an der Verwirklichung ihrer Karriere gehindert werden passt zum Opferabo. Dies ist mittlerweile schon lange überholt und war vielleicht vor 30 Jahren so, als es die Gesetzesreform zum Familienrecht gab. Mutter und Vater ist man(n) schließlich auch sein Leben lang und nicht nur als junge Eltern!
Zudem gab es hierzu sogar eine Petition.
https://epetitionen.bundestag.de/petitio...rag_u.html
Mit der Beteiligung ist es jedoch nicht verwunderlich...
Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)
Danke für die Teilnahme Leutz,
Kurz zusammengefasst habt ihr wohl den Nagel auf den Kopf getroffen.
Ich bin nur so frustriert, weil ich mich in einem wirklichen Albtraum befinde.
Es ist inzwischen auch so viel, dass es sich in keinem Gespräch oder in keiner Niederschrift mehr vernünftig und zusammenhängend beschreiben lässt.
Kern meines Unmut ist es, dass ich mich immer nach dem richte, was von mir verlangt wird.
Ich habe die Vaterschaft anerkannt.
Ich war nach der Geburt für Mutter und Kind da.
Ich wurde von der Mutter vor die Tür gesetzt.
Ich muss den Unterhalt und meine Gerichtskosten bezahlen.
Ich habe mich mit einem vernünftigen Vorschlag und einer altersgerechten Stufenlösung an die KM gewandt.
Ich habe einen Termin zur Umgangsregelung beim JA erbeten.
Ich war gesprächsbereit, und laut des Berichts des Jugendamtes wollte sich die Mutter auf keinen Umgang einlassen.
Ich habe auf Anraten des Jugendamtes einen Antrag auf Umgangsregelung und gemeinsame elterliche Sorge gestellt.
Ich habe in allen Einzelheiten den Umgang so zugesprochen bekommen, wie ich ihn vorgeschlagen hatte.
Das Jugendamt war auch auf meiner Seite.
Dem Geld für das Umgangsverfahren weine ich auch nur noch bedingt nach. Im Prinzip weiß ich um die Nichtänderbarkeit und habe damit so gut wie abgeschlossen.
Richtig dick kam es im Sorgerecht. Welches ich erstinstanzlich zugesprochen bekam(also GSR).
In der Verhandlung hat mich die KM als ihren Peiniger bezeichnet. Alle waren geschockt. Ich am allermeisten. Ich habe ihr daraufhin eine Unterlassungserklärung geschickt. Ich wollte nicht Peiniger genannt werde. Das ist ein schlimmer Vorwurf.
Jetzt schreibt das JA in einer Stellungnahme im Beschwerdeverfahren sinngemäß:
Es macht nicht viel Sinn die Eltern jetzt nochmal einzuladen. Ich habe ja bei der Verhandlung mitbekommen wie zerstritten sie sind und das Schreiben des KV an die KM zeigt das nochmal überdeutlich. Die machen das nur zur Machtausübung. Jeder kümmert sich schon gut um das Kind, aber gemeinsame Entscheidungen sind unmöglich.
Wie können die sowas schreiben? Die Absprachen klappen besser als je zuvor. Wir stimmen uns bezüglich aller Fragen ab. Essen, Aktivitäten, Schnuller vergessen, wir reden normal an der Tür wie es wohl getrennte Eltern tun.
Über Fragen der gemeinsamen elterlichen Sorge haben wir uns noch nicht abstimmen müssen, weil A die Sorge noch gar nicht eingerichtet war und B es gar nix diesbezügliches abzustimmen gäbe. Alle aktuellen Themen, da gibts nur Kindergarten, sind klar.
Ich habe wie schon geschrieben nie etwas zum Selbstzweck, oder gegen die Mutter unternommen. Wir haben uns nie gestritten, seit dem das Kind da ist. Sie will die gemeinsame Sorge nicht und ist bereit alles zu tun, dass es nicht dazu kommt.
Ich fühle mich vergewaltigt. Ich fühle mich herabgesetzt.
Am Anfang hieß es noch er säuft und randaliert. Als mich die Ersten kennenlernten und ich diesen Vorwurf ausräumen konnte, hieß es ich würde sie beleidigen. Nun bin ich der Peiniger. Selbst ihre Anwältin schreibt das die Wortwahl vielleicht unglücklich war.
Was soll ich in so einem System tun? Zu allem Unheil kann es nun auch noch passieren, dass ich auch im Beschwerde verfahren Geld bezahlen muss obwohl das von mir auch nicht mutwillig veranlasst wurde.
Ich bin fix und foxi. Meine Anwältin meint das Schreiben vom JA war sehr schädlich für uns. Nun schreibt die Verfahrensbeiständin noch irgendwelche angeblichen Zitate von mir, die genau das Gegenteil von dem sagen, was über das gesamte Verfahren mein Standpunkt war.
Alles was ich mache scheint auf wunderbare Weise gegen mich zu wirken.
Wenn ich erstinstanzlich beide Anträge fast im Wortlaut durchbekommen habe und nun in der letzten Verhandlung vor dem Beschluss das Jugendamt in der Verhandlung gebeten wurde Stellung zu nehmen. Dort wurde am Ende gefragt: Haben sie, als VB und JA noch etwas hinzuzufügen(im Falle des JA, das es gut ist die gemeinsame Sorge einzurichten)? Antwort: Nein. Der Beschluss erging danach schriftlich.
Die KM beschwert sich. Das OLG bittet um Stellungnahme der Beteiligten. Das JA hat als neuen Erkenntnisstand nur meine zugestellte Unterlassungserklärung zum Wort Peiniger. Kein Treffen, keine Fragen wie der Beschluss in der Zwischenzeit umgesetzt wurde. Die KM hatte sich übrigens dafür entschuldigt und die Sache war vom Tisch. Jetzt kommt von dort (JA) der Satz:
Zum jetzigen Zeitpunkt ist unter diesen Bedingungen aus sozialpädagogischer Sicht eine gemeinsame elterliche Sorge realistisch nicht umsetzbar.
Wie ist das möglich? Dürfen die das? Ich wundere mich, dass nicht mehr Leute durchdrehen wirklich. Ich kann das alles nicht glauben.
Wie kann man mir, ohne jegliche Beweise und nur auf Basis von einseitigen Vorwürfen, das Sorgerecht für unsere Tochter nicht zusprechen?
Wenn es zu einer wichtigen Entscheidung kommt und sagen wir ich würde mich verweigern um ihr oder dem Kind zu schaden, kann sie es ja trotzdem immernoch machen und ein Gericht wird dann entscheiden.
Sorry für den Schreibschwall, ich könnte nur gerade....
Es ist völlig verständlich und nachvollziehbar, dass du so reagierst.
Sehr vielen Vätern geht es ähnlich, sie werden dermaßen "überfahren" und wenden sich voller Ekel von diesem Rechtsstaat ab.
Es ist modernes Raubrittertum auf dem Rücken der Kinder.
Du sollst zahlen und den Mund halten.
Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)
Moin
Sorry für den Schreibschwall, ich könnte nur gerade....
Ist schon ok, gerade auch für sowas gibt es dieses Unterforum. Von daher (es war bereits vom Ansatz her zu erwarten) wurde es aus dem allg. Bereich hierher verlegt.
Ich frage Dich, was willst Du machen? Ich habe Deinen allerersten Beitrag hier noch mal gelesen und möchte vermuten, dass Du bei dieser KM gegen eine Wand rennen wirst. Dabei ist es egal, was Du verlangst und ihr dabei nicht entsprichst.
Übrigens erachte ich Deine EA wegen 'Peiniger' als überempfindlich. Nur - ich bin nicht in Deiner Lage. Aber vielleicht deshalb, eben als Außenstehender ohne Bezug, finde ich diese übertrieben. Falls daraus schlussfolgernd hinzu kommt, das Dein Denken und Dein Vorgehen ähnlich sich verschoben hat, sehe ich eher eine Verhärtung der Situation (und Dritte werden hier völlig emotionslos urteilen) als Resultat. Vielleicht ist der Zenit auch schon erreicht, und nur die Zeit wird die Wunden heilen können. Es geht mir nicht um Schuld, da haben Betroffene sowieso eine ganz eigene Auffassung.
Gruss oldie
Edit und PS:
@Kakadu59
1. Und wer soll die Interessen eines ca. 2-jährigen Kindes vertreten, beantragen, durchsetzen? Das Kind selbst? Von daher kommt bei KvD nur er selber in Frage.
2. Unabhängig davon gibt es das gleiche Recht auch für den Elternteil, bei dem das Kind nicht den gewöhnlichen Aufenthalt hat. Deswegen die Formulierung von halber Wahrheit.
So war es gemeint. Und ich wollte ein wenig fair sein, da ich die Schilderung der KM hierzu nicht parat habe, daher der 2%-ige Bonus in ihre Richtung. Scheint zuviel gewesen zu sein. Klasse Toleranz.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie,
vielen Dank, dass Du Dir auch noch mal die Zeit genommen hast. Die Geschichte mit dem Peiniger hab ich eigentlich schon abgeräumt innerlich und ich gebe Dir Recht. Es war nicht notwendig.
Das Thema Sorgerecht habe ich heute noch einmal auch mit meiner Anwältin besprochen. Wenn man der Meinung ist den Beschluss in zweiter Instanz zu kippen, dann so be it.
Das Problem liegt wie du ja auch schon und manch anderer hier gemerkt hat scheinbar tiefer.
Bei der nächsten Kleinigkeit werden wir wieder vor Gericht landen. Montessori- oder Waldkindergarten 🙂 Ik hör dir trappsen. Sollte ich die gemeinsame Sorge behalten, bekommt sie Vollmachten und ich hoffe das Gras über den Konflikt wächst.
Was ich als Letztes will ist, dass dieses wunderschöne Kind, das bislang nichts von dem Gerichtsstreit mitbekommen hat, zu einem Konfliktkind wird.
Wird die gemeinsame Sorge nicht eingerichtet, dann ist es eben auch so. Wenn alles gut läuft probiere ich es vor der Einschulung nochmal, oder vll auch nicht.
Ich kann mich hier ausschreiben und das brauche ich auch manchmal.
Danke also nochmal.
Moin
Um Deine Frustphase vielleicht zu überwinden möchte ich Dir vorschlagen, genau wie hier
Sollte ich die gemeinsame Sorge behalten, bekommt sie Vollmachten und ich hoffe das Gras über den Konflikt wächst.
nach vorne zu schauen, Alternativen und/oder Kompromisse Dir auszudenken, aber bitte nicht Dein Lebensziel hierdrin zu finden. Lebe ein wenig auch daneben. Du bist Mensch, Du hast auch anderweitige Bedürfnisse und Ziele. Vernachlässige diese nicht. Ansonsten hörst Du auf zu sein, wer Du bist. Verstehe das als Hinweis, von mir aus auch als Warnung, Kritik jedenfalls würde ich anders formulieren. 😉
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
