Frau mit kind weg
 
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Frau mit kind weg

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(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Geht das einfach ?

Freizügigkeit ist ein verfassungsmäßiges Grundrecht in Deutschland. Wer sollte deiner Frau einen Umzug verbieten?

Sie will jetzt 600 km weiter wohnen! ...
wie soll ich da mein Kind jedes 2. Wochenende mitnehmen ? 800€ kosten wären das Benzin mäßig

Sieht aus als brauchst du einen sehr einträglichen Job wenn du das Kind nicht verlieren willst. Oder du ziehst auch dahin wo KM mit Kind wohnt.

ich bin auch daheim gewesen da arbeitsunfähig momentan.

Wenn du die Arge davon überzeugen kannst das da wo KM wohnt deiner BErufsaussichten besser sind als da wo du jetzt bist könnte das sogar klappen.

Wenn nicht dann nicht. Finstere Aussichten.

Gruss Horst

PS
Ich frag mich immer was Mann sich davon verspricht mit einer Frau vom andern Ende der Welt Nachwuchs in die Welt zu setzen.
Ich find die hiesige Weiblichkeit schon kaum verständlich.  :knockout:


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Geschrieben : 22.07.2015 18:46
(@thomasfreidolin)
Schon was gesagt Registriert

Na dann muss ich das eben auf meiner Art klären!  :knockout:


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Themenstarter Geschrieben : 22.07.2015 19:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was bedeutet denn auf deine Art klären?

Falls du vorhast das Kind zu "entführen" oder zu erreichen, dass die KM ausgewiesen wird und das ohne Kind wirst du sehr schell feststellen, dass du damit keinen großen Erfolg haben wirst.

Wenn das Kind die deutsche Staatsbürgeschaft hat wird die KM automatisch geduldet, unabhängig davon wie lange sie schon hier ist bzw. wie lange ihr verheiratet seind(ward.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 22.07.2015 19:47
(@thomasfreidolin)
Schon was gesagt Registriert

Das Kind hat die brasilianische StaatsbürgerSchaft.  Nächstes Jahr august laufen für beide dieAufenthalts GeGenehmigungen ab.. ich könnte dem Kind die italienische status Bürgerschafft machen und damit wird wohl die Mutter auch geduldet...aber besrimmt mache ich das jetzt wo sie 600 km weiter weg wohnt..


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Themenstarter Geschrieben : 22.07.2015 19:56
(@thomasfreidolin)
Schon was gesagt Registriert

Danke Tina. .. ich weiss das ich das Kind nicht entführen kann..
hatte ich auch nicht vor..


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Themenstarter Geschrieben : 22.07.2015 19:59
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also haben weder Kind noch Mutter die deutsche Staatsbürgerschaft?

Naja, dann wird es wohl darauf hinauslaufen, dass Mutter mit Kind nach Brasilien ausreist.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 22.07.2015 20:09
(@thomasfreidolin)
Schon was gesagt Registriert

Gut.. dort wird sie dann verstehen was sie gemacht hat! Naja zu jung eben.. schade 
Danke euch allen sehr


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Themenstarter Geschrieben : 22.07.2015 20:16
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das Kind "muss" auch die deutsche Staatsbürgerschaft haben! Die deutsche Staatsbürgerschaft wird vererbt durch das sog. IUS SANGUINI, das "Blutrecht". Und Kinder dürfen die doppelte Staatsbürgerschaft haben. Die brasilianische Staatsbürgerschaft hat das Kind durch IUS SOLI "Geburtsortprinzip", dort wo es geboren wurde.

Darum würde ich mich dringend kümmern.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 22.07.2015 21:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm LBM,

grundsätzlöich hast du recht. Mich wundert nur, dass er davon spricht dem Kind die italienische zu besorgen. 3 Staatsbürgerschaften gehen gar nicht. Und wen ndas Kind die deutsch hast, dann hat die KM grundsätzlich auch ein Aufenthaltsrecht bis das Kind x Jahre ist. Etwas undurchsichtig im Moment


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 22.07.2015 21:47
(@thomasfreidolin)
Schon was gesagt Registriert

Bin Italiener . Sie kann nur die italienische bekommen zu der brasilianischen dazu. Deutsche später erst denke ich. Aber deutsch oder italienisch ist eh selbe eu halt..
heute erste mal mit KM kontakt gehabt nach 4 Wochen...  mal sehen was daraus wird.. halte euch auf den laufenden


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Themenstarter Geschrieben : 23.07.2015 03:19




(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Müsste nicht eigentlich seine Frau für die Umgangskosten aufkommen? Ich dachte immer, der der die Entfernung schafft muss dafür bezahlen? :question:


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Geschrieben : 23.07.2015 07:37
(@thomasfreidolin)
Schon was gesagt Registriert

Ixh glaube hier gelesen zu haben halbe halbe wenn die Frau schafft ....


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Themenstarter Geschrieben : 23.07.2015 09:46
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Thomas,

du bist Italiener
die Mutter ist Brasilianerin
und das Kind in Brasilien geboren?

Damit hast du die italienische Staatsbürgerschaft,
die Mutter die brasilianische und
euer Kind die brasilianische und auf Antrag die italienische?

Und deswegen ist der Status der Mutter und des Kindes in Deutschland befristet?

Sophie


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Geschrieben : 23.07.2015 10:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nichts dergleichen.

Es gilt immer noch das, was der BGH vorgibt:

Der UET hat zu zahlen, egal wohin die Kinder geschleppt werden.

Bestenfalls hat der BET die Kinder zum Flughafen von Tasmanien zu bringen.

Die Tickets bezahlen muss weiter der UET.

Es gibt zwar so langsam ab und zu mal Ausnahmen davon aber diese Regel glit erstmal weiter. Auch wenn das nirgendwo im Gesetz steht.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 23.07.2015 10:04
(@thomasfreidolin)
Schon was gesagt Registriert

Anna sophi genau!
Sie könnten nur durch mich länger hier bleiben..


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Themenstarter Geschrieben : 23.07.2015 10:06
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