Thoms Geschichte
 
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Thoms Geschichte

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(@tommy75)
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Hallo zusammen

meine EX Lebenspartnerin traf ich in Wien, nachdem ich ein halbes Jahr (ca 800km) immer zu ihr gefahren bin, zog sie recht zügig zu mir nach Deutschland. Ich bin 39 sie 38 und es "schien" als ob alles passte.
Nach einem Jahr wurde sie schwanger und wir bekamen ein Wunschkind.
Leider meinte es das Leben nicht so gut mit mir.
wir stellten bei meinem Vater (60 Jahre) der mit in unserem Haus lebte Krebs fest. Ich musste die folgenden 8 Monate zuschaun wie chemo und Knochenmarkspende schief ging.
Wir haben Ihn 8 Monate später beerdigen müssen.
Dies alles fiel in die Zeit der Schwangerschaft, und ich musste mir ständig anhören das mir meine EX egal wäre und ich das Kind nicht wolle ... weil ich ja so oft im Krankenhaus bin etc.
Ende November beerigten wir meinen Vater und 2 Monate später Ende Januar  kam mein kleiner Engel auf die Welt.
Das ich nicht himmelhochjauchzend gefeiert habe denk ich mal verstehen einige hier. Gefreut habe ich mich aber trotzdem.
Meiner EX war diese "verhaltene" Freude eben zu wenig und ich musste mir den ganzen Tag nur Vorhaltungen anhören das ich das Kind ned will, ein schlechter Vater bin ....
Mit einem Wort es war psycho Terror für mich.
Resultat: ich war komplett kaputt, bei mir ging gar nichts mehr, worauf ich meine Firma die ich 12 Jahre lang aufgebaut hatte verkaufen musste. Ich war einfach nicht mehr in der Lage ans Telefon zu gehen, oder den Stress den man als Inhaber hat auszuhalten.
3 Monate später fing ich dann komplett neu an. Neuer Job, incl. Fahrzeit von 7 bis 18:00 an der Arbeit...
Nun musste ich mir anhören das mir Geld wichtiger ist als Familie. (meine EX arbeitet nicht )
Als die Kleine 6 Monate alt war kam ich Abends von der Arbeit, und es stand ein Auto aus Österreich vor der Tür.
Mir wurde eröffnet das sie mit den Kindern nach Österreich zurück geht. und die Kinder heute schon mal fahren und die Möbel später abgeholt werden.
NAch der Frage ob sie zurück nach Wien geht, sagte sie Nein in die Steiermark zu einer Freundin, sie ziehen das Kind dort gemeinsam auf weil es ja so einen Vater wie mich nicht verdient hat.
ich bin am nächsten Morgen aufs Amtsgericht und habe mittels Einstweiliger Verfügung sie zum Bleiben gezwungen.
Sie hat noch 2 Töchter (12 und 18 ) mit in die Beziehung gebracht. die 18 jährige ist am nächsten morgen mit aufs Gericht und hat ebenfalls eine Einstweilige Verfügung erwirkt und das Aufenthaltsbestimmungsrecht aufs Jugendamt übertragen weil sie hier bleiben wollte und nicht mit der Mutter mit wollte.
Man muss sich mal Vorstellen das ein 18 jähriges Mädchen welches den Stiefvater 2 1/2 Jahre kennt vor der Entscheidung steht Mutter oder Fremder, sich gegen die Mutter entscheidet.
Es ist eventuell noch Wichtig zu Wissen das die Mutter Zeugin Jehovas ist. (was mir erst nach dem Umzug eröffnet wurde)

Es gab dann einen Vergleich vor Gericht wo festgelegt wurde das die Mutter 2 Jahre (ein Jahr ist aktuell rum) im Bereich der Schule der beiden älteren Kinder bleiben muss.
Weiterhin steht im Vergleich das ich als Vater das Recht eingeraeumt bekomme meine Tochter sehr oft bzw mehrmals die Woche zu sehen.

Soviel zur abgekürzten Vorgeschichte

Nun Leben wir 1 Jahr getrennt.
Ich versuche meine Tochter 4 mal die Woche zu besuchen solange es nciht durch die Mutter verhindert wird.
Das Problem ist nur das dies unmöglich ist.
Termin ausgemacht Sonntag 15:30 Uhr.
Ich rufe an "ist sie schon wach ? Sie: ja, ich sage ok bin in 30 min da.
25 min später steh ich vor der Tür und bekomme gesagt das die kleine mit der 12 jährigen spazieren ist, ich könne sie ja suchen wenn sie mir soviel wert sei das ich sie sehen will.
Nachdem ich dann ne runde durchs Dorf gefahren bin und sie nicht gefunden habe wars das mit besuchstag , mal wieder.
und so werde blitze ich 2-3 mal pro Woche ab.
Entweder sie geht nicht ans Telefon oder sie dreht solche Sachen.
die Aktionen von Ihr werden immer extremer je besser mein kleiner Engel mit mir klar kommt.
Wir lachen die ganze Zeit und sie kommt mir nach dem Tür öffnen meist schon entgegen gelaufen.
Einmal wollte sie gar nicht von mir weg und hat sich an mir festgekrallt als sie der Mutter geben wollte um nach Hause zu fahren.
Anderes Beispiel, es ist abgemachter Besuchstag, ich komm vorbei und darf nicht aus der Wohnung weil ja Zeugen Jehovas zu Besuch sind, ich könne mich ja mit ihr hier beschäftigen.
Leute das schlägt so aufs Gemüt ich weiss nicht mehr weiter .
Seid diesem Wochenende darf ich sie gar nicht mehr sehen, weil sie verlangt das ich die Bilder die ich mal mitn Handy gemacht habe ich Ihr ausdrucken soll. Ich sagte die liegen auf der Festplatte in dem Computer der am Freitag nach dem Blitzeinschlag kaputt gegangen ist (was übrigens der Wahrheit entspricht). Die Reparatur dauert bis die kaputten Teile da sind und sie meinte solange könne ich die kleine nicht mehr sehen. Sie geht auch nicht mehr ans Telefon und meldet sich nicht.


reicht das Leben dir Zitronen, frag nach salz und Tequilla

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2015 14:39
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nur so am Rande,

wenn zu dem Zeitpunkt das älteste Kind bereits 18 war brauchte sie nicht zur Gericht und hat mit Sicherheit auch keine EA bekommen. Mit 18 darf sie völlig frei entscheiden wo und bei wem sie lebt, da sie es ab 18 kein Sorgewrecht der Eltern mehr gibt


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2015 14:45
(@tommy75)
Schon was gesagt Registriert

Nur so am Rande,

wenn zu dem Zeitpunkt das älteste Kind bereits 18 war brauchte sie nicht zur Gericht und hat mit Sicherheit auch keine EA bekommen. Mit 18 darf sie völlig frei entscheiden wo und bei wem sie lebt, da sie es ab 18 kein Sorgewrecht der Eltern mehr gibt

zu diesem Zeitpunkt war sie 17 3/4 und haette mit gemusst.

gruss


reicht das Leben dir Zitronen, frag nach salz und Tequilla

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2015 14:51
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Thom,

Du hast eine gerichtliche Umgangsregelung.

Was steht da drin ?

Im Grunde genommen hast Du jetzt zwei Möglichkeiten:
1. Du versuchst es über das Jugendamt im Rahmen einer Vermittlung.
2. Du beantragst Ordnungsmittel wegen Verstoßes gegen die Umgangsregelung.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2015 15:40
(@tommy75)
Schon was gesagt Registriert

Moin Thom,

Du hast eine gerichtliche Umgangsregelung.

Was steht da drin ?

"Die Eltern sind sich einig das die gemeinsame Tochter Lebensmittelpunkt bei der Mutter hat. Sie sind sich einig das der Vater mit der Tochter regelmässig und häufig Umgang hat. Die Einzelheiten werden sie miteinander besprechen und bei Problemen das Jugendamt oder eine Beratungsstelle zu Rate ziehen."

zur Beratungsstelle mussten wir auch, wurde vom Gericht auferlegt.
Der Termin wurde von Ihr gecancelt weil nur sie über Ihre Tochter bestimmt. diese Formulierung wurde vor dem Jugendamt so von Ihr wiederholt.
Jugendamt war ich auch. Sie musste zum Termin mit mir dort erscheinen.
Jugendamt rät sogar dazu das ich meine Tochter zu mir nach Hause mitnehme.
Natürlich hat sie dort ganz braf " ja ja auf jeden Fall" gesagt.
Meiner Ex ist das egal sie verbietet mir das, und ich darf nicht aus der Wohnung wenn ich sie mitnehmen will.

Im Grunde genommen hast Du jetzt zwei Möglichkeiten:
1. Du versuchst es über das Jugendamt im Rahmen einer Vermittlung.
2. Du beantragst Ordnungsmittel wegen Verstoßes gegen die Umgangsregelung.

Ja habe gearde Termin beim Anwalt gemacht.
mir wurde eröffnet sie fährt in 2 Wochen für 3 Wochen weg weil ja Ferien sind.
Wohin und wie will sie mir nicht verraten.


reicht das Leben dir Zitronen, frag nach salz und Tequilla

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2015 15:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist doch keine Umgangsregelung.

Das ist völlig unbrauchbar.
Wie willst du denn so etwas durchsetzen?

Hattest du da einen Anwalt dabei?
Hast den immer noch?
Schmeiß den raus, der verarscht dich.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2015 16:06
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Thom,

Beppo war schneller ... und auch wenn inhaltlich identisch, laß ich meine Worte mal stehen:

"[...] Sie sind sich einig das der Vater mit der Tochter regelmässig und häufig Umgang hat. Die Einzelheiten werden sie miteinander besprechen und bei Problemen das Jugendamt oder eine Beratungsstelle zu Rate ziehen."

Es fehlt noch der Zusatz: "... und draußen ist Wetter"

Meinen Hinweis zu Ordnungsmitteln darfst Du gedanklich streichen.

mir wurde eröffnet sie fährt in 2 Wochen für 3 Wochen weg weil ja Ferien sind.
Wohin und wie will sie mir nicht verraten.

Ist nur ein Nebenschauplatz.

Fokus ist die schnellstmögliche Konkretisierung einer Umgangsregelung.

Nochmal zum Verständnis: Seit einem Jahr lebst Du eine Besuchsregelung gemäß den mütterlichen Vorgaben in der Wohnung (oder näheren Umgebung) der KM ?
Übergangsweise mag man das noch nachvollziehen können ... aber hier geht es nicht um eine Umgangsanbahnung, sondern um eine Umgangsregelung, die diesen Namen auch verdient.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2015 16:11
(@tommy75)
Schon was gesagt Registriert

Nochmal zum Verständnis: Seit einem Jahr lebst Du eine Besuchsregelung gemäß den mütterlichen Vorgaben in der Wohnung (oder näheren Umgebung) der KM ?
Übergangsweise mag man das noch nachvollziehen können ... aber hier geht es nicht um eine Umgangsanbahnung, sondern um eine Umgangsregelung, die diesen Namen auch verdient.

Gruß
United

ja du hast es genau beschrieben 🙁
ich wollte so wenig wie möglich Ärger, und es gab auch Zeiten wo es mal ne Woche funktionierte ...
ich habs mir immer schön geredet, wieso frag mich auch ned.
aber die paar Antworten haben meinen Entschluss mit dem neuen Anwalt bestärkt.
Das Jugendamt ist ehrlich gesagt auch keine Hilfe, die reden alles schön hauptsache man kommt nicht wieder.

habt ihr noch Tips auf was ich dringen soll ?
ich hab irgendwo mal gelesen das man gerichtlich eine Strafe festlegen kann wenn der Umgang nicht eingehalten wird. Von Anfang an Druck auf die KM wär mir am liebsten.

gruss


reicht das Leben dir Zitronen, frag nach salz und Tequilla

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2015 17:40
(@nadda)
Registriert

Hi,

Wenn du hier eine vernünftige Regelung willst brauchen wir erst einmal Struktur in dem ganzen Durcheinander, damit wir dir auch vernüftige Tipps geben können.

Deine Tochter ist grade ungefähr ein Jahr alt und du hast sie in ihrem ersten Lebensjahr wie oft gesehen? Welche Regelmäßigkeit war denn da vorhanden?

Du warst beim JA, wie oft, gemeinsam mit KM? Und was haben die genau gesagt?

LG
Nadda


AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2015 18:13
(@tommy75)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

Wenn du hier eine vernünftige Regelung willst brauchen wir erst einmal Struktur in dem ganzen Durcheinander, damit wir dir auch vernüftige Tipps geben können.

Deine Tochter ist grade ungefähr ein Jahr alt und du hast sie in ihrem ersten Lebensjahr wie oft gesehen? Welche Regelmäßigkeit war denn da vorhanden?

Du warst beim JA, wie oft, gemeinsam mit KM? Und was haben die genau gesagt?

LG
Nadda

Sie ist 18 Monate.
getrennt haben sich Ihre Mutter und ich wo sie ca 6 Monate alt war.
Ich habe sie jede Woche 1-4 mal besuchen können(wie gesagt die Mutter verhindert es wo sie kann).
Die Treffen in Ihrer Wohnung liefen zumeist nach dem Schema, ich spiele mit Ihr und die KM schimpft und meckert die ganze Zeit auf mich ein. Das machte sich bei der kleinen bemerkbar(subjektiver Eindruck von mir).
Ich hatte das Gefühl das sie immer nur mit mir lachte wenn die Mutter mal in der Küche war oder aufräumen. War sie zugegen verhielt meine kleine sich relativ neutral.
Die letzten 3 Monate habe ich sie dann nur abgeholt und bin mit ihr im Buggy 2-3 Stunden weg gewesen in dem Dorf wo sie wohnt (Epielplatz, im Sandkasten bei bekannten die dort in dem Dorf wohnen).
Sind wir alleine unterwegs lacht sie recht viel mit mir und hat sichtlich Ihren Spass.
Sagte ich ich würde sie mit nach Hause nehmen durfte ich mit Ihr nicht aus der Wohnung.
Sie ohne ihr Einverständniss einfach mit mir im Auto mitnehmen wurde mir abgeraten(Bekannter), das würde sich negativ für mich auswirken, Mutter könnte Kontakt weiter unterbinden.

Gruss


reicht das Leben dir Zitronen, frag nach salz und Tequilla

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2015 19:19




(@nadda)
Registriert

Hi,

ok, das heißt aber auch ihr hattet immer Kontakt und die Kleine kennt dich, es gibt absolut keinen Grund gegen eine vernünftige normale Umgangsregelung.
Warst du wegen Vermittlung schon beim Jugendamt?

LG
Nadda


AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2015 07:25
(@tommy75)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

ja war ich.
Sie wurde dann auch geladen und nach 1Stunde Gespräch wurde festgestellt das es der KM nicht um den Umgang sondern um Kontrolle über mich geht.
Sie verbietet strikt das meine Kleine Ihre Oma sieht.
Empfehlung vom Jugendamt:
- Besuch ausdehnen (länger als 2-3 Stunden)
- die Kleine im auto mit zu mir nehmen

naja wurde alles ignoriert.

ich glaub ich hab keine Wahl als ne gerichtliche feste Regelung

gruss


reicht das Leben dir Zitronen, frag nach salz und Tequilla

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2015 10:36
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tommy,

schau zu, dass Du aus dem Einflussbereich der KM rauskommst. Wir sehen ja solche Fälle öfter (aktuell kannst Du z.B. bei Ronson in seinem Beitrag sehen, was krankhafte Eifersucht und Kontrollwahn bedeuten können).

Bei diesem KM-Typ kommst Du aus meiner Sicht nur mit recht stringenter und konsquenter Art weiter. Dazu musst Du auch aktiv an Dir selber arbeiten. Wie man zwischen den Zeilen lesen kannst hast Du noch viel Kontakt mit Deiner Ex, bei der es um Lapalien wie Bilder auf Festplatten geht etc. Ihr seid getrennt - das musst Du auch Leben. Das bedeutet Reduktion der Kommunikation auf den Umgang bezogen und ansonsten Raushalten aus ihrem Leben. Und aktive Ansagen, dass sie das auch bei Dir zu tun hat.

Auch wenn Du es nicht direkt erwähnst, schätze ich mal das hier wieder ganz viel "Kontrollwahn" über Whatss-App / SMS oder andere soziale Netzwerke läuft. Z.B. mit "schick mir alle halbe Stunde ein Foto vom Kind, wenn ihr draußen seid" oder ähnlicher Schwachsinn. Hier musst Du auch mal selber Dein Kommunikationsverhalten prüfen. Gruß Ingo

P.S. Es gibt einen bestimmten Typ von KMs die für Regelungen auf Elternebene nicht zugänglich sind. Hier ist dann meist der gerichtliche Weg notwendig, weil erst diese "höhere Instanz" etwas "zu sagen hat". Also such Dir einen guten Anwalt für FamRecht (kannst auch die Rubrik Anwaltssuche nutzen) und sorg dann für eine lückenlose Regelung (Umgangstage, Ferien, hohe Feiertage, Ausfall bei Krankheit und ggf. gleich Sanktionsmittel)


AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2015 16:44
(@tommy75)
Schon was gesagt Registriert

Moin Tommy,

schau zu, dass Du aus dem Einflussbereich der KM rauskommst. Wir sehen ja solche Fälle öfter (aktuell kannst Du z.B. bei Ronson in seinem Beitrag sehen, was krankhafte Eifersucht und Kontrollwahn bedeuten können).

Bei diesem KM-Typ kommst Du aus meiner Sicht nur mit recht stringenter und konsquenter Art weiter. Dazu musst Du auch aktiv an Dir selber arbeiten. Wie man zwischen den Zeilen lesen kannst hast Du noch viel Kontakt mit Deiner Ex, bei der es um Lapalien wie Bilder auf Festplatten geht etc. Ihr seid getrennt - das musst Du auch Leben. Das bedeutet Reduktion der Kommunikation auf den Umgang bezogen und ansonsten Raushalten aus ihrem Leben. Und aktive Ansagen, dass sie das auch bei Dir zu tun hat.

Auch wenn Du es nicht direkt erwähnst, schätze ich mal das hier wieder ganz viel "Kontrollwahn" über Whatss-App / SMS oder andere soziale Netzwerke läuft. Z.B. mit "schick mir alle halbe Stunde ein Foto vom Kind, wenn ihr draußen seid" oder ähnlicher Schwachsinn. Hier musst Du auch mal selber Dein Kommunikationsverhalten prüfen. Gruß Ingo

P.S. Es gibt einen bestimmten Typ von KMs die für Regelungen auf Elternebene nicht zugänglich sind. Hier ist dann meist der gerichtliche Weg notwendig, weil erst diese "höhere Instanz" etwas "zu sagen hat". Also such Dir einen guten Anwalt für FamRecht (kannst auch die Rubrik Anwaltssuche nutzen) und sorg dann für eine lückenlose Regelung (Umgangstage, Ferien, hohe Feiertage, Ausfall bei Krankheit und ggf. gleich Sanktionsmittel)

Hi danke Ingo,
ja du hast recht sie ruft auch an wenn ich mit der kleinen unterwegs bin um zu hoehren wo ich bin und was ich mache.

Ich komme grad von meiner neuen Anwältin.
Sie hat es ebenso wie du vorgeschlagen, lückenlose Regelung des Umgangs und somit gibt es keinen Grund mehr das sie mit mir kommunizieren muss.
Muss sagen ich fühl mich heute besser als die letzten Tage.

Ich will mich auch mal für die bisher hilfreichen Antworten hier bedanken.
Sie haben auch dafuer gesorgt das ich die ganze Lage aus einer anderen nicht schöngeredeten Sicht betrachte.

ich halt euch aufn laufenden wie es weiter geht

gruss
P.S. wenn sonst noch wer Tips hat, immer her damit


reicht das Leben dir Zitronen, frag nach salz und Tequilla

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2015 17:36
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tommy,

Daumen hoch. Dann geht das mit Deiner neuen RAin an.

Aus der Forenerfahrung gibt es nach Einschaltung eines Anwalts interessante Erfahrungen mit Exen: Zum Teil merken diese dann, das die gewohnten Strategien (Kontrolle ausüben, Druck ausüben, Kindsbesitz) nun nicht mehr sanktionslos klappen. Ab diesem Zeitpunkt muss also seitens der KMs die Strategie geändert werden.

Mach Dich also bitte - zumindest geistig - mit folgenden Szenarien vertraut:

1. "Du hast eine Anwältin eingeschaltet. Das wirst Du bitte bereuen. Du wirst mein Kind niemals wieder sehen, dafür werde ich sorgen. Ich werde Dir alles nehmen, was Dir lieb und teuer ist".

2. "Du, ich hab einen Brief von einer Anwältin bekommen. Das stimmt doch alles gar nicht, was da steht. Du weisst doch, dass Du X immer sehen kannst wann Du willst. Komm doch einfach morgen vorbei und hol sie ab. Ich bin dann eh bei A. zu einer Grillfeier eingeladen. Und ja... am nächsten WE kannst Du sie gerne das ganze WE haben... "

Wichtig ist also - egal wie das Ruder rum gerissen wird - dass Du standhaft die Dinge durchziehst und Dich dann auch strikt an den beschlossenen Umgang hälst. Sobald Du einen Finger reichst a la "klar, können wir den Umgang mal tauschen..." wirst Du dann u. U. das ganze System ins Wanken bringen. Gruß Ingo 


AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2015 19:25
(@nadda)
Registriert

Hi,

Anwalt ist schon mal gut und richtig, der nächste Schritt ist dir eine gute Umgangsregelung zu überlegen, und die bitte großzügig zu planen. Du bekommst vor Gericht niemals was du dir wünscht. Diese Wunschregelung schickst du dann per Antrag ans Gericht und dann ziehst du das übers Gericht durch. Das wird hart, aber bei einer Umgangsregelung klappt das meistens ganz gut. Und so manche KM kapiert dann das es so nicht geht wenn ihr das eine Person in schwarzer Robe erklärt.

Da deine Tochter so klein ist sind häufigere Kontakte wichtig. Ab wann kannst du sie denn unter der Woche abholen, und hast du jedes zweite Wochenende Zeit für Übernachtungen?

Was hat denn deine Anwältin hier vorgeschlagen?

LG
Nadda


AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2015 21:15
(@tommy75)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

Anwalt ist schon mal gut und richtig, der nächste Schritt ist dir eine gute Umgangsregelung zu überlegen, und die bitte großzügig zu planen. Du bekommst vor Gericht niemals was du dir wünscht. Diese Wunschregelung schickst du dann per Antrag ans Gericht und dann ziehst du das übers Gericht durch. Das wird hart, aber bei einer Umgangsregelung klappt das meistens ganz gut. Und so manche KM kapiert dann das es so nicht geht wenn ihr das eine Person in schwarzer Robe erklärt.

Da deine Tochter so klein ist sind häufigere Kontakte wichtig. Ab wann kannst du sie denn unter der Woche abholen, und hast du jedes zweite Wochenende Zeit für Übernachtungen?

Was hat denn deine Anwältin hier vorgeschlagen?

LG
Nadda

Vorschlag meiner Anwältin ist jeder Mittwoch und jedes Wochenende, den genauen Plan bekomm ich von ihr noch.
Es sollten nie mehr als 3 Tage dazwischen liegen meinte sie, da für Kleinkinder 3 tage wie für uns Erwachsene 3 Wochen sind.
Übernachtung jedes 2te WE.

Zeit hab ich immer. Ich kann mir die Zeit flexibel einteilen und könnte einfach Abends dann noch 2-3 Stunden arbeiten. Meine Freizeit plan ich nach meiner Tochter bzw wär schön wenn meine Tochter meine Freizeit wäre.

aber ich glaub Dienstag + Donnerstag + WE und jedes 2te WE Übernachtung wär mir lieber, glaub da muss ich nochmal anrufen.

Gruss


reicht das Leben dir Zitronen, frag nach salz und Tequilla

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2015 23:05
(@nadda)
Registriert

Hi,

wenn wir das Alter deiner Tochter berücksichtigen würde ich auch Di + Do + jedes zweite Wochenende vorschlagen.
Wie kannst du dir das Wochenende einrichten, und ist deine Tochter bereits in einer Kita, oder noch nicht?

Du kannst dir ja jetzt, gerne auch gemeinsam mit uns, ein gutes Konzept hinlegen und das dann deiner Anwältin nochmal schicken mit der Bitte das so zu übernehmen.
Allerdings musst du damit rechnen, das dir da vom Gericht nochmal einiges weggestrichen wird, also wirklich großzügig fordern.

Und selbstverständlich holst du das Kind ab und bringst der der KM dann anschließend wieder, wohin du in dieser Zeit gehst ist deine Entscheidung, auch ob du in der Zeit deine Eltern besuchst. Das kommt aber vor Gericht ziemlich sicher auch zur Sprache.

LG
Nadda


AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2015 07:10
(@tommy75)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

wenn wir das Alter deiner Tochter berücksichtigen würde ich auch Di + Do + jedes zweite Wochenende vorschlagen.
Wie kannst du dir das Wochenende einrichten, und ist deine Tochter bereits in einer Kita, oder noch nicht?

Du kannst dir ja jetzt, gerne auch gemeinsam mit uns, ein gutes Konzept hinlegen und das dann deiner Anwältin nochmal schicken mit der Bitte das so zu übernehmen.
Allerdings musst du damit rechnen, das dir da vom Gericht nochmal einiges weggestrichen wird, also wirklich großzügig fordern.

Und selbstverständlich holst du das Kind ab und bringst der der KM dann anschließend wieder, wohin du in dieser Zeit gehst ist deine Entscheidung, auch ob du in der Zeit deine Eltern besuchst. Das kommt aber vor Gericht ziemlich sicher auch zur Sprache.

LG
Nadda

mal generell gesehn hab ich immer Zeit.
Ich würde meine Freizeitgestaltung nach den Umgangszeiten richten.
mal kurze Verständnissfrage
- jedes 2te WE bedeutet dann aber ich darf sie an dem anderen WE gar nicht sehen ?
- und WE ist Sa + So oder zählt Freitag Abend mit dazu ?


reicht das Leben dir Zitronen, frag nach salz und Tequilla

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2015 10:20
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

die Wochenenden sollten geteilt werden, schließlich braucht auch die Mutter Wochenenden für sich. Alternativ könnte man natürlich auch sagen, jeder bekommt jedes WE einen Tag für sich, finde ich aber weniger günstig.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2015 10:45




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