Hallo zusammen
Habe da eine Frage und hoffe jemand kann mir da weiter Helfen.
Bin mit meiner EX frau Geschieden 2 Kinder 9 und 11 ein Kind wohnt dauerhaft bei mir da es bei KM nicht mehr ging. das andere Kind wohnt bei der KM .habe jetzt ein Problem meine ex frau hat ein Kind beim Zahnarzt behandeln lassen und sollte die Rechnung für diese Behandlung auch bezahlen was normal ist . Das hat sie leider nicht weigert sich das zu zahlen und da das Kind bei mir noch über die Krankenversicherung läuft habe ich jetzt einen Brief vom Gericht bekommen. ich soll das alles zahlen. ist das richtig so? bin ich verpflichtet das zu zahlen obwohl ich nie was unterschrieben habe oder ähnliches. Weiß nicht so ganz wie ich jetzt damit umgehen soll. hab 2 Wochen Frist für eine Reaktion. Hoffe jemand Weiß da einen Rat und kann mir da weiter helfen.
Danke im Voraus
Jonas 2004
Moin,
meine ersten Fragen sind:
- Wie hoch ist der Betrag?
- Handelt es sich um eine gesetzliche, oder eine private Versicherung
- Liefert das Gericht irgendeine Begründung?
Nach meinem Verständnis bezahlt der die Rechnung, der die Leistung in Auftrag gegeben hat. Bei dem angerufenen Gericht handelt es sich um ein Zivil- oder ein Familiengericht?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Krankenkosten sind, sofern sie nicht von einer Versicherung gedeckt sind, vom Pflichtgen zusätzlich zu tragen.
Insofern stimmt das.
Aber wenn das Kind sowieso bei dir versichert ist, wo ist dann das Problem?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
habe ich jetzt einen Brief vom Gericht bekommen. ich soll das alles zahlen
Von was für einem Gericht? Ohne Begründung und vorangegangene Mahnung? Kind ist doch bei dir versichert.
Und um was für Leistungen geht es, die Du selber nicht Eurem Kind ermöglichen würdest? Es kann doch fast nur wieder um Geschichten wie Zahnspange oder ähnliches gehen. Was Kinder halt benötigen und auch gezahlt werden muss. Gruß Ingo
Hallo,
wir benötigen noch ein paar Angaben.
Auch ich vermute das es um eine Kieferorthopädische Behandlung geht und die Kosten dafür vorgestreckt werden müssen. NAch erfolgreichem Abschluss sollten die Kosten aber von der KK übernommen werden.
Wenn es sich um etwas anderes handelt, dann kann es anders sein.
VG Susi
Und um was für Leistungen geht es, die Du selber nicht Eurem Kind ermöglichen würdest? Es kann doch fast nur wieder um Geschichten wie Zahnspange oder ähnliches gehen. Was Kinder halt benötigen und auch gezahlt werden muss. Gruß Ingo
Bei Zahnspangen oder ähnlichem sind aber nur die Gimmicks zuzahlungspflichtig und eben nicht vom Unterhaltspflichtigen zu bezahlen, sondern von dem, der sie bestellt hat.
Ich vermute, dass ein Gericht das weiß, sodass es also um etwas anderes gehen müsste.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Auch ich vermute das es um eine Kieferorthopädische Behandlung geht und die Kosten dafür vorgestreckt werden müssen.
In diesem Falle solltest du darauf achten, dass deine Zahlung direkt an die KK geht und damit auch die Rückzahlung.
Sonst könntest du Mühe haben, das Geld zurück zu bekommen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Zusammen
Der Betrag Sind ca. 400 Euro. es ist eine Normale Krankenkasse und Die Zahnarzt Praxis selbst hat das zum Gericht gebracht ,meine EX frau hat Mahnungen bekommen auf nichts Reagiert das die Praxis + Anwälte jetzt an mich gegangen sind . Ich meine klar ist mein Kind da zahle ich gerne für, ich habe nur die kleine angst das wenn ich das bezahle hat das dann kein Ende und alles was Sie im Auftrag gibt und nicht zahlt zu mir kommt. Es handelt sich doch um eine Kieferorthopädische Behandlung und die Kosten dafür vorgestreckt werden müssen. 80 Prozent hat die KK Bezahlt die 20 stehen jetzt Offen. Klar könnte ich jetzt zum Anwalt rennen aber ob das am Ende richtig ist das weiß ich nicht. die Mahnung ist von Amtsgericht Hagen Mahnabteilung.
Für mich wäre Halt wichtig zu wissen was Richtig ist. a..backen zusammen kneifen und Das zahlen oder??
Danke
Mfg
Jonas2004
Hallo,
wenn ich es richtig sehe ist das Kind bei Dir versichert und selbst wenn nicht, würde ich bei der KK anrufen und fragen wie der Stand ist.
Sollte das Geld erstattet werden, dann würde ich erst einmal an den Arzt zahlen. Wieviel Mahngebühren sind denn dabei? Vermutlich wird die Bescheinung über die erfolgreiche Behandlung erst dann ausgestellt, wenn bezahlt wurde. Melde Dich aber auch beim Arzt damit die Bescheinigung an Dich geht und die KK Dir das Geld erstattet.
Über die Mahngebühren kannst Du Dich dann weiter mit Deiner Ex streiten, aber ich erwarte nicht, dass da etwas anderes als Kosten herauskommen.
Mit Anwalt wird es nicht billiger.
VG Susi
Danke
Ja die Kleine ist bei mir Versichert. es sind Viele Punkte Hauptforderung + Gerichtkosten+ Mahnkosten. puhh 🙁 Die weitere Behandlung wurde so viel ich weiß von Der Praxis Verweigert was ich an sich Verstehen kann. Anwalt lass ich die Finger weg Werde das Gericht anschreiben und eine nach Möglichkeit gute Lösung suchen.
Dankeschön
Jonas2004
Moin,
also handelt es sich um ein normales Mahnverfahren.
Ist das das normale Schreiben, um die Forderung zu titulieren? Da wird mehr Angst gemacht, wie alles andere.
Also wie ich die Sache sehe...:
- Die Forderung gegen Dich ist unberechtigt, da Du diese nicht in Auftrag gegeben hast.
- Du könntest sogar bestreiten, dass Du überhaupt weißt worum es genau geht, da die KM Dir scheinbar keine Informationen hat zukommen lassen.
- Damit ist die KM Vertragspartner der Praxis und hat ihre Forderung auch nur hier einzutreiben.
- die Krankenkasse wird ihren Anteil wohl schon überwiesen haben, da für 400 Euro meist keine Behandlung getätigt wird.
Also, erst einmal Widerspruch einlegen, damit keine Frist verstreicht und dann die Praxis anrufen und eine Lösung erarbeiten. Ich sehe es in der Tat auch so, dass wenn Du jetzt zahlst, Du später noch öfter zu solchen Dingen herangezogen wirst. Und da ist dann ja nicht nur die eigentliche Summe, sondern ebenfalls immer die ganzen Mahnkosten, die solche Sachen ja meist noch verdoppeln.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin Jonas,
Die weitere Behandlung wurde so viel ich weiß von Der Praxis Verweigert was ich an sich Verstehen kann.
Was auch nicht weiter verwunderlich ist.
Es scheint sich hier um eine medizinisch notwendig Maßnahme zu handeln, bei der die Kasse zunächst nur 80% der Kosten übernimmt.
Nach erfolgreicher Behandlung gibt es die Eigenbeteiligung von der Krankenkasse zurück.
Ich würde Kaspers Rat befolgen, die Reihenfolge allerdings ändern:
- Zunächst mit dem Zahnarzt sprechen und darauf hinweisen, daß zwischen Dir und der Praxis kein Vertrag besteht (auf wessen Namen lauten denn Rechnung/Mahnung ?).
Gleichzeitig signalisierst Du aber, daß Du zur Übernahme der Hauptforderung bereit bist und Du vertraglich auch die weiterhin entstehenden Eigenbeteiligungen übernehmen wirst.
Wenn die Praxis nicht mit dem Klammerbeutel gepudert ist, lassen sie sich darauf ein.
Bei meinen Kindern war es so (da die Praxis offensichtlich ähnliche Erfahrungen in Trennungsfamilien gemacht hat), daß die Praxis im Vorwege eine Unterschrift zur Übernahme der Eigenbeteiligung verlangt hat.
<Hier> eine recht interessante rechtliche Einschätzung zu genau diesem Thema (als Empfehlung für behandelnde Ärzte gedacht):
Das Zustandekommen des Behandlungsvertrages hängt deshalb nicht vom Bestehen des elterlichen Sorgerechts des in der Praxis Erschienenen ab. Vielmehr ist derjenige zahlungspflichtig, der den Behandlungsvertrag unterzeichnet hat.
Gruß
United
Vielen Vielen Dank für eure Hilfe
Habe eben bei der Praxis angerufen lange gesprochen die lassen sich auf nix ein . Sagten da das ganze jetzt bei dem Anwalt der Praxis vorliegt und auch vor Gericht können die nix machen . Ich soll bei denen Anwalt anrufen und eine Lösung suchen . Kann das ganze ja auch in Raten Bezahlen , Die Nette Dame sagte uns ist egal wer zahlt hauptsache jemand zahlt. tja so langsam weiss ich nicht mehr weiter . ich versuche das und sehe da weiter. egal was passiert muss ich irgendwie erreichen das wenn das bezahlt ist nicht in paar Wochen oder Monaten die nächste Rechnung ins Haus Flattert und es Heißt EX hat keine Lust sehe du zu .
Mfg
Jonas 2004
Moin Jonas,
worauf Du Dich jedenfalls nicht einlassen solltest:
Übernahme der Gerichts-/Mahngebühren. Auch sollest Du m.E. nicht "einfach so" die Hauptforderung begleichen, nachher wertet das noch jemand als Schuldeingeständnis.
Die Nette Dame sagte "uns ist egal, wer zahlt, hauptsache jemand zahlt.
... genau das ist der Punkt. Bei KM ist vermutlich nichts zu holen und eine Deinerseitige Verpflichtung sehe ich nicht.
Den Anruf bei der Anwaltspraxis solltest Du noch versuchen.
Ist den Mahnunterlagen ein Behandlungsvertrag beigefügt ? Nicht das da irgendwie "versehentlich" Deine Unterschrift drauf gelandet ist ...
Gruß
United
Ich rufe da an 15 Uhr. und Ist den Mahnunterlagen ein Behandlungsvertrag beigefügt? Nicht das da irgendwie "versehentlich" Deine Unterschrift drauf gelandet ist ... nein ist nicht dabei.
Vielen Dank
Jonas2004
Hallo
Habe bei dem Anwalt angerufen. tja Frech Unverschämt . Sagte zu mir ich soll bei Gericht eine Schuldeinverständins machen. danach Die Zahnarzt kosten zahlen. Gerichtkosten und Seine Kosten sind Zusammen ca. 600 Euro. wenn ich das nicht mache Verliere ich das eh und es wird viel Teurer. ;-( . Tja viele Möglichkeiten habe ich jetzt nicht entweder drauf einlassen und machen oder doch zum Anwalt und um Recht kämpfen.
Danke euch allen
Jonas2004
Hi Jonas,
hast du jetzt die Original Rechnung oder nicht?
Gruss Horst
.... und hast Du Eine Kopie des Behandlungsplans???
Einen Sc?$%ss würd ich bezahlen, ohne diese Papiere.
Und wenn da nicht mein Name drauf stünde würde ich auch dann nicht bezahlen.
Wo kommen wir denn da hin?!?!
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Nein Habe ich nicht nur das das Schreiben von Anwalt mit Aufstellung was zu Zahlen wäre
