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Bitte um Hilfe . Ärger über Ärger

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(@jonas2004)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo  zusammen

Habe da eine Frage und hoffe  jemand kann mir da weiter Helfen.

Bin mit  meiner EX  frau  Geschieden  2 Kinder  9 und 11  ein Kind wohnt dauerhaft  bei mir  da es bei  KM  nicht  mehr ging. das andere Kind wohnt bei der KM .habe jetzt  ein Problem  meine  ex  frau  hat ein Kind beim  Zahnarzt  behandeln lassen und  sollte  die Rechnung  für diese  Behandlung  auch bezahlen was normal ist .  Das hat sie leider nicht  weigert sich das  zu zahlen  und da das Kind  bei mir noch über die Krankenversicherung  läuft  habe ich jetzt einen Brief  vom Gericht  bekommen. ich soll das alles zahlen. ist das richtig so?  bin ich verpflichtet  das zu zahlen obwohl ich nie  was unterschrieben habe oder ähnliches. Weiß nicht so ganz wie ich jetzt  damit umgehen soll.  hab 2 Wochen Frist  für eine Reaktion. Hoffe  jemand Weiß da einen Rat  und kann mir  da weiter helfen.

Danke  im Voraus

Jonas 2004


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2015 22:40
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

meine ersten Fragen sind:

  • Wie hoch ist der Betrag?
  • Handelt es sich um eine gesetzliche, oder eine private Versicherung
  • Liefert das Gericht irgendeine Begründung?

Nach meinem Verständnis bezahlt der die Rechnung, der die Leistung in Auftrag gegeben hat. Bei dem angerufenen Gericht handelt es sich um ein Zivil- oder ein Familiengericht?

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2015 22:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Krankenkosten sind, sofern sie nicht von einer Versicherung gedeckt sind, vom Pflichtgen zusätzlich zu tragen.
Insofern stimmt das.
Aber wenn das Kind sowieso bei dir versichert ist, wo ist dann das Problem?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2015 00:36
(@superpapa)

habe ich jetzt einen Brief  vom Gericht  bekommen. ich soll das alles zahlen

Von was für einem Gericht? Ohne Begründung und vorangegangene Mahnung? Kind ist doch bei dir versichert.


AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2015 02:15
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und um was für Leistungen geht es, die Du selber nicht Eurem Kind ermöglichen würdest? Es kann doch fast nur wieder um Geschichten wie Zahnspange oder ähnliches gehen. Was Kinder halt benötigen und auch gezahlt werden muss. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2015 03:53
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wir benötigen noch ein paar Angaben.

Auch ich vermute das es um eine Kieferorthopädische Behandlung geht und die Kosten dafür vorgestreckt werden müssen. NAch erfolgreichem Abschluss sollten die Kosten aber von der KK übernommen werden.
Wenn es sich um etwas anderes handelt, dann kann es anders sein.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2015 10:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und um was für Leistungen geht es, die Du selber nicht Eurem Kind ermöglichen würdest? Es kann doch fast nur wieder um Geschichten wie Zahnspange oder ähnliches gehen. Was Kinder halt benötigen und auch gezahlt werden muss. Gruß Ingo

Bei Zahnspangen oder ähnlichem sind aber nur die Gimmicks zuzahlungspflichtig und eben nicht vom Unterhaltspflichtigen zu bezahlen, sondern von dem, der sie bestellt hat.

Ich vermute, dass ein Gericht das weiß, sodass es also um etwas anderes gehen müsste.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2015 10:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auch ich vermute das es um eine Kieferorthopädische Behandlung geht und die Kosten dafür vorgestreckt werden müssen.

In diesem Falle solltest du darauf achten, dass deine Zahlung direkt an die KK geht und damit auch die Rückzahlung.
Sonst könntest du Mühe haben, das Geld zurück zu bekommen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2015 10:42
(@jonas2004)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo  Zusammen

Der Betrag Sind ca. 400 Euro. es ist eine Normale  Krankenkasse  und  Die  Zahnarzt  Praxis  selbst hat das zum Gericht  gebracht  ,meine EX  frau  hat  Mahnungen  bekommen  auf nichts Reagiert  das die Praxis  + Anwälte jetzt an mich gegangen sind . Ich meine klar ist mein Kind da zahle ich gerne für, ich habe nur die kleine angst das wenn ich das bezahle  hat das dann kein Ende  und alles  was Sie im Auftrag  gibt  und  nicht zahlt zu mir kommt. Es handelt sich doch um eine  Kieferorthopädische Behandlung  und die Kosten dafür vorgestreckt werden müssen. 80 Prozent  hat die KK  Bezahlt die 20 stehen jetzt Offen. Klar könnte ich jetzt zum Anwalt rennen aber ob das am Ende richtig ist das weiß ich nicht. die Mahnung ist  von Amtsgericht  Hagen  Mahnabteilung.

Für mich wäre Halt  wichtig zu wissen was Richtig ist. a..backen zusammen kneifen und Das zahlen oder??

Danke 

Mfg

Jonas2004


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2015 11:02
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn ich es richtig sehe ist das Kind bei Dir versichert und selbst wenn nicht, würde ich bei der KK anrufen und fragen wie der Stand ist.
Sollte das Geld erstattet werden, dann würde ich erst einmal an den Arzt zahlen. Wieviel Mahngebühren sind denn dabei? Vermutlich wird die Bescheinung über die erfolgreiche Behandlung erst dann ausgestellt, wenn bezahlt wurde. Melde Dich aber auch beim Arzt damit die Bescheinigung an Dich geht und die KK Dir das Geld erstattet.

Über die Mahngebühren kannst Du Dich dann weiter mit Deiner Ex streiten, aber ich erwarte nicht, dass da etwas anderes als Kosten herauskommen.

Mit Anwalt wird es nicht billiger.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2015 11:11




(@jonas2004)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke 

Ja die Kleine ist bei mir  Versichert. es sind Viele Punkte  Hauptforderung  + Gerichtkosten+ Mahnkosten. puhh 🙁    Die  weitere Behandlung  wurde so viel ich weiß von Der Praxis  Verweigert  was ich an sich Verstehen kann.  Anwalt  lass ich die Finger  weg  Werde das  Gericht anschreiben und eine nach Möglichkeit  gute Lösung suchen.

Dankeschön

Jonas2004


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2015 11:21
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

also handelt es sich um ein normales Mahnverfahren.
Ist das das normale Schreiben, um die Forderung zu titulieren? Da wird mehr Angst gemacht, wie alles andere.

Also wie ich die Sache sehe...:
- Die Forderung gegen Dich ist unberechtigt, da Du diese nicht in Auftrag gegeben hast.
- Du könntest sogar bestreiten, dass Du überhaupt weißt worum es genau geht, da die KM Dir scheinbar keine Informationen hat zukommen lassen.

- Damit ist die KM Vertragspartner der Praxis und hat ihre Forderung auch nur hier einzutreiben.
- die Krankenkasse wird ihren Anteil wohl schon überwiesen haben, da für 400 Euro meist keine Behandlung getätigt wird.

Also, erst einmal Widerspruch einlegen, damit keine Frist verstreicht und dann die Praxis anrufen und eine Lösung erarbeiten. Ich sehe es in der Tat auch so, dass wenn Du jetzt zahlst, Du später noch öfter zu solchen Dingen herangezogen wirst. Und da ist dann ja nicht nur die eigentliche Summe, sondern ebenfalls immer die ganzen Mahnkosten, die solche Sachen ja meist noch verdoppeln.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2015 11:38
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jonas,

Die  weitere Behandlung  wurde so viel ich weiß von Der Praxis  Verweigert  was ich an sich Verstehen kann.

Was auch nicht weiter verwunderlich ist.

Es scheint sich hier um eine medizinisch notwendig Maßnahme zu handeln, bei der die Kasse zunächst nur 80% der Kosten übernimmt.
Nach erfolgreicher Behandlung gibt es die Eigenbeteiligung von der Krankenkasse zurück.

Ich würde Kaspers Rat befolgen, die Reihenfolge allerdings ändern:
- Zunächst mit dem Zahnarzt sprechen und darauf hinweisen, daß zwischen Dir und der Praxis kein Vertrag besteht (auf wessen Namen lauten denn Rechnung/Mahnung ?).
Gleichzeitig signalisierst Du aber, daß Du zur Übernahme der Hauptforderung bereit bist und Du vertraglich auch die weiterhin entstehenden Eigenbeteiligungen übernehmen wirst.
Wenn die Praxis nicht mit dem Klammerbeutel gepudert ist, lassen sie sich darauf ein.
Bei meinen Kindern war es so (da die Praxis offensichtlich ähnliche Erfahrungen in Trennungsfamilien gemacht hat), daß die Praxis im Vorwege eine Unterschrift zur Übernahme der Eigenbeteiligung verlangt hat.

<Hier> eine recht interessante rechtliche Einschätzung zu genau diesem Thema (als Empfehlung für behandelnde Ärzte gedacht):

Das Zustandekommen des Behandlungsvertrages hängt deshalb nicht vom Bestehen des elterlichen Sorgerechts des in der Praxis Erschienenen ab. Vielmehr ist derjenige zahlungspflichtig, der den Behandlungsvertrag unterzeichnet hat.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2015 13:30
(@jonas2004)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielen  Vielen  Dank  für eure  Hilfe

Habe eben bei der Praxis  angerufen  lange gesprochen  die lassen sich auf nix ein . Sagten da das ganze jetzt bei dem Anwalt der Praxis  vorliegt und auch vor Gericht  können die nix machen . Ich soll bei denen Anwalt  anrufen und eine Lösung suchen . Kann das ganze ja auch in Raten Bezahlen  , Die Nette  Dame sagte  uns  ist egal wer zahlt hauptsache  jemand zahlt.  tja  so langsam weiss ich nicht mehr weiter . ich versuche das und sehe da weiter.  egal was passiert  muss ich  irgendwie erreichen das  wenn das bezahlt ist  nicht in paar  Wochen oder  Monaten  die nächste  Rechnung ins  Haus  Flattert  und es Heißt  EX  hat keine  Lust  sehe du zu .

Mfg

Jonas 2004


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2015 15:04
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jonas,

worauf Du Dich jedenfalls nicht einlassen solltest:
Übernahme der Gerichts-/Mahngebühren. Auch sollest Du m.E. nicht "einfach so" die Hauptforderung begleichen, nachher wertet das noch jemand als Schuldeingeständnis.

Die Nette  Dame sagte "uns ist egal, wer zahlt, hauptsache jemand zahlt.

... genau das ist der Punkt. Bei KM ist vermutlich nichts zu holen und eine Deinerseitige Verpflichtung sehe ich nicht.

Den Anruf bei der Anwaltspraxis solltest Du noch versuchen.

Ist den Mahnunterlagen ein Behandlungsvertrag beigefügt ? Nicht das da irgendwie "versehentlich" Deine Unterschrift drauf gelandet ist ...

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2015 15:22
(@jonas2004)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich rufe da an 15 Uhr. und  Ist den Mahnunterlagen ein Behandlungsvertrag beigefügt? Nicht das da irgendwie "versehentlich" Deine Unterschrift drauf gelandet ist ...  nein  ist nicht dabei.

Vielen Dank

Jonas2004


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2015 15:35
(@jonas2004)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo 

Habe  bei dem Anwalt angerufen. tja  Frech  Unverschämt . Sagte  zu mir ich soll  bei Gericht eine Schuldeinverständins  machen. danach  Die Zahnarzt kosten zahlen. Gerichtkosten  und Seine  Kosten  sind  Zusammen ca. 600 Euro. wenn ich das nicht mache  Verliere ich das eh  und es wird viel Teurer. ;-(    . Tja  viele  Möglichkeiten habe ich jetzt  nicht  entweder  drauf einlassen und  machen oder doch zum Anwalt und um Recht kämpfen.

Danke  euch allen

Jonas2004


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2015 17:13
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Jonas,
hast du jetzt die Original Rechnung oder nicht?
Gruss Horst


AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2015 17:17
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

.... und hast Du Eine Kopie des Behandlungsplans???

Einen Sc?$%ss würd ich bezahlen, ohne diese Papiere.
Und wenn da nicht mein Name drauf stünde würde ich auch dann nicht bezahlen.

Wo kommen wir denn da hin?!?!


Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2015 17:19
(@jonas2004)
Nicht wegzudenken Registriert

Nein  Habe  ich  nicht  nur das das Schreiben von Anwalt mit Aufstellung  was   zu Zahlen wäre


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2015 17:20




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