Hallo Kasper,
nein, aktuell nicht. Anwalt ist aber dran. Theoretisch ist sie mit ihrem Einkommen und dem nachehelichen Unterhalt abzgl. Arbeitskosten usw. leistungsfähig. Allerdings nur, wenn tatsächlich der nacheheliche Unterhalt mit einbezogen wird und Anwalt meinte, dass diesbezüglich die Rechtsprechung nicht einheitlich gehandhabt wird.
Beste Grüße.
Einkommen ist Einkommen... Da sind die Regelungen für den KU weitaus höher gesteckt.
Es kommt auch die Erwerbsobliegenheit ins Spiel, um den Mindestunterhalt sicherzustellen ... da wird sich die KM irgendwie bewegen müssen.
Aus welchem Grund wird denn nachehelicher Unterhalt gezahlt? Sollte es aufgrund der Betreuung sein, dann kann über diesen auch nachgedacht werden. Sie hat ja jetzt viel mehr Zeit sich um eine Tätigkeit zu kümmern.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Kasper,
sog. Aufstockungsunterhalt zum Ausgleich der ehebedingten Nachteile aufgrund ehemaligem Alleinverdienermodell. Theoretisch hätte sie damals ja auch arbeiten und Karriere machen können und würde dann heute mehr verdienen durch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Das ist nicht passiert und deshalb bin ich da noch einige Jahre zur Aufstockung verpflichtet.
LG