Hallo allen Forumsteilnehmern,
zum Einstand hier meine Geschichte (die sich nicht großartig von den anderen Werdegängen entsorgter Väter unterscheiden wird).
Ich, männlich, 40 Jahre, noch verheiratet (seit 13 Jahre verheiratet, seit 20 Jahre zusammen), zwei Töchter (16 und 11). Klassisches Alleinverdienermodell.
Im November 2011 teilte mir meine Frau mit, dass sie sich von mir trennen und mit den beiden Töchtern in eine andere Stadt ziehen wird, rund 220 Kilometer entfernt. Bis Juli 2012 lebten wir noch zusammen, da ich die Kinder das Schuljahr beenden lassen wollte (u.a. war die Kurze in der 4. Klasse und musste nach Schuljahresende sowieso wechseln. Diese verbleibenden Monate, die meine Frau und ich zusammen wohnten, waren ein Fehler. Hinterher ist man klüger. In dieser Zeit verschlechterte sich unser Verhältnis leider bösartig. Das schlug dann auch auf die Kinder. Meine Frau verbrachte Tag und Nacht fast nur noch im Zimmer meiner großen Tochter. Die Große war immer ein Papa-Kind, aber in dieser Zeit veränderte sich ihr Verhalten mir gegenüber völlig. Sie ging nicht auf Gespräche ein, fixierte sich nur auf die Mutter und grüßte nicht einmal mehr oder sagte Gute Nacht.
Die Kurze hingegen war immer ein Mamakind, wobei sie recht berechnend war, und sie stets zu mir kam, wenn sie einen Wunsch hatte. Um so paradoxer, dass die Kurze den Wunsch äußerte, bei mir wohnen zu bleiben. Sie hatte hier viele Freunde und entschied sich für den Freundeskreis und mit Tränen gegen den Umzug mit Mutti. Wir stellten ihr frei, dass sie später noch zu ihrer Mutter ziehen kann, wenn sie mag, allerdings nach Möglichkeit am Ende eines Schuljahres und nicht unterjährig. Ich arbeite im Außendienst mit einer Monatsarbeitszeit von rund 250 Stunden, entschloss mich aber trotzdem, mich der neuen Aufgabe zu stellen, die alleinige Verantwortung zu übernehmen.
Ende Juli 2012 zog meine Frau mit der großen Tochter weg. Da ursprünglich beide Töchter wegziehen sollten und dies auf größere Entfernung, bat ich meine Frau, eine Umgangsregelung zu vereinbaren und zu fixieren. Bei 220 Km Entfernung geht nun mal nicht auf "Zuruf". Meine Frau blockte das, ich schaltete einen Anwalt ein, doch bevor es zum Gerichtstermin kam, ging das Jugendamt dazwischen und moderierte die Regelung, mit Besuch aller drei Wochen und 14 Tage Sommerferien. Am Auszugstag drückte mir dann meine Frau ein Schreiben ihrer Anwältin in die Hand, in welchem nicht nur die Umgangsregelung außer Kraft gesetzt wurde sondern auch alle finanziellen Forderungen fixiert waren. Das hat mich sehr geärgert, da ich seit Jahresbeginn stetig meine Frau fragte, wie wir die Zukunft finanziell stemmen wollen und immer nur hörte, dass dies "nicht meine Sorge sein sollte". Sie würde sich schon kümmern.
Meine große Tochter hat mich dann Anfang August einmal besucht. Sie fotografierte die ganze Zeit, wie ich die Wohnung (welche mir meine Frau in einem saumäßigen Zustand hinterlassen hatte) wieder hergerichtet hatte und brachte noch eine Inventarliste mit, was Mutter bei Auszug noch vergessen hat. Seitdem habe ich meine große Tochter nicht mehr gesehen. Die Zeit mit der Kurzen habe ich genossen, aber berufsbedingt konnte ich ihr nicht die gewohnte Aufmerksamkeit bieten wie Mutti, die ja immer zuhause gewesen war. Der Knackpunkt kam Herbstferien. Meine Kurze ging für 14 Tage zu ihrer Mutter. Nach 4 Tagen fing sie an, mir böse SMS zu schreiben und am Ende der Ferien wollte sie nicht mehr zurück. Ich redete ihr zu, wenigstens noch das Halbjahr an der Schule zu beenden, hoffte, die Stimmung würde im Kreise ihrer Freunde wieder besser.
Am Sonntagabend kam die Kurze dann zurück und weinte recht doll. Da es spät wurde, schrieb ich ihr für Montag eine Entschuldigung und informierte den Klassenleiter über die relevanten Hintergründe. Am Montag war sie dann scheinbar friedlich und ich ganz dankbar, dass sich die Situation beruhigt hatte. Ein Irrtum. Am Abend klingelte es und es kamen zwei Polizisten die Treppe hoch (m/w). Sie wollten meinen Namen wissen und fragten, ob meine Tochter da wäre. Ich wollte wissen, um was es ging, erfuhr aber zunächst nichts. Der Polizist nahm meine Personalien auf und die Polizistin verschwand längere Zeit bei der Kurzen im Zimmer.
Dann wurde mir mitgeteilt, dass die Kurze geäußert hat, sie würde durch mich sexuell belästigt und daher das Kind sofort in Obhut mitgenommen werden müsste. Die ganzen Konsequenzen des Vorgangs aufzuzählen, würde den Rahmen sprengen. Am Ende wohnte meine Kurze bei ihrer Mutter und ihrer Schwester, die Psychologin fand keine Anhaltspunkte für irgendeine Art Belästigung und ich hörte nie wieder etwas von Jugendamt oder Polizei. Seitdem habe ich die Kurze nur noch einmal gesehen, als sie mit ihrer Mutter hier war, um das Kinderzimmer auszuräumen. Sie sagte nichts, grinste mich nur an, und mir war nur noch elend und nach heulen. Mittlerweile ist der Kontakt zu meinen Kindern völlig abgebrochen, sie reagieren auch nicht auf Briefe, Emails oder SMS.
Obwohl die Kinder mit ihrer Mutter in der gleichen Stadt leben wie meine Eltern, wurde auch der Kontakt zu meinen Eltern völlig eingestellt, deren Briefe nun auch nicht beantwortet wurden, worunter meine herzkranke Mutter sehr leidet, weil sie ihre beiden Enkel sehr vermisst. Es kam nicht einmal eine Nachricht zu Weihnachten, weder zu mir noch zu meinen Eltern, obwohl wir die Kinder eingeladen hatten. Allerdings waren meine Frau und meine Eltern nie so richtig warm miteinander. Mittlerweile befürchte ich, meine Töchter nicht mehr wieder zu sehen, was mich mental sehr belastet.
Mit der Trennung gingen nun auch die ganzen Rechtsstreitigkeiten zwecks finanziellen Regelungen einher, die das Verhältnis zwischen mir und meiner Frau noch verschlechterten. Als Alleinverdiener für 4 Personen kamen wir nie ganz über die Runden, so mussten ab und an die ausgeschöpften Dispositionskredite in Darlehen gewandelt werden. Diese habe ich alleinig unterzeichnet, zu keinem Zeitpunkt wollte die Bank die Unterschrift meiner Frau, da diese ja keinerlei Einkommen hatte. Also lief einiges an Krediten auf.
Ich hatte meiner Frau ursprünglich angeboten, den Regelunterhalt für beide Kinder zu zahlen, mich um die Schuldentilgung zu kümmern und sie sollte sich einen Job suchen. Mir wären dann vom Einkommen abzgl. Altersvorsorge (von der meine Frau ja hälftig profitiert), Schulden und Kindesunterhalt und ohne Berücksichtigung von Werbekosten monatlich rund 900 Euro geblieben. Nach Abtrag der Schulden wäre dann mehr Unterhaltsspielraum gewesen. Meine Frau lehnte dies ab und setzte ganz auf das Familienrecht, welches den Unterhaltsberechtigten gegenüber den Unterhaltspflichtigen deutlich begünstigt.
Der Vergleichstermin beim Familiengericht verlief dann wie ein schlechter Film. Die meisten Unterhaltspflichtigen werden das ja kennen, es wird entgegengesetzt gerechnet wie in ordentlichen Unternehmen. Das Familiengericht setzt die Einnahmen (Einkommen) auf Maximum und die Ausgaben auf Minimum. Unternehmen planen bekanntlich genau umgekehrt. Nun konnte ich viel lernen. Ich habe im Prinzip ein Fixeinkommen. Jedoch hatte ich in den letzten 12 Verdienstnachweisen eine einmalige Bonuszahlung. Diese hatte mein Arbeitgeber allen Mitarbeitern im Außendienst ausgeschüttet zum Ausgleich für Mehraufwendungen, die aus einem Zulieferproblem (Hochwasserkatastrophe in Thailand) entstanden. Die Einmaligkeit dieser Zahlung wurde vom Arbeitgeber explizit bestätigt, was den Familienrichter wiederum nicht interessierte, es floß voll in die Einkommensermittlung ein.
Dann ging es weiter mit dem Firmen-PKW. Ich bin ja im Vertrieb tätig und fahre einen 3er BMW Touring mit privater Nutzung über 1% Regelung. Damit fahre ich im Jahr rund 70.000 Km geschäftlich und 3.000 Km privat. Mein Arbeitgeber verweigert die Herausnahme der 1% Versteuerung/ privaten Nutzung. Dem Gericht wurde vom Arbeitgeber schriftlich bestätigt, dass die 1%Regelung des Firmen-PKW zwingen und alternativlos akzeptiert werden müsste, wenn ich diesen Arbeitsplatz wahrnehmen will. Ein Fahrtenbuch wurde als Methode ausdrücklich nicht akzepziert. So wurde mir der Wagen über die Versteuerung hinaus noch mit zusätzlich 200 Euro pro Monat angerechnet und zusätzlich die Werbekostenpauschale (da keine Fahrtkosten) komplett gestrichen.
In Summe kostet mich das also etwas mehr als 500 Euro pro Monat, also fast doppelt so viel, wie wenn ich alle Privatwege mit dem Taxi erledigen würde. In Sachen Werbekosten bedient sich das Familienrecht sowieso gern beim Finanzrecht und so wurden mir Kosten für Anzüge, Schuhe, Hemden und Reinigung natürlich komplett NICHT angerechnet. Auch hier eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über das geforderte Erscheinungsbild, dies wurde ebenso ignoriert wie die schriftliche Bestätigung, dass ich über ein Home Office und einen Lagerraum für Prospekt- und Werbematerialen verfügen muss und außerdem eine Standortvorgabe des Arbeitgebers einzuhalten habe. Dies war dem Gericht ebenfalls egal, weder konnten hierfür erhöhte Wohnkosten geltend gemacht werden noch schlug sich das in Werbekosten nieder. Die Steuererklärung brachte auch eine Nachvergütung und am Ende wurde mir ein Einkommen konstruiert, welches mehrere hundert Euro über meinem tatsächlichen Nettoauszahlungsbetrag lag.
Dann ging es an die Schulden und meine Frau und ihre Anwältin wollten diesbezüglich nicht einen Cent einkommensmindernd anrechnen, da ich ja allein gezeichnet hatte. Es geht hierbei um mehrere hundert Euro Tilgung pro Monat. Der Richter erkannte am Ende wenigstens 50% einkommensmindernd an, einerseits wenigstens etwas, andererseits muss ich 100% bedienen. Und das, obwohl klar der Nachweis geführt werden konnte, dass die Schulden sämtlichst der Ablösung von Dispositionskrediten dienten und somit komplett in den Lebensunterhalt der Familie eingeflossen sind. Ich habe mit knapp 3.000 Euro netto in Steuerklasse 3 ein recht ansehliches Einkommen.
Nach Abzug der Darlehen, der Altersvorsorge und der Unterhaltszahlungen verblieben mir am Ende 504 Euro pro Monat. Von diesen 504 Euro muss ich meine berufsbedingten Aufwendungen (Home Office, Lager, Business-Kleidung) bestreiten, die in Summe mit etwa 125 Euro zu Buche schlagen. So bleiben mir also jeden Monat von meinem Gehalt privat ganze 380 Euro zur Bezahlung meiner kompletten Lebenshaltungskosten (Miete, Nebenkosten, Strom, Telefon, Nahrung, Kleidung usw.). Meine Frau, die nun auf einmal auch wieder arbeiten kann, hat mit den beiden Töchtern derzeit insgesamt 2000 Euro zur Verfügung, allerdings wohnt sie auch in einer weniger kostenintensiven Stadt. Außerdem ist sie schuldenfrei.
Dazu muss ich Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von fast 4000 Euro begleichen. Ich habe keine finanziellen Rücklagen und musste mir daher das Geld hierfür leihen. Da ich seit 2013 nun Steuerklasse 1 habe und 400 Euro weniger Nettoeinkommen, wollte ich den Unterhalt reduzieren, damit ich nicht ganz auf Null Einkommen falle. Das hat meine Frau natürlich abgelehnt und nun heißt es wieder, vor Gericht zu streiten und noch mehr Kostenm zu produzieren. Zumindest habe ich gelernt, dass es REAL keinen Selbsbehalt für Unterhaltspflichtige gibt.
Es tut mir leid, dass dies ein so endlos langer Roman geworden ist, aber irgendwie will man(n) auch mal mitteilen, was bewegt.
Die mentale Belastung durch die Ignoranz der Kinder in Verbindung mit meinen extenziellen finanziellen und wirtschaftlichen Ängsten in Verbindung mit meiner beruflichen Belastung im Vertrieb setzen mir sehr zu. Ich schlafe nur unregelmäßig, wache nachts mit Schreien auf und habe tagsüber auf der Autobahn immer heftigere Sekundenschlafattacken. Ich selbst habe zwar nichts mehr zu verlieren, aber ich gefährde eventuell andere Verkehrsteilnehmer, deshalb kann es so auch nicht weiter gehen.
Wie habt Ihr solche Situationen gemeistert?
Leerzeilen eingefügt
Hallo,
ganz ehrlich... was hat dein Anwalt dazu beigetragen? Kannte sich dieser mit Familienrecht aus?
Such dir für den nächsten Gang vor Gericht unbedingt einen der sich mit Familienrecht auskennt und beantrage Prozesskostenhilfe. Ich denke schon, dass dich deine Einnahmen - Ausgaben Rechnung dazu berechtigt. Aber auch hierbei wird dir ein vernünftiger Anwalt helfen und dich entsprechend beraten.
Nächste Baustelle sind die Kinder. Bei der Großen sehe ich kaum eine Chance im Moment, aber der Kleinen würde ich das Besuchsrecht trotzdem durchsetzen. Natürlich nur wenn du möchtest. Du kannst nicht hoffen, dass die Kleine von alleine kommt. Das passiert nicht, da hier die Mutter fehlt die sagt, dass sie dich mal besuchen sollte. Hier musst du die ersten Schritte machen und gerade in dem Alter ist dem Kind auch vieles andere wichtiger als Papa.
Was die Finanzen betrifft... wie schätzt du die Lage selbst ein? Bist du die nächsten Jahre in der Lage da selbst raus zu kommen? Wie sieht es mit Aufstockung vom Jobcenter aus? Oder kommt vielleicht sogar eine Privatinsolvenz in betracht? Auch hier sollte dir ein vernünftiger Anwalt zumindest seine Sichtweise erläutern, die du so ausführen kannst, aber nicht musst.
Irgendwie hört sich das alles nach schlechter Beratung an.
Gruß,
Okina
Moin Thoralf.
Ganz üble Geschichte.
Ich finde es in deinem Buchstabenwust gerade nicht aber wie lange ist das Urteil her?
Kannst du noch in Berufung gehen?
Der Frage von Okina nach dem Nutzen deines Anwalts schließe ich mich an.
Dem Rat, beim Jobcenter aufstockendes Hartz4 zu beantragen auch.
Der Insolvenz allerdings nicht.
Die ergibt bei laufendem Unterhalt keinen Sinn.
Aber bitte tu uns und damit dir den Gefallen, ein paar Absätze in deinen Text einzufügen.
Das erhöht die Lesbarkeit und damit die Lesebereitschaft ganz erheblich.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
was mir in dem Gewusel ins Auge fällt:
Mein Arbeitgeber verweigert die Herausnahme der 1% Versteuerung/ privaten Nutzung.
Dein Arbeitgeber kann ja auch nicht einfach mal so eben etwas "herausnehmen". Die einzige Möglichkeit wäre, auf Fahrtenbuchmethode zu wechseln und das muss er nicht akzeptieren.
Allerdings kannst Du für Dich selbst ein Fahrtenbuch führen, damit den korrekten geldwerten Vorteil errechnen und im Rahmen Deiner Steuererklärung den zu hoch veranschlagten Betrag wieder absetzen.
Gruss von der Insel
Hi,
du hast viel zuviele Baustellen auf einmal offen. Und ich würde dir deshalb empfehlen deiner eigenen Gesundheit zuliebe umzudenken.
Aktuell hockst du so richtig in der Sch..... und so wie sich das liest ist das auch sicherlich mitverschuldet durch schlechte Beratung. Wann war dieses haarsträubende Finanzurteil, das war noch Amtsgericht? Vielleicht kannst du dagegen noch vorgehen, oder vielleicht hat sich inzwischen etwas an der Sachlage geändert und du kannst neu dagegen klagen?
Als ersten Schritt würde ich mir an deiner Stelle Hilfe für mich selbst holen. Versuchs bei der Caritas, der Familienberatung, oder ähnlichen Stellen. Du brauchst jemanden der dir hilft den ganzen Kram zu sortieren und durchzusprechen.
Wenn du fix und alle bist, dann ist auch der Gang zum Arzt nicht verkehrt. Eine Krankmeldung für ein paar Wochen hilft erstmal auch schon viel weiter bevor du komplett zusammenkrachst.
Vielleicht kannst du uns verraten welches Amtsgericht bei dir zuständig ist und unter Umständen kann dir in dem Bereich jemand einen guten Anwalt raten. Auf jeden Fall würde ich mir deinem bisherigen Anwalt bei keiner Gerichtsverhandlung mehr auftauchen.
Kopf hoch, auch wenn das grade alles bescheuert ist, es gibt einen Weg aus der Situation - allerdings wird das wohl nicht einfach und du musst erstmal mit umdenken anfangen. Nimm dir Stress und hol dir Hilfe!
LG
Nadda
P.S. Auch ich wäre sehr dankbar über Absätze, das Lesen deines Textes fällt durch diesen kompakten Block unglaublich schwer.
Vielen Dank für die Ratschläge.
Dass sich der Blocksatz bescheiden liest ist mir nach Beitragserstellung auch aufgefallen. Aber entweder gibt es keine Möglichkeit, den Beitrag nachträglich zu editieren oder ich bin zu blöd, diese Funktion zu finden.
Mein Anwalt ist Fachanwalt für Familienrecht und wurde mir speziell empfohlen. Der letzte Gerichtstermin fand Anfang Oktober beim Amtsgericht in Leipzig statt. Die neue Abänderungsklage wird hier bei mir in Braunschweig eingereicht, u.a. auch wegen besagter Änderung meiner Steuerklasse. Entsetzt war ich eher vom Richter, den alle Einwände nicht interessierten. O-Ton: "An was sollen wir uns denn sonst orientieren, wenn nicht an dem Einkommen der letzten 12 Monate. Und da haben Sie eine Zusatzzahlung vom Arbeitgeber bekommen." Letztendlich hat allein diese Einmalzahlung mein veranlagtes Netto-Einkommen gut 200 Euro pro Monat erhöht. Dazu die 50 Euro/ Monat aus der Steuerrückerstattung und die 200 Euro für das Auto. Da werden schonmal 450 Euro vergeben, die garnicht vorhanden sind.
Unter Berücksichtigung des "fiktiv" um 600 Euro erhöhten monatlichen Nettoeinkommen verbleibt mir auf dem Papier ja auch ein Selbstbehalt von 1.300 Euro! Ich stehe auf dem Papier also hervorragend da und müsste mich nicht beschweren. Meint Ihr, Aufstockungsversuch beim Jobcenter macht trotzdem Sinn?
Real sind es ja nur 850 Euro, da ja 450 Euro garnicht da sind. Die Schuldentilgung beläuft sich auf rund 1000 Euro im Monat, 500 wurden unterhaltsmindernd anerkannt, die anderen 500 sind mein Problem und ich versuche, teils mit Erfolg, hier umzuschichten, also die Laufzeiten zu verlängern und die Raten zu verkleinern, was sich die Bank natürlich bezahlen lässt.
Die Rechnung des Familiengericht war also wie folgt:
3.350 Euro (fiktives) Monatseinkommen
- 450 Euro Altersvorsorge (voll anerkannt, da die Hälfte hiervon ja sowieso meine Frau bekommt im Rahmen des Versorgungsausgleiches)
- 500 Euro anerkannte Schuldentilgung
- 1100 Euro Unterhalt (Trennungs - und Kindesunterhalt)
= 1.300 Euro Selbsbehalt
Die "richtige Rechnung" ausgehend von 2.900 Euro ergibt 850 Euro Selbstbehalt, abzgl. weiterer 500 Euro Schuldentilgung, die nicht mindernd anerkannt wurden (und die ich derzeit zu strecken versuche). Wenn mir aber zu wenig gelassen wird, bekomme ich die Tilgung nicht hin, wie auch.
Ab 2013 beträgt nun mit Steuerklasse 1 mein Nettoeinkommen noch 2.500 Euro. Da ich ja derzeit offiziell 1300 Euro zur Verfügung habe, hat das Familiengericht ja "noch Luft" nach unten und mir geht der Arsch auf Grundeis, dass die einer Unterhaltsreduzierung deshalb nicht zustimmen. Alles verzwackt!
Meine Frau hat an Unterhalt und Kindergeld also etwas mehr als 1.300 Euro zur Verfügung und trägt noch knapp 700 Euro mit eigener Erwerbstätigkeit bei.
In Sachen Umgangsrecht höre ich im Bekanntenkreis immer nur den Kommentar, dass eine zwangsweise Durchsetzung keinen Sinn macht, wenn die Kinder nicht wollen. Gerade bei der Kurzen warnen alle vor der Situation, wenn das Thema mit der sexuellen Belästigung wieder aufgenommen wird. Die Kurze hat ja mitbekommen, was das für einen Wirbel nach sich gezogen hat und somit die Möglichkeit, dieses Mittel immer einzusetzen, wenn ihr etwas nicht passt.
Zu dem Thema noch erläuternd, es gab drei Vorwürfe:
- Kind muss mit bei mir im Schlafzimmer schlafen
- Papa läuft nackt in der Wohnung herum
- Papa kommt ins Bad, wenn Kind duscht und Kind fühlt sich gestört
Die Kurze hat schon immer sehr gern bei uns im Schlafzimmer geschlafen. Wir haben da zwei Betten nebeneinander stehen, jeweils 1,20m breit. Die Kurze schlief häufig im Bett der Mutter. Ich habe sie hierzu zu keiner Zeit aufgefordert oder gar gezwungen. Die Kurze hatte selbst ein schönes Zimmer mit tollem Hochbett.
Ich laufe auch nicht nackt durch die ganze Wohnung. Lediglich wenn ich vom Duschen aus dem Bad komme laufe ich nackt ins Schlafzimmer, wo mein Kleiderschrank steht, um mich dort anzukleiden. Jedoch war die Kurze meist schon in der Schule, wenn ich mich fertig gemacht habe. Genauso wenig war ich im Bad, wenn sie darin war. Das Bad ist von innen verschließbar, außerdem hat es nur etwa die Größe einer "Sanitär-Nasszelle", im Osten sicher noch ein Begriff. Lediglich, wenn die Kurze gerufen hat, dass sie noch irgendetwas braucht, kam ich mit ins Bad. Das Thema kochte auch erst auf, als meine Frau sich getrennt hatte und noch bei mir wohnte und es dann von einen Tag auf den anderen lautstark dramatisierte, wenn sie mich aus Versehen nochmal nackt gesehen hatte.
Mein Arbeitgeber ist sehr korrekt und hat mir im Rahmen der Möglichkeit sehr zu helfen versucht, indem er mir wichtige Tatsachen schriftlich zur Vorlage beim Gericht bestätigt hat. Deshalb mag ich meinen Arbeitgeber momentan auch nicht hängen lassen. Unser Vertrieb läuft sehr personengebunden und wenn Du als Außendienst einige Zeit nicht da bist, wackeln die Kunden.
Die ganzen Beratungstipps aber werde ich mir zu Herzen nehmen. Vielen Dank nochmal.
Hi,
dies hier:
Zu dem Thema noch erläuternd, es gab drei Vorwürfe:
- Kind muss mit bei mir im Schlafzimmer schlafen
- Papa läuft nackt in der Wohnung herum
- Papa kommt ins Bad, wenn Kind duscht und Kind fühlt sich gestört
möchte ich gerne nochmal aufgreifen, eventuell auch, bei Bedarf in einem anderen Faden?
Also, wenn ich das jetzt auf mich persönlich beziehe: Meine Tochter muss bei mir im Schlafzimmer schlafen, ok sie ist noch unter 2, trotzdem "muss" sie. Und auch meine Söhne schlafen hin und wieder (z.B. wenn einer krank ist oder mies geträumt hat) in meinem Bett.
Und ja, ich laufe nackt durch meine Wohnung, z.B. wenn ich aus der Dusche komme, sorry, das finde ich sowas von normal. Wäre es nicht erschreckend, wenn Kinder überhaupt niemals ihre Eltern nackt sehen?
Und wenn ich in der Badewanne liege kommt ständig eines der Kinder ins Bad gerannt und braucht "schnell mal was". Genauso normal nehmen meine Jungs es mich zu rufen wenn sie grade mal in der Wanne liegen und irgend eine Frage haben, oder irgend einen Gegenstand brauchen.
Klar, irgendwann kommt ein Alter in dem man vielleicht gerne allein im Bad wäre, aber dann kann deine Tochter immerhin absperren - was hier schonmal nie möglich sein wird.
Ich frage mich gerade ob meine Vorstellung von der Normalität abweicht, oder ob die ganze Sache nicht einfach an den Haaren herbeigezogen wurde ohne jeglichen Hintergrund. Ehrlich gesagt frage ich mich wie man mit solchen "Vorwürfen" überhaupt jemanden findet der einem zuhört und hierrauf noch reagiert.
LG
Nadda
Bei ALG2 interessiert nur dein tatsächliches Einkommen nach Unterhaltszahlung.
Da könnten allerderdings die Kredite zu einem Problem werden.
Einen Versuch ist es aber wert und du darfst auch nicht sofort augeben wenn die erstmal nein sagen. Die neigen nämlich auch zum Betrug an ihren Kunden.
Hol dir mal die Anträge aus dem Netz und fülle sie und gib sie ab.
Bei Fragen kommst du wieder.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
sind Mutter und Kind denn auch nach Braunschweig gezogen oder wie kommst Du auf diesen Gerichtsstand?
Die Einmalzahlung hätte man, wenn sie tatsächlich begründbar absolut einmalig ist, auf drei Jahre umlegen können. Sicher wäre das aber nicht gewesen. Und Du solltest bitte nicht von "fiktivem" Einkommen sprechen. Das ist nochmal ein ganz anderes Kaliber. Ok, da sie inzwischen ja wohl mehr als 12 Monate zurückliegt, sollte sie künftig nicht mehr ins Gewicht fallen.
Für das Auto ist mindestens der tatsächliche Vorteil anzusetzen. Also wenn Du 3.000 Kilometer im Jahr fährst, wären das 75,- monatlich. Da das Gericht so etwas natürlich nicht kontrollieren kann, wird gerne der pauschale geldwerte Vorteil genommen. Irgendwomit muss man ja rechnen. Ein Fahrtenbuch, das vom Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung anerkannt wurde, hätte da schon ganz anderes Gewicht.
BTW, wenn der pauschale gwV bei 200,- liegt, dann musst Du bei dem Auto ja auch eine Eigenbeteiligung von etwa 250,- monatlich leisten? Sind die unter den Tisch gefallen?
Wie schaut es mit der Steuererstattung in 2012 aus?
Bezüglich der ehebedingten Schulden könnte eine Berücksichtigung beim Kindesunterhalt insgesamt fraglich sein, beim Trennungsunterhalt sähe ich allerdings eine volle Anrechnung.
Nach Beantwortung der Fragen müsstest Du schon fast in der Lage sein, eine best/worst-case Rechnung selbst zu eröffnen.
Gruss von der Insel
Willkommen hier Thoralf
Das kommt mir auch bekannt vor .
Nur bei mir gab es auch ein Trennungsscheidungs folgevereinbarung die meine Ex kaput gemacht hat!!
Es ist immer wieder so das der Hass und der Neid eine große rolle spielt wer was hat usw.
Ich habe mich krank schreiben lassen um zu überleben.
Und auch sport ist wichtig um auf andere gedanken zu kommen.
Viel kraft Don
Der Insolvenz allerdings nicht.
Die ergibt bei laufendem Unterhalt keinen Sinn.
Hier gehts auch eher um die Schulden. Die Höhe wurde ja nicht genannt, aber 1000 Euro Abzahlung im Monat lassen ja doch einiges vermuten.
Hätte er dann wegen dem Unterhalt nicht auch eine höhere Pfändungsgrenze?
Gruß,
Okina
Ich bin in diesem Thema nicht so richtig sattelfest, nur soweit ich weiß, funktioniert die Inso nur, wenn keine neuen Schulden dazu kommen.
Das ist aber überzogenen Unterhaltsforderungen nicht möglich.
So könnte man am Ende des Insoverfahrens mehr Schulden haben als am Anfang.
Sich das stattdessen vom Staat erstatten zu lassen, halte ich für sinnvoller.
Auch wegen der Befriedigung, dem Richter einen seiner Finger zeigen zu können
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Herzlichen Dank nochmals für die vielen Antworten, Ratschläge und guten Wünsche.
@nadda
Ich sehe das genauso wie Du. Mit etwas Sarkasmus könnte ich sagen, dass nur ein Heckenschütze selbst hinter jeder Hecke einen Schützen vermutet. Problem bei mir war, dass die Kurze selbst über ihr Mobiltelefon bei der 110 angerufen hat. Dadurch bekam die Sache sofort eine andere Gewichtung. Da die Polizisten natürlich nicht sofort entscheiden können, ob ein Kind wirklich in Gefahr ist, habe ich vollumfänglich Verständnis für den automatisierten Ablauf, der nun einmal beinhaltet, dass Kind aus der "Gefahrenzone" zu bringen. Kein Verständnis hingegen habe ich, wenn ich am kommenden Morgen das Jugendamt anrufe und mir die Mitarbeiterin sagt - ohne dass bis dahin jemand mit dem Kind gesprochen hatte, es gab einzig die Kurzaussage bei der Polizei - dass das Kind natürlich nicht mehr zu mir in die Wohnung zurück könne. Kein Verständnis habe ich, wenn ich danach frage, wann sich schnellstmöglich ein Kinder- und Jugendpsychologe der Sache annimmt und mir gesagt wird, dies wäre nicht geplant, da die Mitarbeiter vom Jugendamt hinreichend qualifiziert wären. Kein Verständnis habe ich, wenn der Unschuldsgrundsatz sofort außer Kraft gesetzt wird und kein bißchen darauf eingegangen wird, dass das Kind eine schwere Trennungsituation durchmacht und gerade von einem zweiwöchigen, emotional geladenen, Aufenthalt beim anderen Elternteil zurück gekommen ist. Ich war beim Jugendamt aber hartnäckig am Ball und konnte erreichen, dass mehrere Tage später eine Fachpsychologin hinzu gezogen wurde. Diese hatte ein einziges längeres Gespräch mit meiner Tochter, fand keine Ansätze für eine Belästigung und empfahl eine Therapie für das Kind zur Verarbeitung des emotionalen Trennungskonfliktes. Die Psychologin hätte gern noch weitere Termine gemacht, aber in der Zwischenzeit wechselte die Kurze zur Mama und damit war die Sache für das Jugendamt erledigt und ich habe weder von dort noch von der Polizei jemals wieder etwas gehört.
@Inselreif
Wir sind berufsbedingt vor gut 8 Jahren von Leipzig nach Braunschweig gezogen. Meine Frau ist nach der Trennung im Sommer wieder zurück nach Leipzig gezogen, mittlerweile mit beiden Mädels. Ich bin berufsbedingt leider an Braunschweig gebunden und deshalb hier geblieben. Die Unterhaltsverhandlung in Leipzig war im Oktober, die Abänderungsklage bzgl. des Trennungsunterhaltes reicht mein Anwalt aber in Braunschweig ein, wenn ich da nichts falsch verstanden habe.
Die private Nutzung des Firmen-PKW bezahle ich quasi in drei Teilen.
- Versteuerung als geldwerter Vorteil
- 200 Euro Aufschlag auf mein Nettoeinkommen
- Wegfall der Werbekostenpauschale, da ich keine Fahrtkosten zur Arbeit habe
@Don
Sport muss ich wieder anfangen, da hast Du recht. Habe leider vor rund 8-9 Monaten aufgehört, da ich durch die ganze Situation lustlos und demotiviert war. Ich habe schon einen bewegungsarmen Job, wo ich nur im Auto oder beim Kunden sitze. Dazu stopfe ich mir nur noch die allerbilligsten Lebensmittel rein. Am Wochenende habe ich auf einer Messe einen Ex-Kollegen getroffen, den ich ein Jahr nicht gesehen hatte. Der schaute mich nur entsetzt an, sprach etwas von mindestens 20 angefressenen Kilos, die er bei mir sehen würde und dass ich optisch vom Athleten zum Teddybär mutiert wäre. Real sind es natürlich deutlich weniger Mehrkilos, denn was ich an Fett aufgebaut habe, habe ich ja gleichzeitig an Muskelmasse abgebaut. 😉
@Beppo
Ja, die Privatinsolvenz will ich vermeiden. Aber man muss mir halt die Möglichkeit lassen, Schulden zu bedienen. Insgesamt ist der Schuldenstand ja nicht dramatisch hoch, jetzt vielleicht noch insgesamt ca. 12.000 Euro, ich habe nur halt immer kurze Laufzeiten mit hohen Raten gewählt. Deshalb versuche ich derzeit umzuschichten. Wenn das jedoch dazu führt, dass das Familiengericht meint, wenn ich weniger Schulden pro Monat abbezahle, könnte ich dafür noch mehr Unterhalt zahlen, bringt das ganze natürlich überhaupt nichts. Außerdem werten mich die Banken jetzt völlig anders, seit sie wissen, dass ich unterhaltsverpflichtet bin. Da gehen die Kreditsachen nicht mehr so ungezwungen leicht über die Bühne ...
die Abänderungsklage bzgl. des Trennungsunterhaltes reicht mein Anwalt aber in Braunschweig ein, wenn ich da nichts falsch verstanden habe.
Ja, das passt. Abänderung KU wäre allerdings wieder in Leipzig.
Gruss von der Insel
Hallo Thoralf
du bist 40 Jahre alt gerade an der Grenze wo es noch möglich sein sollte ein neues Leben zu beginnen. Hart gesagt du mußt weg ins Ausland, verschwinden ohne Spuren zu hinterlassen. Hast du einen einigermaßen Beruf wäre die Schweiz meine Nummer 1 auf der Liste.
Ich weiß das das hier im Forum nicht gerne gelesen wird. :exclam: Aber reflektieren wir mal die Chancen hier in der BRD. Wie du schon gemerkt hast besteht eine leichte Tendenz Richtung EXE. Mit diesen Zahlen die du hier genannt hast wirst du nicht lange " überleben " ist wörtlich zu nehmen. Selbst nach mehreren Gerichtsverfahren wird die Summe nicht soweit runtergehen das ein normales Leben wie du es gewöhnt bist möglich ist. Weiterhin wird das Geld welches du eventuell nach weiteren Gerichtsverfahren weniger bezahlst, von deinen Anwälten und den Gerichtskosten um ein vielfaches wieder aufgefressen. ;(
Ich weiß ich zeichne die Zukunft in sehr schwarzen Farben, aber wenn du dich hier im Forum umhörst wirst du feststellen das viele Geschiedene eine neue Partnerin und eventuell wieder Kinder an ihrer Seite haben, aber dazu verdammt sind am äusersten Finanziellen Limit zu Leben ohne die geringste Aussicht auf Besserung. Jeder Arbeitslose oder Harzler hat es besser. Wer nicht Arbeitet oder nichts hat bei dem laufen alle Versuche Geld zu ziehen ins leere.
Ist eine Lösung aus einer anderen Perspektive, mal drüber nachdenken schadet nichts.
Grüße Kasawumbu
Hallo Kasawumbu,
gern gelesen hin oder her, es ist sicher legitim, alle Optionen abzuwägen. Wenn deutsches Familienrecht einzig und allein darauf aufbaut, ausschließlich das Wohlergehen und die Rechte von Unterhaltsberechtigten abzusichern ohne jegliche Rücksichtnahme auf die Unterhaltspflichtigen; wenn deutsches Unterhaltsrecht es in der Praxis für legitim erachtet, Unterhaltspflichtigen eine Existenz weit unterhalb der Sozialhilfe zuzugestehen; wenn deutsches Unterhaltsrecht die Rolle des Vaters lediglich als Zahlvater definiert; dann ist es meiner Meinung nach moralisch auch absolut vertretbar, dem deutschen Unterhaltsrecht den nackten Po zu zeigen, zum Beispiel mit einer dauerhaften Verabschiedung.
Aber noch habe ich ja die Hoffnung ja nicht aufgegeben und glaube an das Gute. 😉
Mit den Harzlern hast Du recht, die, welche ich kenne, haben alle ein Flachbildschirm daheim und ein Smartphone in der Tasche. Da werde ich mit meinem Röhren-TV und meinem Nokia 6230i nur müde ausgelacht.
Moin Thoralf,
dann ist es meiner Meinung nach moralisch auch absolut vertretbar, dem deutschen Unterhaltsrecht den nackten Po zu zeigen, zum Beispiel mit einer dauerhaften Verabschiedung.
das muss man schon mögen - und die sonstigen Konsequenzen kennen. Der "Rat" von @kasawumbu, sich in die Schweiz zu verdünnisieren, stellt sich dort bereits bei der ersten Gehaltspfändung als nicht besonders gut heraus (mal abgesehen davon, dass die Schweizer ihre Aufenthaltsbewilligungen recht restriktiv handhaben und schnell widerrufen).
Man muss Europa schon verlassen, wenn man dem deutschen Unterhaltsrecht dauerhaft den Mittelfinger zeigen will; Asien und Südamerika bieten sich an. Allerdings ohne den zuhause gewohnten Job und die gewohnte Bezahlung, ohne die vertrauten Sozialleistungen wie Kranken-, Renten und Arbeitslosenversicherung oder Hartz4: Wer dort durch's Netz fällt, landet auf dem harten Boden der Realität.
Hinzu kommt: Man ist dort immer "der Ausländer" ohne soziales Netzwerk; vor allem ohne profunde lokale Sprachkenntnisse (nein, "ich kann Englisch" sind keine). Besuche in der alten Heimat sollte man sich eher schenken, und nicht zuletzt gibt man der Ex damit unwidersprochen die Deutungshoheit über sein eigenes Verhalten; sinngemäss beispielsweise "Euer Vater ist ein Feigling und Geizkragen, um ein paar Kröten für Euch zu sparen, hat er sich ins Ausland verdünnisiert."
Viele von uns hatten schon mal solche Gedanken; bei genauerer Betrachtung erweisen sie sich aber als pubertäre Kraftmeierei: Die vorgenannten Nachteile hat man jahre- oder gar lebenslang; das "gute Gefühl", es der Ex oder dem deutschen Staat gezeigt zu haben, ist dagegen nach wenigen Wochen weg. Ich persönlich würde das nicht für ein "besseres Leben" halten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Thoralf,
ich hab dir mal eine PN geschickt wegen Umschuldung.
Ich denke mal öffentlich darf ich hier keine Banken nennen 😉
Gruß,
Okina
Hallo Okina,
entweder stehe ich mit der Technik auf Kriegsfuß oder die PN ist nicht angekommen.
Hallo Martin,
von der praktischen Umsetzung hast Du recht. In der Theorie käme für mich sowieso nur der Iran in Frage, ich kann ganz gut mit den Persern.
Aber natürlich will ich mir nicht die Möglichkeit verbauen, meine Kinder wiederzusehen und außerdem sind meine Eltern gesundheitlich schwer angeschlagen und die haben niemanden außer mich und bauen auf meine Unterstützung. Von daher kann ich auch nicht wirklich weg. Aber das viele Väter schon einmal daran gedacht haben, glaube ich gern.
Ende März neuer Unterhaltstermin.
Hauptaufhänger ist die Änderung der Steuerklasse von III auf I ab Januar 2013 und damit eine Verminderung des Nettoeinkommens um 400 Euro.
Außerdem strebe ich die Änderung der Berechnungsbasis an. Ich möchte nicht, dass die einmalige Bonuszahlung aus 2012 mein Einkommen weiterhin verfälscht. Ich habe vom Arbeitgeber eine ausdrückliche schriftliche Bescheinigung, dass ich keine weiteren Boni erhalte und mittlerweile 9 monatliche Einkommensnachweise am Stück, die das untermauern. Mal sehen, ob der Richter das zur Kenntnis nimmt oder wieder einfach darüber hinweg sieht.
Außerdem habe ich nochmals die hohe Anrechnung der privaten Nutzung des Firmen-PKW bemängelt. Arbeitgeber hat schriftlich eineindeutig bescheinigt:
- PKW ist ein Betriebsmittel und gehört zwingend zum Arbeitsvertrag
- es gibt keine Wahlmöglichkeit zwischen 1%-Versteuerung und Fahrtenbuch, die 1%-Regelung ist zwingend und alternativlos
Seit Jahresbeginn führe ich nebenbei trotzdem ein Fahrtenbuch, um die Aufteilung geschäftlicher und privater Kilometer zu dokumentieren. Es ist ersichtbar, dass meine private Nutzung bei 5% liegt, 95% sind reine Dienstfahrten.
Aus meiner Sicht werde ich daher mit einem extra Betragsaufschlag (angenommener Einkommensvorteil) über die Versteuerung hinaus unverhältnismäßig belastet und möchte diesen Betrag mindern.
Weiterhin möchte ich nochmals das Thema Home-Office und Mietkosten angehen.
Arbeitgeber hat bescheinigt, dass ich eine zwingende Standortpräsenz im Vertriebsgebiet haben und über einen Büroraum inkl. Lager verfügen muss.
Mein Arbeitgeber hat mich echt unterstützt, was nicht leicht ist, in einem verkrustetn Weltkonzern.
Im Schreiben vom Gericht steht bereits, dass eine erneute Disskussion über Nutzungsvorteil des Firmen-PKW sowie über Home Office als nicht zielführend erachtet wird.
Ich versuche es trotzdem.
Etwas Daumendrücken kann ich gebrauchen und würde mich freuen.
vg.