Dramatische Trennun...
 
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Dramatische Trennung

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 coco
(@coco)
Rege dabei Registriert

Hi Ihr,

bei uns ist es ähnlich.
Mein Freund hat in 2001 noch das komplette Haus bezahlt, sie aber das Baugeld kassiert. Bei allen kleinsten Berechnungen gegen uns taucht das bei ihr als zusätzliches Einkommen nicht auf. Ihr Anwalt nimmt da auch nie Stellung zu wenn unser Anwalt es anmahnt.

Genauso mit dem Finanzamt. Da sie alleine veranlagt hat, hat sie Geld wiederbekommen, wir das doppelte bezahlt. Bei uns wirkt sich das nicht mindernd aus und bei ihr nicht als mehr Einkommen. Sie unterschreibt auch nie die Anlage U für den Unterhalt.

Ich hoffe das ein Richter das alles mal erkennt wenn es so weit ist. Es macht einen echt wütend.
Jetzt hat sich die Steuerreform auf das Gehalt meines Freundes ausgewirkt. Er bekommt ca. 20 Euro mehr. Gleich wurde eine neue Klage im laufen Unterhaltsstreit eingereicht, Neuberechnung. Sie will die, lasst mich nicht lügen, 4 Euro mehr?, jetzt natürlich noch obendrauf zu letzten Klage.

Ach Ohri, es ist wirklich schwer und müßig alles nachzuhalten, zu belegen, zu bescheinigen. Der gegnerische Anwalt macht alles nieder. Die Post von ihm musst du nicht als Gesetz oder bindend sehen, aber ich kenne das, es haut einen erst einmal um.

Gruß,
Coco


AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2004 14:28
(@bigbaer)

nur, wenn er das komplette Haus bezahlt hat, ich nehme an sie wohnte drin, reduziert das den Unterhalt. Wenn nicht, klagen!

Das Baugeld dient zweckgebunden der Abzahlung des Hauses. Wenn sie nicht abbezahlt, ist es Einkommen. Wenn nicht, klagen!

Wenn sie alleine veranlagt, hat dein Freund das auch gemacht. Der Nachteil ist durch das Realplitting halbwegs wettzumachen. Die Anlage U MUSS unterschrieben werden. Wenn nicht, klagen!

Da sie scheint's in Trennung leben hat sie ein Recht auf diese 4€. Lächelt drüber. Wieso muss sie klagen?

Ein RA lebt von dieser Arbeit. Ist doch schön wenn man es mit fleissigen RAs zu tun hat. Das Nachhalten ist ekelhaft, hier lobt sich eine gute Ordnung. Aber irgendwann ist das vorbei......

Übrigens, Gelder die ihr heute anmahnt und erst später bekommt werden im Allgemeinen mit 5% über den Basiszinssatz gezahlt. Freut Euch also über jede Zahlung die später kommt, ein besseres Sparbuch gibt es nicht. Dagegen würde ich es mir höchstens zweimal überlegen rechte Zahlungen zu verweigern. Vor allem in der Trennungszeit ist das ziemlich dumm.


AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2004 14:43
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Eigenheimzulage ist an die Bedingung der Selbstnutzung geknüpft und in der Höhe von Familienstand und Anzahl Kinder abhängig.

Das Baugeld dient zweckgebunden der Abzahlung des Hauses

Falsch. Die Eigenheimzulage wird objektbezogen und nicht zweckgebunden vom Staat als Zuschuss/Subvention geleistet. Damit ist es Einkommen. Wird es gem. Tilgungsplan als Abtrag eingesetzt, ist es eine Null-Rechnung.

Da sie scheint's in Trennung leben hat sie ein Recht auf diese 4€.

So wie es verstanden habe, ist die Klage bereits abgeschlossen und sie begehrt in einer neuen Klage diese Erhöhung. Das wäre dann nicht rechtens, da die 10% Einkommensveränderung nicht erreicht sind.

Die Anlage U MUSS unterschrieben werden. Wenn nicht, klagen!

Yep. Eine Möglichkeit ist auch, den erlittenen Steuernachteil wegen nicht unterschriebener Anlage U einkommensmindern einzubringen. Bezüglich der Grundthematik verweise ich auf diesen Aufsatz.

@OHRI
Klar, die Forderungen der Gegenseite sind immer höher als nach objektiver Würdigung angemessen ist. Reduzieren können sie im lfd. Verfahren ja immer noch. Lass dich davon nicht beirren. Du solltest für den Unterhaltsprozess, er ist wohl unvermeidlich, darauf achten, dass dieser ab 01/2005 an dein dann geringeres Netto angepasst wird. Lass dir hierzu von deinem AG eine Lohnberechnung mit StKl. 1 ausstellen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2004 14:58
 coco
(@coco)
Rege dabei Registriert

Hi Deep,

wir haben noch keinen Gerichtsbeschluss. Die Scheidung mit all diesen Sachen wurde ja immer wieder verschoben. Sie klagt nur alles ein. Jede Veränderung gleich wieder neu.
Ihr Anwalt muss wirklich nichts besseres zu tun haben. Naja, aber was ihr zusteht soll sie bekommen. Es wird nur leider immer in allen Schreiben vergessen, was schon gezahlt wurde (wie eben beschrieben).
Deep, kannst du mir kurz was zu "freiwillige Leistung" sagen?
Folgendes: Da der Unterhalt ja noch nicht geklärt ist zahlt mein Freund seit drei Jahren 150 Euro sie (Kinder ist geklärt). Jetzt kommt der Anwalt immer mit seinen Forderungen (Altersvorsorgegeld, EU) + diese 150 "freiwillige Leistung". Was soll das? Das ist doch nicht freiwillig.

Danke.

Coco


AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2004 15:14
 coco
(@coco)
Rege dabei Registriert

da steht nur Unterhalt Monat... drauf.
Nix freiwillig.
Oh es ist schon anstrengend worauf man alles achten muss.

OLG Hamm, unser Gebiet. Das mit dem Einkommenzurechnung interessiert mich.

Coco


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Geschrieben : 26.03.2004 15:43
 OHRI
(@ohri)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo

nachdem es jetzt für ein paar Wochen ruhig war kam gestern wieder Post von der RA meiner Frau ins Haus.

Nachdem ich nur einen gekürzten Unterhalt (75% = 422 Euro) für die Kinder bezahle plus der Kreditrate für das Haus (541 Euro), das sie mit den Kindern bewohnt wird ihre Anwältin nächste Woche Klage wegen Unterhalt einreichen. Ich habe keine Ahnung was hier auf mich zukommt.

Ich habe meinen Anwalt gefragt, ob ich nicht lieber den vollen KU überweisen soll, obwohl ich damit unter meinen Selbstbehalt komme. Er sagte mir jedoch ich solle es bei dem gekürzten Unterhalt belassen. Laut meiner Rechnung hat meine Frau monatlich ca. 1.750 Euro zur Verfügung und muss keine Miete bezahlen. Mir bleiben momentan 840 Euro zum Leben.

Die Forderung der Gegenseite lautet jedoch auf 1.220 Euro KU + EU. Was mit der Hausrate passiert ist unklar, denn die Bank wird mich nicht aus der Außenhaftung entlassen. Die Berechnung des Unterhalts erfolgte jedoch meiner Ansicht nach auf Basis Steuerklasse 3 +5 und nicht auf der aktuellen Stkl. 1 +2.

Bin mal gespannt was kommt.

Viele Grüße Peter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2004 12:18
(@scorpio)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Peter,

seid ihr beide Eigentümer des Hauses, oder nur einer von euch? Vom KU kannst du keinen Abzug wegen der Raumnutzung machen. beim EU jedoch schon. Hast du das berücksichtigt?

Das mit der Klage ist normal, darauf bauen alle Anwälte der Frauen als Druckmittel. Ich hatte schon ´ne Strafanzeige, das ist dann der nächste Schritt.

Schöne Grüße
Uwe


AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2004 15:51
(@Melly)

Hallo Peter,

also ich würd mir da auch erstmal keine sorgen machen was die Klage betrifft.
Vor Gericht kommen ja dann alle Gehälter auf den Tisch und sollte sie da was verschweigen, könnte sie den unterhalt verwirklichen.
Man kann Dir nicht mehr nehmen als Du hast und es muß Dir immer der Selbstbehalt bleiben.
Frauen sind dazu veranlagt immer mehr zu fordern als ihnen zusteht, kenn ich ja selbst von der Ex meines Mannes.
Vielleicht kommt es bei Dir dann auch so wie bei uns, sie erreicht dann genau das Gegenteil von dem was sie immer will, bei uns war es so 😀
Das dämpft sicher auch, wenn sie verliert.
Du kannst ja beweisen, daß Du für Auto und Baukredit aufkommst, also da mußt Du keine Sorge haben.
Die Richter werden sich dann schon selbst ein Bild machen und dann auch das Urteil so fällen.
Weiterhin viel Kraft und Stärke
LG Melly


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Geschrieben : 04.05.2004 16:22
(@micmac)

Hallo Leidgenosse !
Also, ich habe heute um 10.00 Uhr einen Termin bei der Schuldnerberatung. Ich bewohne die gemeinsame ETW und die Kredite aus einer Firma stehen ebenfalls noch offen. Die Verbindlichkeiten belaufen sich auf ca. 150000 €, dazu noch die ETW für 165000 €.
Beim Finanzamt erhielt ich die Auskunft: 10000 € Steuerschuld ... meine Ex machte das Büro. Dazu noch offene Rechnungen von nochmals ca. 5000 €.
Ich sitze hier und kämpfe mich durch, habe viele Telefonate geführt. Tenor von allen: "Gehen sie in das Insolvenzverfahren".
Der pfändbare Freibetrag liegt bei 840 €. Es wird aber dagegen gerechnet, wieviele Personen unterhaltsberechtigt sind. Dieser Unterhaltbetrag wird aufgerechnet, also bei zwei Kinder in deinem Alter ca. 600 €. Somit kommen wir auf 1440 €. Bezahlst du noch einen Kredit o.ä. der in der Ehezeit aufgenommen wurde, dann wird auch dieser angerechnet. Würde ein Kind noch zu Dir ziehen, erhöht sich deine Pfändungsgrenze.
Bei mir ist es so, dass ich derzeit keine Unterhaltszahlung leisten kann und der Staat in Vorkasse tritt. Der macht das aber auch nicht lange und prüft seinerseits immer wieder, ob die Ex arbeiten gehen kann, aber auch wie es bei Dir finanziell aussieht.
Nach 7 Jahren ist man(n), wenn man(n) sich an die Regeln hält --schuldenfrei--.
Es sind harte 7 Jahre sagt man, aber du bist einem Sozialhilfeempfänger gleichgestellt und bekommst auch Zuwendungen vom Sozialamt.
Rechne Dir mal aus, wie lange Du bezahlst um deinen Kredit mit deiner Arbeitskraft ab zu bezahlen. Was ist wenn Du krank wirst ? Wer bezahlt weiter ?
Übrigens, die von der Bank waren die coolsten ! Wenn ich drei Folgemonate nicht bezahle, wird die Wohnung zwangsversteigert ... der Hinweis von dem Sachbearbeiter ... für wieviel kann ihnen im Insolvenzverfahren ja egal sein. Wir holen uns das Geld, da wo es geht !

Ich kenne die Gedanken, dass alles ist doch unnötig, es muß doch nicht sein ....
Aber lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

[Editiert am 5/5/2004 von micmac]


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2004 10:52
 OHRI
(@ohri)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

von einer privaten Isolvenz bin ich noch ein gutes Stück entfernt (denke ich zumindest) Die Schulden für unsere gemeinsame Wohnung, welche von meiner Frau und meinen Kindern bewohnt wird, sind überschaubar und meiner Meinung auch von ihr alleine abzahlbar. Miete würde sie wo anders genauso viel bezahlen. Ich denke aber, dass mich die Bank nicht aus der Außenhaftung entlässt, wenn sie die Wohnung übernimmt. Wir haben, bevor wir die Wohnung gekauft haben einen Vertrag beim Notar unterschrieben in dem quasi geschrieben steht, dass im Falle einer Scheidung die Wohnung an Sie fällt, sie jedoch im Gegenzug dafür die restlichen Schulden alleine übernehmen muss. Dumm wäre nur, wenn das Haus Ihr gehört, sie dann die Zahlungen einstellt und die Bank dann zu mir kommt und ich für eine Wohnung bezahlen muss, die mir nicht gehört.

Ich habe auch einen Vorschlag zur Hausratsteilung gemacht und nur ein paar wenige Dinge für mich in Anspruch genommen (ca 15% vom Gesamtwert). Ihr Kommentar war nur: "Du bekommst hier nichts!" Ich finde es ziemlich blöd, eine Hausratsteilung über ein Gericht machen zu lassen. Das kostet nur unnötig Geld. Ich bin jetzt schon fast ein halbes Jahr getrennt und habe außer meinen Klamotten nichts weiter bekommen. Sogar Dinge, welche ich schon mit in die Ehe gebracht habe, oder Geschenke, welche ich von Freunden bekommen habe verweigert sie mir.

Gestern hatte ich ein längeres Gespräch mit meinem 16-jährigen Sohn. Er geht in die 9. Klasse Gymnasium und bekommt von seiner Mutter kein Taschengeld. Er sagt, dass er nicht mit seinen Freunden weggehen kann, weil er kein Geld hat. Ich habe ihm klar gemacht, dass ich für ihn und seine Schwester Unterhalt bezahle, sowie auch noch den Kredit für die Wohnung alleine trage. Ich könnte ihm auch Taschengeld bezahlen, jedoch ist das genau das was meine Frau erreichen will. Wenn er zu Ihr geht und Taschengeld verlangt, sagt sie ihm "wir hätten kein Geld und daran ist nur dein Vater schuld". Sie pumpt sich sogar Geld von ihren Eltern wenn sie Lebensmittel einkaufen geht. Wie schon gesagt, ihr stehen im Monat ca 1750 Euro zur Verfügung und sie muss keine Miete bezahlen. Auf die Frage was sie mit dem Geld macht kommt nur die Antwort, dass die Anwälte und Psychologen so teuer sind. Ihre freiberufliche Tätigkeit, so hat sie meinem Sohn erklärt, mache sie jetzt unentgeltlich. Vermutlich lässt sie das Geld über eine dritte Person auszahlen. Ist natürlich schwer nachzuweisen. Für 3x die Woche zum Essen gehen, für Klamotten und Solarium ist noch genügend vorhanden.

Die Problematik mit dem Taschengeld habe ich schon beim Jugendamt vorgebracht, jedoch hat meine Frau dort erklärt , dass ich die Unwahrheit erzähle und dass sie zu arm sei, um Taschengeld zu bezahlen, weil ich nicht den von ihr geforderten Unterhalt bezahle.

Ich habe jetzt nur etwas Bammel vor der Unterhaltsklage, bei dem was man hier in dem Forum so liest. Bei manchen hat man so den Eindruck, dass der Mindest Selbstbehalt bei Männern keinen interessiert.

Na ja morgen habe ich einen Termin bei meinem Anwalt, vielleicht kann mir der ein paar Sorgen nehmen.

Viele liebe Grüße

Peter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2004 19:28




(@scorpio)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Peter,

ähnliches spielte sich auch bei mir ab, es ist immer das Gleiche, auf das viele Frauen reisen. Wir verdienen ja genug, oder zumindest wird dies unterstellt.

In bezug auf eure Wohnung hatte ich dieses Thema auch bereits durch. Stimme möglichst schnell der Grundübertragung an deine Frau zu und versuch dich bereits vorher mit der Bank zu einigen. Ich hatte diese Thema so, als das ich Teil-Mieter des Hauses war und meine Frau sogar einen Anspruch auch Miete verlangte. Vergessen hat si abe die Hypothekenzinsen zu bezahlen, wel sie ja "kein Geld" hat. Sie war aber alleinige Eigentümerin und ich der Bürge. Das hatte was! Schließlich iust die Miete nur noch an die Bank gegangen unter Umgehung der Ex. Schließlich gab es Zwangsversteigerung und plötzlich bin ich wierder Eigentümer gewesen.
Ganz wichtig vorher den Draht zur Bank aufnehmen! Und möglichst Frau aus der Wohnung versuchen rauszuhaben, es sei denn sie verdient genug um über der Pfändungsgrenze zu sein. Sonst bekommst du nie Miete von der Ex.

Was deinen Sohn angeht, hatte ich die gleichen Erfahrungen, nur dass meine Tochter erst 12 ist. Wir werden von unseren Kids später den Dank erhalten und die Ex wird abgeschrieben. Glaub mir unr das alles dauert uns natürlich viel zu lange. Das du beimJA auf offenen Ohren gestoßen bist - herzlichen Glückwunsch! Meist ist dies nicht der Fall, weil -wie wir wissen- die Exen um Ausreden nie verlegen sind. Ich habe die KU geschichte soweit reduziert, dass ich den SB gerade erreiche. Auch eine Strafanzeige habe ich schon bekommen. Da wird es etwas komplizierter gegenan zu gehen. Aber die glauben den Herren der Schöpfung sowiso nicht, es sei denn du kannst das Gegenteil beweisen.

Schönen Abend noch und Gruß
Uwe


AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2004 20:53
 OHRI
(@ohri)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

ich habe jetzt eine Ladung vor das Amtsgericht vorliegen, bei welcher es um den Kindesunterhalt geht. Allerdings geht es erst einmal um den PKH-Antrag der Klagepartei. Für den Ehegattenunterhalt hat meine Frau eine separate Klage eingereicht. Mein Anwalt meint, dass sie in diesem Fall sowieso keine PKH erhält, da sie durch die zweite Klage das Verfahren unnötig verteuert.

Was habt ihr auf diesem Gebiet für Erfahrungen gemacht? Warum muss ich eigentlich persönlich erscheinen wenn es um den PKH Antrag meiner Frau geht?

Dem PKH Antrag ist keine Unterhaltsberechnung beigefügt, sondern nur ein Hinweis auf ein weiteres Verfahren Ehegattenunterhalt. Warum werden hier zwei Verfahren angestrengt? Hat meine Frau irgendeinen Vorteil dabei?

Ich bin ein wenig unsicher. Mein Anwalt meint ich brauche überhaupt keine Angst zu haben, da meine Frau völlig planlos um sich schlägt. Ich werde nur das Gefühl nicht los, dass wir in einen "Hinterhalt" laufen.

Vielleicht könnt ihr mir Feedback geben, damit meine Anspannung bis zu dem Termin am 26.05. etwas weicht.

Gruß Peter


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Themenstarter Geschrieben : 14.05.2004 01:12
(@Giesser)

Hallo Peter,

ich sehe das genauso wie dein Anwalt - be cool. Und anwesend brauchst Du nicht zu sein, wenn es um die PKH-Entscheidung geht, das macht der betreffende Richter für sich aus.

Ist doch letztlich nur ne Info, dass die Ex PKH beantragt hat, nicht mehr und nicht weniger.

Beruhige Dich, ist alles ok aus meiner Sicht.

LG

Torsten


AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2004 01:16
(@tabsel)
Nicht wegzudenken Registriert

nunja, ich weiß nicht so recht... vielleicht wird ja auch entschieden, dass Du die Prozesskosten Deiner Ex tragen darfst, sogenannter Unterhaltssonderbedarf? Bei mir war's so...


AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2004 01:32
(@scorpio)
Schon was gesagt Registriert

Hi Peter,

betreffend des PKH Antrages deiner Ex solltest du wirklich cool bleiben (wie dein Anwaklt dir bereits riet). Die Exen schlagen alle (und auch deren RA) schlagern alle wie wild um sich,aber meist sind es die Exen auf deren Mist dies alleswächst.

Wie bereits in meinem Beitrag berichtet, habe ich derzeit eine Strafanzeige gegen mich wegen der Unterhaltsgeschichte laufen. Diese berücksichtigt immer den Mindestunterhalt, es sei denn, du bist selbstständig! In diesem Fall musst du besonders vorsichtig sein! Kannst du die effektiven Zahlen auf den Tisch lege oder sind diese getürkt? Wenn nicht, kannst du dem Richter doch auch reinen Wein einschenken, die Problematik dabei ist nur, es auch so glaubhaft wie möglich darzustellen.

Viel Erfolg für den 26. ten
Uwe


AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2004 02:50
 OHRI
(@ohri)
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Hallo,

jetzt kommt es ganz dick für mich!!

Für unser gemeinsames Haus, welches wir vor 7 Jahren renovierungsbedürftig von den Eltern meiner Frau geschenkt bekommen haben, schulden wir dem Bruder meiner Frau noch in Summe 25.000 Euro, welche ab jetzt in 5 Raten zu 5.000 Euro eigentlich gemeinsam von meiner Frau und mir zu zahlen sind. Mein Schwager fordert jetzt von mir gesamtschuldnerisch (da meine Frau angeblich nicht bezahlt) die ersten beiden Raten in Höhe von insgesamt 10.000 Euro. Das Haus haben wir für ca. 80.000 Euro umgebaut und komplett renoviert und meine Frau wohnt alleine mit den Kindern in dem Haus. Die monatlichen Raten für die Renovierung werden jedoch noch komplett von mir bezahlt. Da meine Frau sich weigert mir nur irgendein Teil des gemeinsamen Hausrats zu geben, besitze ich ausser meinem Einkommen und ein paar alten Möbeln meiner Oma sozusagen nichts. Aufgrund meiner Belastungen (Unterhaltszahlung, Kredit für das Haus) bekomme ich auch keinen neuen Kredit von meiner Bank.

Mein Anwalt hat mir jetzt geraten zumindest die Hälfte der 10.000 Euro zu bezahlen, da ich mich sonst der Zwangsvollstreckung durch meinen Schwager unterwerfe. Ich frage nur, was er vollstrecken will?? Nach Abzug aller Verbindlichkeiten komme ich nicht einmal auf den Mindest Selbstbehalt von 840 Euro. Die Möbel in meiner Wohnung gehören nicht mir, Auto besitze ich auch keines. Mein ganzer materieller Besitz befindet sich noch in der Wohnung meiner Frau.

Ich habe keine Ahnung wie ich bis zum 30.6. das Geld auftreiben soll.

Ich möchte jedoch auch vermeiden, dass der Gerichtsvollzieher vor meiner Türe steht, oder mein Gehalt gepfändet wird.

Hat von Euch jemand einen Tip, wie ich mich jetzt verhalten soll??

Gruß Peter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2004 15:18
 OHRI
(@ohri)
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Hallo,

gestern war der 1. Gerichtstermin und es ging dabei um den PKH Antrag meiner Frau. Es kam zu keiner Entscheidung, da keiner der Klagepunkte eine Erfolgsaussicht hatte.

1. Mein Einkommen wurde von der gegnerischen RAe mit Steuerklasse 3 berechnet, tatsächlich werde ich jedoch nach Klasse 1 versteuert. Sie sagte sie wusste nicht, dass ich nach Klasse 1 gewechselt habe, da ihr nur Gehaltsabrechnugen vom letzten Jahr (Klasse 3) vorlagen. Wir konnten jedoch beweisen, dass auch die Gehaltsabrechnung vom Januar an Sie gesendet wurde, aus der hervorgeht, dass ich in Klasse 1 bin.

2. Es wurde behauptet, dass kein Titel für den Kindesunterhalt vorliegt. Auch das konnten wir widerlegen. Die Vollsteckbare Ausführung des Titels muss sie sich jedoch selbst beim Jugenamt abholen (Ist bei unserem Jugendamt gängige Praxis). Wir haben lediglich eine beglaubigte Abschrift an Sie weitergegeben.

3. Die Klage war so formuliert, dass meine Kinder mich auf Unterhalt verklagen. Dies ist jedoch nicht möglich, da dies nur durch die Mutter erfolgen kann.

4. Die Anwältin hat getrennte Klagen für KU und EU eingereicht. PKH gibt es jedoch nur für eine gemeinsame Klage, da dies günstiger ist.

Der Richter fand es sogar in Ordnung, dass ich nur 75% KU bezahle.

Der Richter gab der RAe meiner Frau zu verstehen, dass sie Ihre Sachen in Ordnung bringen soll, bevor sie einen neuen PKH Antrag stellt.

Ich frage mich nur, warum macht eine gestandene Anwältin (ca 50 Jahre alt) solche anfängerhaften Fehler??

Bin mal gespannt was als nächstes kommt?

Gruß Peter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2004 11:17
(@Melly)

Hallo Peter,

na klappt doch schon 🙂
Schon peinlich für eine Anwältin wenn sie sowas von einer Richterin gesagt bekommt*grinz
War mir aber irgendwie klar, daß sowas mal passieren muß, bei Deinen Erzählungen wunderte es mich schon, wie es da zu einer Klage kommen kann.
Nunja, da sie jetzt wohl keine Prozesskostenhilfe bekommt, wird sie sich gut überlegen müssen, was sie weiter für einen Unsinn auf die Reihe bringt.

Aber Peter....manche wollen es nicht anders, die Ex von meinem Mann hat das auch angeleiert und dann doch zurück gezogen*Grinz
Jetzt darf sie die Kosten tragen, da sie zuviel Geld für PKH hat.
Man kann auch das Geld zum Fenster rauswerfen, oder einfach einem Anwalt reinstopfen :knockout:
Also keine Bange...du siehst mit Fakten in der Hand kommt man da schon weiter.
Liebe Grüße
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2004 12:24
 OHRI
(@ohri)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Melly,

ich fühle mich nach dem Termin eigentlich gesagt wohler als vorher.

Ich hatte gestern Abend noch ein längeres Gespräch mit meinem Sohn, und der kann seine Mutter überhaupt nicht mehr verstehen. Er redet mittlerweilen nicht mehr mit meinen Schwiegereltern weil die immer meine Frau aufhetzen mit irgendwelchen Parolen dass ich "Bluten" muss u.s.w.
Gegenüber meinem Sohn hat sich meine Frau geäussert, dass an dem Desaster im Gerichtssaal nur mein Anwalt schuld war, weil er angeblich so aggressiv war. Klar hat er Ihre Anwältin ziemlich lächerlich gemacht, aber dazu hat sie auch ihren Teil dazu beigetragen.

Der Richter hat auch treffend angemerkt mit Blick auf meine Frau "Sie verprozessieren hier Geld, welches Sie gar nicht haben". Damit trifft er den Nagel auf den Kopf.

Er hat Sie auch gefragt, ob sie noch eine Chance sieht , dass wir wieder zusammen kommen. Sie hat darauf ziemlich bockig geantwortet "Das liegt nicht an mir" Zu meinem Sohn hat sie gesagt ich könnte wieder kommen, jeoch nur unter strengen Auflagen!! Nein Danke!!

Ich habe mittlerweile auch wieder eine neue Beziehung, allerdings sehen wir uns relativ selten und ich möchte auch in nächster Zeit nicht wieder mit einer neuen Partnerin zusammenziehen.

Die Kinder, insbesondere meine Tochter, werden jetzt gegen diese Frau aufgehetzt, obwohl die ja für nichts etwas dafür kann. Meine Tochter sagte zu mir, sie möchte die "Neue" nicht kennen lernen, weil Sie Angst hat sie könnte sie Nett finden. Aber irgendwie ist sie doch neugierig.

Jetzt warteich mal ab, was noch kommt.

Gruß Peter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2004 14:01
 OHRI
(@ohri)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

es war ziemlich ruhig die letzte Zeit, nachdem bei dem PKH Termin vor Gericht nichts rausgekommen ist. Ich habe weiterhin den Unterhalt bezahlt, den mein Anwalt ausgerechnet hat.

Jetzt gibt es am 4.8. einen neuen Gerichtstermin. Dabei geht es wiederum nur um den PKH Antrag meiner Frau. Mein Anwalt meint, dass dies außergewöhnlich sei, da der Richter in der Regel keinen zweiten Gerichtstermin wegen PKH macht sondern dies nach Aktenlage entscheidet, ob PKH gewährt wird oder nicht.

Bin mal gespannt was jetzt dabei herauskommt.

Gruß Peter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2004 15:06




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